Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2263 (9.6.1925)
- Date
- 1925-06-09
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2263_ Wien, Dienstag_ Ebener Morierrzeitunft. Set Wöllersdorfer Aandal. Sit «erusungsvtkhaudlung der „Wiener MorgenreNnng". alles! — sich den Roch zmn Sachverständigen bestellen Gestern fand vor dem Laudesgericht 2 die Verhandlung ifcßcr die Berufung statt, welche der Veranttvort-l-iche Redakteur uniferes Blattes, Herr Jakob Kransz, gegen das bekannte Urteil des Strafbezirksgerichtes 1 evholbcn hatte, wodurch er wegen Vernachlässigilng der pflichtgemäßen Obsorge zu zehn Schilling Geldstrafe verurteilt worden war. Die Anklage inlriminierbe 'bekanntlich Zwei Artikel der „Wiener Morgenzertung" vom 6. und 11. Jänner 1925, in denen an der Bestellung des Ingenieurs Roth zum Sachverständigen in der Wöllersdorfer Strafsache Kritik geübt wurde, da Roth noch einige Zeit nach seiner Bestellung leitender Beamter der „Gefia" war und in dieser Eigenschaft mit Wöllcrsdorf umfangreiche Geschäfte abschloß, an denen er auch persönlich beteiligt war. Außerdem kam Ingenieur Roth in der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht vor und wurde erst nach seiner Bestellung beeidigt. Ebenso wurde in diesen beiden Artikeln unter der Ueberschr-ist „Ein dentscharisches Panama" die plötzliche Abberufung des zweiten Sachverständigen, Komm-erzicilratcs Buchwald, der seine Aufgabe anscheinend zn ernst angegangen sei und deshalb iübor Antrag der Angeklagten Sklarz und Genossen entfernt wurde, eingehend besprochen. Redakteur Kransz evllärtc, die beiden Artikel weder verfaßt noch vor der Drucklegung gelesen zu haben, bot aber (für alle darin aufgestellten Behauptungen den Wahrheitsbeweis an, der auch, soweit den Anträgen seines Verteidigers, Gemeiuderat Dr. Plaschkes stattgogobeu wurde, durchgeführt wurde. Schließlich wurde Redakteur Kraus; zu 10 Schilling Geldstrafe verurteilt. Die ' gestrige Berufungsvechandlnng, welche unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten Hof rat Dr. Biziste stattfand, begann mit einem eingehenden Referat des Berichterstatters, Hofvat Dr. E x n e r. Nach deni Referat ergriff Verteidiger Dr. Plaschkes das Wort zu einer Berufungsreide, in der er unter anderem etllva folgendes ausführte: Der Evstrichter stellte fest, daß Kommerzialrat B u chiwaild seines Amtes enthoben wurde, um von vornherein alle Schwierigkeiten und eine spätere Anfechtung des Sachverständigengutachtens zu vermeiden. Der Staatsanwalt Hofvat Kadecta.verlangte Abberufung des Herrn Buchwald, um alle Bedenken und jede Mißdeutung in der Oesfentlichkeit zu vermeiden, welche bei dieser ungeheuren Zlngelegenheit besonders ins Gewicht fallen. Ich bin mit diesen Argumenten einverstanden, wenn sie nicht bloß für Buchwald, sondern buch für Ing. Roth Geltung haben, für jenen Ing. Roch, von dem sein Chef, Generaldirektor Flach, bereits in erster Instanz gesagt hat, daß er ihm »beim Ankauf von Material in Wollersdorf als Berater und Schätzmeister zur Seite stand und von den: seit dem Briefe des Ing. Flach an Doktor Benedikt, den der Vorsitzende im Wöllersdorfer Prozeß verlas, nicht mehr bezweifelt werden kann, daß er als Vorstand des Einkaussbureaus der Gesia »an den Transaktionen in Wollersdorf teilgenommeu, bei der Preisbestimmung und Inventarisierung beschäftigt war. Und wenn noch unter Mitwirkung des Ing. Roth die Gesia »in Wöllersdovf Anlagen um 21.000 englische Pfund gekauft hat, welche der Sachverständige Roth im Wöllersdorfer Verfahren auf 60.000 Pfund geschätzt hat, so weiß mau nicht, üoas man von diesem Verfahren und von diesem Sachverständigen halten soll, der am Bruttogewinn mit 2,6 Prozent erwiesenermaßen beteiligt ist. Bevor ich jedoch die Berufung gegen das angssochtene Urteil ausführe, nmß ich mich eines ausdrücklichen Auftrages , meines Klienten in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redakteur der „Wiener Morgenzeitung" entledigen. Er will insbesondere festgestollt wissen, daß keinerlei Berührungspunkt besteht zwischen dem Blatte, deren Aufsätze hier zur Beratung stehen, und den augMagten Wöllersdorfer Kompagnons unseres Staates. Mitte September 1924 haben Staatsanwalt und Angeklagte die anfechtibaren Eigenschaften des Sachverständigen Ing. Roth aus der Erklärung des Kommerzialrates Bnchwald gekannt. Es ist nichts, gar nichts geschehen. Seit Weihnachten 1924 liegt der -Fall klar, es ist wieder nichts gejscheheil. Am 6. Jänner 1926 erschien der erste, am 11. Jänner der zweite Artikel der „Wiener Morgenzeitnng", die Aufsätze waren deutlich und beachtenswert; von den Herren Pittn-er, Sklarz und Genossen wurde nichts veranlaßt, nur der Staatsanwalt hat etwas getan: Nicht gegen den Sachverständigen, sondern gegen die „Wiener Morgenzeitnng". Am 19. -Februar wurden die Beweise angeboten, am 29. April wurden sie ln einer für die Art der Fnvwah'l des Sachverständigen Roch vörilichtonden Weise durchgeführt, die Angeklagten halben geschwiegen. Am 7. Mai erhielten sie einen Brief des Generaldirektors Flach, sie schwiegen noch immer unö erst am zweiten Vechandlungstag, anr 0. Juni 1926, brachten sie ihr Material gegen Roth vor, der ihnen bis dahin ganz angenehm war. Mir müssen also zwischen nns und den Geklagten »des Wöllersdorfer Prozesses einen recht dicken Trennungsstrich ziehen. In schärfster Form sei darauf verwiesen, daß unsere Absichten bei Bekämpfung des Sachv>erständige>l Roth keineswegs darauf hinausgillgeu, •bou Sklarz und Genossen gefällig;u sein. Sie müssen die Aussätze bloß lesen, um sich darüber klar zn »verden. Die Artikel stehen auf den: Standpunkt, daß die Augeklagten — die Herren Betrüger rönnen eben -ließen und das; dir deutscharischen Regieruugsmacher ihnen Schutz und Straflosigkeit sichern wollen. (Vorsitzender rügt -den Verteidiger.) Ich darf bei Ihnen als bekannt voraussetzen, daß die „Wiener Morgenzeitung" auf dem Boden des j n ü i s ch e u Volkstums steht, und, ohne mit einer der in der Nationalversammlung vertretenen Partiicn oder irgend einer Gruppe oder irgend einem Interessenten verbunden zn sein, die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens vom Gesichtspunkt des ehrlichen, aufrechten Juden beurteilt, der nichts zugunsten etwa schuldiger Juden beschönigt, aber auch nichts der Judenschaft ankreiden läßt, was auf das Schuldkonto anderer zn buchen ist. Das beweist am deutlichsten die Einleitung des erftcu Artikels, die ich zum Verständnis der Absichten hier zitieren und unterstreichen will: „Wir werden diesen Beweis führen, einerseits um zu verhindern, daß durch Unterdrückuna des Verfahrens Oesterreich vor dem Ausland in schwerster Weise kompromittiert und seine Wirtschaft jedes Ansehens beraubt wird, andererseits um klarziliegen, daß die Tendenz, den Wöllersdorfer Skandal als „I n'd enpa na ma" hinzustellen, verlogen ist. An der Wöllersdorfer Diebsaffäre sind zahlreiche österreichische und deutsche Financiers und Industrielle »beteiligt. Ihre Zahl ist eine sehr große, und die Barmat-Asfäre irr Berlin, welche mit der Wöllersdorfer Sache m Verbindung steht, förderte bisher nicht genannte Namen Wiener Financiers zutage. Unter den Beteiligten sind Juden. Wir wünschen, daß sie bestraft werden und ihnen die Diebsbeute entzogen wird. Aber als die moralischen Uriheber des ungeheuerlichen Betruges sind die hohen und höchsten Beamten anzusehen. welchen die Wahrung des Staatsgutes und des Gesetzes anvertrant ist. Es ist kein Judcnskaudal, sondern ein waschecht deutscharisches Panama. Die „Wiener Morgenzeitung" hat in der Wöllersdorfer Sache nicht »bloß ein jüdisches Interesse, sondern das Interesse der Staatsverwaltung, eine brennende Frage der Sittlichkeit, und vor allem die Forderung der Reinheit und wahren Ehre unseres Richterstandes vertreten gegenüber verschiedenen Machenschaften der Leute, die ganz einfach alles vermögen. Es gibt Prozesse, in denen der Sachverständige alles bedeutet, »bei denen der Richter sein Urteil geradezu aus dem Munde der Sachverständigen zieht! Zu diesen Prozessen gehört der Wöllersdorfer Strafprozeß. Die Beantwortung der Frage, ob an dem österreichischen Bundesstaat Betrügereien u n d V e r u n t r e u n n g e n in ungeheurem Ausmaß begangen wurden, ist in die Hände der Sachverständigen gelegt. Mas sie sage»:, entscheidet über große finanzielle Forderungen des Staates. Wenn es in Oesterreich geschehen kann, daß in einer solchen Sache Befangenheit eines Sachverständigen vorliegt, daß ein Blatt dies weiß und seine Stimme nicht erhebt, um auf die Gefahr hinzuweisen, dann stünde es allerdings sehr bös e. Dieses Blatt hätte nicht mehr das Recht, im Namen der Ehrlichkeit und Redlichkeit um das Vertrauen seiner Leser zu werben. Und die „Wiener Morgenzeitung" müßte ein Schandblatt sein, wenn sie geschwiegen hätte angesichts dessen, was bekannt war und noch mehr angesichts dessen, was im Verfahren erwiesen wurde. Ich stehe nicht an, hier mit aller Offenheit zu erklären: Wenn jemals ein Wahrheitsbeweis gelungen ist, gelang er im vorliegenden Fall, trotz aller Schwierigkeiten, die dem Angeklagten im Verfuhren erster Instanz »bereitet wurden. Nur einen Fchkr, den die Staatsanwaltschaft begangen hat, können wir nicht beheben. Sie logt fortwährend den Nachdruck auf das gekränkte Landesgericht und bildet sich ein, diese Behörde von einem Verdacht reinigen zu müssen. Wir aber behaupten, daß das Landesgericht, sein Vizepräsident und seine Untersuchungsrichter, den Wöllersdorsern ebenso hereingefallen sind »vie die österreichische Bundesverwaltung! Es ist -eben wahr, die Herren P i t t n e r, N e u h ö f e r und Ge n o s s e n können alles. Damit -gelange ich zur Erörterung der Berufun-gsgründe. Wir haben dagegen Widerspruch erhobeir, daß trotz des Beweisbeschlusses und des Ersuchens nm Beischaffung des ganzen Aktes betreffend 'die Wöllersdorfer Angelegenheit, dieser Wt nicht eingelangt ist, -sondern nur, sechs A k t e n b -l ä t t e r übevschickt wurden, auf deren Auswahl wir keinerlei Einfluß nehmen konnten. Es ist ganz unmöglich, einen derartigen Vorgang, welcher der Prozeßordnung widerspricht, zn düldcn. Wir beschweren uns darüber, daß das Gericht den Antrag, beim Landesgericht für Strafsache»: die Enthebung der Sachverständigen Buchwald und Roth von ihrer Verschwiegenheitspflicht durchzufetzen, abgelehnt hat, wodurch uns versagt blieb, die Behauptungen über die »valhren Gründe der Abberufung des Sachverständigen Buchwald und eine noch eingehendere genauere Darstellung der Befangenheit des Sachverständigen Roth zu geben. Schließlich war die Vernehmung des Staatsanwaltes Hvfrates Kadeoka erforderlich, weil wir das Rechs darauf haben, aus seinem Munde zu erfahren, wie er dazu kam, Oberlandesgerichtsrat Wetz Mitteilungen über Buchwald zn machen, die nach der Aussage des Zellgen Buchwald der Wahrheit objektiv widersprechen, warum er die Ablehnung Bllchwalds betrieb uud gegeir Roth, trotz Kenntnis der näheren Uurstände, llichts unternahm. Schließlich war die Vernehmung des Zeugen Buchwa-Id nach Enthebung von der Berschwiegeitheitspslicht auch deshalb notwendig, »veil er -auf Grund der Aussage des verilornrnenen Oberballrates Robert Stricker, diesem eine ganze Reihe voll Mitteilrulgen gemacht hat, »velche den eittilvandfreien Bvlveis nuferer berechtigten Kritik ergeben. ' Bei gründlicher Prüfung der inkr-iurinierten Artikel m Hand der Bow-eiSergebnie fiilden »vir: die Behauptung, daß die Jilgellienre Roth und Buchwald bestellt »vurdell, daß 9. Juni 192o_ Sette 3 Ing. Roth noch am 31. Jul-'r 1924 Beaanter der Gefi« wat — er »var es noch bis A. Dezember 1924 —, daß die Gefi-a voi: Wöllersdovf ungeheure Materialien um den Betrag von 21.000 englischen Pfund — uitter Mitwirkung des Ing. Roth — gekauft hat, daß der ganze Wöllersdorfer Schwindel auf Verschleuderung vor: Ricsenwerten berllht — an Altmaterial, Fertigfabrikaten, Maschinen und Anlagsn, Gr Und uird Boden —, daß die Sachverständigen alle Verkäufe zu prüfen und auch das Geschäft der Gesia zu rmtersucheu yat-teil,-daß der als Prokurist, Magazitt-eur ,l-sw. in Diensten der Gesia steheilde Ing. Roth, der de»l Elnkaufspreis begutachtet »hatte, mlch die Prüfung dieses Geschäftes hatte, daß er zur Zeit seiiler Erneniruirg fein beeideter Sachverständiger »var, baß er vhlle BcfragUllg zuständiger Stellen ernannt »vurde und das; er auch heute noch Sachverständiger in Wöllersdorf ist, daß Kommerzialrat Bnchwald wirklicher, seit vielen Jahven beeideter Sachverständiger und anerkannter Fachmann ist. Das alles wurde kl-ar bewiesen! Es »vurde auch erwiesen, daß Bilchwald wegen seiiles cuev gischen Vorgehens sich mißliebig gemacht hat. Aus diesen erwiesenen Tatsachen ist keine Beleidigung des Laildesgerichtes für Strafsachen zu ersehen, und das.»vareu irur Kleinigkeiten zu dem, »vas ertvieseu wilrde. Die Ae-nß eru llg „Das Landesgericht hat-te nichts Besseres zu tun" i st k e i n' A n,g r i s f. Die B e m e r k lt n g R i e s e il s k a n dal bezieht sich auf die Wöllersdorfer Ko m pl-icen, und die Bemerkung seine Ernennung ist daher geeignet, den Eindruck zu eotvecken. daß es sich nicht um eine U n t e r s u ch lr n g, -sonderil um eine Bert u s ch lt u g skomödie handelt" i st ein berechtigter Schluß aus d er Kennt n is von Tatsachen, die sämtlich vor Gericht erwiesen »v u r d e ir. Jeder Unvorciiigenommenc mllß densÄben Eindruck gelvinnen!! Daß sich die scharfe Kritik llicht gegen das Landesgericht, sondern gegeil die Angeklagten richtete, die einen eintvandfreiell Sachverständigen beseitigteil und einen befangenen gelten ließerr, gehr ans den inkriminierten Artikelil aus das dentlichste hervor. Die Feststellungen des Gerichtes ans Grulid der Zeugen aussage des Obevlandesgerichtsrates K i l Hof sind mangelhasr ilnd unvollständig. Dr. Kilhof behauptete, Ing. Roth sei ihm von Herrn Vizepräsidenten Aichinger empfohlen worden, weil er ein charaktervoller Mensch und ein- Sachverständiger bezüglich alter Wöllersdorfer Fabrikationen imd im Organisations»vcsell sei. Dllrch Zengenaussagen »vinde festgestellt, das; beides nicht der Fall ist. Jirg. Roth »var Leiter der Einkaufsnbtellnn>g uird Magaziilsverwalter bei der Gefia -und die Gefia ist eine Mt-iengescllschaft für Wärmetechnik. Darin beruht sa hauptsächlich das Rätsel, »vie Dr. Kilhof ohne weitere Evkundigll'ngen diesem Sachverställdigell so große Fähigkeiten zubillig-eil konnte. Die Wöllersdorfer Sache -ist schon wichtig gen u g, daß u: -a n s i ch n a ch ei -n e m geei g nete »i Sachverständigen um-sehen kann. Es ist auch il i ch t richtig, daß ein S a ch v e r st ä n d i g e r für O r g a n i s a t i o n s t e ch n t k n o t )v -e n d i g i st und das gaicze Gutachten b e zü gl i ch' Wolf er s d orf enthält nicht ein Wort darüber. Schließlich behalt p-t-e-n wir noch, daß Sachverständige über Org-auisat-ionssragen in der Liste enthalten sind und daß Roth bestimmt kein solcher Sachkundiger ist. Woher auch? Im Widerspruch mit dem Beweisverfahreil stcht ferner, daß die Tatsachen betreffend die frühere Stellung Roths bei der Gefia und über das Verhältnis der Gesia zu Wöllersidorf dem Landesgericht erst nachträglich bskanlrt witrden. Sowohl Oberlandesgerichtsrat Kilhof -u-mb. Oberlandesgerichts-rat W e tz, als auch Kommerzialrat B u ch »v a l d, Ing. Roth und das vorgewi-ese-ne Protokoll bestätigen das Gegenteil. Sie bestätigen aber auch, daß nicht einmal eine schriftliche Aeußerung des Staatsanlvaltes angesichts -so schwerwiegender Bedenken eingeholt »vur»de. Die Kritik des Landesgerichtes sür Strafsachen über ist vollkommen gerechtfertigt, well bei'B edenk- U chkeit eines n i ch t i n d e r L i ft e V o r k o m m e n d e n mindestens so vorzugehen ist, »vie bei Bedenklichkeit eines in der Liste befindlicheu. Paragraph 21 I. F.: „W e r d en e r h c b liche Ein w e n d u ng e n vorgeb rächt und haftet nicht Gefahr am Verzüge, fo find aildere Sachverständige beizuziehen." Wer ist der Sachverständige Roth? Ing. Roth »var Direktor, Prokurist, Einkaufsl-eiter und Magazineur der Gefi-a, der bei »dorn fraglichen Kauf einer Kessel- und Heizanlage um 21.000 Pfund, das sind 6,3 Milliarden Kronen, mitgelvivkt hat, die er später aus 50.000 Pfund, das sind 13 Milli>arben Kronen, für das Gericht schätzte. Neun Milliarden Wertdifferenz, das sind 130 Proze»lt! Wir hören, daß von diesem Sachverständigen der GesamtschadeN iu Wöllersdorf mit 28 Milliarden angegeben »vird. Diese kleine Differenz von 9 Milliarden stellt also d r e i Z e h n t e l des erhobenen Gesamtverlustes -in Wöllersdorf dar. Roth bezo.c 6,6 Millionen Kronen monatlich Gchalt von der Gefia nur halte vor: dem Wöllersdorfer Geschäft 2,3 Prozent Tantiemen vom Bruttogeitvillll z»l fordern. Diese Snmule »beträgt bis 31. Dezeutber 1924 nach Angaben des Generaldirektors F l a ch 15 bis 20 Millionen. Sekbswerständlich hat er auch nach der Bestellung seine Msertigung von etwa 20 Millionen von der Gefia erhalten. So sieht es in Wahrheit mit der Behauptnno des Ing. Roth ans, daß er a n d e r Gefia u i ch t inte ress iert sei. Höher geht es »virklich nicht mehr! Und da behauptet das Urteil nach Durch, f ü h r u n g des ganz e u, g e r a d e z u n i e d e r s ch m e tt e r ndenBe »v e i s e s, in »v e l ch e m P u n k t f >ü r P u n k \ e r »v iese ll wurde, die Be h aup t n »r ge u der „Wie' ner Morgenzertung" seien erdichtet und entstellt. Im Gegenteil! Bewiesen wurde noch v i el m e hr a l s w ir beh a uP t e t h a b e n. So -ungeheuer groß dieser Wöllersdorfer Betrieb ist, fe groß mußte die Vorsicht bei Bestellung eiues Sachverständiger für dieselr Betrieb -sei»l. Dari»l bestcht ja das Wöllersdorfer