Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1925-08-31 · Heft 2344 (31.8.1925) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2344 (31.8.1925)
Date
1925-08-31
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2979076-2981191-2981430--23924-3011417
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seile 2 Men, Montag ffiltfttf Morgenzelturra 31. August IMS "Nr. 2944 VEREINIGUNG RADIKALER ZIONISTEN Morgen Dienstag 1. September, >/-8 Uhr abends Massenmeeting fÄü®! Tagesordnung. UNSERE ANTWORT! Redner: I. Qfi)flbauiltv Sejmdeputierter; Df. Solowoltschllc, Minister a. D.; Df. Nahum Dofdmann ein siebenter. Wir sind überzeugt, ihr werdet zu unS zurückkchren und werdet unS Dank wissen, daß wir in der schweren Zeit znsaüvnenstanden. Und der Zusammenbruch, der kmumen wird, weil euch «in verblendeter Optimismus auf einen falschen Weg führt, wird der Zusammenbouch eines Systems sein. Derm euer favscher Weg ist der Weg eines System». Dann werden wir bereit sein, euch auszunehmen uNd ein neues System zu errichten, wÄcheS basieren soll auf dem Zusammenschluß des jüdischen BÄkes Äs einer lebendigen Organisation für den Aufbau von Erez Israel. (Lebhafter Beifall.) Nachdem Ben Gurion (PÄMna, Poale Zio-n) einige Amendements vorgslegt und unter anderem verlangt hat, daß auch die jüdischen Gewerkschaften mnevhaV der 5V Prozent der Nichtzionisten ihren Platz finden sollen, sofern sie zur Mitarbeit bereit sind, ersucht Jabotinskh »« die Beantwortung folgender zwei Fragen: 1. Die Exoku-tive ist autorisiert worden, oine Berfaslarn g für den Couml der Jawffh Agency auSzwarbei-ten. Soll diese Konstitution vom 15. Kongreß noch geprüft werben, oder wird sie schon vorher zu bindendem Gesetz? 3. Wenn noch vor. dom 15. Kongreß dieser CounoÄ zustandekomntt, und dann der 15. Kongreß gewisse Beschlüsse annimmt, wird Ser 15. Kongreß dann m diesen sennen Beschlüssen souverän sein, ober müssen dann diese Beschlüsse noch zum Council kommen? Rottenberg gibt hirauf folgende Antwort: Die Verfassung der Agency wird von zwei Partnern artgenommen. werden, von der Zionistischen Organisation und von Nichtzionisten, das heißt, der zionistische Teil wird aus der Exekutive und -dem Wtionskomlitek bestehen. Folgsüich wird die Verfassung der Jewish Agency für die Zionistische Orga- . satiou bindend Die Frage, ob die Arbeiter in Amerika, wenn sie bereit sein werden, in die Agency einzutreten, ihren Platz finden werden, habe ich damit zu beantworten, -daß ich der erste war, der mit den Arbeitern, und sehr ernstlich. Verbandelt hat. Vorläufig sind sie nicht bereit. Wenn es einmal dazu kommen wird, werden sie nach meiner lleberzeugnng ihren Platz finden. Den Gurion wird den schlimmsten Dienst der Agertcy erweisen, wenn gerade er dafür sorgt. Die Arbeiter verhandeln tatsächlich lieber mit der Zionistischen Organisation als mit Ben Gurion, genau so wie die Agudah lieber mit unS verhandelt als mit dem MiSrachi. Ich würde es für gut halten, daß die Verfassung der .Jewish Agency, bevor sie endgültig in Kva-ft tritt, nochmals ernstlich vom Mionskomitee behandelt wird; daß sie noch einmal dem Kongreß vorgelegt wird, würde ich ohne weiteres ablehnen. Ich glaube, daß das ÄltionSko-mitee und die von Ihnen zu tvahlende Exekutive auch imstande sind, den Zionismus zu 'beschützen und deswegen würde ich Ihnen in aller Hochachtung den Vorschlag unterbreiten, diese Amendements, von -denen ein großer'Teil meiner Meinung nach praktisch und durchführbar ist, der Exekutive und dem Aktionskomitee zu überweisen. (Beifall.) Präsident M o tz k i n bringt zuerst den Antrag der Minorität zur Abstimmung, der mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird. Der Eintrag Weiz-mann wird mit überwiegender Mehrheit angenommen. Hierauf toerden die von der politischen Kommisiion vorgeschlagenen Resolutionen über die Jewish Agency mit 173 gegen 30 Stimmen angenommen. Das Haus nimmt dieses Abstimmungsergebnis -mit stürmischLu Beifall auf. Vorsitzender Motzkin schließt die Bamstagsitzung um 2 Uhr nachts. sein, und zwar für drei Jahre, also auch für den 1927 stattfindenden 15. Kongreß. Bezüglich der zweiten Frage kann für die nächsten drei Jahre, solange die Verfassung der Jewish Agency besteht, der Kongreß keinen solcher, Beschluß anu-chrnen. Dies kann erst im vierten Jahre erfolgen. Wann immer eine Resolution vom nächsten Kongreß angenommen wird über das B ud g e t oder eine politische Aktion, so ist sie natürlich bindend für die zionislische Hälfte der Agency. Daher kann nichts in der Agency geschehen, wa8 nicht der Entscheidung des Kongvesses entspricht. Dr. Goldmann (Berlin) trägt emige weitere Amendements vor, unter anderem, daß der Counoil nicht eher in Funktion treten soll, bis seine Verfassung von einem zionistischen Kongreß ratifiziert worden rst, daß unter den sechs Ländern, welche nichtzirmistifche Vertreter in die Jewish Agency entsandt haben müssen, ehe der Council durch Festlegung der Verfassung Zusammentritt, aus jeden Fall Palästina, Amerika und Polen repräsentiert feien; ferner sollen die Mitglieder des Counorls sich nicht durch Stellvertreter bei den Sitzungen vertreten lasten dürfen. Dr. Waldmann (Wien) beantragt ein« Ergänzung, wonach vor der konstitutionellen Sicherstellung der Wahl des Präsidenten der Zionistischen Organisation zum Präsidenten der erweiterten Jewish Agency der Council nicht zusonnnent-reten dürfe. Ueberdies weiden Amendementsanträge von Kaplan (Hitachduth) Angebracht. Als Romano (Bulgarien) darauf hinweist, es sei eine Erklärung notwendig, welche Stellung die ExeLu-tive zu «den Amendements einnimt, gibt Präsident Dr. Weizmann folgende Erklärung ab: Es war nicht mein« Absicht, m der Abstimmung das Wort zu ergreifen und wenn rch mich jetzt dazu gezwungen fühle, so will ich da-mit mcht ivgendwl. die Abstiutmung 'beeinflussen, sondern nur ein ige I nformatione n erteilen. ,Ich will nuch auch nicht daraus einlasten, hier über den Geist der verschrienen Amendements zu sprechen. Die Amendements sind meiner Meinung nach nicht derartig, daß man sie im .Handumdrehen annehmen oder ablehnen kann. Vs sind sachliche Ding«. zum Beispiel daß der Council nicht einberufen werden soll, bevor Polen, Palästina und Amerika ihre Vertreter gewählt ha-ben wer« den. Ich mache den Kongreß darauf aufmerksam, daß di« er Antrag von der Seite der Ni chtzio nisten herkommt. Ich sehe infolgedessen keine Schwierigkeiten für sein« Durchführung. Sollte aber dieser Punkt dazu benützt werden, um Obstruktion gegen den CounaK zu mache,:, so wird die Jewish Agency überhaupt mcht zustande komnien. Entweder — oder; man geht in dieses Bündnis in Frieden oder in Kampf. Man behandelt sich gegenseitig wie Diebe oder wie Menschen. die etwas leisten wollen; daraus kommt es an. Ile SrganisattonsbelchlSffe. Die S o n n t a g s s i tz u n g — die siebzehnte —, die ursprünglich für 12 Uhr mittags angesetzt worden war und vom Präsidenten M o tz k i n auf nachmittags vertagt wurde, tvird um 3 Uhr 15 Minuten eröffnet. Pro-f^ Brodetzky (Leeds) legt im Namen der Organisationskommission eine Reihe von Beschlüssen vor. Er erklärt unter anderem, daß die Organisationskommission über die verschiedensten Fragen zu beraten hatte, zum Teil auch über solche Fragen, welche aus den früheren Kongressen anderen Kommission zugewiesen waren. Wichtige Fragen konnten aus Mangel an Zeit überhaupt nicht beraten werden, so die Frage, obderKerenHajessodnachJerusalem übersiedeln solle, ferner Fragen betreffend die Beamtenschaft, die Propagattda oder die Gründung von Territorialverbänden. Referent logt slüwnn eine Reihe von Resolutionen vor, die das Verhältnis von Keren Hajestod und Keren Kajemeth betreffen, und beantragt, diese Resolutionen zur Kenntnis zu nehmen, ohne über ble Einzelheiten zu debattieren. Die Resolutionen werden hierauf vom Kongreß en bloeangenommcn. Aus dieser Uebereinkunft wegen der Arbeit des Keren Hajestod und Keren Kajemech seien folgende wichtige Bestimmungen wiedevgegeben: A. Der Keren Kajemeth l'Jsrael ist begründet auf Spenden, der Keren Hajestod auf dom Steuersystem. Dieser Teilung entsprechen auch die Propagandamethoden der Heiden Fonds. Der Keren Hajestod setzt für j«deS Land ein Minimum der Keren-Hajestod-Steuer fest. Dem Keren Kajemth-l'Jsrael Vorbehalten bleiben alle Formen der Gelogenhvitsaktion. Dem Keren Hajestod als SteuerfondS ausschließlich Vorbehalten jede Form der Besteuerung. Der Keren Kajometh l'Jfvael führt keinerlei Mion, die von Einzelpersonen individuell« Zahlungen und Zeichnungen auf bestimmte Beträge verlangt, durch, wie zum Beispiel Dunamaktion. Die Tischri-, Chanuka- und Purimaktion sowie die Aktion am 20. Tamus, die den Charakter von Mastensammlungen tragen müssen, werden auch weiterhin durchgchührt. Der Keren Kajemeth l'Israel ist ein« Barsammlung, die Entgegennahme von Verpflichtung, Wechseln, Bonds ustv., ausgenommen Testament«, Stiftungen und Versicherungen für den' Keren Kajemet l'Jsvael, ist in in jeder Form auSgoschloffen. Die Bureaus der boiden Fonds in jedem Lande sind gehalten, möglichst im Einklang miteinander zu arbeiten, die beiderseitige Arbeit gegenseitig zu fördern und jede Kollision der beiderseitigen Arbeit tunlichst zu vermeiden. Aus Keren Hajestod: B. Der Kongreß tritt für die Einderufung des Council des Keren Hajessod ein Die Vertretung der Keren-Hajestod-Zahler, die nicht der Z»on tsttschen Organisation angehören, kr das Direktorium des Keren Hajestod ist möglichst ohne Verzug emzurichten. Bei der Schaffung der I e w i s h A g e n e y sind die berechtigten Ansprüche der Keren-Hajestod-Zahler auf Vertretung in der Agency zu berücksichtigen. Aus Keren Kajemeth: C. Di« vier traditionellen Mionen des Keren Kajemeth l'Jsrael, Tischri-, Chanuka-, Purim- und 26. TamuS-Mia» sowie di« Sammelbüchse, bleiben dom Keren Kajemeth l'Jsrael als Sammolm Ittel vorbchalten und dürfen für die Propaganda anderer zionistischer Zwecke nicht benützt und nachgeahmt werden. Aus zionistische Finanzaktionen: D. Bei der Exekutive in Jerusalem wird eine Zentralstelle für Propaganda eingerichtet, mit der Aufgabe der Regelung, Ordnung und zweckdienlichen Gestaltung der Propaganda des Keren Hajestod uNd Keren Kajemekh sowie aller sonstigen Fmanzaktionen innerhalb der zionistischen Bewegung im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Stellen. Prof. Bvodetzkh legt sodann die Beschlüfle der Organisationskommisswn vor. Punkt 1: „Der Kongreß bewilligt für die Ausgaben der Londoner Exekutive für das Jahr 5686 ein Budget im Höchstvetrage von 46.066 Pfund, Die einzelnen Posten dieses Budgets hat dag Aktionskomitee im Einvernehmen mit der Exekutive scstzusttzen" wird angenommen. Ebenso der 2. Absatz, wonach das Aktionskomitee auf seiner nächsten Sitzung auf Grund von Vorschlägen der Exekutive über die Beschaffung der zur Deckung des Organisationsbudgets erforderlichen Mittel Beschlüsse fasten soll, unter Berücksichtigung der der Organisationskommistion vorgelegten Vorschläge. Punkt 2, der in der Kommission mit 13 gegen?! Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen angenommen wurde, lautet: „Die Exekutive ist verpflichtet, bei Aufwendungen für allgemeine zionistische Propaganda, beziehungSlveise bei Aufwendungen für Organisierung der zionistischen Verbände sowohl die Landesverbände als auch die Sonderverbände zu berücksichtigen. LouiS L i p s k y erklärt, daß dies die Exekutive verpflichten würde, sich mit dem Aufbau der Parteien zn befassen, was nicht Pflicht der Exekutive ist, und beantragt, diesen Vorschlag dem Aktionskomitee als Diateriäk zu überweisen. Die Abstimmung ergibt eine Ablehnung des Vorschlages von LipSky mit43 gegen 39 Stimmen, worauf der Antrag der Kommission mit 89 gegen 59 Stimmen angenommen wird. Referent Brodetzkh verliest hierauf folgende Enunziation der Organisationskommission: „Die Landes- und Sonderverbände werden aufgefordert, im Anschluß an die Schekelkampague eine systematische Aktion für -die Werbung von ständigen Mitgliedern der Zionistischen Organisation durchzuführen. In jedem Lande ist mindestens ein Monat im Jahr zu bestimmen, der ausschließlich diesem Zwecke zu dienen hat." Ueber die Frage des Sch^'-rs referiert Siegfried Moses (Zwickau), der erklärt, daß die Kommission nur die dringendsten Fragen zur Behandlung herausgesucht und nur jene Gegenstände erledigt hat, bei welchen eine abschließende Meinung möglich war. Ein Teil der wichtigen OrganisationSreform, deren Lösung man von diesem Kongreß erhofft hatte, k-nnte leider nicht zur Behandlung gelangen. Die grundlegende Reform ist die üj» der Kommission vorgeschlo^-ne Einführung d«S EmheitSfchÄelS. Bei der Abstimmung wird Punkt 1, lautend: „der Schekel ist in Zukunft für die ganz« Zionistische Organisation einheitlich", mit den Stimmen des Zentrums und der Linken gegen die des Misrachi angenommen. Punkt 3, der die' Exekutive verpflichtet, die für die Ablieferung des Schekelgelder an sie festgesetzten Stichtage strege eirizuhalten, wird angenommen, Punkt 4 betrifft die Mindesthöhe des Schekels, di« mit einem englischen Schilling oder dessen Gegenwert festgesetzt wird. Hierzu werden verschiedene Amendementgestellt. Ein Amendement GlouSka, wonach auch im Iemen der SchMpreiS unter der Minimal« höhe festgesetzt werden kann, wird angenommen. Hieranf wird Punkt 4 unter Gestattung von Ausnahme« für Palästina, Rußland und den Jemen angenommen. Dr. Moses bringt einen von der Kommission abgelehnten Minderheitsantrag vor. der lautet: Jede, Landesschekelverband soll einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag der mit der Schekelkampagne verbundenen Ausgaben erhalten, . Bei der Abstimnmng wird der Mindechektsanttag vorerst imPrinzipangenommen und hierauf bestimmt, daß der Prozentsatz vom Mionskomitee festgesetzt werden soll, aber höchstens 10 Proz/ent bst«M

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.