Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2504 (11.2.1926)
- Date
- 1926-02-11
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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mt i Me«. Stanttrtfof Wsener Wo*qenzelt«i,A Ae Wische Ratiooalversammlung in Palästina. Ae wlchttgkea VefchlSffe der rwe'te« Se'flon. Aus Jerusalem wird uns «ine Zusammenstellung Der wichtigsten Beschlüsse der Assesath .Hanivcharim übermittelt. Ueber die Verhandlungen der zweiten Session, die am 11. Jänner im Zion-Thcatcx in Jerusalem begonnen hat. wurde in der..Wiener Morgenzeitung" ausführlich berichtet: 1. Jifchnw und Zionistische Organisation. 1. Die zweite Assesath.Hanivcharim der palästinensischen Judercheit stellt fest, daß der jüdische Jischuw in Palästina in der Zionistischen Organisation die Verkörperung des Strebens des jüdischen Dolles nach nationaler Renaissance in seinem historischen .>?cimat!ande erblickt und daß er die erwählten Organe der Zionistischen Organisativn als die zuständigen Bevollmächtigten des Dolkes in allen Angelegenheiten betrachtet, die die Errichtung des jüdischen Nationaüheims in Palästina betreffen. 2. Die zweite Assesath Hanivcharim erklärt, daß der Jischuw verpflichtet unb gewillt ist, die Zionistische Organisation in ihrer nationalen und zionistischen Prcpaganda zu unterstützen, ebenso in ibren Bemühungen um kulturelle Arbeit und Beschaffung von Geldmitteln in Palästina und im Galuth. Die Assesach Hanivcharim stellt fest, daß der Jischuw verpflichtet ist, dauernden und unnntttelbaren Kontakt mit der Juden- '.reit i„t Gallith zu unterhalten und sie in der Arbeit für ihre Organisierung und Konsolidierung zu unterstützen. . 4. Die Assefach Hanivcharim erklärt die Notwendigkeit einer gemeinsamen, in ständiger Uebereinstimmung geführten Arbeit der Zionistischen Organisation und des Waad LeurnS in allen denjenigen Angelegenheiten, die das Leben des Jischuw in Palästina und seine Entwicklung betreffen. Die Assefach Hanivcharim erklärt cS für notwendig, daß die Kompetenzen für die Aufgaben beider Institutionen fest abgegrenzt werden. Die Assesach Hanivcharim verpflichtet den Waad Leumi, ciht-e Uebereinbunft mit der Zionistischen Exekutwe hinsichtlich der Festsetzung dieser Kompetenzzionzen anzustreben, ebenso hinsichtlich des Modus einer fortdauernden Anteilnahme von Bevollmächtigten des Jischuw in den Arbüilcn der Zionistischen Exekutive und ihren.verschiedenen Departements. 5. Die Assefach Hanivcharim erklärt es für notwendig, den » Jischuw durch erwählte Bevollmächtigte in einem der Bedeutung des Jischuw für das Werk der Renaissance und des Palästinaausbaues angemeffenen Ausmaße an der erweiterten Jewish Agency zu betsMgen. 6. Die Asiefach Hanlivcharim fordert von der Zionfftischen Exekutive, im Einklang mit den Beschlüssen deS 12. und 13. Kongresses eine wirksame politische Unterstützung des Jischuw in seinem Kampfe um Erlangung der gesetzlichen Legalisierung seiner inneren nationalen Organisation. 7. Di« Assesath Hamvchavim fordert von der Zionistischen Exekutive energische und konsequent? Bemühungen nm die Verteidigung der lebenswichtigen Rechte und Interessen des jüdischen Volkes im Einklang mit den im Palästina Mandat nstedergelegten Versprechungen. 2. Gesamtorganisation der palästinensischen Judengemeindegesche. ' Die Assesath Hanivcharim übermittelt dem Waad Leumi den Entwurf der Verfassung für eiine Gesamtorgamsation der palästinensischen Judenhert, der zum Studium und zur Ausarbeitung eines Entwuses der zweiten Session der Assesach Hanivcharim vorzulegen -ist. Gleichzeitig verpflichtet die Assesath Hamvchariim den Waad Leumi, seine Bemühungen um die Erwnyung der Destätigung das Gemeindegesetzes fortzrrsetzen. Forderungen an di« Regierung. 1. Der palästinensischen Judenheil ist ein angemessener An« teil au dem RegierungSbudget für Schulzwecke, SanitStswesen und öffentliche WohlfahrtSarbelt zur Verfügung zu stellen. 2. Beschäftigung jüdischer Arbeiter in angemessenem Umfange an Regiernngsarbeiten, und zwar gegen «ine dem Standard of life eines zivilisierten Arbeiters angepaßte Entlohnung. 3. DerössenHichung eines Arbeiterschutzgesehes. 4. Aushebung des die Entwicklung der Landirwtschast hemmenden Oschcr, Reform des Tarif, und Zollwesens im Einklang mit den Bedürfnissen einer industriellen und landwirtschaftlichen Entwicklung Palästinas. 5. Zurverfügungstellung freier Biwrn, die der Regierung ge. hören oder herrenlos sind, für eine jüdische Arbeitskolonisation. Einführung einer den BHiirfnissen des Landes angepaßten Bodenpolitik, die eine dichte Anstedlung von Inden und eine intensive Bearbeitung des Bodens im Einklang mit den Forderungen des Mandats ermöglicht. 6. Ausreichende Heranziehung der Juden zum Regierungs- Verwaltungsdienst und zum Sicherheitsdienst. Schaffung von Bedingungen, die die Anteilnahme an diesen Verwaltungssorgen ermöglichen. 7. Aufhebung der Jmmigrationöbegrenzungen. Das Recht auf Organisierung der jüdischen Immigration ist ans die Jewish Agency zu übertrage«. 8. Bolle und rückhaltlose Durchführung des Gebrauches der hebräischen Sprache i» allen Institutionen d«r Regierung und der Stadtverwaltung. 9. Erleichterung der Naturalisierung von Juden, die sich in Palästina niederlassen wollen, gemäß der vom Mandat auftrlegten Verpflichtung Die Gefamtorganisation und der Völkerbund. Die Assefach Hanivcharim verpflichtet den-Waad Leumi. der Mandatskommission des Völkerbundes alljährlich die Forderungen der jüdischen Gesamtorganisation nebst einer Kritik der Regierungs- Praxis vorzulcgen. Die Assesach Hanivcharim ecklärt die Gleichberechtigung der Frauen aus allen Gebieten des bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens des jüdischen Jsschuw und fordert von der Regierung den Schutz dieser Gleichberechtigung durch die LandeSgefttzgebung. 3, Erziehung und Kulturarbeit. 1. Di« Assesath Hanivchavim stellt fest, daß di« Institutionen für Erziehung und Kulturarbeit der Kompetenz des organisierten Jischuw unterstellt sein müssen. 2. Die Assesach Hanivcharim erklärt, daß die Zionistische Organisation bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Waad Leumi die volle Oberhoheit und Beranwortung über die Erzichungsinstitutionen übernehmen kann (öffentlich-rechtliche Legalisierung des Waad Leumi durch die Regierung, Gewährung des Rechtes auf Erhebung eilner Schulsteuer, BeteNigung der Stadtverwaltung und Koloniekomitees ufw.), die volle Verantwortung für die Er- Haltung der Erziehungsinstitutionen tragen muß. 3: Die Assesath Ha-nivcharim verpflichtet den Waad Loumli, noch vor Ueber nähme der vollen Verantwortung für das Er- Züchen für eine Greife ist, die durch die Mitte eines Muffes geht, wofür sie aber die gekränkten Nachbarn im Ostjordanland dadurch entschLigen, daß die Grenze im Toten Meer auf den jüdischen Karren prinzipiell am Westufer geführt, statt in der Mitte, so daß auf diese Weise — wenigsten kartographisch — das ganze Tote Meer mit formen auf zehn Milliarden Pfund schätzten Werten an Mineralien den Nachkommens Ammons überlassen wird. Das alles aber sind doch nur mehr oder weniger bedauerliche Nachlässigkeiten. Einen wirklich besorgniserregenden Mangel an politischem WoiMick scheint aber die Tatsache zu verraten, daß ans allen Palästinakarten, die von zionistischen Instituten herausgegeben werden, das chnedies so kleine Palästina noch kleiner dargestellt wird als es ist. Aus Kreta sah ich einmal in einem kleinen Bergdorf in einem Wirtshaus eine Karte des griechischen Reiches, dfie ähnliche ^Zwecke verfolgen sollte wie die Karte des Keren Hajessod und des Keren Kajomech: da war das Griechenland von 1914 gu sehen, das von 1919 war in anderer Farbe eingezeichnet, in einer dritten Schattierung sprangen die Ercberungen von 1920/22 ins Auge u:w dann kamen die „unetlösten" Gebiete in einer vierten Farbe: Konstantinopsl, Rhcdus, Cypern, das südliche Kleinasien. Und all die Gebiete waren durch eine gewaltige rote Grenzlimie vereinigt. All dies hieß schlicht und einfach — Hellas. Nun, trotz dieser imperialistischen Karte hat Griechenland den Krieg verloren und von Groß-Hellas ist wenig übriggeblieben. Aber es ist doch eine eigentümliche Differenz zwischen dem griechischen Freiheitsgeist, meinetwegen dem griechischen Imperialismus, «nd dem — na. sagen wir — Klein-Palästssratum, daS auf den Landkarten der offiziellen zionistischen Institutionen zum Ausdruck kommt. Es soll hier nicht darüber gesprochen werden, daß daS Palästina- Mandat einschließlich der Balsour-Dek aration vom Völkerbünde auch für Transjorümien gegeben wurde, und daß England nur unter Berufung auf Artikel 23 des Mandats von seinem Rechte ^brauch gemacht hat, di« nur auf die Balfour-Deklaration Bezug nehmenden Artikel als „not applicable to che territory known aS Transjordan" zu erklären, wodurch aber dies« Gebiete durchaus noch nicht außerhalb des Bereiches jüdischer Nieder'assungsmöglichjerteu gekommen sind. SS wäre deshalb besonder» wünschenswert, wenn in Zukunft Palästinakarten zionistischer Institutionen genau so eingehend wie das Westjordanland auch das Ostjordanland, das stets das wirtschaftliche Hinterland Palästinas und di« Brücke zwischen 'Jerusalem und Bagdad bi'den wird, einzeichnen wollten. Stoch mehr aber scheint es nötig zu sein, daß eine Karte, die den Titel „Erez Israel" trägt, wenigstens'wirklich das ganze „Erez Israel" von heute zeigt. Die neue Reliefkarte des Jüdischen Nationalfonds hört etwas südlich von Hebron und Gaza auf, sie zeichnet weder die Mittelmeerküste Palästinas bis zur ägyptischen Grenze ein, noch auch nur die Südküste des Toten Meeres. Mit Rücksicht auf ihre sonstigen guten Eigenschaften als Reliefkarte sei dies bei ihrer ersten Auflage noch verziehen. Aber unbegreiflich erscheint es, daß auf den Kartenskizzen der früheren Auflagen — und eine solche Kartenskizze druckfertig zu entwerfen, ist wirklich keine besonders kostspielige oder zeitraubende Arbeit — regelmäßig die Südgrenze Palästinas und die politisch eminent wichtige Tatsache, daß Erez Israel auch unabhängig vom Oftjorbanlcmb einen Korridor zum Roten Meere besitzt, dein jüdischen Publikum verschwiegen wird. In englischen Büchern, wie dem von I. B. Loder, findet man zwar auf der Karteubeilage des Jahres 1923 bereits die Südgrenze Palästinas richtig eingezeichnet, aber das Buch des politischen Sekretärs der Zionistischen Exekutive, Mr. Leonard Stein, vom Jahre 1925 bringt noch immer eine KartenskiM von Palästina, die bei Bersheba aushört. Wir glauben, es wäre eine lohnerrde Aufgabe d-s Jüdischen Nationalsonds, endlich einmal mit diesen Karten eines gemütlichen „Klein-Palästina" auszuränmen. Palästina- Grenzen sirw außer Groß-Libanon und Syrien noch der Irak, das Sultanat Nedj, das Königreich Hedschas» das Rote Meer und Aegypten. Und die Grenzkontrolle ist nicht in Gaza, sondern am Su'rj'Kanal. ES wäre vielleicht wichtig für die politische Erziehung des jüdischen Volkes, daß ihm zugleich mit der Propaganda für de« Jüdischen Nationalsonds auch vi« verkehrspolitische Lage Palästinaals Her; von fünf Ländern des nahen Ostens eingehämmert wird. Die Tätigkeit der Zionistischen Exekutive allerdings reicht heute nur von Bersheba bis Melullah, aber fine Karte von Pa'astina soll nicht nur die Orte aufzeigen, in denen die Zionisten bisher gearbeitet haben, sondern auch jene Gegenden, die früher oder später doch in den Kolonisationsplan des jüdischen Volkes einbezogen werde« 11. -ekrua? 1926 Nr. 2804 zichungswesen Palästinas gegenüber der Zionistischen Exekutiv« die Verantwortung für einen begrenzten Teil des ErziehmigsbudgetS zu übernchmen. 4. Die Assefach Hamvchavim erklärt, daß Sie Uebernahme des Schulwerkes durch den Waad Leumi an die Bedingung geknöpft sein muß, daß die Zionistische Exekutive bito Verantwortung für einen bestimmten Leit des Budgets übernimmt, und .zwar für einen Teil, der dem A^w'chsen des Jischuw und der Entwicklung der Immigration angepaßt sein muß. 5. Die Leiitung der Schulangelegenheiten soll in Zukunft auS Bevollmächtigten der Zionistischen Organisation, des Waad Leumi und des Lchverbnndes zusammengesetzt sein'. 6. Alle Erziehung-- und Kultuvinstitutionen in Pa^äsbitna sind durch eine einzige Hauptstelle zu leiten. Di>e bestehende Autonomie des Misrachi und der allgemoinen Arboilterovganisation soll hierdurch nicht angetastet werden. 7. Di« Assesath Hanivcharim stellt fest, daß ave Jungen und Mädchen bis zum 14. 'Lebensjahre zum Besuch des Elementarunterrichtes (Kindergarten und Volksschule) verpflichtet sind. 8. Die Assesach Hrm'vchavim fordert, daß für Knaben und Mädchen, die aus der Schule entlassen sind, Fortbildungskurse bis Mm 18. Lebensjahre eingerichtet werden. Die Assefach Hanivcharim fordert, daß der Waad Leumi von der Regierung ein Gesetz erwirke, das die Arbeitgeber verpflichtet, jugendlichen Arbeitern Freistunden zu geben, damit sie an den Fortbildungskursen tellnehmen können. 9. Die Assefach Hanivcharim fordert eine Schulreform i« Sinne einer Verstärkung des landwirtschaftlichen, technischen und Handsertigkeitsunterrichtes. Die Assefach Hanivcharim verpflichtet insbesondere den Waad Leumi, in den Kolonieschulen Reformen eitnzuführen, die den Bedürstrissen der Landwirtschaft angepaßt sind und die Dovssugend für ihren späteren Beruf vorbereiten. Sie fordert ebenst blondere Sorge sür Eruchtung von Fachschulen :nt allgemeinen und insbesondere auch von Eryichungs- und Fachschulen für Mädchen. 10. Di« zu gründende oberste Instanz für Kulturarbeit ist verpflichtet, für alle Bedürfnisse des Kulturwevkes ibt ihrem vollen Umfange Sorge zu tragen und die kulturellen und künstlerische« Bedürfnisse aller Schichten des Volkes zu befriedigen. 11. Die Assesach Hanivchavim verlangt, daß der Waad Leumk von der Regierung mit aller Kraft feite Anerkennung der Autonomie unseres Schnlnetzes und zugleich di« volle Beteiligung der Regierung am jüdischen Schulbudget in Palästina fordert. 4. Wirtschaftliche Lage. — Immigration. — ArbeitSmarN. 1. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage der Alijah und des Arbeitsmarktes, drückt die Assefach Hanivcharim ihre Meinung dahin aus, daß die gegrnwartige Situation ein volles Zus.rmenwirken der verantwortlichen Institutionen des Jischuw erfordert, um die durch die heutige Lage bedingten Pwbleme in.folgender Weise zu lösen. 1. Fortsetzung der Bemühungen des Jischuw und der Zionfftischen Organisation um Erweilerung und Verstärkung der Immigration. 2. Schleunige Vergrößerung des Arbeitsbudgets der zionistischen Exekutive. « 3. Wiederaufnahme und Erweiterung der Tätigkeit der Hypochekenbrnk. 4. Schleunige Ausführung tarn öffentlichen und Reservearberten seitens der jüdischen Stadt- und Kolonialverwaltimgen. 5. Beschleunigung des Beginns der Tätigkeit für die Er^ richtung von Schechunoch Ovdin i« der Nähe von Stalden. 2. Die Assesach Hanivcharim betont, daß die palästinensische Regierung verpflichtet fft» den Anspruch auf Beschäftigung jüdischer Arbeiter in allen Regierungsarbeiten Rechnung zu tragen und verpflichtet den Waad Leumi, alle'nach dieser Richtung hi-n nötigen Schrittte zu tun. 8. Die Assefach Hanivcharim bewnt, daß die Zolltarifpolitik der Regierung «den Bedürfnissen der werdenden Industrie im Lande nicht angepaßt i st. Sie verlangt daher, daß der Waad Leumi Schritte unternimmt, um die in dieser Bezichung erforderlichen Aenderungen zu veranlassen. 4. Der Waad Leumi wird verpflichtet, ein besonderes Organ zu schiffen für die Beschäftigung mit denjenigen Elementen, die angesichts der gegenwärtigen Situation zu neuen Arbeitszweigen in Sravt »nd Land übergehen müssen. 8. Die Assesath Hanivcharim beschließt, daß alle Angelegenheiten, die mir der Frage der jüdischen Arbeit in den Kolonien verknüpft stud, durch Zwangsschiedsgerichte zn entscheiden sind. 6. Die Assesath Hanivcharim verpflichtet den Waad Leumi, sich dafür einzusetzen, daß dir Arbeiter.der Fünszchnerkommission rm Laufe von drei Monaten beendet wird. 7. Der Waad Leumi soll eine Kommission einsetzen, die die Frage der jüdischen Arbeit in den Kolonien sowohl von Seiten der Rentabilität der verschiedenen ArbeitSzweige, wie von der Seite der LsbenSbcdür'nissu des jüdischen Arbeiters überprüfen soll. 8. Die Assesath Hanivcharim lenkt die Aufmerksamkeit der obersten Organe der zionistischen Bewegung auf die Lage d:r jüdischen Arbeit in den landwirtschafttichen Betrieben, die sich im Besitze der Anzlo-Palestine Co. befinden, und fordert sofortige Hillfe. 5. Ter Waad Leumi wird aufgefordert, sich an den Arbeiten der durch den 14. Kongreß eingesetzten Kommission zur Vorbereitung der Nationalanleih« zu beteiligen. 8. Budget. 1. Die Affefach Hanivcharim verpflichtet den Jischuio, die finan« zielle Lage deS Waad Leumi zu konsolidieren und chm die für die Erfüllung seiner Aufgaben erftniderilichen Goldmittel zur Verfügung zu stellen. S. D« Assefach Hanivcharim beschließt, den Stadwerwalwngev» den Schech tnorh. den GememX'n, dcn Mojchaooch, den Kivuzoth uich Einzelinstitutionen eine Steuer von im ganzen 4000 Pfund ans-