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Wiener Morgenzeitung · 1924-03-02 · Heft 1812 (2.3.1924) · p. Seite 9

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1812 (2.3.1924)
Date
1924-03-02
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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wrenev sSrorftenzteltnng." 2. Mrz 1924 Seite 9 Das Urteil im Ladistenprozeß. — KotaW und TauMg zu Le'siugten „Lar Urteil ist uuerhört." st-Michen Ztixurges gegeben, da dies« Leut« einem Triebe unter» li'iwn, dessen krankhafte Steigerung zu Zwangshandlungen führen tun ft. Ein ärztliches Gutachten wird, tvohl Vorgelegen fein, jn dros'M stalle wäre sicher ein FaknstälsMtachiten nötig gewesen. Vielleicht wurde auch ein solches erstattet. Wir wissen es nicht und werden es vielleicht beim Verfahren vor dem B'° vilfungsgerichte erfahren. Der Prozeß wird wohl noch stark die Oeffentlichkeit beschäftiigen. Vorläufig haben di- Vertrauensniänner des Sck'.nnsp'elers Romberg. die Burm'cha uivigler Reimers und Hubers und der gewesene B-urg- Heaterdirektor Paulsens, die bei der Verhandlung anwesend waren, gegen das Verfahren gegenüber Romberg protestiert. Die Oefsenll'ichkeit' wird sich diesem P^o'eiste anschließen, und es hoffentlich dadurch bewirken, daß das B rnfnngZ gericht nicht gleichfalls hinter gpfchlossenen Türen tagt und so einen Prozeß, dessen Hauptpersonen in das Gebäud.' schräg gegenüber denc La>ndeso.er!chte gehören, zu einem Sensa>tionsprozeft macht. _ Tauwetter. Ans der Südseite einer mächtigen Depression über der 9!arbfcc ist in Oesterreich von Westen her Tanwetter eingebrachen. Nur Linz meldete gestern mittags noch Schnee bei minus 1 Grad. In München und Qlmntz wehten stürmische Winde. In Oesterreich war die Luftbewegung noch schwach. Voraussage: Wechselnd wolkig, T a u w e t t e r, stürmische westliche Winde, starke Lawinengefahr. Erdbeben in Spanien. Madrid, 1. März. In den Provinzen Hue'sca, 2 e r i da und G e r o na ist ein Erdbeben verspürt worden. Sechs Jahre schweren Kerkers Wr Edith Arreststrafe« verurteilt. — Nachdem gegen Edith Kadinetz und ihre.Mitangeklagten durch viereinhalb Tage hinter geschlossenen Türen verhandelt worden war, ersolgte gestern abends in öffentlicher Sitzung unter großer Spannung der im Saale Anwesenden die UrteilSverkündimma durch den Vorsitzenden Dr. Habietinek. Edith Kadinetz iuurbe des Verbrechens der S ch ä ndung durch Auspeitschen der Kinder nach 8 328, des tz 132-3 (Verführung zur Unzucht einer der Aufsicht anvertranten Person) sowie der Uebertretung des tz 320 (Verfälschung öffentlicher Urkunden) schuldig erklärt und wird zu sechs Jahren schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag vierteljährlich, verurteilt. Walter T a u s s i g wird wegen V o r s ch u b l e i st u n g, beziehungsweise boshafter Unterlassung der Verhinderung dieser Verbrechen zu s e ch s M o n a t e n st r e n g e n A r r e st s, Paul K o t a n y i aus denselben Gründen zu acht Monaten st r e n g e n A r r e st s verurteilt, beide bedingt mit. zweijähriger Bewährungsfrist. Cngenie Degrassi uub Dozent Dr. Bach st e tz werden freigesproch en. Bei der Verkündigung des Urteils gegen die Kadinetz rnfen mehrere Damen aus dem Zuscbauerranm: „Gott fct D a n k!" Paul Kota u i) i bricht ohnmächtig zusammen und mns; von vier Instizsoldaten aus dem Saale getragen werden. Die UrteilSbegründnirg führt aus: Was den der Kadinetz zur Last gelegten Tatbestand betrifft, wurde als erwiesen angenommen, daß die Kadinetz die Kinder geschlechtlich mißbraucht hat. Was den sexuellen Mißbrauch nach tz 128 betrifft, ist das Gericht der Meinung gewesen, daß die Tathandlnng als Ganzes genommen werden muß. Der Gerichtshof war der Meinung, daß hie verschiedenen Handlungen mit der sittlichen Reinheit der Kinder nicht vereinbar seien. Da das Gesetz nicht verlangt, daß die Handlungen in dem Objekt erotische Regungen herbeiführen, sondern zum strafbaren Tatbestand genügt, daß sie beabsichtigt waren, war mit einem Schuldspruche vorzugehen. Das Gericht ist der Ansicht,-daß die Erschwernngsgründe die Milderungsgründe weit überwiegen. Als erschwerend wurden angenommen: Das besondere Raffinement der Angeklagten — sie prügelte nur, Kinder aus ärmeren Häusern—, die Konkurrenz zweier Verbrechen, die Vornahme der strafbaren Handlung an der e i g e n e u Tochter, die Fortsetzung der Schändung der Kinder durch lange Jahre; als mildernd die objektive Schadensgutmachung und das Geständnis. Bei Walter T a u s s i g hat das Gericht als erwiesen angenommen, daß er sehr oft Zeuge solcher Prügelsien"n war, sadistisch veranlagt ist und erotisch bei diesen Szenen empfunden hat; doch konnte das Gericht nicht das Verbrechen der Mittäterschaft oder Mitschuld erbliaen, weil er immer nur auf die Kadinetz blickte. Da er jedoch bei den Peitschungen anwesend war, liegt durch boshafte Unterlassung der Verhinderung die V o r s ch u b l e i st u n g vor. Bei Bemessung der Strafe war erschwerend die Fortsetzung der strafbaren Handlung, mildernd das Geständnis, der hypertrophe sexuelle Trieb und die Unbescholtenheit. Unwiderstehlicher Zwang lag nach der Ansicht des Gerichtes nicht vor. Bei dem Angeklagten Kotanyi lag der Tatbestand ähnlich wie bei Taussig. Als erschwerend gleichfalls die Fortsetzung der strafbaren Handlungen. Der Freispruch des Paul Kotanyi vom Verbrechen der Mitschuld mußte erfolgen, da ein strikter Schuldbeweis nicht erbracht werden konnte. Der Freispruch des Dr. Bachstetz gründet sich darauf, daß die Aussagen eines Kindes allein nicht beweisbildend sind, und daß er bestrebt war, den Gegenstand (die Peitsche), mit dem Eugeni Degrassi das Kind mißhandelte, ihr zu entwinden. Der Freispruch der Eugcnie Degrassi erfolgte, Werl ihre Angaben nicht ganz unwiderleglich waren, und die einzige Belastungszeugin die kleine Grete P. war, deren Aussage nicht glaubwürdig erschien. Nach der Urteilsverkündung richtete der Vorsitzende an dve Kadinetz die Frage, ob sie ein R echt s in i 1 t e l dagegen ergreifen wolle. Sie trat vor, und schrie mit gellender Stimme: „Das Urteil ist unerhört. >ich bin unschuldig!" Vorsitzender: Sie haben nur z-u erklären, ob Sie das Urteil annehmen oder nicht! Jeder M'if haben Sie sich zu enthalten. oder ich lasse Sie aus dem Saale führen! Der Verteidiger der Kadinetz meldcte die Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Verteidiger der bedingt Verurteilten hielten sich Bedenkzeit vor, der Staatsauwalt meldete gegen das bedingte Urteil im Falle Kothcmyi und gegen den Freispruch im Falbe Bachsbelz und Degrassi die Nichtigkeitsbeschwerde an. Sämtliche Angeklagten, mit Ausnahme der Kadmeh, wurden aus freien Fuß gesetzt. Vor dem Landesgericht hatte sich eine große Zahl. Neugiwiger angesammelt, die die Angeklagten erwarteten. Das Urteil hat sehr großes Aufsehen herivovgerufen und allgemein wurde es bezüglich der Kadiuetz als sehr st r e n g bezeichnet. Es hat sich auch gezeigt, daß die Ausschließung der Oeffentlichlkeit nicht von Vorteil für die Prozeßführung war. da daS Publikum die hohe Strafe bei der einen und den vollständigen Freispruch der anderen wicht verstehen kann, zumal die Degrassi nach dem Polizeiberichte an den sadistischen Handlungen beteiligt war. Es überrrascht auch, daß auf Grund von Aussagen eines Kindes einige Angeklagten fveigespvochen, dir anderen verurteilt wurden. Roch mehr muß auffallen, daß »in Staatsanwalt C h l u m e tz k i und R o m b e r g ankbagte, und gegen die Enthaftung -der beiden Einspruch erhob, während der zweite Staatsanwalt. Dr. K a d e 8 k a, der den Prozeß führte, sich bald genötigt sch, von der Anklage gegen die beiden nirüchzutreten. Chlumecki beabsichtigt übrigens, wie wir erfahren, den ganzen Tatbestand vor mimr Preffeversammlnng darznlegen. Der unwiderstehliche Zwang. Man schreibt uns: In der Urteilsbegründung sin Kadinetz- Pvozeft wird erklärt, daß unwiderstehlicher Zwang nicht vorige. Nach allem, was wir über die Ködimetz und beu einen ober anderen der Angeklagten aus dem Polizeibericht erfahren Laben, liegt bei der Kadinetz Ed ihren Mitangeklagten ein krankhafter Trieb vor, weshalb sie als pathologisch bczeichnat werden müssen. Derartig anormal empfindende Pertzomjn gchHxrn MÄMch vor den Asch Wepdry. fo. vor MMt Sie LebenMittelnivrkte. Obwohl sich die Preise für Kälber und Schweine im Großhandel ermäßigt haben, blieben die Preise im Kleinhandel für Kalbfleisch und Schweinefleisch guter Qualität vollkommen unverändert. Bloß die minderen Sorten von Kalbfleisch haben sich um 1000 und 2000 K., die minderen Sorten von Schweinefleisch um 1000 K. pro Kilogramm im Preise ermäßigt. Alle übrigen Fleifchsorten blieben auch im Preise unverändert. Auf dem Fischmarkt kam es trotz der geringen Nachfrage wieder zu Preiserhöhungen für die meisten Arten von Flußfischen. Die Preise für Geflügel wurden gleichfalls erhöht. Auf den Grnnwarenmärkten ist keine wesentliche Aenderung der Preise eingotreten. Etwas verbilligt haben sich Kohlsprossen, die aber auch zum Preise von 35.000 bis 40.000 K. pro Kilogramm nur wenig gekauft werden. t WerbetAbouueuteufürdie l 1 „Wiener Morgenzettung"; litte5 >r' aus dem Publikum. Efepptchhaus Üftobelhaus o/Co/ehelru {Telefon, 63 ~5~30Jerls TUienX {BauemmarkH2 T4 Meine Filialen m wien! 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