Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1925-08-17 · Heft 2330 (17.8.1925) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2330 (17.8.1925)
Date
1925-08-17
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2979076-2981191-2981415--23649-3011189
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S«ir S men, monm Wiener MorM<rMk««s_n. MM 1955 M M» Las Antisemitenmeeting verboten. Sie Vollsei trifft scharfe Maßnahmen. Die Polizei-irektion hat den für heute um 7 Uhr abends von völkisch-christlicher -Seite geplanten Aufmarsch vor der Vottvkirche aus Gründen der öffentlichen Sicherheit verboten. Der Polizeipräsident versendet die folgende E rklärung: Der Polizcidirektion nnirde bereits am 10. August 1925 von einem Funktionär des Verbandes deutschvölkischer Vereine mündlich zur Kenntnis gebracht, daß mehrere dieser Vereine am 17. August 1925 abends eine E i nfpruchSkundgebung gegen den Zio niste nkongreß im Rahmen einer allgemem Zugänglichen Versammlung auf dem Freiheitsplatze abzul,alten gedenken, an welche sich voraussichtlich ein geschlossener Aufzug der Teilnehmer über die Ringstraße bis zum Karlsplatz anschließen werde. Bei einer späteren Borsprachc dieses Funktionärs teilte derselbe mit, daß die in Frage stehende Kundgebung von einem zu diesem Zwecke gebildeten, aus Mitgliedern verschiedener christlicher und völkischer Bere'ne zusammengesetzten Vollzugsausschuß veranstaltet rverde. Die Versammlung selbst werde um 7 Uhr abends beginnen. Die Polizeidirektion hat ihre Stellungnahme zu dieser Veranstaltung dem Zeitpunkte Vorbehalten, an welchem ihr ein schriftliches und mit genauem Programm versehenes "Ansuchen überreicht werden würde. Sie hat jedoch dem bei chr erschienenen Funktionär sogleich bedeutet, daß als Veranstalter dieser Kundgebung nur eine Korporation in Betracht kommen könne, die der Polizeidirektion die Gewähr für die Aufrechter Haltung der Ruhe und Ordnung bei dieser Versarmnlung zu bieten in der Lage sei. Ueberdies wurde einer Abordnung von Vertretern der Verbände, die an der früher erwähnten Kundgebung toilzunehmen beabsichtigten und am 14. August 1925 über Aufforderung bei der Polizeidirektion erschienen sind, eingehend dargetan, daß die Polizeidirektion der Abhaltung der Versammlung und des anschließenden Zuges mit Rücksicht aus die für den Beginn der Versammlung festgesetzte vorgerückte Stunde und dienachEintrit t/d erDunkelheiterhöhte Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen und Ruhestörungen zuz-uftimnwn nicht in der Lage sei und ihnen nahegelegt, die Versammlung zu einem früheren Zeitpunkte, etwa um fünf Uhr nachmittags, cinzuberufen. Da die erschienenen Veranstalter eine solche Aenderung der getroffenenen Dispositionen nicht vornehmen zu können erklärten und bis 15. August 1925 mittags eine schriftliche Anzeige nicht überreicht wurde, sah sich die Polizeidirektion genötigt, vre Abhaltung der Versammlung auf dem Freiheitsplatze, sowie auch den anschließenden öffentlichen Aufzug im Grunde der §8 3 und 6 des Gesetzes über das Versammlungsrecht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohles mittels schriftlichen Bescheides zu verbieten. Diese Untersagung gründet sich darauf, daß es die gegenwärtig bei einem großen Teile der Bevölkerung herrschende Beunruhigung der Polizeidirektion zur Pflicht macht, dafür zu sorgen, daß Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung, insbesondere in jenem Teile der Inneren Stadt, welche am meisten von Fremden frequentiert wird, schon im Interesse des guten Rufes der Stadt Wien unter allen Umständen vermieden werden. Solche Störungen sind jedoch bei der geplanten Kundgebung, insbesondere bei dem bereits nach Einbruch der Dunkelheit stattfindenden Demonstrationsumzug nach den gerade in der letzten Zeit gemachten Wahrnehnmngen mit Grund zu besorgen. Die Polizeidirektion verweist hier auf die bedauerlichen Vorfälle, die sich nach der am 13. August 1925 in der Gastwirtschaft Weigl im zwölften Wiener Gemeindebezirk stattgesundenen Versammlung der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei zugetragen haben, wie auch darauf, daß es an diesem Abende nur dem energischen Einschreiten der in großer Zahl aufgebotenen Sicherheitswache gelungen ist, größere und vielleicht folgenschwere Ausschreitungen zu verhindern. Daß sich derartigen, aus politischen Gründen veranstalteten Straßenaufzügen inrmer wieder Leute anschließen, für welche solche Ansammlungen nur eine willkommene Gelegenheit zur Verfolgung ihrer eigennützigen Zwecke bilden, hat sich auch an diesem Abend gezeigt und es ist bezeichnend, daß als Anführer einer Gruppe von Demonstranten, d i e gewaltsam in ein Kaffeehaus einzudringen versuchten uub zwei Fensterscheiben dieses Kaffeehauses durch Steinwürfe zertrümmerten, ein Mann sestgestellt und verhaftet wurde, der in ebendemselben Kaffeehause in früherer Zeit häufig verkehrte und spater mit Hinterlassung einer beträchtlichen Schuld von dort ausgeblieben ist. Mitteilungen aus dem Publttuüt. wi«d«rsu haben! Buren«: Orig.Irin.Zigareftiwisr JwD ,,/r Die Polizeidirektion hat weiters auch feststellen könne«, daß an den Vorgängen nach der eben erwähnten Versammlung am 13. August auch politische Gegner, zumeist Komin u n i st e i. teilnahmen, die au- Gründen, die wohl nicht des näheren ansgeführt zu werden brauchen, bestrebt waren, beim Abmarsch der Versammlungsteilnehmer Ruhestörungen hcrvorzu rufen. Däs Au stauchen solcher Ruhestörer ist jedoch bei der in Aussicht genommenen Kundgebung umso schwerer zu verhüten. als sich der Kreis der Teilnehmer an der „Einspruchskimdgebung" auf Angehörige verschiedener politischer und unpolitischer Bereinigungen, Partei«« und Gruppen, wie züm Beispiel Monarchisten, Nationalsozialisten usw., erstreckt, die größtenteils einander gar nicht kennen, ja, sonst einander sogar feindlich gegenüber standen. Die Gefahren der Nachtstunden werden durch diesen Umstand noch vergrößert. In Berücksichtigung all dieser Tatsachen kann wohl eine Polizeibehörde, die sich ihrer Verantwortung gegenüber der Oeffentlichkeit im In- und Auslande bewußt ist, ihre Zustimmung zur Abhaltung eines Demonstrationszuges nicht erteilen, bei dem sich, wie die Dinge stehen, insbesondere zu so später Abendstunde Ausschreitungen kaum verhindern lassen. Die Polizeidirektion stellt zum Schluß fest, daß sie nach wie vor einer Kundgebung, für deren ruhigen Verlauf zuverlässige Garantien gebo.eu werden, wenn ihren Bedenken Rechnung getragen wird, keinerlei Hindernis bereitet. Die Lonaufahrt. . Das vonr Bevanstaltungskonr-itee des Zdonfftenkongvesses gemeldete Schiff trat Sonntag dicht «besetzt den Ausflug a>n, der bis Tulln ging. Bei Klosterneuburg wurden die Dorbeiifähvenden von den am Ufer angesammvlten Chaluzim freudig begrüßt. An verschiedenen Uferstellen demonstrierten .Hakenkreuzler. Ein Zwischenfall ereignete sich nicht. Die in den MontagMättern iwitgeteilten Gerüchte über Schüsse gegen das Schiff sind nach unseren Informationen unwahr und nur darauf bevechnet. Erregung zu erzeugen. •' Veranstaltungen anläßlich Des Kongresses. Heute, halb 8 Uhr abends, findet in den festlich dekorierten Sophiensälen, Z. Bez., Marxergasse 17. der von der Zionistischen Organisation Oesterreichs veranstaltete feierlicheBegrüßungsabend statt. Nach Ansprachen des Präsidenten der Zionistischen Organisation Oesterreichs, Dr. Jakob Ehrlich, und des Präsidenten des Mtlonskomrtees, Oberrabbiner Professor Dr. Chajes, werden die Führer.des jüdischen Volkes sprechen. Der breiten jüdischen Oeffentlichkoit ist so Gelegenheit geboten, die bedeutendsten Führer der Bewegung kennen zu lernen. Den künstlerischen Deik des Abends bestreiten: Professor Julius Wolfs oh n, das Hakvah-Orchffter und der Wiener jüdffche Gesangsverein. Kartenverkauf an den Kassenschaltern im Konzerthaus (Kongreßgebäude) und in der Konzertdiräktion Guttmann, Wien, 1. Bez., Kärntnerving 3, um», soweit noch vorrätig, an der Abendkasse des Sophiensoales. Für die Mitglieder des Zionistischen LandeskonüteeS für Oesterreich, erliegen die Karten an der Abendkasse. „Führer Durch Men." Der von dem VeranstaltungSkomitee für den 14. Zioniistenkongreß herauSgegebene „Führer durch Wien" mit einer S-ondePbeklage ,Führer durch das jüdffche Wien" fft bereits erschienen. Nebst einem historischen Ueberblick über die Geschichte der Juden in Wien enthält der Führer ein genaues Verzeichnis aller Sehenswürdigkeiten, Bibliotheken, Sammlungen und Ausstellungen, Denkmäler und Monumentaltbrunnen Wiens sowie ein Straßen- und iGassenverizeichniS, zehn UabevsichtS- und Verkehrspläne, ein Verzeichnis sämtlicher Behörden, Armier und Paßstellen. Der Preis des ,,Führers durch Wien" beträgt 4 Schilling. Im Zentralwohnungsamt im Akademischen Gymnasium gegenüber 'dem Korczerthaus, 1. Bez., Beechovenplatz 1, sowie in den Bureaus des Bevwailtungskomitees, 1. Bez., Jranz-Zosofs-Kai 5, fft der „Führer durch Wien" echäMich. Die Konferenz Der WeltorgimWkoii zioulftlschor Frauen. Das Bureau der Hl. Konferenz der Weltorganisation zionistischer Frauen befindet sich in Wien, V. Bez. Währingerstraße 3, Tür 33. Da» Bureau der LondonerExekutiveder Weltorganisation zionistischer Frauen, hat ab 15. d. seinen Sitz ln Wie«, 3. Be z., Lo t h r i n g e r st r a ß e 18, Tür 15. Während der Tagung der Konferenz, welche vom 21. d., 3 Uhr nachmittags, bis 25. d. dauert, befinden sich sämtliche Bureauim Gebäude des Gremium» der Wiener Kaufmannschaft, Wien, 1. Bez., Schwärzende r g p l a tz 18.. Delegiertenkarten find auf Grund der Beglaubigung der einzelnen Landesorganisationen, beziehungsweise Gruppen, i tu GebäudedeS XIV. Zlonistenkon- 81« f f t », W ie n, 8. B e z., L o t h r i n g e r st r a ß e 18, Tür 15, zu beheben. G a ft r a r t e tt in beschränkter Zahl find ebenfalls im ' Gebäude d e S XlV. Zionist enkong r e f s e i, Wie», 3. Bez., L o t h r i » g e r st r a ß e 18, T ü r 15, gegen 10 Schilling für die Dauer der Konferenz zu zu haben. Karten nur für die Eröffnungssitzung werben nicht ausgegeben. Auskunft wer bestellte Wohnungen erteilt ausschließlich das W o h u u n g s a ,n t d e 8 XIV. Zionistenkongresses in Wien, 1. B e z., Beethovenplatz 1. Grundgedanken des Revisionismus. Bon Benjamin Mzin. 2. Der Weg. Ist als Ziel des Zionismus die Schaffung einer j'üdischen Majorität in Palästina erkannt, so kommen für die Verwirklichung dieses Ziels mir solche Wege in Betracht, die uns im tatsächlich näher bringen können. Dieser Satz fft von einer solchen Sewstverständlichkeit, bedeutet eine solch unverhüllt« Tautologie, daß man sich schämen müßte, ihn auSzusprechen, tvenn wir nicht vor der Tatsache stünden, daß sogar diese Selbstverständlichkeit auf dem basten Wege ist, vergessen zn tverden. Palästinia, ein Land mit kaum 120.000 Juden, 600.000 Mohammedanern und Christen soll eine jüdische Mehrheit erhalten, das heißt aber: mindestens 600.000 Juden müssen Existcnzmöglichkeiten verschafft werden, was eine Verdoppelunig der wirtschaftlichen Kapazität des Landes bedeuten würde. Die maßgebenden Faktoren einer solchen Steigerung der WirtschaftLmöglichkeiten bleiben stet» die gleichen: Die Entfaltung einer landwirtschaftlichen Produktion und die Hebung der industriellen Erzeugung. Alle übrigen, sehr mannigfaltigen und äußerst wichtigen Evwerbszweige, die unleugbar einer Überaus großen Menschenanzahl EMtenzrnöglichkeiten bieten können, sind notgedrungen stets an das Vorhandensein der zwei erwähnten eminent erzeugenden Wirtschaftszweige geknüpft, welche als einzige Basis für die weiteren ökonomischen Transaktionen des .Handels und Verkehrs überhaupt nur in Betracht kommen. DaS Problem der Kolonisation Palästinas erscheint demnach als ein Problem der weitgchc»- den Entfaltung beider genannten Wirffchaftsztvoige. Als solches öknomisches Problem fft es auch von allen maßgebenden gionfftischen Kreffen richtig erkannt worden, doch an dieser Stelle setzten die Jrrtümer ein. Brandeis war der erste, welcher die Abkehr von der „Politik" zur bloßen Oekonomik gefordert hat, Weizmann hat sich schließlich diesem Programm angeschlossen. Indessen liegt dieser Losung ein grober Fehler zugrunde: insofern als Politik die systematische zielbowußte Beeinflussung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens seitens der öffentlichen Atvangsgowalt und aller auf diese wirkenden Faktoren bedeutet, steht jede Einzelwirtschaft unter dem Banne desjenigen bedeutenden Zweiges der Politik, der als Wirtschaftspolitik bezeichnet wird. Nicht minder bestimmend für die RentabKtät und Aussichten, für Form und Erwerbszweig der Einzelwirtschaften, als cs die natürlichen WirtschastSmöglichkeiten des Landes sind, wirken auch die ver« schiodenenen wirtschaftspolitffchen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt. Zollpolitik und Tariswesen, Agrarpolitik uni» Abgabenverteilung, Arbeitsregulierung und Sozialgesetzgebung bedingen in hervoragendem Ausmaß die Richtungen und Möglichkeiten der Wirffchaftsentwicklung im Lande. Demgemäß Wird ein privatwirffchaflliches Unternehmen mit der Politik des Landes als mit einer eminenten wirffchaftöregulierenden Kraft zu rechnen gezwungen fein, innerhalb der von ihr freigelassenen Grenzen es seine Entfaltung wird einzwängen müssen. Und wenn weite Kreffe der Bevölkerung eine wirtschaftliche Neugestaltung erstreben werden, dann Ivird ihnen natürlicherweise nichts ferner liegen, alS die Abkehr von der „Politik" zu proklamieren und, unbekümmert nm die Zwangsnormen und Tendenzen der Staatsgewalt, die gewünschten Unternehmen zu gründen. Im Gegenteil, eine vernünftige wirffchaftliche Neuorientierung größeren Stiles wird mit , dem Kampfe um eine entsprechende Anpassung der wirffchastregnlierenden Normen der politffchen Behörden beginnen, denn diese allein können der Wirffchast eine relative Sicherung ihres Bestandes und ihrer Rentabilität gewähren, Doch wenn cs unter besonders günstigen natürlichen Bedingungen (besonders fruchtbaren Boden, leicht zu gewinnende Mineralfchätze, natürliche Häfen, Konkurrenzlosigkeit usw.) mitunter möglich fft, der Wirtschaft auch ohne Förderung der Staatsgewalt zur Blüte zu vechelfen — wie erscheint dies denvbar, da es gilt, im künstlichen, nicht organischen Prozesse durch Menscheneinwanderung und Barkapitalieninvestitionen die Kapazität eines Landes in höchstens wenigen Jahrzchnten ums Doppelte zu heben? Da nicht etwa die Besiedlung des Landes als Haupffache, die Nationalität der Einwanderer aber ÄS nebensächlich erscheint, vielmehr das gesamte Kolonffationstvevk vom Willen durchdrungen fft, diesem wirtschaftlichen Prozeß einen nationalen Zug zu verleihen? Denn darüber ist man sich wohl vollkomen einig, daß unseren Bestechungen nicht im mindesten dadurch Genüge getan wird, wem: Palästina zur wirtschaftlichen Blüte gelange, die Juden aber dabei eine nebensächliche Rolle spielen. Mar fft es, daß eine grundlegende Verschiebung der Verhältnisse tm Sanbe, wie der Zionismus sie herbeisehnt, eine solche wirffchaftliche Entfaltung, die zugleich einen nationalen Charakter tragm soll, keineswegs ÄS rein wirtschaftliche Aendemng betrachtet werden kann, welche etwa mit rein wirffchaftlichen, genauer gesagt, privatwirtschaftlichen Mitteln erreicht tverden könne, vtelmchr erfordert eS die hierbei wesentlich mitklingende politische Note der Förderung der Angehörigen gerade des jüdffche» Volkes, daß' diesem Prozesse auch die öffentliche Gewalt mit ihren Mitteln der Politik Pate sieht. Zur Begründung dieses Satzes genügt Wohl der kurze Hinweis darauf, daß bei der alleinigen Basiemng unseres Aufbauwerkes auf einen gewaltigen fveiwMigen Strom privater Kapitalien, welche im Staube günstige Produktionsbedtngttngen schaffen sollen, keinerlei Handhabe dafür vorhanden fft, daß der vorwiegend Mische Charakter der Einwanderung gewahrt bleibt. Die sich häufende Arbeitslosigkeit auf den verschiedenen Märkten wird es unbedingt dazu bringen müssen, daß sich neu eröffnende Perspektiven einer 'Jnduftrialffiermrg neuer Gebiete in einer Massclwi'N.'tvawderyng von Arbeitskräften .auHwirkeri wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.