Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1924-03-21 · Heft 1831 (21.3.1924) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1831 (21.3.1924)
Date
1924-03-21
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
79% known words query
IRI
…/2979076-2980834-2980914--18254-3005308
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 6 Wien. Freitag Wiener Modenzeitung. 21. Mr^ 1824 Nr. 1801 Johann € r v a -. * T \t rate r. Lienstag,'/st' Hur,? ^rstanss-Uirun-r der C jci .üc ,.M a r c e 11 a" von Wouer i Solle. Jüdisch« Bühn r, 2. Bez., Taborstraßt 12. .-öcutt, 7,8 Uhr. wird „$ ö n i ß i u Cr ft 1) c r", ein Puritnwül in vier Akten, oufßefütnt. R o u a ck t r. Hurte findet dev Prenüerenaietid der ÄüS^ statkmgsrevtte „21 lies her Rad; o", TeI t'cr vi'.iüav Beer uno Karl Farkas, Musik von Friü Ü e Ir n e r, statt. Art dieser tllevue werden debütieren: Mu?an:e (flaute France, vom FolieS bergercs, Pan-S. Herr Karl Vacmi'.mm, da4 bestellte ehemalige L'Hlglied des Aohann Stranst.'L'jearerS, sowie Stella MartS vom London Pavillon. Ml! Darnsta vom tsnsinv de PuriH und die Trmson twins mti ihren englischen Sie MordplüMe der Hllkenksnztek. Am 1. T-eztiuder vorhin Jahres erschien in der national foziQlistischrn Aettunz, „Deutsche Arbei. erpresst" der Ausruf, den Hitler anläßlich des Vvn ihn; mit andren Partei-- genossen am 8. Novembn vorigen Jahres in M Aachen vero-nstalteren Putsches an das dcu>.'.Iste -Volk gcr'.chitt hr.'w. in; Wortlani abgedruLt. I:; dem Aufruf wurde;; unter and.'vem die Führer des N-ov«nbtr-.Uchjtunes von 1016 als Hockwer. M-er erklan und Kr vogol-sve: Zeichnet. Es wurden auch in dem A-usruf«?iir;'eüire Namen von B^rstulich'ü^n .rr'.pesiihu, die tot oder lobend an die neue A-egierung ein',nbringen seien. Jir dem Inhalte dieses A-n-frustö erbf-kf;c die Staat s?uw-a.ltfchast das Verbrechen der Amfrist M-a ^.rm Morde, das Berpchsn de-r AufreIun-a noch § SOö S:.-G. und das Verbrechen der EinschränZung der persönlichen Freiheit. In dem zunächst bem; Landes-g.'?ich.:e gtaen dm verauwvrtlichen tstedaktetrr Io>i'-ef Müller «-inadleite-en Verfahren gab letzterer vor dem Untersuchungsrichter an, er den mlrnninierten MtKel weder verfaßtn-^ch nrm Drucke bMrderr habe, daß er den Verfasser des -Artikels nicht namhaft machen wolle und -atz er seine eigentliche Beramworr-ung sich st'u die H a n v tverhandlung rovbohal:-:. Auf Grund dieser Recht" srrt.igu.ng wurde ü$or Antrag der Swatäauwalrfchast vor Akt dem Strafbezirksgerich 1 abgetreten zur Amtshandlung. g-:g.'n den verantwortlichen Redakteur wet-eu Vtruachlässioting der Pflichtgemäßen Obwra?. In der «eitern ub:x diese Anklage vor dem Vorstande des Strasbezivksaeclchtes 1. Hofrrt Höflmo.yer, stabigehabten Berhendlnno erklärte Dr. Robert Gruben als Berte-Äig-or .-deö nichterschienonen Äug klagten, daß sein Klient den inkrimlnierten Artikel mit d'n; Aufrufe Hitlers vor der Drucklegung gelesen habe urch die Verantwortung für den Inhalt -cs Artikels vor den; kampetet-len Ostmi-chr. d. i. de.ni Schwurt» "richt, übernchme. Der Richter beschieß im 'Zinne dieser Verantwortu:v. den Akt an das 'Schwurgericht abzutreten. _ Sie WuchrrgeschLste ßes ütrafiers Leinkaus. Der Irchaber des Bankgeschäftes Richard Leinlauf Äbte kn Rahmen seiner Geschäfte eine cwenarrlae Kredilgetoah. vtmg. die eZ dazu bracht-?, daß er sich wagen Wuchers gofiern vor dem Strafgerichte c-u verantwort?:; halte. Cs kamen *tm Reihe von ,-Geschäften" zur Zyrache, die Laiukauf -durchgvstührt und bei doncn er ganz außerge-wchntiH-e Zinsen g uom-- -men hart«. So wurde einem Schi'hr.wchermeisirr für ein Dar- 'Lehen von fünf Millionen an „L'-ewn tmb Zinsen" gleich 1,050.000 K. abgezogen und für DertäugLrt'ug dse.ses Kredites rrm sechs Lag-? 250.000 K. verlangt. Mil einer Geschäftsinhaberi-n qt Leinkau-f ähnlich vorgeganoen. Von einem anderen Geschäftsmann hat Leiukauf für sechs Millwuen Dar» lchrn 25 Prozent monatlich Erlangt. Ein-em Alu;-. mftruwenterch-ändber gewährte er einen .Medu von 80 Millionen gegen eine Derzinfuug von 20 Prozent monaslich und zog sich "dahci svfovt sechs M i 1 l i o -n e it an Iin s? u ab. Er h.rt auch den Ruin dieses Dorlehmsi-chrners -herheiaeführr. Der Angeklagte ertlürbr sich ni-chtschuldig. Dem Sch^pm-acher habe er die siünf Millionen für ein Spekula.lonsaeMfi gegeben. Dar Richter wies nach, daß sich der'Dchnchnachor m großer Notlage befunden und das Geld für Ldhnauszahlung -bo.notiot habe. Als der Richter dem Angekla-gbn seine drakonischst; Bediu-wun-' gen vochislt, erwiderte Leinkaar'f erreg!: „Warum soll gerade ich strafbar sein wogrn übermäßig.'r Zinsru.aunahme.- Ich habe fa mein teures Geld in der Hand gchabt. Wenn fetzt ssmemd ffu mir kommt und sagt, er 'brauche rahn Million:» zu «einem günsti^n Einkauf, so muß ich mir dach smen. mein Geld koste: mich so und so viel. I ch w a r -?u a. n st ä n d i g. Richter: „Aber .Ihre Leute wuvden ruini'rt." Als Zeuge wurde Rcchtsanwg'lt Dr. Levpvld >Ko pp e n-st ei n e r verhört, dem der Richter vL-rhie.lt. daß sein Kamleiteiln.chmea mit Keinkcruf Informationen mfg'notumeu habe, die durchaus wicht einwrmdfrei seien. Der Zentgr enroegnere, er hätte nie eine Information oufgenvnrmen. wenn ihm eia B-Sd'r-ken -aufgrfriegen wäre. Der Ztaatöanwglt finget es rnerkioürdia. daß der ÄNAö-lQgte Leinkauf bei Tr. Ke-Vvensteiner in Untermiete wohne. Der Richter fügt hinzu: „Und in arm gemuteten Ksibt-nett betreibt Lein-karg das umfan-geiche Amnmiffious- Geschäft?* Nach dnrchgeMrter Der'hamdluup erkannte der Richter H-vfra! Mihotsch den Anaeklrawr! Richard Lein-- kaaf des Vergrh-ns des Wuchers schuldig und veru-rteiik; ihn zu sechs Monaten st r e n g"? n Acre st s. Die von ihm «-«schloss'EN wuchsrifchen Geschäfte wurden für ch t ig erklärt. Der Verteid'.qe-r L-.inkaufs mekdste die Berufung in pvmcto Schuld. Strafe und Nichtigkeit gn. Alle ~Arien von Kommandite der Kroatischen Eskomptebank, Agram Kredituna Bankgeschäften Wien, I. S<BifiZergaSf64 "wJÄT Warengeschäfte Teiephnne: 60-4-32, 60-4-93, 63-4-85, 64-4-42. 63-4-78. 69-4-82 10405 Telegrammadresse - Frapobank Auch der Aufenthalt am Gns.chans rnuß beinhlt werden. Der Beisitzer des Kasino Zögernih in Döbling. Alfred J t e gbauer, echltÄ vom maglstratifchen De-pirrsaint als Gewerchdbehörde eine Verwarnung, weil er in der Abteilung „Pilsener Garten" eine Speistkarts anf-aclegt Hane, die den Vermerk trug, daß bei B-rabceich-;ng von Dpei-fen shrre Getränke c - Regie beitrag eingehoben wird. In der Verwarnung wurde ausgesprochen, daß ein solcher Zuschlag jeder Rechtsgrundlags enr'bshce. Da der gegen di-efe Verwarnung ergriffene Rekurs vom BundeSmiuisteriun; für Handel und Gewevbe aLgewiesen wurde, brachte Ztegbaner die Beschwerde cur den Verwalramgsg, richibhof rin, -in welcher darauf hingewiesen würbe, daß die Gaftwitte bei jenen Gäst-en, die nur Z'peisen, ckber krinerkr Getrö-Ae konsumier.^!. darauf',ahlen, weshalb die EinL-elurna ein s mgßigenRea-e^ufcl-lagcs von solchen gerechtfertigt sei. D?r Berwaliu-ngZgcrichDhof gab der Brschwerde statt und hob die Berwar-nnng als ungesetzlich auf. fr;!>?? im schristlöch.'N Wege hcrobgelartgten Urteilsbegrünvllug wird hervor-gehoben, es dürfe nicht übersehen werden, daß der Peeis der 'Speisen und Getränke auch das Guegelr für 'den iD.f? ..Hal: ml Lokale in sich schließt, dessen ordnungsmäßige iB-st. .Schaltung für den Gastwirt auch einen Aufwand bedeute:. Bei der ^vstf-etzung -des Preises wird der Gwstwirt ein gewisses Durchschnittsmatz des Aorrsu-uis seine; (Niste voraussetzen und anncstmen, daß in Ir RtegA jeder Gast zn den 2'prisen «auch Gerrän,ke verabre'tvr lur.'-en will. Dr'-ff^ dies nicht ■•x, f-r'■ er: dies für 'wu G-7'ä..n.: r-:;"; we.'e'ukich.'n Ver- "tr - D U'U V:t Bis AÄsmmeKsieuee nach der PersoMd KruernoveHe 1884. Von Rechtsanwalt Dr. Kurt Saxl. Die Burtdesgesetzblätter vom 10. und 14. März Vd2t, bic eben zur Versendung gelangen, Haben den bereits seit langem gngeIindigteu und mit Interesse erwarteten — wenn auch beileibe nicht ersehnten — Strauß vvn st«uerrechtlichen Nenerungen gebracht, die nicht mir it; systematischer Hinsich ciite Norellitrang. des brstehettdeu Steuer rechtes har« stellen, sottzoern. auch durch ein-zelue Teiailbestimmnngen den destcheudekt Rechtsstoff in wichtigen Belangen verändern. Bon der neugeschaffeuen Bezugsrechtsteuer, der Syw Likatsteuer, von der Abschaffuirg der allgemeinen Erwerbssteuer, in ihrer bisherigen Form einer durchaus veralteten, auf die äußrren Betriebsmerkmale abgestellten Kontigvltst euer, an deren Stelle nunmehr eine auf dem Reinertrag basierte Prozetttualsteuer tritt, endlich auch von der neugeschasfencn „VerutögenLsteuer von ertragbringenden Vermögen" soll öotliegeub nicht gesprochen werden. Hier soll bloß auf jene Bestimmungen der Personalsteuernovelle hingewiesen lvcrden, die — wenn auch etwa gegeimber den erwähnten systematischen Reformen zurücktretend als zum Teile recht bedeutsame Veränderungen des bestehenden Einkommen steue rgesetzes ernste Achtung verdienen. Nicht nur, daß die nunmehr novellierte Einkommensteuer e.ne reite, flachere Steuerstaffalung erhalt, ist auch das steuerfreie Existenzminimum von bisher 600 SteuLreiuheiteu auf 1.000 Steuereinheiten jährlich hinaufgefcht, was bei einem Steuereinheitendurchschnitt pro 1.023 von zirka 11.000 K. pro Steuereinheit den Beträgen von 6,6 Millionen beziehungsweise 11 Millionen entspricht. Was die B eke nn t u is p f l ich t anlangt, so trifft die Personalsteuernovesle 1924 gleichfalls eine beachtliche ükeuerung. Während es seit Inkrafttreten der Pcrsonalsteuernovelle 1920 jedem Steuerpflichtigen oblag, ohne voraugegangeue individuelie Ausfrrderung bis zum Abläufe der Bekeniltuisfcist (nach dem Gesetze bis zum 31. März eines jeden Jahres) ein detail;iertes ErnEvrnmcusteuerbekeuntnis unter Nachweisung der Hauptgruppen der Ein« kommLnsteuerquellen und unter Anschluß der bezüglichen Belege bei der im Gesetze statuierten Sanktion allfälliger Säumnis zu legen, ist nunmehr für Bezieher verhältnismäßig bescheidener Einkommen eine Erlechterung in der Richtung gsschafsen, daß Personen, deren steuerpflichtiges E i n k o m m e n 3500 StLNer^ücheileu (also rund 38 M i l l i o n e u K r o n e n) n i ch t ü b e r s ch re i t e t ihrer gisthlichen Fassionsvslicht durch die einfache fristg^re-chte Anzeige, daß ihr Einkommen die eben genannte Grenze nicht übersteigt, entsprechen. Zu beachten ist auch, daß nunmehr die Bezieher von Tienst-- bezügen, deren DienstbezÜgeeinkommen 12.000 Steuereiw heilen (demnach den Betrag von rund 132 Millioncw Kronen), übersteigt, allgemein zur Beiienntnislegung verpflichtet sind, wahrend bisher Personen, deren C'iukommen aüsschlleßlrch aus der Aüzugösteuer unterworfenen Dianstbezügen bestand, ohne Rücksicht auf die (Äescrinthöhe dieses Einkommens, nur über individuelle Aufforderung jassionspslichtig waren. Es ist überd->s noch insbesondere darauf hinzuweisen, daß sich die Unterlassung der Bekenntnislegung nunmehr auch als Delikt der „Steuerverheimlichuug" darstellt und als solches außer mit der Eiuhebung des Zwei- bis Sechsfachen des der Verkürzung ansgesehtcn Strucrbetrages mit Geld', ja sogar Freiheitsstrafe n geahndet werden kann. Eine andere nicht zu übersehende Neuerung bringt die Personalsteikernovelle in der Vorlängerimg der Einsprtrchssrist gegen das Steuermandat von bisher 14 Tagen auf 3 Wochen. Es wird nnnmchr nach dem neuen Zustande zur Herbeiführung des ordentlichen Veranlagungsverfahren genügen, daß der Einspruch gegen das crlasseue 'Sieuermanbat vor Ablauf von drei Wochen gerechnet von der Zustellung des Mandates bei der-Steuerbehörde überreicht, beziehungsweise zur Post gegeben werde. Vou desoitdcrw Wichtigkeit erscheint es, daß die Personalsieutrt'ovelle hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungsgewinnet; auf den Boden des allen PersonalstruergLlehes zurüükehrt. Tie Pcrsonalsteuernovelle 1924 beseitigt die von der Persoualstsuernovelle 1920 getroffene, gerade in der Zeit inncrcr Geldwertäudcruugen besondr.s hart empfundene, weil bloß einen Scheingewänn erfassende grundsätzlich allgemeine Besteuerung von Veräußeruugsgen,innen und beschränkt tiie di es fäll; ge Steuerpflicht auf die Fälle der Veräußerung von Vermögcnsoöjekten im Betriebe eines Ertvrroöurr.ernehnlenZ oder in Ausführung von Spekulationsgeschäften. Ob ein diesbezüglich steuerpflichtiges Spelulatio-usgeschäst vorliege, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zn beurteilen, wobei neben der Besik'dauer insve/ s.w'^rd h': t'j;7-k' ll: Er-yfI'-tz/g des "cxäußerten VermögenSobjekteS auf Kredit, geschah. Im Zusammenhänge damit ist eS — mit Rücksicht auf die eingetretene Stabilisierung deS Geldtoertes — wichtig, darauf hiuzuweiscn, daß bei Berechnung der Gewinue aus Spekulationsgeschäften, die sich auf Bermögensobjckte beziehen, bic bereits am 1. Dezember 1922 im Eigentum des Veräußerers gestanden sind, der gemeine Wert an diesem Tage als Anschaffurigswert anzuschen ist, falls nicht der Steuerpflichtige selbst nachzuweisen in der Lage wäre, daß er das gegenständliche Vermügensobjekt zu einem höheren. Preise angeschafst habe. Wie bisher ist ein Veräußerung-Zgewinn dem Einkommem nicht nicht zuzurechnen, ivenn der veräußerte (ilegeustand mehr als 10 Jahre im Besitze des Veräußerers gestanden hat. Wie bisher können die allfälligen Verluste ans Spekulationsgeschäften von den Gewinnen aus Speütlationsgeschästeu aus der gleichen Steuern Periode bis zur Höhe der Gewinne in Abzug gebracht werden Es muß jedoch hervorgchoben werden, daß die in dem Jahre 1923 erzielten Baräußerungsgewinne noch nach dem bisherigen Stand« des Personalsteuergesstzes zu beur-- teilen sind, allerdings mit der Maßgabe, daß grundsätzlich, als AnschaffnngZwerl des veräußerten Vermögeusobjektes, falls sich dasselbe bereits am 1. Dezember 1922 im Besitzet des Veräußerers befunden hat, der gemeine Wart des Vevmögensobjektes am 1. Tezeiuber 1922 uuzusehen ist. Beachtenswert ist auch die Neuerung, daß aus der Ausübung oder der Veräußerung von Bezugsrechten ein steuerpflichtiges Einkommen nicht mehr resultiert. Nebenbei bemerkt, ist die Besteuerung der Bezugsrechte durch die Umsatzsteueruovell- 1924 nunmehr in der Llct neu geregelt, daß die Steuerpslicht die emittierende (Gesellschaft trifft. Von unmittelbarer aktueller Bedeutung ist auch die durch die Pcrsonalstcuernovelle vorgeuommene Aeudernng der Vor-- einzahlungsbestinlmuugen. Bekanntlich war der Einkommciusteuervcrpflichtete bisher vettbunden, mit vbblauf der Äekenntrüssrist die für die abgelauscue Fassionsperiode entfallende Einkommensteuer, fcercdpiet aus der Bosis deK gelegten Bekeuiltnisses, soweit dieselbe durch die laufenden Vicrteljahresratcnzahlungeu nicht gedeckt sein sclltr, mit Ablauf der Bekeuntnisfrift einzuzahleu. Die diesfälligen Bestimmungen sind nunmehr dahin abgeändert, daß bloß Einkommeustellerpslichtige, denen für das Jahr 1922 eine Einkonunenstcuer vor; mehr als 30 Millionen Kronen Zur Selbstzahlung vcrgeschrieben wurde, die ergänzende Vorauszahlung zu leisten haben und für den n j ch t b e r i ch t i g^ te t; Rest der ergänzenden Voreinzahlung mit einer Ver-- zugszinsenzahluug;n der erorbitantcrc Höhe mon at!(cher 5 Prozent beschwert werden. Bei der, wie im obigen nur beispielsweise, 'keineswegs erschöpfend gezeigt, zum Teil recht erheblichen Bedeutung der einkommensteuerrechtlichen Netterungeu der Pcrsonalsteuernovelle 1924 wäre es, zumal mit Rücksicht auf die. im Verordnungswege bis Ende April verlängerte Frist zur Ueberrcichung der Vekenntnisfe, in denen die Personal steuernovelle bereits ihre 2l,rswir!uug zu finden haben wird, im Interesse des Stettertrügers lebhaft zu begrüßen, iumu von der dein Finanzminister erteilten Ermächtigung, den durch die vorliegende Novelle neuerlich aus den Fugen geratenen G e s« tz e s t e x t u n t e r 3) e r ü ck s i ch t i g u n g der durch die Novelle getroffenen Abänderungen neu zu verblau tba reu, möglichst bald Gebrauch gemacht werden würde. _ > 'Die LnterLiudmlg Ler Meu-Prager AM» AuS Prag wird gcmelds!: Der Delegierte der Ssterreickü» scheu Dovisenzcntralc, Hofrat Dr. SztaukovicS, har hier eitlen sehr, fveuudlichen Entpsaug gehabt, doch soll der rschecho-flowakische FirwuDlinistar sachlich sehr wenig Entgegenkomiuen in der Frage der neuen Devisenvorschriften g^eigt haben. Die Frage der österreichischen Repressalien. Wie wir erfahren, wurde der Plan von Repressalint östervs-rchifch-erstits fallet; gelassen. Die ntatzgebenden Kreise erklären: Oesterreich hat selbst in den Tagen schwerster wirlschasi» licher und fintruzieller Not an dem Prinzip der Be'kedrssrrihnt an der Börse festgehalteir. Dieser Standpunkt har auch \ihc. Früchte getragen in dem starker; AuslaudLiutevesst für oster« wichifchs Effekten, daZ viele Monat« hindurch b--standen nud welches das Placenrcnt gcoßer 2lktieupakete im Ausland ermöglicht hat, Auch im Interesse der österreichischen Krone liegt es, Erschwerungen des Geschäf'es für Ausländer liintanznhalten. Aus b^efent Grunde hat O«sterreich m Beviicksichügung der drrzrit schwiengen Lage Ungarns diesem Tande das grösste Eutgegetckonlnlen in allen Devisenfragen gezeigt, und auS dkfem Grtmde verschließt sich Oesterreich auch nicht der ^lramneutation der tschecha-flowakischen Regierung, daß die gett-ofsenen Maß-- nahmen zum Schutze der t-schecho-slowakischcn Währung diene» sollen und vielleicht nur vorübergehenden Charakter rrage» lvevden. Man rechnet aber darauf, daß auch die tsch echo-- slowakische Negierung den Standpunkt Oester^ reichs würdigen und den schwerwiegenden Bedenken unserers-eitS so weit als nur möglich Rechnung, irgen wird, weil im unseren Fnlle die Fra.m von AtvrtstAien .;?.r Wahrung der wirtschn,:fv, 35750335

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.