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Wiener Morgenzeitung · 1925-09-11 · Heft 2355 (11.9.1925) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2355 (11.9.1925)
Date
1925-09-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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i P! - r' G Gelte S Wien, Freitag Wiener Morgenzeitung 11. September 1986 Nr. nichts abgeleitet werden dürfe, was die Rechtsstellung der Juden in ihren Wohnländern nachteilig beeinflussen würde. Die „Rcichspost" und ihre akademischen Kreise müssen das beherzigen und jede Spekulation daraus unterlassen, daß Deutschland abseits vom Völkerbund etwa eine Verschlechterung -er Mischen Rechte durchführen könnte. Aber man sieht nach dieser Auslassung in dein Österreichisch-deutschen Regierungsorgan die Stellung Deutschlands gum Völkerbund in einem ganz anderen Ficht. „Sic Stuten als eigene Staatsnation." Wir lesen in der „Reichspost": „Aus «kcvdsmischvn Kreisen wird uim geschrieben: Wenn der Deutsche, auch der die Sonderstellung der Inden unter den Völkern der WÄt erkennende, von jüdischem Volke spricht, so meint er das meistens in einer gewissen übertragen Bedeutung, das heiß: im Sinne eines geistigen. aus Abstammung und Religion gegründeten, doch nicht eigentlich politisch zu verstehenden, volksmäßigen Zusamnrenhangcs unter den Juden. Diese Auffassung ist indessen nicht mehr zutreffend, vielmehr stellt das Judentum, das man früher gern ein Voll ohne Land zu nennen pflegte, heute, sei-tdvm der „Völlevbund" die Herrschaft über das Mische Stamm-land der Türkei entrissen und dieses als Treuhänder des Judentums in eigene Verwaltung überuommen hat, unzweifelhaft eine Staatsnation im vollen Sinne des Wortes dar. Das geht unter andereik mit voller Deutlichkeit aus der Stellung hervor, die vor kurzem die Mandatskonrmission des Völkerbundes in Genf gegenüber dem Oberkommissär von „Erez Israel" in der Palästinafrage eingenommen hat. Diese Kommission hat nämlich im Anschluß an jenes Referat emekr Bericht an den Ausschuß des Völkerbundes erstattet, in dem sie als ihre Ansicht ausspricht, daß die Verwaltung dieses Mandatsgebietes nicht von den Bedingungen abweichen darf, die als Ziel des Auftrages die Errichtung des nationalen jüdischen Heimes festsetzen. Durch diese gegen die Ansprüche der Araber auf Palästina gerichtete Formulierung tritt die Kommission, wie die ziomstffche Presse srchlockmd -meldet, vollständig auf den Boden der seinevzeitigen Londoner Beschlüsse des Völkerbundes, die das jüdische Ball, vertreten durch die Zionistische Organisation, als vollwertigen und gleichberechtigten Partner der anderen Signatarmächte aus dem Bertragsinstrument erscheinen lassen; die Ansprüche des Mischen Volkes aus politische Autonomie seien damit Bestandteile des internationalen Rechtes geworden, seien von der heute im internationalen politischen Leben maßgebenden Macht, dom Völkerbund, anerkannt und unterschrieben. Das ist zwei-Mos richtig, und das Judentum, das freilich -auch bisher' schön eine eigene, wenn auch der Staatlichkeit entbehrende Nation war, darf nunmehr auch dieses wichtige äußere Merkmal einer Staatsnation zu den zahlreichen Errungenschaften zählen, die ihm der Ausgang des Krieges gebracht hat. Wir können die Genugtuung der Juden über Liesen großen politischen Ersölg daher vollkommen verstehen und begreifen um so mehr, warum dem Judentum am nröglichst raschen Beitritt Deutschlands zum Völkerbund so außerordentlich viel gelegen ist; für die den Angehörigen der Mischen Nation im Deutschen Reiche zuzuweisende Stellung dürften sich aus dieser völkerrechtlichen Tatsache freilich logischerweise gewisse Folgerungen ergeben, die mit ihrer heutigen, aus das Nichtvochandenisein einer eigenen jüdischen Staatsnation gegründeten Rechtsstellung im Reiche schwer vereinbar scheinen." Amery Wer das Mandatssyftem. Irak und Mossul. Genf, 10. Septsmiber. (Schweiz. DeP.-Ag.) Der britische Kolonialmmister Amery empfing heute die Pressevertreter, um ihnen über die Mossul frage einige Erklärungen abzugeben. Er sprach sich mit den: Hinweis auf den kulturellen Tiefstand der Bevölkerung gegen eine Volksabstimmung im Mosfulgebiet aus. Auf die Frage eines Pressevertreters, weshalb cm Stelle eines großbritannischen Mandats über den Irak ein Vertrag zwischen den beiden Ländern getreten sei, antwortete der Minister, daß das Mandatsshstem nur auf ziemlich zurückgebliebene Bevölkerungen abwendbar sei. Der Irak stehe aber bereits auf einer hohen Stufe der Entwicklung und deshalb sei der Vertrag abgeschlossen worden, der dem Irak eine weitgehende Unabhängigkeit sichert. Ver Krieg in Marokko. Verluste der Spanier. iEigendienst der „Wiener Morgenzeitnng".) Paris, 10. September. Nachde-m die Trnppenkonzenkrierungen an der ganzen Front beendet wurden, begann heute früh ein allgemeines Trommelfeuer gegen die Stellungen der Rifleut«. Die spanischen Truppen haben den Vormarsch gegen Ajdir ausgenommen und auch das französische Militär «begann in zwei Kolonnen voiHurücken. Andererseits hat der Druck der Rifleute auf T e t u a n zugenommen. Die Kabylen haben heute die. wichtigsten, die Stadt beherrschenden Hügel besetzt und graben sich dort ein. Alle Versuche, sie aus diesen Stellungen wieder zu vertreiben, blieben erfolglos. Der Abba« der Nnanzkontrolle. Stei Etappen. — Ende Der Kontrolle n« 1. Sännet 1927. (Sigendstnst der „Wiener Morgenzeitnng".) Genf, 10. September. .Heute fand die Sitzung des österreichischen Komiwes unter dem Vorsitz Dhambrvlairis statt. Der Präsident des FmaitstomiweS erstattete Gericht über die vom östeveichischen Komitee dem Fmanzkomitee vorgelegten Fragen. Der Präsident des Finanzkomitees teilte sodann dem österreichischen Komitee die Wünsche des Finanzkomitees mit und legte die Resolution vor. Er beglückwünschte die österreichische Regierung zu dein erreichten Erfolge und sprach gleichzeitig dem Generalkommissär Dr. Zimmer man und den Experten Lay» t o 'it und R i st -feinten Dank aus. Der Bovsitzeude Cham-- b e r l a i n und die übrigen Mitglieder des österreichischen Komitees, und zwar Loucheur für Frankreich, Seiaff o j a für Italien, Dr. B c n e s ch für die Tfchechoftowalei, schlossen sich ihm an. Bundeskanzler Dr. Ra mek sprach dem österreichischen Komitee und den: Völkerbundrat sowie allen Nationen und Persönlichkeiten, die sich um die österreichische Sache bemüht haben, seinen Dank aus. Minister für Aeußeres Dr. M a -t a j a knüpfte 'daran die Bitte, daß der zweite Teil der Beratungen, nämlich der s.v i rtschaftli che, auf Grund des Expertengutachtens >m ö glich st bald in Angriff genommen werde. Dies wird von Scialoja und Dr. B e n e s ch unterstützt und vom Präsidenten des österreichischen Komitees zugosagt. . . Die nächste Sitzung des österreichrfcheu Komitees, die sich nrit den österreichischen Wirtschaftsfragen befassen soll, «ivird s ch o n morgen nachmittags zusammentreten. Die Resolution des Finanzkomitees. Genf, 10. September. Die R e f o l u t i o u des «Fiiianzkomitee des Völkerbundrates betreffend Oesterreich hat folgenden Wortlaut: Das Finanzkomitee stellt fest: 1. Stabilität der Währung Die österreichische Währung ist seit Aufstellung des Reformplanes des Völkerbundes se ii 19 2 2 stabil. 2. Budgetgleichgewicht. Das Budget 1928 schloß mit einem Defizit ab, das unter dem prälimmierten Abgang blieb; das ordentliche Budget 1984 schloß mit einem Ucberschuß ab, der zur Deckung eines wesentlichen Teiles >des Jnvestitionsbudgets verwendet tvurde. Nach den bisher vorliegenden Ziffern ist e i n ä h n l i ch e r E r f o l g f ü r 192 5 z n e r w a r t e n. Das Niveau, auf dem diese Ergebnisse erzielt wurden, war höher, als ursprünglich gehofft wurde. Ein Teil der Kapitalauftvendnng wurde und wird auch gegenwärtig in Uebereinstimmung mit. dem Septemberakkord aus der Bölkerbundanleihe gedeckt. 3. Durchführung des Abkomurens vom September 1924. Was die Durchführung des Abkommens vom September 1924 betrifft, muß, da das Budgetjahr 1926 erst in vier Wochen endet und das Budget für 1926 noch nicht votiert sein kann, konstatiert werden,.daß diese zwei so wichtigen Bedingungen noch nicht erfüllt sein können. Der Detailbericht zeigt, daß die übrigen Bestimmungen des Abkommens größtenteils erfüllt worden find. Diese Feststellungen im Zusammenhang nrit dem Bericht der Experten, der seinerseits die wirtschaftlichen Fortschritte Oesterreichs -darstellt, versetzen das Finanzkomitee in die angenehme Lage, Oe st erreich zudem crzielteu Resultat zu beglückwünschen. Das Finanzkomitee schlägt daher unbeschadet der Bestimmungen des Sepie mbeva'kkords vor: a) Der Völkerbund nimmt die im Sinne des Septembcrattovds am 11. August 1966 erfolgte Einführung der erleichterten Kontrolle zur Kenntnis. Diese Abänderung besteht 'darin, daß der Generalkomnnssär sich n i ch t m e h r m i t d e n Del a il s des Budgets oder mit besonderen Ausgabenposten befaßt, sondern sich aus die Ueberwachung der allgemeinen Budgetlage beschränkt. b) Der Völkerbundrat ermächtigt das Finanzkomitee, der seiner nächsten Zusammenkunft im Dezember mit 'der östeveichischen Regierung und den anderen in Betracht kommenden Stellen die genauen Modalitäten zu erörtern, unter denen nach Beendigung der Kontrolle die Bestimmungen des Protokolls vom Jahre 1922 hinsichtlich folgender Punkte ausgeführt werden sollen: 1. Verwaltung der in das Sperrkonto einlausenden verpfändeten Einnahmen. 2. Kontrolle über die Verwendung des Restes der Völkerbundanleihe, der laut Protokoll 2 und 3 unter der Kontrolle des Generalkommissärs steht. 8. Art der Verbindung zwischen der Regierung und dem KontraIl 1 om11ee, (Diese wird während der Kontrolle durch den Äeneralkommissär hevgestellt.) Einschränkung der Kontrolle. e) Mt Rücksicht auf die Erklärung der östterreichtsihen Regierung über das bisherige und voraussichtliche Ergäbnis des Jahres 1925 wich ab 1. I ä mn er 192 6 die o n t rol le d« s Ge n e ra l k o m m i ssä r s a u f h i e verpfändeten Einnahmen und die Verwendung des Restes der B ölkerb und« nleihe beschränkt werden, unbeschadet der Beftignis des Generalkommissärs, wie bisher die von ihm als notwendig beurteilten Informationen, Rechnungen und Ziffern «ittzusrhen. Der Geueralkomuiissär wird von diesem Zeitpnut an von der Vcrpslichtung des ständigen A u fe n tha l t c s i n Wien entbunden. b) Nach Botierung des Budgets 1926 innerhalb der gegenwärtig veranschlagten Zffftrn und nach Vorlage des durch den Rechnungshof verfaßten Rechnungsabschlusses pro 1925 findet die gemäß den Genfer Protokollen durch den G e n e ra lko m m i fsä r auSgeübtS Kontr.ollc ihr Ende. Begleitschreiben. Im Anschluß an die Resolution des Finanzkvmiteeb richtet das Finanzkomitee an das Oesterreichische Komitee folgendes Bögletlfchreiben: Vorliegend bezogene Resolution «jt i tu Einve vnehmen mit der österreichischen Delegation formuliert worden. Von dem Böstreben geleitet, die weitere Entwicklung Oesterreichs insbesondere in k redi i «politischer Hinsi ch t zn fördern und die Erlangung langfristiger Kredite zu erleichtern, hält eS da« Fincuizkomitee für wünschenswert, >das Vertrauen zur National bank uüo zur gesamten österreichischen Wirtschaft auch ü b er dies e ,l Z e i t p u n t zu b e f est i g e n. Es empfiehlt deshalb einerseits, daß der Berater der Nationalbau-k Nach endgültiger Aufhebung der Kontrolle n o ch »v e i t e r e d r e i I a h r e i nt A nt t s bleibe, andererseits, daß der Völkerbundrat mit DreiviertelMehrheit unter Stimmenthaltung Österreichs i n n e r h a l b >e i n e r Z e i t v o u - e h n I a h r e ir die Kontrolle wieder einführen kann, wenn unerwartet der in Protokoll 2, Artikel 2, ertvähnte Fall emtveten sollte, daß der Ei n g a n g der Verpfändeten E i u n a hmen ungenügend sein sollte, um den Anleihedisnst zu sichern, oder wenn das G l«i ch g e w i ch t d e s Budgets ernstlich gefährdet Würde. In der um 6 Uhr nachmittags evöffnete-n öffentlichen Sitzung des Völkerbundrates, in der B r i a n d den Vorsitz führte, Oesterreich durch Dr. Ramek und Dr. Mataja vertreten war, ergriff zunächst der P rä s i de n t des Fiua nz komi te e S, der schweizerische Bankpräsident Dubois, das Wort, um den Bericht zu erläutern. Er stellte fest, daß für die Aufhebung der Kontrolle drei Perioden vorgesehen feien, deren erste mit der Milderung der Kontrolle ab 1.,August Lorsits begonnen habe, deren zweite mit dem 1. Ianner1926 beginne und eine vorläufige Suspendierung der Kontrolle bedeutet, und deren dritte die endgültige Abschaffung der Kontrolle nach der erfolgten Rechnungslegung, also etwa am 1, Jänner 1987, ins Auge zu fassen sei. Generalkommifsär Dr. Zimmer man erklärte, er zweifle nicht daran, daß das Programm des Finanzkomitees sich in den vereinbarten Etappen verwirklichen laste. Bundeskanzler Ramek habe in der von ihm durchgeführten energischen Resormkampagne so viele Beweise von politischem Sinn und Ausdauer gegeben, daß man sicher fein könne, es werde ihm gelingen, auch die letzten Hindernisse zu überwinden. Der Generalkommissär werde glücklich sein, wenn auf diese Wesse die Verhältnisse es gestatten werden, daß er fein Mandat in die Hände des Völkerbundes zurücklege, auf das er nach drei Jahren der Arbeit, aber auch der Genugtuung, stolz sein könne. Der Berichterstatter ChamberlaLn erklärte in einer für Oesterreich sehr schmeichelhaften Rede, daß die ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen NM zur Beruhigung allzu Ängstlicher Gemüter bestimmt seien und daß übrigens nicht nur der giinstige Bericht des Finanzkomitees, sondern auch der WirtschastSbericht der nach Oesterreich entsandten Sachverständigen Leyton und Rist durchaus geeignet sei, denen Vertrauen einzuflößen, die in Oesterreich Geld investiert haben, und auch denen, die es in Zukunft investreren iverden. Chamberlain schlug schließlich eine Resolution vor, in der der Völkerbundrat von den im Oesterreichkonritee abgegebenen Erklärungen des Bundeskanzlers Kenntnis nimmt und der Hoffnung Ausdruck gibt, daß die in Aussicht genommenen Maßnahmen durchgeführtwerdenkönnen. Der englische Außenminister gab sodann seiner Genugtuung über die finanzielle Lage Oesterreichs Ausdruck, die es Oesterreich erlaube, die Vorschläge des Finanzkomitees anzunchmen, und beglückwünschte d:e österreichische Regierung und den Generalkommissär. Der tschechoflowakische Außenminister Dr. Bens sch schloß sich den Erklärungen Chamberlains an. Hierzu gibt Bundeskanzler Dr. Ramek die Erklärung ab, daß er mit der Resolution einverstanden fei, fügt aber hinzu: Was die Frage der Verlängerung der Funktion des Beraters bei der Nationalbonr und die Möglichkeit der Wiedereinführung einer weiteren Kontrolle imlMist, so stelle ich fest, daß hierzu nach der österreichischen Verfassung eine legislative Regelung notwendig ist. Ich bin bereit, den gesetzgebenden Körperschafchn dichen Wunsch des Völkerbundrates z» «ntevbreitz«. Ych dt«

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