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Wiener Morgenzeitung · 1926-02-26 · Heft 2519 (26.2.1926) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2519 (26.2.1926)
Date
1926-02-26
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Weit, Freitag Wiener Morgenzeitung 86. ftffcnuir 19*26 OCR NEIHBRAND ECH garismur nnb Snhenfrage. am naturechten, besten Weinen In amillch plombiirlan l>liicli«n (Erlaß des Ackerbauministeriums ZI. 16193/474 ex 1904) nach wie vor die führende Markei ÜBERALL ZU HABEN I Re Randbemerkungen des Zaren. - y. Wien, 88. Februar. . .„Ein Moskauer Sowjetblatt, die „Krasnaja Gazeta", veröffentlicht aus den Archiven ein Memorandum über die Judenfrage, das dem Zaren Alexander dem Dritten dem vorletzten russischen Alleinherrscher, von dem Baron Günzburg vorgelegt worden war. Der Zar hatte alle Beschweren mü> Feststellungen über den an den Juden verübten Raub aller Rechte mit Randbemerkungen versehen, die sein Einverständnis verraten. So bemerkte er zu der Mitteilung, daß den Juden der höhere Beamtenstand verschlossen sei, einfach und fromm: „Gott gebe, daß es immer so bliebe!" Zu der Bemerkung des Schriftstückes, daß die Juden infolge ihrer Rechtlosigkeit auch vom Volke als außer Gesetz stehend betrachtet werden, schreibt der Zar: „Das ist noch gar nichts. Sie haben die furchtbaren Worte ihrer Ahnen vergessen: Sein Blut möge kommen über uns und über unsere Kinder." In diesem Tone geht es weiter. Der Himmel ist hoch, der Zar ist tot und von seinem Glanz leben nur noch die letzten Reste der Großfürsten, die im sicheren Port des Auslandes ihre Restaurationspläne schmieden. Um jeden einzelnen hat sich eine Emigrantenpartei geschart, die von außen her alle Hebel in Bewegung setzt, den Sowjetbau zu sprengen und den Thron wieder auszubauen. Wenn es in einer dieser Parteien einen gibt, der über den Tag hinaus zu denken imstande ist, dann seien ihm diese Bemerkungen des vorletzten Monomachen warm empfohlen. An dem Ungeist, den sie atmen, ist das alte Rußland zugrunde gegangen. Mit Mann und Roß und Wagen, so hat sie Gott geschlagen. Der Zarismus hatte seine Stütze in der These vom nationalrussischen Staat mit Staatskirche und unbedingtester Majoritätsherrschaft. Die jüdische Bevölkerung war aus dem politischen Gefüge ausgeschaltet. Das allrussische, auf den Thron eingeschworene Beamtentum war der Träger der Staatsidee, die sie teils aus religiösem Sentiment, teils aus Verdienstgründen mit Zähnen und Klauen verteidigte. Polizei, Gericht, Schule, Militär war echt ruffisch. Der konsequente Zentralismus des Tschin herrschte mit unbeschränktester Macht und hielt das System mit Peitsche und Kerker und Spitzeltum aufrecht. Wie das Beamtentum den Staat auffaßte, ist nur zu bekannt. Als eine große, unerschöpfliche Kasse, aus der es sich prachtvoll leben ließ. Sie hielten sich vom Judentum ferne, die Tschinowniks, und verstanden es trefflich, Demokratie und Freiheitsgefühl als jüdische Erfindungen zu denunzieren. In ihren Kreisen sind ja die „Protokolle der Weisen von Zion" entstanden, die in jedem einzelnen Satz das sagen, was der Zar und seine Stützen ausübten und worin sie ungestört zu bleiben wünschten. Der ruffische Staatsapparat war judenrein. Er war die praktischeste und durchdachteste Maschine des Judenhasses und demgemäß trifft auch jede Kritik des zaristischen Systems, der Höchstentwicklung des nationalistischen Zynismus, mit vollster Schärfe den Antisemitismus. Eine Gesellschaft von solcher Konstruktion, mußte Zusammenstürzen. Sie wäre in Brüche gegangen, 'auch wenn sie nicht vom Erdbeben des Weltkrieges wie ein Haufen von Tonscherben durcheinandergerüttelt worden wäre. Aber die Spuren dieses Schicksals schrecken nicht. Es gibt heute wieder Staaten, die sich in der gleichen Art zu entwickeln trachten und die als eine der Tragsäulen ihres Baues den Staatsfetischismus verehren und die nationalen oder konfessionellen oder sozialen Minoritäten zu unterdrücken und auszuschalten bestrebt sind. Das heutige Rußland ist nur ein anderer Zarismus und es lebt nur vermittelst Polizei, Militär und Gesinnungsschnüffelei. In Deutschland arbeiten sehr breite, sehr gebildete und sehr einflußreiche Kreise an der Wiedereinrichtung des Kasernenstaates und an der antijüdischen Einstellung der Gesetzgebung. In Italien hat der militaristische Faszismus seine Herrschaft fest begründet. Das widerlichste Bild aber bietet der Horthy- Ttaat, der sich die Autokratte des blutigen Zaren zum Vorbild genommen hat. Was Alexander der Dritte an den Rand schreibt, das lebt heute in Ungarn und ist sogar noch überboten. In seinen kühnsten Träumen hätte kein Pobjedonoszew und kein Trepow sich zu der Höhe der Zadravecz und Nadoffy verstiegen und neben Bethlen verblaßt Plehwe zu einer armen Schattenfigur. Was ist der General Gurko, der die Prozentnorm erfunden hat, neben Klebelsberg, der sie in einem Atem ausführt und ableugnet! Der Tschin hat zu Hause gestohlen. Tein magyarischer Kopist macht falsches öelb und will die ganze Welt ausrauben. Dieses Rußland, dessen Zar sein „Gott gebe!" als Marginale aufmalt, ist in seinen Verbrechen verschwunden. Dieser Hort aller Niederträchtigkeit, das Bollwerk der Kriegshetze ist zerbrochen worden... Nicht jeden Tag zahlt Gott die Zeche. Randbemerkungen Alexander des Dritten. Tie Moskauer „Krasnaja Gazeta" veröffentlicht einen Auszug aus einem Memorandum über die I u de n f ra g e, das seinerzeit von Baron Günzburg dem Zaren Alexander dem Dritten unterbreitet wurde. Der Zar hat das Dokument vielfach mit Randbemerkungen versehen. Baron Günzburg klagt über die Rechtlosigkeit der Juden und beschuldigt die Regierung, bag sie zu Unrecht die Juden revolutionärer Umtriebe bezichtigt. Die höheren Posten im Zivil¬ und im Armeedienst seien den Juden verschlossen. Hier bemerkte der Zar: „GebeGott, daß es immer so bliebe!" Die Juden, heißt es weiter im Memorandum, hät:en nur Pflichten, aber keine Rechte. Dazu bemerkt det Zar: „Europas Gleichberechtigungsbeispiel ist grauenhaft!" Zu der Bemerkung Baron Günzburgs, daß die Juden infolge der Beraubung ihrer Rechte auch vom Volke als außerhaB des Gesetzes stehend betrachtet werden, schreibt der Zar: „Das ist noch gar nichts. Sie haben die furchtbaren Wor,:e chrer Ahnen vergessen: „Sein Blut wird kommen überunSundüberunsereSöhne." Ihre schlechte Lage ist eben ein Fluch des Himmels." Baron Günzburg bemerkt weiter, durch die Beschränkungen werden die Juden daran gehindert, sich als Ti! des 100-Mllionen-Volkes der Ruffen zu fühlen. Der Zar schreibt am Rande: „Wirwürdenuns beschmutzen, wenn wir das erlauben sollten." Baron Günzburg erinnert daran, daß in früheren Jahren die Juden sogar gezwungen wurden, die Kinder in russische Schulen zu schicken. Dazu der Zar: „Das war ein großer Irrtum." — Günzburg lenkt die Aufmerksamkeit des Zaren auf die Tatsache, daß die Juden angesichts der ihnen zulcll werdenden schlechten Behandlung nach Palästina und Amerika auswandern. „Gott sei Dank!" bemerkte der Zar. „Mögen sie nur auswandern!" Re Wahlen in Rumänien. Von unserem Bukarester M. R.-Korespondenten. Die Würfel sind gefallen! Am 19. Februar wurde eine große Entscheidungsschlacht gegen die Regierung'der liberalen Partei geschlagen. Im Altreiche und in den angeschlossenen Provinzen hat die Opposition einen gewaltigen Sieg davongetragen. Die Liberalen haben die größten Anstrengungen gemacht, um bei diesen Gemeinderatswahlen als Sieger hervorzugehen, was ihnen das moralische Recht gegeben hätte, auch die Parlamentswahlen durchzuführen. Ihre Legislaturperiode ist bald zu Ende und im ganzen Reiche rüstet man zur großen Wahlschlacht für die Parlamentswahlen. Die Niederlage der gegenwärtig regierenden Partei hat eine große politische Bedeutung, weil die Krone die Ueberzeugung gewinnen muß, daß das ganze runränische Volk die Regierung der liberalen Partei verneint und unbedingt einen Regierungswechsel herbeisehnt. Wohl haben die gegenwärtigen Machthaber in den einzelnen Dörfern, wo keine oppositionellen Listen aufgestellt wurden, einen Erfolg erzielt, allein dies bedeutet für sie keinen Sieg, weil in erster Linie die Städte in Betracht kommen. Und hier haben sie im ganzen Reiche eine Niederlage erlitten. Ihre Herrschaft scheint nur noch von ganz kurzer Dauer zu sein, weil dies ihre zweite Niederlage ist, nachdem sie schon zuvor bei den Wahlen in die landwirtschaftlichen Kammern in der Minderheit blieben. Die Wahlbeteiligung war eine ungemein starke und wickelte sich in vollster Ruhe und Ordnung ab. Es haben sich 80 Prozent der Bevölkerung an dieser Wahl beteiligt, wodurch sie ihren Unwillen gegen das Regime der liberalen Regierung dokumentierten. Im ganzen Reiche wurden die Kandidaten der Opposition von der Bevölkerung geradezu in einem Triumphzug empfangen und durch die Straßen der Städte geführt. Es; waren dies Demonstrationszüge, die ohne jeden Zwischenfall verliefen und den Willen des Volkes nach einer demokratischen Regierung ausdrückten. In der Hauptstadt des Reiches, in Bukarest, errang die Opposition 80 Prozent der Stimmen. In Chisinau, wo Ing. Gottlieb (Zionist) Listenführer, der Opposition war, errang dieselbe 5681 Stimmen gegenüber der offiziellen Regiernngslifte mit 1402 Stimmen. Alle 36 Kandidaten der Opposition wurden gewählt, während die Regierungspartei leer ausging. Auch in Siebenbürgen hat die Opposition in den meisten Städten die Majorität erlangt, wobei die Juden größtenteils auf der Oppositionsliste kandidierten. In der Bukowina siegte die Opposition auf allen Fronten. Speziell in Czernowitz galt es einen schweren Kampf auszufechten. Die Regierungspartei hatte einen doppelten Apparat: Stadt- und Kultnsgemeinde. Gegen diese Bollwerke wurde der Kampf ausgenommen und ein grandioser Sieg errungen. Ter vereinigte Oppositionsblock unter Führung der Herren Dr. Mayer Ebne r, Universitätsprofessor Doktor Radu S b i e r a, Minister Dr. Dort P o p o v i c i und Direktor Fleming er siegten Über die Regierungspartei mit 4887 Stimmen gegen 1937. — Tie Sozialdemokraten erhielten 2918 Stimmen. Die'Partei der Negierung hatte in Czernowitz nicht 20 Prozent der abgegebenen Stimmen und erhält kein einziges M a n d a t in der Gemeinde. Nach dem Wahlsystem der Liberalen muß es in dieser Stadt noch zu einer Stichwahl kommen, di dem Oppositionsblock 46 Stimmen zur absoluten Majorität fehlen. Für all e Fälle ist der Sieg ein sicherer, was aus den massenhaft besuchten Versammlungen und aus der allgemeinen Stimmung zu schließen ist. Der Opposttionsblock erhält in der Stadtgenieinde Czernowitz 24 Sitze und die Sozialdemokraten im besten Falle 6 Sitze. Mit dieser Niederlage der Regierung hängt auch der Fall des Czernowitzer Deputierten Dr. St rauch er zusammen. Sein Bolllverk, die jüdische Kultusgemeinde, wird automatisch in die Hände der Zionisten, respektive der Einheitspartei übergehen. Dieser Sieg der Opposition bedeutet auch eine erbärmliche NiederlM de- MoschkojudsntuM m ftSDft SpWÜMS, , Nr^ 2519 In der Stadr Jasi beispielsweise, wo der bekannte Antisemitenfnhrer und Hakenkrenzlcr Cnza sein Unwesen treibt, fanden sich Jude n, welche ans der Liste der liberalen Regierung kandidierten, und auch hier erlitten sie eine vollständige Niederlage. Mit dem Siege der Opposition wird auch mit diesem Mosckikojiidentnm aufgeräumt werden. Die Wahlbündnisse, die unter den einzelnen Parteien der Opposition abgeschlossen wurden, werden auch für die Parlamcntswahlen eine große Bedeutung haben. Der Sieg bei den Gemeinderatswahlen bedeutet zumindest den Anfang für eine»' Sieg bei den kommenden Parlamentswahlen. Zusammenschluß der Juden Rumäniens. Bukarest, 24. Februar. (I. T. A.) Hier hat sich ein jüdisch«, nationaler Klub gebildet, der den Zusammenschluß der Jud—r ganz Rumäniens erstrebt. Ter Klub erließ einen Aufruf an die Jndenheit Altrumäniens, in tvelchem darauf hingewiesen wird, daß in den nenrumänischcn Provinzen die Idee des Zusammenschlusses lebt und daß sich die Inden Altrnmäniens bisher zurückhaltend verhielten. Ein Zusammenschluß sei aber angesichts der jüdischen Lage im Lande ein Gebot der Stunde. Der Klub kündigt an, daß er mit den jüdischen Organisationen in Siebenbürgen, Bukowina, Bessarabien über den Zusammenschluß in Verhandlungen treten wird. Geschäftszahl U I 6/26 Im Nameu der Republik. > Eingelangt: 25. Februar 1926. Das Strafbcz-rksgericht 1 in Wien als Pressegericht hak heu:e in Gegenwart des Privatanklagevertreters Dr. Robert Gruber, des Angeklagten Jakob Krausz und des Verteidigers Dr. Leopold Plaschkes über die Anklage verhandelt, die der Privatankläger Dr. Ernst Schönbauer gegen Jakob Krausz, 59 Jahre alt, verheiratet, verantwortlicher Schriftleiter der „Wiener Morgenzeitung" wegen der Uebertretung nach § 30, Preßgesetz, erhoben hatte, und über den voni Ankläger gestellten Antrag auf Bestrafung des Beschuldigten, auf Verfall der Nummer 2396 der „Wiener Morgenzeitung" vom 24. Oktober 1925 gemäß § 41, Preßgesetz, und auf Veröffentlichung dieses Urteils gemäß § 43, Preßgesetz, zu Recht erkannt: Jakob Krausz ist schuldig, er habe als verantwortlicher Schriftleiter der „Wiener Morgenzeitnng" bei der Aufnahme des die Vergehen nach §8 487 und 488 St.-G. begründenden Aufsatzes mit der Neberschrift „Die Hetze gegen Brasloff" in Nummer 2396 der „Wiener Morgenzeitung" vom 24. Oktober 1925 jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflichtmäßiger Anwendung die Aufnahme des strafbaren Inhaltes unterblieben wäre. Er hat hiedurch die Uebertremng nach § 30, Preßgesetz, begangen und wird gemäß dieser Gesetzesstelle zu einer Geldstrafe im Betrage von 20 Schilling, im Falle der Nichteinbringlichkeil zu 24 Stunden Arrest und gemäß'§ 369, Strafprozeßovdnung, zünj Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Gemäß § '41,' Absatz 1, Preßgesetz, wird Verfall der zur Verbreitung bestimmten Stücke der Nummer 2396 der ,Wiener Morgenzeitung" vom 24. Oktober 1925 erkannt. Jakob Krausz wird ferner gemäß § 43, Absatz 1, Preßgesetz, verpflichtet,' dieses Urteil samt Gründen in der ersten oder zweiten Nummer der „Wiener Morgenzeitung", welche nach Rechtskraft dieses Urteiles erscheinen wird, auf die im 8 23, Preßgesetz, vorgeschriebene Weise zu veröffentlichen, w'idrigens die genannte Zeitung nicht mehr erscheinen darf. Gründe: Erwiesen ist durch das Impressum und durch die Angaben des Beschuldigten Jakob Krausz, daß dieser der verantwortliche Schriftleiter der Nummer 2396 der „Wiener Morgenzeitung" vom 24. Oktober 1925 war. In dieser. Zeitnngsnummer war ein Aufsatz mit der Ueberschrift „Die Hetze gegen Braslofs" erschienen, in dem folgende Stellen Vorkommen: . . Dr. Schönbauer . . . hat . . . die völkischen Studernen ausgeboten, die Brasloff sogar mit Mißhandlungen bedrohen . . ." Durch diese Stelle wird sonnt gegen den Privatankläger der Anstiftung zu strafbaren Handlungen beschuldigt und hiedurch objektiv der Tatbestand des Vergehens nach § 487. St.-G. begründet. In dem vorgenannten Auff'atze heißt es dann weiter: . . um . . . seine . . . Ernennung-. . . durchzusetzen, spielt Dr. Schönbauer im Nationalrat jetzt beit wilden Mann. Er opponiert bei allen Gelegenheiten und hat, um auf die Regierung den entsprechenden Druck ausznüben, seine Parteigenossen veranlaßt, gegen die Resolution über Genf zu stimmen." Mit diesem Teil des inkriminierten Aufsatzes wird der Privatankläger unehrenhafter, beziehungsweise solcher unsittlicher Handlungen beschuldigt, die ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen geeignet sind, wodurch objektiv der Tatbestand des Vergehens nach § 488 St.-G. begründet wird. Ein Wahrheitsbeweis siir die inkriminier:en Behauptungen wurde nicht angeboten. Mit Rücksicht auf die nnwiderlegt gebliebene Verantwortung des Buschnldigten, wonach er den inkriminierten Aufsatz weder verfaßt noch vor Drucklegung gelesen oder ihn in Kenntnis seines Inhalts zum Druck befördert habe, konnte nur dessen Verurteilung nach ß 30, Preßgesetz, statthaben. Bei der Strafbemeffiing war die Vorstrafe wegen eines Preßdelikts und die Mehrheit der Beleidigungen erschwerend, mildernd war das Geständnis des Tatsächlichen, so daß die verhängte Strafe dem Verschulden des Angeklagten angemessen erscheint. Uebcr Antrag des Privatanklägers »war gemäß § 41, Preßgesetz, auf Verfall der inkriminierten Zeitungsnummer und gemäß § 43, Preßgesetz, auf Veröffentlichung dieses Urteiles zu erkennen.«Die übrigen Bestimmungen des Urteiles gründen sich auf die im Tenor bezogenen Gesetzesstellen. Wien, am 21. Jänner 1926. Der Richter: Kpslmayr m. p. D*r Schriftführer: ÄML m, ft

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