Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 5 (1923)
- Issue
- Heft 1521 (8.5.1923)
- Date
- 1923-05-08
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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\ Nr. LSI Men, Diensws Neglment für die Wahle» vo« Delegierten zum Nonistenlonsreß. Wahlsystem. § WA. Die WcMnstvuktiorten Haiden Bestimmungen r&mka: ölt enthalten, 1. ob bte WaWn nach -dem Prinzip der absoluten oder velativen Mcvjvvität stäWnden; 2. wer iw Falle einer MimmeuMchheit >als gewählt erscheint, und 3. Bcstimpuiutfleti Wer die Wahl emes Watzdelegierten. Wahltevmin. ' Z WB. Die Festsetzung des WaMtermins durch die H. W. K. hat nicht später als M Tage vor dem Beginn des Wcchl- Armins zu erfolgen und kundgemacht zu werden. Wahlkreis. § IST. Ms. Ü. Das iflaitAc Gckiet, das der H. W. K. NntMstcht. bildet einen Wahlkreis zur Wahl eines Delegierten und eines EvsatzdÄegievten. Abs. Q. -IunerhÄIb des Waihlkveifes ist die Wahl nach Lage der Berhältnisfe in einem oder in mchrercn Wahlovten vorzunehnren. (8 11.) _ Wahlprotokoll. § 18 D. Abs. 1. Ucker die Wornahine der Wahl ist in fcbem Wahlorte von der Wählleitung ein Wohlprotokoll zu Mren. in drei Exemplaren ausLuferiigen «und davon eines vom Wahlleiter aufMbewahven und die anderen unverzüglich an die H. W. K. einzufHicken. Abs. 2. Die Wahlprotokolle sind nach Muster dB von der Exekutive hevansgegebenen Formulars zu vevfalssen. Jedes Protokoll soll alle im Formular enchalletnen Fragen ordnungsgcimäß «beantworten und vom Wahlleite-r und mindestens zwei Mitgliedern der Wählleitung unterzeichnet sein. Feststellung des Wahlergebnisses. . 8 18® Abs. 1. Dev H. W. K. stellt auf Grund der aus allen Wahlovten o-ngelangten Wahlprotokolle das Wahlergebnis sest. Für die Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Vorschriften der WahlinstruLtion maßgebend. Ms. 2. Das Wahlergebnis ist öffentlich bckanntzumachen. Wahl-Hauptprotokoll. § 16 F. Abs. 1. Die H. W. K. hat ein WMihaulptprotokoll Über das Wahlevgcknils zu verfassen, in zwei Exe-lnplaren auszufertigen, und eines davon unter Beilage je eines Exemvlares aller Wahlprotokolle und sonstiger Dokumer.te an die Exekutive einzufend?n. Die Wcchl-Haupdprotokolle und Beilagen sollen spätestens eine Woche vor Kongveßbeginn bei der Exekutive eingegangen sein. Abs. 2. )aup!LgaMprotokoll ist als Muster das von der Exekutive herausgegobene Formular zu verwenden. Alle darin enthaltenen Fragen sollen ockwunBgemäß beantwortet und von mindestens Mitgliedern der H. W. K. nntorzeichnet sein. 8 19. Für Verbände, Larckesgruppen von Sondervevbänden und Wahlgruppen. die zwei und meihr Delegierte wählen, gelten folgende Bestunmungen: , '8 19 A-K.) § ISA. Die Wahlen haben nach einem System zu erfolgen, welches auch den Minderheiten die MöWchkeit einer Vertretu ng gibt. Das Wahlhistom und der Modus werden ln dev Wahlinstmktion <§ 5) Wtimmt. Die Wahlinstrukktivn hat auch Bor-, schvWn über, die Wahl von Ersatzdelegierten zu enthalten. § "19 B. Der WMtevmin ist von der H. W. K. festtzusetzen und kundzumachen. Zwischen dieser KuMnachUnig um dem Beginn deS Wcchltermins selbst Muffen zumindest zwei Wochen verstreichen. Wahlvorschläge. , § 19 C. Albs. 1. Die H. W. K. hat öffanÄrch Lekanntzu- /racheu, bis zu welchem Termin Wcchlvorschlqge an sie oder an die Wahlvovstände eintzuveichen sind. Dieser Termin darf m-cht früher als 14 Tage nach dieser Anikündiguntz und nicht später als' 7 Tage vor dem WahNegmn aNlaufen. Ms. 2. Die Wcchlttorschläge sind rechtzeitig in den betreffenden Wahlorten kundzumachen. Einteilung in Wahlkreise. 1. Wahilkvekse mit zwei oder drei Delegierten. § 19 D. Wo zwei oder drei Delegierte zu wählen sind, bildet das ganze der H. W, K, unterstchende Gebiet einen WahMreis. . 2. Wahlkreise mit vier oder mehr Delegiert-en, 8 19. E. Ms. 1. Dort wo vier oder mehr Delegierte An tvählen sind, hat die H. W. K. das ganze Gebiet in WahUveise emAnteilen, von denen jeder nrindeistons zwei oder höchstens sieden Delegierte zu wählen hat. Abis. 2. Wenn das. einer H. W. K. unterstehende Gebiet nicht mHv als sieden Delegierte ivählt, so kann von der EinteilMM in WaMreife abgesehen und das ganze Gebiet als ein Wahlkreis «Wärt wecken. Ads. 8. Die Einteilung in Wahlkreise hat so m erfolgen, daß auf je einen Delegierten ungefähr die gleiche Anzahl von SchMzahlern entfällt, und daß hievber die Wunsche der Schekelzochler dieser Wahlkreise nach Möglichkeit devücLsrchtigt werden. FnÄbesondere düchen die in einem Bebeine, Ortsgruppe u. dgl. organisierten ScheTelKahler nicht ohne zwingende Gründe aus mehrere WahKreijse aufgetM wecken.. WaLlvorstände. 8 19 F. Ws. 1. Für jeden WaMveis M ein Wahlvorstand zu bicken. Icke an >der Wcchl betemgtL Richtung fft berechtigt, nach Maßgabe ihrer ungefähren Zahlenstärke Vertreter in den Wahlvorstand zu eütseMn. Der Ml'Worstaüd, dessen Vorsitzenden die H. W. K. ernennt, ist mit der Leitung der Wahlen in seinen Wahlkreis betraut und ist den Wahtteitungen' in den Wahlovten üibevge ocknet. Dev Vorsitzende des Wahlvorstandes ist für die AG bewahvuing der WaHldokrmente verantüvort-ttch. Ms. 2. In Verbänden. LandesgvlWen und Svnderverbanden und Wahlgruppen, die nach § 13D und 16E nur einen Wahlkreis bilden, fungiert die H. W. K. gleichtzeitig als Wahl vorstarck. / Wahlprotokolle. - 8 19G.:Ueher die Vornahme der Wähl ist' in jedem Wahlorte ein Wahlprotokoll zu führen^ in vier Exempiwren ausAUfcTc'tfigen und davon eines vom WaWeiter auszubewahren und die anderen unverzüglich an den Wahlvorstand des Wahlkreises einzuschicken. Ueiber das Ausfertigen des Wahlprotokolls gelten die Be stimmungen des 8 1LD, Albst 2. . . f Feststellung des Wahlergebnisses. 8 19H. Abs. 1. Der Wahlvorstand hat auf Grund der uns allen Wahlovten. seines WcHkreis-es angelanlgten Wahlprotokolle das Wahlergebnis sestzustellen. Wir die Ermittlung des Wahl Wiener Morgenzeitung. MLLsä*»elii Wien Heute Dienstag, den 8. Mai 1. J., 8 Uhr abends, findet im Reichsbof, II. Praterstrasse 60 ein grosses Statt. 10083 REDNER: Sr. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Moses Glasner, Klausenburg Juden, erscheinet in Massen! 8. Mar 1923 Seite. 8 evgebnisies sind die Vorschriften der WahliustvMion maßgebend. Abs. 2. Das Ergebnis ist vom WahDvorstande WEch bekanntMnachen. Wahl-Hauptprotokoll. 8 19 I. Abs. 1. Der Wcchlvorstand hat ein Wahl-Hauptprotokoll zu verfassen, in drei Exentplaren anzuifertiaen und zwei davon unter Beilage von je zwei Exemplaren a.ller Wahlprotokolle und sonstiger Dokumente mit möglichster Beschleunigung au die H. W. K. einzusenden. . Abs. 2. Für das Wahl-Hauptprotokoll ist als Muster das von der Exekutive herausgegMene Fornmlar M verwenden. Alle darin enthaltenen Fragen sollen ordnungsgemäß beantwortet und von nrindestens zwei Mitgliedern des Wählvorstandes unterzeichnet sein. , Wahlbericht. 8 19 K. Abs. 1. Die H. W. K. stellt auf Grund der Wahl- Hauptprotokolle den Wahlbericht über die Waihlergebnissc in allen Wahlkreisen zusammen und verschickt ein Exemplar davon unter Beilage aller Wahl-Hauptprotokolle, Wahlprotokolle und sonstiger Dokumente an die Exekutive. Die Wahlberichte samt Beilagen sollen spätens eine Woche vor der Kongreßeröffnuna bei der Exekutive eingegangen sein. Abs. 2. Für die Wahliberichte ist als Muster das von der Exekutive hevansgegöbene Formular zu verwenden. Alle darin enthaltenen Fragen sollen ocknungsgemäß beantwortet und von mindestens zwei Mitgliedern der H. W. K. unterzeichnet sein. Wahlproteste.' 8 20. Abs. 1. Wahlproteste sollen schrist-lich in zwei Exemplaren eingebracht werden, wovon eines an die H. W. K., das andere an die Executive (sur das Kongreßgericht) zu richten ist. Abs. 2. Die Proteste sollen spätestens eine Woche vor KongreßeröMung am Orte ihrer Beistimmung eintrchfen. Jeder Protest muß enthalten: Genaue Bezeichnung des Wahlortes, beziehungsweise Wahlkreises; Angabe der Tatsachen, die angesochten werden; Angabe von Beweismitteln, und wenn möglich auch Vorlage von Zeugenaussagen, die eignhändig gezeichnet sein müssen. Ws. 3. Icker Protest soll von Mniindest zwanzig ivahlberechtigten SchckelKahlern unterschricken sein und deren Adressen angeiben. § 2i. Ein Wahlprotest kann sich entweder: 1. gegen die Art der Durchführung des Wahlaktes in einem Wahlorte oder 2. gegen die Feststellung des Wählergobuisses durch den Wahlvorstaud (Haupt-WahlkomMission) oder Z. gegen eine Anocknung der Haupt-Wahlkommiffion richten. Wahlprotest gegen Art der Durchführung eines WahlEes. 8 21A. Abs. 1. Falls ein Protest gegen die Art der Durchsührung des Wahlaktes in einem ^Wahlorte erhoben wick, so hat dev betreffende WahAeiter, dev vom Probest zu verständigen ist, die Wahlakten an die H. W. K. einzusenden, es sei denn, daß in einem Proteste die Absenlduug an das Kongrchgericht gefordert wick. Im letzteren Falle sind die WahKkten vom Wahlleiter sofort an die ExekutiM (Kr das Kongreßgericht) ein- M senden. Abst 2. Die H. W. K. ist berechtigt, auf Grund eines solchen Protestes eine vorgeMMMene Wähl vorläufig /zu kassieren und eine Neuwahl anzuocknen. Uebev die KassieMug und Neuwahl ist, soferne der Wahlbericht schon erstattet wucke, ein nachträglicher Wahlbericht zu verfassen und samt Wahlprotokoll an die Exekutive zu sercken, Wlchkprvtest gegen Feststellung des Wahlergebnisses. 8 31B. Falls ein Protest gegen die durch den WaWorstand (beziehungsweise H. W. K.) vorgenommene Feststellung des Wahlergebnisses erhöben wick, so ist die H. W. K. berechtigt, das angefochtene Wahlergebnis zu revidieren und richtig zu stellen. In/ diesem Falle ist, soferne der Wahlbericht schon erstattet wurde, ein nachträMcher Wahlbericht samt Hauptwahlprotokoll an die Exekutive einzufenden. Wahlprotest gegen Anordnung der H. W. K. 8 31C. Abs. 1. Falls ein Protest gegen Anordnurvgen der H. W. K. erhoben wird, so hat die H. W. K. binnen acht Tagen Hre Aeußerung hierzu au die Exekutive einzuseuden. Abs. 2. Die H. W. K. ist aber berechtigt, dem Protest nachzuikommen und ihre Anockmrwg abzuäuidern. Delegicrten-Legitimation. , 8 32. Dia H. W. K. hat dem gewählten Delegierten eine voMufige Legitimation über die erfolgte Wahl in angemessener Form auszustellen. Diese vorläufiige Legitimation wick nach Bestätigung der Wahl, durch das Kongreßgevicht gegen eine endgültige KongreßlagitiMation ausgetauscht/ Mehrfache Wahl. § 03. Ws. 1. Ein De-le>gi-erter.darf nur ein Manda: übernehmen und ausüben. -Abs. 2. Ein Delegierter, der nrehvfach gewählt worden ist, hat der Exekutive dirM oder derrch die Vermittlung der H. W. K. ohne Verz'Ug aMlzeigeu, welches Mandat er zu bchalten wünscht. Mangels einer solchen Erklärung entscheidet darüber das'Kongreßgericht. ' Ausnahmsverfügrtngen. 8 24. Wo außergewöhnliche Wnstände es erfordern, ist die H^emtive mit Zustimmung des PrMidiums des A. C. berech- M,. Ausnahmen/ von einzelnen Westmmrungeu dieses WahlrMements zu Mattem Heber solche Ausnahmsversügungen hat 'die Exekutive das ' Kongreßgericht' schriftlich; zu ■ verständigen.. Lesterreich. Finanz- und Bndgetanrschnß. Annahme einer Resolution für die Aufhebung des Preis», treibereigefetzes und des Mieterschutzgesetzes. Der ^Finanz- und Budgetausschuß setzte in seiner gestrigen Sitzung die VevhaMungen über 'das Kapitel „Justiz" fort, Äbg. Ko'll m a.n n teilte mit, daß Sonntag in Herustein, einer Ortschaft zwischen Triesting und Piesting, eine Versarnmlung des katholischen Volksbundes durch Sozia'ldemokr'aten gesprengt wurde, woben es zahlreiche Verletzte gab. Abg. Schiegl bemerkt, daß der vom Abg. Kollmann erwähnte Vorfall aus einem Eigenbericht der „Reichspost" stamme. Die SoziMemokratische Partei hat sofort Nachricht^ über den Fall einzuziehen versucht, bisher sind ihr über solchei Nachrichten nicht zu,gekommen. Die berühmten Terrorakte der „Reichspost" müssen mit großer Vorsnht genossen wecken. Mg. Dr. Ellenbogen erklärt, die Angaben, die er bezüglich des Falles Dr. Sp inn er gemacht, und die der Vizekanzler als nicht zu Recht bestehend hingesteltt habe, aufrecht zu echalteu, insbesondere seine Mitteilung über das Gespräch, damit dem Personalveferenten geführt wurde. Es fei auch Tat- > fache, daß* vom Obeplandesgerichte in demselben Angeübttcke, als es erklärte, die Bewerbung Dr. Spinners sei wsgen der «m«' geordneten Sperre zuvückgewiesen worden, ficken ander« Bewerber v o r g e s ch l a g e n wurden, fern er, daß der' Söhn eines OberlandeAgerichtsrates in derselben Zeit ausgefockert wurde, sich um eine solche Stelle zu beiwerben. Die Er»' klävung des Vizekanzlers, daß eine Ernennung nicht erfolgt sei nehme er zrw Kenntnis. Rckner anerkenne, daß die Richtervcst»^ einigung die einseitige Art der Behandlung von Bewerbungen nicht billige. Abg. Sever kommt auf die Vorfälle in Hernstein zu sprechen. Er stellt fest, daß an der Versammlung des Vollsbundes zirka 100 Personen teilnahmen, und daß däbei auch 1ö Arbeiter, die beim Pfarrer um Zulassung zu dieser Versammlung ausuchten, anwesend waren. Der Redner in der Versammlung benützte die Gelegenheit, diese 15 Arbeiter 3Uj frotzeln. Die Versammlung wurde dann ruhig geschlossen. Als die 15 Arbeiter den Saal verlassen wollten, wucken sie von einem Teil der VEsbündler attackiert, so daß sie das Lokals fluchtartig durchs Fenster verlassen mußten. Unten wartete der Gastwirt mit seinen zwei Söhnen. Sie schlugen auf diese Leutej mit Wagentritteln ein und es wurde eine Anzahl schwer ver-> letzt. Es entstand damr eine Rauferei Mf der Straße, infolge^ der es M Verletzungen kam. Rckner verlangt die Einleitung' einer strengen gerichtlichen Untesisuchung, die jedenfalls zeigen, wecke, daß die Schuld jene trisst, die mit den Tätlichkeiten begonnen haben. Bei der Abstmimung wick das Kapitel /^Justiz" unverändert angenommen. Die Resolution Lanner, betreffen^ die Aufhebung des Prei-stLeibereigesetzes, wich! mit 14 gegen 10 Stimmen — über Antrag des Mg. Dr. Daune-, berg in namentlicher Msttmmung — angenommen.! Me Resolution Lanner, betreisfend den Abbau des. Mieterschutzgesetzes wick — über Antrag des Abg? Schiegl in namentlicher Abstimmung — mit 16 gegen 11 Stimmen angenommen. Kommunisten und Heimatschutz. Klagenfurt, 7. Mai. Wie die Blätter melden, ist & Samstag abends auf der Geyerschütt zu einem Zusammenstoß zwischen Heimat sch utzleuten und Kommunisten gekommen. Der Student Franz Wewerka^ wucke durch einen Steinwurf am Kopf, verletzt und mußte, ins Krankenhaus geschafft wecken. Auch ein Handeilsschüley erlitt durch einen Steinwurf erhckliche Verletzungen. Mehrere Personen wissen leichtere Sttch- und Hiebwunden auf. AtS! Haupttäter wucke von der Gendarmerie em beschäftigungsloser Sch'lossergehilfe verhaftet und dem Landesgericht eingeliefcrt. '' Ungarn. Re Voraussetzungen für die Aufhebmg der ungarischen Pfandrechtes. Die Forderungen der kleine» Entente. Die Reife des ungarischen Mmsterpräsrdenten B r i h», len nach Paris und London haben, wie wir erfahren^ das von der ungarischen Regierung erwünschte Ergebnis nicht gebracht. Die Reparatronskommisfion, die sich mit der Forderung der ungarischen Regierrmg befassen sollte^ Hai die Angelegenheit ihrer ungarischen Sektion zur weiteren Berichterstattung überwiesen und ausdrücklich er-: klärt, daß das ungarische Ansuchen nicht sofort! erfüllbar sei und die ganze Frage nur vom P olitischen Standpunkt ans einer Lösung zugeführt wer-, den körme. Die ungarische Settton besteht aus fünf Vertretern der kleinen Entente, während die große Entente durch sechs Delegierte vertreten ist. Was dies zu bedeuten hat, ist für Kenner der Verhältnisse ganz klar. Wir haben seinerzeit berichtet, daß die kleine Entente nur unter der Vor> aussetzung einer grundlegenden Aenderung des iunerpolitischen und außenpolitischen Systems in Ungarn für die -Aufhebung der Pfandrechte zu haben ist. Diesen Standpunkt teilt auch die große Entente, und daher wurde Ansuchen Ungarns um Aufhebung der Pfandrechte der ungarischen Sektion der Roparations» kommissicn übergeben, damit dort die Vertreter der kleinen Cmente ihre Anträge in dieser Richtu>ng f o r m ulieren könnten. Die ungarische RegierulNg wird daher notgedrungen zn' diesen Forderungen Stellung nehmen müssen und etz wird sich bald zeigen, wie weit Graf Beth- RegenmSmitet . . K 135.0001 LelneHWEB-en, VMasc««wat*eK, ü Stoffe, Wäsche — sehr billSg B Schiff mann II., Taborstraße 48 Telephon 47-1-79 | En gros En detai§