Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2521 (28.2.1926)
- Date
- 1926-02-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2979076-2981549-2981608--25707-3013390- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Ke. Ml Wien, Sonntag Wiener Moraenzettuns 28. Februar l926 'eile 7 kine Berutteiluug der antisemitischen Witt schastspolM. Die Beftrasuug der Leiter der KausmSnnifchen Bank. Sie müssen energisch dMBschaoeü, sonst wird Ihr Reissen, Ihr Zipperlein immer unerträglicher! sie bewahren und schütren sich gegen alle Folgen der Erkältung, Sie vermindern Ihre Schmerzen durch ständigen Gebrauch von DIANA- FRANZBRANNTWEIN mit Menthol Ueberall erhältlich. Sine SchissstataftropHe. 2lus New-Aork wird geureldet: Hier ist ein drahtloser Hilferuf des Dampfers „Kentucky" eingetroffen, der mit einem Eisberg zusammcngestoßcn ist nnd ein großes Leck erhalten hat. Es bestand die Gefahr, daß das Schliff sofort untergeht, doch ist es durch rasche Inbetriebsetzung der Pumpen gelungen, das Sinken anhuhalten. Mehrere Schiffe sind unterwegs, um den aufs äußerste gefährdeten Dampfer, der sich auf der Hohe der neufurvdländifchen Küste befindet, Hilfe zu bringen. Lrebitsch-Limolns Sohn wird Dienstag hingerichtet. Aus London wird uns gemeldet: Der Innenminister lehnte das Gnadengesuch des wegen Raubmordes zum Tode verurteilten Sohnes von Trebrtsch-Liucoln ab. T r e b i t f ch - L i n c o I« hat von seiner Ankunft in Dover an auf einige Tage die Erlaubnis erholten, sich unter Polizeiaufsicht in England aufzuhalten, uni von seinem Sohne, der am Dienstagmovgen h i n g e r i ch t e t wird, Abschied zu nehmen. zwei Bürgermeister unter Mordverdacht verhaktet. Aus Nom wird gemeldet: Nach der „Tribuna" wurden zwei Bürgermeister der Provinz Pale r m o wegen Mordverdachtes verhaftet und 600 Verdächtige zu Jwangsanfenthalt verurteilt. Ueberfall auf eineu Schnellzug. Aus Paris wird berichtet: In der vergangenen Nacht ist tujf'den Schnellzug Paris—B elfort zwischen OZoir la Ferriere und Gretz ein Ueberfall verübt worden, der bisher nicht aufgeklärt werden konnte. Die Räuber, die den zweiten Postwagen des Zuges wahrscheinlich während eines von ihnen selbst durch falsche Signale hcrbeigesührteu Aufenthaltes des Zuges auf freier Strecke erbrachen, sind mit Wertpaketen im Werte von dreivrertel Millionen Franken unerkannt entkommen, Sin Sreiguis wie es in Wien noch nicht geboten Würbe, bildet die Pariser Woche im Modenpalais Julius Krupuik, 7. Bez., Kafferstraße 111—116. Märchenhaft billige Preise, fabelhafte Aufmachungen, Modenschau, Kundengeschenke. Also — Paris iu Wien. 'kannte Rabbiner Dr. H. Kroner, Qbevborf-Bopfingen, dem dvingenden Bedürfnis entsprechend eine Erstausgabe der genannten hygienisch-diätetischen Schrift inr arabischen Urtext Mit einer deutschen Uelbersetzung besorgte. Was zähe Ausdauer in jahrelanger Lvititscher Forschung zufammengetragen, schließt ein schlankes, übersichtliches, auch den weitesten Kreisen zugängliches Buch ein. In den vier Abschnitten dieses kraftvoll geschriebenen Werkes, welches die ganze Persönlichkeit Maimonides ermessen läßt, wird die Lebensweise in gesunden und kranken Tagen besprochen, worauf eine Reihe allgemeiner Gssundheitsregelu solljg:. Die wunderbare Intuition des Denkers sucht der Gesundheit reinste Quellen in der Natur des Menschen selbst und eindringlich wird seine Sprache, wenn er die Ignoranz der Aerzte tadelt, die der Natur nicht die Zeit zur Selbsthilfe überlassen. Man beulte an die moderne expektattvc Behandlungsmethode! Auch das Bad, diese wichtige hygienische Maßnahme der modernen Körperkultur, erfreut sich in Maimomdes' Diätetik einer entsprechenden Würdigung. Mit dem Beispiele vorangehend, badete er selbst jeden Abend, wie er überhaupt bemüht ivar, sein Privatleben dem Ideal anzugleichen, das er von einem jüdischen Weisen entworfen ha:. Körperliche und geistige Frische bis in das späte Alter lohnten sein gemäßigtes, durch Sittlichkeit und philosophische Betrachtung geregeltes Leben. Der Ruhm seines Nameris reichte von Spanien bis Indien nnd von dem Qucllande des Euphrat und Tigris bis Südarabien. Noch eine Genugtuung ivvr Maimunl beschloden. Samnol-Zbn-Tibbon, der Hauptvertrctcr der jüdisch-Provenzalischen Kultu-r, teilte ihm mit, daß er den „Führer der Irrenden" aus dem Arabischen ins Hebräische zu übersetzen beabsichtige. Mainmnis innigster Wunsch sollte damit erfüllt werden, aber auch allzu bald seine irdische Mission. Er verschied an Krästeverfall am 13. Dezember 1204, von Juden und Mohammedanern durch Anordnung eines allgemeinen Fastens betrauert. Seine Hülle wurde nach Tiberias gebracht. Die Sage von den Beduinen, die den Sarg unterwegs angefallen, ihn jedoch nicht zu bewegen vermochten ünd sich schließlich den Juden anschlossen, nm dem Rabbi das Geleite bis 'zur Grabstätte zu geben, soll heute, am Purimlage, besonders festgehalten weä>en. Denn sie ist das Sinnbild der ewig wiedevkehrenden tröstlichen Erscheinung des Sieges des jüdischen MMs Mer feiMiche WM. Mit ocr gestrigen Verurteilung der Leiter der Kanftnännischen Bank hat das Gericht nicht nur Kausleute als solche, sondern vielmehr noch die Machenschaften der unter der Aegide der antisemitischen Wirtschaftspolitik agierenden Leiter der Kaufmännischen Bank an den Pranger gestellt. In der Verhandlung, die vier Tage in Anspruch nahin und mit äußerster Gründlichkeit geführt wurde, wurde es erst offenkundig, in welch leichffinniger Weise das Schltywort des Wirtschaftsantisemitismus gebraucht wurde. Mit diesein Tchlagwort wurden unzählige Kausleute geködert. Es wurde ihnen ihr Vermögen zu Einlagezwecken abgeschmeichelt mit der Begründung, daß die jüdischen Banken nicht geeignet seien, das Geld der arischen Kaufleute zu verwalten, daß die Judenkapitalisten Mißbrauch mit den arischen Geldeinlegern treiben und daß die Geschäfte dieser jüdischen Kapitalisten nur der Bereicherung der Juden auf Kosten der Nichtjuden dienen. Eine arische Bank wie es die Kaufmännische Bank war, wäre allein geeignet, allen Mißständen abzuhelfcn. Die Ergebnisse der Verhandlung haben aber gezeigt, daß diese antisemitischen Agitatoren nichts anderes als ihr eigenes Interesse im Auge hatten. Sie haben mit den Einlagen ihrer Gesiirmmgsgenossen die anrüchigsten Spekulationsgeschäfte getrieben. Einen wegen anfechtbarer Geschäftsführung in Untersuchung befindlichen Bankmann hüben sie zu ihrem Leiter erkoren. Sie haben mit den Geldern förmlich geuraßt und die Bank direkt beul Untergänge preisgegeben. Von der Geschäftsführung einer Bank hatten sie gar keine Ahnung. Das antisemitische Schlagwort sollte ihre Geschäftsunkeuntuissc ersetzen. Dafür haben sie cs aber um jo mehr verstanden, antisemitischen Wahlsonds Gelder zuzuschanzen und Milliarden für prunkvolle Einrichtung 'zu verschleudern und sich überall als die Biedermänner zu deklarieren. Weil sie als politische Organi s a t i o n galten, haben ihnen die nraßgcibenden Wirtschaftsfäktorcn Gelder zur Verfügung gestellt. * Die Nationalbank, die den Kaufleuten die Kredite erbarmungslos restringierte und dadurch eine Unzahl kaufmännischer Existenzen vernichtete, hat für dieses politische Bankinstitut Milliarden Übrig gehabt. Die staatlichen Behörden kamen wegen der politischen Gesinnung diesem JststAnt Mehr entgegen. Die antisemitischen Blatter nahmen damals' das Maul voll von jüdischen SchtvirMem und Betrügern. Die Hakentreuzlerblätter konnten nicht genug Galle über te« Zusammenbruch der Depositenbank verspritzen, sie haben aber nichts erzählt über die Verbrechen, die in der ihnen nahestehenden Bank begangen wurden. Es ist nicht' die erste antisemitische Bank, deren verantwortungsloses Gebaren an den Pranger gestellt wird. Der Leiter der antisemitischen Bodenbank, die auch aus dem Fonds jenes Schul Vereins gespeist wurde, der auch vielen Juden Gold abgozapft hatte, hat sich durch Sei b st m o r d der Verurteilung entzogen. Dia Angelegenheit der Grazer Antisemitenbanken ist vorläufig der Begutachtung durch die Gerichte infolge mannigfacher Einflüsse nicht unterstellt worden. Gegen die Leiter der Tiroler Antisemitenbanken sind aus den Reihen ihrer Gesinnungsgenossen Vorwürfe der verbrecherischen Gebarung erhoben lvorden. Die antisemitischen Blätter schweigen darüber. Sie wissen nur von Verbrechen und vom Wucher der jüdischen Banken zu erzählen. Wenn irgend ein kleiner Jude vor die Schranken des Gerichtes zitiert wird, dann niachen die HakenkreuMätter daraus ein gewaltiges Wesen. Wenn aber die Matador e ihrer Wirtschaftsorganisationen ivegen der niedrigsten Verbrechen vor Gericht kommen, dann schweigen sie. Sind sie doch selbst diejenigen, welche durch ihre Hetze den verbrecherischen Lettern der Antifemitenbanken das Geld der Einleger skrupellos zugetrieben haben. Die haben dafür die Spt udc n von di es e n B ankcn echälten. Sie sind infolgedessen ebenso mitschuldig wie diese Bankletter. Das Urteil, das gegen Oswald und Genoffen gefällt wurde, ist eigentlich auch gegen all diese antisemitischen Hetzorgane gefällt worden, die an der Auspowerung ihrer Gesinnungsgenossen mitschuldig sind. Angesichts des vernichtenden Urteiles des Wiener Landesgerichtes muß gefordert werden, daß die Strafuntersuchung auch gegen sämtliche andere zusammengebrochenen a n t i s e Mii t i s ch e n B a n t i u st i tu t e emgeloitct werde. Dann wird eMich die schädigende Tätigkeit dieser anhiseinitifchen schaftsagrtatoren restlos enthüllt werden« Das Urteil. Im Prozeß gegen sie leitenden Funktionäre ser Qesterreichischen Kauftnännifchcn Bank wurden vormittags die Plaidoyers halten. Staatsanwalt Dr. R e i t i u g c r führte iu seiuem Plaidoyer als.hauptsächlichsten Grund des Zusannneubruches die -zur Führung eines Bankgeschäftes nicht geeigneten Fähigkeiten und Qualitäten der lciteniden Funktionäre an. Aus diesem Grunde hatte auch die Kritik ihrer Geschäftsgebarung im Nahmen dieses Prozesses einen leichten Operettenanstrich gchabt. Die versohlte Politik der Bank, das Betreiben des Effektenspekulationsgeschäftcs im großen, anstatt, wie es die eigentliche Bestimmung dieser Bank gewesen wäre, das kaufmännische Kreditgewerbe zu Pflogen, ist auf den verhängnisvollen Einfluß des Direktors Oswald auf die im Bankfache unerfahrenen, aus dem Kaufmaunsftand heworgegangeuen Direktiousräte zurückzuführen. Direktor Oswald hat aus der Kaufmännischen Bank ejne Spekulakronsbank gemacht. Der Staatsanwalt führt nun die Gründe au, di'e dafür sprechen, daß die Anmeldung des Ausgleichsverfahrens, am 26. Juli 1324 verspätet gewesen fei. Der Verteidiger des Angeklagten Schallaböck, Dr. Herdegen, lvendct sich zunächst gegen den Borwurf des. Staatsanwaltes, daß bei der Kreditgewähvurrg nicht genügend rigoros vorgegangen worden sei. Es sei ja schwer, bei so kleinen- Leuten sich durch Bucheinficht oder dergleichen irgend eine Sichecheit zu verschaffen. Die Bank halbe ja ihre Auskunftei gehabt nnd überdies sich durch Lcmfzettel 'bei den Verwaltungsräten Sicherung zu verschaffen gesucht. Unter den gewagten Geschäften, sagt der Verteidiger, werden die Nostroeffvkten und die imgedeckten Kredite inkriminierk. Der Sta-atsanwalt spricht in der Sprache der oberst« gerichtlichen Eirtfcheidungen und in dieser Sprache lebt nur die nichtfpelkulierende Bank. Die Bank ist aber ei« Kausunmn, sie kaust in der Absicht der Werterveräußerung, das heißt' mrk Spekulationsabficht. Aber selbst vour Standpunkt des Staatsantvaltes wird man bei diesen Spekulationsgeschäften jene Goschäftg ausnehmen müssen, die einen nur schr mäßigen Umfang hobest und jene, die einen Erfolg hatten. Der Verteidiger fi'chrt nun an, daß dem Kmumerzialrat Schallaböck nicht der Vorllvurf einer Leichtfertigkeit gemacht werden könne. Dr. Zalman, der formell die Kaufminmische Bank, im Wesen die geschädigten Einleger der Bank vertritt, kündigte an, daß' die Einleger im Falle eines Schuldspvuches mit Schadeneyatzansprüchen au die Angeklagten, außerdem . -:?t i au sämÄche Mitglieder des Verwaltungs- und AuffichlSratetz herantretLU werden. Hierauf sprachen Dr. H e y d' uud Dr. H o flf m a u lt sowie die Mrigen Verteidiger, worauf die Peichcmdlung gegen 3 Uhr Abgebrochen wurde. Nach mehrstündiger Beratung verbündete der Vorsitzende Hofvat Dr. Dörr folgendes Urteil: Die Angeklagten Franz' Schallaböck, Johann Feldmann und Ferdinand Fischer werden svogen sahrlas-siger Krida begangen dadurch, daß sie leicht-; sinnig und unverhältnismäßig Kredite gewährt und gewagte Geschäfte, die nicht zu den ordiMngsmäßigen Betrieb der Bank gchvrk haben, abgeschlossen haben, zu zweieilnhalb Mouatest strengen Arrests, verschärft mit einem Fasttag, bedingt aus drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte Direktor Oswald wiw wegen desselben Deliktes zu vier Monaten ft r e n g e n Arrests, verschärft mit einem Fasttag, n nbedingt verurteilt. Der Angeklagte Walter Feldmann wird von der gegen ihn echobenen Anklage freigesprochen. In der Begründung wird angeführt, daß die KanftnärmiW Dank hauptsächlich durch die Spekulattionskouti ihre Zahlungsunfähigkeit verursacht hat. Der Ankauf von Spsknlaüons-. papicven gehöre nicht zum Bankgeschäft, sondern Mr .Ml Geschäft oines Börsenspekulanten. Hierfür ist Direktor Oswald verantwortlich. Die übrigen drei AngMagten haben von den Nostroeffek'ten gewußt. Sie haben, auch gewußt, daß zahlreiche Spekulationskonti bestanden hüben. Sie haben auch gewußt, daß Oswald ein starker Haussier war. Die Angeklagten Schallaböck, Feldmann und Fischer hicktelr sich Bedenkzeit offen. Oswald meldete die Nichtigkeitsbeschwerde und .Berufung au,, der Staatsanwalt ergrM kein Rechtsmittel. Dar Brotgewicht mutz ausrschrtebru werde«. Durch Eingaben der Bäckergeiwssenfchaft und der Brotfabriken veranlaßt, hat das Bundeskanzleramt ungeordnet, daß M nächst für Wien eine Verordnung erlassen werden soll, durch die die BrotverkaufsstcÜen verpflichtet werden, außer dem Preis des Brotes auch das Gew i ch t -er einzAneu Brotgattungen ersichtlich zu machen. Diese Verordnung wird nun am Montag wirksam. Sie sÄtzt sich auf die Preistreibereiverordnung urü> bestimmt, daß das Gewicht der einzelnen Brotgattungen loicht sichtbar angefchriebe« werden muß. Der Verkäufer wird weiters verpflichtet, unentgeltlich den Kunden die Benützung der Wage zmn Nachwiegen -es gekauften Brotes zu gestatten. Ueber-i tretungen der Berordming werden mir Geldstrafe« bis zu 300 Schilling oder mit Arreststvafen bis zu drei Monaten