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Wiener Morgenzeitung · 1923-06-23 · Heft 1566 (23.6.1923) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
5 (1923)
Issue
Heft 1566 (23.6.1923)
Date
1923-06-23
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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fWk v Wi«r, Bamstag Wiener Morgenzeitung. 23. Juni 1923 Nr. 1566 Gkaringkorse der Osterreiehieeheo Sationalbank vom 22, Juni 1923. Devisen (Schecks und Aus Zahlungen) 1.1 holt. Gulden Agram l jug. Kronen ®'ÄÄ«i : Krüssel i belgische Francs . . Budapest l ungarische Kronen , Bukarest 1 Lei.* Chriatianla 1 norweg, Kronen I Kopenhagen 1 dänische Kronor . London l Pfund Sterling . . . Madrid 1 Peftetas ...... Mailand 1 Lire ....... New York 1 Dollar.1 Paris 1 Francs.. . Prag 1 tschecho-slovr. Kronen . Sofia 1 Lewa . Stockholm 1 schwedischeKronor , Warschau 1 polnische Mark . . Zürich l schweizerische Francs . Noten Atuerikan, Noten v. 5 Dollar aufw, » , kleinere , . . Belgische Noten 100 Francs , . Bulgarische Noten zu 1000 Leva . . » kleinere. . . DgaJsche Noten 100 Kroner . . Deutsche Noten zu 1000 Mark. , . > »Iw . . . . . kleinere.... Eagl. Noten von 5 Livrest. aufo, , , kleinere ..... Französische Noten 100 Francs . Holländische Noten 100 Gulden . Italienische Noten ▼. 100 Lire aufw. , » kleinere . . . Togos!, Noten nngest. an 1000 Dinar » ■ » l® „ e kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner . Polnische Noten v. 500 Marte aufw, « » kleinere. . . . Rumänische Noten mlOOOu. SOOLei , . kleinere ... Ras*. Noten (Roman,) zu500 Ruhe! 9 » 9 o 100 a 999 kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor . Schweizerische Noten 100 Francs. Spanische Noten 100 Pesetas . . Tscbecho-slow. Not. vJOOOastw. kleinere 7lna. ‘ Kurs vom iuß Oew Ware Geld 4 27810.- 27910.- 27810.- 81. Jan! Ware 809.- jfe 811.- 811.- 811.- 811.- 0.513 0.545 3694,— 3706.- 3714.- 7,55 6 344.- 5 11585,— 5 12485»- 7.65 7.23 27910,— 813.- 813.- 0.585 3726.- 7.33*) 346.- 11615.— 12515,— 346.- 344.- 11615.- 11585.- 12515.- 12485.— 3 327501»;- 328IOC.—327C00.- 327600.- 5*A 10335;— 10965.- 10335- 11965.- ß 3181.- 3189.- 3216.- 71135.- 70985.- 4361.- 4304.— 2133.- 212?.- 916,- 934.- 18m- 18580.- 0.77 0.73 6 4 8 4349— 5 2121.- 7V, 914— 4',, 18580— 6 0.73 3224.- 71135.- 4406.- 2133.- 836— 18620.— 0.00 12738. - 12765.- 12740.- 12770.- 70650.- 7Ü85D.— 7C650.— 70950.- 70550.- ' 70850.- 70550.- 70850.- 3635,- . 3665.- 3K5.- 3685.— 893,- 897.- 913.- 917.- 673!— 877!- mi- . 89?!- ISN).- 12400.- 1234K- 12400. - , 0.493 QJS1S . . Oü3 0.61 325800.-326830.-325300.- 326300.- 325600.— 326600.— 325100.— 326100.- 4290.— 4320.- 4335.- 4365.- 27860.- 27860.- 27667.— 27860.- 3147L0 316LS0 3182.50 3197.50 3127.50 314LSS 3162.50 3177.50 800.- 8ß4— 80!.- 395.- Jogar. Itotes (neue En.) an lOOOKr! 6.25 6.40 . a za taooo Kr. . . . kleinere 789.- 793.- 790.- 794.— 11450.- 11510.- 11450.- 11510.- 0.W 0.74 0.70 0.78 OJSi 0.70 0.66 0.74 354.- m- 354.- 356.- .334.- 338.- 334,- 338.- —*—• 18370.- 18450,- 18370.— 18450.- 12640.- 12700.- 12S45.— 12705.- 10210.— 10870,— 10210.— 10270.- 2U0.- 2120.- 2110.— 2120.- 2105.- 2115.— 2105.- 2115.- 6.25 6.40 6.40 0.60 1Ü15 öä Anläßlich der Auflösung der österreichischen Geschäftsführung wird über zwei Gruppen Von Bermögenschasten Beschluß zu fasten sein. Durch den StaatsVertrag Von Saint- Gennain (Art. 20S und Anhang) ist der Oeisterreichflch-irnga- . rischen 8km* und ihr in Organen die Verfügung Wer das Vermögen der Bank und dessen Liquidation entzogen und den Liquidationskommissären übertragen worden. Diese haben mit Erniächtrgung der Nachfolgestaaten den nochfolgenden im Protokoll 3 vom 14. März 1922 nieidergolegten Beschluß, betreffend die Abfindung, der Mtionäre, gefaßt. „Lediglich aus Billitzkeftsgründon sind zur Ueibeckass-ung an die Monäre der Oosterveichisch-ungarischen Bank die nachgenannten Jnimobilien und Einrichtungsgegenstärede aus der Liquidationsmasse der Oesterreichisch-ungarischen Bank auszusondern: 1. Die autzerhalib Wiens gelegenen ReMäten und Einrichtungen der österreichischen Filialen der Oester-rei» chisch-nngari,scheu Bairk; 2. Die Realität BanTgasje 3 samt Einrichtung; 3. das vollständige Material und die Einrichtung der Notendruckerei." Gemäß diesem Beschluß haben die Liquidatoren den Aktionären diese Ötjeäftc Äs Mfmdung angeboten und die Aktionäre werden nunmehr über die weitere Verwertung dieser Objekte, falls sie sie annehmen, Beschluß zu fassen haben. Dis dahin sind diese Realitäten und Vorräte durch das Gesetz vom 12. Jänner 1923 der Ratio nat'baul zur Fortft'ihrunH des notwendigen Betriebes zur Benützung angewiesen worden, „bis der Uebergang des Eigentums an diesen Dermögenschasten aus die Sdcckonalbank gemäß Z 365 A. B. G.-B. durch Uebereirr-konmien mit den Mionären der Oeste-rreichischungarischer.' Bank vollzogen wird". Ferner find Verfügungen über jenes Vermögen zu treffen, das sich im Lause der Tätigkeit der österreichischen Geschäftsiführung feit 1. Jänner IM gebildet hat. Derzeit schweben Verhandlungen wegen Uebergabe dieser beiden Vermögenskomplexe an die Nationalbank gegen' Pauschalabserttgung für die Aktionäre, die in Aktien der Nationalbank oder in bar oder in beiden Formen zu leisten sein wird. Re «nflAnng ler Lefterreitzlsch-nngarilchea San!. J-rr der gestrigen Sitzung des NoÄouÄrmeZ wund: das Gesetz betrefferd die AutWung der österreichischen Geschäifls- Dhrimg der Qesterreächisch-udrischen Bank eingebrächt. Dasselbe hat folyeÄ>en Inhalt: Artikel l, § 1: Eine unter VirchMung der BestimrmWgen dieses Gesetzes vom GenerÄrat einberufene Bollverstkmmlung der Mionärr der Oestrrpeichftch-nntzarischen, Bank ist ausschl-ietzlich beuusem, über tilgende Gegenstände zu be? jrhLietzen: 1. 'lieber die Ann-chme.dK. den Mionären der OüfterTÄchW-iUdrischvn B»N? twn den LiquidÄionskommiffären dieser Bank gemachten Äichchs wegen UÄerkasiung von Sachgütern: 2. über die Art ver Verwertung dieser Sachgüter, insbesondere über deren Urbertragung av die Österreichische NationaLbank gegen Geüvcchrung von Mtien der letzteren oder eines baren Entgelts; 8. über die Ger.-chmraung Rechnungsabschbüste für die Jahre.1921 und 1922, einer allsälligen SchlutzbÄanz und über die Erteilnng des AÄsolnraviums an den Gene-rÄrat; 4. Wer di: Nebertr-agung des bÄar.Wläßigen Vermögens der österreichischen G^chDsführung smschiießiich der aus der Bilanz unL aus den dieser.zugrunde biegenden bücherlichen Auffchreibungen der österreichischen GeschästWhrung ersicht-lichen Schulden an die i^esterreichrschs NatronaLbank gegen Gewährungen von M-ien der letzteren oder eines baren Grügelts; 5. Wer die AnÄLbamg der der.- Mionären laut Art.'M, Abs. 4 der Statuten.zustchenden Rechte^ rrnd Wer allfällige Hiermit im Zusammenhang stehende Anträge. Die § 2 und 3 enthM-en Bestimmungen Wer Or-t, Zeit und Durchsiühyung der Bolürersammilung. Artikel 2: Im Falle der ULbertragung der im An. 1, § 1/ 3- 2, erwHnter.' Sachgüter des im Art. 1, § 1, Z. 4, erwähnten bilanzmäßigen Vermögens der österreichischen GeschäftMhrung an die Oesterreichische däTtionabbani? entfällt die Liqui^chion der österreichtz'chen GLschästssÄhrung; eine AussordeiMig cm die Mäubiger und ihre BÄlAnntmachu-ng in den cGenÄiche^ Blättern hat in dre-seni Falle zu nntsMeiben. Bei Zutresjen der VoranssetzunMn deö ersten Absatzes wiü) die Oesterreichischc NationoAanL den Gläubigern der österrsichischen Geschä.ftsj!ü'hMng mit der Maßgabe unmitiol-- bar verpflichtet, daß ihre Haftung aus die aus de: Bilanz und. aus dm «dieser zugrunde liegeMen büchevlichen Ausschreibungen der österreichischen GcschäslWhuun.g ersichtlichen Schulden bsfchrän?t bleiben. Mit dem Trrg.: des Abschlusses des bezüa- -bichen NebergabsverrrLZes zwischen der Oestsrieichischen NaiionaVbLiÄ und der österreichilschen Geschäftsfü!hrur:g erlöschen alle BeÄdinidlichkerten der österreichischen - GsschäftLsiichvinrg gegen- War dritten Personen nniö jede Haftung der Organe der österreichischen Geschäftsführung, ine-vrlsonidere des Generalrajes. 7 : Ar eitel 3: Der FinanMiüriister wird ermächt-igi, für' dm Fall, ,Gs die.Vollversammlung beschliehen wick», die den' Wtiouaren MeÄassoncn SachBter sArt.1, 8 1, Z. 2) und dos VrlanMätzige Vermögen (Art. % g fl, 3. 4) an die Ocher-, roichrsche MltümaMyk zu übertragen, die. Befveirmg der be- OKichen Rechtsgeschäfte mA Einschluß «jener über die Züwen-, düngen an . die ^Aktionäre inA alle grunidbücherlichen EnUragmigen von der Entrichtm.g der sonst erchall-eniden StempÄ und MMtyron MMyesteyon. . * Artrkelä. Durch dieses Gesetz tvewen die VorschrPen' des Avt. 2Y6 des Maatsveckrages von Swint>-Ger!maiu nicht be- Ehrt. Für die BorVinAkichksiten der - LMildcrtionsmasse der OßtervettM^MWl^ BanÜ Mrt. 206 des Stoatsvevträges' Vov Samt-Gevmamj haftet weder die österreichisch: Geschäfts- Dhvlmg, «och die Österreichische Natrona-lbonk. In dm iE'rllä n t e r n n g e n 51t dam Gesstzenttvu» wird ansgvffchrt: Lie Rew-Dorker Staatsbank and die Anleihe von Tel-Awiw. New-Nork, 19. Juni. (I. C. B.) Zwischen den Vertretern der New-Aorker Staatsbank einerseits und den Bevollmächtigten der Stadt Tel-Awiw andererseits, ist eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die New-Aorler Staatsbank sämtliche noch nicht placierten Obligationen der Tel-Awiw-Stadtanleihe käuflich erwirbt. Für die New- Mrker Staatsbank Unterzeichnete deren Präsident Richard öaZ Abkommen. Die Stadt Tel-Awiw war durch ihren gegenwärtig in den Vereinigten Staaten weilenden Bürgermeister Di sing off und durch den amerikanischen-Richter Bernard Nosenblatt vertreten. Bekanntlich betrifft, die gesamte Attleihesnmme 75.000 ägyptische Pfund. ' Mafmahmen gegen de« Jevisenhandel in Pole«. Wie uns aus Warschau telegraphiert wird, .hat Finanzminister . G r a b s k i energische Maßnahmen zur Eindämmung der Devisenspekulation in Angriff genommen. Neben der vollständigen Eiirstellnng des Devisenhandels auf der Börse wurde auch den Banken das Devisenrecht genonimen. Außerdem soll von den bei den Devisenbanken befindlichen Devisen- ' beständen die Hälfte zur Verfügung des Finanzministeriums gestellt werden. Die den Banken seinerzeit gewährten Be- . willigungen zur Ausübung des Devisenhandels wurden sämtlich eingezogen. .Das ausschließliche Recht des Devisenhandels, wird 1>äs polnische Emissionsinstititut haben, welchem eine'Devisenkommmisson beigegeben ist, welche die Entscheidung über' die . Vakutenbewegung zu treffen haben wird- 'Diese Kommission , soll auch die Grundlagen ausarbeiten, nach welcher sich in Zukunft die Beziehungen zwischen den staatlichen Dar- 1 lehenskässern und den Banken gestalten sollen. Während die eine Hälfte der bei den Banken befindlichen Valuten der Darlehenskassen entweder leihweise überlassen oder von dieser zu > einem.fixierten Kurse übernommenwerden, soll die andere Hälfte der.Devisenkommission zur Verfügung gestellt werden. - Die Ankündigung dieser Maßnahmen hat sofort einen Kurssturz sämtlicher Valuten in Warschau verursacht. Der Lanbesdarlehenskasse wurden Dollar zu 100.000 Polemnark angLboien. Mr Kurs des Goldrubels ist auf 47.320 gesunken. Abbaudes Jrrdustriekonzerns der Anqlobank. Wie imr epfahiM, -geht die Ana'lobank daran, fuchessive ihv/n Industrie-- konMN insofern abzubauen, als sie sich rn erster Reche-aus das ' Kreditgeschäft werfen wird. Der Verkauf der .Ungarischen B'vdenbre-ditaikt-ien ist der erste Schritt in MMrnch Namentlich, die englischen Mitglieder der Direktion sinh hestteht, den Geschäftskreis der Angtobankvollkommen, nach englischsm Muster Umzuformeu. In diesem Rahmen liegt der weitere AnsbäudssKreditgeschästes. Die Kaufmannschaft aeqen die hohe« Steuern pich Zölle. 'Ät.'.Mriaen Plenarversammlung des Grenmalrtzkes". .der' Wiener- -Mul-mä-nnschaft kam es zu einer überaus^ erreiKe« . DobMe. tveigen der anerihörten Ueiberibestsuerung von '.Handeils- - uWuMverbÄrciibvliden. Gin R'vdner brachte den Fall- Mr KtNüH.'.'.W ein.Kaulsimann, der- «n Doviahre noch . eiiw Er- . weWeueri.von 42.6W K. bsza-HU-e..hsner sine solche .von 10 Millionen vovgsschkiribsn erhislt. Der Borsitzenlhe - Vizepräsjhinli.S.ch Ällläböck benrerÄe hievzu. daß dies bnrch die Aiufhe>b.un!g. der FnstitU'timi von Steuevschätznngskom7nission^n Vevüvfocht "-wenden ick; er könne den HaWsls- und WowerÄe-' .- trMeichen mir den Rat gvben. gegeiie!de »ülbe<imä.ßrg tzrstch^i'nende B-efteuernng unverzügl'i'ch 'Re- 'iav'ä'pi; echobm. Grstmailrat EH tr eEänte, daß -eine .Be«?' haMnug- -des Zolltarifs in der jetzigen Seisision des' NÄiöiiaLtcÄes immÄgAich sei; oin ZoÜtari>fen,t!w>uvf, her Hoch'-» schntzMe ''bringt, die billige Ware vonr Markt seriilhü'lten .ttt'd . jähes ^Stückchen Brot durch AgrarMe maßlos Vevteuelon/ müsse aichv dieschärUte OHlposition der gesaunten Koninanenten UM ÜE-vlumAl jr.on Wtt«fa ihres nachldrüMchen wleidechollen Verssangens den DaE. Mi den man sa nur sprechen köur.«, wenn inan die vomeMägens Zollsätze kenne, Vis heute nicht vorgMqt halbe. Gvemialvo Sch mich n p bezeichnte die Zustände, die gegeillvävtig TextiliunterauÄschuß hinsich'.Plch der Erteilung der Emftchtz bewilligungen herrsckien. als unhaltbar. Es worden Spitzet Stickereien und anidere in den Rahmen der Branchen qelhörig Artikel «nr Eir.ftchr nicht zugellassen. ohne daß vorher .eil Votum der dem eingesetzten Unteraustschuß angelhörigen Kans loute eingehd.'t werde. Nisse Vertreter der Kcmftnannschaft Ä Unterausschuß seien seit Zahr und Tag nicht mchr einbevufy worden und alles werde oihne Aiühöruna der Kcvufleute erch schieden. Redner weidete sich schliM-ich auch dagegen, daß &5 getoissen ArWeln p rohibitiv wirkende Z0lillsätze ge fordert werden. Gre-mialrat Adler Wvt eir.« krasses BeWid an.?>n welchen Mißbräuchen das ©Wftem der Verbotswivitschaf und der Hochlschntzchlle Mrt: In Oesterreich bastche bekannt lich.ein Ansfuhrverbot für Rohhärite; drrrch dich heihöMiche Maßnahme sei es den Lederfabrikanten gellungvv den für RMäute um -?irka 30 Prozent unter die Moli Parität zu drücken und sich so einen Mchmewmn von *ir® 20 Prozent gegenüber der aiuSlärdischen Konlvurrem von vorn hereiin M sichern. Wgesehen davon, daß die BevMeMrrg nnk der Konsunl im Fleischpreis diesen Gewinn der Ledevrndustrv bbhlen muß. verlairoe die Lederindustrie nun außerdem nock Hochschntzchlle. Bereiis voriges Jahr war pro Kilogramn Lider ein Zoll von 45 Golldkronen. das sind Ma 65.000 öst. K gegenüber de-Mit 460.00V K.. Eo zirka 10 Prozent voarr Ledev wert, in Aussicht gei ommen. welcher Proftmtsatz nun mehr all verdoppelt werden sollte. Wenn man noch den Mprozentig« Separatnutzen iat RMtosifeinLaus mrtveüücksichtigt. so woll« die Herren Leldersabrikanten nichts weniger a'ls 30 h 4( 40 Prozent am Leder mehr verdienen als Ibir ausländische Industrie, und das soll die österreichische Be-vG kernng alles beiEen. Da das Leder maßgebend für die Schuch. preise ist urd Schulte in der IndeKer-echnung enchalte-n sind so kann mau sich vorstellen was der österreichische Staat mtö die österreichische Volkswirtschaft für biese-n den LederfialbMaw ten -ugedachten Gew-inn durch ArbeitAlchnerhöhungen Werder bezahlen müssen. Die Verlosung der Völkerbundanleihe. Die österreichisch Völkerbundanleihe, die bis 30. d. im Jnlande zur Zeichnunj aufliegt, wird innerhalb von 20 .Jahren zurückaezahlt, und zwm in der Weise, daß alljährlich eine bestimmte Anzahl von Titres verlost wird und samt den fälligen Zinsen zur Rückzahlung go langen. Der Betrag, der alljährlich verlost wird, ist von vorno herein festgestellt. Das Bölkerbunokomitee hat einen Tilgungs plan entworfen, aus Grund dessen -innerhalb eines ZsitranmeZ von 20 Jahren, beginnend vom Oktober 1824, die Einlösung in der Weise erfolgt, daß alljährlich ein gleicher Betrag zw Abstattung der Zinsenfälligkeiten, einschließlich der Amortisation der Anleihe zu verwenden ist. Das Ergebnis der Vev losungen wird jeweils amtlich veröffentlicht werden. Die verlosten Anleihe-Titres werden Ende November jedes Verlosungs. jahres zur Rückzahlung fällig, gleichwohl wird, der am 1. De, zember des Verlosungssahres fällig werdende Zinsencoupov noch eingelöst. Die Einlösung der fälligen Zinsencoupons uni der verlosten Schuldverschreibungen erfolgt in Dollar effekliär ohne jeden Abzug derzeitiger oder künftiger Steuern und Gebühren und ohne sonstige Belastungen ber der Oesterreichischeu Nationalbank in Wien und bei den Zahlstellen, die sie namhaft machen wird. Der Titres-Inhaber erhält also den vollen Betrag, den er auf Grund seines Anleihepapieres zu fordern hat. Weber die Geldumsatzsteuer, noch die allgemeine Warenumsatzsteuer, noch die Valutenumsatzsteuer, mit denen der. Verkehr belastet ist, werden angerechnet, noch 'werden die sonstigen Gebühren und Spesen, die die Geldgeschäfte gegenwärtig belasten, zu tragen sein. Aber auch alle auf den Geldverkehr wirkenden Steuern und Abgaben, die bis zum Jahre 1943 in Oesterreich noch cingeführt werden sollten, werden aus die Einlösung von Bölkerbundanleihefälligketen nicht ihre Wirkung äußern. Die verlosten Schuldverschreibungen sind bei Rückzahlung mit allen anr 1. Dezember des Verlosungsjahres noch nicht fälligen Coupons einzuliefern Der Betrag fehlender Coupons wird vom Rückzahlungsbetrag abgezogen. Mit Zustimmung der Treuhänder, die der Völkerbund zwecks Ueberwachung der Verwendung und Einlösung der Völkerbundanleihe eingesetzt hat, kann die Tilgung aus den in den einzelnen Jahren M die Verlosungen bestimmten Geldbeträge durch Rückkauf erfolgen. Eine über die Tilgungsrate hinausgehende vorzeitige Rückzahlung ist erst vom 1. Juni 1934 an mit Zustimmung der Treuhände-r und nach vora-usgeaan-gener Mindestens sschsmonatiger Kündigung zulässig. Die Kündigungsfrist muß mit einem der halbjährigen Zinsenfälligkeilstage, 1. Juni, 1. Dezember, endigen. Die fälligen Zinsen sind innechalb sechs Jahren nach dem Fälligkeitstermin anzusprechen, sonst ist der Anspruch erloschen und der Zinsencoupon wertlos geworden. Die fälligen Beträge von Verlosten. Stücken sind innerhalb von 30 Jahren vom Fälligkeitstage an 'bei der Nationalbank ernd deren Zahlstellen einzukassieren. Steujerbegünstigungen her Aktiengesellschaften bei VölkerbundMlÄhezÄchnungen. Die zux össeMicheu Rechnungslegung ver-pftichteten Unternehmungen, zu denen unt-er anderen auch di« Mti.engesellschasten gehören, genießen bei der-Zeichnung von Völkeribundanleihe die alet-chen BogÄ-nstiHUngen in steuerrechtlicher Hinsicht wie die Einzelpersonen, d. h. die Zeichnun-- gen unterliegen nicht der WeÄenuinsatzsteuer und auch dann nicht der Valntenumsatzsteuer, wenn die Einzahlung in Kronen oder in anderen int Prospekt zugelassenen ausländischen Zahl'unksutitte.'lu als in Dollar erfolgt. Eine ganz besondere BeigünstiMNd 'ist aber darin enthaften, daß die Bemessungs- Grundlage für die Erwevbsteuer solcher Unternchwungen um;enen Betrag gekürzt wevdeu kann, der für die Zeichnung von Völkerbundanleihe verwendet wurde. Erzielt nämlich eine solche Unternehmung Mischen dem 1. April und dem 16. September 1923 durch die Veräußerung von Effekten, ausländischen ZalMngsiniltÄn oder Edelmetall einen Veväußerungsgewinn, so Äeibt dieser bis zur Höhe des Zeickmungsbetrages steuerfrei-, wenn er in e'n-e WährungZverilustrüMge oder in eine CrneuerungsgruMage older in eine KursverlustrücKage hinterlegt wird. Der Kursverlustrückilage darf jedoch nur ein Drtttell des erzielten Gewinnes zugesührt werden. Postpaketverkehr mit der Türkei und Griechenland. Die- Weiler HandeslSkammer gibt bekannt, daß für den Berke^hr mit der Türkei und Griechenland ein neuer Verbindungsweg via Ungarn —Rumänien (Konstanza) gsschasfon wurde. Int Verikchr mit der Türkei bieten die neuen VersendungAoedingunHen gegenüber den bisherigen (Leitung Wer S. H. S.—Bulgarien) wesentliche Vor teile, sowohl hinsichtlich der Gebührensätze als auch hinsichtlich der BoförderungAdaner. Die Gebühren und Versendungsbedingunigen nach beiden Ländern sind in den Annahmeämt'ern kundgemacht. und auch im P. V. Bl. Nr. 28 vertlauibart. Mitteilungen des Creditoren-Vereines von 1870. Das gerichtliche Ausgleichsverfahren wurde bringe l e i t e t: Oesterreich: Beck Jonas, Tuchhändler, . Wien, 9. Bez., Hähngasse 7. Mayr. Alois, Kaufmann und Holzhändler. Kufstein, Hans Reischstraße 2. Weitzen Leon, Lebensmittel- Händler, Wien. 20. Bez., Klosterneuburgerstraße 40. Braun Rudolf, Textilwaren- und Wäschewarenerzeugiuig» Wieu^ 2. Bez.. Schmelzaassc 2 (früher Große Stadtgutgasse 36). Feigl it. Co.. Ges. m. b. H., Textilwaren, 9. Bez., Türkenstraße 24. Hemag, Vertriebsgesellschaft m. b. H., mech, BodarksauvLe'l und Ranm.^tLr.ialLNk feu. f>. SBa^~ AavoMUg-

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