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Wiener Morgenzeitung · 1925-05-08 · Heft 2232 (8.5.1925) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2232 (8.5.1925)
Date
1925-05-08
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Kr. 8282 Men, tzreikaH ■■■..... rr .v ■ m —i.i. —..... ^eikung zur WieLecherstellmrg der verbetzten Ehre des östcrrsichSschen Richtevstandes und des B^irksrichters Neudcck e i n Oebot der Gerechtigkeit. Der Staatsanwalt bittet die Geschwornen, dicken ersten Fall der Anklage gegen einen Redecktöur wegen Ausreizmrg durch einen Artikel besonders fovgfNtig zu würdigen, weil dadurch künftige Angriffe 'gegen die ohiEes zu viel verleumdeten Richter verhindert werden. Nun ergreift Verteidiger Dr. Plaschkes zu einer zweistündigen Schlußrede das Wort und führt u. a. aus: Der Herr Staatsanwalt hat eine fe.hr lauge Rede gehalten und seine AuKfiihvungen mit den Worten begannen, das; die Preßfreiheit der Kultuvnvesser eines Bbl'kcs sei und daß durch die Schreibweise des Angeklagten Stricker die österreichische Kultur jetzt geringer einzuschätzen sei als bisher. Der Herr Staatsanwalt hat im Zuge feiner Ausführungen das Geständnis abgelegt, daß Angriffe gegen die Richter bisher nicht der Judikatur durch die Geschwornen unterbreitet wurden, daß man aber jetzt damit beginnen werde. Er hat die Geschwornen gelbsten, sich der armen, verfolgten Richter anzunehmen. Und wissen Sie, wer sich der Richter angenommen hat? Robert Stricker hat sich der österreichischen Richter angenommen und der Herr Staatsanwalt dankt ihm mit einer Anklage wegen Aufwiegelung. Sie haben in diesvm Prozeß etwas gehört, was man sonst in diesen Hallen sehr jcütcu oder nur mit Um* "chreibungen und Vechülluuaen hört. Die Worte „Jrrde" und „jüdisch". Das find Dinge, mit denen Sie sich, wie ich annehmc, nicht allzu häufig zu beifassen haben autb deshalib werde ich in meinen Slusfühvungen darüber sehr deutlich sprechen. Aber ein zweites wird für diesen Prozeß wichtig sein: Sie düvsen Ihre Beweise nicht bloß aus den Zeugenaussagen auch Urkunden schöpfen, der beste Beweis, den Sie halben, ist der Eindvuck, den die ehrliche Überzeugung, das achtunlggebietsn'de Organ' und die 30jährige unverdrossene L e b e n sarbeit des Angeklagten Stricker aus Sie machen müssen, '»es Mannes, der sein Leben dein jüdischen Volle gewidmet hat. Angeklagter ist ein Mann, der gewiß lein bliindwütiger Agitator ist, sondern ein Führer, oder genauer, der Führer der Juden Oesterreichs, sofern sie sich zum aufrechten Judentum -eksnnelt. Er ijst »ngeiklagt wegen eines Artikels in oinom Watte, das sich mit Stolz ein Jndcnblatt nennt. Die ,Wiener Morgenzeitung" ist die Vertreterin der jüdischen Interessen in Wien und Oesterreich. Das ist nicht wegzuleugnen und der jüdische Führer hat in der jüdischen Zeitung über eine aufsehenerregende jüdische Angelegenheit schreiben müssen, zum Schutz der jüdischen Bollksvochte. Das müssen Sie, meine Herren Geschwornen, sich vor Augen hallten. Wir werden dartum, daß das kritisierte Urteil eine schwere Verunglimpfung der Juden und eine Verletzung der Staatsgrundgesetze bedeutet. Sie können sich vorstellen, wie nnechört der Uei'bergviff des Richters war, trenn sogar die Mene Freie Presse", eine Zeitung, die sich sonst in Judenlfragen niemals engagiert, von einer blutigen Ehrenbeleidigung aller Nichtarier durch den Bezirksrichter Neudeck spricht und ilfjnt Vorhalt, daß er für bi eise Ehrenbsleidigung des gesamten Juden tums nionrals werde den Walhchoitsbeweis erbringen können. Daß über die Zeitungsnotizen wahr gewesen sind und daß die Urteilsbegründung der schriftlichen Ausfertigung erst nach den Angriffen gefeilt wurde, ist sicher. Dasür spricht die Zeugenaussage des seit 35 Jahren als unbedingt verläßlich bekannten GevichtssaaHerichterstatters Dr. Reik. Wir halben -in diesem Staate nicht vielt Besseres als die Gerichtsbarkeit und unsere Richter. Man Semit mich, daß ich nicht derjenige bi», der nach jemandos Mund redet. Aber unsere österreichische Gerichtsbarkeit halben wir Inden stets geachtet. Um so mehr verurteilen wir die Nebergriffe einzelner Richter, welche durch ihre Handlungsweise der österreichischeil Richterschaft ungeheureSchaden zusügen. Der Staatsanwalt behauptet, er müsse die Richter schützen, ich behaupte, daß sich die Richter schon selbst schützen können, dadurch, daß sie in tadelloser Piflichtex>fiiIlung ihr Amt verwalten. Das wollte ich zunächst festgestellt hoben. Stoch etwas nmß ich dick unterstreichen. Es fällt uns nicht im Traume ein, das Borgeheu des Dr. K v f f l e r auch nnr mit einem Worte zu beischönigen. Es fällt uns nicht ein, Frau Springiusklee in ihrer Verteidigung zu hindern. Es fällt uns nicht ein, den Richter Neudeck in seiner freien Bewvistvürdiguug einzuschränken, aber das verbitten wir uns aus das allerentschiedeuste, daß man im Namen der Republik die ganze Judenfchaft herabgesetzt hat, indem man /-jüdische Frechheit" als einen besonders HÄM Grad von Frechheit bezeichuete und für „jüdische Frechheit" bcu Wahrsteitsbettveis zulließ. Die Abwehr Strickers w.v scharf, aber gerecht, und hatte deil Zweck, nach zahlreichen üblen Erfahrungen mit einzelnen österreichischen Richtern im Interesse her Juden u»td der Richter die entsprechende Abiochr zu finden. Noch etwas muß ich Ihnen sagen: Wie erlauben es nicht, daß für einen frechen Juden geradezu die Haftung aller Juden hergestellt wird, weil Herr D r. Neudeck L u st d a z u hat. Der Herr Staatshalt, ftzrach ^on der richterlichen Frei* Wienrr Mmeserrzrtt«»O. heit, die wir einschränken wollen. Wir billigen jedem Richter seine politische Betätigung als Recht zu. Ja, wir wissen, daß Richter sich vcn politischer Stimmung «im Berufe feruhalten sollen, und verstehen auch die politische Einstellung eines Richters in seinem Berufe bis zu einer gewissen Grenze» ,denn unsere Richter sind Menschen und keine Engel. Bezirksrichter Neudeck hat durch feine Urteilsbegründung alle zulässigen Grenzen überschritten und damit die Politik jener Gruppe Menschen geführt, welche von der Hochschule her für ehrlos erklären, tver aus einer jüdischen Mutter Schoß stammt, welche die Politik des Numerus clausus und des Arierparagraphen machen und den Geist der ö st e r r e i ch i s ch e n Be Volke r u n g vergiften. Diesem Standpunkt gegenüber sagen wir, wir dulden nicht, daß im Namen der österreichischen Republik so geurteilt werde, als ob sie die Republik der Hakenkreuzler wäre. Man häuft Schlagwort aus Schlagwort, Fälschung auf Fälschung, um die Lüge von der jüdischen Minderwertigkeit zu begründen. Dieses Urteil enthält eine moralische Fälschung, welche wir a b s o l u t u i ch t r u h i g hinnehmen konnten. Denn wichtig ist cs, auch die Folgen eines solchen Urteilst zu beachten. Einige Wochen später hat ein Richter in Fünfhaus den Wahrheitsbeweis für „Saujud" als erbracht angesehen. Weiin ein Deutscher betrügt, wer wird das deutsche Volk der deutschen Betrügerei zu bezichtigen wagen?! Wenn ein Jude etwas anstellt, dann sollen wir winseln, man möge es ja nicht verallgemeinern. Wir österreichischen Juden sind Irene Bürger dieses Staates und dulden keinerlei Machenschaften, unsere Gleichberechtigung anzutaster: und uns vor einem Richterstuhl anders zu behandeln als Angehörige der übrigen Voltskörper. Der Verteidiger bespricht nun die beiden Artikel der „dienen Freien Presse" und erklärt, daß sich der Angeklagte sowie jeder ans die Zuverlässigkeit dieser Quellen verlassen durfte. Es sei lächerlich, von ihn: zu verlangen, er müsse zu Gericht gehen, um sich von der Richtigkeit des Urteils zu überzeugen, das noch nicht einmal fertig geschrieben war. Das Wichtigste aber ist: die Zeitungsberichte waren richtig und entsprachen durchaus der mündlichen Begründung. Denn auch die schriftliche Ausfertigung fei ein deutlicher Beweis für diese Behauptung. Dort habe der Richter zugegeben, daß er unter jüdischer Frechheit einen besonderen Grad von Frechheit verstehe. Daß aber, fährt der Verteidiger fort, dieses Urteil der politischen Leidenschaft dieses Richters entsprang, ergibt sich am deutlichsten aus der Bezeichnung der Juden als „Rassegenossen" Dr. Kofflers. Das ist der Geist der Waber und G e n o s j c n, >der großdeutschen Partei und der deutlichste Beweis für die politische Einstellung des Richters. Diesen Beweis schafft auch die Aussage Dr. Neudecks nicht aus der Welt, daß er während des Einjährigenjahres einen jüdischen Freund gehabt habe. Im übrigen ist die Zulassung des Wahrheitsbeweises für „Mische Frechheit" eine ständige Praxis dieses Richters, die er auch einem Wiener Rechtsanwalt gegenüber, der in eigener Sache klagte, bewiesen hat. Ehrenpflicht der Staatsanwaltschaft wäre es gewesen, nicht 'den Oberbaurat Stricker anzuklagen, sondern den Richter auf seinen Uebergriff aufmerksam zu machen. Aber dafür hat die Staatsanwaltschaft dem Drängen der „Deutschösterreichischen Tageszeitung" und einer Weisung von oben Folge geleistet und eine Anklage erhoben, die eine Verdrehung des wahren Sinnes des gerügten Urteils ist. Wir haben den Mut gezeigt, d e n Verfasser zu nennen, der für eine gerechtfertigte Kritik das Urteil der Geschwornen nicht zu scheuen hat. Der Verteidiger bespricht nnnmchr die juristische Bedeutung der strafgesetzlichen Bestimmungen über die Aufwiegelung und die Beleidigung des Richters wegen seiner Berufsausübung und gelangt zur Folgerung, daß es den: Angeklagten ferngelegen sei,' die Entscheidung des Strafbezirksgerichtes 1 herabzuwürdigen, daß er nur eine durchaus zulässige Kritik an der anfechtbaren Begründung des Urteils geübt habe..Das Motiv der Tat ist maßgebend und rechtfertigt den Freispruch. Nach Besprechung der einzelnen Hautpfragen und Widerlegung derselben schließt der Verteidiger: Wir sind nicht gekommen, um Ihnen nach dem Munde zu reden. Wir hegen die Ueberzeugung, daß Sie Ihre politischen Ueberzeugungen außerhalb' dieser Räume zurückgelegt haben und ohne Voremgenommenh.'it diesen ganz einzigartigen Straffall beurteilen werden. Vielleicht habe ich Ihnen Dinge gesagt, die Ihnen mißfallen, die Sie vor acht Stunden bekämpft haben und in zwei Stunden wieder bekämpfen werden. Daran dürfen Sie nicht denken. Der Mann'und seine Arbeit, der Geist des Mannes und seines Artikels muß von Ihnen so beurteilt werden, als ob Sie in seiner Stellung und in seiner Rolle als Führer der Judenschaft diesen Artikel geschrieben hätten. Vor Ihnen verantwortet sich ein Volks m a n n vom b e st e n Schrot «Jt d Korn, ein energischer Kämpfer gegen die berufSm äßigen Verderber der B o l k8 insti tut e,. ein unbougsamer Verfechter unseres jüdischen Protz r a nc m c s, das voll ihm fordert, mutiges Bekenntnis zum Judentum, entschlossenes Auftreten gegen alle offenen und versteckten Versuche, die Gleichberechtigung der jüdischen Staatsbürger zu beinträchtigen, Kamps gegen den politischem und Wirtschaftlichen Antisemitismus und Anbahnung einer Verständigung von Volk zu Volk. 1 Er ist der Führer einer s r e i h e i t li ch e n iüdiiLen 6. Mai 1926_ Eem d Volksbewegung, und ohne Leidenschaft wurde noch keim! freiheitliche Dolksbetvegung gemacht. Ein Mann von den Erährungen Strickers in jüdischen Dingen muß viel leidenschaftlicher und schärfer auf Beleidigungen solcher Art reagieren. Deshalb müssen Sie den Artikel als Ganzes beurteilen und feststellen, daß Stricker ihn nur deshalb geschrieben hat, weil eine Vernachlässigung dieser hochwichtigen jüdischen Angelegenheit für ihn Pflichtverletzung gewesen wäre. Wollte Stricker wirklich zu etwas aufreizen, so war es eine Aufreizung zur Einhaltung der ö st e rreichischen Staat sgrundgesetze! Eilre andere Aufreizung ist nicht gegeben. Voii einer Beleidigung des Richters kann nicht gesprochen werden, weil die gerechtfertigte Entrüstung über die unzulässige Ueberschreitung der dem Richter auch politisch gesetzten Grenzen eine berechtigte Kritik hervorrief. Nicht jedes Wort und jode Silbe darf auf die Wagschale gelegt werden. Die Geschwornen haben zu prüfen, ob der Angeklagte von seinem jüdischen Standpunkt recht hatte. Dies««» mutigen und ernsten Mann, dessen Lebensarbeit der Verständigung ■mii-t.'-* In-und Nicht-juden dient nut, der sich für die Verteidigu>ug der Reä)te seiner Do'bksgenosser opfert, müssen nicht bloß die Juden dankbar sein, sondern alle, die es gut meinen mit unserer Republik. Sprechen Si" beide Angeklagte frei, ich bitte darum. In soinvm Schlußwort führte der Angeklagte Oberbaurat Stricke». aus: Ich wurde hier vom Staatsanwalt als Schädling det Preßfreiheit und damit als Schädling der Kultur in Qdsterreick geschildert. Demgegenüber will ich nur anführen, daß ich seit zirka 30 Jahren em öffentlichen Leben stche, daß . ich einer radikalen Partei angchöre und selbst ein r ad i t a I erMe n s ch bin, daß es aber während dieser 30 Jahre nidmalls vorgelbommen ist, daß ich mit der Ehre eines Menschen leichtfertig umgegangen bin. Das kounte mir vor meinen ärgsten Gegnern während dieser 30 Jahre nicht borgeworfen werden. Man hat Ihnen mitgeteilt, daß ich gerichtlich uüböscholten bin und in dieser Beziehung bin ich auch politisch nnlbcischolten. Wenn ich diese scharfe Form gewählt habe, geschah es nicht, um daibsi einer Neigung meinerseits Ausdruö zu gelben, sondern ich habe die prinzipielle Gefahr evdaiurt, welche in der Sache liegt, wenn sich in eine m G e r i ch t s s a a l stivas Derartiges ereignet, ohne daß dagegen in scharfer Weife Stellung genommen wird. Wenn ich Sie bitte, mich freizusprechen, so geschieht dies nicht wegen »neiner Person. Ich rede als Mensch zu Ihnen. Ich will Ihr Urteil nicht heraibwürdigen. Aber was kann mir schon passieren? Es ist noch nicht das ärgste. Ich bin als Ehrenmann in diesen Saal gegangen und werde als ders>el!be Ehrenmann den Saal verlassen, auch wenn Sie mich verurteilen. Wenn Si^ mich aber verurteilen, dann werden Sie einen Freibrief für alle diejenigen gelben, die irr diesem Sinne urteilen und begründen, wie diese» Mann, dessentwegen ich angoklagt bin. Wenn mir der Borwtrvs gemacht wurde, ich habe mir ein Auditoriu>m hcrbestellt, so kann ich nur sagen, wenn ich mir eines herlbestellt hätte, so wäre es zehnmal so groß gewesen. Es gibt ein Publikum und das ist draußen in der großen Welt. Ich habe alle Achtung vor den juviftischen Ausführungen de8 Herrn Staatsanwalts und des Bezivksrichters Dr. Neudeck. Hier handelt es sich aber nicht' um juristische Spitzfindigkeiten. Ich dichte an Sie die Frage: Glauben Sie, daß Dr. Neudeä geradeso vorgogangen wäre, wenn man gesagt hätte, „christliche Lumperei", „christliche Frechheit", „christliches Schwein"? Beantworten Sie diese Frage und beurteilen Sie danach meine HandlungIweise. Nach dem R e s u m e des B o r s i tz e n d e n zogen sich die Geschtvornen zur Beratung zurück und gaben nach zweistündiger Beratung folgeirden Wahrfpruch bekannt: Sämttiche Vier Hauptfragerr betrsfferrd die Auf» reizung sechs Stimlnen ja, sechs Stimmen nein; die vier Hauptfragen wegen Beleidig-un g des Bezirk srichters Neudeck wurden mit acht, neun, bezw. zehrt Stimmen ja und vier, drei bezw. zwei Stimmerr nein beantwortet. Nach den Strafplaidohers des Staatsanwaltes und des Verteidigers, welche beide die achtenswerten Motive im Interesse der Jrtdenschaft hervocheiben, verkündete der Vorsitzende das Urteil. Obevbaurat Rvbert Stricker wurde von der gegen ilhrt erhöbenert Anklage wogen Vergeherrs der Aufwiegelung!s r e i g e s p ro ch e n, Jakob Krau s z vort der Artklage wegen Berrtachlässigung der pflichtgemäßerl Obsorge freigesprochen und Obevbaurat Röbert Stricker lediglich wegen Beleidigung des Bezivksrichters Doktor N e u d e ck zu einer Geldstrafe vott 100 0 S ch i l l i n g, im Nichteinbringulvgsfalle zu fünf Tagen Arrest verurteilt, tvebei die Strafe für bedingt erklärt wurde, unter Setzung einer zweijährigen Bewährungsfrist. Erschwerend war die Mehrheit der Straftaten, mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit, die achtltltgswürdigen Motive und besonders der Umstalid, daß sich der Angeklagte freiwillig als Verfasser des Artikels bekannt hat. Der verantwortliche Redakteur Jakob Kraus: wurde mit 11 gegen 1 Stimnte freigesprochen

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