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Wiener Morgenzeitung · 1923-07-08 · Heft 1581 (8.7.1923) · p. Seite 5

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
5 (1923)
Issue
Heft 1581 (8.7.1923)
Date
1923-07-08
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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) Nr. 1581 Men, Sonntag Wiener Morgenzeitung. 8. Juli 1923 Sette 5 9. Juli Herzl übergeben, und als er am 21. Juli erschien, hatte er ihn mit der redaktionellen Bemerkung versehen, daß die vorangegangene, am 14. Juli erschienene Nummer der „Welt" die erschütternde Nachricht von dem unter tragischen Umständen erfolgten Tode David Kaufmanns, er war nür 46 Jahve alt geworden, gebracht Habe. Diese Todesnachricht war nämlich in den Wiener Blättern am 8. oder 10. Juli zu lesen. Meiner. Sam rum Herzl-Srab. Heute, den 8. Juli. Formierung des Zuges um viertel 10 Uhr vormittags an folgenden Sa-mmelstellen: Mitglieder des Mionskonrttees, Parteirat, Präsidium, Lande-, Lokal-, Pr-ovinzlomrttc, PaMiua-Amt, Keren Hajessod, Jüdischer Nationalfonds: Gegenüber dr Vordevfvont der Hochschule für Bodenkultur. Begirkssektioi»en, Misrachi, Wad. Äandesverband, Verein der russischen Studenten: Hasena-uerstraße, Ecke Cottagegaffe. Hitachduth: Karl Ludwig-Platz, vechts. Jngendveriband, Turn- und Sportveriband: Karl Lntüvig- Platz, links. Abmarsch des Inges ly Uhr vormittags. Iugeuldgruppen, Turn- und Sportvereline: Wanderausrüstung mit Kappe oder Hut. Ehrenwache und Ordner: dreiviertel 9 Uhr Vor dem FvieLhosstor. Die AuiWellungsplätze sind mit den Linien 40, 41, 41a zu erreichen. Das Zionistische Landeslkmn'itee. Zerre Misrachi, 2. Bez., Praterstraß'e 43, Tür 11. Samt-. liche Mitglieder aller Sektionen (2., 20. und der westlichen Bezirke) der Zerre Mismchi treffen sich heute, präzise halb 9 Uhr, zwecks gemeinsamen Abmarsches zum Grabe Herzls, beim 40er-Wagen (Börse). Zeiroth Hamisrachi sammeln sich heute, Punkt 9 Uhr, an der Endstation des 40er--Wagens zwecks Teilnahme am Gange zum Gra^be Herzls. Ser 13. zionlsterliongreß. Wahlen der österreichischen Landsmannschaft. Die Hauptwahlkommission für die Kongreßwahlen hat ln ihrer letzten Sitzung im Sinne des Wahlreglsments von der Stimmenabgabe Abstand genommen, da in sämtlichen Wahlkreisen nur je eine Kandidatenliste eingereicht wurde. Auf Grund der vorliegenden Schekalim-Anzahl von 26.882 Schekalim entfallen: Auf den Wahlkreis 1 vier Mandate (607 Refistimmrn); Wahlkreis 2 vier Mandate (1877 Reststimmen); Wahlkreis 3 ein Mandat (1370 ReWmmen); Wahlkreis 4 und 5 zwei Mandate (428 Reststimmen). , Gemäß § 8 unserer Wahlinstruktion entfallen die Reststrmmemnandate auf Wahlkreis 2 (1877 Reststimmeü); auf Wahlkreis 3 (1370 Reststimmen). Somit erscheinen als gewählt:' Wahlkreis 1: 1. Dr. N. M. Gelber, 2. Frau Erna Patak, 3. Löbl Taubes, 4. Dr. Waldmann; als'Ersatzdelegierte: 1. E. Torczyner, 2. Moses Rath, 3. Red. N. W. Racker. Wahlkreis 2: 1. Dr. D. Fried mann, 2. Dr. I. Schalit, 3. Leopold Sitz mann, 4. Dr. Taglicht, 5. Dr. Jakob Wert» er; als Ersatzdelegierte: 1. B. R abiirowip, 2. Dr. Georg Weiner. 3. Dr. Otto Abel es. Wahlkreis 3: 1. Dr. Löwen Herz, 2. Dir. Shieg- .ler, Ersatzdölegievter: 1. Lauser, 2, Dir, Spiegior; O?- satzdelegierte: 1. Läufer: Wahlkreis 4 und 5: 1. Erwin Schwarz, 2. Julius Steiner (Graz); Ersatzdelegierte: 1. Dr. Heinrich Kuve, 2. Ingenieur Ber^Er (Innsbruck). Ser Mdische Natioualfonds. Das Hauptburea»» des Jüdischen Nationalfonds in Palast inr hat, wie berichtet, einen Aufruf wegen Geulath Ha-adamah (Erlösung des Bodens) erlassen. Diesem Aufruf haben die beiden Oberrabbiner Paläskims, der Oberravbiner Kuk für die aschkencksischen Juden, und Obevvalbbiuer Jalbob Meir für die Sephardim eigenhändig folgendes ' hinzu gefügt: „Wir wenden »ms hiemit an aWe unsere Brüder VM ucch »md fern mit Äler Macht der U-eberzeugung, die m uns ttmewohnt, fie mögen an ber Erlösung des Landes ftch bei'üligen, alle mit Mer Kvast und Energie, den K. K, L. stärken, der für die Geulath Haarcg geschaffen wurde. Wir können »dicht genug die Größe und die HeiligLsit die.ses Gebotes onseiNandersetzen. Speziell muffen wir alle zur Kenntnis uchmen, die großen Mögjlichksften der Stunde, unser heiliges Land zu erlösen, und die. große AusdehnungsfM-igkeit dieses Erlösungswvrkes,, 'dem jeder Jude seine Hand leihen muß zur Ehre Gottes. Gehet an die Arbeit und beeilet euch, .den /heMgen Boden zu crlöjen, damit die KiMr in ihr Gebiet Mückkchven, »md der Fels Israels möge Israel helfe«, damit unser Volk rasch und zu unseren Zeiten in fein Evbland MÜlKchrm möge. Amen. jnSd&es jRobes, UG$tümes,Jflanteauxt JeacfQtvns etSrourrurs* ST&lefon 3lb 7. ULugust gelangen Original 3>ariser<zModelle zur Vorführung . Hiemtt unterfertigen wir das mit einem Sogen von Zion und vom Heiligtum. 8, Siwan 5Ö83 in Jerusalem." -r- Alle Glaubensgenoffen, die sich an der Samsung für den Keren Kajemeth Lchiisrael (Jüdischer Nationalfonds) beim Gang zum Grabe Herzls beteiligen wollen, mögen sich morgen Sonntag uw 8 Uhr 15 Min. früh bei der Endstation des 40er-Wagens einfmden. Lm Geschichte der Fuderr U Mtzre«. Aus der Chronik der jüdischen Gemeinde in Znaim. Der Znaimer Makkabr hat aus Anlaß des jüdischen Gauturn- und Sportfestes in Znaim am 23. und 24. Juni (über welches die „Wiener Morgcnzeitung" in ihrem Sportteil am 5. Juli berichtete) eine Festschrift herausgegeben, die in anerkennenswerter Weise auch eine gedrängte Uebersicht über die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Znaim enthält. Wir geben im folgenden jene Stellen wieder, die über die Ausweisung der Juden berichten, und bemerken, daß die erste Erwähnung der Juden in diesem Teil Mährens sich in einer aus dem Jahre 1052 stammenden Urkunde befindet, was zur Frage ' der „Bodenständigkeit" eine wichtige Konstatierung ist. PMmysl Ottokar der Zweite, einer der humansten und jNdenfvemidlichsten Herrscher des Mittelalters, erließ 1264 die Magna charta libertatun». Die Inden erhielten eigene Gerichtsbarkeit; der Richter hieß Judenmeister; Körperverletzung der Juden wurde mit GeÜ>- und Leibesstvafen belegt, Tötung mit Todesstrafe, die Bulle Papst Jnnonenz des Bierden gegen den Bekchrungszwang bestätigt. Die erste große In d e n v e >r f o l g u n g erduldete die Znaimer Gemeinde im Jahre 1338. Im Sommer erregte die. gläubigen Gemüter Oesterreichs und Südmährens das Wunder der blutenden Hostie zu Pulkau (10 Kilometer südwestlich von Retz). Ein häufiger Anlaß, sich seiner Schulden bei den Juden zu entledigen, ihr Vermögen zu konfiszieren, mit ihnen radikal aufzuräumen, war der Vorwand der Hostienschändüng. Und diese Beschuldigung, welche sich an das Hostienwunder knüpfte, führte zu einer grausamen Judenverfolgung in ganz Oesterreich, Böhmen und Mähren. Als 1349 dis" Pest auch in Znaim ihre Opfer forderte, war der Vorwurf, die Pest wäre die Folge der Brunnenvergistung durch die Juden, Anlaß, sie neuerlich zu drangsMeren. Trotz der Unsicherheit des Lebens uUd des Besitzes scheint die Judengemeinde in Znaim im 14. Jahrhundert numerisch und wirtschaftlich sehr stark gewesen zu sein, sich durch hohe Bildung einzelner Mitglieder in der jüdischen Welt großen Ansehens erfreut zu haben. Der Znaimer Shnagogenrttus war der gleiche wie in Wien — echeblich differierend vom Brünner. Bon berühmten Znaimer RMbis haben sich in Ritualwerken die Namen des Rabbi Moschel, der eine Schar von Schülern und nachmaligen bedeutenden Rabbinern um sich vereinte, des Rabbi Reih des Rabbi Marach (Vater.des anfangs des 15. Jahrhunderts in Wien wohnenden Zechmeisters dev Mener Judenschaft Schalam Warach) erhalten. Bei der Durchsicht der im Archiv des hiesigen Museums deponierten Judeugerichtsbücher aus den Jahren 1417, 1427, 1428, 1436 findet inan, daß die Gemeinde durch Zuwanderung von Juden ans Niedsrösterreich, Mähren, sogar Galizien (Eisak von Haliez) immer größer wurde. Die von den Anftsfchverbern genau verzeichneten Darlehensgeschäfte (für jeden Juden respektive Jüdin sind ein bis drei Blatter im Buch reserviert), geben Aufschluß über den Umfang der Geldgeschäiste der hiesigen Juden mit den Bürgern der Stadt, dem Adel und der Bauernschaft der Umgebung. Im Buche von 1417 »ft unter anderem Radgym Po lonar, der Geldgeber des Markgrafen Prokop erwähnt. Auch Moschel ist darin verzeichnet (1417) als Rabbi Maschle-in, ferner fein Schwager Nachym von Jglau und dessen Frau Esther. Bon Gewerben sind nur Binder- und Schankineister genannt, Fleischhacker keine. Das ist wohl darauf zurückznführen, daß den Juden im Jahve 1401 durch den Markgrafe»» Prokop das Fleischairsschroten gänzlich verboten wurde. Die Ursache war en» Streit zwisäM den jüdischen und christlichen Fleischhackern infolge der neuen Metzger« ordmrng, die bei» Preis des Fleisches einheitlich regelte. Die Juden Ware»: bisher billiger, gewesen, hatten, wie die städtischen Fleischbescharrer erklärten, besseves Material. Um der Konkurrenz der christlichen Fleischer, die ihre Berkaurssstärrde am Oberen Platz hatten, airszulveicherr, .woltterr sie am Pöltenberg ihre Ware feilbieten, was ihrren jedoch verboten wurde. Als im Jahre 1421 die Hussitenkriege in Mähren begannen, hielt sich Kaiser Gigisnnmd' mit fei/tem Hofstaat während des März 1421 23 Tage 'lang in Znaim auf und borgte sich zmn Schluß von der Stadt 905 G»»lden aus. Da die Juden Kammerkriechtc des jeweiligen Regenteir waren/das heißt feine direkten Schutzbefohlenen, die sich durch den sogenannten Schutzzins, der an die königliche Kammer floß, die —.nicht »mrner absolute — Lebens- und Gütersicherheit und die Erlaubnis zum Arrfenthalte im Kronlande erkaufte»», so teilte er seine Schuld anchie.Stadt Znaim auf die Juden der königlichen Städte Brünn, Olrnütz und Zna»m auf. Am »neisten hatten die Znaimer Juden zu zahlen, nämlich 400 Gulden. Solche uWorhorgesehene Lasten, »»eben.den sonstigen Abgabe»», zwangen die Juden, nachdem ihnen Han.d!verk und Ackerbau verschlossen blieben, sich intensiv i»nd säst a»rsschließlich mit dem Geldverleihen nebst den» Kleinhandel zu befassen. Die Schuldner ernpfanden das Zinsenzahlen so drückend, daß Herzog Alb recht der Fünfte von Oesterreich (das ist jener Albrecht, der im Jahre 1421 das große Judenbrennen auis der Erdbergerlände veranstaltet hat) den Zinsfuß pro Schock Groschei» ans um dreieinhalb Pfennige herabsetzte, das ist 2 Prozent. Herzog Albrecht hatte im April 1422 Elisabeth, die erst 13jähvige Tochter Kaiser Sigismunds, geheiratet. Statt der verjproche»»en Mitgift bekam er als Pfand Znaim, Budwitz, Bohrlitz, Jamnitz ur»d Jglau, die alb: reiche Juden-, gemeiden zur Brandschatzung hatten. Trotz des anfangs geringen Zinses, der 1453 auf einen halben Groschen pro Schock erhöht wurde, mußten die Juden ihr Geld an Adel, Klerus, Bürger und Bauern herborgen. Wenn es zum Zahlungstermin kam, der stets, wie man aus den erwähnten Judengerichtsbüchern entnehmen kann, genau festgesetzt war, gab es Streitigkeiten. Besonders langwierig Ware»» sie zwischen Znaimer Juden und Stadt, so daß Ladislaus der Fünfte. Poschumus seinen Unterkärnmerer Benesch von Boskowic be- . anstragte, diesen Streitfall endlich beizulegen. (August 1453.) Da dieser fand, daß die J»»den im Recht waren, befahl der König den Znaimern, ihre Schulden zu bezahlen. Diese erbaten sich Verlängerung des Termines und Nachlaß aller Zinsen; trotzdem scheinen sie nichts bezahlt zu haben, den»» als der König anfangs Jänner 1454 in Brünn Landtag hielt, erschien dort eine Znaimer Abordnung init Klagen gegen die Jude«. Eine zweite Deputatiorr, bestehend aus Delegieren der Znaimer Bürgerschaft, des Pöltenberger Propstes und Klosterbrucker Stiftes brachte dem - jungen 'König Geschenke. So kam es, daß er Ende Februar 1464 bestimmte, der Zckhlungsterrnin wäre zu verlängern, die Stadt hätte nur die Hauptschuld zu begleichen. Im Mai karn wieder eine Znaimer Gesandtschaft zum König, um sich über Sic Juden zu beschweren. Zu dieser Zeit hetzte der Fwnziskanermör»ch Capist ra»ro (1386 bis 1466) eifrig in Südmähren gegen die Juden. A»rs den Abruzzen gebürtig, durchzog er fast günz^ Europa, gegen Türken, Hussiten, Ketzer, besonders aber gegen die Juden predigend, ließ sie gelegentlich verbvennen, so zr»m Beispiel i»r Krakau, Breslau (40 auf einmal). Capistvanos Predigten, die ' Znaimer Geschenke und Klagen bewogen den erst vierzehnjährigen König Laidislaus Posthunlus (der zu Ko»norn a»n 22. Februar 1440, vier Monate »»ach foem Tode feines Vaters Albrecht von Ocherreich geboren war), beit Streit zwischen Schuldnern itrtb Gläubigern i-n seinen königlichen Städten radikal beizulegen, in de in er die Jirden aus denselben auswies. Es ergmgen am 26. Juli 1454 an den Rat der königlichen- Städte Brünn, Znaim »md Olmütz fast gleichlautende Ausweisungsdekrete, deren Originale »m Archiv der »nährischen Statthaltevei noch aufbewahrt sind. Der Inhalt des Znai»»»er Dekretes besagt, daß durch das Gebaren der' Jüdrn die Znaimer BüiMvschaft in Schwierigketten und Armut gebracht , wurde. Um einer wetteren Verarrnung und Schäden vorzubeugen, haben alle Juden ohne Ausnahme bis zum' Martinstag (11. November) 1454 Znaim zu verlassen. Die Bürger müssen bis dahin ihre Schulden an sie bezahlen, u»n ihrer ledig zu sei»». Die den Juden gehörigen Häuser, Badestubeu, Synagoge, Friedhof werden den Bürgern in Besitz gegeben. Dafür hat die Stadt den bisher von den Juden eingehobenen Schutzzins von 40 Schock Groschei» ttt zwei Raten an die königliche Kaminer abzuliefern. Unterfertigt ist die Ur- 'kunde: Auf Befehl des Königs: Prokop von Rabenstei»», Vortragender Kanzler. Mm rwH Pyjamas feinster Qualität K 180000, Reinseiden-Krawatten, Moire oder Uogador, K 50.000, letzter Rest orig. engl. Zephirhemden mit 2 Kragen K120.000, prachtvolle orig. engl. Raglans, licht u. dunkel, enorm reduziert Barverkauf findet den ganzen Tag ohne Unterbrechung bis 6 Uhr nachmittags statt Eingang nur im Gaasenlokal am G‘3W3tb©2X 29 und im Trattnerhof im Mezzanin 0200310201235302230053302330320002

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