Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2538 (17.3.1926)
- Date
- 1926-03-17
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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" IBfeSlC NvrftM§etkMS ' 17. Mar; 1926 *fc SM ,, -— — - " —-.» - - .. ....---- - .- - " >•■■■'■ Hl!.-■« Syrien und Palästina. Aoaveuel Ster die Lage. — Kein Seheimverlrag in Angora. — -er Befnch in Fernsale«. (Eigcndienst der „Wiener Morgenzeitung.") EM 8 m», MKÄ Lar Minderheitemecht im alte« und neuen Sefteueich. Bon Dr. Knrt Grnmvald. Wenn wir rechtsvergleichend den Schutz der Minderheiten, wie er in der österreichischen Verfassung von: Jahre 1867 geregelt war und inwiefern er sich durch > den Staatsvertrag von St. Germain geändert hat, betrachten wollen, so müssen wir grundsätzlich zwischen dem Schutze für religiöse und nationale Minderheiten * unterscheiden. Denn dies ist durch die Verfassung k-; dingt, die in Art. 15 und 16 von den Neligionsgcnössen- ' schäften, in Art. 19 von den Volksstämmen spricht. Im nachstehenden sind diese drei Artikel zitiert: Art. 16. Jede gesetzlich anerkannte Kirche rmd Religronsgenosienschaft hat das Recht der gerneinsamen öffentlichen Reugionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze nnd Genüsse ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wobltäiigkeitszwcckc bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds, ist aber wie jede Gesellschaft den Staatsgesetzen unterworfen. Art. 16. Den Anhängern eines nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübrtrrg gestattet, insofern dieselbe weder rechtswidrig noch sittenverletzend ist. Art. 19. Alle Bolksstamme des Staates sind gleichberechtigt und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung seiner Nationalität und Sprache. Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt nnd öffentlichem Leben wird vonr Staate anerkannt. In den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derartig eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Bolksstamme die erforderlichen Mittel zur Allsbildung in seiner Sprache erhält. Diese Artikel sind als Rahmengesetze durch eine Reihe anderer Gesetze ergänzt worden, wie durch das Gesetz vom 20. Mai 1874, das den Religionsgenossenschaften Autonomie und das Privilegium politischer Exekution gewährt. Beschränken wir uns vorerst auf Betrachtung der Art. 15 und 16, so fittben wir im Vergliche mit dem Staatsvertrag, daß dieser in Art. 66 über jene hinausgeht, denu: „Me Ejnwohner Oesterreichs haben das Recht, öffentlich. oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frel zn üben, sofern diese Uebung nicht' mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist." Somit fällt die in Art. 15 geforderte gesetzliche Anerkennung weg. Ueberdies spricht ihnen Art. 67 das Recht der Selbstverwaltung ausnahmslos zu: . . . sie haben insbesondere dasselbe Recht auf ihre eigenen Kosten Wohltätigkeits-, religiöse oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu errichten, zu verwalten und zu beaufsichtigen mit der Berechtigung, m denselben ihre eigenen Sprachen nach Belieben zu gebrauchen und ihre Religion frei zu üben." Ferner soll nach Art. 68 in Städten und Bezirken, wo eine beträchtliche Anzahl einer Minderheit angehöriger österreichischer Staatsbürger wohnt, diesen Minderheiten von allen Beträgen die für Erziehungs-, Religions- und Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln ausgeworsen werden, ein angemessener Teil gesichert werden. Bedeutet so in bezug auf die religiösen Minderheiten der Staatsvertrag von St. Gennain einen großen Fortschritt, so trifft dies bezüglich der nationalen Minoritäten nicht völlig zu, da der Art. 19 in mancher Hinsicht über das im Staatsvertrag von St. Germain Festgelegte hinausgeht. Denn Art. 66 spricht von der Einführung einer Staatssprache, ebenso gestattet Art. 68 der österreichischen Regierung die Einführung der deutschen Sprache als Pflichtgegenstand in den Schulen, wo eine Minderheitssprache Unterrichtssprache ist. Allerdings wurde Art. 19 für den Nationalitätenstaat Oesterreich geschaffen, während der Staatsvertrag von Saint Germain für den national einheitlichen Staat Oesterreich gilt, der nur kleine nationale Minderheiten umfaßt. Art. 19 ist jedoch durch das B. B. G. nicht ausgehoben worden und bei sinngemäßer Auslegung müssen wir Volksstämme und nationale Minderheiten gleich-' setzen. Fraglich erscheint allerdings, was unter landesüblicher Sprache verstanden wird. Doch glauben wir nicht fehlzugehen, wenn wir als landesüblich die Sprache betrachten, die von einer „verhältnismäßig beträchtlichen (Proportion considerable, Art. 68) Anzahl" von Staatsbürgern gesprochen wird. Wo dies zu trifft, soll * der Unterricht sowohl nach Art. 19 als nach Art. 68 in der entsprechenden Sprache erteilt Werder: und ein entsprechender Betrag für die kulturellen und hunranitären Institutionen dieser Gruppe im Budget ausgeworfen werden (Art. 68, Abs. 2). Diese Bestimmung wird Wohl hie und da als Fortschritt gegen Art. 19 bezeichnet, doch scheint er uns im Sinne desselben bereits enthalten. (Was sich auch in der Praxis erwiesen hat.) Dennoch scheinen uns die Artikel der Verfassung von 1867 und die des Vertrages von 1919 grundverschieden zu sein, verschieden nicht ihrer materiellen Inhalte nach, sondern in rechtspolitischer Hinsicht. Zwei völlig entgegengesetzte Weltanscharrungen stehen hirrter ihnen, deren eine sich negativ, die andere positiv dem Minderheitsproblem gegenüber verhält. Schutz gewährt die eine, die im Staat ihr Summum PriuciPium erblickt, aktive Förderung will die andere zubilligen, die die Nation als Ausgangspunkt und Ziel Politischen Handelns betrachtet. Und so scheirrt uns im Grunde der ganze Kampf um das Minderheitsproblem ein Kampf dieser beiden Weltbilder zrr sein, ein Kampf von Thesis und Antithesis unr eine bessere Synthesis, als sie im Jahre 1919 zustande kam. Beirut, 13. März. In einer Unterredung mit denr Vertreter der United Preß erklärte der Oberkommissär d e Ionvenel über den Vertrag, den er ln Angora adgeschlossen hat, daß in den ganzen Verhandlungen k e i n e r I c: Geheimkla >u s e I n besprochen worden seien. Der Vertrag habe im wesentlichen den Grund gelegt für gutnachbarliche Beziehungen. Man habe sich über einige Grcnzberichtigungcn geeinigt ach der Grundlage des Abkommens vom Oktober 1921. Ferner sei eine schiedsgerichtliche Schlicht u n g aller Streitigkeiten vereinbart, bei denen cs sich nicht um Fragen der Souveränität Handolt. Die übrigen KKurselu des Vertrags, mii dessen baldiger Ratifizierung er rechne, behandelten O p t i o n s re cht e, Schutz der Minderheiten, AuSliefenurgsrechte, Durchgangsverkehr, die in der allgemein üblichen Art geregelt werden. Nichts sei unklar gelassen worden. Ter Vertrag sei ein glänzendes Beispiel für die Vorzüge des Mandatsystems; denn das syrische Volk selbst sei sicherlich nicht in der Lago gewesen, einen so vorteilhaften und nmsassenkn Vertrag auszuihaudeln. Auf eine Anfrage verneinte er mit aller Entschiedenheit, das; von einer Abtretung eines Teiles der Bagdad bahn an die Türkei die Rede gewesen sei. Ob der Vertrag Einfluß ans die Mossnlfrage haben könne? „Von Mossul haben wir überhaupt nicht gesprochen," erklärte de Jouvenel mit großer Lebendigkeit. ,Ich werde mich hüten, Fragen anzu schneiden, die England direkt angehen. Uebrigens glaube ich nicht an die sogenannte Mossulgefa-Hr." Ans die * Frage, ob der Vertrag zur Neubelobung .des Handels in der Türkei, insbesondere für den Distrikt von Aleppo, führen würde, erklärte er, daß eine Zollkonvention in Vorbereitung sei. Ans eine weitere Frage, wie es mit der Grenzregelung zwischen Palästina und Syrien stehe, erklärte er, daß diese Frage von ihm bereits in London angeschnitten worden sei, und daß er in diesem Zusammenhang nächstens nach I c r u s a l e in fahren werde. Von ' einer Bahnlinie Beirut — Bagdad hält Iouvenel nicht viel, da nach seiner Ansicht die gegenwärtige Atttomcbilverbindung ausreichend sei. Dagegen plant er, die Bahn Tripoli—Halft bald in Angriff zn nehmen. / Konstiiuiernug des ßzernoivitzrr Gemeinderalrs. (Von unser m Czernowitzer Korrespondenten.) Nach der am 19. Februar stattges'.lndenen Wahl für den Ezernowitzer Gemeinderat erlitt die offizielle Regiernngsliste eine solche Niederlage, daß die Führer es vorzogon, ihre Liste zurückzuzichen und an der am 20. Februar stat'igesundenen Stichwahl nicht nrehr teilzunehmen. Ter vereinigte Oppositionsblork erlangte 24 Mandate, die Sozialdemokraten und ihre Verbündeten im ganzen 6 Mandate. Diese Niederlage konnten die Offiziellen nicht gleichgültig hinne'hmen und sie iiberreichton gemeinsam mit dein jüdischen Deputierten Dr. St rauch er einen Protest an de« Innenminister wogen der bei den Wahlen angeblich vorgckonnneneN Unregelmäßigkeilen. Der Inhalt dieses Protestes entbehrte nicht einer gewissen Pikanten?, da sie ihn damit motivierten, daß dir jüdischen Wähler infolge des eingetretenen Sabbat von der Wahl ferngeblieben waren. . Plötzlich entdeckte die herrschende Partei ein besonderes Verständnis für die jüdisch-religiösen Vorschriften! Es verstrichen fast zwei Wochen, bis das Innenministerium eine Antwort auf die Protestnote erteilte. Znm Entsetzen der Offiziellen fiel dieselbe zugunsten des Oppositionsblocks aus. Die Negierung anerkannte die Wahlen und beauftragte ans telegraphischem Wege die Czerncvvitzer Präfektur, die kanstituierende Sitzung des Gemeinderates sofort einzulberofen. Diese erfolgte am 12. d. in feierlicher Weise. Nach der rumänischen Verfassung unterbreitet der Gemeinderat der Regierung einen Ternovorschlag für die Person des Bürgermeisters. Der Oppositionsblock einigte sich auf die Person des Urüversilätsprofessors Dr. N a d u Sbiera, der als korrekter, einwandfreier Mensch bekannt ist. Auch die Virilisten und die kleine Gruppe der Sozialdemokraten nominierten ihrerseits Kandidaten für die Bürgermeisterstelle. Prof. Sbiera erhielt 24 Stimmen, der N.'glemngskandidat 10 Stimmen und der sozialdemokdatische 5 Stimmen. Nach Erledigung dieser Wahl gab der Präsident der Zionistischen Landesorganisation Dr. Mayer Ebner namens der jüdischer Einheitspartei die Erklärung ab, daß die Inden alle ihre Stimmen für Prof. Sbiera abgegeben haben, weil sie ihn für den fähigsten und würdigsten Bürgermeister halten, ohne daß dadurch ein Präjudiz geschaffen werde, daß ein Jude nicht Bürgermeister der Landeshauptstadt sein könne. Zu Stadträten, denen nach dem gegenwärtigen Berwalmngsgesetz eine ganz besondere führende Nolle in der Sladtgemeinde zu kommt, wurden von jüdischer Seite der Vizepräsident der Bukowinaer Zionistischen Landesorganisation, Doktor Salomon K a ß n e x, und Direktor Adolf Harth gewählt. Als Ersatzmann wurde der Präsident der zionistischen Ortsgruppe und Mitglied der Zionistischen Landesexekntive Dobwr Salomon K i n s.b r u n n e r tejtimmt. Hinsichtlich bet inneren Verh3ltnisse Mandatsgebiets lvar Ionvcnel sehr zurückhaltend. „Das Land ist augenblicklich, und zwar aus sehr natürlichen! Gründen, in einem Zustand hoher nervöser Spannung. Was wir brauchen, ist, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit zn fördern, statt den Geist der Zwietracht nnd die kriegerische Stimmung immdr aufs neue entfachen. Und das wird und muß kommen. Die endliche Lösnn-g liegt in den .Händen der Mehrheit der Bevölkern:^." $ Aus den Bemerkungen Jouvenels Aber die Stim-. mnng der Trusen kann man auf einen starken Pessimismus des Oberkommissärs schließen.'Daraus deuten auch die vermehrten Tvuppenaussch'.fsnngen in Beirut und man glaubt allgemein au neue große K ä m P f e um Djebel Drus und im südlichen Libanon. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß die in: Bornwnat von Kairo nach Nom telegraphierte Nachricht über die Massakers ■ in Damaskns durch armenische L e g i o n ä r c noch immer unbest ä ti gt geblieben ist. Sarra« in Angora . Konsjantinopel, 16. März. Der französische Botschafter in Konstantinopel, Albert Sa rraut, hat sich nach Angora begaben. Die Reise steht mit dern kürzlich abgeschlossenen ftanzösisch-türkischcu Abkonunen in Ziffammenhang, bei dessen Prüfung sich heranSgostellt hat, daß noch drei Punkte geklärt, iwerden müssen. Bor allem will Frankreich das NentrMälsversprechen, das der Türkei gegenüber gegeben tvnrde, dcm Vorschriften des Völkerbundes anpasien. Frankreich will festsetzen, daß. es beispielsweise n i ch t neutral bleiben könne, iwrut die Entscheidung des Völkevbnudes in der Mossnlfrage zu einem bewaffnete n K o n s l i k t fuhren sollte, da Frankreich in diesen: Falle, ebeniso wie andere Staaten, sich vielleicht an einer Völkerbnndaktion beteiligen müßte. Ebenso stehe es mit den: Recht der Türkei, aus der B a,a ii>a db a y n Truppentransporte vorzunehmen. Auch die Frage der Arbitrage bereitet noch Schwierigkeiten. In politischen türkischen Kreiseu wird die geänderte Haltung Frankreichs allgemein als ein Einlenken gegenüber England bezeichnet. Den: neuen (Äanieinderat gehören folgende jüdische Geme'lnderaie an:.Dr. Mayer Ebner, Dir. Bernhard Fle-- m iuger, Präsident der jüdischen Einheitspartei, Großkaufmann Salomon D o r e g g e r, Präsident des Joint Kart Klüger, Apotheker Cäsar P e r l st e i n, Leib S t e i n m e tz (Präsiden.: der Poale Zion), Deputierter Dr. Ivkob P i st iner (Sozialdemokrat), Dr. Moritz Oberländer (Sozialdemlokrat) nnd die obcvivähnteu Stadträte. Zum erstennial in der Nachkriegszeit ziehen in den %'v* nowitzer Gemeinde rat jüdische Vertreter, entsprechend der numerischen Stärke der jüdischen BövMmng, ichofern sie das Wahlrecht etiangt hatte, ein. Es soll die Tatsache noch heworgchöben werde::, daß die fähigsten Männer der Ezernowitzer Judenschaft n: die Gemeinde cingezogen sind. Ganz Äsonders muß das göfuude Prinzip der Verneinung' und der AuSschalümg von Aemterknmulierung unterstrichen werden. Das Parlamentsmandat ist für den Präsidenten der Zionistischen Landesorganisation Dr. Ebner, dom bekannten jüdischen Politiker und heworrageüden PulblÄzisten in Rumänien, resewiert. Sine Mische Mensa arademim l« Ra«. Rom, 16. März. (I. T. A.) Hier wurde eine Mensa academioa für die ans Polen, Rumänien, Litauen mrd Ungarn stammenden Studenien, die vor dem Numerus clausus in Italien Zuflucht suchen, eröffnet. Der Vorsitzende der Mischen Gemeinde Roms, Angelv Seren':, hielt eine Ansprache und bat die ausländischen Studenten, sich m:ter ihren italienischen Brüdern heinüsch zrr fühlen. An die italienische Regierung nnd an den Triester jüdischen Hilssberem wurden Danktelegraurme abgesand!'. Hakenkreuz gegen Mische Grabsteine. Berlin, 16. März. <F. T. A.) Arn 13. d., morgens ztvischen 2 nnd 3 Uhr, ist der israckitische Friedhof in Erfurt voi drei jungen Leuten in geradezu unglaublicher Weise zerstört worden. Der Friedhof zeigt ein Bild der B e rwüstung. Man glaubt, .einen zerstörten Kriegerfr iedhof in Nordfrankreich vor sich ju haben. Etwa drei Viertel von 129 Grabsteinen sind ulngellvoüfeu und zum Teil zerbrochen worden. Die Rohlinge wollten.scheinbar auch noch den letzten Teil der Gräber zerstören, wurden aber von einem Schupowachimeister daran gehindert. Dieser gab mehrere Schüs'se aus die selbstverständlich flüchtenden Helden ab, von denen einer auch traf. Es gelang, zwei der Verbrecher zu verhaften. Die ftstVenomMne»: Täter sind der Bankbeamte Robert Bartholoma« mb dor 20jährige Walter Land:«».