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Wiener Morgenzeitung · 1925-10-21 · Heft 2393 (21.10.1925) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2393 (21.10.1925)
Date
1925-10-21
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Gerte 2 Wien, Mittwoch Wiener Morgenzeitung 21. Oktober 1925 Nr. Wien, die Entdeckung einer gehe i nr e n u k r a i n U schen Militärorganisation, deren Bestand zur Zeit des Abschlusses der Voruntersuchung im Steiger- Prozeß von der Polizei noch in Abrede gestellt worden war, und zahlreicher anderer Fakten revidiert werden mögen. -; Die Annahme dieses Antrages der Verteidigung hätte eine Untcrbrechung des Steiger-ProzefseS zur Folge gehabt, weshalb der Entscheidung des Gerichtshofes große Bedeutung beigelegt wurde. Die Beratungen des Tribunals, die bereits gestern begonnen hatten, wurden heute vor Beginn der Verhandlung zum Abschluß gebracht. Der Gerichtshof hat beschlofsen, die Anträge der Verteidigung abzulehnen. Einen großen Teil der heutigen Verhandlung fütlic die Verkündung und Begründung dieses Beschlusses durch den Vorsitzenden, Oberlandesgerichtsrat F r a n k e, aus. Sodann wurde das Zeugen verhör fortgesetzt. Es kamen keine neuen Details und auch keine Momente zur Sprache, welche zur Aufklärung des Falles wesentlich Bet»’ getragen hätten. Die Verhandlung wurde nach kurzer Dauer des Zeugenverhöres aus morgen vertagt. Die Zeugin Frau Merksamer enthaftet. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Lemberg, 20. Oktober. Frau Klara Merksamer, Kasfeohausbesitzerin in Lemberg, avcilche Samstag, als fte im Steiger-Prozeß ihre Zeugenaussage machte, wegen Widersprüchen der früheren Aussagen bei der Pblizei und beim Untersuchungsrichter auf Auftrag des Staatsanwaltes im Gerichtssaal verhaftet wurde, ist, nachdem sie vom Untersuchungsrichter Kozikowski verhört worden war, ohne Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Sie wird sich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht $u verantworten haben. Ihre Verteidigung haben die Rechtsanwälte Kibitz und Kn oll übernommen. Der Prozeß gegen Stepban Panczyszyn. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Warschau, 19. Oktober. Heute hat vor dem Warschauer Strafgericht der Prozeß gegen den Ukrainer Stephan Panczyszyn begonnen, der sich an dem terroristischen Attentat aus das Warschauer Militärgefängnis beteÄigt hat, das zum Zwecke der Befreiung zweier ukrainischer politischer Häftlinge verübt wurde. Wie bekannt, wurde Panczyszyn beschuldigt, das Lemberger Attentat vom 5. Septvmber 1924 verübt zu haben. Die Lemberger Staatsanwaltschaft hat jedoch svegen dieses Deliktes die Untersuchung g ege n Panczyszyn eingestellt, nachdem sie sein Alibi als ausreichend gesunden hatte. dem dem Steiger- Prozeß vorangehenden vielgenannten Prozeß gegen Kornhaber, Mikitin und Konsorten -war Panczyszyn Äs Zeuge vernommen worden. Während dieses Prozesses hat der Warschauer Staatsanwalt Kowalew'skif der bei der gestern begonnenen Verhandlung gegen Panczyszyn die Anklage vertritt, in Lemberg geweilt und die Men Liber den Steiger-Prozeß sowie über die Aussagen des Ukrainers Mikitin, der bekanntlich wegen der gegen Panczyszyn erhobenen Beschuldigung, das Lemberger Attentat verübt zu haben, verurteilt wurde, eingehend PanczysM wird im Warschauer Prozeß von dem Lemberg-er Rechtsanwalt Dr.Ha n kie w i cz verteidigt, der auch sein Vertreter im Komhaber-Proyeß >war. Die Tagung der MandattkommWr». Gestern in Genf eröftnet. Ge« f, 20. Oktober. (Schloeiz. Dep.-Ag.) Die siebente Session der Mandatskommission des Völkerbundes ist heute eröffnet worden. Tie Kommission hat sich mit der Prüfung der Jahresberichte zu befassen, welche ihr von den Mandatarmachten zugestellt worden sind, ferner mit einigen Fragen allgemeiner Art, wie z. B. mit der Frage des Handels mit geistigen Getränken und jener der wirtschaftlichen Entwicklung der unter Mandat st e h e n d e n G e b i e t e. Schließlich wird sie eine Reihe von Petitionen prüfen. Me LiMNi-SerttSie. - y. Wien. 21 Cftobcr, Unter den der Mandatskommission vorliegenden Berichten befindet sich auch der Bericht der britischen Regierung über das ihr übertragene Pa l ästl na Mandat, dem der vom Präsidenten der Zionistischen Organisation, Pros. Weizmann, in seiner Eigenschaft als Vertreter der Jewlsh Agency erstattete Bericht über die Entwicklung des im Ma-ndats- -statnt für Palästina vorgesehenen jüdischen Nationalheims angeschlvssen ist. Der Bericht Weizmanns, rejp. der Jowffh Agency, ist für die auf der Tagesordnung der Man-datskommissionssitzung stehende Frage der wirtschaftlichen Entwicklung der Mandatsgebiete von Wichtigkeit. (Sowohl den Bericht der britischen Mandatarniacht über Palästina wie auch dm Bericht der Iowish Agency hat dre ,Wiener Morgenzeitung" bereits in aussi'lhrlichem Auszug veröffentlicht.) Unter den Petitionen, ivelche bei der Mandatskommission eingereicht wurden, befinden sich unter ariderem eine Petition der palästinensisch-arabischen Exekutive sowie eine Petition der Agudas Jisroel; diese beiden Petitionen klingen übereinstimmend in den Wunsch aus, den von der Zionistischen Organisation als Jewish Agency betriebenen Ausbau des jüdischen Nationalheims in Palästina zu verhindern, .Der Vertrag von Locarno ist mm veröffentlicht worben. Es ist diL erste größere politische Abmachung, die im Wege der freien Verhandlung zustande gekommen, ist, und bedeutet damit die Abkehr von der Versailler Methode des Diktats. Die Resultate, die gewonnen wurden, sind sehr mager. Sie entsprechen keineswegs dem großen internationalen Apparat, der in Locarno aufgeboten wurde und der sich so anließ, als gelte es die Gcneralrevision alles Unrechtes unö die Einführung des ewigen Friedens. Davon find wir aber trotz der Einleitungsformel von der Geißel des Krieges noch sehr weit entfernt. Die einzelnen Teile des Vertrages lassen genart erschen, daß die Arbeit, die vor zwei Jahren von Mac Donald und Herriot begonnen wurde, fall spurlos getilgt worden ist. Ein geradezu verwirrendes Konglomerat von juristischen Formeln urrd Erklärungen soll darüber hmwegtäuschen, daß für die einfache und verständliche Formel „Nie wieder Krieg" in dem System von SchiedsgerichtSpakten urrd Garantien kein Platz gefunden werden konnte. In dem Verhältnis der Machte zueinander hat sich trotz der Ausschaltung der Begriffe Sieger und Besiegte nichts geändert. Mau kann sogar sagen, daß der psychologische Vorkriegszustand wieder erreicht ist. Bismarck hat einmal gesagt, daß die Mächte zueinander stehen wie zwei Wanderer, die in der Nacht im Wald einander begegnen; jeder hält die Hand an der Waffe. Und so stipulieren auch jetzt die feierlichen Verträge den Fall, wo man trotz allen Bedauerns den Verteidigungskrieg mit dem Angriffskrieg erwidern muß. Das Wesentlichste an dem Vertrag ist, daß Deutschland den Frieden von Versailles endgültig zur Kenntnis nimmt, den Verlust der Reichslande akzeptiert und sich bezüglich seiner übrigen Grenzen gegen Polen und die Tschechoslowakei mit tan schiedsgerichtlichen Prinzip einverstanden erklärt. Das Durchmarschrecht ist nicht aufgehoben, svndern mir interpretiert. Ein Fortschritt ist damit erzielt worden, daß in Zeiten hochgradiger politischer Erregung ein umstäMiches Verfahren einer ständigen Schlichtungskommission einsetzt, das die Materie, wenn sie sie selbst nicht erledigen kann, dem permanenten Gerichtshof im Haag zu endgültHeni Urteil zu übergeben hat. Dieser Prozeß erfordert zehr viel Zeit, innerhalb deren tvenigstens eine brüske Aktion unmöglich wird und die stärkste' nationalistische Uvberhitzung durch vernunftgemäße Erwägung gedämpft werden kann — wenn der gute Wille vorhanden ist. Leider pflegt er aber in solchen Tagen ins Heeresmuseum zu waüdern. Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist nicht erreicht. Erst wenn sich die Berliner Regierung zu diesem Schritt entschließt und tatsächlich in die Liga der Nationen ausgenommen ist, werden die Verträge rechtskräftig. Wer sie also stören will, muß dies gar nicht offen tun, sondern muß lediglich gegen den VdKerbuiü) ankämpftn. DaS finden selbstverständlich auch die Nationalisten als den schwachen Punkt sofort heraus. Die Pariser Chauvins, die durch das Marokko-Fieber hindurch tief in den Patriotismus hineingelangt sind, wüten schon dagegen, daß der deutsche Feind, der Frankreich überfallen habe, zum Lohn auch noch in den Völkerbund ausgenommen werde. Ihre deutschen Gegen spieler behaupten, daß sich wieder der Ring um Deutschland schließe, daß das Reich wieder von der jüdisch-sreimaurerisch-marxistischen Weltverschwörung eingekreist werde. So wirk) hüben wie drüben wieder die Stimmung vergiftet. Es ist allerdings diesmal doch etwas günstiger um die Sache des Völkerbundes bestellt. Die Diassen Frankreichs, die den schweren Krieg in Afrika und im Libanon zu bezahlen haben, sind friedensbereit und ihre Regierung muß auch an die Schulden in Amerika denken. In Deutschland hat die Macht der wirtschaftlichen Tatsachen doch die Schwungkraft der militaristischen Ideologie gelähmt und es. ist dort der Unterschied zwischen der Vergangenheit und dem Heute so schwerwiegend geworden, daß die Regierung des Präsidenten Hindenburg nach Locarno gehen mußte und daß sie wohl oder übel auch die Aufnahme in den Völkerbund anstreben muß. Das ist die Erfüllungspolitik, für die Erzberger und Rathenau sterben mußten. Im ganzen ist der Vertrag von Looarno keine Lösung der europäischen Probleme, sondern im besten Falle die Vorbereitung. Er ist aber auch nicht die endgültige Beseitigung der Stacheldrahtpolitit von Versailles. Er verlegt nur den Kovdon nach dem Osten und trägt offen die antirussische Marke. Es scheint, daß dies eine Demonstration nach Moskau sein soll, dessen Brandstiftungen in Asien und Afrika drei der Mächte bedrohen, deren Unterschrift auf dein Vertrage steht. Es ist sehr fraglich, ob sich Rußland diesem Wink fügen und ein Annäherung nach dem Westen suchen wird. Für die nächste Zeit ist dies nicht zu erwarten, man hat im Gegenteil mit einer bolschewMschen Gegenoffensive zu rechnen, die bei dem angekündigten Besuch des Polnischen Außenmittisters in Moskau beginnt. Die AgebMe von Locarno. Die Garantien für die Tschechoslowakei nnd Polen. Prag, 20. Oktober. Der von Briand und Benesch gefertigte franzöflsch-tschechoslotvakische Garantievertrag hat vier Artikel. Artikel 1 besagt: Für den Fall, daß der Tschecholvwakci oder Frankreich durch die Ber- ,etzung der am gleichen Tage zwischen ihnen und Deutschland zur Aufrechterhaltung des allgemeinen- Friedens abgeschlossenen Vereinbarungen ein Unrecht entstehen würde, verpflichten sich Frankreich und die Tschechoslowakei gegenseitig, indem sie nach Artikel 16 des Bölkerbundpattes handeln, daß sie sich unverzüglich Hilfe und Unterstützung. gewähren, wenn diese Verletzung von einem bewaffneten, nicht provozierten Angriff begleitet wäre. Im Falle, daß der B ö l k e r b u u b t a t, der in der vor ihn gebrachten Frage nach den erwähnten Verpflichtungen entscheidet, nicht erreicht, daß sein Bericht von allen seinen Mitgliedern, nicht inbegriffen die Vertreter^ der Streitparteien, angenommen wird, und daß die Tschechoslowakei oder Frankreich überfallen würden, ohne daß sie dies hervorgerufen hätten, würde Frankreich der Tschechoslowakei und umgekehrt die Tschechoslowakei Frankreich unverzüglich Hilfe und Unter-" stützung gcwähren, indem sie nach Artikel 16, Absatz 7, des Völkerbundpaktes handeln. Artikel 2 erklärt: Nichts in diesem Vertrag wird die Rechte und Pflichten berühren, welche die vertragschließenden Parteien als Mitglieder des Völkerbundes haben, Und' nichts wird so ausgelegt werden, daß' es .die Pflicht des Völkerbundes beschränken würde, Maßnahmen zu treffm, die geeignet wären, ln wirksamer Meise den Weltfrieden zu erhalten. Nach Artikel 3 wird dieser Vertrag beim Völkerbund registriert werden, wie eS der Pakt bestimmt. Artikel 4: Dieser Vertrag wird ratifiziert werden. Die Ratisikationsurkundcn werden in Genf beim Völkerbund gleichzeitig mit den Ratisikationsurkunden des am gleichen Tage zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien abgeschlossenen Vertrages und des am gleichen "Tage zwischen Deutschland und Polen abgeschlossenen Vertragehinterlegt werden. Er tritt und bleibt in Geltung unter den gleichen Bedingungen wie diese Verträge. Der französisch-polnische Garanticv e r t r a g ist. mit dem sranzösisch-tschechyflowakischen G^- rantievertrag tzleichlantend. . Ntttzlarrd wartet ab.; Charkow, 20. Oktober. Krassin, der zur Teilnähme an der Tagung des ukrainischen Zentralkomitees der Sowjetunion hier eingetroffen ist, wurde von einem Vertreter der Telegvaphenagentur der Sowjetunion über die Stellungnahme der Sowjetunion zum Vertrag voll Locarno befragt. In seiner Antwort verwies Krassin auf srühere Moskauer Aeußerungen, die.den Sicherheitspakt als Mittel zur Verhinderung einer Annäherung zwischen Rußland nnb Deutschland bezeichnet hätten. Die Sowjetuni v u habe genügend Vertrauen in ihre eigene Kraft, um kaltblütig die Entwicklung der Ereignisse abz uw arten. Lrr Ballanbund. Rom, 20. OktMr. Nach einer Blättenneldung' hat dtie gloulMirigc Anweijercheit diplomatischer.Bertrerer von Ru -m ä n t c u, I u g o j 1 a wien, Bu 1 garie n und Grieche lila nd in Angora neuerlich die Gerüchte von der Schaffung «tineö Balkan Hundes in den Vordergrund gebracht. Der russische Botschafter Hei Stresemann. Berlin, 20. Oktober. Der russische Botschafter Kresti-nski.ist. wie das „Berliner Tageblatt" meldet, gestern nachmittags vom Reichsaußeuminisier Doktor S t r e s e m a n n empfangen worden, mit dem er eine längere Aussprache über den Vertrag von Locarno hatte. Tschitscherin schwenkt? Paris, 20. Oktober. Der „Quotidien" veröffentlicht heute die Mitteilung, daß Tschitscherin dem französischen Minister Briand den Wunsch übermittelt habe, bald nach Paris zu kommen, um mit der französischen Regierung Besprechungen zu pflegen. Der rote Militarismus. Moskau, 19. Oktober. „Jswestija" veröffentlichen das Dekret des Zmtralexekutivkomitees und des Rates der VolkskommMre der Sowjetunion über, die obligatorische Wehrpflicht. Dieses Gesetz ist am 1. Oktober 1925 in Kraft getreten und umsaßt alle Bürger der Sowjetunion im Aller von 19 bis Ä Fahren. Auf Grund dieses neuen Gesetzes wird das Kriegskvmnüssariat alle Bürger in bezug auf ihre Wehrpflicht zu prüfen und Landwehrabteilungen zu bilden haben. In der Sowjetarmee ist nun zwischen den Kern«' truppen und den Te rr i tor ialabteilungen zu unterscheiden. Die Dienstzeit wird auf fünf Jahre festgesetzt. Der Dienst in den Kerntruppen dauert je nach der Waffengattungin Heer und Flotte zwei, bis vier. Jahre, während in der übrigen Zeit bis zum Ablaus von fünf Jahren Uebungen nicht über zwei Monate ftatt-- finden. In den Territorialabteilungen mit wechselndem Bestände dienen die Einberufenen im Laufe von fünf Jahren insgesamt' nicht länger als acht bis zwölf Morrpte, während sie in der übrigen Zeit zwischen den einzelnen Hebungen beurlaubt sind. Vorl Interesse ist, daß nach wie vor die eigentliche Militärpflicht auf die „arbeitenden Elemente", ~ Bauern und Arbeiter beschränkt ist, während die

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