Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2333 (20.8.1925)
- Date
- 1925-08-20
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2333 M-ieu, TeiUieestag Wlc.^r Movüe»tzertüttg 20. August 1925 Seite 6 Re fortschreitende Verwässerung der Balsour-DeNaration. Don Senator Dr. Michael Ringel. Schon ein alt römischer Rechtssatz warnt vor einer stillschweigenden Hinnahme der Erklärungen des Bertragsgogners, denn ein solches Schweigen erzeugt oft schwerwiegende Rechtsfolgen: ,Olui tacet consentire videtur". Die Zionistische Organisation als Repräsentantin einerseits des Mischen Volkes und andererseits als Trägerin, .der Jöwiish Agency steht zwei Kompaziszenten gegenüber, und zwar dem britischen „Mandatar" (wörtlich den: Bevollmächtigten), der feinem Anstrag, sein Mandat als Quelle seiner — Zuerst Pflichten und dann Rechte dem Völkerbünde verdankt, und dem letzteren gegenüber, als Schöpfer der durch das Mandat entstandenen Rechte und Pflichten und als deren Oberster Hüter.! Es sei zugegeben, daß es sich nicht umt gang gleichberechtigte VertragsteÄc handelt. ' : < Die größte MachWlle, juridisch genommen, sicht dem Mandanten, d. h. dem Völkerbünde, zu. Den kleinsten Umfang an'Rechten hat das jüdische Volk, bezw. die JewW Agency, welche eigentlich diejenigen sind, zu deren Gunsten dieser Aiustvag (Mandat) erteilt wurde. ' Das Palästinamandat ist im Grunde genonMen eine dem Zivilrecht entnommene Rechtssorm, nämlich ein Vertrag zugunsten Dritter, welcher völkerrechtlich entsprechend moidisiziert und umgearibeitet wurde. Dieser Begünstigte, d. idas jüdische Volk, hat gewisse im Mandat ausdrücklich formulierte Rechte sowie solche, die als selbstverständliche, logische Konsequenzen des Mandatszweckes aus diesem durch logische Interpretation abgeleitet ivevden können. Diese Interpretation darf nicht unberechtigterweise sine oürengende fein. Eines dieser ausdrücklich gewährleisteten Rechte ist die Schaffung einer Jowifh Agency, als der völkerrechtlich anerkannten Vertreterin des jüdischen Volkes, für welches das „nationale Heim" geschaffen werden soll. Hier sei bemerkt, daß die Mandatarregierung nach dem Wortlaut und dem Sinne des Mandats n i 6) t berechtigt wäre, eine Araber-Agency zu schassen, denn die im Mandat den Juden ausdrücklich gewährten (im ganzen ziemlich unbedeutenden) Prärogativen haben den Zweck, die Ungleichheit in der Balance auszngleichen, die darin liegt, daß vorläufig das jüdische Volk noch außerhalb Palästinas wohnt und die Erreichung des Mandatszweckes, nämlich die Gründung des „Nationalen Heimes" unmöglich gemacht würde, tootiu schon jetzt eine mechanische Gleichheit zwischen Juden und Arabern eingcisührt wird, bevor die Zahl der -elfteren der Zahl der letzteren näher kommt. ’ Es ist eine alte Regel der Interpretation von Verträgen (und das Mandat ist ja nur ein Vertrag), daß diüsellben nach deren Wortlaut und Sinn erklärt werden; wo Lücken vorhanden sutd, wird der Zweck des Vertrages als Jnterpretationsquelle herangezogen. Nun wird niemand leugnen können, daß der Zweck her Uebergabe des Mandats Sch-ema A über Palästina, u. ziv. der primäre Zweck, die „Schaffung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk irr Palästina" war. : Dies ist der primäre Zweck, den: alle anderen Rücksichten untergeordnet werden müssen. Es gibt zwar eine Begrenzung, u. zw. eine wichtige, bei der Durchführung dieses Zweckes. Es dürfen die Rechte der arabischen Bevölkerung durch die Begründung des nationalen Heimes nicht verletzt werden. Was ist unter diesen Rechten;u verstehen?,! ' Wohl nichts anderes, als daß der rechtliche Zustand der Araber, in dem sie bisher, gelebt haben, keine Verschlimnrevrmg erleidet. Die Freiheiten, die sie auf politischem und die Rechte, die sie ans bürgerlichem Geibiete unter der türkischen Regierung hatten oder voll den Engländern bekamen, dürfen nicht verletzt werden; dies ist der Komplex vorr Rechten, welche in einem demokratischen Weststaate die Grundrechte des Bürgers ausmachen. Die Intervention der palästinensischen Verwaliu.ng gcht aiber in dieser Richtung viel weiter als sie darf. Sie hat einen Begriff der Kapazität des Landes in ökonomischer Hinsicht geschaffen, der mit denk Schutz der arabischen Bevölkerung nichts ju tun hat, und hat ans dieser Basis unbegründete Begrenzungen der Immigration erlassen, während diese letztere in Wirklichkeit einzig und allein die Juden tangiert nild voil diesen autouonl durchgeführt werden müßte. Die Mandatsregierung, bezw. die Verwaltung Palästinas gcht sogar so weit, daß sie wichtige positive Verfügungen' der Mandatsurkunde ignoriert. Dies bezieht sich vor allem auf die Verfügung, das; die M-audatsregiernug an der Gründung dos nationalen Heimes pofit i v mitzuarbeiten hat, tvähvend lmch der Erklärung Herbert. Samuels vor der Mandatskommission illl Helbst 1924 dieselbe sich damit begnügte, das Emigrationsverbot der türkischen Regierung teilweise zu mildern und sonst in keiner Richtung den Juden behilflich ivar. Eine weitere PositiveVerfügunig, nämlich die Zuteilung von StaatÄändereien, wird dorr der palästinensischen Bvvwal- , tung offensichtlich verletzt, und auch diese Verletzung .wurde vor der Malldatskonlnlission zugegeben *uitb nicht einmal ztk de-, schönigen versucht. Seit der PMizieruug der Balfour-Dvklaration im Jahre 1917 und seit denk Beschluß des, BMcrbnndrates über den Inhalt derMandatMmde iui. Jahre 1922 sichen wir vor der Tatsache einer ununterbrochen«» B e rw ä s s e r n u g der Balfonr-iFormel, die beunvHigend . tyir-.. r«n nkuß. Der erste Schritt war das Weißbuch des damaligen Koloniabmnkisters Ehnrchill, welcher die erste Bresche schlug und den Ausdruck ,ß. national Home sor AewD! 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Ein weiterer konseguenter Schritt in der Einengung des Jrchaltes der Balfour-Formel waren die Vevsügungen Herbert Samuols seit dem Jahre 1921, insbesondere auf dem Gebiete der Jmmigrationsböschränknngen. : Das -Maß dieser Verwässerung machte er ball in seinem Bechör vor der Mandatskommission inr Herbst 1924, in welchem zum Ausdruck kam, daß sich die britische Verwaltung peinlich davor Met, bei der Gründung des nationalen Heimes irgendwie positiv mitzuwirken, dagegen bereit ist, die wenigen Prärogativen der Zionistischen Organisation, durch eigenmächtige Gewährung derselben Prärogativen nicht nur än die Araber, sondern sogar an andere Nationen, z. .B, an Italien, illusorisch zu machen. i Das Protokoll der Mandatskommissionssitzung enthält eineir weiteren Schritt auf dem Gebiete der Abschwächung der Balfonr-Formel. Diesmal stammt er nicht von der britischen Verwaltung, sondern von einem, wenn auch nur beratenden, aber sehr wichtigen Organ des V öl k erb u n d e s, -nämlich der Mandatskommission,; ■• Die Einlnziationen des PrWdenten dieser Kommisiion, Marguis Dheodoli, sowie der Bericht, welcher von dieser Konkmissioir be-schlosfen und vom VölLerbundvat trotz der Intervention des Ministers Chamberlam beschlossen wurde, ist eine Warnmkg, ein Mem-enio gegen das System der Leisetretevok, welches die Zionistische Exekutive auf dem Gebiete der zionistischen Außenpolitik sich bisher zuschulden kommen ließ, Ohne die wirklich hervorragenden Verdienste des Doktors Weizmaun im geringsten vermindern zu wollen, muß doch konstatiert werden, daß sowohl in London wie in Jerusalem nicht weniger wie in Genf schwere Untevlaffungssündeu begangen wurden, welche sich rächen werden, wenn wir nicht im letzten Moment energisch gegen das bisher beobachtete System der Einengung und Verletzung der BaGour-Jormel aujstveten werden. -! - Es darf durch unser weiteres Stillfchweigeir nicht der Eindruck in der Welt hervorgerufen werden, daß wir die Zusrieden,en und die Avalber in Palästina die Bedrückten sind. Wir dürfen uns mit dem letzten Schritte des Waad Lenmi — so begrüßenswert er ist — nicht zufriedengeben, welcher Heuer, wie ich es im Herbst vorigen Jahres vorgeschlagen habe, eine Petition seinerseits an die Maudatskammist sion mit unseren Forderungen als Gegengewicht. gegen die arabischen eingereicht hat. > In dieser Anigelegenhett muß es jetzt heißen: „Pviuoipiis obsta." Speziell in England, wo der BogrU der ,/HMty os trvatys" (die Heiligkeit der Verträge) so hoch gehalten wird, muß man für unsere Proteste gegen die vertragswidrige Interpretation des Mandats volles Verständnis haben. Wir müssen in einer feierlichen Weise unserer Auffassung des Mandatsinhaltes enrmzieren und sie zur Kenntnis der englischeil Regierung und des Völkerbundes bringen. ■ ■ ' Wir müssen, um mit den Worten sogar des Weißbuches von Churchill zu sprechen, daran erinnern, daß wir nach Palästina nicht auf Grund einer Toleranz gchen, sondern ans Grund völkerrechtlich gcheiligter Vertrags-rechte, und daß wir gegen eine unbegründete Verletzung derselben energisch uns wchren werden; ohne eventuell sogar den Weg nach dem Haag zu scheuen. Das .Ullabhängigkeltsftrobon. anderer Völker oikdet mit dem Erlangen der Zuerkennnng des T e r r i t o r i n m s. Wir erlangten nur eine An-iveisung ach ein Tevritorium, ein Versprechen, eine Deklaration. Dies bildet ucheve ganze Errnngechchaft, sie ist ucher Territovinm! ' ' / Wenn nuir diese Anweisung nicht voll von England honoriert wird, .wenn man sie begrenzt und. verwässert, was bleibt dann von unserem politischer 'Evfoilg, den wir durch dreißigjährige, dornenvolle Acheit errungen haben?. i*;!*-**- Hier muß der 14: Kongreß eine gewichtige Antwort geben. Vorkonferenz der Vereinigung der radikalen gioniften. Bon Sonntag den 16. bis Dienstag den 18. t>. tagte in Wien die Konferenzgemeinschaft der radikalen Zionisten. Außer den auf den Listen der Konserenzgemeinschaft gewählten Kongreßdelegierten nahm an der Konferenz noch eine größere Zahl von Vertretern aus den verschiedenen Ländern teil. Die Konferenz wählte ein Präsidium, bestehend aus den Herren I. G r ü n b a u m, Dr. M. S o l ow e lisch ik und Dr. I. Wald mann. Die Tagesordnung der Konferenz bildete die Stellung der Gruptze zu den aktuellen Kongreßproblemen. Es erstatteten Referate die Herren Ing. Robert Stricker über die Frage der I e w i f h A g e n e h, Herr I. Grünbaum über die Probleme des Palästinaaufbaues, Herr Dr. M. G l ü ck s o h n (Tel-Awiw) über die politischen Probleme und Dr. N. Goldmann über die Probleme der Reorganisation. An jedes dieser Referate schloß sich eine eingohende Debatte an, in welcher sich eine einmütige Stellungnahme der Gruppe zu den verschiedenen Fragenkomplexen ergab. ' In der Frage der Jewifh Agency steht die Gruppe auf dem Standpunkt, daß die Versuche der Exekutive zur Erweiterung der Jewifh Agency mit aller Deutlichkeit gezeigt -haben, daß es unmöglich ist, in der von der Exekutive vorgeschlagenen Form die Erweiterung der Jewish Agency vorzunehmen. Die von der Exekutive befolgte -Politik hat lediglich die Wirkung gehabt, das zionistische Bewußtsein eines größeren Teiles der Organisation zu schwächen und den Glauben an die Bedeutung und Stärke der Organisation zu erschüttern. Die Konferenz war der Ansicht, daß eine Fortsetzung dieser Politik im höchsten Grade verderblich wirken und zur Zersetzung der Organisation führen muß. Sie hält eine Erweiterung der Jewish Agency nur in der Fornr für möglich, daß sie als V e r s u ch z u r O r g a n is i'e r u n g d e s j ü d i s ch e n Volkes auf dem Boden des Aufbaues des nationalen Heimes in Palästina erfolgt. Voraussetzung hiefür ist eine Konstituierung der Agency durch eine wirklich demokratische, Wahl aller ihrer Mitglieder und die Herstellung der kollektiven Verantwortlichkeit derselben vor ihren Wählern. Solange die Erweiterung der Agency in dieser wahrhaft demokratischen Form nicht erfolgt ist, muß die Zionistifche Organisation als Jewish Agency im vollen und ungeschmälerten Besitz ihrer politischen und budgetären Rechte bleiben und darf die Souveränität des Kongresses nach keiner Weise hin geschmälert werden. Hinsichtlich der Probleme der äußeren Politik konstatierte die Konferenz, daß die politische Situation des Zionismus unbefriedigend ist und daß sich in den letzten Jahren immer stärkere Tendenzen bemerkbar machen, die auf eine Schmälerung und Minderung der uns im Mandat zugesicherten Rechte hinauslaufen. Von den Forderungen des 13. Kongresses — nach Zuteilung von Staatsländereien für die jüdische Kolonisation, Erhöhung des Regierungsbudgets für das jüdische Schulwesen, Sicherung der jüdischen Rechte in der Verwaltung und in den Munizipalitäten usw. — ist k e.i n e bis heute erfüllt -worden. Die Administration in Palästina wird in der Weise ausgeübt, daß sie nicht das Ziel einip: aktiven Förderung des jüdischen Aufbaues verfolgt, sonder» best-enfalls die Kolonisation. g-elvähren läßt, aber in keiner Weise für die Schaffung der politischen, administrativen und ökonomischen Bedingungen Sorge trägt, die notwendig wären, um den jüdischen A n f b a u aktiv zu fördern« Die Konferenz war der Ansicht, daß an dieser unbefriedigenden Lage neben den zweifellos vorhandenen objektiven Ursachen in einem hohen Maße auch die zionistische Politik fchuldtragend ist. Die Politik der Zionistischen Executive war nach einmütiger Ueberzeugung der Konferenz getragen von einer Verzichtbereitschaft und einem Mangel an entschlossenem und systematischem Beinühen zur Durchsetzung unserer politischen Forderungeu. Sie hat nicht mit genügender Energie auf die Erfüllung der FoA» derungen des 13. Kongresses hingenürkt und läßt in ihrer gesamten politischen Haltung jede klare und konsequente Sie venmM, "