Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 1957 (27.7.1924)
- Date
- 1924-07-27
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2979076-2980834-2981040--19858-3007038- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
gefte ft Men. Sonntag Ei« Sängerjubiläum. In Dresden beging Kammer« Inger Karl Perron sein Mähriges Bühnenjubiläum. Der reife Künstler hat am 16. Juli ISA m Leipzig als Wolfram n „Tannhauser" begonnen und trat in dieser Rolle jetzt noch inmal an diesem. Tage auf der Dresdener Bühne auf, deren Zierde er, dom Jiahve 1851 an, mehr als 20 Jahre war. Peron gehörte zu öenhervorragendsten Vertretern seines Faches, »esondere Glanzrollen waren sein Wotan, Holländer, He-iing usw. Cr wurde wiederholt nach Bayreuth berufen. Perron ebt in Dresden als' L-ehrer seiner Kunst. Ein Sä^nberg-Skandal. Arnold Sch ö n b e r g s „Pier-!oi Lunaire" wurde in Neapel von der Kritik in nn° .'anblich geschmackloser Weise abgelehnt. „Mattino" verlangt ir Särönberg „eine Tracht Prügel". Kleine Musiknachrichtev. Ln Leipzig fand die Urauführung eines neuen Merkes des Münchener Komponisten?osef Haas statt. Es ist dies eine deutsche S i n g m e s s e ür gemischten A-cappella-Chor. — Waldemar Banßnern hat rei I n st r u m e n t a l s u i t e n für Soloinstrumente (Violine, Vte und Klarinette) mit Klavier vollendet. Der boxende Ritter vom hohen C. Der englische Komonist Vaughan Williams hat eine Oper geschrieben, die en Titel fuhrt: „Hugh, der Viehtreiber". Dieses Werk >urde jetzt zum erstenmal ans dem His Majestyc Tl)eatre mit rohem Erfolg aufgeführt. Es spielt unter den niederen Volksreisen Englands..wahrend der Napoleonischen Kriege, und der whepunkt der Handlung besteht in einem echten nationalen wxkampf, den Hugh, der Treiber, und John, der Schlächter, m die Hand der Tochter des Dorfpolizisten aussechten. Tenor nd Bariton Mssen dabei ihre durchaus nicht leichte Rolle ngen und zugleich vor einem in England'sehr sachverständigen Zublikum ein Boxmatch durchfechten. — Shaws Komödie >Der Boxkampf" scheint Schule gemacht zu haben. Ei« Schlotzmuseum in Bayreuth. Das neue Schloß in jZayreuth war seit dam Brande von 1753 nicht mehr zuän^lich. Später, nach dem Wiederaufbau, waren verschiedene Behörden darin untergebracht. Run ist es zu einem großen Kusemn umgestaltet worden. 22 Räume des Mittelgeschosses inid im Wohnstil der Epoche möglichst getreu wiüderhergestellt, oorden. Im Erdgeschoß wurde eine Gemäldegalerie :n!b eine geologische Sammlung untergebracht, im Obergeschoß at das Städtische Museum von Bayreuth Platz geuüden. Kleine Kunstnachrichteu. Darmstadt ist durch eine Stiftung in den Besitz von elf Gemälden Arnold Bock lins elängt, die vor allem für die Frühzeit des Künstlers anf- Hlußrüch sind. Das Hessische L ä n -de s m u s e u m besitzt bereits ein Selbstbildnis sowie 76 Hanozeichnungen und lquärelle des Meisters und rückt dadurch, was den Besitz von Lorken Böcklins anbetrisst, hieMit an erste Stelle und steht urchans ebenbürtig neben den 'Schweizerischen Samnrlnngen. - Die Dresdener Künstlerschast plant, im Anhluß cm die für das Jahr 1926 ange'setzte '^J a h r e s s ch a u eutscher Arbeit" eine „große K unstau s st elu n g" zu veranstalten, zu der alle deutsche, wie ausländische bildende Kunst herangezogen werden soll. — Die tschechiche Künstlervereinigung ,Män-es" eröffnet am 5. August in Ljubjan eine Ansstellung, die 320 Bilder, Aastiken, Graphiken und archite?tomfcher Arbeiten umfassen aird. Die AusstMing ist auch für Belgrad und Zagreb in lusstch: genommen. — Marius .Borgeaud, .der aus Zully stammende Landschaftsmaler, starb,' 62 Jahre alt, in Zaris. Der verstorbene Künstler hatte sich jedes Jahr an der Zarter Ausstellung beteiligt. — Eduard Manets berühmtes )ild der „Nana" ist vom Museum der Stadt Hamburg mgekaufft worden. Das Meisterwerk des Begründers des JmnoHiomsmus hing schon s-eit einiger Zeit als Leihgäbe der Sammlung Behrens in der Kunsthalle. Eine BiogvapUe Nordaus aus der Feder seiner Witwe, llus Paris wird uns geschrieben: Max Nordaus Frau arbeitet gegenwärtig an einer Biographie ihres Mannes, die auf vrund von neuem authentischen Aktenmaierial ^d Bvieffen in einigen Monaten erscheinen soll. Serichtssaal. das BekhAtnis mit eiuem reiche» Verehrer -gewerbsmäßige Unzucht. Der Oberste Gerichtshof hat gestern in Uebereinstimhrung mit dom Mener LamdeSgericht angenommen, daß das Verhältnis eines Mädchens auchnur mit einem Manne M gewerbsmäßige Unzucht ariHuschen ist, wenn sie daraus Materielle Vorteile zieht. Der Ajährige - Vertreter Friedrich Dt. war beim .Schöffengericht wagen Diebstahls von optischen Apparaten aus dem Geschäft seines Vaters, wegen Falschmeldung, weil er, um sich für seine Frau ummGindbar zu machen, sich unter dem Namen Manifted Rudolf St.gomeldet hatte, eM-ich wegen iUebertretung nach -§ 3 des Vagabundengesetzes angeklcvgt, weil er aus der gewerbsmäßigen Unzucht eines Mädchens, das sich früher als Compüiristin forLbrachte und sich auf seine Veranlassung der Prostitution und dem KMinismus ergob, seinen Untechalt gesucht habe Der Verteidiger vertrat die Anschauung, daß strafloser Familiendiebstahl vorliege, weil der Vater keinen Strafantrag gegen den Sohn stellte, daß die Falschmeldung aus unwiderstehlichem Zwang erfolgte und daß von einer gewerlbsmäßi gen Unzucht des Mädchens und' daher von einer Ausnützung derselben durch den Angeklagten deshalb nicht die RÄde sein könne, weil das Mädchen damals nur einen Verehrer hatte, durch den es souten'iert wurde. Das Schöffengericht erkannte jedochden mehrfach Vorbesttaften Angeklagten aller drei DelikteschuMg und verurteilte ihn zu fünf Jahren schweren Kerkers.'Die gewerbsmäßige Unzucht des Mädchens, von der der Angeklagte Vorteil zog, hübe der Gerichtshof als erwiesen angenommen, wArngleich damals^ das'Mädchen nur e i n e n soutemerenden. Freund hatte, i da ste gleichzeitig mit dem Angeklagten das SBfettcr SRotvettjteftttit». 27..3W! 1924 Nr. 1957 Alle Arten non Kommandite der Kroatischen Eskomptebank, Agram Kredituna Bankgeschäften Wi@3%,!. SeitZOrgaSSe 4!EWmS“! Warengeschäfte Telephone« 60-4-82, 60-4-93, 63-4-85, 64-4-42, 68-4-78, 69-4-82 10465 Telegrammadresse: Frapobank Lrebesvechältn'is fortfetzte und dieser von ihren Bczichungen zu dam reichen Freund wußte. Wenn mich der Angeklagte fünf Mil^onen Kronen von dem von dem Mädchen erhaltenen GeDe als Rückzahlung eines gewährten Darlchens erklärt, so fei auch bezüglich dieses Geldes die Verurteilung nach dem Vagabundengesetz begründet, da auch dieses Geld -dem Ängeiklagten aus dem Liobeslohn des Mädchens zufloß'. Das Urteil erklärt schließlich, daß der Angeklagte als verheirateter, beendeter Mann, Gatte einer überaus achtbaren Frau, die Ursache war, daß eine unbescholtene Comptoivistiu sich de-r Prostitution und dem Kokainismus ergab und daß er der Sohn eines wohlsituicrten Geschäftsmannes ist, der ihm verliehen hat, >o daß er sich leicht auf ordentliche Weise hätte sortbringen können. Die. Verurteilung wegen Vorteilziehung aus der »/gewerbsmäßigen Unzucht" des Mädchens war deshalb die bedeutungsvollste unter den drei Delikten, weil damit die Zulässigkeit zur Abgabe in eine Z w a n g s a r b e i t s a n st a l t verbunden ist. Der Gerichtshof erster Instanz hatte von' der Zwangsanhängung Abstayd genommen, aber der Staatsanwalt hatte dagegen die Berufung ergriffen. Der Verteidiger bekämpfte por dem Obersten Gerichtshof die Rechtsansicht des Schöffengerichtes, daß ein Mädchen, wenn es nur einen soutenierenden Freund hat, sich dadurch der gewerbsmäßigen -Unzucht schuldig macht. Wäre dies der Fall, dann müßten alle Lidbesvevhältnisse, wenn das Mädchen von. dem Freund Geschenke anninmrt, in diesem Sinne beurteilt, werden. Noch viel weniger sei es zulässig, die Rückzahlung eines Darlehens aus dem Liebeslohn als Vorteilziehen aus der Prostitution dem Empfänger anzurechnen. Bei dieser Auffassung mußte der Schneider, der einem solchen Mädchen Kleider liefert und sich -dafür bezahlen läßt, der Cafetier, in dessen Lokal sie einkehrt, der Rechtsanwalt der sich Expensen von ihr bezahlen läßt usw.. als Nutznießer ihrer gewerbsmäßigen Unzucht bezeichnet werden. Der Generalstaatsauwalt vertrat hinsichtlich der geworbsmäßigen Unzucht die Ansicht, daß auch zur Zeit, als das Mädchen nur mit dem reichen Verehrer ein Bechaltnis hatte, abgesehen von der Zeit, als sie auf die Straße Bug, gewerbsmäßige Unzucht vorlag, weil das Verhältnis auf Evtverlbszwecke gerichtet war. Der Oberste Gerichtshof verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde, indem er sich der Rechtsansicht der ersten Instanz anschloß. Ueiber die gegen das Strafausmaß ergriffeue Berufung des Angeklagten und über die gegen die Nichtabgabe an eine Zwangsaribeitsanstalt nach verbüßter Strafe - von der Staatsanwaltschaft ergvöffeuen Berufung Wurde sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten. . Zusammenlegung^ zweier Bezirksgerichte. Wie wir erfahren, sollen die Bezirksgerichte Währing und Döbling zusammengelegt werden. Es entspricht diese Maßnahme dem Sanierungsprogramm. Ob die zusammengelegten Gerichte ihren zukünftigen Sitz in Währing oder Döbling haben werden, ist noch nicht bestimmt. In jedem Falle aber werden ziemlich umfangreiche Räumlichkeiten durch die geplante Zusammenlegung für andere Zwecke frei wevden. Der Kampf um zwei Entmündigungen. Wie seinerzeit berichtet, hat das Zivillandesgericht als Widerspruchsericht gegen eine vom Bezirksgericht Margareten verfügte eschränkte Entmündigung des 35jährigen gewesenen Kassiers derÄnglo-Austrian-Bank Leo P. und der 27jährigen Mizzi Sch., einer ehemaligen Beamtin dieses Instituts, diese Entmündigung auf Grund des Gutachtens des Primarius Doktor Stelzer bestätigt und ausgesprochen, daß beide Personen nicht zur Führung ihrer Angelegenheiten befähigt seien. P., dem der Bankberuf unleidlich geworden war, hatte die Bank verlassen und drei Kolleginnen, darunter die Mrzzi Sch., bewogen, das gleiche zu tun und ein seiner Auffassung nach standesgemäßes Leben zu führen. Tatsächlich verließ auch die Mizzi Sch. ihr Elternhaus und erklärte sich selbst. als sein ..kilindes Webkzeug". Die beiden Gerichte haben trotz des; Widerspruches des Vertreters der beiden Personen aus Antrag der Familie des Mädchens die Entmündigung ausgesprochen, weil P. an unheilbarer Paranoia leide, während die Sch. mit induziertem Wahnsinn behaftet sei. Ueber Revision des Vertreters der beiden Entmündigten Dr. S. Jenner wurde vom Obersten Gerichtshöfe den. beiden Rekursen s^olge gegeben und die Beschlüsse de. Landesgerichtes aufgehoben und das Widspruchsgericht angewiesen, nach Ergänzung Widerspruchsverfahrens in dieser Sache neu lich zu entscheiden. Hoftat Dr. Hellmer beim Zir.. landesgerichte hat nunmehr zunächst die Abgabe eines, neuen Fakultatsgutachtens angeordnet. Vom Zivillandesgerichte wurde zur Abgabe des neuen psychiatrischen Gutachtens Hoftat 'Professor Dr. Wagner-Jauregg den Parteien in Vorschlag gebracht. Nach Abgabe des neuen psychiatrischen Gutachtens werden dann die erforderlichen Erhebungen bezüglich beider Personen in deren Familienkreise gepflogen werden und wird nach Abschluß dieser Erhebungen in müMicher Verhandlung da- Widersprnchsgericht neuerlich entscheiden, ob die Entmündigung, wie sie das Bezirksgericht verfügt, hat, zu bestätigen^ oder aufzuheben sein wird. . - Sie wirtschaftlichen Kriegsverlnste der Judentums. Von Dr. Michael Sussän. Bon antffemitischer Seite wird gerne die Behauptung aufgetifcht, daß das Judentum durch den Krieg nur gewonnen habe. Nichts kennzeichnet die Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, als gerade solche Acußerungen. In Wirklichkeit hat vielleicht kein Volk so schweren Schaden infolge - des- Krieges und nach demselben erlitten, wie gerade das jüdische. Die östlichen K?iegsoperationen spielten sich in einem Gebiete ab, in welchem Juden in Massen wohnten. Der' Anfiedlnngsrayon der Juden, der vom zaristischen Antisemitismus im vorigen Jahrhundert geschaffen wurde, war das' Gebiet, auf welchem die seindlicheu Heere auseinanderträfen. Litauen, Russisch-Polen, C^alizien, ein Terl der Ukraine, aus allen diesen Gebieten wurden große Scklachten geschlagen. Eine Unzahl jüdischer Häuser wurde dabei vernichtet und indisches Besitztum dem Boden gleichgemacht. Die jüdischen Bewohner wurden von den Heeren weg-.ettieben, ohne Unreischied, ob es österreichische ober russische, ob es rreundliche - oder feindliche wären. Die öll'r-. reichffchen und deutschen Soldaten haben unter dem .> trabenden Titel >r Evakuierung die Juden gegen .ihren Wi^. len nach dem Innern Oesterreichs getrieben,' wo sie damals als läst'.it- Flüchtlinge nur Mißgunst und Neid' begegneten oder in Flüchtlingslagern zusammengepfercht wurden, die vi-ä eher den Gefängnissen und öerüchtiaten ungarischen Konzentrationslagern als den Heimstätten von Kriegsflüchtlingen ähnlich sahen. Die Russen wieder haben eine Anzahl jüdischer Bürge" nach Sibirien geschickt. In -ihren eigenen Gebieten sind sie nach denselben Evakuiernngsme:l>oden vorgegängen wie die Oesterreichec. Das zurückgebliebene Militär har unter dem Titel „Einquartierung" dir jüdischen Wohnungen zum größten Teil' geplündert und aus den Häusern Stallungen gemacht. Es ist nicht viel, wenn behauptet wird, daß durch den -Kriog fast oic Hälfte der jüdischen An'siedlungen Galiziens, Litauens und Polens und der änderen Ostgebiete vernichtet und die Existenz ihrer früheren Bowohner zerstört wurde. In den kleinen Städten, wo solche Evakuierungen nicht Reicht möglich waren, da hauste die Soldateska nach Herzenslust. Sie hat sich dort breitgemacht, die früheren Bewohner bedrängt, und sie unter dem Titel von Kriegsleiftungen zu mannigfachen Arbeiten und Abgaben herangezogen. Sie hindertedie Juden in der Ausübung rhres' Gewerbes. Wenn unter der Herrschaft der einen Okkupationsarmee sich' vielleicht einzelne Existenzen" gehalten haben, so kam bald daraus die ferMiche Armee und vernichtete dieselben. Es soll dabei nicht erwähnt werden, wie oft die Soldaten unter der Begründung der Notwendigkeit eines freien Schußfeldes absichtlich jüdische Häuser vernichteten. Es kann ruhig behauptet werden, daß durch die Kriegsereignisse das Zentrum des Ostjndentums' finanziell zugrunde gerichtet wurde und daß der Kern des Judentums Europas dadurch in seinem Innersten getroffen wurde. Vielleicht wären die Schäden, nicht so groß gewesen, wenn die Möglichkeit der Abwanderung nach Amerika gegeben wäre. Doch die Kriegsblockade hat die großen Auswanderungen verhindert und Uach dem Kriege hat sich Amerika gegen diese Einwanderer infolge der eigenen Krisenerscheinungen entschieden gewehrt. So ist die größte Zahl der Juden, dieser Gebiete dem Elend preisg-egeben. Sie sind heimatlose Proletarier geworden, die nicht einmal ihre Bedürfnisse für den nächsten Tag decken können. Vielleicht wäre in manchen Fällen die K-atasttophe nicht so groß gewesen, wenn, die Echalter der FaNrrlien nicht eingerückt wären und so die Zurückgeblisbenen, ihrer Ernährer beraubt, dem Elend und der Not.preisgegeben worden wären. - , Man behaupte ja nicht, daß -die Okkupation in Serbieu, Montenegro oder in anderen Balkanländern ärger gewütet habe. Die Struktur der Bevölkerung ist dort eine-andere. Die dortigen Bowohner haben diese'Mühen und Plagen viel -leichter ertragen. Die ausg-osprochenm-Agrarier konnten sofort in -hre zerstörten Heimstätten zurückkchren, ihre Lehmhütten wieder aufbauen und den Betrieb aufnchmen. Boi den jüdischen Bewohnern des östlichen Kriegsschauplatzes war dies nicht so leicht möglich. Erstens-wurden, sie an der Rückkehr gehindert und dann war der Wiederaufbau ihrer Existenzen viel schwieriger, weil sie nicht rein agrarisch waren, sondern. mehr mit dem Handel und. Verkehr zusammenhingen. Wohl haben viele Juden in Höhlen, die aus Schützengräben gebildet wurden, gehaust und hausen auch jetzt noch dort. Für sie ist es nicht möglich, sich irgend eine Heimstätte zu verschaffen, weil ihnen von den betreffenden Instanzen, die. zur Schadensgutmachung berufen waren, während des Bestandes Rußlands und der öfter. 5985399519^83981