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Wiener Morgenzeitung · 1924-02-20 · Heft 1801 (20.2.1924) · p. Seite 8

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1801 (20.2.1924)
Date
1924-02-20
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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MM, MMwory Serichtssaal. -«MremottMche R»lt««i,grllelltk. Wn «»geklagt« Kaiser z, 200.MS St. Geldstrase verurteilt. Der am Montag vormittags begonnene Prozeß des Ge- «eintzerates Dr. P l a s ch k e 8 gegen den Beamten der Israelitischen Kultusgemeinde Kaiser brachte im gestrigen Verlauf «in politisch sehr interessantes Detail zutage. Das von der ^Arbeiterzeitungso schneidig wegdementierte Eingreifen der Sozialdemokraten in die nächsten Wahlen in den Vorstand der Israelitischen Kirltusgeineinde ist tatsächlich keine zionistische Phantasie. Es wirnur der beliebte Dreh von den unpolitischen Angestelltenorganisationen ausgeführt. Wenn ein sozialdemokratischer Funktionär einer solchen Organisation seine Unterstützung für die Kultuswahlen zusagt, so' ist das — die Unterlag« für eine Erklärung der „Arbeiterzeitung". Am Schlüsse der vorgestrigen Verhandlung kam, wie schon -«richtet, Herr Börscnrat G l ü ck zur Einvernahme. Seine Aussage gestaltete sich äußerst temperamentvoll. Bemerkenswert ist die Aeußerung Glücks, daß, wiewohl er im politischen Gegensatz^ zu Dr. Plaschkes stehe, er zugeben müsse, daß Doktor Plaschkes sowie die hinter ihm stehende Partei sich um die Saitiening und den Ausbau der Kultusgemrinde sehr große Verdienste erworben haben. Zu Beginn der gestrigen Verhandlung regte der Vorsitzende Oberlandesgerichtsrat Dr. Be ne sch, einen Vergleich an, waS vom Geklagtenvertreter aufgegriffen wurde. Dr. Wald man« «!s Anwalt des Dr. P l a s ch k e s erklärte, das Beweisverfahren erst lückenlos durchführen zu wollen, um das einwandfreie Verhalten seines Klienten vollständig an den Tag zu bringen. Die Verhandlung des Vormittages bewegte sich nun vornehmlich im politischen Rahmen. Es handelte sich um die in einer Wählerversammlung in der Scholle von Dr. Plaschkes getane Aeußerung bezüglich einer von ihm beabsichtigten Hakenkreuzlerinterpellation im Gemeinderate. Es war zur Zeit, als bi« Hakenkreuzler Straßenbahnwagen nach Juden absuchten »nd sogar der spätere Bundeskanzler Dr. Seipel aus seinem Wagen herausgeholt wurde, weil man ihn für einen Juden hielt. Dr. Plaschkes sagte damals in der Wählerversammlung: Auf einmal haben die „jüdischen- Sozialdemokraten Beermann und Grünfeld ihr jüdisches Herz entdeckt. Meinen Dringlichkeitsantrag bezüglich der Hakenkreuzlerumtriebe haben die Herren nicht unterstützt. Die Zeugen Markus Pick und Brüder Figdor bestätigen die Bemerkung des Dr. Plaschkes, wollen aber den Namen des inzwischen verstorbenen Dr. Grün statt Grünjeld gehört haben. Zeuge Alexander Geller gibt an, Dr. Plaschkes hätte gesagt, daß sich die Herren jetzt mit ihrem Judentum brüsten, was sie sonst nicht täten; anläßlich seiner Hakenkreuzler- ««terpellation sei davon nichts zu bemerken gewesen. Der nächste Zeuge Dr. I. H. K ö r n e r, der Präsident der Ha ko ah, war bei jener Wählerversammlung in der Scholle selbst als Redner aufgetreten. Er gab an, sich genau zu erinnern, daß Dr. Plaschkes von den Gemeinderäten Beermann und Grün selb und nicht von Dr. Grün gesprochen habe, die sich auf einmal als gute Juden gebärdeten, was sie bei dem Dringlichkeilsantrag betreffs des Treibens der Hakenkreuzler nicht bewiesen hatten. Der Zeuge Hermann Plaschkes sagt im gleichen Sinne «88.- Der Zeuge Gemeinderat Beermann erklärt, in jener Versammlung nicht zugegen gewesen zu sein und darüber nur von anderen informiert worden zu sein. Er sei nicht in die Lage gekommen, für den Dringlichkeitsantrag des Dr. P l a s ch-! e s einzutreten. Ueber Punkt 7, das ist die seinerzeitige Zusage der Unterstützung der jüdischnationalen Partei bei den Kultuswahlen seitens jüdischer Sozialdemokraten, wie Beermann und All in a. emspinnt sich eine lebhafte Debatte zwischen Dr. Trebitsch, dem Geklagtenvertreter und Dr. Waldmann. Dqnn wird Nationalrat Widholz einvernommen. Der Zeuge verließ seinerzeit seine in der Königseggasse gelegene Kanzlei und kam an einer im selben Hause gerade abgehaltenen Versammlung des Dr. Plaschkes vorüber. Der Zeuge gibt an, gehört zu haben, wie der damalige Versammlungsredner, gemeint ist Dr. Plaschkes, von der Unterstützung seitens der Sozialdemokraten bei den Kultuswahlen sprach und den Namen Beermann erwähnte. Er, Zeuge, habe sich darüber gewundert und' dies selbstverständlich auf die jüdischen Sozialdemokraten bezogen. Nach der Einvernahme des Nationalrates Widholz ordnete der Vorsitzende eine Pause an. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung um viertel 1 Uhr mittags erfolgt die Vernehmung des Gemeinderates Beermann. Er sagt aus, Dr. Plaschkes habe ihn veranlassen wollen, daß er und feine engeren Berufskollegen für die zionistische Liste bei den Kultusgemeindewahlen stimmen. Zeuge habe «bgelchnt, zur Wahl zu gehen. Der Vertreter des Privalklägers Dr.- W a l d m a n n verweist auf einen Aufruf an die jüdischen Bank- und Pcivatangestellten, der am 23. Juni in der „Wiener Morgenzeitung" erschienen sei, und der von Dr. Ehrlich und Ing. Stricker unterzeichnet war. In diesem Ausruf heißt es, daß die zionistische ibartei bei der Gewerkschaft der Bankbeamten und bei derem Vorstand angefragt habe, ob eine Wahlparole gegen die Zionisten ousgegebcn wurde. Es sei die Antwort erteilt worden, daß die tatsächlich gestellte Zumutung, zugunsten der Reaktion einzutreten, ab ge lehnt wurde, und daß die organisierten Angestellten nie gegen die demokratischen Zionisten stimmen werden. A l! ina und Beermann hätten fich in diesem Sinne zionistischen Vertretern gegenüber ausge- _Wiener Wwnwitihiin._ Dr. Waldmann: Haben Sie zu Dr. Körner gesagt: Warum bekämpfen Sie uns jetzt? Wir haben Sie doch bei den letzten KultnSwahlen unterstützt? Beermann bestreitet dies. Vorstandsmitglied Dr. E h r l k ch gibt an, Beermann hatte ihm während einer GemeinderatSsitzung gesagt, daß die sozialdemokratische Partei selbstverständlich die 'Zionisten bei den Kultusratswahlen unterstützen werde, da sie eine demokratisch « P a r t e i seien. Beermann habe auf eine Aufforderung hin erklärt, er könne auch in einer Versammlung sprechen. Er habe auch gesagt, er bedaure, daß die Zionisten in der Minderheit blieben, er und seine Anhänger hätten das Ihrige getan. Der Zeuge Beermann wird mit Dr. Ehrlich konfrontiert und bestreitet die Angaben Ehrlichs. Der Präsident der Hakoah Dr. K ö r n e r sagt aus, Beermann habe ihm vor den Nationalratswahlen gesagt: Wir haben Sie bei den Kultusratswahlen unterstützt, Sie dürfen jetzt nicht gegen mi§ Vorgehen und uns provozieren. Wenn Sie gegen unS arbeiten, können wir unsere Leute nicht beruhigen. Der Zeuge Beermann bestreitet diese Angaben. Er erklärt, er könnesichnichterinnern. Dr. W a l d m a n n verlangt nun zum Nachweise, daß die Angaben des Bermann, den sein Gedächtnis heute hier im Stiche lasse, unrichtig seien, die Vernehmung des Fräuleins Kempler als Zeugin über folgenden Tatbestand: Fr!. Kempler erschien bei« Abgeordneten «Mm» wegen der Unterstützung bei den Kultusvorstandswahlen. Allina sagte ihr: Ich bin genau unterrichtet. Beermannhatmich informiert. Ich werde euch unterstützen. ES wurde sogar verabredet, daß Allina einen Artikel in der „Arbeiterzeitung" veröffentliche, in dem erdieUnterstützungderJüdischnatifinalen bei den Wahlen befürworte. Allina wurde mehrmals an die Erfüllung dieses Versprechens erinnert. Er teilte schließlich mit, daß er den Artikel der „Arbeiterzeitung" zur Verfügung stellte. Er könne jedoch nicht gegen den ChefrÄakteur Austerlitz aufkommen, der den Artikel zurückstellte. Der Vorsitzende beschließt, von der Vernehmung dieser Zeugin abzusehen, mit Rücksicht darauf, daß ihr aus eigener Wahrnehmung die Stellungnahme Beermanns nicht bekannt sei. Vizepräsident der Kultusgemeinde Dr. Desider Friedmann teilt mit, eine zionistische Versammlung in der Königseggaffe sei von Sozialdemokraten gestört worden, deshalb habe Dr. Plaschkes gesagt, er verstehe nicht die Haltung der Ruhestörer, es sei ihm von bekannten sozialdemokratischen Funktionären, so Bermann, gesagt worden, daß ihnen die Haltung der Jüdischnationalen bei den Wahlen sympathisch sei. Der Verteidiger verzichtet auf die Vernehmung des Abg. Allina mit Rücksicht auf dessen Unabkömmlichkeit während des Bankbeamtenstreiks. Vorstandsmitglied Dr. E h r l i ch teilt bezüglich des seinerzeitige» Ansuchens der Zionisten an die Sozialdemokraten, eine dringliche Anfrage im Nationalrute gegen die Hakenkreuzler zu unterstützen, mir, Skaret habe erzählt, daß im sozialdemokratischen Klub beschlossen worden sei, die Dringlichkeit nicht z» Unterstützt». Dr. Plaschkes hat den Abg. Skaret deshalb zur Rede gestellt. Es kommt sodann die Angelegenheit der Ftugzetteln zur Besprechung. Dr. Plaschkes hatte am 11. Oktober 1923 in einer Versammlung erklärt, die Religionslehrer hätten zugelassen, daß anläßlich der Wahlen Flugzette! mit Ausrufen verteilt wurden, in denen es am Schlüsse heißt: „Man kann nicht sozial! st ischundzugleichKirchenanhängersein, Darum, heraus aus der Kirche! Werdet konfessionslos!" Ein diesbezüglicher Artikel ist auch in der „Wiener Morgenzeitung" erschienen. Dr. Plaschkes erklärt, daß er diesen Artikel nicht geschrieben habe. Die betreffenden Wahlaufrufe seien vor dem Versammlungslokal der Zionisten verteilt worden. Der Angeklagte hat nun dem Doktor Plaschkes vorgeworfen, daß ein solcher Flugzettel gar nicht existiere und daß seine Vorwürfe gegen die ReligionslehreL unwahr seien. Hierzu wird der Redakteur der „Arbeiterzeitung" Doktor Braunthal vernommen, der sämtliche Flugschriften der sozialdemokratischen Partei verfaßte. Der Zeuge sagt aus, daß der inkriminierte Flugzettel nicht von der sozialdemokratischen Partei stamme. Alle Flugzettel der Partei seien von ihm verfaßt worden oder durch seine Hand gegangen. Ihm sei dieser Fluzzette! gänzlich unbekannt. Er dürste von einem Freidenker herrühren. Vom Partei taktischen Standpunkt aus wäre es die größte Torheit gewesen, während der Wahlen für den Kirchenaustritt Propaganda zu machen. Dr. Plaschkes: Ist Ihnen ein Flugzettel bekannt, der am Tage der Wahle«, gegen 10 Uhr, in der Leopoldstadt verbreitet und . im sozialdemokratischen Parteilokal aufgesunden wurde, und der folgenden Aufruf enthielt: . Juden und Jüdinnen! Der Wahlgang hat entschieden, daß die Jüdischnationalen keine Aussicht haben Wählt daher die Sozialdemokraten. Das jüdische Wahlkomitee. Zeuge: Ich erinnere mich nicht daran. Dr. Plaschkes: Ich fordere Sie unter Hinweis auf Ihre Zeugenpflicht auf, anzugeben, ob dieser Bluffzettel, wie ihn der geehrte Herr Rationalratskandidat (gemeint ist Dr. Trebitsch) genannt hat, in Ihrem Flugzettelmaterial verkommt, und ob Sie ihn versaßt haben. Der Vorsitzende rügt Dr. Plaschkes wegen dieser Bemerkung und erklärt, daß die Bezeichnung „Bluffzettel" von ihm, dem Vorsitzenden, stammt Der Zeuge zögert mit der Antwort und sagt sodann: „Ich will diese Frage nicht beantworten!* Vorsitzender: Sie brauchen sie nicht zu beantworten, tzß (jto döifflwi MdWtz das _SO. Februar 1924_Nr. LM Vergleichsversuche. Der Vorsitzende regt jetzt abermals einen Vergleich an» Dr. Trebitsch gibt die Erklärung ab, daß Richard Kaiser nicht zugegeben habe, daß er den Dr Plaschke» einen infamen Lügner genannt habe. Kaiser stehe nicht an, zu erklären, daß er bedaure. die von ihm zugegebenen Aeußerungen in der Versammlung getan zu haben, da er sich subjektiv zu den Aeußerungen für berechtigt hielt. WaS seine übrige» Behauptungen im Prozesse anbelangt, so haben sie lediglich prozessualen Charakter. Er wollte mit diesen den Privatklager in keiner Weise nahetreten. Dr. W a l d m a n n erwidert, er sei nicht inderLage, eine derärtige Erklärung entgegenzunehmen. Da der Gegenstand des Prozesses die Behauptung des Angeklagten war, daß Dr. Plaschkes ein infamer, gemeiner Lügner fei, könne auch nur dies der Gegenstand eines Ausgleiches sein. Die Erklärung müßte dahin lauten, daß Kaiser keine Grundlage hatte, eine solche Aeußerung zu tun. Ich glaube, daß er zugeben kann, daß das durchgeführte Beweisverfahren keine wie immer geartete Grundlage für seine Behauptungen ergeben hat. Man kann ihm konzedieren, daß er in der Defensivstellung Behauptungen vorbringt. Es kann ihm jedoch nicht konzediert werden, daß er nach fast vollständig durchgeführtem Beweisverfahren die Erklärung nicht abgeben will, daß sämtliche Borwürfe auf falschen Informationen beruhen und daß objektiv kein einziger Borwurf nachgewiesen wurde. Dr. Plaschkes: Ich verlange bezüglich oer vier ersten Punkte eine Erklärung, daß Kaiser diese Behauptungen wissentlich falsch vorgebracht hat, und bezüglich der Punkte 5 bis 8 die Erklärung daß er falsch informiert war. Die Erklärung müßte jeden Zweifel daran ausschließen, daß der angebotene Wahrheitsbeweis nach jeder Richtung mißglückt ist, und das Bedauern aussprechen, daß er diese, einen Politiker schwer schädigenden Behauptungen aufgestellt hat, denn ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß man im Wahlkampfe sagen kann, was man will. Die Wähler haben das Recht, nicht angelogen zu werden. Wer einen Wähler im Wahlkampfe anlügt, ist ein Lump. Dr. Plaschkes erklärt schließlich, daß er die Publizierung des Vergleiches in der „Wiener Morgertzeitung" und in der „Arbeiterzeitung" auf Kosten des Angeklagten verlangt, der auch eine Buße zahlen müsse. Nun ergriff Dr. Waldmann das Wort Der Ausdruck infamer Lugner ist seitens des Angeklagten öffentlich gefallen und er har bewußt die Unwahrheit gesprochen. Statt daraus die Konsequenzen zu ziehen, ist er einen anderen Weg gegangen, um seine Aeußerungen über Dr. Plaschkes zu beweisen. Er ist mit solchem Material in den Gerichtssaal gegangen, daß dies ein Mißbrauch des öffentlichen Lebens und der Gerichte ist, denn der Wahrheitsbeweis ist ihm nicht gelungen; aber dieser Prozeß ist politisch geführt worden. Man wollte Dr. P l a s ch k e s und seine Partei zu Falle bringen mit der Behauptung, Dr. Plaschkes sei ein entschiedener Bekämpfer der Lohnforderungen der Kultusbeamten gewejeir. Es ist bezeichnend, daß nicht so sehr die der Partei des Privatklägers angehörenden Zeugen, sondern seine ausgesprochenen politischen Gegner, wie Dr. T i ch o und Börsenrat Glück, ausgesagt haben, daß Dr. Plaschkes der unentwegte Bersechter der Angestelltenforderung war. Der ewige Zeuge Pick, den die Geklagtenpartei beständig vorgesührr habe, ist vom Gerichte in die gebührenoen Schranken verwiesen worden. Nicht die Beamtenschait steh: dem Dr. Plaschkes gegenüber, sondern ein k l e i n e r K l ü n g e l belästigt die Oeffentlichkeit mit dieser causa Kaiser. So kläglich ist ein Wahrheitsbeweis noch nie zusammengebrfichrn. Ich verlange die entsprechende Sühne in vollem Ausmaße, indem man Dr. P l a s ch k e s hat zu Falle bringen wollen. Die sachlichen Ausführungen Dr Wald man ns fanden allgemeinen Beifall und Anerkennung. Dr. Trebitsch erklärte, daß Kaiser in der Aufregung des Kampfes zur Wahlzeit, auch infolge' seiner gegensätzlichen Stellung zum Privatkläger die beleidigenden Ausdrücke gebraucht habe. Der Gerichtshof möge diesem Umstand beim Strafausmaße Rechnung tragen. Hierauf verkündete der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Dr. Benesch das Urteil. Richard Kaiser wurde wegen des Ausdruckes infamer Lügner zu einer Geldstrafe von 280.000 Krone» verurteilt, im Nichteinbringungsfalle zu fünf Tagen Arrest. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, daß das Gericht zur Ueberzeugung gekommen ist, daß der vom Beschuldigten angebotene Wahrheitsbeweis nach alle» Richtungen hm vollständig mißlungen ist. Das Beweisversahren hat sestgestellt, daß sich Dr. Plaschkes um die Erkämpfung der Gleichstellung der Kuliusangestellten verdient gemacht habe und daß der Vorwurf des Verrates vollkommen ungerechtfertigt sei. Was die übrigen politischen Anschuldigungen betrifft, so konnten in keinem Punkte die Behauptungen des Angeklagten bewiesen werden. Festgestellt wurde, daß Dr. Plaschkes mit Recht darauf Hinweisen konnte, daß die Herren Beermann und Allina ihre Unterstützung im Wahlkamps den Kultusangestellten zugesagt haben, und daß Beermann auch zugestanden hatte, in einer Versammlung zu sprechen. Anderslautende Behauptungen seien durch die vollständig glaubwürdigen Zeugenaussagen Dr. Ehrlichs und Dr. Körners restlos widerlegt. Bei der Bemessung der Strafe wurde die bisherige Straf-» losigkeit des Angeklagten als mildernder Umstand m Betracht gezogen, wie auch, daß es sich um eine Beleidigung in aufgeregten Wahlzeiten gehandelt habe und der Angeklagte bereit war, dem Privatankläger eine Ehrcuerklärnng zu leisten. Schließlich mußte auch die Strafe den beschränkten BcrmögensvrrhLttmss«« beb Beschuldigte» angepaßt M«dm.

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