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Wiener Morgenzeitung · 1926-01-11 · Heft 2473 (11.1.1926) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2473 (11.1.1926)
Date
1926-01-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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t Men, Mvnkag tie PaMinaanleihe. Bon Adolf Böhm. Die Plüne. I. Der 14. Kongreß hat auf Initiative Tr. Ruppins, der «inen Plan einer jüdischen Anleihe für Palästina vorgeVK hatte, ein« Kommission cingesttzt, die unter seinem Borsitz diese Frage studieren soll. Schon in seinem Buche: „Ter Au sinn des Landes Israel" (1919) hat Ruppin davon gesprock>en, daß die zum jüdischen Gerncinwesen" zusammcngeschlosseuen Inden Palästinas eine Nationalanleihe zur Finanzierung des Siedlungswerkcs ausnehmen könnten. Er hielt aber den damaligen Zeitpmvkt dafür als noch zu verfrüht. Tr. C h a j i m Arlosoroff hat 1923 eine genaue Untersuchung der Frage tu seinem Buche: „Tie Kolonisationsfinanzen der Je Mi sh Agency" veröffentlicht. Tiefes Werk enthält eine rvahre Fülle von Materialien, Vorschlägen und Argumenten, so daß sein Studium allen, die sich mit der Frage näher befassen wollen, dringend empfohlen werden muß. Kommerzialrat M a x K l e i n hat dem 14. Kongreß eine Broschüre: „Tie große Palästinaanleche" unterbreitet und schließlich liegt auch der Wortlaut des Ruppinschen Planes vor. Außerdem wurden in den letzten Fahren verschiedene Vorschläge gemacht. die aber die Frage nicht detailliert behandelten. Aus diesem Material seien die Hauptgesichtspunkte herborgehoben: 1. Moralische N n t e r st ü tz u n g des Völkerbundes. Ruppin macht vor: dieser mit Recht das Gelingen des ganzen Planes abhängig. Er weist darauf hin, daß der Völkerbund bereits einmal, bei der Anleihe für die Repatriierung der ans der Türkei ousgewiesenen Griechen, seine Unterstützung gewährt hat, wobei die betreffende Verwaltung der Anlerhogelder ihm verantwortlich ist. Er spricht auch davon, daß der Völkerbund bei der Verwendung der Anleihe als Kontrollorgan Mitwirken sollte, was natürlich von ausschlaggebender Bedeutung für die Empfehlung der Anleihe wäre. Es sei dazu erwähnt, daß die Mandatskommission des Völkerbundes in ihrer ersten Sitzung (November 1924) die Frage der Anleihen speziell für Mandatsländer auf Grund eines Referates von Sir F. Lugard (England) diskutierte. Darin war hauptsächlich davon die Rede, daß Kapitalisten gegen dir Kapitalsindestierung in Anleihen von Mandatskändern Bedenken haben könnten, da Mandate rückziehbar sind. Es wurde ausgesprochen, daß diese Bedenken nicht stichhältig sind, da die gewährten realen Sicherheiten effektiv wären. Uebrigens werden Mandate nur bei freiwilligem Verzicht des Mandatars erlöschen. Immerhin könnten auch wir auf Bedenken stoßen, daß das Mandat in der heutigen Form nicht bestehen bleiben konnte. Umso größer müssen die von uns M bietenden realen Sicherheiten sein. 2. Unterstützung Großbritanniens. Hierüber sagt Ruppin nichts. Klein spricht davon, datz England für di« Anleche deshalb interessiert werden kann, weil der englische Arbeitsmarkt durch sie entlastet wird, daS .heißt also, daß durch den erhöhten Bedarf Palästinas di« englische Einfuhr wachsen würde. Aber England ist sicher noch darüber hinaus an der Anleihe interessiert, denn durch sie würden 10 Millionen Pfund Kapital, von denen der größte Teil nicht aus England stammen würde, zur Entwicklung eines englischen Mandatsgebietes verwendet werden. Die Völkerbundskommission selbst hat in den oben erwähnten Verhandlungen stets nur von Anleihen der Mandatsträger (der Staaten) an ihre Mandatsländer gesprochen. Bekanntlich will die Palästinaregierung selbst seit Jahren schon eine Anleihe von 2»/» Mllionen Pfund aufnehmen, doch ist es bisher noch nicht dazu gekommen. 3. Der Träger der Anleihe. Für Arlosoroff ist die Jowrfh Agency der gegebene Träger der Anleihe, der ein noch zu besprechendes Garantiesyndikat die Unterlage schafft. Ruppin hingegen meint, daß die Iewish Agency eine eigene Gesellschaft, die Jetwish National Home Cy (Jüdische Nationalheimgesellschaft), als Trä- <zerin der Anleihe gründen soll. 4. Die Garantien. Arlosoroff befürwortet, daß di« „nationale Wirtschaftssubstanz" die Kapitals- und Zinsengarantie bieten soll. Der gesamte Besitz der beiden Fonds, die Eigenkapitalien der nationalen Banken, ferner der Besitz der Munizipien (wie Tel- Aw!>w), der „Jca", privater Gesellschaften (etwa Meschek, Zion Commonwealch ufw.) usw. sollen als Sicherheit dienen. Hiebei kommt noch in Betracht, daß ja aus dem Anleihekapital Kreditbanken und dergleichen geschaffen werden, die ja selbst Sicherheiten bieten, daß ferner durch den Aufschwung der allgenreinen Wirtschaft und die Verbilligung des Kredites auch die garantierenden Sachbesttze im Werte erhöht werden, sie (Garanten also nur Vorteile von ihrer Sichevstellungsleistnng haben werden. Diese Garantien stünden also dem Anleihesyndikat der Iewish Älgency zur Verfügung. Max Klein erblickt die Sicherheit von Kapital und Zinseudienst in dem nationalen Vermögen, in den Gegenwerten, welche durch die Anleihen geschaffen werden, auch in dem entstehenden Wertzuwachs, in den aus jenen Werten fließenden Einnahmen, in den Einnahmen von Keren Kajemeth und Keren Hajessod usw. Ruppin trennt die Frage der Sicherheit des Kapitals von der des ZinsendiensteS. Die erstere sieht er lediglich darin gegeben, daß die Gelder der Anleihe nur an Banken mit Eigenkapital in entsprechenkem Verhältnis zu diesen, verließ«, werden rmd für die Institut« wieder sehr jtrenae _Wiener Morgenzertuirg_ Vorschriften wegen der BeleihungSgrenzen für die von ihr erteilten Kredite ausgestellt werden würden. Di« Sicherheit des Zinsendienstes soll in der Garantie von Gemeinden, Einzelpersonen und subsidiär bent Keren Hajessod bestehen, die sich verpflichten müssen, an die Company durch 20 Jahre jährlich 200.000 Pfund bar zu zahlen, wofür sic Anteilscheine erhalten, die ihnen ein Recht zur Mitbestimmung der Gcschästsfiihrnng geben sollen. 6. Die Verwendung der Anleihen. Arlosoroff ist für die Schaffung eines zentralen Kreditinstitutes mit dem Rechte der Notenausgabe als Mittelpunkt für die in einem gemeinsamen Mrtschastsplan zusammei,zufassenden anderen Banken, Gesellschaften und Instituten der Iewish Agency. Deren Kapital soll formell in das der Zentralbank aufgehen (etwas ähnliches hatte Simon 1920 mit scr Mantelbank, der Holding Cy, geplant). Ins Auge gefaßt find eine Bodenkaufs- und -Parzellievungsgesellschaft, ferner je eine Hypotheken-, Genossenschafts-, Handels- und ' Gcwcvbebank, eine Großhandels- und Transportgesellschaft, eine Spar- und TarlehenSkäffe. > Bei Max Klein finden wir außerdem die Errichtung der schon von Herzl geplanten Liquidationsbank vorgeschlagen. Ruppins Plan ist es, daß die Gelder der Company an drei Banken verliehen werden: 1. der Hypothekenbank (General Mortgage Bank), 2. der in Gründung befindlichen Jndnstriebank, 3. dem zu schaffenden KolonrsationSfondS. 6. Die Hohe der Anleihe. Arlosoroff rechnet mit nrinimal 11 bis 12 Millionen Pfund, von denen bei der ersten Begebung 7 bis 8 Millionen aufzuibringen wären. So hoch beziffert er die Garantiekraft der von ihm vorgeschlagenen Sicherheiten in Sachwerten. Max Klein berechnet nur das Soll für eine Einwanderung von einer halben Million Juden und gibt es mit 35 Millionen Pfund an. Ruppin spricht von 10 Millionen Pfnnd. 7. Die Verzinsung der Anleihe. Arlosoroff legt einen Zinsfuß von 6A/a bis 8 Prozent sowie 1 Prozent für Amortisation zugrunde. Ruppin schlägt die Ausgabe von zwei Serien vor. Die eine, für Amerika und Großbritannien bestimmt, wird mit 6V- Prozent emittiert; Rückzahlung vom 21. bis zum 40. Jahre in gleichen Jahresraten. Die zweite Hälfte, für Mittel- und Osteuropa, soll nur 5V- bis 6 Prozent tragen, dafür aber mit bestimmten Privilegien ausgestattet sein. Sie soll von den Instituten bei Kreditrückzahlungen in Zahlung genommen oder (in den ersten Jahren) von ihnen gegen gleich hohen Kredit umgetauscht werden können. Dies sind in ganz knappen Zügen die Grundlinien der vorliegenden Pläne. «er Sturm gegen Stephen Kffe. Die Orthodoxen beharren auf ihrer Gegnerschaft. New-Aork, 8. Jänner. (I. T. A.) Der Vollzugsausschuß der Union orthodoxer Rabbiner in Amerika trat neuerdings zu einer Sitzung zusammen, um zu der letzten Erklärung des Dr. Stephen Wise Stellung zu nehmen. Es wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, daß man darauf beharren müsse, daß Rabbi Dr. Stephen S. Wffe nicht weiter die Kampagne für die Aufbringung des Fünf-Millionen-Dollar-Fonds für Palästina leiten soll. Sollte dies« Forderung nicht erfüllt werden, heißt es in dem Beschluß weiter, so würde sich die Union der orthodoxen Rabbiner gezwungen sehen, zu erklären, daß eine Unterstützung dieses Fonds, ungeachtet dessen, daß es sich um die teuere und heilige Sache Palästinas handelt, der Uebertretung eines religiösen Gebotes gleichzustellen wäre. Im Hinblick auf die Beschlüsse der Exekutive der Zionistischen Organisation Amerikas und des Nationalkomitees für die Pälästinaaktion, in welchen Dr. Wise gebeten wird, die Präsidentschaft des Nationalkomitees zu behalten, hat der Vollzugsausschuß der Union der orthodoxen Rabbiner beschlossen, eine Konvention aller orthodoxen Rabbiner Amerikas einzuberufen, die über die weiteren Schritte zu bestimmen haben wird. Der Herausgeber des konservativen „Jiddische,! Tog» blatts", Gedaljah Anblick, ist zum Zeichen des Protestes gegen die Ablehnung des Rücktrittes des Dr. Wise aus dem V« r Wal tungsratder Zionistischen Organisation AmeriwS ausgetreten. Die erste Protestresolution der Rabbiner- Union. Rew-Dork, 27. Dezember. (I. T. A.) Der erste Protestbeschluß der Union der orthodoxen Rabbiner Amerikas gegen Dr. Stephen S. Wise lautet wörtlich: „Da sich Dr. Stephen S. Wise in seinen öffentlichen Reden als „Mleisid u'Madiach" (Ketzer und Verführer) benommen hat —-- wir zweifeln, ob es einen größeren Verführer unter den Juden gibt —, so müssen wir mit Nachdruck dageg«n protestieren, daß er ein Führeramt behält; er muß von jederlei Leitung jüdischer Angelegenheiten ferngehalten werden. Insbesondere protestieren wir dagegen, daß er Präsident der Vereinigten Palästinaaktion bleibt, und wir richten an die Zionistische Organisation Amerikas das nachdrücklichste Ersuchen, ihn zu veranlassen, daß er den Vorsitz niederlegt. Sollte er fernerhin Vorsitzender der Palästinaaktion bleiben, so werden wir gezwungen sein, autoritativ zu erklären, daß eine Unterstützung dieses Fonds, so sehr er uns heilig und _14. Jänner im Nr. 2478 teuer ist, ein „Jsfur Gamur" (scharfes religiöses Verbot)' sei." Rabbiner Dr. Stephen S. Wise hat nach Betauntwerden des orthodoxen Protestes gegen ihn, die Jüdische Telegraphen-Agenkur gebeten, die fol» gende Darstellung der Oeffentlichkeit mitzuteilen: „In ineiner Ansprache habe ich nichts Neues gesagt, neu waren nur die schreienden Ueberschriften in den Zeitungen. Die Predigt behandelte das Buch „Jesus von Nazareth" von Dr. Josef Klausner, also ein Bucht,' Pas von einem jüdischen Gelehrten, einem Lehrer an der hebräischen UnlvevsiM, in hebräischer Sprach« abgefaßt und von bent Kanonikus der St.^George-Kathedvale Danby ins Englische übertragen worden ist. Ich habe d'ie Ansichten Dr. Klausners über Jesus in voller Unparteilichkeit wiederge^eben, indem ich dies in den Morten formulierte: Jesus existierte, Jesus war ein Mensch, ein Jude, nicht ein Christ. Im besonderen erörterte ich zwei Probleme: Soll nicht der Jude JesuS von den Dogmen, die den Christus der christlichen Kirchen betreffen, gelöst werden können? Nicht darum geht eS, daß aus Juden Christen werden, sondern darum, daß das Christentum den Juden Jesus wieder herausgibt. Keine irreführenden Zeitungs- Überschriften. noch übelwollende Kommentare können mich in meiner tiefen Ueberzeugung unMmmen, daß die Fehler, die das Chriistentum in den neunzehn >Jahrhunderten seines Bestehens begangen hat, nicht dem Juden- Jesus zu ge schrieben werden können, am wenigsten sei «r für d i e Schande verantwortlich zu machen, daß seine Brüder, 'die Juden, seitens des Christentums so schlecht behandelt werden. In meiner Eigenschaft als am«rikanisch^jirdischer Rabbiner habe ich gegen jedes unchristliche Verhalten seitens des Christentums, sei e's in einer jüdischen oder in einer anderen Sache, meine Stimme erhoben. Das zweite Problem, das ich berührte, war: Wie soll sich der moderne Jude zu Christus stellen? Ich fand die Antwort ungefähr in Klausners „Jesus von Nazareth". So wie er kann auch ich nicht den Kern der Geschichte Jes-n, seine menschliche Persönlichkeit, leugnen. Gemäß der Tradition meiner Väter habe ich d i e Göttlichkeit des Menschen Jesu absolut verneint. Nur Wahnsinn und böser Wille kann mir die Absicht unterschieben, ich hätte mein Volk aufgfordert, feinem Glauben und seinem Leben untreu zu werden und das Christentum anzunehmen. Kann das christliche Dogma, kann christliche Ungerechtigkeit gegenüber den Juden den dankenden Juden hindern, die Lehr« eines galilärschen Juden des Altertums objektiv zu beurteilen? Wie traurig wäre es, wenn man das nicht tun dürfte! Die Auflehnung von Juden gegen solche Tat ist e i n « traurige Jl I u st r ation dessen, was die Juden durch di« Christen zu leiden gehabt hätten, so daß ihnen Christus zu einer Schveckfigur geworden sst. Ein Jude und Dehler darf sogar heute noch nicht über Jesus, sein« ganz und gar jüdische Existenz und seinen ethischen Beitrag zum Loben seiner Zeit und zum Leben aller Zeiten sprechen, ohne daß er von seinen Brüdern als ein Befürworter des Christ ent u m s bezeichnet, ohne daß er von jüdischen Genossen, denen angesichts der jahrhundertealten Leiden Christentum mit Fal'chheit und Ungerechtigkeit gleichbedeutend wurde, mißverstanden werde." __ Seteinietrag Sltanen* mit Lettland! (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Kowno. 10. Jänner. Der gewesene litauische Botschafter in Riga, Dr. SchlipaS, veröffentlicht in der litauischen Presse den Vorschlag, Litauen und Lettland zu einem einheitlichen Staat zu vereinigen. In diesem Falle sollten beide Staaten ein gemeinsames Parlament, eine gemeinsame Verwaltung, Gerichtswesen, ausländische Vertretung und eine einheitliche Währung erhalten. Ebenso müßten beide Staaten durch eine gemeinsame Repräsentation vor dem Bölkerbund und vor dem internationalen Tribunal im Haag vertreten werden. An der Spitze dieses vereinigten Staates sollte auch ein gemeinsamer Reichspräsident stehen, dagegen hät.en beide Länder ihre eigenen territorialen Armeen unter ein gemeinsames Kommando zu stellen. Die Zollgrenzen zwi'chcn Litauen und Lettland wären a u f z u h e b e n und beide Sprachen als offiziellr anzuerkennen. BcduiS 3»hre schweizerischer 3uta> enmnzlvaiion. Am 14. Jänner Werden eS 60 Jahre, daß die S ch w e i z e r Juden schuft durch Revision der Bundesverfassung die bürgerliche Gleichstellung erlangt hat. Die Bestrebungen, den Juden der Schweiz eine volle bürgerliche Gleichstellung zu erwirken, reichen bis in das letzte Jchrzehnt de» 18. Jahrhunderts. Unter dem Eindruck der französischen Revolution stellten die helvetischen Juden die Forderung nach ihrer Emanzipation. Der große Rat und Senat HelvetienS gaben am 31- Mai und 1. Juni 1798 dieser Forderung nach und beschlösse^ die Tonderabgaben und Steuern, die die Juden zu zahlen hatten, aufzuheben. Im Oktober 1798 beriet der gesetzgebende Rat über die Zulassung der Juden zum BürgereId. Trotz eifrigster Fürsprache einzelner Abgeordneter konnte diese Angelegenheit nicht erledigt werden. Man bequemte sich nur zu einer Verordnung, durch welche den Juden dieselben Rechte zuerkannt wurden, wie den in die Schweiz eingewanderten Fremden. Durch diese Maßnahme wurd: ihre Lage insbesondere mit Bezug auf Niederlassung und Haude s frekheit wesentlich verbessert. Nach dem Vorbild der stanzösisit' Konstitution wurden in die neue hüvetische Verfassuvg Peschru:.

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