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Wiener Morgenzeitung · 1923-05-07 · Heft 1520 (7.5.1923) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
5 (1923)
Issue
Heft 1520 (7.5.1923)
Date
1923-05-07
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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^■11. .— Me», Wittttt MorgmrzeUmtK. M. 1520 Monates in Oesterreich Reglemeut für die Wahle» von Delegierten zum NonMeNümgrek. W Grund des 8 38 des OrgamfotiollMatutS und der des 1L. ÄrmMÄses vom l^i. September 1921, der vom 1. September 16W mrd des AMonLvon s..2, 0M- MN der Delegierten, zum ün Gmne der Kver Moder Jahveskon-- vom IS. IämM 1633 wLvd solEndes WahlreOement nit provfforffchL GMmgskrM dis «Mt nächsten Kongreß öe- WoA»n: BWoma von HanptwaUkoWMrssionen. '< § 1. 'AU. L. §Mer LcmdeZvsrbmrd mrd jede Landesgrrchpe mres Somdeck«baode§ hat am Begmne e-mes Men Kvügreß- «hves zur Lertamg der WcchlemgelögerchÄten eine HaupLkxchllonrnriffion O. W. K.) ffu Ulken, die WmrwMch <m§ Vertretern itter dom i&Ktoeföeitben LMdesveNbande, beKo. der Landesrruppe des Sonderveckcmdes angchöreNden Richtungen nach Naßgabe deren rmgefähver ZMem^Se bch-chen fall. Abs. 2. LavdeÄMlÄänoe sbenfa wie LandesMuppen von Londerveckcmden. 4» denen es Seine befandvven Mchtmrgm M, oder in bete« Vorstand die buchenden Richtungen entpvechend vertaten sind, können bchchließen, daß chr Vorstand lls H. W. K. M. Gdr solcher BesMrß bedarf der BrstätiMng »urch die ExeLÄive. Ms. 3. Die Exekuttee setzt den Tsruml fest, bis zu welchem ihr die BÄdung und AnsammensetzWna der H. W. K. beicmntzuäeben ist. § 2, M. 1. iÄmdeZverbmcke mrd Lcmd-sgruppen '^ndÄoerbürWen, bts tot Wrme des § 3, S >es OiMMrMmsftoKrts eine ÄTlbMsgemÄnschcO Men, diis die Abhalkm^ gemeinfaMer Kosgreßwcchlen Inhalte hat, bilden gememschaWch eine H. W. K. Ms. 2. Weniso ist von Landesverbänden und LaUdes- ^uppen von SvndetÄerbünden. die gemäß § 26, Abs. S und 5, res OrMMsotivnsstckjsrts zursamimen etee Wahlgmppe bilden, ÄNverstanÄich eia« gemeinfaMe H. W. K. ins Leben zu rufen. 8 3. Für Bevetee urch Gruppen von VeveiwM (Schekel- ,-ahlergruppen) in Ländern, in dmen?Än LarckeZverband betcht, hat dir WeLMve bchoaÄere BB^mrvungen zu erlassen. ß 4. Fn Beckünden, die eine Hanp-twahKomm^ trotz Aufforderung der ExeL»M>e bis zu dom gesetzten Dermin nicht ^bildet haben, kann die EMutive ©teert WaHMmmiffär m-it rllen der H. W. K. Mfallenden WufgÄben betmueu. Der Wchliommissär tritt m diesem ftöCfe in alle Rechte und Wichten der h. W. K. WMinstrmrtioum. § 5, Abs. 1. Jede HarMoMkomimWon hat für ihr Geriet auf Gnmd dos Orgornsationsstatuts und dieses Wahlrestlements eine WiMmIfteuL-wn auZUtarbeiten. Abs. 2. Die WahlÄOrALtivn D von der H. W. K. der Exekutive nvteMeÄen und «n pMaz^ven. Ws. 3. Kür H. W^AommWonen. die trotz ÄMordermnz >urch die ExeLrtÄs sine WMtrrstruktAn in amWnesfene iricht verd-ffetEchen. ^t die EMZntivr das Recht» eine NsteM-wn zu eckAen. FeUetzrmg der DÄeWvctemM. SL ich tag. Z 6. Mr die BepÄMMrrW der Kongreß, beKo. der Dwdreter zur? ver § Ä und 41 des aate vor EröfsiWMg des KongoeWs. jereuz Liegende Tag aks Stichtag. Ms zu diesem Tage sind die Lche^elgelder an die ExeEmivr zu b-?zahlen und mit ihr aibzu-- cechnen. § 7. Wenn das Wahlverfahren es gestattet, (farm dieser Endtermin bis emen Monat vor dem Kongoch verlängert werden. Ausschreibung der Wahlen. § 8. UnmAtMar nach Maus des in § 6 Geziw. in Ausnahmefällen nach Maus des in 8 7) Henannten Dermin-es hat die Exekutive die Zahl dar emgezahlten Schekolim und die-gemäß dem OrMniffaLiousstatut auf seden Lartdesverband, auf iede.Landesgrüvve eines Emtderverbändes sowie aus seden Verein. Gruppe von Vereinen <in Landern, wo kein Landesverband bchcht), bezw. aus Me WaMgrup-pe entfallende Zahl der Delegierten zu vosofferÄKcheu. Bildung von Wcchhlruppen. 8 6, Abs. 1. Die Landesverbände, Landesgvuppen von Sondevverbändrn sowie Vereine und Gruvven von Veveiuen <Sch?belzMergrupPen), die auf Grund des 8 W, Abs. 3 und 5, des OrMNsationsstatets sich mit einander zu einer WMgruppe voveittWen wollen, halben diese ihre Veretebarrmg Äs spätestens einen Monat vor KonMeßbleginn der Executive anzumelden. Sie haben gg-eichzöterg (fvferne dies nicht schon zufolge des 8 2 geschehen ist) eine gemeinsame H. W. K. zu W>en und ebenso die V^linst-r-tMon einer ihrer bisherigen H. W.- Kvmmrrsqian für eine gemeinsam aLMPtierte zu evWren. Abs. 2. Ist eine solche ÄmnÄdnng bis M einem Monat vor dem KongveßbeMm nicht erfolgt, so hat die Exekutive gemäß 8 26, Punkt 3 des Or>gcmisations>statuts die Zusammenlegung von Wahlgruppen vorMnchmen. für fede Wahlgruppe eine gemMnsame H. W. K. zu bestellen und eine gemeinsame WaWnstrUktwn zu erlassen. Wahkterulin. 8 10, A'bs. 1. Die Wählen müssen so statGmden, daß die Termine des WahlreälemLnts eingehaLten werden Wunen und 'daß die Ergebnisse der Wahlen spätestens Mn Tage vor Eröffnung des Kongreßes beim Bureau der Exkutive eingehen. Abs. 8. Die H. W.-KvmmDion hat für die Wahlen auf ihrem Gcibiete den Wähllermte so sestzusetzen und so rechtMtig befanntzugeben. daß die Wahlen entsprechend diesem Wahlreglement durchgeWhrt werden Wnmn, Wahlorte. § 11. Jede H. W. K. hat so früh als möglich die Orte zu bezeichnen, an foenen der Wahlakt vor genommen werden soll (Wahlorte) und dies kundzumachen. Bei Aussetzung der Wahlorte ist auf.die Beguentl-ichkeit der Wähler Rücksicht Mt nahmen. Wahlleitung. ß 12, Abs. 1. Wr seden WMort ist seitens d.'r H. W. K. ein Veran'ttvortlicher Mählleiter zu bestellen. Jede an der Wähl beteiligte Richtung ist bicreckstigi, nach Maßgabe ihrer -ungefähren ZMenstärke Vertreter in die Wählleitung zu entsenden, die -dem WahKeiter zur Seite stehen. Abs. 2. Der Mählleiter Hat die Sr-im-mzettel und die ärgeren Dokumente in Ordnung ‘,n verwa'hren und zur Verfügung der ihm übergeordneten W-echlbehörden zu halten. M».L»«°»«LLL WVien Morgen Dienstag, den 8. Mal LJ., 8 Uhr abends, findet im Reichshol, II., Praterstrasse 60 ein grosses Statt 10083 RED NCR i Sr. Ehrwurden Herr Oberrabbiner Moses Glasner, Kteusenburg Juden, erscheinet in Massen! Zeder Jude zeichne nach Kräften Beiträge für de« Paläftinagrnndfonds! Friedrich SaM-Scwaden' HAeutWsterreWM DcngeS-Ze^ tnnig^O, PrMrist Richard Weiß („Neue Freie Presse").; Revisoren wurden: Chefadministrator Ignaz Gruenbevg (,-VoM* Wählerlisten. 8 13. Die WchRnstrMionen sollen Bestiumvungen Wer dre eventuelle -Auflegung von WähleÄfften smoie dÄeniKon- Lxolle und RüWgsstelkmg euthaUen. Unnüttrlbarkeit -er Wochkm. 8 11, Abs. 1. Die Wahle» der Delegierten (und Ersatz^ delegierten) zum Kongreß find drreW (§ 27 OrgM'isationZsfakut), d. h. sie werden von den zur Wahl berechtigte SchMlzMevy (§ 33 OrgcmtWÜMsstatlrt) WmMelLar Vovaenommen. Niemand ist b«echtLgt. sm Namen etelvs. anderen WWers odev mehrerer» Wähler zu wählen. Ms. 2. AnsnohmLn hiervon Warnen nur, wenn autzevgewöhnliche Umstände hierfür sprechen, von^der Executive 4m ElNvernehmLtz mit dem PrälsidMM des A.-E. HugÄcPen werden, sofern ete entsprechender Antrag spätestens einen Monat vor Eröffnung des Kougreff-rs bei der Exekutive etetrisft. ^ne solche Ansnähmsverfügun^ ist sowohl von der Exe§u>tive wie von der ^uptwchffmtMnssion rechtzoEg bvr der Wahl M veröffentMhen. OefferMchkett des Wahlaktes. § 16. Die WaWn sind geheim. Der Wahlakt mrd. die Ermittlung Das Ergebnisses haben öffentlich zu erfolgen. Rünchvit der Wahlen. § 16. Die H. W.-GouMvUmn. Wcchlvorstände und Wähll-eÄungen sowie alle ziomstischen Gchörden haben sich sicher Einflußnahme MMnsten öder zuungunsten einer sich bewerbenden Person ode r Ltste zu enthä ffen. VerhinLeNM.q mehrfacher WahlrechtsausWung. § 17. Die WicchUeÄungen haben Maßnahmen zu irefjfenv die eine. ordnMNgsgMmße Ligitinnerung der WWer gewWclefften .und eine mehrfache Ausübung des WaWechtes verhindern. Vomahme der Wchleu. 8 1L. Für LaudestMLLnde. Landesgruppen rwp verbänden und Wählgruppen, die ümr einen Delegierten Kr wWen häben (§ 8) gelten Wgende BeMmmungerr:' (§Fm) (Fortsetzung im MvrgenbkaLü) Aus ÖÄT Welt. Budapest, 7. Mat Gestern fft bei Csepel ein Passagierflugzeng abgestürzt. Der Antiqmtotmchändler Samuel Mandl ist tot, seine Gattin» Tochter und Sohn, der Pilot tute ein Monteur sind schwer verletzt. Berlin, 6. Mai. Anläßlich der 95jährigen Gründnngsfeier der Gesellschaft für Erdkunde w-urde eine ganze RMa von österreichischen Gelchrten durch Au'^eichnungen gechrt. Die Korrespondenz Herwei meldet, daß die Festung Geroldseü Lei Ktlsstöin verkauft oder verpachtet werden soll. . f feine MMrsmk» Die Mittagstemperat-ur erreichte gestern bis Ä) Grad CeMrs in der Sonne. Der Magistrat hat her Partei der österreWischLN archisten, die am 10. d. im Sutzungsfaale des älten Ratl eine Bersammlung abhalten wollten, ohne Angabe von Q den den Saal Veüvetgeit r Die HausgchWn Therese Möslin ge r wurde durch , eigene Unvorsichtigkert in der Wohnung ihres Dienstgebürs mit dem Kopf in einem Speisoaufzug gepreßt und schwer verletzt, - Wäl)reud der gestrigen FÄtedvorstellung >im Barietv \ Ronacher ist ein ÄWisienversatzstück mngestürzt uäd hat den Bührmrarbeiter Anton Spatz in ger getroffen. Der Mfann erlitt einen Rippenbruch.^_ * ObervabAmr M. Gkasner in Wien. Der beLcmnte Ge-! lehrte.OberrcvWiner Moses Glasner aus Klalusenburg. dev als ÄorLämpfer des Zionismus bei den orchodoxen WasM in SiebeMivgeu von aAndistischer Seite schweren Anfeindungen ausgesetzt war, ÄberpeE, wie schon berichtet, Mch Palästina. Auf der DuvchreGe nach Trieft wted der betagte und Ve-Mente FreunL -unserer Bolkssache beute um 9 Uhr abends auf dem Wiener. LMxchrchofe eintroffen und morgen Dienstag um 8 Uhr abends im Saäle des ReichHof. 2. Bez„ Praterstmße Nr. 60, sprech-en. Me Verchrer des mustren Gastes werde» ersucht, zum Empfang auf dem Qsvbahrchvf zu exftfjeteen, * Bereinigung der österrreichifchen Tageszeitungen. Samstag den 5. d. fand m Wien die 6. ordentliche Generalversammlung statt, an der die Vertreter der Weiner und Jäudervresst zahlreich terlnähmeu. Rach Erste tbuug des Tät-WeitslberrchieZ sowie «des Kassenberichtes fanden die Neuwahlen statt. Es wurden gewählt: Komilwerziawat Emrs Bösbauer HMeue Zeiecker („ReWpost"), und Diektor Josef Wurz (,MÄbLiter-Zeitung"), SchrüHühver; Rat August Kirsch HMMigkfaitK-WMblfatt") und DirÄtor Ferdinand Rath (Steyrermiüihllverlag), Schatzmeister. In den Beirat wurden enilsendet: Herausgeber Leopolld ListWütz und DireLtor Heinrich Kuffcheva (,M>onen- Zertunig"), Äerwältunosrat Franz Pichllier hMvues Gw«er Dagsölatt"). Direktor Josef Nedwed h,Wiener Allgemeine p innig"). Zn Schiedsrichtern wurden bestimmt-: Ch-efadlniniswator Hugo Negnis („Neues Wiener Da^bfatt"), EhcifadmMistrator Alexander Geller („Wiener Morgenzertuug"), Chefodlministrator Ignaz GMenberg („VolMzeitung"), Direktor Pvchgesetz und dessen derzeitige Anwendung. KlMmerziailmt BöÄäuer referierte über sie PapierbewirtMaftunig. Eine von Km voMM;agene Resolution, d« die soifoMge AMMug deS Papierexports forderte, wurde einstimmig angenomneu. Zer Hammzt NMgisrt Von Dr. StmÄ B«r. Erste Hilfe bei UnMen. So oft man als Arzt zu einem Unfall, einer Wer». Wrng, einer Verbrennung, Vergiftung, LHnwacht iodet ähnlichen plötzlichen ErkranknnMuWcken gLrufen wdÄ, hat man stets Gelegenheit, die Rat- und Kopflosigkit idch Umgebung zu beobachten. Man solle glauben, daß sich Ängehörigerr in erster Linie mit denr VerüngUckten bemühen, meist entstcht aber ein wüstes Geschrei mrd Gejohle, die Nachbarn werden herbsigeLuftn, erMen den Raum, bedrängen den Kranken und rauben ihm die geruM frische Lust, deren er besonders bedarf. Jeder laust eigennrächtrg nach einem Arzt, mrd früher oder spatex — für die Angchörigen meist sehr Mt — erscheinen meist wehere Aerzie, van Lenen sich jä»r MorMssig stndÄ, aW Mr orfavt Wecken mu ß. Die Oberste Bedingung GM UnKückssallen im Hanse größte Ruhe und besonnene Mbernahme dev Mhrmch durch ein energisches, am besten m dev HrMeistnng ausgMLÄes Mitglied. Der erste Auftrag M der rasche» Be- Nchmg eures Arztes, die man am zwecknaßigstm einer verständigen, mit de» umwohnenden Aerzten vertrauten Person überläßt. Bei größeren AHällen verständigt man am besten telephonisch die Polizei cder die RettungsgesÄlfchaft. Die eÄva herbeigeströmten, durch das Eveigms angekockte», aber nur die Hikfefeisiung sÄrenden Rachbaw lasse man den Raum, wo der Patient liegt, räumen und oMrÜeve sich, warum es sich beim Berunglückten handelt. Me erste Hilfe erstrecke sich Vei ^Wesenheit des Arztes darauf, nichts zu Mdrrnchmen, was dem Verletzten, Ohnmächtige, VerLranr^n, Erstickten ussw. schaden Kunde. Die ÄdHNft wird M im allgemeine darauf befchrünLen^ die mmMeLüav ' dvähenöe Lebensgestchr «cksuhoLen. Das kann in einem Fall durch VevsiLrcklnD-VÄle BbutMung bei Verletzung großer ' Blutgefäße, ein anderes Mal in dev raschen Vorbereitung zum Abtransport in ein Krankenhaus bestehen. Die größte Aufregung im Hanfe schchst ein mit; plötzlichem BewiMeinsderlust erlchergGmdev Unfall. Es ka nn sich da um eine gewöhnliche Ohnma cht infolge Erschöpfung, - Schreck, verdorbener Lust oder Werftcmdener. Aufregungen und Aevgevmsse handeln. Der oder gewöhnlich die Ohmnächtige G bläß, pulslos und atmet oberstächlich. Das BewußMn ist ^Plötzlich geschwunden. Man wird bei blassem Gesicht, wo es sich um eine Blutvevarmung des Gehirns 'handelt, den Ohmnächügeu mit üesliegendem Kopf und erhöhten Beinen lagern, alle beengenden Kleidungsstücke (Müder, Kragen, Mruimpfbänder, Hosenträger) lockern, bezichungsweise durchfchneideN und durch Oeffnen des Fensters für frische Lust sovgem Man reibt -das Gesicht mit kaltem Tuch ab, massiert Hände, und Fiche und reicht als ReiMittel KoffwEswopstn^ Essig oder Ammoniak zmn Riechen. Bei einfacher Ohnmacht begiMt der Paüent sich rasch zu erholen, man reiche ihm dann einen Trunk Wchen Wassers. Eine plötzliche Ohnmacht bei Älteren Pe^onen,' die <m ArterienverkMlng oder Herzfehler leiden, ist meist <u^ Me Gchrrnblutung zurückznführen, sie gchlt meist mit gerötetem Gesicht einher, weshalb der Befallene mit leicht erhöhtem Kvpf gelagert wecken solle. Man sehe vor Rückkchr des Bewußtseins von jeder Darreichung von Lebens-. nMÄn öder Nahrung ab, da sehr häufig SchluMhmungen bestehen. Man lege Msnmschläge auf Kops und Herz« gegend, verdunkle das -Zimmer und ÄberWe alles. wMre dem Arzt, Bei vollständiger BewuMosiWrt, Äe nÄ Muskelkränrpsen befunden ist, liegt meist Fallsucht (EpÄepM) vor. Der Kranke schlägt mit Armen und Beinen aus, Schaum tritt vor!den Mund. Auch hier lagere man den Kranken entsp rechend und schütze chn vor Verletzungen Mn warte ruhig den Anfall ab, befreie die etwa zwischen den Zähnen eingeklemmte Zunge durch Einschieben eines HolWckes, Spatels und dergleichen. Alle anderen MaßnHmensind überflüssig. Bei ErstickungAgesichr durch eingedvungem Freindkövper in die Luftwege ist rasches Handeln besonders notig. Bis zum Emtveff-eu eines Arztes, den man immer rasch' über das vorgckällene Ereignis unterrichten soll, damit er das nötige iArstrumentarimn mWbviuge, fahre man nrit dem Zeigefinger in den Rachm und trachte, den Fremdkörper herauszuholen oder, wenn es -sich uM keinen spitzen Gegenstand handelt, ihn in den Magen hinabzustoßen. Ost hilft das Schlucken eines festen Bistens oder gelingt die Locfarmrg des Fremdkörpers durch Schläge auf den Rücken. GROSSE OKKASION Regenmäntel . . K 12S.Q0® Leieieuwaren, Wasehwsresi, Stcffffe- Wäsche — sehsr Schiffmann IL Taborstraße 48 Telephon -47-1-30 En giros En detail

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