Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1925-10-20 · Heft 2392 (20.10.1925) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2392 (20.10.1925)
Date
1925-10-20
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2979076-2981191-2981478--24402-3011943
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Leite 2 Men, Dienstag Wiener Morgenzeitnng . 20. OttoJet 1930 Kt. *898 2ns Protokoll von Locarno. Der Wortlaut her Vertrüge. Ut Freiheit, zu bemerken, daß hier ein Falt vorliegt, den die bestehenden Borschristen über das Verfahren nicht ganz zu passen scheinen. Die vom Völkerbundrat am 10. September 1923 angenommene Resolution bestilnntt nur, daß der Rat bei der Eröffnung jeder Sitzung eine Liste der beim Generalsekretär von seiten internationaler Organisationen nichtvfsiziellen CharaktterS eingelaufenen Eingaben vorgelegt erhält. Außer dieser Resolution sind der Zionistischen Organisation nur jene Bestimmungen bekannt, die vom Rat am 29. Jänner 1923 betreffend „Petitionen der Einwohner von Mandatsländern" angenommen worhell sind. 10. Es ist zu bemerken, daß diese Bestimmungen sich dem Wortlaut nach nur auf Petitionen beziehen. Sie sind daher, wie es scheint, auf das gegenwärtig durch die Zionistische Organisation überreichte Memorandum, das — wie das im Oktober 1924 überreichte — in erster Reihe dazu bestimmt ist, die Permanente Mandatskonnnission durch Informationell, die ihr auf andere Weise vielleicht -nicht leicht zugänglich wären, zn nnterstützen, nicht genau anwendbar. Für eine Eingabe dieses Charakters scheint keine ausdrückliche Vorschrift erlasien worden zu sein. 11. Selbst wenn aber eine derartige Eingabe als in den Bereich des in der Resolution von Jänner 1923 festgelegten Verfahrens gehörend erachtet wird, ist nicht völlig klar, auf welchem Wege sie zu überreichen ist. Eingaben, von Einwohnern eines Mandatslandes sollen an das Völkerbundsekretariat dllrch „die betreffende Mandatsrcgierung" — in diesem Falle vermutlich die Regie r u n g v o n P a l ä st in a — gerichtet werden. Das beiliegende Memorandum stammt jedoch nicht von einem Teil der Einwohner Palästinas. Es wird überreicht durch die Zionistische Organisation in ihrer Eigenschaft. als Jewish Agency, der Artikel 4 des Palästinamandates eine anerkannte Stellung in Angelegnheiten, die die Errichtung des jüdischen nationalen Heimes betressen, zucrkennt. Auf der anderen Seite aber ist auf diesen Fall anscheinend auch nicht das für Eingaben aus anderen Quellen als von Einwohnern des in Frage stehenden Mandatslandes bestimmte Der-- fahren ganz anwendbar. Derartige Eingaben sind, wie es scheint, direktandasVölkerbundsekretariat zu richten, das sie dem Vorsitzenden der Permanenten Mandatskommission zu überreichen hat. Der Vorsitzende hat darauf zu entscheiden, welche davon wichtig genug sind, um sie zur Kenntnis der „Regierung der Mandatarmacht" — in diesem Falle also wahrscheinlich Seiner Britischen Majestät Regierung — gelangen zu lasten mit der Aussicht, daß sie eventuell von der Kommission behandelt werden. Dieses Verfahren ist in dem Falle des im Oktober 1924 überreichten Memorandums beobachtet worden, das direkt an das Völkerbundsekretariat gerichtet wurde mit einem Hinweis, daß eine Kopie davon auch an Seiner Britischen Majestät Regierung gesandt worden sei. Man glaubte damit, soweit wie möglich dem vom Rat festgelegten Verfahren zu entsprechen; die Permanente Mandatskommistion sah sich jedoch nicht in der Lage, von dem Memorandum offiziell Kenntnis zu nehmen, das, wie behauptet wurde, auf dem Wege über die Mandatarmacht zu überreichen war. 12. Man hat die Zionistische Organisation informiert, daß im gegenwärtigen Augenblick der beste Weg ist, ihr Memorandum der Regierung von Palästina zur Weiterleitung an das Völkerbundsekretariat und weiter an die Permanente Mandatskommission auf dem Wege über Seiner Britischen Majestät Regierung in London zu überreichen. Die Zionistische Organisation möchte solche Eingaben der Permanenten Mandatskommission nicht auf andere Weise als aus dem Wege über die Mandatarmacht überreichen. Im Gegenteil erkennt sie vollkommen an, daß dies das geeignetste Vorgehen ist. Andererseits ist die Zionistische Organisation keine lokale Körperschaft, die. für einen Teil der Einwohner des Mandatslandes spricht. Das Mandat erkennt sie als Jewish Agency für Palästina an und betrachtet sie klar als Vertreterin derjenigen Juden in allen Teilen der Welt, die in gemeinsamem Streben bemüht sind, das jüdische nationale Heim aufzübauen. Aus diesem Grunde wird angenommen, daß der geeignetere Weg für die Ueberreichung von Memoranden, ähnlich dem, das die Beilage dieses Briefes bildet, der Weg über die Negierung der Mandatarmacht, das heißt Seiner Britischen Majestät Regierung in London, ist. Wie bereits hervorgehoben, könnte sich eine technische Schwierigkeit auch durch die Tatsache ergeben, daß die entsprechenden Bestimmungen über das Verfahren sich allein auf Petitionen beziehen. 'Betreffs beider Punkte wäre die Zionistische Organisation daher dankbar, wenn ihr die zuständigen Autoritäten eine Weisung für ihre zukünftige Haltung erteilen könnten. Ich habe die Ehre, zu zeichnen als Ihr sehr ergebener Ch. Weizmann, Präsident der Zionistischen Organisation. Berlin, 19. Oktober. (WM.) Das Schluß Protokoll von Locarno und seine Anlagen haben fol-. genden Wortlaut: Die Bertrter der deutschen, belgischen, britischen, französischen, italienischen, polnischen und tschechoslowakischen Regierung, die vom »6. bis 16. d. in Locarno vereint tvarcn, um gemeinsam die Mittel zum Schutze ihrer Völker vor der Geißel des Krieges zu suchen und für die friedliche Nagelung von Streitigkeiten, die ettva zv-ischen einigen von ihnen entstehen könnten, zn sorgen, haben ihre Zustimmung zu dcu Entwürfen der betreffenden Beträge und Abkommen gegeben, die in der gegenwärtigen Konferenz ausgearbeitet worden sind und sich aufeinander beziehen: Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien (Anlage A). Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Belgien (Anlage B). Schiedsabkommen zwischen Deutschland uitb Frankreich (Anlage C). Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Polen (Anlage D). Schiedsvertrag zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei (Anlage E). Diese Urkunden, die schon jetzt paraphiert werden sollen, sollen das heutige Datum tragen. Die Vertreter der beteiligten Parteien sollen aber am 1. D e z e m b e r d. I. in London zusammentreten, um in einer Sitzung die formelle Unterzeichnung der betrestenden Urkunden vorzunehmen. Der französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten nracht Mitteilung davon, daß im Anschluß an die oberwähnten Entwürfe von Schiedst) ertragen Frankreich, Polen und die Dschechosloivalei in Locarno gleichfalls E n t w ü r f e zu Mummen ausgestellt haben, um sich gegenseitig den Nutzen dieser Verträge zn sichern. Diese Abkommen werden regelrecht beim Völkerbund h i nt er legt werden. Herr Brian d hält aber schon jetzt Abschriften davon zur Verfügung der hier vertretenen Mächte. Der großbritannische Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten schlägt vor, daß zur Beantwortung gewisser, von: deutschen Reichskanzler und vom Außenminister gestellter Forderungen nach Aufklärung des Artikels 16 der Bölkerbundsatzung das im Entwurf hier gleichfalls angeschlossene Schreiben (Anlage F) gleichzeitig mit der formalen Unterzeichnung der oberwähnten Urkunden an sie gerichtet wird. Dieser Vorschlag wird angenommen. Die Delegierten der hier vertretenen Regierungen erklären ihre feste Ueberzeugung, daß die Jnkrasttretung dieser Verträge und Abkommen in hohem Maße dazu beitragen wird, eine moralische Entspannung zwischen den. Nationen hcrbeizuführen, die Lösung vieler politischer und wirtschaftlicher Probleme sowie der Interessen und Empfindungen der Völker stark erleichtern wird und daß sie durch die F e st i g u n g des Friedens und der S i ch e r h e i t E u r o p a s das geeignete Mittel sein wird, in wirksamer Weise die im Artikel 8 der Völkerbundsatzung vorgesehene Entwaffnung zu beschleunigen. Sie verpflichten sich, an den vom Völkerbund bereits anfgenommenen Arbeiten hinsichtlich der Entwaffnung aufrichtig mitzuwirken und die Verwirklichung der Entwaffnung t und allgemeinen Verständigung anzustreben. ■ Geschehen zu Locarno am 16. Oktober 1925. Gezeichnet: Dr. Luther, Dr. Stresemann, Vandervelde, Briand, Austen Chamberlain, Benito Mussolini, Skrzhnski, Dr. Eduard Benesch. Kabinettsrat in Berlin. Berlin, 19. Oktober. (Wolfs.) Unter dein Vorsitz des Reichspräsidenten v. H i n d e n b u r g hat heute vormittags ein Kabinettsrat stattgefunden, in dem Über das Ergebnis der Ministerzusammenkunst in Locarno Bericht erstattet wurde. Der in Anlage A enchaltcne'.Hauptvertrag, der sogenannte Rheinpakt, legt dar: Der deutsche Reichspräsident,.Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der französischen Re- Letzte Kurse. Nerv-Bor k, 19. Oktober. (Tel.-Komp.) Berlin 23.80, London Kabel 4.84, London Scheck 4.18%,, Amsterdam 40.21, Paris 4.48V*, Brüssel 4.58, Rom 4.01%, Madrid 4031. Zürich 19.46. Stockholm 26.17, Oslo 20.34 Kopenhagen 25.07. Wien 14'/, Biidp""', 14%. Prag 296%. Belgrad 179, Athen 1.39% Biiti Aires 41%, Niü de Janeiro 14.45. Bukarest 48. ^w-Borlr, l9. Oktober. (Tel.-Komp.) Wetzen rot WiMei 104% Weizen hart Winter 164% Mais 97%. Hafer 45%, Roggen 87%. Chikaao. 19. Oktober. <Tel.-Komv.) Weizen per Dezember 145%. Mal 142% Juli 125*/,; Mais per Dezember 75'/,. Mai 80.—, Juli 81.—; Hafer per Dezember 99% Mai 43% Jlw 44%« Roggen ver Dezember 89% Mai 85% Juli —. publik, Seine Mjestät der König der Bereinigten Königreiche von Gvoßbritamünen und Irland und der überseeischen britischen Länder, Kaiser von Indien. Seine Majestät der König von Italien, bestrebt, dem Wunsche nach Sicherheit und Schutz zu genügen, der die Völker beseelt,, die unter der Geißel des Krieges 1914 bis 1918 zn leiden; gehabt haben, im Hinblick auf die Tatsache, daß die Vcrträge zur Neutralisierung Belgiens hinfällig geworden sind und im Bewußtsein der Notwendigkeit, den Frieden; in dem Gebiet zrc sichern, das so oft der Schauplatz europäischer Konflikte gewesen ist, in gleicher Weise beseelt von. dem auftichtigen WunsO, allen beteiligten Signatarmächten im Rahmen der Bölkerbundsatzung und der zwischen ihnen in Kraft befindlichen Verträge ergänzende Garantien zu gelvähren . . . sind nb'ereingekommen. Nun folgen die zehn Artikel des Vertrages, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben: Im Artikel 1 wich der territoriale Status quo der deutsch-belgischen und der deutsch-französischen Grenze und die Bestimmungen über die entmilitarisierte Zone garantiert. Iw Artikel 2 verpflichten sich Deutschland, Belgien und Frankreich, in keinem Fall zu einem Angriff, Einfall oder Krieg gegeneinander zn fchreiten, außer wenn es sich um eine flagrante Verletzung des vorstehenden Artikels handelt, die ein sofortiges Handeln notwendig macht. Im Artikel 3 verpflichten sich Deutschland, Belgien uni> Frankreich, alle Fragen, die sie etwa entzweien oder d-ie nicht auf gewöhnlichem diplomatischen Wege gelöst werden können, Richternzu unterbreiten, und sich deren Entscheidungen zu unterwerfen. Jede andere Frage wird von einer Vergleichskomm iss ion behandelt werden und gelangt, trenn diese zu keiner beide Teile befriedigenden Lösung kommt, vor den Völkerbundrat. Stellt der Völkerbundrat eine Verletzung des.Artikels 2 dieses Vertrages oder einen Verstoß gegen Artikel 42 und 43 des Völkerbundpaktes fest, dann werden — zufolge Artikel 4 — die vertragschließenden Teile derjenigen Macht Beistand gewähren, gegen die sich die Verletzung gerichtet hat. Die Artikel 5, 6 itüb 7 enthalten Durchführungsbestimmungen zu den vorangehenden Artikeln und stellen fest, daß der „Rheinpakt" die ans den Verträgen von Versailles unb London sich ergebenden Rechte und Pflichten nicht tangiert. Nach Artikel 8 bleibt der Rheinpakt solange in Kraft, bis der Völkerbund mit Zweidrittelmehrheit sesfftellt.daß der Völkerbund den vertragschließenden Teilen hinreichende Sicherheit bietet. Ein Jahr nach einem solchen Beschluß des Völkerbundrates tritt der Rheinpakt, außer Kraft. " Im Artikel 9 wird ausdrücklich festgestellt, daß der. Rheinpakt den britischen Dominions und Indien keinerlei Verpflichtungen auferlegt. Artikel 10 bestimmt, daß der Vertrag in Kra st tritt, sobald alle Ratifikationsurkunden in der Völkerbundkanzlei hinterlegt sind und Deutschland Mitglied des Völkerbundes geworden ist. In einem Anhang zum Vertrage teilen die übrigen Signatavmächtie Deutschland auf dessen Wunsch ihre Auslegung des Artikels 16 des BöÜerbundpaktes mit. Danach sind die Mitglieder des Völkerbundes nur in dem Maße gehalten, den Bestimmungen des Paktes Geltung zu verschaffen und Angriffshandlungen entgegenzutreten, als es mit ihrer militärischen Lage verträglich ist und ihrer geographischen Lage entspricht. Die übrigen Verträge, deren Wortlaut veröffentlicht wird, sehen ziemlich identisch ein Schiedsverfahren vor» für das in allen Einzebverträgen eine ständige Vergleich skommission aus fünf Mitgliedern (davon zwei von den Schiedst) erlragspavtnern ernannt und drei cinvernehmlich aus dritten Mächten gewählt) vor. Diese Kommission wird für drei Jahre ernannt. Wenn es vor der ständigen Vergleichskommission zu keinem Vergleich kommt, so ist derInte nationaleGericht 'shof irn Haag Schiedsinist-anz. Die völlig gleichlautenden Schiedsverträge Deutschlands mit Belgien und mit Franreich habe je 20 Artikel. In den Verträgen mit Polen und mit der Tschechoslowakei sind dem Mit den übrigen Schiedsverträgen identischen Text noch zwei Artikel hinzugefügt, die lauten: Artikel 21: Der gegentvärtige Vertrag, der foer, Bölkerbundsatzung entspricht, berührt nicht die Rechte und Pflichten der hohen vertragschließenden Teile in ihrer Eigenschaft als Mit Glieder des Völkerb u n de s und soll nicht so ausgelegt werden, als ob er die Ausgäbe des Völkerbundes beschränkte, die zur wirksamen Wahrung de's Weltfriedens geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Artikel 22: Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert werden. Die Natisikationsurknnden sollen gleichzeitig mit den Ratisifationsurkunden des heute zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und l«..WWraße17ü in reichster «nrwahl

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.