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Wiener Morgenzeitung · 1924-07-05 · Heft 1935 (5.7.1924) · p. Seite 5

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1935 (5.7.1924)
Date
1924-07-05
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Skr. 19K Wren, iDLm'sÄdg . " Witznev MoLgerizettung. "" 8. Juli 1924 it-w- » CAStBc O Sie Arbeitslosigkeit i« Uusam. . Wgendienst ider „Wiener Morgenzeiiung".) Budapest, 4. Juli. Die A r H e i t SI o s i g k e i i nimmt infolge der wirtschaftlichen Flauheit in Budapest immer mehr zu, Bisher beträgt die Zahl der AvLeMo-sen in diesem M-vua-t 5O.<M biß 60.000, Die Unterstützung dieser Ar-> beitS'tosen bereitet nun den Fachgewerlffchasten viel Sorge, h daß sie an die Regierung das Ersuchen richten werden,?e mit Beiträgenzu Mvteristützen. Knglisch-Kdische Friedenrgeskllschast. Aus London wird uns bevicht-et: In s,Liner vor einigen Tagen abgchMenen Vofftanldssitzmiig der jüdischen Fri ed en sgessellschast wurde beschlossen, sowohl zu dem im Oktober dieses Jahres in Berlin statttfmdeniden internationalen Fried enskong'vetz, wie auch zu der gleichfalls siür den Oktober anbeva-MNten Konferenz der englischen Frie>densgesellschcLsten Vertretungen zu entsenden. Schließlich spunden Preise für die besten SchMerauffätze Wer dm. Frieden und sÄ«we Bedeutlmg siür die Morschheit, Ne alljährlich zur Verteilung gelangen sollen, .gestiftet. ' Poftarbett km Nationalrat. Noch knapp vor Torschluß hat die Regierung dem Nation alrat. eine ganze Menge wichtiger Vorlagen unterbreitet, deren Erledigung sie vor den Sommerserien betreibt. Was davon tatsächlich von der Volksvertretung in der kurzen Spanne Zeit bis zum Sessionsschluß wird verdaut werden können, wird, sich erst erweisen, wenn das Schicksal die Leiden großen Vorlagen, Bearntengehält er und Zolltarif, entschieden haben wird. Eine Parteiführerbesprechung, die rm Beisein von Vertretern der Regierung gestern nachmittags im Parlament tagte, beschäftigte sich mit diesen Fragen der Tagesordnung. Die Beamtenvorlage, das sogenannte Gehaltsgesetz, wurde bereits dem Finanzausschuß zugewiesen, der einen Unterausschuß mit der Ausgabe betrauen wird, den zwischen der Regierung und den Beamten abgerissenen Verhandlungsfaden wieder anzuknüpfen. Zum Zolltarifgesetz haben die Soziald/imokraten eine Reihe von Forderungen gestellt, über dir noch verhandelt wird. Man hofft, das Kompromiß im Laufe der nächsten Tage fertigstellen zu können, so daß der Zollausschuß, der kommenden Mittwoch wieder Zusammentritt, keine allzu großen Schwierigkeiten mehr zu überwinden haben wird. Dr. Seipel in voller Rekonvaleszenz. Zu Beginn der gestrigen Nationalratssitzung machte Präsident Miklas dem Hause die Mitteilung, daß der Bundeskanzler laut Ausspruch der behandelnden Aerzte 'sich nunmehr in voller Rekonvaleszenz befindet. Allerdings muß ich einschränkend hiuzufügen, daß sich der Genesende ruf Weisung der Aerzte noch längere Zeit hindurch größte Schonun g wird auferlegen müssen, bevor er seine - rmtliche Tätigkeit wird wieder übernehmen können, Ich gebe der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß der Herr Bundeskanzler zum Herb st beginn seinem verantwortungsvollen Amte voll und ganz wiedergegeben sein wird. (Lebhafter Beifall nnd Händeklatschen.) Die Regierung übermittelte den Entwurf eines Gesetzes über die Einlösung von Privatbahnen. Nach einem Referat des Abg. Schonst ein er wird geschlossen, dem Auslieferungsbegehren des Bezirksgerichtes Krems gegen den christlichsozialen Abgeordneten T e u f l jvegen bedenklichen Ankaufs stattzugeben. Das dritte Pensionsdersicherungs-Ueberleitungsgesetz wird in zweiter und dritter Lesung unverändert ohne Debatte zu m Beschluß erhoben. Der Zinsfuß der Postsparkaste. Berichterstatter Dr. Odehnal referierte über das Gefttz betreffend vorläufige Maßnahmen für den österreichischen Lparverkehr des Postsparkassenamtes. Mit dem Scheckverkehr hat die gegurwärtige Vorlage nichts zu tun. Insbesondere muß die Bestimmung eliminiert werden, wonach der Zinsfuß im Sparverkehr nicht mehr als 3 Prozent betragen, darf, ein Umstand, der dazu geführt hat, daß der Sparv'rkehr des Postsparkassenamtes nahezu vollständig verdorrt ist. Das Posksparkaffenrmt ist noch immer nicht eine rem österreichische Institution, sondern befindet sich in Liquidation, da es nach dem Umsturz nicht auf den österreichischen Kreis beschränkt, wurde, sondern noch mehrere Monate nach dem Umsturz mit den verschiedenen Nationalstaaten im gegenseitigen Geldverkehr stand. Es ist nun eine Auseinandersetzung zwischen Oesterreich und den Nationalstaaten notwendig, und w in wird trachten müssen, p einem billigen Ausgleich zu komme». Das Gesetz wird gleichfalls ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung angenommen, desgleichen die Gesetzentwürfe und Anträge, betreffend die Abänderung des Gesetzes über Gesellschaften mit beschrankter Haftung, betreffend den Erwerb von Rechten an unbewöAichen Sache« durch Ausländer, betreffet das Verbot der Zuckerung von Most, nnd betreffend die Dotierung 6c: Kellereiinspektoren wurden hierauf ahne Debatte angenommen. Nächste Sitzung: Dienstag d'en 8, d., 4 Uhr nachmittags. D^r BundeSrckt beschloß nach einer Traüerkundgebung für dir Opfer der Bergwwkskatastrophe von Hart gegen die in den letzten Sitzilngen vom Notionalrat beschlossenen Gesetze mwimsmmmanmammmmmnamanmm keinen Einspruch zu erheben. Nur das Hebammrngeletz wurde zurückgestellt. Bildung eines selbständigen Wirtschaftskörpers „Oesterreichische Talinen". Die Bundesregierung unterbreitete gestern dem Nationalrtte einen Gesetzentwurf, betreffend die Bildung eines selbständigen Wirtschaftskörpers „Oesterreichische Salinen". Nach diesem wird unter der Firma „Oesterreichische Salinen" ein eigener WirtschaftsWrper errichtet, dem oom Bunde die Wirtschaftsführung des Salzmonopols überlassen wird. Diese Unternehmung hat ihren Sitz in Bad Ischl. Sie ist juristische Person mit selbständigen Rechten und Pflichten und ist als Kaufmann beim Kreisgericht in Wels ins Handelsregister einzutragen. Die Firma genießt für die Wirtschaftssühurng die Befreiung von Steuern, Zöllen, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit diese Befreiung bisher dem Bunde für die Verwaltung des Salzmonopols zustand. Di- Unternehmung „Oesterreichische Salinen" hat die Teile des Bundesvermögens, die bisher dem Betrieb der Salinen gedient haben, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten treuhändig zu verwalten. Sie setzt die Betriebsführung und alle damit verbundenen Rechtsverhältnisse der bisherigen staatlichen Salinenverwa'ltung fort, Die Gebarung der „Oesterreich ischen Salinen" ist bei Wahrung und Sicherung der allgemeinen Interessen nach kaufmännischen Grundsatz e n zu führen. Die ,F)esterveichischen Salinen" haben die ihnen überlassene Bewirtschaftung des Salzmonopols derart zu führen, daß der Bedarf der inländischLn Salzverbraucher ständig befriedigt werde' und daß die Betriebe technisch und ökonomisch einwandfrei arbeiten. Sie haben außerdem in jeder Weise auf die Hebung des Erträgnisses : des Salzmonopols hinzuwirken. Der aus der Geschäftsführung erzielte bare Reingewinn (Monopolabgabe und Unternchmergewinn) ist von den „Oesterreichischen Salinen" mit Schluß eines jeden Geschäftsjahres der Bundeszentralkasse abzuführen. Die „Oesterreichischen Salinen" erhalten vom Bund ein Betriebskapital in der Höhe von 2 Milliarden Kronen. Las neue Beamtengesetz. Ungünstige Bestimmungen für die niederen mL mittlereu Angestellten. Dem Natiomalrat ist gestern der Entwurf des Gesetzes über das Diensteinkommen und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bundesangestellten zugegangen. Dev Kreis der Personen, auf die das Gesetz -Anwendung findet, ist dadurch erweitert, daß auch die entpragmatrsierten Angestellten des Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienstes nunmehr in die allgemeine Verwaltung ein'be- 11,zogen wurden. Die Besoldung aller dieser Kategorien gemeinsam ist der Gedanke der Vereinfachung des jetzt geltenden Systems durch die Rückkehr p festen, skalamäßigen Bezügen an Stelle' der 'jetzt individuell ermittelten Bezüge. Der Entwurf sicht für -die Beamten der allgemeinen Verwaltung deren Einteilung in acht Verwendungsgruppen in 10 Dienstklassen vor, die in Anlehnug an das System der Distpragmatik teils durch zeitlichen Aufstieg, teils durch freie Beförderung erreicht werden. Bei den ^R i ch te rn. und Lehrern wurde dem Gedanken der Gleichartigkeit des Dienstes während der ganzen Dienstzeit dadurch Rechnung getragen, daß der Aufstieg in die höheren Bezüge nicht durch Erreichung höherer Dienstklassen, sondern lediglich durch Ge halt sst u f e n v o r r ü ck u n g erfolgt, wobei für die höheren Funktionen Verwendungszulagen gewährt sind. Für die gesondert geregelten Betriebsüeamten wurde ein ähnliches System tvie für die Richter und Lehrer gewählt. Zur Orientierung über die Bezüge, in denen die Beamten nach der Regelung stehen werden, dienen folgende Angaben: In der allgemeinen Verwaltung sind die Anfang sbezüge der einzelnen Dien st kl affen angegeben als Monatsbezüge in der Ortsklasse A (Wien und alle Orte mit mindestens 10.000 Einwohnern), DienstAasse 10: 1,300.000 K., Dienstklasse 9: 1,430.000 K., Dienstklaffe 8: 1,670.000 K., Dienstklaffe 7: 2,144,000 K., Dienstklaffe 6: 2,617.000 K., Dienstklasse. 5: 8,232.000 K., DienMasse 4: 4,838.000 K., Dienstklaffe 3: 6,968.000 K., Dienstklaffe 2: 8,319.999 K., Dienstklaffe 1: 11,641.000 K. Innerhalb der Dienstklassen sind Vorrückungen in höhere Gehaltsstufen nach je 2 Jahren vorgesehen. Ein zeitlicher Aufstieg ist gewährt den Beamten der Berwettdungsgruppe 2 (ehemalige Amtsdiener) bis in die Dienstklaffe 8, den Beamten der Verwenduugsgrupde 3 und 4 (Pröfeffionisten, Zwangsvollstreckungsorgane, Laboranten u. dgl.) bis in die Dienstklaffe 7, den Beamten der Vevwendungsgruppe 5 (Kanzleibeamte) bis in die Dienstk-lasse 6, den Beamten der VerwcnÄungsgruppe 6 (Steuerauffichtsbeamte) und 7 (Rechnungsbeamte, Zollbeamte, mittlere technische Beamte usiv.) bis in die Dienstklaffe 5 und schließlich den Beamten der Verwendungsgruppe 8 (Beamte mit voller Hochschulbildung) bis fcti die Dienstklaffe 4. Die Fristen für den zeitlichen Aufstieg im allgemeinen sind den Fristen der Dienstpragmatik angepaßt. Die weiteren Dienstklassen sind nur durch freie Beförderung erreichbar. Hiebei sind die Dienstcklassen 1 und 2 den Beamten mit voller Hochschulbildung Vorbehalten und auch für die übrigen Vevwendungsgruppen die erreichbaren Dienstklaffen begrenzt. Bei den übrigen Kategorien hält sich das Ausmaß der Bezüge ungefähr in gleichem Nahmen wie bei den ^Beamten der allgemeinen Verwaltung, ohne daß versäumt worden wäre, auch im Aufbau-des Bezugs. * schemas auf die Besonderheiten des Dienstes dieser Kategorien Rücksicht zu nehmen. Das Hauptstück über die Ru heundVersorgun'SSgen üsse unterscheidet Neu- und Alt P ensionifien. Neu- Pensionisten sind jene, deren Versetzung in den Ruhestand noch dem 30. April 1924 erfolgt. Für sie sieht der Entwurf eme Verlängerung der Dienstzeit auf 35 Jahre (für die Beamten mit voller Hochschulbildung und die Beamten der Dienststellen deS ausübenden Dienstes im Post-, Telegraphen- und Iernspröchdienst) und auf 40 Jahre für die übrigen Beamten vor. Die Bundeslehrer und die Beamten der Wachkörper, die schon bisher hinsichtlich der zur Ruhegenußbemeffung anrechenbaren Dienstzeit begünstigt behandelt waren, bleiben im Genüsse dieser Begünstigung. Die Ruhegenuß-BemeffungsgruMage beträgt nunmehr 78,3 Prozent des Diensteinkommens einschließlich der für die Ruhegenußbemeffung anrechenbaren Zulagen. Die Witwenpension ist mit 60 Prozent des Ruhegmuffes, der dem Gatten zuletzt gebührt hat,, oder ihm gebührt hätte, festgesetzt. Der künftige Ruhegenuß der Altp e nsi on i sie n wird mit den Beträgen bemessen,,die sich aus der Beibehaltung der Erhöhungsbeträge des 6. Nachtrages zum Besoldungsgesetz unter der Anwendung des Index für 1924 ergeben. Aus dem Entwürfe ist ersichtlich, daß auch für die Wademvker daß Mrneement mit dem Gehalt von 4,838.000 K. und den Gehaltsstufen. abgeschlossen ist und eine weitere Beförderung von dem Belieben des Vorstandes abhängig ist. Auffallend ist der Sprung von der 3. DiensMaffe mit beinahe sechs Millionen und der 2. mit acht Millionen pr erstm Klaffe mit 11 Millionen. Diese drei Dienstklaffen sind vorzugsweise den hohen Ministerialbeamten Vorbehalten. Die Hofräte und Sektionschefs schneiden in dem Entwurf schr gut ab, während das Gros des Beamtenstandes mit einigen hunderttausend Kronen Mehrgehalt für lange Zeit als gesättigt betrachtet wird. Es wird noch ein harter Kampf um einige Bestimmungen dieser Vorlage entbrennen, da sie, wie wir aus Staatsbeamten« kreisen erfahren, in dieser Form unannehmbar erscheinen. Wiener Nemeinderat. , (Sitzung am 4. Juli.) Die gestrige Sitzung stand erfreulich erweise im Zeichen der Kürze, und zwar der sachlichen Kürze. Die Stadwäter widmeten für die Hinterbliebenen der bei dem Grubenunglück in Hart Verunglückten einen Betrag von 100 Millionen Kronen. Ferner wurde der Entwurf und die Kosten für den Neubau der Brigittabrücke, die sich auf 48 Milliarden belaufen, genehmigt. Ein Dringlichkeitsantrag der Dhristlichsozialen wegen des einstündigen Streiks der Gasarbetter wurde der geschäftsordnungsmätzigen Behandlung zugewiesen. Nach halbstündiger Dauer wurde die Sitzung geschlossen. ... Gebühren» und Wenbahnverkehrsstmer» uoveüe 1824. Eine die verschiedenen Gebühren und die Ersenbnhw verkehrssteuer neu regÄnde Regierung-Avorlage, die schon im Mtisnalrate vorgelegt wurde, eühöht unter anderem die festen Gebühren anf das Fünffache, dagegen werden die Einsatzgebühren von Totalisadeur- und B u ch m a che r w ette n e r-mä ßigt. . Bezüglich der Eisenbahn Verkehrs st euer wird verfügt: Für die Beförderung von Gütern auf Eisenbahnen ist «me Verkehrsabgabe (Frachtsteuer) im Betrage von fünf Prozent des Beförderungs-Preises zu entrichten, die F ah rkarten steue r und die Ge packst euer werden ebenfalls mit je fünf Prozent des Beförderungsprelfes sestgeseht. Zagesberrcht. MnWche kdelMne. Man spricht von Edelsteinen und Edelbmetallen, von edlem Wesen und edler Gesinnung und bezeichnet hrer mit dem gleichen Wort vier verschiedene Begriffe. Well der Gesinnung-ift liebevolles Verständnis auch für jene Interessen, die sich mit den eigenen nicht decken oder sie sogar schädigen können. Der Adel des Wesens liegt in der Fähigkeit der Distanz, über die reine Güte von Men-sch zum Menschen führt. Als Adel der Metalle gilt auch eine gewisse „splendid isolation", eine Abgeschloffenheit und Distanztendew;, das heißt fast vollständige Unfähigkeit, nrit anderen Stoffen irgend eine Verbindung vinzuge'hen, so daß sie sich unverändert erhalten und unbegrenzte Dauerhaftigkeit besitzen. Ihre Seltenheit in der Natur und die Unmöglichkeit ihrer Nnstlicherr Darstellung erhöhen noch merMich ihren Adelscharglkter. Auch der Adel der Gesteine liegt zum großen Teil in ihrer Seltenheit, wohl auch in ihrer Indifferenz gegen andere Stoffe und in ihrer Härte, außerdem aber noch in einem anderen Faktor: in der strengen Ordnung ihrer Moleküle. Sind die DioleMe des K ohl c nst osf e 8 zum Beis'piell ungeordnet, so bilden sie eine strukturlose, amorph Zionisten! Gehet und sammelt in allen Schichten unseres Balles, die an Zion Md Aez Israel Höngen, Schekallm zu Tausenden und AbertaAsenden nnd traget hiedurch Zur Störlnng unseres Hauses, der ZianWcheu Srganlsatisn bei. (M. m. ussischkm.)

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