Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 1932 (2.7.1924)
- Date
- 1924-07-02
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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f GM ri Men, MkMH__ FinänMimster Äc. KieAbv ck erklärte, eA könne vmnöKlich von der Auffassung Mvsichen, 'daß hier Mw im Wege der sozialen Fürsorge eingegriffen werden kann.. > Das Gesetz wurde schließlich deinem stebengliüdrigen Untevansschuß zugewiesen, der seine Beratungen so beschleunigen soll, daß die Vorlage noch vor Beginn der Somnrerferien im Nationalrat zur Verhandlung gelangen kann. _ Strafe» für Mmentolionsverweigerrmg. Da Mmentationspflichtige sich sehr häufig der Unterhaltspflicht zu entziehen bestrebt sind und dabei noch in chrer Familie Unterstützung finden, hat Frau Rudel- Zehmek im Nationalrat einen Antrag eiugebracht, der die Verletzung der Unterhaltspflicht mit Strafe bedroht. Der vorgefchklagene Gesetzentwurf bestimmt .unter, anderem: Wer durch grobe Verletzung seiner Pflichten zur Leistung des gesetzlichen Unterhaltes den llntevholtsberechtigten der Not oder der Verivahrlosung aüssttzt, wird vom Gericht wegen Uebertretung mit strengem Klirrest von einer Woche bis zu sechs Monaten bestraft. Ms eine grobe Verletzung der Pflicht zur Leistung des Unterhaltes ist auch anznsehen, wenn der Unterhaltspflichtige, von dem der Unterhalt nicht eing-ebracht werden kann, vorsätzlich unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihn in den Stand setzt, seiner Untevhaltspflicht zu genügen. Mer einem zur Leistung des gesetzlichen Unterhaltes Verpflichteten in der Absicht, die Feststellung oder Hereinbringung des gesetzlichen Unterhaltes zu erschweren, behilflich ist, sein Leben zu fristen, ohne einem Erwerb nächzugehen, der ihn in den Stand setzt, seiner Unterhaltspflicht genügen, hastet dem Unterhaltspflichtigen als Bürge und Zahler für die während der Dauer dieser Hilfeleistung fällig werdenden Unterhalts-- anspriiche. 8er Skandal von WSllerrdors. Die Erklärung des Ministers Schürfst daß für die Zeit eines Monates für die, Fortführung der Wöllersdorfer Betriebe Vorsorge getroffen werde, steht im Widerspruche zu den Absichten des Herrn Sklarz, den B etrieb einzust eilen. Da die Banken den Wöllers-dorfer Werken dsr Kredit gesperrt haben, können die s ech s M il l iard en, die vor allem für Gehalte und Löhne gx« braucht werden, nicht ausbezahlt werden. Es besteht daher trotz der Erllärungen des Ministers die Gefahr einer Sperrung des Betriebes. Sie könnte nur beseitigt werden, wenn die Regierung endlich die nötige Energie gegen die Schuldigen aufbrächte. Die Duldsamkeit des Ministers Schürff gegen Personen, die ein solches Unter nehmen zugrunde gerichtet haben, geht zu weit und kanu/das größte Urcheil herbeiführen. Gerade jetzt wäre höchste Energie am Platze. i;; Keine Sommerferien! '' Das Budget des Aufbaues muß allmonatlich gedeckt und, mit -Rücksicht auf die erfreuliche Erweiterung der Einwanderungsmöglichkeiten, nach Tunlichkeit erhöht werden. Nach eingehender Beratung mit Keren Hajffsod- Zkrbertern haben jvir eine großzügige Aktion in den Kurorten und Sommerfrischen Oesterreichs beschlossen. Wir ersuchen alle diejenigen, welche während ihres'Sommeraufenthaltes uns durch Rat und Tat in dieser verantwortungsvollen Arbeit zu fördern gedenken, uns unverzüglich bekanntzugeben, wo sie als Kurgäste oder Erholungsuchende Aufenthalt nehmen. Durch Vorträge führender Persönlichkeiten, Filmvorführungen und gesellschaftliche Veranstaltungen muß es gelingen, neue Keren-Hajessod-Zahler zu gewinnen. Wir hoffen, daß unsere bewährten Freunde uns umgehend Mitteilen, wohin sie reisen, beziehungsweise wo sie sich bereits befinden, damit wir schleunigst den Arbeitsplan feftsetzen kpmwn. * i> Das Bmeau des Keren Haiessod.L Wien, 1. Bez., Bauernmarkt 24. " Wittxtt Morgknzelkrtnü. Kt, im 8as ehmirMche Srkrnntnis der Wiener Aerztekammer ans formalen vründen anfgehche». Der.Wiener Magistrat als politische Landes-' behörde hat dem Rekurse «des Professors Höchen egg gegen das vom Vorstand der Wiener Aerztekammer als Ghrenrat gefällte Urteil, wonach Hochenegg der Uebertretung der ärztlichen ÄandesovdMNg schuldig erkannt und ihm das aktive und passive Wahlrechten die Kammer auf die Dauer'von drei Jahren.entzogen und der Ersatz der mit-600.00Y K. bezifferten Kosten des ehrenratlichen Verfahrens auferlegt wird, Folge gegeben und has angefochtene Erkenntnis wegen . mangelhaften Verfahrens . '^pppaufgehoben. Gegen ■ diese Entscheidung i st kein w c i t e r e 's . R e ch t s m i t t e l zulässig. Diese Entscheidung ist auf formelle Mangel des Erkenntnisses' der Aerztekammer zurückzuführen, die übersah, daß sie hei ihrer Beratung die prozessualen Formen nicht vergessen dürfe. Man darf von Aerzten nicht verlangen, daß sie sich in den juristischen Spitzfindigkeiten eines Beweisverfahrens. auskennen, aber die Aerztekammer hatte ihre Entscheidung einem Juristen dor'legen sollen, her sie sicherlich auf die formellen Mängel aufmerksam gemacht 'hätte. So wäre sie dieser Minderung ihrer Autorität entgangen. Das Publikum wird hie Gründe des Er». k e n n t n i ff es nicht verstehen und der Meinung sein, daß der Magistrat Hochenegg zu Hilfe kommt. Dies ist nicht der Fall. Ob aber eine Wiedereinsetzung in den früheren Zustand möglich ist, ist fraglich. Dann würde es ldabei bleiben, daß die Angriffe Hochenegg's gegen den Aerztestand nicht widerlegt sind. Es ist zwar noch das Erkenntnis des akademischen Senats der Wiener Universität über die von Hochenegg selbst verlangte Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen sich ausständig. Zn diesem Erkenntnis wird man nicht viel Vertrauen haben. Es ist nicht zu erwarten, daß es eine Klärung zugunsten des durch Hochenegg verletzten Rechtstem ußtsems ^bringen wird. Für die Entscheidung des Senats ist durch das Auftreten des Professors Meller bereits ein Präjudiz geschaffen worden. ' In den .. . . Entscheidrmgsgründeir heißt es unter anderem: Das ehrenrätliche Verfahren weist eine Anzahl von Mängeln aus. Die Kammer läßt nicht erkennen, daß sie in der Rede des Professors Hocheneggs und deren Veröffentlichung in den DageMättern, also in der Tatsache, daß sich Professor Hochenegg mit Umgehung her Aerztekammer sogleich an die OeffeuMchkeit gewendet hat, etwasStaudeswidriges erblicke. Doch hätte gerade damals unter dem unmittelbaren Eindruck der Zeitungsberichte eine durch dieses Verhalten begangne Standeswidrigkeit besonders stark empfunden und zur sofortigen Einleitung de s Disziplinarverfahrens gegen Professor Hochenegg führen müssen. ' Die Kammer läßt weiters nicht erkennen, daß sie :n der Rede und in deren Veröffentlichung in den Tagesblättern und in der Druckschrift Hocheneggs eine Uebertretung der Standesordnung erblicke und deswegen gegen Professor Hochenegg das ehrenrätliche Verfahren eingelellet habe. Die Kammer spricht im Gegenteil von einer Pflicht zur Mitwirkung bei der Tatsachenermittlung und von der Pflicht zur Zeugenaussage. Der Zweck eines Disziplinarverfahrens kann aber nur sein, zu erkennen, oh der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Uebertretung der Standesordnung begangen hat oder nicht. F ü r d e n B e s ch u l d i g t e n b « st e h t . , keim Pflicht zur Mitwirkung au der Tatsachenermittlung, insbesondere UM. Pflicht zur Zeugenaussage. . . , Weiters wird in den Entscheidungsgründen Hervor gehoben, daß das ehrenrätliche EvkenntniS sine Unmenge von inneren Widersprüchen urib formellen Mängeln enthält. Die verletzten Standespflichten wären genau zu bezeichn neu gewesen, damit der Bestrafte den Tatbestand überprüfen kann. Ms ist hier nicht geschehen. Cs ist nicht Sache 'des Bestraften oder der überprüfenden iFirftaniz, zu ersorschen, durch welche' Handlungen die ^ollegMtät versetzt oder die Ehre und Würde des ärztlichen Standes herabgesetzt werden. - " Nicht nur das Erkennftns, sondew auch die . Erkenntttisbegründung ist mangelhast, da Ms .ihr nicht hervorgeht, worin Vas vom Vh'renrät zu führende BeweiÄverfahren in der. Untersuchung gegen Hochenegg bestand. Der Gang des ehrenratlichen' Versahr-ens ist nicht deutlich zu erkennen:. Vermißt wurde das Aktenstück, aus dem zu entnahmen fft, welches Vorstandsmitglied vom Kammerpräsidenten als Referent in. der- Untersuchung bestellt wurde, - ferner das Protokoll Wer die Sitzung des Kammervorstandes, in der sich dieser als Ehrenvat komftituievt und die Einleitung des ehrenrätlichen Verfahrens beischlossen hat, mit >deM zu diesem Protokoll gehörig motivierten Berichte des R-rfereuten. Ferner fehlen das Protokoll über die Sitzung des Ehrenrates, die binnen vierzehn Tagen nach Einleitung des Verfahrens einzuberusen war, vor allem aber Aktenstücke, welche ein klares Bich über den Gang des Beweis- Verfahrens in dev Disziplinär fache gehen, insbesondere, die Feststellung, daß die Äußerungen i>n der Dage'spresse verlautbart wurden und daß diese Verlautbarung von Professor Hochenegg veranlaßt wurde. , s ' IM Hinblick auf alle diese Verfahreusmängel war das Erkenntnis aufzuheben. . - - . Von ärztlicher Seite wird Ms hierzu geschrieben: Mit dieser Entscheidung^ ist eine harte Bestandest probe formell befeitigt worden.' Sie bestätigt die U nhalt'barkeit der bestehenden Aerzte ord nung und die Unfähigkeit der. ärztlichen..Sl'ändesorganisation. Die schon seit.längerer Zeit in ÄusMt gestellte Reorganisation der Aerzteordnung wird Wohl nach diesen Vorfällen nicht mehr lange auf sich warten lassendüvsen. Die imoralische Autorität, rckt-der die Aerzte-- lummer ihre Mitglieder beherrschen soll, versagt bei den Professoren, die doch Vorbilder für die Aerzte sein sollen. Der Schäden, den die Hochenegg-Mffäye dem Ansehen der Wiener medizinischen Schule zugefügt hat, ist. unabsehbar. Das Mißtrauen gegen Pr.ofefforen und Aerzte wurde vom Professor Hochenegg mit allgemeinen Augvfffen verbreitetzu einem Zeitpunkte, da seine Praxis-schlecht ging. Zu dev Zeit seiner großen Einnahmen (1908—1923) fchw reg Professor Hochenegg Wer die von chm gerügten Mßstände. Der Respekt vor der Wiener medizinischen Fakultät wird ebensowenig wie durch die Ausschreibungen der Hakenkreuzlerstudenten durch solche ErscheinMgen gehoben. Dem geringen Zuspruch der Wiener Sanatorien und der ausfallend stark geminderten Praxis der Professoren-, der mch dieser Affäre festgesteM werden konnte, wird bestimmt in kürzester Zeit eine für die Professoren w ie für den Staat katastrophale Verminderung der! Frequenz der medi-zinifchen Fakultät folgen. W=v" MM Wie „Jeivish Chronicte" erfährt, gilt der hebräische Dichter Chaim Rachman Bialik als erster Kandidat für dm Nobelpreis für Literatur. Die Uebersetzungen seiner .Gedichte ins Schulische durch den Stockholmer Oberrabbiner Ehrenpreis haben Bialik in Schweden so bekannt und beliebt gemacht, daß die bedeutendsten Publizisten und Literaturhistoriker sich für eine .Auszeichnung Mal-iks mit dem Nobelpreis einsetzten. ,; j ^jv^i Unfall der Parkr-Bukarefter Wrebmer in Bnchr. Die Reisenden des OrientexPreßzuW Bukarest-Paris sind gestern im Bahnhof Puchs wie durch -ein Wunder einer Kistastrophe entgangen. Eine gleichzeitg gegen Feldkirch^ aus fahrende österreichische Lokomotive setzte sich unvermutet in Bewegung nüd fuhr dem Orientez,'Pre ßzug rn die Flanke. Die zw er letzten Schlafwagen wurden o-abei .stark gestreift und die Sestanwände des letzten Wagens aus drei Meter Länge aufgerissen. Die Schiebewände d^s Toiletteabteils mch des folgenden Schlafabteils stürzten zum Tfil zusammen und begruben die Reisen5en unter sich. A"" Passagiere kanieu jedoch, ohne Verlchung davon. Die 8rnte»lotastrotzhe von Hart. Der Stddtseuat hat gestern beschlossen, für die Hinterb'iebenen' der bei dem Grubenunglück in Hart Verunglückten h u nd e r i Millionen Kronen zu widmen. GenerabkonMissär Dr. Zimmerman hat das Kohlenbergwerk in Hart besucht u-B dem Bürgermeister eine Summe für die Hinterlbl'iobvnen der Verunglückten übergeben. Beim gestrigen Diplomatmempfang haben der Schweizer Gesandte, der dänische und der portugiesische Gesandte im Namen ihrer Regierungen dem Bundesmintster für Aeußeres Dr. Grünberger das Bsileid anläßlich des .Grubenunglückes ausqchrM. . : Der Gesandte der Union der S. S. R. hat ebenfalls das Beileid seiner Regierung auSgiffprochen und im Namen seiner Frau für die Opfer der Katastrophe eine. £'.":<b von h u ndert Dollar übermittelt. . Der Zusammenbruch der DevoWenbant. Die vorgestern eröffnete Ausknnstsstelle in der Portierloge des Dchositenbankgebäudes hatte gestern einen großen Andrang zu verzeichnen. Heute soll die von der Geschäftsanfsicht Mschaffene Stelle im Kassen saale ihre Tätigkeit beginnen, alle vorgebrachten Ansprüche, die nach dein 5. Mai entstanden sind, prüfen und besonders dringende bevorschussen. Die Situation der Beamtenschaft, ist unverändert. Die Jnligehaffe wurden apsgezahlt. Die, ÜrlaubWGer sollen roch vor dem 10. Juli aushezuhl-t werden. Die Gelder der Tiroler Lanhesnegiermrg i Aus n ßb rück wird OmelHp>HeiMiWp Mtzldung, daß der Fmanzreferent oer Tiroler Landesregierung bei der hi-estgen Filiale dev Bant z w e i M i l -I i a r d n Sieücrgelder eingelegt habe, konstatieren die „JnnsbruckerNachrich inr", daß es sich. M eine weit geringere Summe handle. Öl«®!««