Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2349 (5.9.1925)
- Date
- 1925-09-05
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Sette S Wien, SamStag aß Wien. II. Holluidiimie 14 mit seinen Gedanken in Jaffa und Jerusalem geweilt haben, wo der Bevollmächtigte des anderen- „Vertragspartners'^ ein neues Kapitel in unserer leidensvollen Geschichte zu schaffen beginnt . . . Auch die durch das leidige Krimprojekt geschaffene Lage warf ihre Schatten auf die Kongreßberatungen. Amerika war und ist eine Hoffnung der zionistischen Arbeit. Als die amerikanischen Delegierten sich zur Fahrt nach Wien einschifften, stand das Projekt erst im Stadium eines Beschlusses des Joint. Die zionistischen Delegierten aus Amerika brachten eine Resolution ihrer Organisation mit, die sozusagen unter dem ersten Eindruck der schlimnien Botschaft beschlossen wurde, aber 1 an Entschiedenheit viel zu wünschen übrig läßt. Just wahrend des Kongresses erschienen die Sammelaufrufe der Projektemacher, und die Aufrufe tragen die Unterschrift von Namen, die niemals dort hätten stehen dürfen, wenn die Zionistische Resolution in Amerika einen entschiedeneren Ton angeschlagen hätte. ' ♦ Die Organisation lebt. Der Kongreß ist formell geschlossen, aber die Diskussion über die Probleme des Kongresses hat keine volle Klärung gebracht. Sie wird jetzt erst recht einsetzen müssen. Der Kongreß hat sich in seine Teile aufgelöst, die, um eine geläufige Bezeichnung heranzuziehen, in Form von zionistischen Landtagen die im Kongreß diesmal unmöglich gewordene Klärungsarbeit fortsetzen und vollenden müssen. Die Organisation hat keine Exekutive und das Aktionskomitee, dem die Bildung der Exekutive übertragen wurde, wird sich über den auf Grund der Delegiertenberichte sich bildenden Willen - der Organisation nicht hinwegsetzen können. Der Beschluß über die Erweiterung der Jewish Agency räumt der Organisationsführung Wohl weitgehende Vollmachten ein. aber das enthebt die Organisation und ihre Presse micht der Pflicht, durch Willenskundgebungen' auf die Bildung der Agency mitbestimmend einzuwirken. Die geplante Anleihe, die Schichtung und Regelung der AlijaU die wirksame Antwort auf das Krimabenteuer, die Klärung des in eine Sackgasse geratenen Erziehnngswesens in Erez Israel, die Fragen der vorbereitenden Gälutharbeit, die Beschaffung der Geldmittel und noch viele ändere Fragen wurden von Kongreß in vielen Fällen zu akademisch beantwortet, weil die breiten zionistischen Massen mit dem Wesen dieser Fragen noch nicht-genügend vertraut sind. Die Diskussion über die aktuellen Probleme der nächsten Zionistischen Arbeit darf nicht aussetzen; die Organisation lebt. Jewish Agency und Krimprojett. Eine Aeusiermng Louis Marshalls. Wie I. T. A. berichtet, hatte ihr New-Iorker Vermieter eine Unterredung mit Louis M a r s h a l l unmittelbar nach der Annahme der Resolution über die Erweiterung der Jewish Agency durch den Wiener Zionistenkongreß. Louis Marshäll sagte, er freue sich sehr, daß der Zionistenkongreß die Resolution über die Erweiterung der Jewish Agency angenommen hat. Er habe diese Annahme erwartet, er und seine Freunde seien mit der Form der Resolution zufrieden. Die amerikanischen Nichtzionisten, sagte Herr Louis Marshall weiters, werden ihre Versprechungen erfüllen. Die Jewish Agency ist demnach Wirllichkeit geworden. Der 15-Millionen-Dollar-Drive des Joinr Distribution Committee, dessen Ertrag der jüdisch e n A u f b a u a r b e i t i n R u ß l a n d und in anderen europäischen Ländern zugute kommen soll, setzte Mrs Marshall fort, wird der zionistischen Arbeit in den Bereinigten Staaten keinen Abbruch tun. Marshall wendete sich dann gegen den Beschluß deramerikanischenZionistenaufder Konferenz in Washington, in welchem für die jüdische Kolonisation Palästinas die Priorität gefordert wird; er begründet dies damit, daß es in der Hilsstätigkeit kein Monopol geben dürfe. Sir Herbert Sammln mm Mligtrtt. (Cigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) London, 4. September. Wie Ihr Korrespondent bereits berichtet hat, wurde Sir Herbert Samuel für die Uebernahme des Borfitzes in der Kommission d er U n t ersuchung der Wirtschaftlichen Lage indcr Kohlenindustrie Vovgeschlagen. Der frühere Oberkommiffär von Palästina hat 'diesen Vorschlag angenommen und nunmehr wurde die Ernennung vom König vollzogen. Außer Samuel gehören der Kommission an: Sir William Beveridge und (General Sir Herbert Lawrence. Uöberdi-es werden der Kommission Sachverständige ibeigegeben. Die Ernennung Samuels, welcher Liberaler ist, hat in politischen Kreisen Aufsehen hervovgerufen; es wird darauf hinge wiesen, daß es der konservativen Regierung gelungen sei, für eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe einW Liberalen zu gewinnen.. r. Wiener Morgenzeitung _ Sie Beschlüsse du 14. Zionisten- Iwigreffes.*) 8. lieber das Werk des Ausbaues Palästinas,, für tvcklcheS die Mittel durch die beiden Spendenfonds, den Keren Hajeffob und den Keren Kajemeth, asfgebracht werden, hat der letzte Kongreß eingehend beraten. Es galt, zwei Probleme zu Äsen: Das der verstärkten Einwanderung, deren .Strom - wahrscheinlich noch breiter werden wird, und das der Einwanderung ntzu er jüdischer Schicht entweiche bisher nur emen geringen Teil des nach Erez Israel gvovitierenden Jmmigrantene-lements gebildet hatten: Die jüdischen Mittelständler. Beide Probleme hätten vom Kongreß nur dann vollständig gelöst werden können, wenn die politischen und die 'finanziellen DorauKsetzungen für eine gw^ügige zionistische Äolonissttronsarbeit in Erez Israel m ausreichendem Maße vor« .Händen waren. Da dies nicht der Fall ist, hätte der Kongriß darüber schlüssig werden sollen, wie diese Voraussetzungen zu schaffen sind. In diesen Punkten zeigte sich nun ein merkwüvdiges Schwanken, welches nicht bloß aus dem im Unterbewußtsein vorhandenen Gefühl politischer, wirtschaftlicher unb damit auch finanzieller Unsicherheit -in bezug auf die GesamÜage des Judentums zu «Mären ist, sondern auch aus einer gewissen Unklarheit über das Maximalziel des zionistischen Progrä-mmes. Dre Begriffs .^üdischnaüonale Heinistätte in Palästina", der schon in verschiedenen Interpretationen der letzten Jahre mehrfache Varianten des Inhaltes erfahren hat, ist zu.auslegungsfähig, um eindeutige Klaihert Wer das politische und ökonomische Endziel der Bewegung, loolche beide vielfach identisch sind, zu schassen. Besonders zwei Begriffe, welche gegenwärtig dieses Endziel nach der politischen und nach der wirtschaftlichen SeAc hin schlaMvortartrg definieren, sind sehr anfechtbar. Der eine ist das oft gebrauchte Wort von der Schaffung einer jüdischen Majorität in Erez Israel. Hier legt man sich in mevkivürdiger Verkennung der wirtschastspolitlsschen Tatsachen aus ein quantitatives Majoritätsprinzip fest, das.dem Elwzustand, der erreicht werden soll, keineswegs jene Stabilität zu verleihen imstande ist, welche er erfordevt. Gesetzt den Fall, es gelänge innerhalb kurzer Zeit, eine Million Juden in Erez Israel anzusiedeln, wodurch die Majorität im Lande erreicht wäre, so wäre damit in Wirk- . üchkeit nichts erreicht. Denn ohne die feste wirtschaftliche Verankerung irn Lande »st diese Majorität eine Illusion, unter anderem schon dadurch, daß sie, ivenn die Eiuwandevung nach Erez Israel wie bisher einen zu geringen P r o z e n t s a tz an Frauen ausweist, eine Paralisierung dieser quanMatkvcn Majorität durch den natürlichen Bevölkerungszuwachs der Araber und eine Absorbtion des zuwandernden jüdischen Elementes durch Vermischung zur Folge hat sin Paran-these: Wer beschäftigt sich miit dem PrMem'der weiblichen Einwanderung nach Erez Israel? Zugleich mit dem Kongreß tagte in Wien ciue WMkonferünzzionistische.r Frauen; daß sie sich mit diesem Problem beschäftigt hätte, ist nicht näher bekannt geüwrden). Eine quantitative jüdische Majorität in Erez Israel, welche nicht gleichzeitig o'ine feste wirtschaftliche Position im Lande hat, wird durch alle Elemente, deren wirtschaftliche Verankerung im Lande starker sst, ist kürzester Zeit in jene Mbhmrgjiejkeit gebracht, welche ihr jedes Sekbstlbcstimmungsrecht nimmt. Das wirtschaftliche Problem der Mischen Galuth nach Erez Israel zn übertragen, das nun schon nahezu 2000 Jcchve wähvt, rechtfertigt wirklich nicht die geringsten ’ Anstrengungen und Opfer. Das zweite, mehr ins Bereich der großen Politik gewendete Schlagwort, das für das zionistische Endziel umläuft, ist neueren Datums: Es ist der Begriff „B i n a t i o n al e r Staat in Erez Israel". Ter Begvi'ff soll Wohl die aus politischen Notwendigkeiten gckborene'politische Bescheidenheit zum Ausdruck bringen. Sein Jnhalit aber ist vage. Denn eine in stabiler wirtschaftlicher Position befindliche jüdische Bevölkerung in Palästina braucht um ihr Se-lWbestimmuugsrecht nicht zu bangen, .fellbft wenn in Erez Israel anßer den Arabern noch sechs Nationen wohnen würden. Politisch freilich gehört zur Sicherung .der Entwicklung jenwrr Wirtschaftsposition, die wir uns im Lande schaffen müssen, sachkundige E i n st e llung zum arabischen Problem. Die Politik der Freundschaft m i t d e n Arabern, die auf dem 12. und 13. Kongreß grundsätzlich ausgesprochen worden war, wurde auf dam 14. Kongreß abermals grundsätzlich ausgesprochen. Aber cs ist noch zu keinem Beschluß darüber gekommen, welche Methoden für die jüdisch-arabische Verständigung angetvandet werden sollen; es wäre vielleicht zweckmäßig getvesen, wenn der Kongreß die geeigneteil Personen in einer Studicnkommission vereinigt hätte, um die Richtlinien für daS Zussammenarbeiten mit den Arabern einmal Aar aufzustellen. Die jüdisch-arabische Arbeitevverständiguilg, welche sich die jüdischen Arbeit« rve-rtroter m Palästina so gern als Verdienst gutschreiben lassen, ist — vielleicht — eine Teillösung deS Problems und birgt nc^ben vielem Nutzen manche Gefahr in sich. Die Unsicherheit im Endziel des Palästinaaußbaues ergibt auch Unsicherheit in den Methoden. Der auf dem Kongreß so vielfach besprochene „Zug nach rechts", der in politischer Beziehuirg konstatiert würde, ist bei den Beschlüssen über die kolonisatorische Tätigkeit ebenso wenig zn konstatieren, wie «llva ein Zug nach links. Vielmehr fönut« man die Stellungnahme des Kongressezu den kolonisatorischen Problemen in der Weis« kennzeichnen, daß man sagt, sie seien durch einen Z u g v o n rechts und einen Z u g v o n links zustande gekommen. Es wäre von großer Wichtigkeit für di« fystemanfche Entwicklung unserer Aufbanmethoden, wenn die Einwirbnng der Partei- *) Kjche ,Mener Morgenzeitrrug" vM 3. VÄ d, 5. September 19-25 Nr. 2849 Franz Nametschke k Sohn Klavtnr* und Marnionlunt- Itabllssement und L«!Rtani<ali Wien, l. BäckarctaOe Nr. 1 Gegründet 1810 / Telephon 76*2>B8| Ideologien möglichst auf eiu Minimum eingefchränk.i würde. Immerhin hat der Kongreß in bezug ans die kolonisatorische Tätigkeit in Erez Israel, mehrere weittragende Beschlüsse gefaßt. In bezug auf die Bodenpolitik hat der ■ Kongreß festgestellt : 1. Der Keren Kaie meist ist der Träger der jübffchen Bodenpolitik in Erez Israel am' dem Land und in .der Stadt. 2. Auf dem Lande sollen vor allem Bodenerworbungen in größeren zusammenhängenden Flächen erfolgen, um der Zionistischen Organisation die Turchführnng ausgedehnter Kolonisations-Pläne zu ermöglichen. 3. Der Keren Kajemetst hat eine ziel-bewußte städtische - Bodenpolitik zu führen, die vorwiegend darin bisstesten soll, 'daß er an der Peripherie der Städte Böden zwecks Gründung vorstädtischer Siedlungen erwirbt, die noch zu angemessenen Preisen zu häben sind. Ausnahms-Weise können auch Böden in den Städten für wichtige nationale Institutionen bereitgrstellt werden. 4. Die Richtlinien zur Bodenpolitik der Zionistischen Organisation werden vom Kongreß festgestellt. Alle zioni» , stischen oder unter der Kontrolle der Zionistischen Organisation stehenden Institut«, die irgend einen Ei,Muß ans die Bodenpolitik auöikben könnin, müssen sich diesen Prmzipien unterwerfen. Den außerhalb .der Zionistischen Organisation stetstenden Institutionen.oder Personen, die sich mit Bodeirk-a-uf befassen, wird 'die Zionistische -Organisation - Anerkennung und Unterstütznna nur dann aewähren, wenn sie sich diesen Prinzipien der Bodenpolitik fugen. ' Bedeuten' schon diese 'Resolutionen ein Himirste-iteü auf das gesunde Prinzip einer zentralen B o d e n p o I i t i k, -so -hat der Kongreß in dieser Hinsicht einen weiteren Schritt getan, der begrüßt werden muß, indem er aus der P a l e st i n e Land Dc.v-elopment Company, eine zentrale B od cn ka uf s ge s e l ls ch af t machte. Die dies-bezüglichim - Resolntionen lauten: 1. Um die Palostinc Land Development Co-mpanst organisch mit der Zionistischeu Organisation zu -verbinden, empfiehlt der 14. Kongreß dem Keren Ka-semeth l'Israel und Keren .Hajössod als den Instaibern der Mchrheiit der GmrnderM-ien der Palestine Land Development Company, ihre B.ollmachte.n auf das Zionistische AktionÄrnnitoe zu übertragen, damit das Aktionskomitee das Direktorium der Pal est ine Land Development Company in gleicher Welse .■ wählt, wie cs die Direktorien des Jewish Colonial Trust und des Keren Kajemetst wählt. 2. Um den Bodenkauf z-u konzentrieren und die Palestme Land Development Company, .das zentrale Boden- -kaufsirsstitut der Zionistischen Organisation, -im Kampfe . gegen das Ucberhandnchmen des privaten Spekulanten' tums zu stärken, verpflichtet der Kongreß die Zionistische Exeikutive, zusammen mit den Direktorien des Keren .Hajcs- . sod und der. Palostine Land Development Company .eine- . Aktion zu unleruestmeil, um das Aktienfapita-l per Palestine Land Development Company Mi verdoppeln, d. st..' von ,. 76.000 Pfund auf 150.000 Pfund zu erhöhen. Diese Aktion' soll im Laufe von sechs Monaten erfolgen. 3. Der Kongreß beschließt in Bestätigung früherer - Beschlüsse, daß de-r Gc>s.amt>bodenk>auf ln Palästina 'bei der Palestine Land Development Company, als der zentralen Boidenkaussgesellschaft der Zionistischen Organisation, kon zentriert werden soll. Die vom Kongreß -beschlossene K o n t r o l l'c der Bo d e n v e r k a n f s.g e s e l -l s ch a f t e n i st die na tü rl iche Fal-ge des - Prinzips der zentralen BcdenpMtik. Sie findet in folgenden Resolutionen ihren Ausdruck: Salveit der Verkaus der von der Palestine Land Development Company angekaüften Böden durch Gefellschäfteii erfolgt, soll dies uiir durch solche Gesellschaften gsschehen, die sich der Kontrolle der Zionistischen Organisation unterwerfen. . Die Kontrolle soll sich bezieheu auf die Prüfung der Zweckmäßigkeit der gemachten Auslagen, einschließlich -dc.r . Gchälter nnd Tantiemen. - ' Die Kontrolle soll -sich beziehen aus die Zweckmäßigkeit der Ameliorationsarbeäten, vor allem in Hinblick daraus, öb der Prozentsatz der Amaslorationsavbeiteu nicht den Verträgen mit der Palestine Land Devolopnient Company widerspricht. Die Vorvienste der-Gesellschaften sollen aus 10 Prozent beschränkt loerden; toas darüber stina-ns ist, bleibt als Re serve für die Zionistische Orgamsation. Um nicht nur den Boden, sondern auch die laudwirtisch a f t l i ch e S i-ed l u n g s t ä-t i g k e i t und - die Borstereitnug dazu zu zentralisieren, mußten die Organisationen Und Institutioneu für die Einwandemng, die Vorbereitung zur Siedlung usw. in festere Verbindung m-it den zentralen Behörden des Ansibanwerkes gebracht werden, als es bisther der Fall gckvosen war. Vor all-mn muß sich die Organisation und auch die Bevölkerung Palästinas selbst einen Einfluß auf die Qualifikation für die Ei n-w an de rer sichern, welcher sich sowohl auf die für die Vorbereitnüg -der Einwanderer auf-gowendeten Mittel, sowie auf die Q u a I i f ika t i on 8 tat i.gk e i 1 d e r P al ä st i naä m t e r, wie auch auf die CH a l u z o rg a n i s a t i o n e n selbst, die in der Ga ' Luch bestchen, bezicht. Der Kongreß beschloß daher folgende Grundsätze: Ter Kongreß beschließt, daß in den Machlakotst Awo dah der Palä'stinaämter die durch >en Kongreß ane-rkannten zionistischen Landesverbände und Föderationen in der gleichen Weise vertreten sein sotten, wie in den PalDina- ' kmnmissionen. Ter Kongreß konstatiert die dringende Notweudigkeit, den Beschluß des 13. Kongresses zu vevwkcklichen, daß bei der- Machlakach Awodäh in Palästina ein Mijahrat geschaffen werde, in welchem der Ii-fchuw nach Vereinbarung der Zionistischen Exekutive und -der Waad Le uni i vertreten sein sollen. In Anbetracht dessen, daß seit dem letzten Kongreß in verschiedenen Ländern Chaluzorganisationen gegründet wurden, die nicht der allgemeiueu Ehaluzorganisation angchörep, beschließt der 14. Kongreß» unbeschadet der Rechtes