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Wiener Morgenzeitung · 1924-08-28 · Heft 1989 (28.8.1924) · p. Seite 8

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1989 (28.8.1924)
Date
1924-08-28
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Sei-te 8 Wie«, TonmrStaH r .-.— « •**'* - -■-■ -1 f— -- Kme strafrechMche Gesetze in I Paläftiiia. I« dey modernen. Stras-gesetzM gibt es riytz Reihe von PrinztpiM, Hs denen sich dies- Pefetztz ausbauen und die nnbedingt HtzpDt wAeuMssen. 'An df'esen- Grundsätzen gehört die bereits pon unseren Prophet nt ausgesprochene Norm, daß nur der Täter selbst und niemand anderer für die Tat büßen solle, ferner, daß niemand für bloßes Vorhaben bestraft werden dürfe, sondern höchstens für den Versuch der Tat. Diese Grundsätze gelten auch im türkischen Strafrecht, das in Palästina in Kraft ist. Als jedoch dje Engländer da- Land okkirpierten, erkannten sie, daß besondere Maßregeln nötig wären, um die Verbrechen zu verhüten und wirksam zu sühnen, auch wenn hierbei nicht genau nach den Regeln der modernen StrafrLchtStheorien vorgegangen -werden könnte. Wenn -das Gtrasrccht diesen feinen wichtigsten Funktionen, den Verbrechen vorzubeugen und sie zu sühnen, Genüge leisten soll, muß es auf die Psychologie der Kreise, qus denen die Verbrecher hauptsächlich hervorgchen, Rücksicht nehmen. In Palästina sind, wie ein Blick auf die Statistik zeigt, weitaus die meisten Verbrecher Araber, es muß also hier mit der arabischen Psychologie gerechnet werden. Es geht nicht an, zweckmäßige Mittel, die Verbrechen hintanzuhalten, nur aus dem Grunde nicht zu benützen, weil sitz nicht „modern" sind. Die Araber selbst sind nämlich durchaus nicht modern, und demgemäß muß man sich verhalten. Es muß zunächst in Betracht gezogen werden, daß die typischen Verbrechen der-Araber Mord, Eigentumsdelikte, und hier vor allem Raub, ferner Schändung sind. Es ist hier aber zu bedenken, daß der Mord bei den Arabern nicht immer, als Verbrechen gilt, im Gegenteil. Wenn es gilt, die Blutrache auszuü-bcn, erscheint der Mord geradezu als sittliche Pflicht. Auf eine solche „EtHÄ" kann äber das Strafgesetz lein® Rücksicht nehmen. Ferner knrpfindet der Araber, be- - sonders der Beduine, den Raub und sogar den Diebstahl durchaus nicht als etwas Verächtliches und sowohl in der arabischen tzistratur als auch im gewöhnlichen Hetzen zeigt sich eine gewisse Verherrlichung her Räubers- Durch den Krieg ist wie in allen Ländern die Neigung zu Verbrechen auch in Palästina -»stiegen, um so mehr, als das Land Kriegsschauplatz war. Kozu. gesellen sich nationale und reliMr ZwistiMten, die schon öfters Unruhen zur Folge hatten. Für die Araber ist charakteristisch, daß die Verbrechen relatitz selten von Einzelpersonen begangen werden, und dies vermchrt ihre Gefährlichkeit. Alle Mischen Kolonisten - wissen etwas davon zu erzählen. Die Diebe kommen fast niemals einzeln, sorchern manchmal in ganzen Scharen, was natürlich me Ausgabe unserer Schomrim schr erschwert. Hierher gehört ' auch die Tatsache, daß im Leben der Araber die großen und einflußreichen Familien, besser gesagt Sippen, eine sehr große Rolle spielen. Man kann das palästinensische Pqrteileben gar nicht verstehen, wenn man die Verhältnisse und Zwistigkeiten zwischen diesen Familien, die manchmal hunderte von Mitgliedern und außerdem noch zahlreiche Mitläufer höhlen, nicht kennt- Masichmal wird ein Verbrechen von einem ganz bedeutungslosen Mitglied einer sollchen Familie begangen, eine nähere Untersuchung aber zeigt, daß es von einem der Familienhäupter sngestiftet wurde. In solchen Fällen ist «s über sehr, schwer, den Nachweis dieser Anstiftung zu erbringen Die neue palästinensische Landesregierung sah sich vor die Aufgabe gestellt, die Verbrechen einzudämmen, und erbarmte, daß dar Strafgesetzbuch hierzu nicht ausreiche. Gs wurden alse drei Verordnungen erlüssen, die den Titel „Prevention of Crime Ordinance" führen und die der Regierung die nötigen Befugnisse erteilen. Die erste wurde bereits im Oktober 1020 publiziert, die zweite folgte zirka ein Jahr später und die letzte wurde vor kurzer Zeit in Kraft gesetzt. Die ersten beiden Verordnungen verleihen den Distriktsgouverneuren und -den Gerichtspräsidenten das Recht, eine Person, von der sie Ursache haben, anzunehmen, daß sie einen tzrichensbruch oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit begehen will, zu veranlassen, eine Verpflichtung einzugehrn, dsß sitz bis zu einem Jahre Frieden halten -wird. Eine derartige Verpflichtung für gutes Verhalten kann auch einer Ptzrfon auferlegt werden, die gegen andere Rationen oder Religionen mündlich oder schriftlich hetzt, oder die unter solchen Umständen oder an einem solchen Platze gefunden wird, daß tzß wahrscheinlich ist, daß sie ein Verbrechen begehen oder bei der Begehung mithelsen wollte. Ferner kann eine solche Verpflichtung auch Räubern, Dieben .oder' Hehlern und ihren Helfershelfern anftrlegt werden. Alle diese Personen können auch unter eine strenge Polizeiaufsicht gestellt werden. Falls di» Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Friedenshruchetz htzstcht, können solche Personen sofort verhaftet werden. Diese Verordnungen haben große Wichtigkeit, da man auf diese Weise nicht nur den Täter selbst, sondern auch die Anstifter fassen kann- Die obgenannte Verpflichtung muh »ämlich durch entsprechende Bürgschaften f-ichergestellt werdest. Es kann nun verlangt werden, daß ein einflußreiches Mitglied der betreffenden Familie für das gute Benehmen des Verdächtigen haftet, und wenn er etwas begeht, so kam man sich an den Bürgen halten. Wird ff ine genügende Bürgschaft gegeben, so Reibt her Verdächtigte in Haft. Ferner können bei befürchteten Unruhen die Hetzer verhaftet' werden, bevor es noch zu etwas gekommen ist. Dies wurde zum Beispiel heuer tatsächlich gemacht und war von der besten Wirkung, Die ,-Prävention of Crime Ochi-nanre IM" ist nicht politischer Natur, sondern richtet sich gegen die Beduiliew Pi- Bchu-tmn M m besonders unxuhr§er Teil, -der WhöW« rung. und mit MGcht daraus, daß sie Nomaden sind, ist es nötig, auch im Zttzilrecht gewisse Spezialvorschriften für sie ju erlassen. Die genannte Verordnung legt dem Scheich ditz Wiener MyrgenMung. -- '■ i» i'» ". ." Verpflichtung auf, jedes Verbrochen, - dss 'im Rayon feines Stammes begangen wurde, sofort dem Gouverneur zu melden, auf Verlangen jchew Vtzchrecherc.iMeshafb ftjneK Ae, Wes zu arretierend auferlegte G ol d st r ij e n ein« Mähen. Wenn er diesen Vorlschriften nicht »achikWmt, sv iflyN :§r selbst hestxgft Wvden. Es entspricht tzies ^er pat^« archalischen Verfassung der BeduinenstämW. die hgn SÄtzichs ,ehr groß? Macht Limßmnt. Wenn dtzr WnvtzWM.MM, zur lleberzeugung hat, daß ein Stamm die Verübung eines Verbrechens unterstützt oder keine Hilft geleistet hat, die Täter zu entdecken und zu verhaften, oder Verbrecher beherbergt und die Spuren der Tat zu perwischen suchte, so kann er dem ganzen Stamm eins Geldstrafe suftrlegen und ihn zur Schadenersatzleistung en den Geschädigten verhalten- Wenn die Gefahr besteht, daß der Stamm entfliehen könnte, so kann dje Polizei ditz Herden btz schlagnah men. Denn die Herden sind der einzige Besitz dieser Nomaden und ohne die Herden ist es den Beduinen unmöglich, zu entfliehen. Wenn zwischen zwei Familien oder Stämmen eins Blntehde ausgebrochen ist, so können die Mitglieder veranlaßt werden, Sicherstellung zu gehen, und falls sie dies nicht wollen, können sie arretiert werden. Die Regierung hofft, durch dftse Maßregeln die Blutrache emzudämmen Der Begriff der K yl l tz k t j.pv er ff nt w o r jl schreit ist in anderen Verordnungen nach viel schärfer durchgeführt. In der „Police Ordinance 1921* ist ausgesprochen, daß der High Eommissioner das Recht hat, ein Vehief oft in einem „gestörten und gefährlichen Zustande" befindlich zu Mären und eine besondere Polizei besätzung h'nzudirigieren, für deren Unterhalt die Bevölkerung dieses Gebietes auszukommen hat. Mse Maßnahme hat sich ausgezeichnet bewährt. Man mutz nämlich bedenken, daß es abgelegen' Gebiete gibt, in denen die Bevölkerung nur eine sehr unklar», Boxstellung von der Staatsgewalt har und die Bewohne' ihre Fehden ohne G«-' richt mit gewaltsamen Mitteln aus tragen. Die Polizei hleiht so lange dort, bis sich die Bevölkerung beruhigt hat. Die „Polier Ordinance" enthält auch Bestimmungen über Schadenersatz bei Unruhen, wa? genauer durch die „Eolleetive Respansibility for Erime Ordinance 1921" geregelt wurde. Drese Verordnung des immt, daß bet Sachbeschädigung oder Diebstahl durch unb-'lannte Täter der Geschädigte sich an den Gouvernonr wenden möge, der ihm die Erlaubnis «vteiö kann. Schadenerntz von allen Bewohner-»' hes Ortes oder Stammes, wo das Delikt stattsan-d, zu erhalten. Der Schade wird daraufhin vom Gericht -ermittelt und unter allen Bewohnern des Dorfes nach ihrem Vermögen verteilt. Dies hat tm große WchMeit hei Unruhen, wenn die Täter nicht ermittelt werden können. Es ist bekannt, daß die österreichischen Vorschriften betreffend Schadenersatz bei Unruhen sehr uMxichigend sich urch der Geschädigte fast ne- Mgls etwas bekommt. Die palästinensische Vexachnuug enthält ein gutes Mittel zur Schckdensgutmachung. Wenn die wirklichen Täter nachträglich entdeckt werden, so müssen sie das von der Bevölkerung gezahlte GH selbst bezahlen. Auch hier besteht das Recht, gewisse Bevölkernngskreise von der Schadenersatzleistung zu befreien, wenn sich feststellen läßt, daß eure gewisse Sippe oder Nation an den Unruhen nicht teilgenomrnen hat. All diese Vorschriften sind der Psychologie der palästinensischen Bevölkerung angchaßt und haben sich gut bewährt, die öffentliche Sicherheit ist heute viel großer alz früher Wb größere Unruhen sind in her Wen Zeit nicht mohr vorgtzkom« men. Man darf sich überhaupt nicht vorstellrn, daß Palästina tzin Land ist, in dem die öffentliche Sicherheit besonders gering ist. Die Verhältnisse sind bei uns in dies-ex Beziehung nicht ärger als in A e g h p t -c it, sicher besser als in Syrien und in anderen von Arabern bewohnten Ländern. Die Aufgabe der Polizei und der Gendapmerie in einem Lande, das eine völlig offene Oft- und Sstdgrenze hat, ist natürlich besonders schwierig. Die meisten Räuber kommen aus Trans)ordanien und flüchten dorthin nach dex Verübung der Tat. Eine Absperrung gegen dieses Gebiet ist ganz ausgeschlpsse-n, vorlüns'jg wenigstens. Uebrigens spielen sich die Räubereien meist nur in den abgelegenen Landeste-ilen ab, in den übrigen Ge-gentzen sind Ueber? fälle heute schon sehr selten. Weniger befriedigend sind die Vorkehrungen zum Schutze des Eigentums der jüdischen fMdwixtschaftsichen Kolonisten, auf diesem Gebiete ist fast noch nichts geschehen. Die Sdolonien leihen sehr unter den Dieb stählen von seijen ihrer arabi, schen Nachbarn und dem Eindringen fremder Herden auf ihr Gebiet. Wenn dex Schomer von der Waffe Gebrauch macht, kann er wegen Mordverdacht vor Gericht komme», denn die Araber stellen falsche Zeugen auf, die bctt Wächter als Angreifer darstellen, Derartige Fälle haben das Recht der Feldhüter, Waffen zu tragen, fast iflusoxisch gemacht, Man kann nur hoffen, dyß mit zunehmender Ausbreitung und Verdichtung der jüdischen Anfiedluiig Pix Dichstähle. . für die Fellachen und Beduinen immer riskanter und schwieri» ger werden und so das jüdische Eigentum sicherer werden wird, Dr. Viktor Grünwsld, MMvjw, Die pslästinenstschr Regitzrung gegen die jüdische Ge xjchtßbarkeit, Die Institution d?r jüdischen Fxsedensgericht-e. die feit Ans fahren sch?n besieht, erhielt Me Zuschrift des Präsidenten des Rcaierungs^^^es, in welcher -hiaser erklärte, daß das jüdische Friedensgertcht die W-iMamk-ett der' staatlichen Jurisdiktion erschwere und das weitere Bchchen-dieser J-nsti iptipn n -i.ch t e r-w ü n-s ch t sei. Das a-NGgxMn- Friedens sericht wandte sich mit einer BMwtzchß und einem Protest an Den Justizchef der Regierung, erhielt jadoch einß ungünstige Antwort. ' ' Streiks in Fa Jerusalem (t „ f«. Jerusalem (I. T. 2Ü. Aex , tretende Oberkommissär Palästinas, «lr Gilbert Elahtön, h< -im Hinblick auf die fortdauernde Streikbewegung in Jaffa nr Ttzl-Wiiw btzMossin eine Kommis sign einMtzen, tz ÄtzMlnsgm Mit bem.Z-a-ffgtzx Ahhittzxryt zwischen Acheitzchtzk ülch Arbeitnehmern vermitteln soll. Dr. Isaak Epstein hl von Gir- Gilbert ^» Auftrag erhalten, mit beiden ^arteik wegen Entsendung von Mitgliedern in diese Kommission i verhandeln. (I. Ä. A.j . .... M. Aumst IM . M. 1999 . ■— .. II.WH1 ■< Dir offizielle Eröffnung des Haifaer TechniftlmS. Wz London wi-rld uns gemeldet: Die offizielle Eröfftmng bei Hasia-ex Tech-MuW siEet E,yld e Okt.i)!pe r statt. DaS ^Ku» ratori-um, in tzrm Dir Alfred M oinb den Vovsjtz Mri hat.Herrn Ariu-r Blök, ails stl-nen Pertr-eä-x p l® NWg des JnistiWtS entfa-ntzt und Hn mit stinsx Asmr-nig WÄh- Md des ersten Jahres htztr,c>M. Herr Wok P M hoher Be. amt-er jm eng-l-jschen Pa>Mamt und ist vpn seiner Vovgelsichten Beh-övde für die ihm anvertraute Ml>sision beu-rlcmbt worden. Hßrr WoE VOtzt ein« reiche Erfahvwng auf dem Gelbiiete des technischen Evz'ichungsweisens, sowmsi in Wisfenschaftlicher wie in.chminisimMsv Hwstcht. Er 'WM W'diÄen Jchven die Ä-ektrot-achnWö Mtollung des Polyde-chnMnrS -in Erovdon bei London.- Er ist Hin PoOanidsmiWtzld dB tzsiglijschen Verbandes der Pe-lsuchiu'ngstechnilker mb V-evftsser eines wissenchaftlichen Mvk-ks über B'Ätznchi>un>gstechn>Hk. Während des Kvieiges war er sttzllvertxeteridex Lyiji?x He8 Amte? Poftajscheherstellung. Er gehört dem K u r a> t o r i n m he? Hcuifaer TechniknmS Kit dessen Bildung an u>nd hat wertvolle Dienste bei l*m Povhtzreijn'ngLavbrften für die EwsliMNiS des JMtujs Bo» der Tätigkeit des Scklelboneh. Jm letzten Heft des .ißinksr" ist m RechenschaftsberichtLbor ditz KätMit dss Solelbpnch während der ersten sechs Wochen seines Bestehens vom i- M a i b i S 15. Juni veröffentlicht, dem wir folgende ,Angaben entnehmen: Jm Laufe dieser kurze» Zeit har der Sol-tzfboneh Bau-aufträge im Betrage von 87.100 Pfund übernommen, bei denen gegen 1090 Arbeit»« Be« .'chäftigung finden, An den in der Nähe von Jerws-alem. erworbenen Steinbrüchen arbeiten -gegen 200 Steinmetzen. Auch in Haifa ist der Solelboneh im Begriff, einen Steinbrnch zu erwerben. In der Kalkbrennerei in Haifa sind gegen 30 Asioeitex heschgstigt. Mit der EissAyhnverwaltung verhandelt der Solelboneh wegen Legung eines Bahngeleises zum Steinbruch von M r g d a l, in dem die Arbeiten HM» in Angriff genommen werden sollen, um Steine für die Straßenarbeiten in Jaffa und Umgebung zu liefern. Der Solelboneh wird dMnöchst Steinbearbeitungsmafchm-en erwerben. Für die Placierung der Ant-eilfcheine dßs Solelboneh wich letzt in Europa sowohl als auch in Amerika eine rege Propaganda £(?* ührt, In Palästina selbst sind bisher Anteilscheine für tziyen Betrag von 9000 Pfund untergebracht wochep. ErMung her Verhxguchssteueru in PMtina. Die palötinensische Regierung hat am 17. -d. eine Bexgrdnung her« äusgegeben. nach der hie Zölle und ^te^ern au-f all« Gebrauchsartikel eine beträchtliche Erhöhung ex« -ähren. Zu de» Hauptgrtikeln, die von den muen Mgalbtzst fee« xoffen werden, gehören Getreide, NahrMgsnvitttzl PeMiedenter Art, Brennmaterial, Spirituosen, Zündhölzer, Geife, Pqpier, Auwmobile usw. Am 18. d. fand in Jerusalem eine Vevsymmlung von Kan flauten statt, die sich mit dex muen ReMrungverordnung beschäftigt,. Es wurde?n d«n Unterstaal§sekretär Sir Gilbert Clayton «im WchntatW» zü entsenden und ihn zu ersuchen, das Inkrafttreten her NWeu Perordnuna a u f z u f ch i e b « n. damit die Kau-sleu-te Zeit ge« Winnen, sich für die neuen Verhältnisse vorzubereiten. <J. T. A.f Sparmaßnahmen der palästinensischen yerwaltung. Im Zusammenhang mit den in der Administration eingefühxten Sparmaßnahmen wunden drei christliche und Vier jüdisch« Bt- -amte der Ha-ndels-abtei-lung der PüMmeMchtzN R-ß' gierung entlassen. <J. T. A.) 'Bautätigkeit in Jerusalem. In Jerusalem werden zu beiden Seiten der Jaffastraße eine Rerhe vom Seitenstraßen; durch die dortigen Judenquartiers gebrochen. Mit verfchwin- -eMn Ausnahmen sind bei dsistzn Ar'btzitsu nur Araber befchä-stigt. Rückgang der Mietzinse in Jerusalem. Pie Meten in Jerusalem haben ihre größte Höhe bereits MexschrftM, Nach Aushebung des Misterschutzgesetzes für Wohnungen mit Jghxesmieten von über llo Pfund steigerten sowohl qrMsche ip lö auch bucharische Hausbesitzer ihre Preisforderr>n-gen oft um 100 Prozent. Die meisten dieser teuren Häpsex plitzhen qbex leer und die Mietpreise zeigen einen sehr raschen Abfall seit 1. Ab. Liquidierung dex Tischlerei Coopcrqtivq Csruwl in H-ifa. Die seit 25 Jahren -estehknda HolSdsracheitvngskoapsrative C a r m e l in H s i f q, tue M biß 1Y0 Arbeiter heschäftigte, befindet sich in Liquidierung. Wie verlautet,, soll das Unternchmen unter Kontrolle des Solelibonch gestelli werden. Weinerport. Di-a Aussichten süx den pa-lästinensischen Weinexport haben sich. Witz „C o m m tz"r c i q l Bulletin" berichtet, letztens stark gebessert. Aus der Tsch^cho-Slo« w a k e i, Polen, Deutschland und England lauft» dauerird Bsstell-ungen ein. Bautätigkeit in Haifa. Gegenüber hem Vorfahr ist di« Bautfltig-keit in der Stadt-Haifa im zweite» Viertel dieses Jahres'als gering zu bWichnen. Die Gemeinde hat «rteiltr 66 LiztzWN, davon Z6 für einzimmerige Häüsex optz« Aichguten, 11 für zweftimmerig-tz, 7 für drei« und I? für vier- und mchkzimmrige Häuser. Privatturse sür Landwirtschaft und Paturkimdtz in Ttzi* Awiw, In TelMw'w werden Mitte August Prwatkurse für Landwirtschaft und Naturkunde durch Herrn Apis Fskdmann eOUmt. und zwar vorläufig folgend, drei Kupssr WüM-rin« Biologie, städtische Agronomie und lpaWinensische WagKN' knnde. Der einzelne Kurs 'dauert je einen Monat. Dir ersten Trauben aus hem Emek, Die in hen Keren Hgj eff old-Kolonien in Emek Jesreel vpr drei Jahren angeftgttzn WtzinpflanzMgen hqiben bereits die erste Ernte gebracht. Die Trauben fanden raschen Absatz und -erzielten infolge i-hver yusgezcichnet-en Qnalität yls Tafelobst hohtz Preise. Ein Sowjetredakteur in Palästina. Bor funzem besuchte einer der. Redakteure der Moskauer kommunistischen Tageszeitung „Prawda", Herr Ho len off, Palästina als Tourist mit dem Dampftr „Kertch", der die.russischen politischen Emigranten belför-derte. Herr Hoil-enoff besuchte di?. jüdischen Arbeiteranfl^lungen sowie die Bureaus der palästinensischen Arbeiteror.gqnisationen in Jerusalem. und erklärte, daß er nach seiner Rückkehr nach Rußtand in der .Hrawda^- fc-me Eindrücke vevöfsentlichen und Einsbefondere der Beh aupt IINg -entgegen t re te n wird, daß die Juden in PaWlng die Ara fe e r exploitiexen (I. T. A.) Gründung einer ethnographischen Gesellschaft in Jerusalem. In JernsgLym Wunde.die Gründung einer ethnvgrcD'ht. sÄen Mestichg-ft -hMotzen.und «l» temitw gewWj, dar di« Statuten -aus'avbcjteit soll, Die Genera-lvexsquMLttNg^sost dann beschließen, cib eine besondere'Gesellschaft aegründst w'eMn soll oder.NUN ein« tinertaLtMlNg der Gesellschaft!M. Erforschung des Landes.. / , , KtzttN HqjeW in EhMU' Witz -aus Sckifinchsi gemeldet wird, haben Dr. B e nz i pn und Mr. S. Kad a o ri e mit der Einzichung der,GMtzr Nv hiß WsffW'K «me« neuen Gar« temstg-dt in Pglästina fepits«. Bis jetzt HÄfN bere/.S 17 Personen je 60p:P.f^nH Gterlfna epftsif. v'.nper« dem si7a-n oück» Mveniden SW watfe 1Ö0 Mund -Kter,in... v.pi\

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