Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1925-07-03 · Heft 2286 (3.7.1925) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2286 (3.7.1925)
Date
1925-07-03
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2979076-2981191-2981371--23231-3010727
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Sette g Wien, Freitag Personen entfallen schäpungsweiisc 200.000 auf Polen, Jugoslawien und Rumänien. Erwägt man, daß etlva drei Viertel davon die österreichische Staatsbürgerschaft bereits vor dem 16. F-uli 1920 erlangt haben, ergibt sich samt Frauen und minderjährigen Kindern eine Zahl von rtwa 300.000 Personen, die anfangs März 1926, ohne davon eine Ahnung zu haben, formell aufgehört ho»be», österreichische Staatsbürger zu sein. Daß sich darunter eine große Zahl von aktiven und pensionierten Staatsbeamten befindet, für die unermeßliche Folgen aus diesem Vorgehen der österreichischen Bundesregierung entstehen können, ist vielleicht die groteske Seite dieses Falles. Man bedenke nur die Möglichkeit: radikaler Abbau von Staatsbeamten und Pensionisten durch österreichische Leichtfertigkeit! Denn eine Leichtfertigkeit sondergleichen ist es, -daß inan diese von ihrer Staatsbürgerschaft leibenden Menschen ums Optionsrecht gebracht hat. Auch vom jüdischen Standpunkt ist die Sache nicht zit unterschätzen, da nach der letzten Volkszählung 12Y.000 im Ausland geborene Juden in Wien leben, wovon' die Hälfte polnischer oder rumänischer Herkunft sein dürfte, so daß^ die Zahl der in Betracht kommenden Personen samt Frauen und minderjährigen Kindern mit 80.000 nicht zu hoch angegeben ist. Und das surd keineswegs die vielverlästerten „Flüchtlinge", auf die cs die Herren Waber und Genossen so scharf haben! Erefreulich ist, daß infolge der mit -dem amtssührenden Stadtrat für allgemeine Vmvaltung gepflogenen Verhandlungen in Wien erhebliche Konsequenzen nicht entstehen werden. Im Gegenteil, in allen Fällen, in welchen anläßlich einer Amtshandlung eine städtische Behörde zur Kenntnis gelangt, daß ein Heimatsberechtigter durch den sonderbaren Wortlaut der Minoritätenschutzverträge sein -heimatsrecht formell verloren hat, wird er aufgefordert, auf einem bereits vorgedruckten Formular unter Anschluß seiner Dokumente das Gesuch um Gewährung des Heimatsrechtes neuerlich einzubringen, welches binnen zwei Wochen gegen Zahlung einer Taxe bewilligt 4vird, die kaum die Kosten des Papieres und der Tinte deckt. Dieser BorganMdes Magistrats ist selbstverständlich und zweckmäßig. Nur wäre zu wünschen, daß die Tätigkeit der Behörden durch all zu starken Ansturm nicht behindert werde. Wir warnen nachdrücklich davor, den Geschäft'sgang der Behörden und de's Heimatsrechtsausschusses durch gleichzeitige Ueberroichung von zehntausenden Begehren unmöglich zu machen. Wer nach dem 16. Juli 1920 die Staatsbürgerschaft oder das Heimatsrecht erworben hot, ist überhaupt nicht betroffen. Wer aber das Heimatsrecht oder die Staatsbürgerschaft vor dem 16. Juli 1920 erlangt hat und unter die Bestimmungen der Minderheitsschutzverträge fällt, kanu ruhig warten, bis er von einer magfftmtrschen Behörde beanständet wird. Solange er unbeanstandet bleibt, gilt er als österreichischer Staatsbürger, wird er beanständet, dann ist ihm die formlose Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft in kürzester Zeit gesichert. Das gilt für Wien. Was soll aber mit jenen paar tausend Juden geschehen, die von der Gnade der Landeshauptleute und der einzelnen Landesregierungen abhängig sind? Ich bin gar nicht so sicher, daß sich die Wiener- Praxis auch in den christlichsozial-großdeutsch geführten Ländern durchsetzen wird. Sache der österreichischen Bundesregierung, die bisher ganz unverantwortlich vorgegangen ist und zehntausend,: Existenzen dem blinden Zufall preisgege'ben hat, wird es sein, durch Anweisung an die Landeshauptleute zu bewirken, daß sie allen Betroffenen die Staatsbürgerschaft Wiedervevlaihen, auch wenn es sich um Juden handelt. Was an uns lag, den ohne ihr Verschulden um ihre Staatsbürgerschaft gebrachten Personen zu ihrem Rechte zu verhelfen, ist geschehen. Wir mußten unsere Pflicht erfüllen. Diese sensationelle Staatsbürgerschaftsgeschichte ist doch wieder ein Beweis dafür, wie man in Oesterreich vorgeht, lvenn man hofft, den Juden unangenehm zu werden. England im Srient. Zur Ernennung Lord Plumers. Der unvermittelte Entschluß der britischen Regierung, das Oöerkommissariat in Palästina dem Marschall Lord P l n m e r zu übertragen, hat verschiedene Deutungen erfahren. Bon vielen, namentlich englischen Kreisen wurde diese Ernennung mit der gesamten Lage im vorderen Orient in Verbindung gebracht und als eine Maßnahme strategisch-politischer Ertvägungen erklärt. Bon zionistischer Seite ist eine Stellungnahme noch nicht erfolgt. W e i z m a n n hat Lord P l u m e r mit den Ansichten der Zionistischen Organisation bekannt gemacht, doch ist zwischen beiden eine zweite Aussprache in Aussicht genommen, die noch vor dem Amtsantritt des neuen Oberkommissärs und nach dessen Begegnung mit Sir Herbert S a m u e l erfolgen soll. Infolge dessen sind die vielfach geäußerten Befürchtungen einer Kursänderung einstweilen gegenstandslos und nur als Ausdruck von Stimmungen zu werten, die allerdings in dem gegenwärtigen Zeitpunkt, knapp vor dem Kongreß, von besonderer Bedeutung sind. Dagegen knüpft die arabische antizionitstische Opposition an die Ernennung Lord Plumers große Hoffnungen. Es ist bisher nichts bekannt geworden, was eventuell als Grundlage solcher Meinungen in Betracht käme. Auch die arabische Presse hat nichts mitgeteilt, was besonders auffallen würde. Es ist zur Beurteilung dieser Opposition, die im Arabertum Palästinas selbst nur eine Ni'ud er Herr darn.llr, wichtig, hervor;»heben, daß sich dieser Wiener Moraenzettunst. 3. Juli 1927, Rr. 2286 Bundes- und Laudesbürgerschaft. „Eigene" und ..fremde" Staatsbürger. Die Absonderlichkeit der alten österreichischen GesetzgebnW, daß jeder Staatsbürger auch eine Heimatsgemeinde haben nlüsse, mag vielleicht in der Monarchie einen Sinn gelebt, haben, da die soziale Fürsorge darin bestand, daß die Heimatsgenie in den die arbeitsunfähig Gewordenen übernehmen, für die BerPflegMosten der in öffentlichen Krankenanstalten befindlichen Armeil auskomnieii und die unsozialen Elemente einfach Mschubiert erhielten. Im Zeitalter der Sozialversicherung, deren Gesctzwerdimg für die nächsten Jahre in sichere Aussicht gestellt wird, und der Krankenversicherung, die heute schon den größten Teil der Unselbständigell umfaßt, ist die Zuständigkeit bedeutungslos gelworden. Dennoch hält die Gesetzgebung der Republik an der He-imatszuiständigkoit uncitüucflt fest. Dies führt zic der Ungoheucrlichkeit, daß eine große Zähl österreichischer Staatsbürger zu Bürgern zweiter Kategorie degradiert ist, da ihnen zur östcrrcichifchcn Bundesbürgevschaft noch die Zuständigkeit in eine österreichische Genreinde fehlt. Solange von diesem Mangeil nur die jüdischen Optanten betroffen lvaren, dachte lnan in den Ministerien nicht daran, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Nun, da Flüchtlinge a«us den abgetretenen Gebieten, namentlich dcutschböhmische Militärflüchtlinge und Beamte, die «deir hcrvscheilden Parteien politisch nahestehell. aus denk Fohlen der Vollbürgevschast Narhtei«le zu erwarten haben, hat sich die Regierung dazu aufgerafft, für eine Regelung dieser Verhältnisse Voraussetzungen zu schaiffeil. Zu diesem Zwecke hat sie dem Nationalrat gestern eine H e i m a t s r c ch t s n o v e l l e und eine Vorlage über den Erwerb und Verl u st der Landes- und Bundesbürgerschast vorgolegt. Die Heimatsrechtsnovelle bestimmt unter anderem, daß heimatlose Bundesbürger (Optanten oder Personell, die eine Staatsbnvgerischaftscrklärung abgegeben haben) das Hemratsvecht in jener Gelm-inde erlangen, in welcher sie am 16. Juli 1920, das ist am Tage des Inkrafttretens des Friedensvevtrages, ihren ordentlichen Wohnsitz hatten. Alle übrigen Optanten und Erklärer, das sind diejenigen, die erst nach dem 16. Ink optiert oder ihren Wohnsitz am Stichtage im Allsland hatten, können innerhalb dreier Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Landesvegievung eines Bundeslandes erklären, daß sie in diesem Bundesland heimatsberechtigt sein «wollen. Ueber eine solche Erklärung kann die Landesregierung innerhalb sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Gemaiude ihres Bundeslandes bestimmen, in welcher dem Erklärenden das .He/ matsrecht zuzufteherc hat. Erklärungen, über welche inner- «halb sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine willfahrende Erledigung der Landesregierung nicht ergangen ist, gelten als abgewiesen. Heimatlose Bundesbürger, für die keine der erwähnten Voraussetzungen zur Erlangung des Heinlatsvechtes zutreffen, erwerben das Heimatsrecht in der Gemeinde, in der sie sich nach erlangter Eigeniberechtigung.durch vier Jahre freiwillig und ununterbrochen zuletzt aufgehalten haben. Die Heimatlosen werden u. a. jenen Gemeinden zugeivlgsen, in denen sie sich (bei verschiedenen Aufenthaltsorten) wenigstens ein halbes Jahr ununterbrochen aufgehalten haben. Es werden also zwei Kategorien Optanten für die Erwerbung der Heimatsbewchtigung geschaffen. Solchen, die vor dem 16. Juli 1920 die Slaalsbürgevschaftserklärung abgegeben haben, werden keine besonderen Schloierigleiten gemacht. Die andere Gruppe ist von der Willkür der Landesregierungen abhängig n.nd kann, falls sie keine Erledigung ihrer Erklärung, in dem betreffenden Lande die Laudesbürgerschaft erwerben;-u wollen, erhält, auch ihre durch die Option evtalkgtc Bundeadürgerschnft verlieren, da die Bnndesibürgerschaft an die Voraussetzung der Landrsbürger- 1«cha,st güknüpft ist. Noch krasser Ist das zweite der gestern vovgetcgten Gesetze, das die Bestimmungen über den Erwerb und den Be r l u st der Landes- und Bundesbürgerschaft betrifft. In der Begründung der Schikanen, mit welchen die Verleihung der Landesbürgerischaft an Ausländer ansgestattet ist, wird wörtlich angeführt: „Die Sorge um die Erhaltung des deutschen C h a r a k t c r s der Republik nötigt zu Maßnahmen gegen die zunehmende Ueberfremdung. Es erscheint «daher geboten, den Zufluß «tveitever frei über Elemente wenigstens ernznfchräliken." Dieser Erwägung dankt die Beftimnmn'g ihre Entstehung, die als Voraussetzung der Einbürgerung von Ausländern eine 4jährige Seßhaftigkeit verlangt. T'ie Eillbürgerungen von 'Ausländern erfolgen, durch die Landesregiernngen. Ein Anspruch auf VerleihllNig der Larldeshürgerschaft, üvelche die Vorallssetzung der Bnndesbürgevschaft ist, besteht gemäß diesem Entwurf rrach keiner Richtn-ng. Es ist daher die Abw'eifnug eines Einbürgerungsan suche ns in «das völlig freie Ermessen der Landesvegievung gestellt. Uebcrdies ist «die Einbürgerung von Ausländern, die noch nicht durch zehnjährigen Slufeuthalt den Anspruch auf Zusicherung des Heimatsgosetzes nach dem alten HeimatSgesetz erworben halben, an die Zn sti m mn n g d e s Bund es k a n z«I e ra m t e s gobunden. ,-Bor der Verleihung der Landesbürgerschaft an einen Llnsländer sind", wie das Gesetz vorschreibt, ,F>ie Beziehungen des Bewerbers zn seinelir bisherigen Helniatsstaate sowie die sonstigen PersoiilÄl- und FamMenverhältniffe zu prüfeu. Tie Verleihung darf ni-^t erfolgen, wenn diese Beziehungen und Berhültnisse derart sind, daß durch die Ei«n«bürgerung für das Land oder den Bund Nachteile zu befürchten sind." Nur an Ausländor, die bereits die Zuisichemmg der Auifnahnre in den Heimatsvevband einer Gemeinde besitzen und -eine ununterbrochene zehnjährige Seßhaftiglkeit Nachweisen^ k!a«nn^ die Landesvegierujlg die LandeSbürg«erschaft sofort Verleihern v Diese Entwürf«e,. welche die an leitender Stelle von Gemeinderat Dr. Plaschkes besprochene Fvivolitat des Spiolens mit Staatsvertt'ägen mit unevhövlem Räffirvoment ergänzen, scheinen in der deutschnat'i>onalen Gelschäftsstelle ausgearbeitet worden zu soin, von wo si«e das Bnndeskanzleranit unbesehen übernonl,m«en hat. Es wird hier «der Versuch geinacht, künstlich eine bestimmte Kategorie heimatloser Staatsbürger nach alt-ballkanischem Muster zu schaffen. Die,s«L Auslogung internatiollaler Verträge bedeil'tet eine Vevhöhnun«g der Mächte, die mit Oesterreich Verträge abgeschlossen haben-. Wen» diese Entwürfe Gesetz werden sollten, würden sie Oesterreich noch in die unangenehmsten außenpolitischen Situationen bringen. sehr dick ausgetragene Optimismus einzig und allein auf die Ernennung eines Christen stützt. Der Jerrlsalemer M.-Korrespondent der Wiener „Reichspost" versucht es, alle diese Aeußerungen zusammenzusaffen. Wie gut unterrichtet er ist, dafür mag die folgende, wörtlich zitierte Probe Zeilgnis geben: „Ist die Ernennung eines Christen, Lord Plumers, zum -Oberkommissär für Palästina ein sicheres Zeichen einer wirklichen Aenderung der britischen Politik an den heiligen Stätten? Zionisten sowie Araber find darüber ganz einig. Der Ausschuß der Londoner jüdischen Organ if a t i o n hat darüber seiner Ueberzengung, wie folgt, deutlich Ausdruck gegeben: „Das zi on ist is che Komitee von London hat jede Hoffnung aus eine politische Herrschaft in Palästina verloren. Durch die Ernennung Lord Plumers znm Obcrkommissär Palästinas wird dasselbe van «der englischen Regierung als eine Kronkolonie betrachtet." Die zionistische palästinensische Presse veröffentlicht täglich dieselbe Meinung. Dagegen freuen sich darüber die arabischen Zeitungen des Landes, die sich voil dem neuen Oberkommissär den Anbruch einer die nationalen Interessen der Eingobornen wirklich begünstigeudeu Zeit verspreche«». Eiilige arabische Anführer des politischen Widerstandes haben Lord Pinmer telegraphisch Glück gewünscht. Vielleicht aber übertreibt man von beiden Seiten. -Freilich kairn England feine Politik an den heiligen Stätten auch gründlich andern, wofern das mit den allgeineillen Plänen feiner Kolotualpölitik übexeiilst-immt. Daß es äber jetzt schon dazu bereit sei, ist wohl schwer zu bchanpten." Abgesehen davon, daß Zionisten und Araber infolge des erwähnten Mangels aller Aeußerungen von autoritativer britischer Stelle absölnf uicht einig sein können in dem 'Urteil über diese Ernennung, ist es etivaS kühn, die Aeußerung eines Ausschusses «der Londoner «jüdischen Organisation anzuführen. Es gibt keine Aeußerung, feinen Ausschuß, keine Organisation. Es gibt kein „zionistisches Komitee von London"; sollte hier etwa hie Ziönistische Exekutive gemeint sein, so wollen wir nochmals st sistellen, daß diese oberste Leitung der Zi-nl-istischen Cv*« «iiatiou int Bewußtsein ihrer Verantwortung nichts, aber auch gar nichts gesagt hat, was für das Zitat des Berichterstatters sprechen würde. Nach dieser Konstatierung «würde es sich erübrigen, auf die weiteren Ausführungen des Berichtes über die Mekkafrage etuzug-eheU. Wie diese «basiert sili«d, iist schon daraus zu ersehen, daß König Hussein nicht nach Bassorab sondern nach Zypern sich «'begeben «mußte. Sakolow über den gioniftenkongretz. Warschmt, 1. Juli. (I. T. A.) In einer Sitzung deS Zionistischerl Oberrates in Polen sprach der Präsident der Zionistischerl Weltexekutive Nahnm So'kol«ow über die La«ge der zionistischen Bewegung und die Aufgabeu des 14. Zionisteukongresses. Wir alle, sagte Sokvlow, sind uns darüber im klaren, «daß der «kommeude Kongreß a n t or i ta tiv «star k u n b einflußrei ch nach i«uneu «wie nach außen sein muß. Damit dies erreicht werde, ist es nottvendig, daß der Kongreß eine e i n h e i t l i ch c u n d geschlossene Vertretung des Zionismus in Polen aufweist. Die Erivciterung der I e >v i j h A genc y ist deshalb uotwe-lldig, weil wir zur Aufbauarbeit in Pa«lä,stina neue Kräfte ll«nd neue Mittel benötigen. Mir stehen jetzt in Palästina vor großen Ausgaben. Es gibt jetzt keinerlei G r u n d z u r B e u n r u h i g u n g betreffend die politische Lage des Ziouisnmö. Die Balfour-Deklaration steht auf feistem Grund, keine englische Negierung, möge sie welcher Partei -immer entstammen, würde hier etwas andern. Wir haben zwar in der Außenwelt Gegner, aber auch v iele Freunde: diese Freunde «müssen wir organisieren. Besonders aktiv müssen wir in den Kreisen des BL'lkerbnnde8 sein, voll welcher Seite wir einige Enttäuschungen erlitten haberi, die tvir aber nicht über Getbühr tragisch z>l nehmen brailchen. Wir müssen trachten, von imme-r neuen Staaten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.