Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2543 (22.3.1926)
- Date
- 1926-03-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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DWr 9 Men. Monkrg AechtraaAcherhett in PalMina? Von Dr. E. M. Zweig. Unter de« lauten Titel „Rechtsunsicherheit in Palästina? — Grotesken aus dem palästinensischen Recht" bringen verschiedene mitteleuropäische Blätter, voran die ^Dossrsche Zeitung", einen Aufsatz ihres Jerusalemer Korrespondenten, der sich früheren Sensationsartikeln dieser Art, so über die „Krisis in Tel-Awitv. — Der jüdische Hauptort Palästinas gefährdet", würdig anreiht. Wohl bin ich in Palästina nicht als praktischer Jurist tätig und wünsche deshalb dringend, daß ein solcher ehestens die behaupteten Grotesken fachmännisch unter die Lupe nimmt; inzwischen aber fühle ich mich gedrängt, als Laie nach meiner Kenntnis der LandeSverhältnisse etwas Aufklärung zu geben und hinter die Behauptungen des Korrespondenten ein großes Fragezeichen zu fetzen. Vielleicht wird das einstweilen genügen. Dem Aufsatz ist die kühne These vorangestellt, „daß die palästinensische Gesetzgebung unter englischer MandarSverwaltung die Interessen der Europäer nicht nur nicht berücksichtigt, sondern sogar gegenüber der türkischen Rechtsprechung vor dem Kriege in entschiedenster Weise benachteilig t." Dies ist schon deshalb wenig wahrscheinlich, als ja unter den Europäern in Palästina auch eine erkleckliche Anzahl Engländer lebt. Wer wird glauben, daß England es zuließe, seine eigenen Bürger in Palästina zu schädigen, sie, die ja dort keine Ausnahmsstellung einnehmen, sondern den gleichen Gerichten und den gleichen Gesetzen unterworfen sind wie irgendein anderer Palästinenser! Und wie wird die These zu begründen gesucht? Die Engländer hätten eine „feine Mischung" von türkischem Recht mit englischem Recht hergestellt, „die eine derartige Rechtsunsicherheit geschaffen hat, wie sie in vielleicht keinem anderen Lande des nahen Ostens, bestinimt aber in keinem Lande Europas herrscht. Eine Rechtsunstcherheit, die das Leben für juristisch empfindende Menschen nahezu unerträglich macht." Nun ist dio Mischung von Vorkriegs- und Nachkriegsrecht aus verschiedenen Quellen keineswegs eine Spezialität Palästinas; vielmehr allen Staatsgebilden eigen, welche durch den Krieg eine tiefgreifende politische Umwälzung erfahren haben. So blieb in den Sukzesiionsstaaten Oesterreichs das Äte Recht zum großen Teil in Kraft und wurde durch die legislativen Schöpfungen der neuen Machthaber nur novelliert und ergänzt. Jener Auffatz gibt selbst zu, daß ein Uebergangsstadium in Palästina nötig war. Wo denn auch sonst, wenn nicht in Palästina mit seinem heißen Bode», mit seiner scharf geprägten Eigenart, die sich vor allem' in der verschiedenen Lebens- und Rechtsauffassung feiner diversen Volkselemente ausdrückt. Run aber, heißt es weiter, die Engländer hätten den llebergang derart hergestellt, „daß sie eine glückliche Vereinigung der Nachteile beider Rechtssysteme erzielten." Während z. B. die Türkei aus Mißtrauen gegen den landesüblichen Meineid nur schriftliche Beweffe zuließ, wird jetzt laut der Reform auch die mündliche Zeugenaussage berücksichtigt und damit — bei freier Beweiswürdigung durch die arabischen Richter — dem Sieg der mit meineidigen Zeugen arbeitenden Pvozeßparteien Tür und Tor geöffnet. Es sei ohne weiteres zugegeben, daß käuflicher Meineid in Palästina nicht selten ist; auch mag ein arabischer Richter bei Würdigung solcher Zeugenaussagen gegenüber „einem jüdffchen Europäer" hier und da befangen sein und im Urteil fehlgreifen! Dennoch tut die englische Gesetzgebung in Palästina Recht daran, daß sie die Folgeerscheinungen einer jahrhundertelangen Korrumpierung des Volkes durch die türkische Mißwirtschaft nicht als unabänderlich hinnimmt, sondern die Menschen — nebst ««deren Mitteln der Erziehung — dadurch auf den rechten Weg zu leiten sucht, daß man ihnen Vertrauen entgegenbringt. Wer übrigens in das Pr^eßwesen weiter Teile Europas Einblick hat, weiß auch manch Lied von der Unzuverlässigkeit der Zeugenaussagen dort zu singen. Und seit dem .Krieg dürfte sich diesbezüglich die Distanz zwischen Palästina und Europa sehr verringert haben! Ferner kann nicht bloß in Palästina, sondern überall ein gewissenhafter Advokat nur selten seinem Klienten apodiktisry sagen, dieser werde einen Prozeß gewinnen oder verlieren. Man wird sich da und dort auf Wahrscheinlichkeitsschlüsse beschränken müflen. Der Korrespondent führt nun die besondere Unsicherheit in Palästina auf den Mangel einer kontinuierlichen Rechtsprechung zurück, denn dort würden entgegen den Einrichtungen Europas und vor allem Englands die Judikatur der obersten Gerichte amtlich nicht publiziert und sogar die private Veröffentlichung möglichst verhindert. Falls dies letztere zutrifst, ließen sich für die Unterlassung auch vernünftige Gründe finden, so etwa daß die Judikatur der palästinensischen Obergerichte selbst noch schwankend und juridisch wenig durchbildet ist. Dann dürfen wir nicht übersehen, daß auch in Europa, voran in Oesterreich, die Urteile des Obersten Gerichtshofes nur für den betreffenden RechtSsall gelten und darüber hinaus nur eine Empfehlung an die Untergerichte darstellen; eine Empfehlung, die von ihnen — und sei es ein Hilfsrichter im entlegensten Alpendorf — nicht befolgt werden braucht. In England insbesondere ist von „bleibenden Rechtsgrundsätzen für die Zukunft" w«uig zu merken, da die Judikatur dort' als kasuistisch übel bekannt ist. Mit bitterster Ironie wird es ferner gegeißelt, daß die ,^rirnvbücherlichen Eintragungen in Palästina keine Beweiskraft vor dem Gericht haben." Ein paar Zeilen später wird dies stillschweigend dahin eingeschränkt, daß das Grundbuch zwar Beweiskraft hat, daß jsdoch Gegenbeweise Wider seine Angaben möglich und zulässig sind. Wahrscheinlich liegt auch dieser eingeschränkten 1 _Wiener MorKenzestuits_ Beharrptung ein Irrtum des Korrespondenten, der ja kein Jurist ist, zugrunde. Mich hat erst vor kurzem ein palästinensischer Advokat über diese Frage ganz anders aufgeklärt. Darnach hat die Regierung wegen der Unzuverlässigkeit der aus den Türkenzeiten in den Aemtern erliegenden Urkunden über die grundbücherlichen Rechte sich zu einer Katastrierung Palästinas entschlossen und dort, wo die Katastrierung abgeschlossen war, laut derselben und der alten Urkunden Grundbücher aufgelegt; zugleich erging ein Aufgebot, wonach jeder, welcher das Grundbuch anfechten wolle, sich binnen Jahresfrist melden muß, damit man über seine Einwendungen gerichtlich entscheide; andernfalls würden diese gegenüber den grundbücherlichen Angaben unbeachtet bleiben. Diese Frist wurde dann in einzelnen Fällen noch verlängert. In solcher Beleuchtung ist es gar nicht mehr auffallend, sondern durchaus verständlich, wenn ein von palästinensischen Remtern ausgefertigter K ü s ch a n (Kaufbrief) durch eine Klausel die Verantwortung dafür ablehnt, daß das übertragene Eigentumsrecht auf einen richtigen Titel zurückgeht. Auch dies ist eben nur eine Uebergangserscheinung, die vor Einführung ordentlicher Grundbücher unvermeidlich ist. Ohne weiteres sei zugegeben, daß die Palästinaregierung vorerst nur einen ganz kleinen Teil des Landes mappiert hat, aber sie hat es doch nicht aus Böswilligkeit oder Nachlässigkeit getan, wie . ihr das jener Auiffatz zumutet. Die Mappierung eines Landes ist keine Kleinigkeit und hat auch in Oesterreich viele, viele Jahrzehnte gedauert. Bor allem kostet sie eine Menge Geld. Und daran hat Palästina keinen Ueberfluß. Die Regierung hat es offenbar vorgezogen, ihre bescheidenen Einnahmen anderweitig zum Wohl des Landes, insbesondere für die Entwicklung der Verkehrswege zu verwenden. Seit Monaten aber ist es schon bekannt, daß nunmehr ein neues technisches Verfahren eingcführt wird, das die Mappierung ganz Palästinas nicht in 80 Jahren, wie der Aufsatz berechnet, sondern schon in fünf Jahren ermöglichen soll. Weiters wird anklagend ein Fall angeführt, wonach einer jüdischen Gesellschaft die Entsumpfung von 60 Quadratkilometern rechtmäßig gekauften Bodens vom arabi-. scheu Richter verwehrt und die Entscheidung über den Besitztitel erst ans Landgericht gewiesen wurde, weil arabische Nachbarn sich vor die jüdischen Traktoren geworfen hatten. Das kann sich nur auf das I e d r o g e b i e t beziehen. Wir alle haben es gelesen, daß 42 Beduinen, die hier Gewalt zu üben versuchten, je zu einem Monat Gefängnis verurteilt wurden. Gewiß kein Beweis dafür, daß die arabischen Richter darauf aus sind, das Recht der Juden zu beugen. Aehnliche Fälle von Grenzstreitigkeiten wiederholen sich regelmäßig bei größeren Bodenkäusen, woran eben die Rückständigkeit des Katasters und die Unsicherheit der Grenzen Schuld tragt. Dies alles hat aber die Juden nicht gehindert, ihren Bodenbesitz auf weit mehr als eine Million Dunam zu v^rsgrößern, wovon das Meiste auf die kurze Zeit seit Uebernahme der Verwaltung durch die englischen Mandatarmacht entfällt. Schließlich wird in jenem Auffatz als weitere „Groteske aus dem Gerichtsverfahren", als Beleg für „die ganze Barbarei der palästinensischen Justiz" angeführt, daß sie keine beeideten Dolmetscher habe und daß im Notfall, wenn der Gerichtsdolmetsch anderweitig amtiert, ein Dolmetsch aus dem umstehenden Publikum gebeten werde. Gewiß tief bedauerlich, doch aus den Umständen auch erklärlich. Drei offizielle Landessprachen wären für joden Staat eine schwere Belastung. Gar erst in Palästina, wo ein Teil der Bevölkerung die Sprache des anderen zumefft nicht kennt und wenn er sie kennt, dies eher verleugnet, um mit dem Gebrauch der eigenen Sprache auffutrumpfen, national zu demonstrieren. Jeder Jude Zum Beispiel, und zwar auch, wer kein Hebräisch kennt, fühlt sich verpflichtet, die Adressen seiner Korrespondenz hebräisch zu schreiben oder schreiben zu lassen, um die Post zur Anerkennung feines nationalen Rechtes zu zwingen. Da braucht man freilich Dolmetsch über Dolmetsch. Die kosten aber wieder Geld, und daran eben sehlt's. Alles Uebergangsschwieri^eiten, die man mit Geduld und gutem Willen überwinden kann und überwinden wird. Ein böser Wille der Mandatsmacht Zügen uns Juden ist gerade im Just'Kvesen nicht plausibel, da bekanntlich der höchste Justizbeamte Palästinas, der zugleich die neuen Gesetzentwürfe ausarbeitet, Mr. Bentwich ist, gegen den als einen Zionisten, die Araber seit .Jahren Sturm lausen. Und der gute Wille zur Gerechtigkeit ist eine Negierung znzutrauen, die gleich der palästinensischen im Lande einen eigenen Gerichtshof eingerichtet hat, der in Berwaltungssachen gegen die Regierung selbst entscheiden kann und auch schon entschieden hat. Doch alle Details beiseite; hat man denn wirklich schon vergessen, wie es mit der Rechtssicherheit in Pa l Üstina zurTürkenzeit — noch keine acht Jahre her — ausgesehen hat? Gesetzgebung und Rechtspflege stellten ein einziges Chaos dar, und die Ausländer fanden notdürftig Schutz durch ihre Konsuln. Boden im Lande $u erwerben, war Ausländern, wie juristischen Personen überhaupt gänzlich verboten, und auch der Keren Kajemech mußte sich dazu demütigen, seine Käufe auf Namen von Strohmännern durchzuführen. Für 'Den Bau jeden Häuschens und jeden Stalles mußte die Erlaubnis der Zentralregierung in Konstantinopel eingeholt werden. Hat man das alles so rasch vergessen?! Und ist endlich die Rechtssicherheit in den anderen Ländern des nahen Ostens größer als in Palästina? Wo? In Syrien mit seinem Bomben-DamaskuS, in Aegypten mit seinem Korruptions-Kairo, oder gar in Frei-Arabistan? Zum Lachen. Oder wenigstens im stolzen Europa? Siehe Sowjetrußland mit seinen Masstnhinrichtungen politisch Mißliebiger, siche seine Gegenspieler: das Horthy-Ungarn und Mussolini- Italien. Siehe Deutschland mit seinen ungesühuten Fem> mordeu und dem Fall Rathenau; siehe sogar das Hascherl Oesterreich, wo die biederey GejchworeM JudenmöHex m SS. (Mrz fflSb_Rr. 8S38 detail, Snnkcomteniverfer gegen den Judengott Jahwe «ft Wonne frersprcchen! Hat man das wirklich alles vergessen? * Tiefe Art der Darstellung ist Methode. Sie grbt sich durch Anführung von Details, von Ziffern und Daten den Anschein strenger Sachlichkeit und es gelingt ihr dadurch, daß sie Scheuklappen anlegt und dem ernstlichen, auf Tatsachen gestützten Vergleich von Einst und Jetzt, von Hier und Dort auslveicht, ein durchaus verzerrtes Bild zu geben. Wie leicht wäre es mir, schon aus meiner laienhaften Erfahrung heraus, noch eine Menge anderer arger, vielleicht gar ärgerer Mißstände im Justizwesen wie in anderen Verwaltungs-veigen Palästinas anzuführen. Diese Details wären aber nur eine relative Wahrheit, denn sie treten völlig Hinter der unzweisel- 'haft feststehenden Tatsache zurück, daß im Justizwesen wie überall sonst, dank der Verwaltung durch England als Mandatarmacht, ein rascher sFortschritt Palästinas erzielt wurde, der zweifellos noch nicht abgeschlossen ist und durch eine gutartige, das heißt beherzte, aber loyale Kritik seitens der Juden gewiß stark gefördert werden kann. Es ist dieselbe Meihode der Verzerrung, wenn in einem früheren Artikel über Tcl-A.viw über die erschreckende Tatsache gejammert wird, daß es dort 2000 Arbeitslose gebe. „Mama, was ist ein Leutnant?" Als ob's in Europa und ganz nahebei, hier in Wien, keine Arbeitslosen gebe, «nt> zrvar in viel höheren, peinlicheren Prozentsätzen! E:n großes Verdienst ist den von mir bekämpften Absätzen nicht abzusprechen. Daß sie nämlich verschmähen, an der Oberfläche des Palästinensischen Löbens haften zu bleiben, sondern den Mut haben, einzelne Gebiete dieses Lebens scharf zu beleuchten und ihre Mißstände aufzuzeigen. Wüvde dies nur im Kreise der Zionisten ober evahren Paläsiinasreunde geschehen, müßte es sogar trotz anfänglicher Beunruhigung anregend, aufllärend und reformierend wirken. Denn wer schon bisher Palästina freundliches Interesse zugewandt hat, Vevfügt über etwas eigenes Urteil und kann bei freier Diskussion zwischen Argument und Gegenargument entscheiden. Wenn aber derart alarmierende Nachrichten, dazu noch in verzerrter Darstellung, vor ein so wenig urteilsfähiges und zuineist mißgünstiges und ausgesprochen p a l ä st: n a s e i n d l i ch e s P u b l i k n m geibracht werden, kann dies nur Verwirrung stiften und;um schweren Schaden des Palästinaausbaues aus schlagen, der doch dringend die Hilfe der gesamten Judenheit braucht. C u i bono? Aus welcher Tendenz heraus wird jene Methode der Verzerrung verfolgt? Tenn eine Tendenz liegt offenbar vor. Den einen Fingerzeig gibt uns der hochfahreriide, höhnische Ton, der gegen die Mandatsmacht angeschlagen wird. Jener Macht, der wir Juden, wenngleich sie auch nicht allen unseren Wünschen entspricht und wenngleich sie Fehler macht, tiefen Dank schuldig sind. Diese aktivistische Großmannssucht benebelt jetzt viele Völker; am wenigsten steht sie uns Juden zu Gesicht. Und ein anderer Fingerzeig: Den von der englischen Mandatarmacht angeblich verfolgten 150.000 Europäern Palästinas werden in jenem Auffatz die 145.000 I u d e n des Landes und mehr als 1000 christliche Deutsche zugezählt. Leidensbrüder — Bundesbrüder! Was tut's, daß unter jenen 145.000 Juden, die taxfrei zu Europäern ernannt wurden, eine starke Hälfte von Asiaten und Afrikanern rangiert, aus Marokko und der Bucharei, aus Algier und Persien, aus Aegypten, Mesopotamien und Arabien, und was tut's, daß außer jenen 1000 christlichen Deutschen, die in Palästina ebenso brave und nackerrsteife Antisemiten sind wie in Europa, cs viel mehr andere europäische Christen, so vor allem Engländer und Griechen, im Lande gibt? Darum meine ich in aller Bescheidenheit, daß die Methode solcher Aussätze falsch und ihre Tendenz schief ist, und meine ferner, daß gegen diese Art der Palästinaberichterstattung — trotz ihrer blendenden journalistischen Verve und gerade deswegen — bei uns Zionisten Mißtrauen seür am Platze ist. GVwPvemtn>g. Von Dr. Wolfgang Weisl. Es scheint eigentümlich, daß Herr Dr. Zweig, ei« ehemaliger österreichischer Hof- und Gerichtsadvokat, sich als Laie in juristischen Fragen b^eichnet. Ich glaube, diese Tatsache richtet einen Teil seiner Ausführungen im vorhinein. Es wäre seine Pflicht gewesen, nach fast vier Jahren Palästina« usenthalt etwas von den Dingen zu verstehen, die seinen Beruf angöh^n, und hat er diese Sachen nicht gelernt, so wird sein Urtell und sein Fragezeichen nicht sehr erschütternd ans die Leser wirken. Nicht als Korrespondent, aber bitte ich Sie, schr geehrte Redaktion, meine Antwort an Dr. Zweig zu veröffentlichen, sondern als palästinensischer Politiker, der es für ernste Gefährdung des öffentlichen Löbens hält, wen-n verantwortliche Beamte, wie Dr. Zweig (der im Hanptbureau des Keren Kajemech tätig ist), derartige Artikel neröffentlichon. Ich berichtige tatsächlich: 1. Absatz 3, behauptet Dr. Zwerg, es sei Weisls Behauptung, die Interessen der Europäer seien heute weniger berücksichtigt, als vor dem Kriege unter türkischer Rechtsprechung, schon desh.llb „wenig wahrscheinlich, da niemand glauben könne, daß England seine eigenen in Palästina lobenden Bürger schädigen wolle, die ja dort keine Ausnahmsstellung einnchmen." Zweigs Einwurs ist unrichtig; richtig ist, daß vor dem Krieg (ebenso wie heute noch in Aegypten) der Europäer in Palästina vor seinem eigenen Konsulatsgericht abgeurteilt wurde, während er heute diese eigenen Gerichte nicht mehr hat. Zweifellos eine Verschlechterung. Hingegen genießt der Engländer (und der Europäer, der nicht palästinensischer Staatsbürger wurde) die Ausnahmsstellung, daß er fordern kann, statt von einem apMchen, vgu mm Wgltzchm Richter abgeurtellt W