Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2328 (14.8.1925)
- Date
- 1925-08-14
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2979076-2981191-2981413--23623-3011161- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wfe s Dien, Frellaq 13. AuMtsi 1926 Nr. 2328 Uonistlsche flrbeltspnrtel Hlfachduth Morgen Samstag, halb 8 Uhr abends, Hotel Continental: Thema t Die Hitachduth und der Kongress DflffltHV* Sprlnzak (Mitgi. der zion. Exekutive', KbUHCl« Dr. Ch. Arlosoroff (Mitgi. des Zentralkomitees der Arbeiterorganisation), Agr. I. Wil» kansky (Mitgi. des Direktoriums des K. K. L.), Abr. Lewlnsohn (Abg. des poln. Sejm). Der Schriftführer Dr. Piotrowski. Sein tzharakterbitd bei der Srngenanssage im Lemberger Prozeß. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitun-".) Lemberg, 13. August. Dos Zeugenvevhör mit Doktor Piotrowski, dem Schriftführer in der -dem gegemvärtig stattfinde nden Prozeß vorangehenden Nute rs u ch n n g, welches am 29. Verhandlungstag fortgesetzt wurde und in welchem die Verteidiger der Augekl.igten dem Zeugen eine Reihe von Fragen stellten, gestaltete sich sehr aufregend. Im Laufe der Vernehmung offenbarte sich die hinterhältige Methode des Zeugen, immer neue Be schuldigu ngen gegen die Angeklagten vorzttbringcn (wohl, um so von feiner eigenen höchst zweifelhaften und durch die Beschuldigungen der Angeklagten und der Zeugen sehr 'belasteten Rolle bei der Voruntersuchung abzulenken); insbesondere ergriff Schriftführer Piotrowski jede Gelegenheit, um gegen den Angeklagten K o r n h a b e r Beschuldigungen zu erheben; er stellte sich auch sozusagen als Opfer von Kornhabers und sonstiger jüdischer Bevlettmdwng hin. Sachlich dagegen -tvaren Dr. Piotrowskis 'Aussagen sehr fragwürdig und der Verteidiger Dr. K i b i tz wies ihm in seinen Aussagen, sotveit sie sich auf den Gang der Untersuchung gegen den von Dr. Kibitz verteidigten Angeklagten Dwornicki beziehen, Widersprüche mit den Aussagen des Untersuchungsrichters Rutka nach. Die Art der Aussagen Piotrowskjs riefen energischen Protest von seiten btt Verteidigung hervor; Verteidiger Dr. Grek beantragte, den Zeugen wegen Berten m d u n g z u gerichtlicher Verantwortung zu ziehen; Verteidiger Dr. Landau wies daraus hin, daß aus den Versuchen des Zeugen, neue Anklagen gegen Kornhaber zu erheben, die wahren Intentionen Dr. Piotrowskis deutlich zu erkennen seien; Verteidiger Dr. Dattner stellte den Antrag, zwei Zeugen zu vernehmen, die beiweifen können, daß die korrekt-passive Rolle, welche Doktor Piotrowski bei diesem Prozeß nach seinen Aussagen gespielt haben will, doch in einem anderen Lichte zu sehen ist, da idurch die Aussage der Zeugen bewiesen werden kann,-daß Dr. Piotrowski mit den Eltern des des Attentats auf den Staatspräsidenten verdächtigen Terroristen Stephan Panezyszyn eine Konferenz hatte, bevor sie als Zeugen vor Gericht anssagten; ferner können zwei Rechtsanwälte und Ing. Jäger darüber als Zeugen bekunden, daß Doktor Piotrowski ein Interesse daran hatte, zu wissen, was die Angeklagten mit ihren Anwälten besprechen und daß daher Piotrowski an der Tür des Advokatenzimmers während der Besprechungen der Angeklagten mit ihren Verteidigern horchte. Diese Darlegungen der Verteidiger benützte der der Anklage als Privatbeteiligter angeschlossene Vertreter des Panezyszyn, Rechtsanlvalt S-tankiewiez, zu politischen Darlegungen, die vom Gericht als Mißbrauch gcrügk werden. Ein Antrag des Verteidigers Dr. G r e k auf eine Konfrontation zwischen Untersuchungsrichter Rutka, Schriftführer Piotrowski und der Braut des Mikitin, Karolina Stein, der während der Untersuchung gegen Mikitin nach ihrer eigenen Aussage weitgehende B e g ü n st i g u n g e n bezüglich ihrer Zusammenkünfte mit ihrem-Bräutigam zugestanden wurden, wird vom Gericht abgelehnt, über die Anträge Dr. Tattners auf Einvernahme neuer Zeugen behält sich das Gericht die Beschlußfassung für später vor. Das Gericht beschließt für den Zougen Schriftführer Dr. Piotrowski eine Ordnungsstrafe von 10 Zloty wegen des Ausdruckes „Verleumdung", den er in seinen Darlegungen über Kornhaber gebraucht hat und nimmt die Verteidiger Dr. Landau und Doktor Dattner in Ordnungsstrafe von je 100 Zloty wegen Beleidigung des Zeugen Piotrowski. Zum Schluß stellt der Angeklagte Mikitin einige Fragen an den Zeugen Piotrowski, die geradezu sensationell wirken; unter anderem fragt er, ob der Zeuge sich daran erinnere, daß seine (Mikitins) erste Zusammenkunft mit der Braut eine halbe Stunde, nicht, wie der Zeuge ausgesagt habe, drei Minuten gedauert habe, ferner ob Zeuge sich erinnere, was er ihn: (Mikitin) über bei Steig er-gefundene Bomben und über dcebei gelegene Kragen, die Steigers Eigentum gewesen sein sollen, erzählt habe; endlich, ob der Zeuge sich erinnere, daß er ihm (Mikitin) die Photographie des psychisch gänzlich zusammengebrochenen Steiger im Gefängnis gezeigt habe mit dem Bemerken, Mikitin möge sich des Anblickes freue n. Dr. Pi-otvowski hat auf alle 'diese Fragen Mikitins nichts zu erwidern als zwei stereotype Einwände: „Erfindung!" — ,^Jst nicht wahr!" Mikitin verzichtet schließlich auf die weitere Fragestellung mit dem Bemerken, er wisse schon im voraus, was Doktor Piotrowski antworten werde: „Erfindung, ist nicht wahr"; er erkläre jedoch, daß sämtliche Aussagen des Zeugen Dr. Piotrowski Erfindung und unwahr seien. Den Schluß des 29. Vevhandlungstages bilden die nicht sehr wesentlichen Zeugenmr'sfagen des Gerichtsveamten Blaschke, der in der Kanzlei des Untersuchungsrichters Rutka av beitet und das Vorgehen seiner Vorgesetzten bei der Untersuchung als korrekt bezeichnet, sowie des Lehrers M a r yniak, eines Freundes des ukrainischen Terroristen Panczy'szyn, der den Panezyszyn vom Akten tatsverdacht in wohlgefetzter Rode zu entlaftett sucht. eine erfolgreiche Durchführung der Grundansgabe des Nationalfonds — der Erlösung ix» Bodens — unmöglich, wie ja auch der Vergleich der zi.vanzigjährigen Tätigkeit des Nalionalfonds, die einen Bodenbesitz von bloß 20.000 Dnnam ergab, mit den letzten Jahren, die zum Erwerb von über 200.000 Dunam führten, unwillkürlich ergibt. Ich bin dessen sicher, daß der Kongreß die Probleme des Keren Kajemeth zugunsten dieser Institution, tvas ja mit dem Nutzen des gesamten Aufbauwerkes identisch ist, lösen wird! Während der Jüdische Nationalfonds unter den gegenwärtigen Umständen bloß den käuflichen Erwerb arabischer Ländereien zum Zwecke haben kann, ist cs Aufgabe des politischen Departements der Zionistischen Exekutive, die Erhaltung der unbebauten Regiermtgsländereien für das jüdische Bol? durchzufetzen. Bis jetzt konnte dieses wichtige Ziel nicht erreicht werden. Die Exekutive dürfte in Zukunft weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht machen. Die Fortschritte in der Kolonisation sind sehr bedeutend, doch muß offen zugegeben lwerden, daß sie mehr aus >er verstärkten Einwanderung von außen als aus der inneren wirtschaftlichen Erstarkung resultieren. Ueberhaupt sind unsere Erfolge meist quantitativer, weniger qualitativer Natur. Aeußerst erwünscht ist in dieser Beziehung die einheitliche Organisation der Mischen Bevölkerung Palästinas. Eine NationalversamnTung, wenn auch zunächst unvollkommen, wird schließlich zufammentreten und allmählich alle Kreise einbeziehen. Diese Entlwicklung ist notwendig, weil an der Organisation des palästinensischen Judentums unsere zukünftige Existenz in Ere; Israel hängt. Der gesunde nationale Instinkt fnnro daher letzten Endes Herr über die Schwierigkelten werden. Im Zusammenhang damit steht die Forderung der erhöhten Rücksichtnahme der Exekutive ans den Re Präs "teilten der Mischen Bevölkerung in Erez Israel, auf den Waad Leumi, den Nationalrat. Dies ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern eine bedeutsame praktische Angelegenheit, denn die Kolonisationsproblcme sind den Landesbewohnern am besten bekannt. Einstweilen konnte der Hch-, tige Weg einer gemeinsamen Arbeit zu meinem lebhaften Bedauern noch nicht geftmden werden. Doch ist eine befriedigende Lösung der Frage der Beziehungen zwischen der Exekutive und dem Nationalrat auch insofern sehr wichtig, als dies die erste Etappe zur Klärung der Beziehungen zwffchen der unaufhörlich wachsenden Mischen Bevölkerung Palästinas und dem Judentum in der Gallith darstellen wird. Zu den akuten Organi-sationsproblemen der Bewegung ist zu bemerken, daß das natürliche Zentrum unserer wirtschaftlichen, kulturellen und organisatorischen Tätigkeit in Palästina liegt. Nach Jerusalem muß die allgemeine Leitung der Bewegung, müssen die Bureaus des Keren Hajessod, der Banken, der Propaganda, das Komitee der Universität und des Technikums überführt werden. Nur das politische Departement, das in der Hauptsache unsere Beziehungen zur Mandatarmacht regulieren soll, hat in London zu bleiben. Doch die politische Tätigkeit in Ere; Israel, die Beziehungen zur Lokalregierung und zu -den Arabern müssen durch die Leiter der politischen Departements im Verein mit Vertretern des Waad Leumi von Jerusalem aus geleitet -werden. Ist hoffe, daß bereits dieser Kongreß entsprechende Beschlüsse, -wenigstens in bezug aus einen Teil unserer Zentvallinstrtutionen, fassen wird. Die oft gehegten Bedenken wegen deren Heberführuug nach Palästina werden sich als ebenso gründlos ell.oeisen wie die seinerzeit in bezug aus die Uebersiedlung der Kerett-Kajemeth-Zentrale geäußerten Bedenken. An der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme kann heute niemand mehr .zweifeln. Die .Kulturarbeit in Erez Israel ist nicht nur deshalb von größter Wichtigkeit, weil sie den eigentlichen Inhalt unseres Lebens als Nation bedeutet, sondern vor allem wegen der politischen Bedeutung eines durch Sprache und Kultur geeinten Judentums. Die Wichtigkeit dieses Problems wird in allen Teilen der Organisation nicht genügend gewürdigt. Schon jetzt genießt etDva die Hälfte der Kinder den Unterricht in unseren Schulen, die anderen werden in Stätten erzöget;, die unserem Einfluß nicht unterstehen. Der gegenwärtig von der Exekutive beabsichtigte Budgetposten für Kulturarbeit ist auch ganz unzureichend. Als einziger Weg zur Normalisierung unserer Kulturtätigkeit erscheint mir die Schaffung eines besonderen Kulturfonds mit einer autonomen Verwaltung. Ein Wettbewerb mit den anderen Fonds wird nicht zu befürchten sein.' Neben dem Keren .Kajemeth, der die Erlösung des Bodens Mit ständig wachsenden Mitteln betreibt, neben den» Keren Hajessod, dessen hoffentlich auch in der Zukunft ständig wachsende Mittel znnr Ausbau des Landes dienen, wiÄ> der Keren Hatarduch die Renaissance des jüdischen Geistes fördern. Wer >veiß, ob der Kulturfonds nicht in einigen Jahren dazu dienen wird, das Ktrlturleben der Nation auch in der Diaspora wesentlich zu bestimmen? Landes- und Bunüesblirgerfchaft. Kundmachung des Gesetzes, Jnkrafttretung am 1. Oktober. Heute wird im Bundesgesetzblatt das am 30. Juli d. I. verfassungsmäßig beschlossene Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust der Landes- und Bundesbürgerschaft kundgemacht. Es tritt am 1. Oktober 1925 in Kraft; dagegen ist die Bestimmung des Gesetzes, daß der Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit auf Grund der jetzt beschlossenen Bestimmung oder der Staatsverträge nicht eintritt, wenn jemand nach dem 16. Juli 1920 freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft erworben hat, bereits vom 15. August rechtskräftig. Nach den Bestimmungen über die Landesb ü r g e r s ch a s t ist jeder in einer Getneinde der Republik Oesterreich heimatsberechtigte Landesbürger jenes Landes, in welchem die Gemeinde gelegen ist. Erworben wird die Landesbürgerschaft von Bundesbürgern durch Erlangung des Heimatsrechtes in einer Landesgetneinde (in Wien durch Erlangung des Wiener He'nnatsrechtes), von Ausländern durch Verleihung, durch Abstammung (wobei nur diejenigen Kinder dem Vater oder der unehelichen Mutter in der Landesbürgerschaft folgen, auf die sich die Verleihung a u s d r ü ckl i ch e r st r e ck 1), ferner durch Ehe und schließlich durch Antritt eines öffentlichen Lehramtes an einer inländischen Hochschule. Ter Ausländer muß für die Verleihung der Landesbürgerschaft Nachweise n, daß ihn: die A u fn a h m c in den H e im atsverband einer österreichischen Gemeinde für den Fall der Erwerbung der Landesbürgerschaft zu ge sichert wurde, daß er im Fall der Erwerbung der Landesbürgerschaft aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit a u s s ch e i d e t, sowie daß er seit mindestens vier Jahren i nt Bundesgebiet seinen ordentliche» Wohnsitz hat. Die Verleihung der Landesbürgerschaft an einen Ausländer kann erst dann erfolgen, wenn das Bundeskanzleramt bestätigt, daß vom Standpunkte der Interessen des Bundes kein Anstand obwaltet. Durch die Erwerbung der Landesbürgerschaft wird die Bundesbürgerschaft erworben und diese erlischt auch durch Verlust der Landesbürgerschast, wenn nicht gleichzeitig eine andere Landesbürgerschaft erworben wird. Ueberdies werden Personen, die ö st e r r e i ch i s ch e Staatsbürger sind, ohne in einer Gemeinde der Republik heimatberechtigt zu sein, Bundesbürger. In welcher Gemeinde sie das Heimatsrecht erwerben oder welcher Gemeinde sie zugewiesen werden, wodurch sie die Voraussetzung für eine Landesbürgerschast erlangen, wird dttrch Bundesgesetz geregelt. Der Bund hat auch Vollzugsbestimntungen bezüglich der Personen zu treffen, die aus Grund von S t a a t s v e r t r ä g e n oder auf Grund der durch das Gesetz vom 5. Dezember 1918 eingeführten Staats bürge rschaftserklärung die österreichische Staatsbürgerschaft ohtte Erwerbung eines Heimatsrechtes erworben haben. Bis zur gesetzlichen Regelung durch den Bund gelten folgende Uebergangsb e st i m m u n g e n: Personen, die nach den bisher in Geltung gestandenen Vorschriften Staatsangehörige der Republik O e st e r r e i ch sind, ohne daß ihnen ein Heimatsrecht in einer Gemeinde der Republik Oesterreich zusteht, sind Bundesbürger, ferner sind Persötten, die die österreichische Staatsbürgerschaft und ein H e i rn a t r e ch 1 in einer Gemeinde Oesterreichs erworben, sie aber im Hinblick auf ihre Geburt oder ihrert Wohnsitz im Auslände infolge von Bestimmungen zwischenstaatlicher Verträge verloren haben, mit >6. Jttli 1920 österreichische Bundesbürger, wenn sie nicht durch eine bei ihrer zuständigen Landesregierung abgegebenen Erklärung darauf verzichten.