Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2259 (5.6.1925)
- Date
- 1925-06-05
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Wiener Morgenzettung. o. Mm Das Ende des „Genoffen" Pick. Religionslehker Pick wegen Beleidigung der Wischen Gemeinde in drei Lage« Arrest vernrtellt. SoldbUaare« mid Sertchtseutlastung Gerade zur rechte« Zeit, da dk österreichischen Vertreter in Genf auf die BemLlhvngen hinSveisen fallen, die Oesterreich selbst macht, um eine StcOWerimg feiner Wirtschaft hevbeizusühren, ift das Golbbilanzengesetz jertig gelvorden. Es wurde geftern 4m Nationalrat in beiden Kesnngen angenommen. Der Berichterstatter Dr. Gürtler suchte die Besorgnisse zu zerstreuen, als ob dieses Gesetz su nicht gerechtfertigten Zugriffen des Steuerifislkus Veranlassung bieten könne. Auch die Besorgnis, daß mm ein gigantisches Aktiendrucken beiginnerr werde, sei »icht am Platze. Das Gesetz sei genau tvie die Schillingvaluta rine Notwendigkeit, es bedeute einen Schritt auf dem Wege» ^er aus dem Zeitalter der Inflation auch äußerlich auf den voden einer stabilen Währung hinüber,führe, denn cs sei nicht »enWar, einen österreichischen Kurszettel ohne dieses Gejetz in Schillingen zu machen. Finanzminister Dr. Ahrcr erörterte di« geschichtliche rnd wirtschnftspolitische Entstehung des Bilanzcrnenerurrgs- I»roiblonls. Der Minister gab der Hoffnung Ausdruck, daß mit »eil Goldbilanzen die Einstellung des Auslandes zu Oesterreich ich grundlegend ändern und daß auch unseren privativirtschaftlichen Bestrebungen und den Methoden unserer Stacrtswirtschast im Auslände wieder volle Gerechtigkeit widerfahren werde. Dr. Dauneberg bezweifelte cs, ob gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für die Schaffung des Gesetzes gegeben fei und urgierte die Einbringung der Novelle zum V o r k r i c g sfchuldengesetz. Das Haus erledigte hierauf die 6. GerichtsentlastungsNovelle. In der Debatte hierüber führte Doktor Eisler als Gründe für die Neberilaftuug der Zivilgerichte die vielen D i s P c n s e h e n und Balo ris i c rn ngsprozesfe an. Eine Entlastung der Gerichte könnte nur durch Aeudevnngen des nrateriellei: Rechtes erfolgen. Aber nach wichtiger als alle Gerichtsentlcvstnng wäre eine gründliche Aendevung des Bildungsganges unserer Richter. (Sin solcher Nachwuchs, wie er heute iur Nichterstmvde anfgenolntneil werden muß, werde niemals em Progeßgcsetz so anzulvenden imstande sein, wie cs im Interesse der Rechtsuchenden angewendet werden müßte. Diese Rechtsprechung, deren AnGchreitilugen man gewöhnlich nur bei Len Strafgerichten wahrnimmt, dort wo der Hakenkreuzlor freigesprochen und der Sozialdemokrat verurteilt wird, die aber auch bei den Zivilgerichten leider so stark lebt, daß sie eine Geißel für alle sozialbemokratischen Gemeinden, für alle Körperschaften, an deren Verwaltung Sozialdemokraten teilnehmen, geworden ist, gedeiht nur durch Stic Art, wie heute iber Nachswuchs unserer Juristen erzogen wird. Es wäre vielleicht viel bester, wenn die Bundesregierung statt ununterbrochener Progeßverschllechterungsigefetze einmal ein Gesetz über die Heranbildung von Juristen vorlegen würde. Der Rektor der Wiener Universität, ein Professor der Rechte, hat in einem Artikel davon gesprochen, daß nur ein paar hundert Exattados in der großen Masse der Studenten stnd. Exaltados gibt es aus der Universität doch nur deshalb, weil die Erziehung, die sie dort genießen, sie nicht zu ernsten Jüngern der Wissenschaft, sondern zu Exaltados macht. Wenn mall irr der Art, wie cs all unseren Universitäten geschieht, römisches Recht und deiutsche Rechtsgeschichte zu hören verpflichtet ist, kann luail leicht ein Exalltado werden, denn dann kann einen die Wissenschaft nicht freuen. Im Einlause befand sich unter anderem eilte Regievungsvorlage über die Konvertierung des bei der tschecho-slowakischen Republik anfgenommencn Darlehens. Einen großen Railm nahm gestern die Debatte Liber eine dringliche Anfrage der Sozialdemokraten wegen Umgestaltung des P a n l u s t o r - S p i t a l s in Graz ein. Das Gebäude wurde der Polizei überlassen, die ihre bisherigen Amtsräume dem Wohuungsmarkt ztlführen sott. Das ist bisher nicht geschehen, dagegen wurde dort dem Polizeipräsidenten eilte Neunzi-mmerwohnnng eingerichtet. Voll diesen! Polizeipräsidelltell wußte gestern Dr. Eisler unter allderem zu erzählen, daß vor kurzem in Graz ein Aufruf zur Gründung einer deutsch-arischen Tanzschule erlassen wurde, deren Veranstalter unter anderen der Grazer Polizeipräsident ist. Die nächste Sitzung wild im schriftlichen Wege einbernfeil werden. ' Das Schachturnier in Marienbad. Marienbad» 4. Juni. (Tfchecho-slowak. Preß-Bur.) Die heute gespielte zwölfte RlUlde des Internationalen Schachmeistertnrniers brachte folgende Ergebnisse: Przepiorka gewann ein Damenbauernspiel gegen T h o,n a s,. indem er drei Figuren für die Dame eintauschte. A a t e s verlor eine spanische Partie gegell G r ü n f e l d, der im Mittelspiel eine Qualität g'tzwanu. R u b i n st o i n geivann in einem englischen Bauernsplel gegen I a n o w 8 k y, der schwach spielte. Unentschieden endete die Partie Santi s ch—At a r sh all. In einer unregelmäßigen Partie verlor Michel gegen N i e m z o w i t s ch. Die Partie Tartakowe r—O p o c e n s k tj, ein Dantengambit. wurde abgebrochen und dürfte remis werden. R 4 t i verlor ein englisches Bauernspiel gegen X orre. S p t e l m a n n gewann gegen Haida ein schwieriges Springereudspiel. Stand nach der 12, Runde: Niemzowitsch 9, Marshall und Nubinsteill 8>/„ Reti und Dorre 8, Tartakower 7Vz (1), Grünfeld rtlld Spielmann 6'/„ Przepiorka 6, Thomas 5, Opoceliskh 4'/, (3), Yales 4'/, (1), Sämisch 41/,, Janowskv 8, L'iichel 2‘/„ Haida!»/*.• In fortgesetzter Verhandlung hatte sich gestern Oberlandesgerichtsrat Dr. Fuchsig des Strafbezirksgerichtes 1 mit der Ehrenbeleidigungsklage zu beschäftigen, welche sechs Mitglieder des W r e rt c x Kultusvorstande s, und zivar die Präsidenten Prof. Dr. P i ck, Tr. F r i e d m a u n und Kauders sowie der Vertreter Kommerzialrat Markus, Direktor Epler und Börsenrat Glück, ferner der erste Sekretär der Knltusgemeinde Herr Guido Fuchsgelb gegell den Religionslehrer Josef Pick angestrengt hatten. Pick hatte, »nie seinerzeit berichtet, in einer Wählerversanlmlnng der Union österreichischer Inden ben Kultus- Vorstand der Korrnptio n und M i s; Nr i r t s ch a f t bezichtigt und erklärt, der ganze Vorstand stehe unter dein D iktat des Sekretärs Fuchsgelb, der ihnl falsche Berichte vorlege, um daraus Vorteil zu ziehen. Für diese schweren Anschuldigungen wollte der Angeklagte der: Wahrheitsbeweis erbringen. Er ist damit kläglich znsammengebrochell. Im ersten Drittel des Beweisverfahrens blieb er rettungslos stecken und bettelte nur Verzeihung unter jeder Bedingung. Die Vertreter der Kläger, Gemeinderat Dr. PI a s ch k e s, Dr. Israel Wald m a n n und Dr. Schutzmann, mußten, da es sich um die Ehre des gesamten Knltusvorstandes und des leitenden Beamten der Kultusgemeinde handelte, die in böswilliger Weise um einiger sozialdemokratischer Mandate Lvillen aufs Spiel gefetzt wurde, die Sache restlos klären, dies scholl im wohlverstandenen Interesse der j ü d i s ch e tt Oeffentlichke i t, die es nie zug-eben darf, das; ihre autonome Vertretung in so leichtfertiger Weise verleumdet werde. Die für zwei Talge anberaümte Verhandlung, zu toelcher 60 Zeugen geladen und 25 Akten hebbeigeschafft waren, begann mit der Bernehmllng des Vizepräsidenten der Kultnsgemeinde, Dr. Jakob Ornstein, der als Zeuge die inkrinlinierten Aeußern-ngen bestätigte. Dann wurden der Reihe nach die „Korruptionsfälle" besprochen. Zullächst der Fall eitles Lehrers Glück, der sich darüber beschwerte, daß inan ihm im Jahre 1911. eitle Schule zugewiesen habe, die er nicht lvollte. Darm der Fall eines Beamten, der im Jahve 191b ans doni Dienst entlassen wurde, weil er *X>eiiut Verein Chewra Kadischa Unredlichkeiten bcgan- Igen hatte. Die Korruption soll darin bestehen, daß der Kultus-- Vorstand diesen Mann entlassen, aber keine Strafanzeige erstattet hatte. Ein weiterer „Korruptionsfall": Im Jahre 1914 hat die Polizei über eine Anzeige gegell unbekannte Täter zwei Söhne eines FriedhofsdienerZ wegen betrügerischer Herauslockung von Friedhosstaxen verhaftet. Fkrner wurde dem Vorstand vorgeworfen, daß mau einen! verdienstvollen Beamten in der letzten Zeit vor seiner Pensionierung über ärztliche Zeugnisse Krankenurlaub erteilt und die Erlaubnis geigebell hatte, später ins Bureau zu konimen, oder daß Gemeinderat Doktor Plaschkes einem Schächter erklärt habe, er solle wegen Interventionen beim Kultusvorstand nicht zu ihm loimueu, sondern sich an den Obnralm des Verbandes lvenden. Dann, daß der Kultusvorstand einenl wegen Diebstahls entlassenen Diener seine Mietwohnung in einem Gemeindchaus nicht aufgekündigt habe, während die Dienstwohnungen eines verstorbenen und eitles pensionierten-Spitalsverwalters für Spi'talzwecke im jüdischen Gemeindespital geräumt werden sollen. Schließlich noch eine Reihe von Fällen, in welchen Ansuchen um Armenunterstützllllgen und Waisenanshilfen all Personen nicht gewährt wurden, die in der Versorgunig der Gemeinde. Wien standen. Schott am Schlüsse der Vorlllittagsverhalldlml.g machte der Richter den Beschuldigten ans die Lächerlichkeit seines Vorgehens aufmerksam. Zn Beginn der ^Nachullttagsverhandlnug verwies Oberlandesgerichtsrat Fuchsig neuerdings ans das für den Beschuldigten klägliche Ergebllis des bisherigen Verfahrens. Pick erklärte, er sei zu jeder Erklärung bereit, er sehe ein, daß seine Behauptungen in fahrlässigster Weise vorgebracht wurdet!, daß er für sie keine Beweise erbringen könne, b i tte um Entschuldiguu g u nd s e!' zu ei n er Bußela e r e i t. Klageanwalt Dr. Plaschkes erwiderte, es sei jetzt zu spät, die Mitglieder des Kultnsvorstandes und der erste Sekretär Fuchsgelb müßten auf Durchführung des Be- Weisverfahrens bestehen, weil nicht ein Schein von Berechtigung für die nnquatlfiziertell Angriffe übrigbleiben dürfe. Darauf gab der Vertreter des beschuldigten. Josef Pick die Erklärung ab, fein Klient habe sich auf Grund des bisherigen Beweisverfahrens von der Nichtigkeit und Haltlosigkeit seiner Anwiirfe überzeugt, er könne unb wolle es ans ein weiteres Verfahren nicht mehr ankommell lassen und ziehe mit der Bitte um Entschuldigung für die ilt l e i ch t s i u n igster Weis le vorgebrachteu Beleidiiguttgetl seine sämllichetl Beiveisanträge als gegenstandslos zurück. Geincinderat Dr. Plaschkes als Vertreter der drei Präsidenteil uitb des leiteiiden Sekretärs Fnchsgelb verwies in seinem Schlußantrag darauf, daß der entsetzliche Zusailllllenbruch des sonst so großsprecherischen Angeklagtell Mitleid ervegen müsse, aber keineswegs so gewertet werden dürfe, daß durch seine demütiigen Entschnldiguugetl die einzig dastehenden Verunglimpfungen der gesetzlichen Vertretung der Wiener Juden »lud die unerhörten Verleum-dn-ugen gegetl ben so verdienstvolle,, leitenden Beamten der jüdischen Gemeinde zu leicht behatldelt werden. Nicht miv fahrlässig und leichtfertig, sotldern vom Bewußtsein der Unwahrheit erfüllt habe sich der Beschuldigte, um sich als Gernegros; in Szene ,;u setzen, in bös» willigster Art öffentlich gegeil seine Vorgesetzte Dienststelle UWd seinen Vorgesetzten Anltschcf vergangen. Als besonders erschwerend sei zu beachten, daß ein jüdischer Religionslehrer die gesetzlich anerkannte Vertretung seiner Relkgionsgesellschast beleidigt und Personen gekränkt habe, denen gegenüber er ein besonderes Verpflichtungsverhältnis zu berücksichtigen hatte. Auch auf die Wiederholung der Beleidigungen, auf die planmäßigen Verhetzungen gegen Sekretär Fuchsgelb, ans den Eindruck der Derleumdun.gen in der ganzen Oc-ffentlichkeit, welche durch das Vorgehen eines der Gemeinde angchörigen Beanltcn sttltzig gemacht wurde, werde das Gericht Rücksicht nehmen und mit einer Arrest st rase Vorgehen müssen, weil das unerhörte Vorgehen eine nachdrückliche Sühne und eitle Abschreckung anderer gleichartiger Kläffer erfordere. Die tadellose Beamtenschaft der jüdischen Gemeinde niüsse von ihren Schandflecken gereinigt werden. Klageanwalt Dr. Wald m a n u verwies darauf, daß er bereits den vierten Prozeß gegen Beaulte der Kultnsgemeinde führe und immer dieselbe Leichtfertigkeit derselben Herren, Pick, Kaiser und Genossen, feststellen konnte, welche durch Geldstrafen nicht zur Vermlnft zu bringen seien, sondern dllrch eine Arreststrafe von weiteren Uebeltalcn abgehalten werden sollen. Traurig -wäre es um die Beamten bestellt, wenn der Beschuldigte sich wirklich darauf berufen könnte, er habe in Wahrung ihrer Interessen den Knltnsvorstand und den ersten Sekretär verlemndell müssen, noch trauriger, wenn sie es als Korruptionsfall betrachten wollten, daß der Kultusvorstand eitlen! a nerka unten jüdischen Schriftsteller und Gelehrten in seiner Krankheit Erleichterungen der Dienststnnden gewährte. Zum Schutze der Beamtenschaft müssen Leute, welche sich als so unernst und geradezu verbrecherisch erwiesen haben wie der Beschuldigte, entfernt werdet!. Oiach detn Strafantrag des dritten Klagcanwaltes Doktor Herbert Schutzmann, der dem Anigeklagten insbesondere seine Feigheit vorhielt, weil er sich auf die Immunität als Vertrauensmann berief, um der Strafe für seine linqualffizierbaren Aeußerungei. zu entgehen, nnd dem Schlußwort-des Verteidigers Dr. Weiß verurteilte der Richter beit Beschuldigten Josef Pick wegen B cl e i d i g u n g des K n I t u s v o r st a n d e s n n d des l e it e n d e n Sekretärs Guido Fuchsgel'b zu drei Tagen strengen Arrest. In'der Begründung führte der Richter aus, es habe sich atls dem ganzett Wahrheitsbeweis, soweit er durchgeführt wurde, nicht e i n einziger P u n k t als st i ch h ä l t i g erwiesen, die Rückziehnng der übrigen Beweisanträge ergebe ihre Wertlosigkeit. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit, das teilwöise Geständnis, die Aufregung des Wahlkampfes ttnd die schuldlose Fatnilie anigenotnmen. Als besonders erschwerend wurde sestgestellt, daß -der Beschuldigte sowohl zum Kultus-Vorstand als auch zum ersten Sekretär Fnchsgelb in einem besonderen Verpflichtnngsverhältnis stehe und daß seine Tathandlung geradezu als Beleidigung der israelitischen Religionsgesellschask anzufehen sei. Der Beschuldigte meldete gegetl dieses Urteil Berusutta im Punkte der Strafe wegen N i ch t a n w e n d u n g d e r b edingte n B e st r a f u n g an. Die Privatankläger gaben keine Erklärung ab. Aus krez Israel. Die Steuern. Jerusalem, 3. Juni. (I. T. A.) Jll Iernsalem fand eine Massenverfammluug jüdischer, mvsle- -mitischer und christlicher Kauslente statt, in welcher gegen die hohen Sie n e r n protestiert tvurde. Die Redner hoben hervor, daß die in diesem -Jahre erhobetl-etl Steuern drei- bis viermal hoher als in: vergangenen Jahre seien. Die Versammlung beschloß, die Handelskammer, für den Fall, daß die Regierung die S t e n e rs ch u tz v e r o r d n n n g nicht verlängert, znm Rücktritt anfzu-fordern, was ei-n Signal für die Schließung aller Läden in Jerusalem sein tvür-de. Dev Wand Leunri entsendet einen Delegievtev zuv zionistisch-ngudistischen Konferenz. Jerusalem, 3. Jnni. (I. T. A.) Der Nationalrat del palästinenisischen Juden (Waad Leumi) hat nach Entgegennahme einer Erikläruug der Zionistischen Exekutive über die z i o u i st i s ch - a g u d i st i s che n B e r h a n dl u n g e u betreffend die jüdische G e m e i n d e o r d n u n g % Palästina beschlossen, zu der in Wien abznhaltenden Konferenz von Vertretern der Zionistischen Weltorganisation und Vertretern der Agu-das Jisroel einen Vertreter zu entsenden. Ter Vertreter des Waad LotMli wird jedoch nur zu JtlformationSgwecken der Konferenz beiwohnen; bis zu seiner Rückkehr wird sici' der Waad Lenmi jedes Beschlusses enthalten. Ausweisung von Kommunisten. Jerusalem, 3. Juni. (I. T. A.) Die atn 1. Mai ge» legeutlich der Maidetnon-stration in Haifa verhafteten K o m Nt tl n i st e u standen, jetzt vor denr H a i f ä e r Distriklsger icht. Vier Inden und ein Araber wurden zu je fünf Wochen, ein Jude ztl zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Rach Verbüßung der Strafe werden die Verurteilten laut Gerichtsbeschlnß des Landes verwiesen,Werder^-