Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2435 (2.12.1925)
- Date
- 1925-12-02
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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«eik, Mi», MitNv»ch Ire Lökarno-Berttäge unterzeichnet. Der feierliche Akt. (Eigendienst bei* „Wiener Mürgenzeitung".) . London, 1. Dezember. Eine große Menschenmenge war inWhi tehäll versammelt, -um dem Eintreffen der Delegierten und ihrer Stäbe zur Zeremonie der Unterzeichnung der Locarnoverträge im Auttvartigen Amt beizuwohnen. Die italienische Delegation traf als erste ein. Es folgten dl- Mitglieder deS englischen Kabinetts. Ihnen schlossen sich Briand und die belgische Delegation an. Die Ankunft Dr. Luthers und Dr. St re sema n ns I wurde von der versammelten Menschenmenge mit Beifall begrüßt. Premier-Minister Baldwin betrat das Austvartige Amt ' amauffällig durch einen Nebeneingang. Die Szene, der Vertrags Unterzeichnung war ein einzigartiger Augenblick in der Geschichte des Gebäudes des z Auswärtigen Amtes. Der Tisch, an dem die Dokumente rmterzeichaet wurden, war in der Mitte der Empfangshalle ausgestellt. Diesen Mittcltisch mit seinen 32 Sitzen ftir die Delegierten umgaben die kleineren Tische der Sekretäre. Ein Drittel des Raumes wurde durch eine. Estrade und ' erhöhte Sitze eingenommen, von t.vo aus über 200 Preste-! Vertreter der Feierlichkeit beiwohnten. Hinter ihnen hatten i sich die Filmoperateure ausgestellt. Bon diesen hatten einige i sogar in den Dachfenstern Stellungen bezogen. Chamberlain schritt dem Zuge der Delegierten voran und wies ihnen ihre Plätze an. Dann folgten die Mitglieder des englischen Kabinetts, die hinter .Chamberlain Platz fanden. Chamberlain selbst saß am Kopfende des Tisches. Baldwin zu seiner Rechten, Ce eil Hurst zu seiner Linken. Punkt 11 Uhr klatschte ein Beamter des Hauses in die Hände. Das Licht wurde eingeschaltet und Filmoperateure begannen ihre Arbeit. Dem diplomatischen Korps nmren auf der linken Seite -es Hauses besondere Sitze eingevaumt. Lady Chamberlain und Frau Baldwin sowie andere Gattinnen von Ministern saßen in der Nahe des englischen Ministers des Aeußern. Ms erste Unterzeichneten Dr. Luther und Doktor St res« mann, hierauf Bandervelde, Briand, Baldwin, Chamberlain, Seialoja, S k r z y n s k i, Dr. B e n e s ch. Nachdem die Unterzeichnung der verschiedenen Dokumente beendet war, überreichte Chamberlain Dr. Luther die in Locarno enSworferie, gewisse Erklärungen bezüglich des Artikels 16 der Völkerbund- Atzung .(das Durchmarschrech) enthaltende Kollektivnote. . Die Original.urkunde des Vertrages von Locarno oder, wie die offizielle Bezeichnung lautet, des //Vertrages gegenseitiger Garantien" (Treaty of mutualguarantees) wird nach Unterzeichnung durch den König Georg beim Sekretariat des Völkerbundes hinterikegt werden. Der Unterzeichnungsakt selbst wurde eingeleitet durch die Verlesung einer Botschaft des Königs von England durch Chamberlain. In dieser Botschaft wird dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß alle geplanten Festlichkeiten infolge des Hiwscheidens der Königin-Mutter entfallen mußten, und svda-un das Vertrauen ausgesprochen, daß die Verträge die Grundlage einer aufrichtigen Freundschaft zwischen den Nationen bilden werden. An die Verlesung der Botschaft schloß sich eine Begrüßungsansprache, die Chamberlain in französischer Sprache hielt. Der englische Außenminister bedauerte, daß der italienische Ministerprästdent Mussolini nicht anwesend fei. Die Konferenz von Locarno habe die Grundlage für die Versöhnung mit Deutschland geschaffen, -und diese BersöhMng werde sicherlich England in Zukunft einen weiteren Freund bringen. England sei sich bewußt, daß noch viel zu tun übrig bleibe, um diese Hoffnungen zur Tat werden zu lassen. Der englische Außenminister schloß mit den Worten; ,Mr sind unerschütterlich entschlossen, das begonnene Friedenswerk in demselben Geiste fortzusetzen, der unsere Verhandlungen in Locarno beseelte. Die englische Regierung wird alles tun, um unseren Bemühungen den endlichen Erfolg zu sichern, de» Haß und das Mißtraue» der Vergangenheit zu begrabe» und die kommenden Generationen vor einer Wiederholung des Unheils zu bewahren,, das die Welt von heute als Zeuge und als Opfer miterlebte." Reichskanzler Dr. Luther, antwortete darauf ln -deutscher Sprache. Er begrüßte die Feststellung Chainberlains, daß Locarno ein Werk des Friedens und der Versöhnung sein und daß es die Grundlage für eine aufrichtige Freundschaft zwischen den verschiedenen Nationen dienen und einen Frieden sichern solle, den alle Völker als Bedingungen für ihren Wiederaufstieg brauchen. Außenminister Chamberlain habe mit Recht hervorgehoben, daß auf dem Wege zur Versühnung noch Hindernisse zu überwinden seien. Die Vorurteile müßten besiegt und das Mißtrauen überwunden werden. ,Me Völker müßten sich vereinigen", fuhr Dr, Luther fort, „um diese Vorurteile und dieses Mißtrauen in die Vergangenheit zu überwinden, um den Weg fteizumachen für eine Zukunstsenlwicklüng. an der wir alle Mitarbeiten müssen. Die Tatsache, tajj g«w i s s e G e b i e t.e m e i n e s V a t e r l and es unter den Auswirkungen des Krieges noch zu leiden' haben, muß in absehbarer Zeit ebenso der Vergangenheit angehäreNz wie der Gedanke des Wiener Morgenzeiknng 2. Dezember 1925 SK.S4SS Jas neue Mietengesetz. -hftmktionrdrohaagen der Sozialdemokraten. -- Rückkehr zar freien MieWMIdung. MSsach« Sriedraerlar. Die seit Wochen angekündigte Regieru-rigSvvvlage über die Novellierung deS Mietenge-fetz'eS wurde gestern endlich dem PäÄanieut vorgelegt. Die Aussichten für eine Gesetzwerdung dieses Entwurfes sind allerdings sehr gering, da selbst die Mchvheitsparteien über einzelne Bestimmungen nicht völlig einer Meinung sind und die Sozialdemokraten ihn als indiskutabel ablehnen. Sie waren wohl schon vormittags in Kenntnis seines Inhaltes und beschlosten, eine erste Losung der Regierungsvorlage zu fordern und die Vorlage sMt mit allen parlamentarischen Mitteln zu bekämpfen. Dieser Kampf werde sich, wie sie erklären ließen, auf dein nach der Geschäftsordnung des Nationalrores günstigsten Boden, das ist im A u s s ch u ß, abfpielen. Damit hat di« Opposition augellmdigt, daß sie die Mietengesetznovelle im Ausschuß obstruieren wird. Abg. Allina war m seiner gestrigen Parlamcntsrede auch sehr deutlich. Cr sagte, durch Einbringung dieser Vorlage schicke sich die Mehrheit geradezu an, der österreichischen Wirtschaft den Todesstoß zu versetzen. Eine ihrer Pflicht bewußte Regierung hätte sich fragen nrüsten, ob in dieser -usammengebroche'nen Wirtschaft mit 200.000 Arbeitslosen eS überhaupt denkbar ist, mit einem solchen Gesetz vor daS Haus zu treten. Das Mietengesetz müsse einen Sturm der Empörung auslösen, der die soziale Ordnung in diesem Staate aufs schwerste zu bedrohen geeignet ist. Trotz dieser Kampfansage sind die Autoren des Entwurfes nicht pessimistisch gestimmt. Sie glauben, daß wegen des drohenden Ablaufes der Gültigkeit des Anforderungsgesetzes die Sozialdemokraten sich aufs Paktieren werden einlassen müssen. Die erste Lesung des Mieteligefttzentwurfts wird voraussichtlich erst am 16. d. vorgenommen werden. Die Vorlage gslangt dann in den Mietenausschnß und dort wird erst der eigentliche Kampf beginnen. In den Kreisen der Mehrheits-Parteien erwartet man, daß die sozialdemokratische Obstruktion gegen den Metengesrtzentwuvf nicht allzu lange andauern werde, weil dem Ausschuß auch der AntragDcnneberg auf Verlängerung des Anfovderungsgesetzes vorliegt. Wenn die Sozialdemokraten die Mietengesetznovelle obstruieren, so würden sie auch die A n « a h m e i h r « s e i g e n e n An trag eS ve rhinde r n. Ob diese Rechnung stimmt, wird sich erst zeigen. Augenblicklich erklären die Sozialdemokraten, nicht mehr an der Beibehaltuing des Ansorderungsgesetzes interestierl zu sein als die Regierung. Sollte das Arrfovderungsgesetz ablaufen, so würde eben das Wohnungsamt seine Tätigkeit einstellen und toe Regierung müßte sich selbst um die Wohnungslosen kümmern. Gegen die Wiedereinführung-der Hausherrenrenie würde die Obstruktion bis zu den -nächste» Wahlen dauern. Am folgenden seien die wichtigsten Bestimmungen des neuen Metengesetzes samt dem amtlichen Kommentar wiedergegeben. Der Entwurf will nunmehr auch im Wohnungswesen den iKöNw der andahrien, die während der außerordentlichen BerMtniffe der.Kriegs- und Mchkriegszeit wohl notwendig waren und Unheil verhütet kerben, aber nicht dauerndes Recht bleiben können. Je länger die Zwangsgesetze äuf.dem Gebiete des Wohnungswesens in Kraft stehen, desto mehr zeigen sich in immer steigendem Maße schwere Nachteile, und zwar nicht nur für den Bauzustand der bestehenden Häuser, sondern für die gesamte Wirtschaft. Die Hausen, deren Bauzustand unbefriedigend ist,, mehren sich, und trotz straffer Handhabung des Wohnungsansorderungsgesetzes und trotz beachtenswerter Leistungen auf dem Gebiete der öffentlichen Bautätigkeit vermindert sich die Zahl der Wohnungssuchenden kaum merklich. Dazu kommen die unerfreulichen und unvermeidliche» Nqbenlwir« kungen -der Awaugswirtschast überhaupt. Unter diese« Umständen kann WM behauptet werden, daß eine A e nde ru ng der bestehenden Zustände im Wohnungswesen im wohlverstandenen Interesse der Gesamtheit gelegen ist. Dabei muß tvohl unterschieden werden zwischen der Zinsfrage und dem Mieterschutz im eigentlichen Sinne, d. i. dem Schutze gegen Willkürliche Aufkündigung. Denn an eine auch nur teilweise Lockerung des Kündigungsschutzes kann solange nichtgedacht werden, als es nicht, wieder einen ausreichenden Wohnungsmarkt gibt', zur Wiederherstellung des völlig freien Kündigungsrechtes des Vermieters dürfte es wohl überhaupt nicht mehr kommen. Was die Zinsfrage betrifft, so kann es für uns, wen» wir unsere Wirtschaftslage betrachten und uns nicht mit den Verhältnissen beinahe aus der ganzen Welt in Widerspruch setzen wollen, keine andere Lösung geben, als die pxivatwirtschestliche oder mit anderen Worten: Düs Ziel kann nur die allmähliche Wiederherstellung der freien Mietzinsblwung sein. Demgemäß bringen auch die Bestimmungen des Entwurfes der Hauptsache nach eine N e u r e g e l u n g d e r Ui etzinSfrag«. Während sich derzeit -der gesetzliche Mietzins aus Gruudmietzins, Instandha'ltungSzins, An- 'tell an den Betriebskosten und Steuern zusammensetzt, soften nach dem Entwurf der bisherige Grund- und In- Dndhaltungszins zu einem Hauptmietzins vereinigt werden. Der Hauptmletzins soll bei Wohnungen und kleineren Geschäftsräumen am 1. F e b r u a r 1926 20 Groschen fllr jede Friedenszinskrone, am 1. August 1926 40 Groschen, am 1. Februar 1927 50 Groschen und m 1. Mai 1927 60 Groschen für die Friedenskrone erreichen können. Für größere Geschäftsräumlichkeiten mit einem 3000 Kronen übersteigenden Friedenszins ist ein rascheres Ansteigen des Hauptmietzinses vorgesehen. Dieser soll am 1. Februar 1926 30 Groschen, am 1. Mai 1926 45 Groschen und am 1. August 1926 60 Groschen für die Frichenszinskrone betragen können. Die unterschiedliche Behandlung geht aus die Evwä» gung zurück, daß eine Notwendigkeit, den Mietzins von Räumen, die Evwerbszweckm dienen, durch gesetzlichen Eingriff besonders niedrig zu halten, nicht mehr anerkannt werden kann. Aus dem gleichen Grunde sollen Räume in reinen Gels ch äs tshäuseru, Lagerplätzen und ähnliche zu Geschäftszwecken verwendete Grundflächen sofort aus dem Mieterschutz fallen, Die Betriebskosten und Steuern sollen neben dem HauptmietzinZ entrichtet werden, weil ihre Einbeziehung nt den Hauptmietzins im Falle ihres Ansteigens dem Ziele, -uns nach und nach der freien Miet-- zinsbildung näher zu bringen, entgegenwirken würde. Dem gleichen Ziele dient es, wenn der Entwurf die Bestimmung des Mietengesetzes auf daS notwendige Maß zurückiführt, daß Abmachungen, womit zwischen Vermieter und Mieter ein Metzins vereinbart wird, der die gesetzlich gezogenen Grenzen'übersteigt, ungültig sind.- Mr-< für Vereinbarungen, die vor oder bei-Abschluß eines Mietvertrages über eine Wohnung (Mohnräume). a-bgeschlossen fwsrden, soll die B e r t r a g s f r e i h e i t insofevne beschenkt sein, als ein das gesetzlich vorgesehene Ausmaß übersteigender MietzinS, und zwar hinsichtlich des Hauptmi^tzinses ein solcher von me hr a l S 60 G rp-s ch e n siir jede FriedenSzinskroste, nicht gültig vereinbart werden kann; denn nur beim Abschluß eines Mietvertrages' übereine- Wohnung befindet sich der Mieter in einer Schutz rechtfertigenden Zwangslage, die ihn zum Versprechen eines -unverhältnismäßig hohen Mietzinlses bestivrmen kam. Die Instandhaltung der Häuser soll dadurch gesichert werden, daß der Hauseigentümer verpflichtet ist, aus dem Hauptmietzins die K o st e n d e r I tt* standhaltung zu bestreiten und dazu evsovdetlichensalls auch g e z w u n g n werden kann. Die KÜMgungsbeschränkungen bleiben in allem wesentlichen so wie.bisher aufrecht; naMNllich soll auch der Kreis der Hauseigentümer, dem das Kündigungsrecht -wegen Eigenbedarfes zustcht, nicht erweitert werden. Das geltende Wohnungsanforderungsgeq s^tz verliert am 31. Dezember 1925 seine Wirksamkeit. Die Regierung -hat davon abge!schen, eine Vorlage über die Verlängerung einzubringen. Sie hält es aber im Interesse des Wohnungsmarktes fiir unbedingt unzulässig, daß Hauseigentümer nachher freiwerdende Wohnungen etlva leet stehen lassen. Solche Wohnungen werden daher durch eiM eigenen Artikeil der Regierungsvorlage als ans ordere bar erklärt. Was die MckwirktMg der neuen Vorschriften auf die LfseEichen Angestellten und Pensionisten betrifft, so werden Mittel und Wege gefuupen werden müsim, die eine unerträgliche Mehrbelastung für diese Kreise hmtauhalten. Die Ausgleichung der für die Privatangchellten und Arbeiter tatsächlich eiutretenden Mehrbelaistung muß zunächst der wirtschaftlichen Entwicklung überlasten bileiben. Mißtrauens, dem wir gemeinsam entsagen wollen. An diesem großen Werk mitzuarbeilen ist unsere Aufgabe, doch Muß die Einheit des Wille uszu gemeinsam er friedlicher Arbeit da sein, der im Werk von Locarno seinen Ausdruck findet und zu dem sich Deutschland im Einklang mit seiner bisherigen Stellungnahme, und den eigenen AnregMgm auch heut« bekennt." Nach der Rede Dr. Luthers fand die Unterzeichn u n g des Vertrages durch die einzelnen Delegierten statt, die ein« knappe Viertelstunde dauerte. Es folgten hierauf die Ansprachen der weiteren Hauptdelegierten, von denen diejenigen B r i a n - 8 und Doktor Strejemanns bemerkenswert find, Ministerpräsident Briand richtete an die deutschen Minister warme Worte der Versöhnung, die er im Namen der überwältigenden - Mehrheit des französischen Volkes auSKusPrechen erklärte. Dr. Stresemann bekundete die Bereitschaft Lei Mehrheit des deutschem Volkes zu friedlicher Lusämmem arb^t und betonte, daß die Verträge nichts bedeuten wüte den, wenn sie nicht zugleich -das ZukunftSideal Europas enthalten. Die Unterzeichnung war mjr halb 12 Uhr zu Ende.