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Wiener Morgenzeitung · 1924-08-24 · Heft 1985 (24.8.1924) · p. Seite 4

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1985 (24.8.1924)
Date
1924-08-24
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Tr'> 7?■ 1 ‘ ' ' „\"t^ "*• v"1 " ' ab Wkn, Sonntag He althebrckschen^lnsÄMen vom Es war seit langem bekannt, daß aus der Sinai- Halbinsel schon in den ältesten Zeiten Bergbau betrieben wurde. Diesesnamentlich Kupfer liefernde Mnengebiet, daK von den Einheimischen und den ägyptischen Minigen ausgebcutet wurde, ist im Süden von Massiv von Wadi Maghara, im Norden von der Bergterrasse von Serabit c-l Khadem umschlossen. Nun begannen auch in dieser für die Geschichte der mosaischen Zeit so hervorragend twichtigen Landschaft die.Steine zu reden. Die auHorchende Forscherwelt ist an der Arbeit, diese Reden ihrer Rätselhaftigkeit zu entkleiden. Ein soeben erschienenes ausführliches Referat des Amsterdamer Theologen Professor Dr. Daniel Böller „Die althebräischen Inschriften vom Sinai und ihre historische Bedeutung" (Leipzig 1924, Verlag der I. C. Hinrichsschen Buchhandlung gibt uns ein anschauliches Bild vom gegenwärtigen Stande der bezüglichen sDelehrtenarbeit. ’ Der von E. W. Palmer 1868 im Wadi Maghara entdeckten kleinen Inschrift, die sich jetzt im Britischen Museuur befindet, kommt nur die Bedeutung zu, die Aufmerksamkeit auf den Fundort gelenkt zu haben. Von größerem Glück war W. M. Flinders P e t r i e begünstigt, der 1904-1905 die vom Cgtzpt Exploration Found veranstaltete Expedition nach dem - sinaitischen Mineugebiet leitete. Er fand in den Ruinen des Tempels von Serabit el Khadem, einer Kultstätte der Göttin Hathor (in Kübgestalt dargestellt), neben einer Anzahl von Denkmälern und Werhgeschenken eine Reihe von Inschriften mit sinaitischen Schriftzeichen auf Felstafoln. Einige davon lvaren noch gut erhalten, andere sehr schadhaft. Während P e t r i e in seinem in London 1906 erschienenen Bericht sich an dir Entzifftrung der Inschriften noch nicht heranwagte, sondern nur die Meinung äußerte, daß hier eine alphabetische Schrift vorliege, die mit ägyptischen Hieroglyphen vermengt um 1600 v. Ehr. am Sinai in Gebrauch lvar, unterzog A. H. G a r d i n e r in seiner Abhandlung' „The egyptian Origin of the semitic Alphabet" (1916) das von Petrie geftrndene Material einer Mematischen Untersuchung. Er fand in der Sinaischrift eine größere Anzahl von Buchstäbentypen und schrieb ihr kananäische oder syrische Herkunft zu. Etwas abweichend von Gardiner sieht Kurt Sethe in seiner Arbeit, betitelt „Die neu entdeckte Sinaischrift und die Entstehung der semitischen Schrift" (1917) in der Sinaischrist die Zwischenstufe zwischen der ägyptischen und der späteren phvnizischen, beziehungsweise semitischen' Buchstabenschrift. Der entlehnende Semit, so vermutet er, habe beliebige, ohne Rücksicht auf ihre ägyptische Bedeutung ansgewähUe Hieroglyphen ihrer Bild'bedeutung gemäß völlig neu be- Erledigung längere Zeit ausblieb, bat er späterhin durch den österreichischen Botschafter in Konstantinopel, Grasen S t ü r m c v, den Staatskanzler Metternich neuerlich um die Erfüllung seines Ansuchens. Ju der Tat ließ auch Metternich schon ani 12. Dezember die ottomanische Botschaft verständigen, daß dem Ansuchen der türkischen. Regierung Folge geleistet wurde, „um einen neuen Beweis der toleranten Gesinnung zu bezeugen, womit die k. 1. Regierung den in Oesterreich befindlichen ottomanischen Untertanen zu begegnen gewohnt ist"; die österreichische Regierung hoffe dü'her, eine ähnliche Behandlung. ihrer Untertanen in der Türkei gewärtigen zu können. Inzwischen versuchte die Gemeinde, da sie nicht über die nötigen Geldmittel zur Erbauung eines eigenen Doppelhauses verfügte, die bereits bestehenden Lokalitäten. zu adaptieren. Die eigentliche Erwerbung erfolgte erst im Jahre 1860. Ta im Sinne der im Jahre 1778 erfolgten „Punkten" keine Regelung über die Führung der Geburts-, Trauungs- und Sterberegister erfolgte, ergab sich die Notwendigkeit, auch in dieser Hinsicht Remcdur zu schassen. Allerdings mußte zuerst die Frage gelöst werden, ob die Einft'chrung von speziellen Geburts-, Trauungs- und Sterberegister:: der türkischen Judenschaft in staatsrechtlicher Beziehung zulässig erscheint. Auf den diesbezüglichen Vortrag der vereinigten Hoftanzlei forderte, der Kaiser mit einem'Handschreiben vom 10. August vom Staatskayzler Metternich ein entsprechendes Gutachten ab. Die geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei erstattete nun am 24. September 1846 einen diesbezüglichen Bericht, in dein ftstgestellt wurde, daß der bereits von der Hofkanzlei ausgearbeitete Entwurf nichts enthalte, was vom staatsrechtlichen Standpunkte aus zu irgend einem Bedenken Anlaß geben könnte. Auch «werde dadurch die türkische-Judenschaft der ihnen in den mit der Pforte bestehenden Friedensverträgen zugesichertett Vorteile des ungestörten Handelns, des besonderen gesetzlichen Schutzes sowie der freien Ein- und Abwanderung nicht entzogen. Im Gegenteil, die nunmehr einzuführende Evidenzhaltung ihrer persönlichen Verhältnisse würde ihnen auch den Schutz „der hierlandigen Gesetze und Gerichte in vollem Maße angedeihen lassen". Die türkischen Juden, die sich ursprünglich gegen diese Einführung wehrten, weil sie darin eine Schmälerung ihrer Rechte M ottomanische Untertanen und ihre eventuelle Unterstellung unter die Judengesetzgebung befürchteten, begannen all-, mählich einzusehen, daß ihre Befürchtungen grundlos seien. Ueber Rat der türkischen Botschaft ßvtläMN M Wiiettev MMtsertzsttuM. sind DtrvHottbauers Korpulenzsind Dr« Hottbauers II L'll E ra tfett y n gs ta b I eüe n vöö besterWirktfiig, angenehmen Oescbriuck, vollattadig unschädlich. Kein Diäizwang oder Aendenmg der LeSeiiswelse, prompte Gewichtsabnahme KelneSc&nWdj'Usö?03 Kelo Abführmittel ^^SSiiSSäK^m&S^SäSBSmSmamSISämm^ nannt und diesen die nach dem Grundsätze der Akrophonie sich ergebenden Buchstabenwerte beigelegt. So glaubte er 21 Buchstaben sicher bestimmen zu können, zunächst noch ohne eine Lesung der Juristen zu versuchen. Entgegen den Ansichten der beiden letzteren behauptet Rudolf Eisler in seinem Buche „Die Kemtischsn Weihiuschriften der Hyksoszeit im Bergbaugebiet der Sinaihalbinsel" (1919), <daß es schon v o r der ägyptischen Schrift und unabhängig von dieser ein semitisches Alphabet babylonischen Ursprungs gegeben habe. Nur dort, wo ixte Berühr, rung Mit der ägtiptischen Schrift sehr stark war, wie bei den semitischen Priestern und Beamten auf Serabit, die viel Aegyptisch schrieben und lasen, wären allmählich einige Zeichen der ägyptischen FornMldung unterlegen. Viel Licht bracht brachte Professor Hubert Grimme in Mieter in diese Angelegenheit durch sein Werk „Althebräische Inschriften vom Sinai" (1923), in welchem er sich außer mit der Entzifferung der Zeichen auch mit der Lesung der Inschriften befaßt und dessen wesentlichsten Ergebnisse er in. einer Selbstauizeige in der „Wr. Morgenzeitung" vom'4. Mar 1924 mehr angcdeutet als mitgeteilt hat., In Ergänzung dieser seiner Ausführungen fei hier .besonders der Text zweier Steintafeln herangezogen, aus welchem Grimme den Beweis von der Geschichtlichkeit der Person des Mose und der biblischen Erzählung von ihm heraus'liest. Die Zeichen dieser Tafel handeln nach seiner Lesung von Hjatschepsut-moste) (-Sohn), den diese Pharaotochter oder Pharaonm aus dem Nil gezogen und später am Sinai zum Obersten der Steinarbeiter und Hauptmann des Pronaos der Ma'na und des Jähu erhoben habe. Grimme identifiziert Mose mit einem in anderen Inschriften genannten Menassae (dessen Lesung gesichert ist). Mose sei eben der ägyptische, Menassae der hebräische Name einer und derselben h^erson und er «stützt diese letztere Vermutung darauf, daß beide von hebräischer Abstammung und gleichaltrig waren, ägyptische Bildung besaßen und den gleichen hohen Rang auf Sinai einnahmen. Hiervon ausgehend ergibt sich für Grimme folgende Konstruktion. Die Tochter Thutmoses des Ersten, HatschepfuH, habe als Fünszchniahrige aus einer Reise ins Delta das Kind Mofe adoptiert. Nach ihrem Tode verfolgte bekanntlich Luchmoses der Dritte die Anhm^er seiner Gemahlin Und Vorgängerin mit bitterem Haß. Mose, etwa vierzigjährig, flieht also vor dem „Schwert des Pharao" schließlich die Vertreter der Sephavdim mit der Einführung dieser Register einverstanden. Der damals in Abwesenheit des'Hans-und Staatskanzlers Metternich geschäftsführende Hofrat Otteufels bat daher den Kaiser, die allerhöchste Sanktion zu diesem Entwurf zu erteilen. Der Kaiser hatte erst am 8. November 1847 den ihm vorgelegten Entwurf genehmigt und der Hoskanzlei den Zeitpunkt des Beginnes der Rechtswirksamkeit dieser Borschrift überlassen. Mt der Matrikelführung wurde der B o rbcter der Sephardimgemeinde betraut. In den Fünfzigevjähren des 19. Jahrhunderts machte sich dann äbernmls ä>a§ Bedürfnis nach größeren Lokalitäten für Gemeindezjwecke fühlbar. Die Gemeindeverwaltung sah sich daher gezwungen, im Jahre 1860 ein Haus nebst Grundstück anzukaufen, um durch entsprechenden Umbau ein geeignetes Gebäude für die Gemeinde und ihre Schule zu erhalten. Der eigentliche Bau eines Tenrpels wurde erst im Jahre 1867 in Angriff genommen; im Jahre 1868 war bereits der neue Teinpel fertiggestellt. Zu diesem Zeitpunkt erst begann eine Regelung der inneren ÄemeindevevMtnisse. *) Inzwischen versuchte die Gemeinde die Bestätigung ihres neuen Statuts zu erreichen. Die türkische Botschaft hatte am 4. Februar 1668 die Annahme der Statuten unter Vorbehalt ihrer Zulässigkeit nach dem österreichischen Gesetz genehmigt und um die Ratifikation der österreichischen Behörden angesucht. Das Innenministerium klärte auchdie niedevösterreichische Statthalterei dahin auf, daß die Bestätigung dieser für den Bestand einer Kultusgemeittde voraussetzendeir Statuten ohne Genehmigung durch die österreichischen politischen Behörden ungesetzlich wäre» Diese Äatuten müßten daher zur Genehmigung vovgelegt werden. Nach langen Verhandlungen, die sich bis in das Jahr 1877 hinzogen, teilte das Außenministerium, welches die diesbezügliche Korrespondenz mit der ottomanischen Regierung, die sich der sephavdischen Juden M ihrer Untertanen angenommen hatte, führte, dein Mnistevium für Kultus und Unterricht mit, daß „die Rechte, welche in den verschiedenen mit der- Pforte abgeschlossenen Verträgen 'den hierlandsbeftudlichen ottomanischen Untertanen eingeräumt wurden, sich zunächst nur auf den Handelsbetrieb der letzteren beziehen und auf die großherrlichen Untertanen ohne Rücksicht der Konfession Anwendung zu finden haben. Eine besondere Bestimmung bezüglich der Aus- *) MM v. ZeMlinSki: Geschichte dpr türkisch-lvsrMdi« 34. August 1924 M. K85 „k-—%a—:—— .f!'.: , --- (Exodus 18, Mch Mdjun. Dhutnwses. der Dritte stirb nach etwa 46jaHxiger Regierung. Mose kehrt nach Aegypter zurück, um mit deck Neüött Phürao, Aimerchotep den Zwei ten, einem Enkel der Hoitschepsut mütterlicherseits, über di« Erleichterung des Frondienstes der Hebräer, beziehungsweise ihre Besreiimgzu unterhandeln. Nach erlangter Erlaubnis zu einer drelitägigen rÄigiösen Pilgerreise wende« sich Mose bei Etham südlich noch Pi-Hahiroch, zieht dtrrch das von einem Qstwind trockengelegte Schilfmeer, wo J>if ihn verfolgenden ägyptischen Grenztmppen Mnikommen- Ueber.Mara, Elim (Oase Grrandel), Wüste Sin, Dophka, Mus gelangt er nach Raphidim, das ist Wadi Maghara. Hier erfolgt der Angriff der Amalekiter, zudem herrsch« Wassernot. Mbse wendet sich nordwärts -lach dev „Steppe Sinai", das ist dem Plateau vou Sevabit el Khadem, wc er sich vor Aögyptern und Arna-Mtern sicher weiß. Hier erfolgt im nächsten Jahre die Pvoklamierung des Gesetzes. Mose 'begründet die Religicm und schafft die VoÄseinheit JsraM. Um das Voll dem Einfluß >der kuhgestMgen Hachor auf Serabit (gMenes Kalb) zu entziehen, setzt Mose seinen Weg in nördlicher Richtung fort. So weit Grimme. Bölter, der alle auf die Sinaiiiuschviften bezüg- Kchen Boraribeitett Worpvüft, bietet zunächst eine oingchende Kritik 'der vorgeschlagenetr Buchstabenerklärungen. Bei.vielen von diesen macht er grotze, bei manchen gan,z große Fragezeichen. Er bekämpft sodann die Hypothese von der Entstchung «des Alphabets am Sinai Md meint, daß dessen Ursprung zmn Tempel von Pi-Sopd in , Gosen führe. Als die Hebräer unter Hatischspsut an 'den Sinai kamen, muß die-älphäbetische hebräische Schrift schon existiert haben. Sie wird zur Zeit des Hyksos in Unterägypten entstanden und von dort aus nach Gosen gekommen sein. In der Lesung jener bedeutsamen Inschrift vollends, welche Gvi-nmre die Möglichkeit-bietet, die ölbige an die Bibel sich anlehnende KoustMtion aufzustellen, kann ihm Völker gang und gar nicht folgen. Wohl hält er vieles von dem, was Grimme gelesen und heransgelesen hat, für s richtig; so die Ansetzung der Zeit der Jlvschriften und den Umstand, daß sie vom Aufenthalt der Hebräer am Sinai Zeugnis geben. Wohl hält auch er eS für sicher, daß diese dort unter Hatschepsut und Thutmoses dem Drittcll, also zwischen 1501 und 1447 schweren Frondienst zu verrichten hatten. Auch ihm ist es g-ewch, daß ilhr religiöses Lebert sich / um den Tempel auf Serabit konzentriert hat und neben Rituellenr auch eine religiöse Moral in sich schloß. Aber er kann in diesen Jnschriftelr weder vom Nanten Mose noch von einer durch diesen vermitteltet: neuen Gesetzgebung eine Spur entdecket:. Vielmehr gehe die Erzählung von: Empfang der steinernen Tafeln am Sinai, seiner Meinung - nach, auf die Erinnerung zurück, daß in und bei dem Tempel auf Serabit DenNmMer und FÄstafeln mit „Gottesschrift", das heißt mit richtiger hebräischer Buchstabenschrift sich befanden. —IIMWWIMWIH nIIWdOWMBI Übung des Kultus seitens der gedachten Kultuszugehörigen findet sich in den Verträgen nicht vor.*) Da nun die sephavdischen Juden die Konstituierung ihrer Gemeinde als einr nicht dem österreichischen Gesetz zu unterstellenden verlangten, , könnte die österreichische Regierung darauf nicht eingeheu, weil in keinem Vertrage eine Sonderstellung der eütjcnten Kulten zugegeben wurde. Nach Ansicht des Außenministermms bestand wohl kein Anstand, daß sich die türkischen Juden bei der Konstituierung ihrer Kültusgenreinde vollständig nach dem diesfalls in Oesterreich bestehenden gesetzlichen Vorschriften benehmen. Sie müßten aber vor allem die Genehmigimg der Behörden eil:ziehen. Denn in ähnlicher Weise seien auch die Angelegenheiten der türkischen Untertanen griechischorientalischer Konfession erledigt worden, .obwohl sie spezielle 'Privilegien aus den: Jahre 1794 halten, in denen aber ausdrücklich ein Vorbehalt festgeistellt wurde, daß 'sie nichts^ ohne die Voraussetzungett, die das Gesetz verlange, tun dürfew Cs müßten daher alle Bestimmungen im Statut, die irgendwie der österreichischen Gesetzgebung Iwidersprechen — und deren gab es nicht wenige — fallen gelassen werden. In einem neuerlichen Vorentwurfwurden allerdings einzelne Belstimmungen, so zum Beispiel die bezüglich der regelmäßigen Berichtechatiung an das türkische Generalkonsulat fallen gelassen. Dagegen wollten die Sephardim auf die Bestimmung, daß die Intervention der ottomünischen Behörden zur Eintreibung auLstehendev Beträge angerufen werden könnte, nicht verzichten. Aber auch dieser Vorentwurf wurde als ungesetzlich erklärt. Angesichts der schwebenden Vorverhandlungen, die damals die gster- «ichische Regierung über die allgemeine Regelung des jüdischen Gemeinde-Wesens führte, wurden diese Statuten abgelehnt. Die Sovhardim stimmten-jedoch 'dieser negativen Erledigung mcht zu und stellten durch Vermittlung der türkischen Regierung fortwährend das Ansuchen an das österreichische Ministerium um Bestätigung ihrer Statuten. **) Die endgültige Regelung erfolgte aber erst im Jahve 1890, zur selben Zeit, als das, Gesetz über die Regelung aller israelitischen Kultusgemeinden beschlossen 'wurde. In diesem Jahre begann auch die große Auseinandersetzung Zwischen dev sephardisichen mW jüdische:: Gemeinde. ™ *) Wienleir Staatsarchiv, F. 36, Faszikel 6. Röte von: 28. Mayz 1677. Nr. S§A-8S1, 4. **) Wiener Staatsarchiv: Fremde Kirchen, F 28, Faszikel 6: Israelitischer. Maronitsscher uiw. Kuttnsakten von E bis 1631. .

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