Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2348 (4.9.1925)
- Date
- 1925-09-04
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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«wen, >vcefw$; r & K S‘V ii k p r <9t«t v reSkener Morsenzeiiunst -cv! 'n-r 19^ 9?r.?a.^ Sie Beschlüsse des 14. Zionisten, konsrestes.*) II. ParallÄ mrfefr den .gesamten politischen Richtlinien gehen alle Maßnahmen, welche die Fundierung der geisetzgeLenden Körperschaften der Bewegung bezwecken. In dielfer Beziehung hat der eben zu Ende -gegangene Kor^reß manches Wichtige geleistet, manches Wichtige veravsämrtt. Es bedeutet entschieden eine Schmälerung der parlamentarischen Smrveränrtät des Kongresses, daß folgender Antrag angenommen wurde: Mt dem Abschluß der GeneraldcbMe gilt die Decharge für die Erskutive ohne Beschluß als erteilt, es sei denn, daß aus Grund eines ausdrücklichen Antrages ein eirtgegenstchender Beschluß gefaßt wird. Der Kongreß hat eine wichtige grundlegende Bestimmung bei seinen Beschlüssen über Bodenkauf und Verkauf eingeführt, welche eine Festigung der Zionfftffchen Organisation bedeuten, indem er die Kontrolle der Bodenvevkaussgesellschaften, die sich nicht nur aus die Zweckmäßigkeit der Amelioration, soirdern auch der gemachten Auslagen einschließlich Gehälter und Tantiemen bgzicht, eiuführte. Dieses organffatorffchfftärkende Prinzip verfassungsmäßiger Kontrolle hat jedoch der Kongreß nicht bis zur letzten Konsequenz geführt; die Einführung eines kontrollierenden Rechnungshofes wäre sicher ein sehr gesundes orgamsatorffches Prinzip gewesen, wurde jedoch vom Kongreß unterlassen. Dafür ist freilich das Kontrollrecht des Aktionskomitees in verstärktem Maße betont worden, was ebenso wie die Abschaffung der Jahreskonferenz und deren Ersetzung durch eine AktionSkomiteetagung zum Zwecke der Festsetzung des Budgets, eine Stärkung der Position des Aktionskomitees 'bedeutet. Die neu beschlossenen Bestimmungen über die Rechte des Aktionskomitees wurden statutarisch folgendermaßen formuliert: 1. Der Zentralrat (JaHreskonfevenz) wird abgeschafft. Im kongreßlosen Jahr hat eine zu diesen: Zweck emberufene Tagung des Aktionskomitees das Budget für das nächstfolgende Jahr zu beschließen. 2. Dom Aktionskomitee obliegt die Beratung und Beschlußfassung über wichtige Angelegenheiten der Zionistischen Organisation in der Zeit von einem Kongreß zum anderen. Es ist berechtigt. Beschlüsse zu fassen, soweit diese nicht den Beschlüssen des Kongresses widersprechen. DaS Aktionskomitee dient ferner der Beratung und Neberwachung der Ausführung aller Angelegenheiten, die dom Kongreß beschlossen worden sind, sowie zur Beaufsichtigung aller ziomstischen Institutionen. Es ist Aufgabe des Aktionskomitees, innerhalb des vom Kongreß festgesetzten Budgets Einzefbestnnnrungen zu treffen. Wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern, kann das Mionskomitee mit Zweidritteiluvchcheit Aendevungen in dem festgesetzten Budget beschließen. 3. Das AÄtionskomitee ist berechtigt, in einer Sitzung, in der mindestens drei Viertel 'der. Aktionskomiteemitglieder vertreten find, mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden die Exekutive abzuberufen und eine neue Exekutive an ihrer Stelle zu wählen, wobei der Exekutive das Recht des Appells an einen außerorventlichen Kongreß Mstcht. Ein solcher Beschluß fft. nur möglich, wenn, der betreffende Antrag in der Tagesordnung der Sitzung ordnungsgemäß angMndigt wurde. 4. Im Paragraph 47 wird Absatz 2 gestrichen. Paragraph 48 soll wie folgt lauten: Das Aktionskomitee wählt fern eigenes Präsidium; dieses Präsidium hat im Einvernehmen mit der Exekutive für regelmäßige Einberufung des Aktionskomitees zu sorgen. 5. Die Vorsitzenden des Kongreß- und Ehrengerichtes sowie der Kongveßanwalt gchöreu dem Aktionskomitee chne Strrnmrecht an. Diese Beschlüsse, welche aus die Stärkung der gesetzgeberischen und exekutiven Organe der Zionistischen Organisation gerichtet find, bilden gewissermaßen den Adnex zu dem aus dem Kongreß sehr stark betonten Prinzip der Festigung der Gesamtorganisatiou. Soweit organisatorische Dkaßnahmen dazu beitragen können, hat der Kongreß in dieser Beziehung fruchtbare Arbeit geleistet. Das von ihm angenouvmene Prinzip des Einheitsschekels fft geeignet, auch auf die innere Struktur der Organisation zu wirken. Die Abschaffung der Föderativns-, bvzw. Fraktionsschekel bringt eine straffere Zusammenfassung des organisatorischen Baues der Bewegung mit sich. Die wesentlichen in dieser Hinsicht vom Kongreß angenommenen Bsstmrmungen lauten: 1. Der Schekel fft in Zukunft für die ganze Zionistische Organisation einheitlich. Die Schekelverwaltung (Verteilung, Verrechnung, Kontrolle) wird innerhalb eines Landes einheitlich geführt. Der Landesverband und die innerhalb eines Landes bestehenden Gruppen der Sonderverbände bilden zu diesem Keck eine Arbeitsgemeinschaft (Landesschekelvevband). Die Grenzen des Landesschekelverbandes setzt die Exekutive fest. Die Exekutive fft verpflichtet, deu für die Ablieferung der Schekelgülder a» sie festgesetzten Stichtag streng einzuhalten und nach diesem Tage eingslieserte Schskelgelder ber der Berechnung der Mandate nicht zu bevückfichtlgen. Der Preis des Schekels wird von der Exekutive MKtzt. Er darf nicht weniger als einen erfischen Schilling, beziehungsweise dessen Gegemven betragen und zur kernen Landesschekelverband unter die für das 2fr Ibü. festgesetzte Höhe herabgesetzt werden. Das Aktionskomitee fft berechtigt, den Schskelpreis für Pa!ästma und Rußland unter der erwähnten Miniwalhöhe zu bestimmen. Jeder Landesschekelverband soll einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag der mit der Schekolverwaltung verbundenen Auslagen erhalten. Der Prozentsatz davf höchstens 10 Prozent betragen und soll dom Aktionskomitee festgesetzt werden. *) Siehe „Mener Movgenzeitmrg" vom 3, d,;imu ersten Male har der Kongreß der Exeku.ioc ein Budget bewilligt, indem er solgeitden Beschluß faßte: Der Kongreß bewilligt für die Ausgaben der i?oudoncr Exekutive für das Jahr 'Ei ein Budget im Höchst betrage von 40.000 Pinnd Lterling. Tie ein',einen Posten diese- Budgets hat das Aktionskomitee im Einvernehmen mit der Exekutive sostzusetzen. Diese Bestimmung ist sehr tvesentlich und es untre zu wünschen, daß das Aktionskomitee im Einvernchnten mit der Exekutive bei der Beratung über die Hereinlbringung der Mittel für dieses Budget dem Grundsatz Geltung verschaffen würde, daß Keren Kajemeth und Keren Hajessod, welche durch die Nnstreirgnng der Zionistischen Organisation den größten Teil ihrer Mittel hereinbekommen, auch zur Deckung der für die Organisation und ihrer Exekutive notwendigen Mittel beitragen. Girre ovgauffawvffche Frage von großer Wichtigkeit -ist auch die der Organisierung der Arbeit der beiden Fonds, welche die Mittel für das PÄästinaausbauwerk aufbvingen, des Keren H a,j c s s o d PSlufbausonds) und >des Ke re n K ajC'meth (lBodenfouds). Der Koren Kajomoth hat «sichdurch den idealen Gedanken von Geulath Haare; große Popularität erworben. Ohne aiuf die Frage näher cinzugehen, ob für den Palästinaaufban imwrhalb der Mibgkichkeiteil,' ivelche die politische «Lage nach der Balfour-Deklaration rnrs eröffnete, das Spendensystem das richtigste war, muß doch bemerkt werden, daß der Keren Hchessod als separater Spendenfonds fiir den Palästina« auifbau deshalb begründet wurde, da sich der Aktwirsradius des Keren «Kajemech als zu Kein erwies und da es unter den geänderten Bedingungen einer stärkeren psychologischen Wirkung aus die jüdischen Massen bedurfte. Den Keren Kajemeth .in den Koren Hajessod vollkommen einFUibeziehen, konnte man sich jedoch nicht entschließen, und so blieben beide Fonds bestehen. Es soll hier näher untersucht werden, wie weil sie gegen.seitig ihre Tätigkeit beeinträchtigen; sicher aber fft es, daß sich Unstmrnvigkviten ergaben. Der 14. Kongreß hat sich reicht entschließen können, diese UnstinrnttgkeiteN wrrch oime Fusionierung der beiden Fonds zu 'lösen, foichern es wurde über Antrag der OrgauisationSkommiiffivn eine U e b e r e i n «k u n s «t wegen der Avbeit des Keren Hajessod und des Keren Kojemefl) getroffen, die der Kongreß bestätigte. Ihre Grnndzüge lauten: Bvn dem Wu'nsche - getragen, die Arbeit der «beiden großen nationalen Fonds, arff denen der Aufbau «des jüdischen Palästina in erster Reihe beruht — Keren Haijessod und Keren lKafometh — aus einander abHllistimmen, ihre harmonische Entwicklung z»: sichern und miteinander «in Einklang zu bringen, wurden zwischen den beiden Fonds folgende Richtlinien für die «boiderMtige Arbeit verom«bart. 1. Der K. K. L. fft begründet aus «Spen«den. der K. H. auf den: Steilversystem. Dieser Teilung enffprechen auch du Propagandametyoden der «beiden Fonds. 2. Das Hauptbureau des K. H. 'hat für jedes Land om Minimum der K.-H.-Gteuer «festgesetzt. Üsber die Höhe dieser Minimalsätze ist zwischen den Haupibuövaus des K. H. und K. K. L. enr Einvernehmen erzielt worden. K.-H.-Zahlu>ngen rmter dem vereinbarten Minimum gehören dem K. K. L. und sind an diesen abFusühren. 3. Entsprechend der «Abgrenzung der beiden Saminelmethoden sind «dem K. K. L. Vorbehalten alle Formen der Gelegenhortsaktion: -Blumentage, SammÄ-listen, Alioth und Nedarnn, Synagogen- >uud FoiertagssamMlungen, Basare und festliche Veranstaltungen, Abzeichenverkauf, -ferner die Büchsensammlungen, das goldene Buch, Verlosung und Lotterie. Alle diche Sammelmittel dars der K. H. in seiner Propaganda nicht anwenden. > 4. Dom K. H. als Stouorfonds fft ausschließlich vor- . behalten jede Form «der Bostöuerung. Demgeuüiß hat der ' K. K. L. kein Recht auf die Anwendung der Solostoosteuerung, gleichviel in welcher Form. Sammlungen des K. K. L. in Banketten/ Veranstaltungen «und dergleichen nmssen denr «Spendencharakter der K.-K.-L.-Aktion entsprechen und dürfen nicht die Form der vom K. H. angewandten Merhodeannehmen. Die Bureaus der beiden Fonds in jedem Lande sind gehalten, möglichst im Einklang mit einander arbeiten, die beiderseitige Arbeit gogenieitig zu fördern uivd jede Kollision der boiderssitigeil Arbeit tunlichst zu vermeiden. Ueiberdies Wunde ausdrücklich sestgeiketzr: Die seit Jahren eingosührteu vier traditionellen All ioneu des Keren Kajemeth, die Tffchri-, Ehanuka-, Purim- und 20. Tamus-Äktiou, sowie die Sanrmelbüchse «bleiben dem .Keren Kajenreth als Sanunolniittel Vorbehalten und dürfen für die «Propaganda anderer zionistischer Zwecke nicht benützt und nachgeahint Werder:. Am die Propaganda für die beiden Fonds zu zentralisiere n, hat der Kongreß folgenden Beschluß gefaßt: Bei der Exekutive in Jerusalem wird eine Zerrttal- ' stelle für Propaganda eingerichtet, die aus je einem Vertreter des K. H. und K. K. L. unter dern Vorsitz der Exekutiide besteht. Die Aufgabe dieser Zentrale fft die Regelung, Ordnung und zweckdion'llche Geftaltung der Prvpaganda des K. H. mrd K. K. L. sowie aller sonstigen Fmauzaktiorren innerhalb der zionfftischerr Bewegung im (SilNveruehmen mit den in Frage kommenderr Stellen. Dieser «Beschluß bedeutet eine Zentvalffievu.ng -der Spendenpwpagauda, nähert sich also dem Gedanken der Zrrscnnmenlegung der Spenidensonds zieniilich stark, zu der es über kurz oder lang auch wird konmren müssen, da der organisatorische Ausbau des AuifbaufondL, des Keren Hajessod, allnmhlich doch zu der Durchführung der ebenfalls auf halbem Woge steckengebliobenen «Methode der Kontwlle durch die Keven-Hajessod-Zahler wird führen,nüssen. Der Botzbereitung für die Durchfichrung dieser Methode, welche deur Keren Hajessod weit größeren Aktionsradius zu verleihen imstande fft, als er bisher hatte, «dienen -die folgenden drei Resolutionen des Koetgresses bezüglich der Einberufung des CouneilS, des Keren Hajessod und der Vertretung «der Keren^Hajessod^Zaihler in foiner Verwaltung. 1. Der Kongreß tritt «dafür ein» daß die Exekutwe der Zionfftiiichen Organisation und das Diveikdorium deS Keren Hajessod in der kommenden Kvnareßpvriode unbedingt die ZusammeNberufung des Gouneils des Keren Hajessod durchführen. 2. Die Vertretung der K.-H.-Zahler, die nicht der Zionfftischen Omauisatiou angchören, in: DirMovimn des K. H. fft insbesondere m Vorbereitung der Mmmnb rufung des Councils de« K. H. mügliW vhne Verzug eintzwrichten, 3. Bei -scr Schaffung der ^cwish Agcncy sind die derechligten Ansprüche der ät. H. Zahler ans Vertretung in der Zewish Agencv;n berücksichtiaen. Zie haben «die organisatorisch ehr gesunde, leiser bei uns noch nicku gänzlich;«m Durchbruch gelangte Tendenz straffer Zentralisierning und Ko»r1rolle, welche bei dem tzeutigen Stand der Organisation sehr wichtig ist. (Ein weiterer Ariike! folgth Sine Kundgebung der Bereinigung radikaler Sionisten. Die I. T. A. gibt 'das nachstehonde Comnmnique .der B-ereittignng radikaler Zionisten aus: „U-lMlitielbar nach Schluß des Kongresses traten die Delegierten, die der radikalen Fraktion angchören, zu einer Besprechung über die Erge'bnisse 'des Kongresses zufamnvm und 'beschlossen einstimmig, folgende Erklärung in ihrem Namen der Oesfelttlichkeit zu übergebeu: Der Verlauf und insbesondere der Ausgang des Kongresses 'halben mit erschreckender Deutlichkeit bewiesen, lvie tief das gegenwärtige System der zionistischen Politik die Organisation «bereits zerrüttet hat. Der Kongreß luar nicht in der Lage, de Hauptzweck seiner Einberufung zu erfüllen und ciitc^ Exekutive zu wählen. Die Ursache dieses für die Zukunft der Bewegung außerordentlich gefährlichon Ausganges liegt nach unserer Uoberzettgung in zwei Momenten: Bor allem iu der Unzusriedellheit des iibenvlegenden Teiles des Kongresses mit der äußereil Politik der Präsiden tell Weizmann und Sokolow und in der Beziehung «des Präsidenterl Weizmann zilm Kongreß. Die Unzufriedenheit mit dem politischen Systenl kam bei der Abstimmung äber das ^l'bsokltormnr zuin ^busdmck, bei der sich nicht einmal die Hälfte der Kongreßdelcgierten entschließen konnte, ihr Vertrauen zur Politik des Präsidenten Weizmann zu bekunden. Nur unter dom Drucke des Präsidenten Wcizmann und seinem drohoniden Hinweis, daß die Nichtanna«hme seiner Bedingungerl zur Sprengung des Kongresses führell nrüßte, kam die zlvcite sogenannte Bertrauensresolution zustande. Diese Ullzufriedelcheit mit der Politik des Präpdeitten Wcizmann ließ wichtige Teile des Kongresses vor der lieber nähme .der Mitverantwortung durch Eintritt in die neue Exekutive zuvückschrecken. Die ultimative und diktatorische Form, in der Präsident Werzmann die Parteien des Kongresses und den PermanenzaMchuß behandelte — gvpfelnd in feiner fachlich durch nichts begründeten Abreise im entscheidenden Moment vor der Wahl der Exekutive, unter Zurücklassung einer Lifte, bereu Annahme Präsident Wcizmann ohne Begründung ultimativ durch.einen Brief forderte — machte eine Beilegung dieser 'Schwierigkeiten unmöglich und brachte den Kongreß zu der fatalen Notwendigkeit, die Wahl der Exekutive dem AktionSkoiuffee zu überlassen. Damit hat der Kongreß auf das Wesentlichste seiner Rechte diesmal verzichten müsserr und einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. . . Die Vereinigung ber radikalen Zionisten erklärt schon jetzt, daß es ne vom Aktionskomitee eingesetzte Exekutive nicht die Autorität einer vom Kongreß gewählten ha«ben - kann und provisorischen Charakter tragen muß.-Die Vereinignng radikaler Zionisten wird mit verdoppelter Energie den Kampf um die Wahrung der fundamentalen zionistischen Prinzipien in der Politik und den Schutz, der Rechte des Kongresses und vor allem um die Erhaltrtng der Organisation sorffetzen. Der unglückliche Ausgang des «Kongresses bedeutet kein Fiasko der zionistischeu Bewegung, sondern ein Fiasko des gegenwärtig von: Prässdertten Weizmann repräsentierten pol:tische.tl SiKems. Die Auflchnung des Kongresses gegen das System und die Haltrrng des Präsidenten Weizmann ist das Anzeichen einer beginnenden Erneuerung der Bewegung. Für diese gilt es jetzt zu kä.m«pfett und durch Altfklärung der breitesten zionistischen Oeffentlichkeit Mr eine durchgreifende Aenderuisg des Systems der zionistischen Politik Sorge zu tragen. Mt einer Politik, die nur durch eine. erzwungene Kundgebung -des Kongresses gedeckt ist, will Präsident Weizmann seinen Meg^ weiter gehen, .der notwendig zum Verderben führen niuß. Dies zu verhindern, die zionistischen Ntassert über die drohenden Gefahrerr aufzüklären, dahin zu wirken, daß 'die positive zionistische Aufbauarbeit in Evez Israel durch bcu Ausgang des Kongresses keinerlei Schanden erleidet, vielmehr mit univerminderter Energie fortgesetzt wird, und vor allem fiir die Einsetzung einer von wahrhaften zionistischeu 'Prinzipien grilleiteten Zionistischen Exekutive zu kämpfen, ist die entscheidende Arlfgabe der Stunde." * In einer lveiterm Besprechung, au der auch Delegierst teilnahmelt, die am Kongreß anderen Gruppen angchört haberr, wurde der Beschluß gefaßt, sich als Vereinigurtg rvdiValer Ziolüsterr zu konstitu«iereu. An der Spitze dieser Berciuigllug steht ein Zentralkomitee, in 'das eine jode Landesgruppe ihvelt Vertreter entserchet. Fm Augenblick gehören dom Zentralkomitee folgende Herrelt an: Für Deutschland: Dr. Sbloiveitschik und Dr. Goldnrann; für Oesterreich: Oberbaurat Robert Stricker und Dr. Wäldntann; für Palästina: Dr. Glücksvhn, Podlischews und Rusoff für Pok'n: Grünbaum, Dr. Kkrmel und Doktor Schipper; für Rumänien: Dr. Mizrachh; für die T-schechoslowakei: Dr. Mavgülies. In den einzelnen Ländern werden LandeLkomitees der vadikalen Bereinigung gebildet werden, die Zentrale, unter i I