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Wiener Morgenzeitung · 1925-07-19 · Heft 2302 (19.7.1925) · p. Seite 8

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2302 (19.7.1925)
Date
1925-07-19
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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t Gerte 8 Men, Honnkay " ' Sohin verpflichteten sich diese Staaten untereinander, die Bestimmungen -es Staatsvertrages von Saint-Germain aufrechtzuerhalten. Der Artikel 64 dieses Vertrages besagt: „Oesterreich erkennt von Rechts wegen und ohne irgend eine Förmlichkeit als österreichische Staatsangehörige alle Personen, die zur Zeit des Jnkraftretens dieses Vertrages das H c im a t s r e ch t auf dem ö st < r r e i ch i s ch e n Staat sge biete besitzen und nicht Angehörige eines anderen Staates sind. Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft entscheidet sohin int Sinne des Staatsvertrages von Saint-Germain in erster Reihe das H e i m a t s r e ch t. 2. Wenn es nun im polnischen Minderheitsvertrag im Artikel 4 heißt: „Polen erkennt von Rechts wegen und ohne irgend eine Förmlichkeit als Staatsbürger die Personen altösterrcichischer Staatsbürgerschaft an, die auf dem polnischen Gebiete von dort wohnhaften Eltern geboren wurden," so entspricht dieser Artikel dem Artikel 65 des Vertrages von Saint-Germain, wo es heißt: „die österreichische Staatsbürgerschaft wird von Rechts wegen durch die bloße Tatsache der Geburt auf österreichischem Staatsgebiete von jeder Person erworben". Wie Oesterreich diesen Artikel 65, der dem Artikel 4 des Minderheitsschutzvcrtrages Polens entspricht, rechtlich umfaßt und behandelt, ist aus dem B r ü n n e r Vertrag ersichtlich (Bundesgesetzblatt vom 20. März 1924). Dort heißt cs wörtlich: „als Grundlage für die Staatsbürgerschaft gilt das im ehemaligen Oesterreich erworbene Heimatsrecht, im Sinne der Artikel 40, beziehungsweise 70 des Vertrages von Saint-Germain; die Bestimmung des Artikels 65 dieses Vertrages wird nur suppletorisch aufgofaßt, das heißt: diese Bestimmungen bleiben dann, wenn die a n d e r e n B e st i m m u n g e n über die Staatsbürgerschaft nicht a u s r e i ch e n, um die Staatsbürgerschaft eines Staatsbürgers des ehemaligen O e st e r r e i ch f e stzu st eilen, eine Präsnmptio juris (Vermutung) für «die Staatsbürgerschaft nach Maßgabe des Geburtsortes, welche infolauge gilt, als nicht der Beweis einer anderen Staatsbürgerschaft erbracht wird. Mit anderen Worten: durch den ursprünglichen Geburtsort kann man nur suppletorisch und vermutlich Staatsbürger sein, wenn die für die Staatsbürgerschaft primär in Betracht .kommende Heimatszuftändigkeit nicht erwiesen werden kann. War sohin jemand .zur Zeit der Ratifizierung des Vertrages zu Saint-Germain in irgendeiner Gemeinde Neuösterreichs zuständig, so ist und bleibt er österreichischer Bundesbürger, denn der Ort der Geburt kommt nur suppletorisch und präfumptiv in Betracht. Diesen Standpunkt hat die österreichische Regierung bereits im Brunner Vertrag vertreten, dieser Vertrag ist sogar im Uebe r ei nlko mme n in Ro m zitiert und ist daher für die Auslegung der österreichischen Regierung bindend. 3. Im Artikel 62 des Staatsvertrage's betreffs des Schutzes der Minderheiten verpflichtete sich Oesterreich unter anderem, auch die Bestimmung der Artikel 64 und 70 anzuerkennen und daß kein Gesetz, Leine Verordnung und keine amtliche Handlung (auch nicht im Wege des Verwaltungsgerichtshofes mit dem ^scheid zur Darnachrichtung) mit diesen Bestimmungen im Widerspruch oder Gegensatz stehe. 4. Mit Recht argumentiert Dr. Kn ropat nickt: Am Tage des Inkrafttretens des Vertrages von Saint- Germain (16. Juki 1920) war Polen noch nicht im Besitze der Souveränität über Galizien, da erst die. Botschafterkonferentz vom 14. März 1923 die Souveränität über Galizien an Polen übertragen hat. Die in Galizien Geborenen konnten daher am 10. Jänner 1920 die polnische Staatsbürgerschaft auf Grund der Geburt nicht erwerben, da Polen für Galizien keine Gesetze erlaffen konnte. Da die Minovitätenfchutzverträge in Oesterreich nicht kund ge macht wurden, so -daß die österreichischen Staatsbürger die Berzichterklärung an die Sukzessionsstaaten im Laufe von zwei Jahren 'nicht abgeben konnten, kann und wird die österreichische Regierung. die vielen Bürgern drohende Gefahr des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft auf die Weise «beseitigen, daß sie die bloß den Bundesbeamten zugedachte Sicherung gegen Verlust der Staatsbürgerschaft generell auf alle durch die Minderheitsschutzverträge tangierten Personen ansdehnt. Die von der Regierung eingebrachie Heimatrechtsnovelle räumt mit vielen mangelhaften unveralteten Bestimmungen ans, so daß auf beim Gebiete beö Heimats- und Staatsbürgerrechtes einigermaßen Klarheit geschaffen wird. ' Die wichtigsten Bestimmungen besagen: Heimatlose Bundesbürger, die auf Grund von Staats- Verträgen die Staatsbürgerschaft der Republik Oesterreich entweder durch Option — oder als Altausländ er — auf Grund einer Erklärung nach § 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 1918, St.-G.-Bl. Nr. 91, die deutschösterreichische Staatsbürgevschaft erworben haben und heinratlos sind, erlangen, falls sie ehemals in einer Gemeinde des österreichischen Bundesgebietes das Hejmatrecht befaßen, .neuerlich kraft Gesetzes das Heimatrecht in jener österreichischen Gemeinde, iu der sie zuletzt Heimat berechtigt waren. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, erwerben sie kraft Gesetzes das .Heimatrecht in der Gemeinde, in der sie am 16. Juli 1920 ihren ordentlichen Wohnsitz hatten, oder wenn mehrere Wohnsitze in Betracht körnen, tatsächlich gewohnt haben. (8 2 des Entwurfes.) """ Wkemer MorchMzrskuilA. ~ 19. Juki 1926 M. SNA Ferner wird den Bundesländern, die durch den Staatsvertrag von Saint-Germain Gebietsteile eingebüßt halben, die Möglichkeit gewährt, ehemalige Landesangehörige, die trotz der Bestimmungen des § 2 heimatlose Bundesbürger bleiben, wieder m ihrem Lande heimatberechtigt zu machen. (§ 3 des Entwurfes.) Heimatlose Bundesbürger, die auf Grundes § 2 und 3 des (Gesetzentwurfes ein Heimatrecht in der Gemeinde, in der sie sich nach erlangter Eigenberechtigung durch vier Jahre freiwillig und ununterbrochen vor dem Zeitpunkte des in Frage gekommenen .Hermatsrechtes zuletzt aufgchalten haben, ohne währendieses Zeitraumes der öffentlichen Armenversorgung anheimzufaüen. <8 (4 des Gesetzentwurfes.) H e i rn a t l o f e B u n d e s b ü r g e r, die ein Heimatrecht kraft des neuen Gesetzes nicht erwerben, sind in nachstehender Weffe zuzuweiscn: a) der Gemeinde, in der sie sich zur Zeit ihrer Abstellung zum Militär oder ihres freiwilligen Eintrittes in dasselbe befunden halben, sofern die Abstellung oder der fteiwillige Eintritt spätestens am 31. Dezeiuber 1913 stattgefunden hat; b) der Gemeinde, in der sie sich während der dem Zeitpunkte des zur Frage gekommenen Heimatrechtes unmittelbar vorausgehenden zehn -Jahre am längsten, wenigstens aber ein halbes Jahr ununterbrochen und bei gleichem Msenthalte in zwei oder mehreren Gemeinden zuletzt nicht unfreiwillig aufgehalten haiben; c) der Gemeinde, in der sie geboren sind oder — bei Findlingen — in der sie gefunden wurden; d) der Gemeinde, in der sie zur Zeit des zur Frage gekommenen Heimatsrcchte's angetroffen wurden. , La« Urteil der zahlreichen Kunden des bestbekannten Warenhauses DrL» Schiffmann, 2. Bez., Taborstraße 48, lautet überest stimmend: „Verläßlich gute Qualitätsware — außerordent» billige Preise/ Den besten Beweis für die besondere Leistung! fähigkeit nnd Konkurrenzlosigkeit dieses führenden Unternehmt der Leopoldstadt liefert die unumstrittene Tatsache, daß trotz n immer schwächer werdenden Kaufkraft des konsumierenden Pns likumS täglich viele neue Käufer den Weg zu Brüder Schtffmart finden. Wer einmal kauft, kommt immer wieder und empsteh diese gute und billige Bezugsquelle seinen Freunden. Besonder reißenden Absatz ftnbcu Kleider-Boile in allen DesfinS m Farben zum SensationSpreis von nur 98 Groschen pr: Meter. Wegen vorgerückter Saison besondere Gelegenheist käufe in sämtlichen Badeartikeln, Crepe de chine, Crepe maroeaft und sonstigen Sommerwaren. Prima Regenmäntel in retcj haltigster Answahr nur Schilling 19.80. Leinen, Gradl, Webst Haus- und Leibwäsche aus nur allerfeinsten Leienenwaren j beispiellos billigen Preisen. Niemand versäume die Besichtig«» der zahlreichen Schaufenster sowie die an jedem Sonntag g sehende Innendekoration, welche besonders bei starker Men! beleuchtung sehr schön wirkt. Im redaktionellen Teile enthaltene entgeltliche Mitteilung» sind durch ein vorangesehtes E gekennzeichnet. Wien, 10. IM. * Danksagung. Allen meinen Freunden n« Gesinnungsgenossen, die mich anlaßli« meines sechzig st en Geb urtstages beglüi wünschten und mir dadurch so viele Bi tveisederLiebeund Sympathie entgegei brachten, sage ich auf diesem Wege meine! herzlichsten Dank. Marienbad, im Juli 193 Leopold Sitzmann. Trifft keine dieser Voraussetzungen für die Zuweisung eines Hermailofen Bundesbürgers zu, so hat die Landesregierung eines Bundeslandes seine Zuweisung an eine Gemeinde ihres Bereiches zu verfügen. Welches Bundesland in Frage kommt,, bestimmt sich von Fall zu «Fall nach einer Reihung der Bundesländer, die vom Bundeskanzleramt unter verhältnismäßiger Berücksichtigung .der BevölkernnHsziffern der Bundesländer auf Gründer Volkszählung 1926 ein für allemal fostzusetzen ist. Von besonders wichtigem Interesse ist der 8 24, der folgenden Wortlaut hat: a) Personen, die innerhalb der Zeit vom 1. Oktober 1920 bis zum Wirksamkeitsbeginne dieses Gesetzes in einem öfentlich - rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bunde oder zu einem Bundesstaate gestanden sind und die Landesbürgerschaft in einem Bundeslande nicht besitzen, erwerbe v o m 16. I u l i 19 2 0 an die StaatHzugehörig-- keit der Republik Oesterreich. b) Können solche Personen die österreichische Staatsangehörigkeit kraft bestehender zwischenstaatlicher Verträge nur nach vorheriger Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverbande erwerben, so erlangen sie erst im Zeitpunkte .der Entlassung rückwirkend vom 16. Juli 1920 die Staatszugehörigkeit in der Republik Oesterreich. c) Der Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit auf Grund des Absatzes a) tritt nicht ein, wen« diese Personen nach dem 16. Juli I960 freiwillig Me ansdere Äaatsbürgerschast erworben haben. In ähnlichem Sinne soll auch laut Verlautbarung durch einen entsprechenden Zusatz zu diesem Paragraphen allgemeine Remedur geschaffen werden für alle, die auf Grund der MMvntätsversträge ihre österreichische'Staatsbürgerschaft verlieren würden, : ' ' ' . “ lUeber alle Erwartung hart sind die Bestimmungen über die Berlei-Hung der Landes-, beWhungsweife Bunde'sbürgerschaft an Ausländer. Ausländer erwerben von .der Landesregierung laut Gesetzesvorlage die Landesbürgevschaft als Voraussetzung der Mndeshürgerschaft unter folgenden Voraussetzungen: 1. Wenn sie Nachweisen, daß sie aus der bisherigen Staatslangehörigkeit ausgeschieden^ beziehungsweise entlassen wurden; . 2. wenn sie nach den Gesetzen des Auslandsstaates großjährig sind; 3. wenn ihre Beziehungen z« ihrem bisherigen Heimatstaate, sowie ihre sonstigen Personal- und Familienverhältnisse derart sind, daß durch die Einbürgerung für das Land oder für den Bund keine Nachteile zu befürchten sind; und; 4. wenn sie bereits die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband einer Gemeinde besitzen, und zwar: a) mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes auf Grund einer vierjährigen unmtterbrocheyen Seßhaftigkeit; ' b) ohn e Zusti mmu ng des Bundeskanzl e r a m t e s auf Grund einer zehnjährigen ununterbrochenen Se ß h a f t i g k e i t in einer Gemeinde des Landes. Wenn man aber noch nicht vier Jahve seinen ordentlichen Wohnsitz in Oesterreich hat, kann man die Bundes- Mrgevschaft nur dann erlangen, «wenn die Regierung sie ls im Interesse d e s B u n d e s" bezeichnet. Aus dem Gesetzentwurf ist leider zu entnehmen, daß auf Grund des zehnjährigen Aufenthaltes die Landesregierung die Einbürgerung verleihen footf, aber nicht m u ß, so daß sogar auch in diesem Falle das Ginbürgerungsansuchen in das völlig freie Ermessen der Landesregierung gestellt ist. Da's Bundeskanzleramt hat sich sogar das Recht eingeräumt, die Verleihung der Landesbürgerschaft noch in 20 Jahren^u widerrufen. Schließlich ist auch noklttiert, 88ß eiü Oesterreicher mit Zustimnulng der Bundesregierung eine auswärtige Staatsbürgerschaft erwerben und dabei die österreichische behalten kann. * Bund indischer Iunqwanderer. Am 16. d. wurde i Bratislava eine neue Ortsgruppe nnter der Leitung des Herr Oskar Spierer gegründet. E Palästinareisen mit .den Danopserm dar franMischs Linien ab Marseille und Constanza. Auskünfte und Billetts Compagnie Generale Transatlantique, Wien, 4. Bez., Wiedn Gürtel 24. * Das Wetter. Gestern herrschte den ganzen Tag üb» klares S om merw e tter. Gegen abends setzte heftiger G< wittevregen ein. Die Wettervoraussage für heute lautet Ziemlich heiter mit Gewitterneigung, warm, fpäst W e t t e r st u r z in Aussicht. * Die kalten Junitage legen äuMichen Gemütern de Gedanken an die kommende Eiszeit nahe. Es .trifft sich gut, do in der,mit bemerkenswerter PimkÄichkoit erschemenden dritte ' Lieferung des ,Meinen BrockhauH" sich eine Karte befindet, dl Norddeutschland zur Eiszeit darstellt. Schrecken erfaßt einet denn dcvmMs lag fast das ganze wette Landgebiet mit der Novi nnd.Ostsee unter einer mächtigen Eisdecke, die aus Skandt navien herangevückt >war. Geologffch gesprochen, D es gar nick so lange her, daß in MittÄsuvopa oie Eiszeit gcherrscht ha Es hat fopar mehrere Eiszetten gegeben, «und, was auch intet essieren wrrd, der Mensch war schon ihr Zeuge. Am Rande de abschmchzenden Massen, deinen mächtige Ströme entsprangel führte er ein unstetes Jagdleben. Zn den Jagdtieren gehört auch das heute ganz ausg^toribvne Mammut. <Mmren der Eit zeit hat man sogar in Mvcka sestgestellt, und es ist Nicht aus geschlossen, daß eine solche Zett bei uns wiederkehvt. Zu, Trost sei gesagt, daß es sich allerdings um eine Frist von viele Jahrtausenden handeln tvird. Die dritte Lieferung des Meine Brockhans ist muh sonst in Wort und Bi^ld fchr interessant an Ibewoist, daß in dem Werk das praktische Leben ebeüso g Worte kommt wie die Wissenschaft. War können nnseren L, fern, die den Meinen Bvockha^ noch nicht subskribiert Habei nur empfehlen, sich die Vorteile des gevvngsren Subslkviptions Preises, der noch einige Wochen Mittigkeit hat, nicht entgehe zu kaffen. E Schlammbad Pisthan. Urkrästige Bäder gegen Rhenmc Gicht, Ischias. — Schlamm für Hauskuren «nd alle Auskünfte Pischanburean, 9. Bez., Alserstraße 32. * Hundert Schilling für diamantene Hochzeiter. In de letzten viereinhalb Jahren hat Stadtrat Sp'eiser nich weniger als 720 goldenen nnd diamantenen Hoch zeitspaaren ttn Namen des Vürgermeisters die Glück wünsche nnd das Ehrengeschenk der Gemeinde überbracht. Bo nun ab wird jenen mittellosen Wiener Ehepaaren, die die dia mantene Hochzeit begehen nnd rvm die Ehrengabe ansuchen, oi, Betrag von hundert Schilling überreicht worden. De Gemeinde wird dadurch keine besondere Belastnug erwachsev da in den letzten emeinhakb Jahren nur sieben dia mantene Hochzeiten gefeiert wurden. E Eine große Freude evlelbt jede Mutter an ihrem Kind« wenn sie demselben — falls sie es nicht selbst ernähren kann — in den ersten Lebenswochen NestleS gezuckerte Milch verabreicht eventuell unter Zugabe von etwas Nestle Kindermehl. Mese Milz gerinnt nie und schützt den Säugling vor der im Sommer besou derS erhöhten Gefährlichkeit der Milchschäden. Dann soll daS Kinl Nestles Kindermehl erhalten. * Die Lebensmittelmarkte. Die angskündigte Bcr> billig« ng derFleischpreise, trotz der verminderte, dieSwöchigen Importe um 110 Tonnen, hat gestern in der Groß Markthalle stattgefunden. Rindfleisch wurde um 20 G., Kalbfieift je nach Qualität um 30 bis 40 G. herabgesetzt. Trotzdem wie! die Großmarkthalle im Gegensatz zu einem sonstigen Samsta, schwächeren Besuch auf. Die verminderte Aufnahmsfähigkeit de! Konsums macht sich in allen Verbraucherschichten empfindlich fühl bar. Der Naschmarkt bot gestern in allen Gemüsesorten eiw reichliche Auswahl. Spinat, Erbsen, Fisolen und Schwämine wuv de« billiger abgegeben. Hingegen haben sich Gurken im Preis« verteuert. Wie in Händlerkreisen verlautet, dürste diese Aufwärts« bewegung nur eine vorübergehende Erscheinung sein. Die Preis« läge auf dem Obstmarkt zeigte gegen den Vortag keine bemerken-« werte Veränderung. Der Absatz in Geflügel hielt sich in mittelmäßigen Grenzen. Butter und Eier, die in genügender Menge ausgeboten wurden, fanden lebhaften Zuspnich. E Der Del-Ka-Sommerräumungsverkauf ist in vollo» Gange, siehe Inserat, Sette 11. Die wenigen Beispiele beweise! die unerhört herabgesetzten Preise. Auch in Lurusschuhen finde» Sie viele Rest- und Einzelpaare enorm billig. Besichtige» Sie dieSchausenster! * Einbrecher mit Betäubungsmitteln. Das S-ichcrhotts« huireau wrwde gostern von der Gendaonleric m Klagen, fu r t verstäiMftt, daß in der Nacht zum 16. d. im A n new heim am Ossiachevsee urchokmmte Täter in die Wohimnq de! dovt zum SonMovauiftnchättes woillerchen Direktors der Ängjlo, tschechischen Bank in Pmg, Jchef Gednild vge«r, oinMdvungen sind. Die Täter haben verrnuttich den Direktor liHtf sci«nen Sohn mit Hilfe von chemischen Mii>telr betäubt ur»d dann zivei Brieftaschen mit 10.000 tschech. K nnd 6L Millionen österr. K. sotüie eine «goldene Uhr samt goldener Offisiersket>te mit viereckigem Medaillon, eine golß dem Taöatiere und eine schtvavze Siahiuhr erbeniete. Di» Strolche koninÜM. W jetzt «och «licht ßchdgmommen werden

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