Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2282 (28.6.1925)
- Date
- 1925-06-28
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2292 Men, Sonntag Wiener Morstenzett««-. 28. Juni 1228 Sette 8 , rechtes verhindern. Als Wahtlegitimation gilt die Schekel- / quittung und eine die Identität und den Wohnsitz genügend 'bescheinigende Urkunde (Meldezettel, Legitimation usw.). 8 11. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler die , Ordnungsnummer und den Namen des Listenführers eines kundgemachten Wahlvorschlages vormerken. Die Ver- ( änderung einer Liste ist unzulässig. Stimmzettel, die dieser Bedingung nicht entsprechen, sind ungültig. Streichungen 1 einzelner Kandidatennamen gelten als nicht vor- , genommen. § 12. Nach Beendigung der Wahlen wird die Wahl-; urne geöffnet und die Wahlkommission stellt das Ergebnis der Wohl fest. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Ergebnisses ist öffentlich. § 13. Uebcr das Ergebnis der Wahl ist ein Protokoll in vier Exemplaren aufzunehmen, in welchem die Anzahl der abgegebenen, der gültigen und die Anzahl der auf jeden Wahlvorschlag entfallenden Stimmen anzugeben ist. Das Wahlprotokoll samt Stimmzetteln und allen anderen Akten muß unverzüglich an den Obmann der Hautpwahlbehörde, Dr. Leo Goldhammer, 1. Bez., Käcntnerstraße 28/2, übermittelt werden. Nach Einlangen aller Wahlprotokolle findet das Skrutinium bei der Hauptwahlkommission in Wien statt.« Die Wahlzahl wird ermittelt, indem die Anzahl der abgegebenen Stimmen durch die um eins vermehrte Zahl der zu wählenden Delegierten dividiert wird. Auf jede Liste entfallen so viel Kandidaten, als die Wahlzahl in der auf die Liste entfallenden Stimmzettel enthalten ist. Die auf diese Weise nicht besetzten Mandate fallen der Reihe nach den Listen zu, welche den größten Stimmenrest aufweisen. Bei gleichem Stimmenrest erhalten Mandate jene Listen, deren Wahlgang im ersten Skrutinium erfolglos ^blieben ist. In allen andere Fällen entscheidet das Los. § 14. Bei Einreichung einer einzigen Liste oder Zurückziehung aller Listen bis auf eine entfällt jeglicher Wahlakt. § 16. Ein Delegierter darf nur ein Mandat übernehmen und ausfüllen. § 16. Ein* Wahlprotest muß von zumindest 20 Wählern gezeichnet sein, die Vor- und Zunamen, Beruf und Adresse deutlich anzugeben haben. Sie Haben folgende Bestimmungen zu beobachten: Die Proteste müssen schriftlich in zwei Exemplaren eingebracht werden, wovon eines an die Hauptwahlkommission, eines an die Exekutive zu richten ist. Die Proteste müssen spätestens acht Tage vor Kongreßeröffnung am Orte ihrer Bestimmung eintreffen. Jeder Protest muß enthalten: 1. Genaue Bezeichnung des Wahlortes, beziehungsweise Wahlkreises, 2. Angaben der Tatsachen, die angefochten werden, 3. Angabe von Beweismitteln und wenn möglich auch Vorlagen von Zeugenaussagen, die eigenhändig gezeichnet sein müssen. Die Hauptwahlkommission des Zionistischen Landesverbandes für Oesterreich. Agudiftische Publizist«. Mi>t welchen Mitteln die Propaganda der „Agudas Jisvoel", diie mündliche und die schriftliche, arbeitet, wurde hier »in den letzten Tagen mehrfach gezeigt, Die letzte Unwahrheit, auf der ein agudistischer 2lgitator attrappiert wurde, das schöne Märchen von den „Gutpunkten für Irreligiosität", die im Wiener Palästinaamt bei der Qualifikation von Ghaluzim zugeteilt werden, ist jüngst hier gebührend festgenagelt worden. Nun leistet sich das in Wien fabrizierte Agudas-Jisroel-Presse- Burean (Zeichen: A. I. P. B.) in seiner Mitteilung Nr. 34 vom 21. d. eine neue „Attacke" gegen das Wiener Palästinaamt, deren Substrat natürlich, wie stets, unwahr ist. HAUSBESITZER! zerbrechen Sie sich den Kopf, wo Sie nr urlirn d|e Mittel zur Instandsetzung Ihrer Orundstficke hernehmen? \XTgii1 S,e nicht wissen, dass wir Ihnen diese W ult Sorge abnehmen XV/iv» setzen Ihr Eigentum in kurzer Zeit reell und " gewissenhaft instand, wir bewahren Ihr Eigentum volle 5 Jahre weitet vor sonstigen Schäden und Sie zahlen an uns in monatl. Raten den vereinbarten Betrag zurück Gesellschaft für HOuserlnstandsefzungen Berlin W.35, KurfQrstenstr.50, an derQenthinerstrasse Tel.» Kurfürst 5311, Nollendorf 5170 1090 Am 17. d. fand Vor -dem Wiener Strafbezirksgericht 1 eine Verhandlung gegen einen „Palästinafahrer" (das Wort stammt vom A. I. P. B.) namens Henoch Liege r statt, der bei einer Borsprache im Palästinaamt, als ihm das Visum nach Palästina verweigert wurde, in sinnlose Wut' geriet und mehrere 'Einrichtungsgegenstände zertrümmerte. Der offenbar stark neurasthenische junge Mann war der Meinung, er erhalte das Visum nicht, weil er Agudist sei, in Wirklichkeit geschah es, weil sein polnisches Ausreisedekret nicht in Ordnung war. Er gebärdete sich im Amt derart, daß Wache geholt werden mußte. Auf die polizeiliche Anzeige wegen boshafter Sachbeschädigung kam er vor Gericht und Bezivksrichter F r y d a, dessen Namen das A. I. P. B. aus einem Grunde, der sich sofort erklären wird, wohlweislich nicht nennt, verurteilte Tieger zu einer Geldstrafe von zehn Schilling, bedingt mit einjähriger Bewährungsfrist. Den Bericht über diese Gerichtsverhandlung schließt das A. I. P. B. mit folgenden Worten: „Der Richter entschied für dieses mildeste Urteil, da er die Aufregung als berechtigt anerkannte. Sehr scharfe Worte ' fand er für die häßliche, parteimäßige Behandlung der Visaerteilung durch >die Zionisten, die einem Zionisten, der nicht Handwerker ist, eher ein Visum erteilen als einem Ägudisten, der ein Gewerbe beherrscht, wiewohl nach gesundem Menschenverstand anzunehmen wäre, daß die Zionisten jeden Juden, -der am Aufbau Erez Jisroels Mitarbeiten will, srendigst begrüßen müßten." Hier wird das Kunststück zuwege gebracht, einem Richter eine Urteilsbegründung in den Mund zu legen, die er nie gebraucht hat, um nur die obligate tückische Hetze gegen das Wiener Palästinaamt iuszemeren zu können. Wir haben festgestellt, daß Bezirksrichter Fryda das Urteil folgendermaßen begründet hat (die Begründung ist bekanntlich schriftlich niedergelegt): „Ms mildernd wuvde die Unbescholtenheit des Angeklagten . sowie die infolge einer vermeintlichen Zurücksetzung bei der Visaerteilung. hervorgerufene und durch die Enttäuschung, die ihm durch Verweigerung des Visums bereitet wurde, begreifliche Aufregung angenommen. Es liegt also wieder eine kecke Unwahrheit der agudistischen Propaganda vor, die sich nicht scheut, richterliche Urteile für ihre Zwecke umzubiegen. . _ . . ... Last vier Millionen kinwohner in Berlin. Nach dem ersten vorläufigen Ergebnis der Volkszählung in Berlin «wurden insgesamt in 1,210.932 Haushaltungen 1,796.582 männliche und 2,106.206 weibliche Personen ermittelt, zusammen also 3,902.738. Für 16.366 Haushaltungen liegendie Angaben noch nicht vor. Vermutlich wird die ortsänwesende Bevölkerung rund 3,960.000 Personen ausmachen. 8er Abel der Abearur. Ein alter Horhzeitsbvauch ln Tanger. In Tanger (Afrika) fand vor kurzem in der großer Synagoge eine Trauung statt, die als großes gesellschaft, lichcs Ereignis das Interesse der gesamten Bevölkerung erweckte. Wie der Berichterstatter der „Times" berichtet waren der englische Generalkonsul mit seinem ganzer Stabe sowie die angesehensten Persönlichkeiten der Stad als Gäste anwesend. Die Braut entstammt der angesehener Familie Codelia, deren Ureltern im 16. Jahrhunderi aus Spanien flüchteten und sich in Tanger niederließen Auch die Familie des Bräutigams Morris Abenzui kakn zur selben Zeit aus Spanien nach Tanger. Die ,^Jichus-Briefe", die genealogischen Daten dei beiden Familien, die in der Synagoge ausbewahrt werden, wurden, einem alten Brauche folgend, vom, Rabbiner im Verlaufe der Trauungszeremonie öffentlich verlesen Der Stammvater der. Abenzur, der als erster in dem Jichus-Brief genannt wird, flüchtete aus Spanien nach Tanger, nachdem sein Vater bei einem Autodafe durch bii spanische Inquisition den Feuertod erlitten hatte. In früheren Jahren pflegte, wenn der -Rabbiner von Tanger bei der Trauung eines Mitgliedes der Familie Abenzur den Jichus-Brief verlas und diesen Märtyvertod erwähnte, die Gemeinde auszurufen: „Möge der Ewige Rache nehmen für ihn!" Infolge einer Intervention des spanischen Gesandten ■ in Marokko wurde dieser Ruf umgeändert. Heute lautet er: „Möge ihnen der Allmächtige vergeben!" Unter „ihnen" werden die heutigen Spanier verstanden. Der Familie Abenznr wurde schon vor mehreren Jahren durch einen besonderen Parlamentsakt für die wertvollen Dienste, welche sie im Verlaufe mehrerer Generationen der britischen Regierung erwiesen hatte, das englische Bürgerrecht verliehen. Im Jichus-Brief der Codelia heißt es unter anderem; „Ich, Aron Codelia, wurde fünf Tage und fünf Nächte lang wegen Beobachtung unserer heiligen Religionsgesetze im' Kerker der Inquisition gehalten. Finster war der Kerker, kein Sonnenstrahl drang hinein. Der Tod lauerte auf uns alle, die in den Kerker gesperrt wurden. Wir alle waren auf den Tod vorbereitet, aber der Allmächtige, gelobt sei sein Name, hat sich unserer erbarmt. Ein Maranne, der bis zu einem hohen Amt in der katholischen Kirche emporgestiegen ist, verhalf uns zur Flucht. Ein Schiff stand schon bereit für uns und wir segelten nach Holland, wohin schon viele unserer Brüder geflüchtet waren und dort eine Zufluchtsstätte gefunden hatten. Ost schien es, daß wir auf den Wogen des Meeres unser Leben lassen müssen/'weil der Sturm stark war und wir von nirgendsher Hilfe erwarten konnten. Im Gegenteil, wir hüteten uns vor einem Zusammentreffen mit einem anderen. Schiff. Auf unserem Schiff war es immer finster, weil wir uns nicht durch das Licht vor dem Feind verraten wollten. Als die Gefahr aufs höchste stieg, rechneten wir mit unserem Leben ab und sagten uns, es sei besser, in den Tiefen des Meeres umzukommen, als die Herzen der Inquisitoren beim Anblick der Mammen des Autodafes zu erfreuen. Aber der Allmächtige, gelobt sei sein Name, war uns wieder gnädig und brachte uns in Frieden und Heil an v die Gestade von Amsterdam, wo wir von unseren dort in Ruhe lebenden Brüdern mit Freuden ausgenommen wurden. In Holland verbrachten wir ein Jahr. Dann führten uns Geschäfte nach Tanger, wo wir uns für ständig niederließen, dem Ewigen dankend für seine gegen seine Kinder geübte Gnade. Das alles schreibe ich, Aron Codelia, nieder, damit es zum Andenken bleibe für kommende Geschlechter, damit Herz der Frau und Mt den Atem an. Er hört nichts. So kalt war der Körper feiner.bis zum Skelett abgemagerten Frau noch nie! Ratlos stand er da. Noch einmal schaut er um sich, späht nach Menschen aus. Da erblickt er vom Felde jenseits der «Straße eine Gruppe Menschen sich nähern. Jetzt erst wird der Fremde gewahr, ldaß dort, «woher die Menschen kommen, ein jüdischer Friedhof liegt. Sie haben soeben einen ihrer Toten begraben. Als die Juden an dem Fremdling vorbeikamen, begrüßten sie ihn: ,/Schalem Mlejchem! Woher kommt ihr und wohin ziehet ihr?" ,-Schalem, jüdische Brüder", antwortete >de.r Fremde. ,Mein Name ist Jochanan Bender. Zu Hause nannte man mich Chune Melamed. Wir kommen aus dem Land der Schrecken. Aus dem Reich .des Zaren, den der Ewige, gelobt sei sein Name, als Geißel über die Juden geschickt hat. Wohin wir ziehen — ich weiß es nicht. Ich führe eine Sterbende mit mir, -den letzten Tribut, den ich idem Groll der Vorsehung zu entrichten vermag, mein Weib, die teil chatte an meinen vielen Leiden..." Die Inden beschlossen nach kurzer Beratung, einen Mann in die Stadt zu schicken, damit er einen Arzt hole und bei der Stadtverwaltung die Erlaubnis erwirke, die sterbenskranke Frau mit ihrem Mann in dem verlassenen Straßenrneisterhaüs unterzubringen. 4. Zwei Tage später wurde Esther Lea, die Frau Chunes, aus. dem „rechten Krötenauge" in dqs linke, auf das Beth Hachajim, den jüdischen Friedhof, getragen. Währeid der Schiwah, der sieben ersten Trauertage, suchten die Mitglieder der Jugendgemeinde den Bruder ans fremdem Land im „Kvätenauge" aus, um if>n in seinem Kummer zu trösten und ihm Nahrung zu bringen. Chune nahm die Tröstungen traumverloren vor sich hinstarrend entgegen. Er hörte sie gar nicht und nahm die Menschen um sich überhaupt nicht zur Kenntnis. Am dritten Trauertag kam auch der Rabbiner mit den Vorstehern -der Gemeinde zu einem Trostbesuch ins ,^Krötenauge". Es hatte sich umgesprochen, daß es offenbar mit dem Verstand des Fremdlings, der unter den Schicksalsschlägtzn zusammengebrochen war, nicht ganz in Ordnung sei. Vielleicht — so meinten die Vorsteher — könnte der Rabbiner auf das Gemüt de's geheimnisvollen Fremden, der ein bedeutender Lamdan, ein großer Dalmudgelehrter zu sein scheine, besänftigend einwirken. Der Rabbiner und seine Begleitung traten nach alter jüdischer Sitte wortlos, ohne Gruß, in das Zimmer des Trauernden, der auf dem Fußboden faß. „Sie sind", begann der Rabbiner, „so sagt man mir, ein Talmid-Chacham, ein Mann, der viel gelernt, wenn auch viel gelitten hat. Sie dürfen sich Ihr Schicksal Nicht so zu Herzen nehmen..." „Ich weiß alles, Rebbe, was Sie mir sagen wollen", unterbrach Chune die Worte des Rabbiners, „aber sehen Sie: >dort drüben, jenseits des großen finsteren Waldes, habe «ich unser Malkele, unser einziges Kind, in den Fluten des Stromes untergel-en gesehen. Wir haben sie aus den Armen «der wilden Kosaken gerettet, sie unter Lebensgefahr über die Grenze gebracht. Aber das Kind wollte sterben. Und als wir jenseits des Waldes an einem Fluß vorbeikamen, >da krachte aus dem Walde her ein Schuß. Malkele dachte offen-bar, es seien -wieder Kosaken; mit einem Satz sprang sie aus dem Wagen, rannte dem Fluß zu und im nächsten Augenblick sahen wir sie untergehen, verschwinden... Habt Ihr, Robbe, sie vielleicht gesehen?" Chu-ne bedeckte sein Gesicht mit den Händen; dann sprang u plötzlich ans, trat an -den Rabbiner heran, starrte ihn: stier >iu die Augen und sagte: ‘ „Robbe, ich bin jetzt im dritten Land auf meiner Wanderung und in jedem Lande habe ich ein Stück Fleisch von meinem Fleische, Blut von meinem Blute, Hauch von meiner Seele, Gedanken von meinem Verstand zurückgelassen. Es sind furchtbare blutige Spuren meiner Wanderung." Niemand wagte «dem armen Menschen zu widersprechen. Als der Rabbiner sich mit den Vorstehern entfernte, sagte er zu seinen Begleitern: „Dieser Mann ist durch das Leid geheiligt, ihn hat Gott zu uns geschickt als einen Boten, einen Warner. Wir müssen -für ihn sorgen. Er 'hat auch für uns gol-rttsn, fo, wie wir Söhne des jüdischen Volkes niemals für ums allein leiden..." Chune blieb unbehelligt im ,Mötena-uge" wohnen. Das ganze Städtchen, Juden und Christen, behandelten ihn wie einen Heiligen. Von allen Seiten wurden ihm Talmudtraktate zugeschickt, über denen er Dag und Nacht faß und grübelte. Ab und zu zog es ihn hinaus in den Wald; dann blieb er einige Tage unsichtbar -und niemand mußte, tvohln er geraten -war. Man vermutete «bloß, daß' er -den langen Weg zu jenem Fluß schritt, in dessen Wellen sein Malkele verschwunden ist. Dann tauchte er wieder Plötzlich im Städtchen aus, setzte sich zu seine» Büchern, grübelte und sann über Talmudftellen, die er wohl dutzendmale -bereits „gelernt" haben mochte. 6. Es war eine furchtbare Gewittermcht. Blitz zuckte auf Blitz. Der Wald und die Hügel schienen ununterbrochen geisterhaft illuminiert. Der Donner grollte über Ae ,Fkröte" hinweg und zog in den großen finsteren Wald hinein, wo ihn vielfaches Echo aufnahm und weitergab, Regen und Hagel Prasselten auf das „Krötenauge" nieder. Chune zündete eine Kerze au, schlug die Bibel auf und las die Geschichte vom drohenden Weltuntergang und von