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Wiener Morgenzeitung · 1925-04-12 · Heft 2207 (12.4.1925) · p. Seite 12

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2207 (12.4.1925)
Date
1925-04-12
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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Seite 12 Wien, Sonntag Wiener MoraenzettnnK 12. Avril 1925 Nr. 2207 MODE-BERICHT Modelle zum Frühjahr 1925 M Verfügung gesteüt vom SchnhmodellbauS Leopold Jellinek, t. Bez., Burggasse 5, gegenüber dem Deutschen Volkstheater ^chnürhalbschuh, Sport-Trotteur aus echtem, beigefarbenem DelomS-Kroko mit beige Rehleder-Einlagen. '4&Csf;ü Spangenschuh aus goldfarbenem Glanzkrokodil. Brogue aus Glanzjuchtenleder mit Doppelsohle. ÄRZTLICH EMPFOHLEN» Hygienisch modern gearbeitet! Leibbinden nach Operationen GUrteMnnenbinden & Senkungen Umstandsbinden u. Mieder - oeradehaiter Körperform-Korrekturen (Ausgleichsmieder) fabriziert Spezial-Atelier H. Leboiültsch, m MariÄfcrslrs? sbottwii AUFEH JHj IlLIC/T 1*1 UBOR/TRt H9t8 (HOTEL NATIONAL) Tcicpnon «o.»rr E Wenn Sie gut und billig kaufen wollen, decken Sie Uren Bedarf an Crepe de Chine in diversen Farben und Dessins für Complets, Kajaks und Blusen, sowie Crepe Marocain und allen modernen Seiden- und Futterstoffen nur bei Hela Silber, 2. Bez., Taborstraße 18. iper SolüCLpfer, das PABISBR MODELL 10236 "bei I. Nbeles & Sohn Mie der. Spezialitäten I., Rdtenturmstrasse Nr. 13 (Qassenladen) E Das erste Gebot der Hausfrau ist Sparsamkeit. Die toivtschafMche Lage zwingt die meisten Familien, gerade die Ausgaben für Ergänzung der Familiengavderobe und Ausstattung des Heimes möglichst zu beschränken. Man muß daher bei Nachschaffungen in Stoffen, Wasche usw. nur solche Kaufhäuser aufsuchen, welche Garantie dafür bieten, daß die gakauste Ware in Qualität verläßlich und dabei doch besonders billig ist. Der außerordentlich gute Ruf, welchen oas seit vielen Jahren bestrenommievte Warenhaus Brüder Schrffmann, ». Bez.. T a b o r st r a ß e 48, in allen Kreisen des konsumierenden Publikums genießt, ist durch das von den Fmnemnhabern geübte Prinzip: „Großer Umsatz — kleiner Nutzen" begründet. $ur kommenden Frühjahrsfaison findet sich eine überaus reichhaltige Auswahl in aller- MMsten Modeftoffen für Damen und Herren, fertiger Leibwäsche und Modeartikeln jeder Art. Vorzüglich assortiert ist auch das Lager in Chiffonen. Weben, Gradel aller Breiten von der einfachsten bis zur feinsten Qualität. Besichtigen Sie die lreichen Schaufenster und überzeugen Die sich von der Konlofigikeiit in Qualität und Preisen. Gerichtssaal. „Mensch oder Automat," Flohzirkus und Dreißigjähriger Krieg. Friedrich H., der sich zuletzt in verschiedenen PrateretMissoments produziert hatte, wurde im Jänner dem Strafbozirksgericht 1 zur Amtshandlung wegen Revwsion eingeliefert. Er war nämlich vor drei Jahren im Zusammenhang mit einer wegen Diebstahles erfolgten Abstrafung als Ausländer aus dem Gebiete der Republik für fünf Jahre abgeschasst worden. Er wurde auch wegen verbotener Rückkehr zu Einem Monat Arrest verurteilt, welche Strafe er in einer Zelle des Gefangenenhauses Leopoldsladt verbüßte. Während der Haft kam es zwischen ihm einerseits und den anderen Häftlingen sowie dem Bcamtenpersonal des Gefangenenhauses andererseits wiederholt zu Konflikten. Es kam oft vor, daß er auch zur Nachtzeit zum Fenster der Zelle hinausbrüllte, daß er die Beamten, vorn Aufseher bis zum Vorstande, beschimpfte und dem Gefangenhauspersonal große Ungelegenheit bereitete. Einmal inszenierte er einen Hungerstreik. Weiters zerriß er die Decke, die ihm für seine Pritsche übergeben worden war, endlich auch eine Hose, die gleichfalls ä r a r i s ch war. Es wurde gegen ihn über Anzeige der Gefangenhausansseher eine Anklage wogen boshafter Sachbeschädigung fremden Eigentums und. wogen Amtsehrenbolevdigung erhoben. Bei seiner Vorführung erklärte er dem Bezirksrichter Di'. Jellinek, daß er im Arrest von den anderen Mithäftliugen und auch von: Gefangenhauspersonal provoziert worden sei. Die Mithästlinge hätten ihn, der sogar maturiert habe, wegen seiner Intelligenz verspottet und hätten ihn wo sie nur konnten, das Leben in der Zelle schwor gemacht. Der Angeklagte beklagte sich auch, daß er während der Haft von den Hausarbeitern geprügelt worden sei, daß er trotz wiederholter Beschwerden -dem Vorstand des Gerichtes nicht vorgeführt worden sei. Bezüglich seines Berufes, erklärte der 52jährige Angeklagte, daß er ein echter P ra t er kü nstler sei, daß er seit 36 Jahren als Praterkünstler sich in verschiedener Weise mit Erfolg betätigt habe. So habe er im Flohzirkus mitgewirkt, habe im Tanagrat he ater die lebende Puppe und schließlich die Rolle „Mensch oder Automat" dargestellt. Tie Zeugen bestritten, daß der Angeklagte mißhandelt worden fei, nur einmal wurde der Angeklagte im Verlaufe eines Streites mit eurem Hausarbeiter von diesem geohrseigt. Der Richter hatte den Geisteszustand des Beschuldigten durch den Psychiater pvüferr lassen. Fast einen Monat lang wurde H. von den Psychiatern beobachtet. Der Psychiater hatte den Künstler einer genauen Prüfung seiner Kenntnisse unterzogen. Als ihm vom Psychiater die Aufgabe gestellt wurde, das lateinische Mort Mensa zu deklinieren, erklärte der Künstler, er wisse nur so viel, daß Mensa ein Gasthaus sei, in welches die Studenten essen gehen. Ans die Frage des Psychiaters, wer der: Dreißigjährigen Krieg geführt habe, erklärte er, daß Friedrich der Große diesen Krieg, der ein Religionskriog war, geführt habe. Das Gutachten des Psychiaters ging in Kürze dahin, daß H. ein sehr reizbarer, erblich belasteter Mann fei und daß er geistig als nicht normal anzusehen sei. Auf Grund des Gutachtens hatte der Richter die Einstellung des Verfahrens beschlossen. Bei der Verkündigung des Einstellungsbeschlusses apostrophierte er den Richter mit den Worten: „Wie kann man mich, einen Mann, der die Matura so glänzend bestanden hat, der sogar gewußt hat/ was die pragmatische Sanktion bedeutet, als geistig nicht normal erklären? Das wird noch der Psychiater einmal bereuen." H. wurde der Polizei zur weiteren Zlimtshandlung überstellt. Der Staatsbürger darf anzeigen. Der Inhaber eines Damenkonfektionsgeschäftes Friedrich Zabransky, der gleichzeitig der Präsident der Vereinigung der Damenkonfäktiouäre ist, hatte Mitte Februar zu seinem Erstaunen in der Auslage der Firma Krupnik einen Damenmantel mit dem Betrag von 1,200.000 K. angeschlagen gesehen, einen. Mantel, den er (Zwbransky) selbst in der gleichen Qualität oum 3,500.000 K. zum Verkaufe ausgeschrieben und den er von der Firma Samuel Jas sing er um 2,600.000 K. gekauft hatte. Herr Zwbransky hatte auch erhoben, daß der in der Auslage der Firma Krupnik ausgestellte Mantel gleichfalls bei der Firma Jassinger gekauft worden tvar. Da diese Preisdifferenz eine viel zu große und auffallende war, ersuchte Herr Zwbransky die Firma Jassinger um Aufklärung und eventuell um Vergütung des zu viel bezahlten Preises. Da die Firma Jassinger eine Vergütung verweigerte, hatte Herr Zwbransky mt Verlaufe einer erregten Auseinandersetzung mit dem Prokuristen der Firma Jassinger erklärt, er werde eventuell gegen diese Firma bei der Wirtschaftspolizei die Anzeige wegen Preistreiberei erstatten. Wegen Androhung einer Anzeige schob der Firmenchef Samuel Jassinger gegen Friedrich Zabransky die Ehreübelerdigungsklage, in welcher er selbst zugab, daß es möglich, ja tvahrschemlich sei, daß er bei einer Lieferung von Mänteln an die Firma Krupnik den fraglichen Mantel geliefert habe, uud zwar zu einem weit niedrigeren Preise als an Herrn Zabransky. Er habe nämlich eine größere Partie Mäntel der Firma Krupnik gelieferk. Irr der vor -dem Oberlandesgerichtsrat Dr. Weiß über die Klage des Herrn Jassinger stattgehäbten Verhandlung erklärte Herr Zabransktz. daß er als Präsident der Vereinigung der Damenkonfektionäre nur pflichtgemäß mit Rücksicht auf Me erwähnte große Preisdifferenz der Sache nachgegangen sei und schließlich mit der Erstattung der Anzeige an die Wirtschaftspolizei gedroht habe. Unter Abweisung sämtlicher von den Parteien gestellten Anträge sprach der Richter Herrn Zwbransky frei, da es das gute Recht des Staatsbürgers sei, Anzeigen zu erstatten, und Herr Zwbransky mit. Rücksicht auf die Sachlage berechtigt war, der Wlrtschaftspolizei den Fall zur Ueberprüfnng vorzulegen. Der Kläger meldete gegen den Freispruch die Berufung an. „Die Hauptsache ist. wie der Mensch ist, nicht wie er heiht." Vor den: Bezirksrichter. Dr. Narz. Strafbezirksgericht 1, hatte -sich der Talmudist Aaron H a r ik. recte W illner wegen einer eigenartigen Falschmeldung zu verantworten. Der Beischuldigte, der aus einer rituellen, vor vielen Jahren in Russischpalen geschlossenen Ehe stammt, und laut Geburtsschein nach seiner Mutter den Namen Harik, nach seinem Vater den Namen Will ner zu führen hat, hatte sich in der letzten Zeit in den polizeilichen Meldezetteln wiederholt unrichtia eingetragen. So hatte er in einem Meldezettel sich kurzweg als Aaron Arak, in einem Meldezettel als Aaron Willuer, recte Harik, eingetragen. Bor Gericht war der Talmudist des Tatsächlichen geständig. Märte jedoch, daß dtp l Ngme eines Menschen nichts auf sich habe, dir Hgupiisache {q, wie der Mensch ist, nicht wie er heiße. Arak habe er sich fle* nannt. weil mehrere hervorragende Leute aus seiner Verwandtschaft. so ein Onkel, der ein berühmter Rabbiner sei, sich auch Arak nennen. In Polen habe man es. erklärte der Angeklagte, seinerzeit mit der Eintragung des Namens in die Geburtsregister nicht genau genommen. Ob Arak oder Harik eingetragen wurde, sei schließlich gleichgültig. Der Richter verurteilte den Angeklagten unter Anwendung äntzerster Milde zu einer Geldstrafe von drei Schilling. Keine Haftpflicht des Gatten für Kreditgeschäfte seiner Gattin. Brün Wiener Zivillandesgerichte brachte die Graub ü n d u c r Kantonalbank in Chur (Schweiz) gegen den Prokuristen Friedrich Brach mann in Wien eine Klage auf Zahlung restlicher 8637 Schweizer. Franken (128 Millionen Kronen) aus einem Kreditvertrag ein, den Bvachmanns seither verstorbene Frau während ihres Kuraufenthaltes in D avos mit der klägerischen Bank geschlossen hatte. ' Da nach § 1042 des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches der Mann für den von seiner Frau gemachten Aufwand aufzukommen habe, sei die Ablehnung seiner Zahlungspflicht unbegründet. Der Göklaglenvertreter Dr. Emil Kurz wies bei der vorgestrigen Schlußverhandlung auch darauf hin, daß der Geklagte sein ganzes Vermögen aeopfert hatte, um seine schwerkrame Frau zu retten und daß er das letzte, was er besaß, 40.000 K. 'Kriegsanleihe, damals noch vollwertig, seiner Frau zur Deckung der Kosten ihres Aufenthaltes in Davos gegeben häbe. Daß seine Frau Kreditgeschäfte mit der klägerischen Dank machte und die Kriegsanleihe wie die österreichische Krone rapid sank, dafür könne nicht er. der Gatte, ersatzpflichtig gemacht werden. Er habe durch Aufopferung seines Vermögens mehr getan, als er nach dem Gesetze für feine Gattin zu tun verpflichtet gewesen wäre, für Bankgeschäfte.,die seine Frau ohne sein Wissen in der Schweiz gemacht hatte, sei er nicht haftpflichtig. Der Gerichtshof (Vorsitzender Hofrat Doktor Frankel) erkannte ans diesem Grunde auf A bweisuug des Klagebegehrens. Bolkswitt. Mischer Bode» und Wische Wirtschaft. Von Dr. Michael Sussan. , Eine der wichtigsten sachlichen Produktionsfaktoren ist der Boden. Wenn das jüdische Volk in seinem Heim in Palästina eine vollkommene Wirtschaftseinheit darstellen, will, so ist zweifellos das erste Kriterium hierfür der Besitz . des Bodens, Wohl hat das Mische Volk - in der Wirtschaft der anderen Völker immer eine maßgebende Rolle gespielt. Juden haben sich überall betätigt und hüben zur Ausbildung : der nationalen Wirtschaft der anderen sehr' viel beigetragen. Nun soll endlich auch im Rahmen einer Mischen, mit Autorität ausgestatteteu Gemeinschaft auch eine spezifisch jüdische Wirtschaft herausgebildet werden. Wenn. von mancher Seite — nicht nur von anMenritischer, sondern auch von objektiven Beurteilern der jüdischen Frage — dm Juden nur eine einseitige Besähiguiug für gewisse Wirtschaftszweige ' nachgefcvgt wird, so soll nunmehr der augenfällige Beweis' gebracht werden, daß, , geradeso wie jedes andere Volk in, sämtlichen Wirtschaftszweigen sich selbst genügen kann, auch das Mische Volk seinen Mann stelle:: .Sann. v Der Präsident des deutschen Reichstages Löbl hat vor kurzem in einer Rede über den Zionismus ganz richtig hervorgehoben, daß es falsch ist, die Juden nur mit gewissen Funktionen des Kapitalismus in ausschließlichen Zusammenhang zu bringen, wo doch auch Juden nicht nur als Gewerbetreibende, sondern auch als Arbeiter sich ziemlich stark betätigt haben. Der Kenner' der jüdischen Wirtschaftsvechältniffv namentlich Osteuropas und Asiens weiß genau, daß es fast keinen einzigen Beruf gibt, in bew sich nicht Juden teils in unabhängiger, teils in abhängiger'Stellung betätigen. Und wenn auf den jüdischen Ackerbauer hi-ngewiesen wird, so muß hervorgeholben werden, daß sich schon seit langer Zeit in Oft-, galizien, Bukowina, in einzelnen Teilen der Ukraine und im Kaukasus Juden in der Agrarwirtschaft betätigen. Dies ift aber nicht das Wesentliche, daß der Jude die Eignung für dir einzelnen Berufe zeigt, für welche ihm von mancher Seite vielleicht die Fähigkeit abgesprochen wurde. ' Mit dem Besitze des jüdischen Bodens verbindet sich noch etwas mchr. Die wirtschaftliche Betätigung der Juden Hai überall der festen und tiefen Würgelung deswegen entbchvt, weil der Jude nie wissen konnte, wie lang er sich auf dem betreffenden Boden tatsächlich werde.aushalten dürfen. Es ist bekannt, daß eine der schärfsten Maßnahmen des, wirtschaftlichen Antisemitismus nicht nur in der: früheren Jahren, in manchen Ländern darin besteht, daß den Juden der.Besitz von Gvuub und Boden entweder überhaupt verboten oder unendlich erschwert wird. Dies nicht deswegen, weil die betreffenden Regiemngsfaktoren dem Juden nicht die entsprechende Betätigung auf dem Boden zumutete^ sondern irr erster Reihe aus dem Grunde, tveil jene es nicht zulassen wollten, daß jüdische Schichten in einen so innigen Kontakt pnt Boden gelangen, daß sie dann mit denr betreffenden Territörimn eng verwachsen werden und ihre eventuelle Losreißung mit Schwiertgkeitm verbunden sein könnte. SelbstverstäMich waren diese Konseqrrenzen nur dort zu befürchten, wo die Jirden in größeren Massen wohnten und die Bindung eine umso stärkere sein könnte. Aber auch der Besitz von Boden in anderen Gelbisten konnte für die Entwicklung der nationallen Mischen Wirtschaft dann von keiner Bedeutung fein# wenn dieses Zusammenwachsen nur ein sporadisches war, wenn nur einzellne Wirt-- schaftsindividuen mit denr Produktionsifaktor Boden eng verknüpft waren. Darin liegt es auch, daß sich nirgends eins Dins jüdische Haus I as jüdische Blatt

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