Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 5 (1923)
- Issue
- Heft 1448 (23.2.1923)
- Date
- 1923-02-23
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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rf •«'V ■„“«y WMMWMBVWWMWWWW je» s T fim^iiiu I “'"'j.ffiUK. gttiteg ^imm \ •+&'* vy^yy»-* •** Wiettpr WyMttzettunsi. ■23. FebM6 1923 M.1W Las PogrmMen im Gerichtssaal. Ser Hakenkreuzler als Rechlsftraktikant. Box dem Strafbrzirksgericht 1, Einzelrichter Landes» ALnchtSvat Bruno Fuchsig, hatte sich gestern der RechtS» anwalt Dr. Hugo Strauß. über eine Anklage der StaatsanUraltschaft wegen Amtsehrenbeleidigung und die' Privaiklage des Rechtspraktikanten Dr. Hermann Roeder zu verantworten. Der vom staatsanwaltschaftlichen Funktionär Dr. Freiing er vertretenen Anklage lag der folgende Tatbestand zugrunde: Am 27. November 1922 hatte beim Zivillandesgericht eine Sireirverhandlung stattgesunden, bei welcher der mit dem Hakenkreuz g,'schimmle Dr. Hermaint' R y rd er als Schriftführer täng war. Bor Eröffnmrg der -Verhandlung erklärte, der Angeklagte Dr. Strauß. er lehn« den Schriftführer Wegen Befangenheit ab, weil er das Hakenkreuz trage. Auf Befragen des Richters begründete er feinen Antrag dahin, das Tragen des Hakenkreuzes im Amte sei ein Uns ug, mit dnn,einmal gebrochen werden müsst. Der vom Gemernftdrat Dr. Leopold Plaschkes verteidigte Angeklagte, den auch zur Wahrung der anwalüichen Inmrmntät als Vertreter der Rechtsanwaltskarwner deren Vizepräsident Dr. Emauuel Eckel unterstützte, verantwortete sich dahin«, daß er als Anwalt und Jude und als Vertreter eines jüdischen Klienten nicht nur berechtigt; sondern auch verpflichtet war, einen Schriftführer Äs befangen abzulehnen, der ein znm Hasse gegen das Judentum aufreizendes Abzeichen trage. Mit diesem bei vielen Aemtexn geübten Unfug, daß Beamte im Dienste das Hakenkreuz tragen, nchsft aufgeräumt werden. Ihm sei die Person und die. Amtsführung des Schriftführers gleichgewesen, er habe nur die gerechte Sache im öffenlichen Interesse vertreten. Der als Zeuge vernommene Vorsitzende der VerhaMung vor dem Zivillandesgericht, Qberlandesgerichtsmi Dr. Wilhelm Krauß, Märte, er wisie nur, die Abkehnung sei wegen des Hakenkreuzes erfolgt urch es sei von Unfug dir Rede gewesen.Seine Privatmemung über das Verhalten des Schriftführers hohe er nicht äußern tvollen, er hätte wahrscheinlich, wenn er das Hakenkreuz früher bemerkt hätte, den Schriftführer veranlaßt, es abzMgen. Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt Zeuge, es exrsüere Me Verfügung des Grrichtsprafidiums, welche das Tragen von Hakenkreuzen verbiete, er habe einen diesbezüglichen Bericht erstattet, doch sei noch keine Entscheidung erflosstn Der aL Zeuge vemommene Anzetzer Dr. Ro-rfter, bestätigt den Inhalt der Anklage unb gibt an, daß er das Hakerckreuz schon früher während seiner Tätigkeit beim Bezirksgericht Währing ununterbrochen getragen höbe. , BerteLiger Dr. Plaschkes'beantragt zum Beweis dafür, daß daß Tragen des Hakenkreuzes ein grober Unfug fei, der sich gegen das Interesse des Staates richte, weil die Hakenkreuzler Vertreter des provokanten, impfenden, vöMschsn Antiftmitismus unf einer Gewaltpolitik seien, welche Oesterreich befMr, die Vernehmung der Zeugen Hofrat Dr. Tandler, Leiters der Staatspolizei, und des Nationalrätes Dr. Julius Deutsch, welcher das Wirken der Hakenkreuzler in einxr instruktiven Broschüre richtig geschildert habe. Der Richter lchnte diese Beweisanträge ab, weil ihn die Be-- deutung des Hakenkreuzes nicht interessiere. . ’ Nach den Äusfühnrngen des Staatsanwaltes erklärte Privatanklagevertreter Dr.' R re g erfür Dr. Walter Niehl, zur Ablehnung fei kein Anlaß gewesen. Das ganze war ein Feldzug politischen Hasses gegen ften Schrififühvrr einzig und allein zu dem Zwecke, um Rache- Politik in den Gerichtsftal zu bringen. An der Bestrafung des Angeklagten liege ihm nichts, sondern nur daran, ftaß durch das Urteil und den SchrrldsPruch das Hakenkreuz für richterliche Funktionäre als zulässig erklärt werde. Dr. Eck e l betonte als Vertreter der niederosterreichischeu Rrchtsanwccktskammer, daß im vorliegenden Fall Dr.^ Strauß sein« Pflicht als Anwalt voll und ganz er^ Mt habe und nach dem Gesetze durch die Immunität, gedeckt sri. - Hierauf ergriff zu einer formell^ und inhaltlich glänzenden Verteidigungsrede Gemeinderat Dr. Plakchkes das Wort, der unter anderen airsführte: - Die m\ § 68 des Dlaatsgesetzes genannten Peosomn, welche Geschäfte der Regierung besorgen, genießen erhöhten. Schutz als Vertreter der Staatsgewalt. Diesem Rechte entspreche aber auch eine erhöhte Pflicht und der zweifellose Anspruch der gesamten Bevölkerung auf strengste Objektivität und absoluteste Unparteilichkeit jeder Behörde. Oie es mit dieser Unparteilichkeit des Beamten nach innen aussteht, vermag niemand zu Prüft«. Keineswegs aber darf nach außen Parteizugehörigkeit und tvmit Parteilich- *) Auf Befragen der Verteidigers Dr. PkaschkeS. ob dup Zeuge sich erinnere, daß er ftM das Benchmen des Doktor RaWr gls ungehörig bezsichvete. «MwortÄe Zeuge (zögernd): „Kem,'wenn m es getan We, könnte es nur der ' :rn e inß r P r i v a 4 m e i n nn g .gewesenftin". -- keit herpörgetreten. Das Tragen irgerch eines .Abzeichens, welcher Partei ichmestdurcheineu BOmten während des Dienstes. würdigt. daß Amt herab unft .bedeutet, groben Unfug. Gilt dieSJroft jedem BeMten, so trifft eS sm erhöhten Maße Ar die richterlichyMFunktionäre W/welche! heute die hervorragendsten Stützen dieses armen Staates bilden. Fallen einmal: diese Stützen weg, muß her Staat zusammenstürzen. Wer. das Palladium der rechtssuchenden Bevölkerung, das Vertrauen zu ihren 'Richtern verletzt, vergeht sich gegen die Hntereffen der Republik. Die Unabhängigkeit des Richters nach allen Seiten hin, ist Vre wichtigste Garantie. einer g-eordneten Rechtspflege. Deshalb habe der Staat in seinen VerftssungS* und Prozeßgesetzen die größten SichevuMn für die.Unabhängigkeit und Unbefangenheit der. Richter aufgestellt, insbesondere auch das Ausschlicßungs- und Ablshnungrecht gegen richterliche Funktionäre, das schon bei. der geringsten Besorgnis der Befangenheit gegeben sei. Die politische Parteistellung eines richterlichen Beamten,, sei ihm selbst überlasten. Bor und nach seiner Amtstätigkoit könne ar tun, was er wolle. Verderblich »nh ab-! zulehnen aber sei jede pronortzierte Art öffentlicher Schaustellung der Parteigrsinmwg währntd der AmtWttgkeit. Die hohe eth^che Bedeutung des Ablehnungsrechtes habe der Angeklagte als Anwalt richtig erfaßt.und ohne jede j Absicht, den Schriftführer persörckich zu kränken, im Sinne des Gesetzes unanfechtbar zum Ausdruck gebracht. Dazu . kommt noch, daß der Angeklagte ein jüdischer Anwalt sei. und im konkreten Fall als Vertreter eines jüdischen Klien- \ ten im Sinne der Anwaltsorvmmg alles vorzubringen! hatte, was feinst' Vollmacht und seinem Gewissen nicht widersprach; die inkriminierten Aeußerungen stien durch die IimmuniKt des Anwaltes vollkommen gedeckt.. Dr. Strauß habe nichts als vie lautere Wahrheit gesagt. Man muß aber auch der Frage naher treten, warum gerade das Tragen eines Hakenkreuzes im Dienste eyr grober Unfug ist, dir nlcht geduld tt werben kann. Das ^HastnkMz ist tzas Symbol des aktiven, kämpfenden, provokanten, deutschvölkischen Antisemitismus und wird als Ausdruck des Haffes und der Verachtung gegenüber der. jüdischen BevöLkenmg grtvagemVom Standpunkt des Staates ist es das äußere Merkmal eines viel tiefer sitzendest' UdbW,:^''.-wirfl 'unter feinem Schuh unerhörte 'Gewalttaten hWanßeN werden und in dieseür Zeichen die Interessen unseres Slaatrs nach ihnen unv außen stets aufs neste geschädigt werden. Fn Wien, der KtaLt der Lieder und der Gemütlichkeit^ wechg in letzter Zeit hie fremde Meinung mit Änmmiknüistln und Stinkbomben von, den HakenkreGstrn hekämpft ... ' Richter (unterbrechend): Ich lasse poMische Erörterungen nicht, zu! ^:Dr. Plaschkes: Urrd ich lasse mich von Ihnen in meinem Verteidigerrecht nicht einschränken. Ich werde hiev pflichtgemäß ausführen, warum das Tragen des Hakenkreuzes' verbrecherischer Unfug, ist. Im Zeichen des Hakenkreuzes unl^ durch Verlockung; verantwortungsloser Führer werden gutartige Menschen zu Wüterichen und eine BevylkerurMNasst wirft gegen die anere in unerhört Her Weise verhetzt. Wenn es nicht Unfug ist, als richtevlicher FrrnktionÜr in öffentlicher Verhcmlung ein Abzeichen .zu tragen, das beim ruhigsten Beschauer lebhafte Unruhe anslöstn muß; lvas ist dann noch Unfug? Dieser Staat braucht innere<Ochnung und Ruhe. Die von außen her entfachte Agitation untergräbt ihn. Oesterreich muß jedem Dank wisst», her auf hissen schädlichen Zustand hinweist, Rach emgrhsnder Besprechung fter Rechtsfrage sowohl bezüglich der Amtsehrenbeleidigung. als auch bezüglich der Pripaimcklage, fährt Dr. P l a s ch k e s fort: Die Nerven der Wieürr Bevölkerung, insbesondere aberder Wiener Judenschast, wurden durch die Hakenkreuzler in den letzten Monaten.aus harte Proben gHrllt. In Platten, Flugzetteln und Berfammlnngen wurde von den, Trägern des Hakenkreuzes der Ruf nach dtm Pogrom» ' ' bm1 Judemnord, erhoben. Richter: Ich verbiete neuerdings polittsche Er» örtevungen. Dr. Plaschkes: Ich kann es mir nicht verbieten lasten, wiederholt zu betonen, daß ftrs Hakenkreuz der bild* häfte Ausdruck einer GewaltPoliM ist, die sich zunächst gegen Juden, dann atze? auch gegen den österreichischen Staat richl-rt. Bon diesen GeWlen war ver Angeklagte besrelt, als er, durch den Anblick dieses Kainszeichens beunruhigt, seine gerechte Ablehnung des Schriftführers vor» brachte. Dieser Seelenzustand muß berücksichtigt werden. Der Gsgenstitr ist es aber nicht um die Bestrafung dies Dr, .Strauß zu tun, sondern nur darum, ftr;rch das zu fällende Urteil einen . . Freibrief sür jeden richterlichen Frmklwnar zu erlangen, die richterliche Estrade mit drm Zeichen betreten zu dürstn, in toelchem jeder gute Oesterreicher, insbesondere jeder Jude, -Pie schwerste. Beleidigung erblicken muß^ Der kamPstM. AnsistMikisMs will ym anchM Gerichtssaal einen Steg provozieren und daö. ist die ungeheure! Gefahr dieses Prozesses, Diese Gefahr muß sich der besonnene Richter vo^- Augen halten. Indes, wie immer > das Urteil auSsM- Dr. Strauß hat als' guter Oesterveicher,' als tadelloser Anwalt und als aufrechter. Jude gehandelt. Das kann ihnt zum' Stolz und zur Beruhigimg gereichen. Wenn Recht: Recht ist, wird er freigesprochen werden. " ' Der.Richter verrrrtnlte den Angeklagten zu eind't. Geldstrafe von 20^000 Krönen und führte in der Begründung an, Dr, Strauß habe keinen Anlaß zur Ab-' lehnung gehabt, er hätte in der Person des Dr, N oedea Gründe fiir fte Ablehnung finden undgenau präzisieren müssen. Das Tragen des Hakenkreuzes,' das vielleicht eine^ Taktlosigkeit sei, genüge nicht zur Begründung der M-j lrhnnng des Schriftführers, die den Porwurf fter Partei-^' lichkeit'und damit eine Kränkung LeZ. Funktionärs enthältL.j Gegen dieses Artest, das bei sämtlichen Juristen ftaZj lebhastHe Beftrmden erregte, wurde sofort die PeruftmA angomeldet. ' - --- . * > Der deutsche Staatsgerichtshof für die HalLNkrrnzlLr. Leipzig,' 21. Februar. (I. C. B.) Bekanntlich - wurdS nach der Ermordung Rathenaus in. vielen deutschm Bundesstaaten die Ortsgruppen des alldeutschen BerbmcheS. aufgelöst. Auf GxunV einer Beschwerde hat der Staatsgerichtshof die Auflosungsverfügungen ausgehob-^. und in seiner soeben erlaffenen Begründung unter anderem aus-, gefthrt: Dir Satzungen des Alldeutschen Verbandes bczwecken die Erhaltung, Pflege unft Entwicklung des -deM schen Volkstums. :Wenn der Verband-daneben auch für die, Wiederausrichtüng eines starken ftrutschen Kaisertums, eintritt und die jüdische Vorherrschaft auf staatlichem^ wirtschaftlichen und kubtuvellen Gebiete bekämpft, - so beweist dies noch nicht; daß der Verband sich gegen das Ge», setz zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 vor-- gangen hat. Ar erwaÄMÄe Wen. —is.. Wie«. 23. Fedru«. Weim die Anschauungen über die voraussichtliche Entwicklung im- Ruhrgebiete soivie im nahen und. fer-j neu Osten weit ausemandergehen und die Zukunft Guro^ Pas ftlbst für die bedeutendsten Staatsmänner und Parte!-! sührer in Dmckel gehüllt ist, so ist dies zum nicht geringstes Teils auf das Erwachen Asiens und teilweise auch Äfr'ckäSs zürückzusühren. Es sollte eben nicht vergefftn werden, da^ gerade jene Streitfragen, welche besonders seit dern letztem Weltkriege im Mittelpunkte der osteuropäischen, zentral^ europäischen und balkanischen Politik stehen und derent^ .wegen die hoftigsten Kämpfe und blutigsten Kriege geführt werden, für die Großmächte. England, Amerika und -Ja-! paneigentlich- Fragen untergeordneten Ranges sirch. Dep Schwerpunkt des.englischen Imperiums liegt bekanntlich in Asien, und das Streben der asiatischen Völker, sich tont Europa zu emanzipieren, ein Streben, Ms ebenso sehr! von der Türkeials von Japan und dom heutigen Ru^ land gefördert wird, hat für Großbvihannftn emeivtzch größere Bedeutung als die meisten Kämpft auf dem estro^ päischen Kontinente. Man kann daher auch einen stets zü^ nehmenden Jndifferentismus in Japan, Amerika und selbst in England gegeniiber den meisten europäischest Stteitsragen konstatieven, der nur. dort aushört, wo durch den Weltfrieden -die außerMroPäischen Interessen-und MK Wirtschaftsleben dieser Staaten gefähvdet sind, ''. v' Nachdem durch die politische Entwicklung der fttzie^. Jahre Deutschland und Rußland für eine Zeitsting als Konkurrenten in der Weltpolitik für England ausgoschielden sind, und Vovübxrgehend Großbritannien mit und Italien die- Interessensphären in Asien hat, bleibt I a P a n der gefährlichste Rivale Englands. Durch das Eingveifen Japans im letzten Weltkriegs war fein Prestige, in der asiatischen Welt sehr. gewachsrst und ftlbst den konftssionell von ihm geschiedenen Moham^ medanern erschien es zeittveise historisch berufen, die Stell^ .eines astatischen Piemont zu übernehmen, Japans schäH ster Antipode wgr und ist teilweise ^noch immer China/ ln dessen südlichem Teile Amerika Wurzel zu fassen' stesirebi, ist. Aber so wenig China auf längere Dauer einer japanischen Gewaltherrschaft sich fügen würde und so sehr es durch innere Kriege und Revolutionen bisher an seiner Entfaltung sowie an einem energischen Widerstand geger.r japanische Hegemoniebestrebungen verhindert war, für die Zukunft muß man immerhin mit der ernsten Möglichkeit! rechnen, daß es zu einer chinesisch-japanischen Berständi-,. güng und Kooperation gegen den europäischen JmPerialiZ». mus kommt. In den letzten Jahren 'hat man in verschieden neu europäischen Zentren die Unruhen in Indien mnd Aegypten sowie die Garung . in den Kolonialgebieteu der Entente auf die Minierarbeit japanischer Tlgitatoren' zurückgeführt, die sich angeblich seit dem Momente bemerkbar machte, als das englisch-japanische Bündnis einem englisch-amerikanischen Platz machte. Wenn aber in Japan wie in Amerika wit der ernste« Möglichkeit-eines über zwei Kontinente sich erstreckenden Krieges gerechnet wird und England'in eurem solchen Kriege zur Verteidigung seiner asiatischen Interessen auf seiten Amerikas eingreisen müßte/ dann ist es einleuchtend, daß sowohl Amerika , als auch Japan und England die Verteidigung ihrer außereuropäischen Lebensinteressen, ihres eigentlichen Exiistenzbedi-ngungen, unendlich wichtiger W scheinest als die Kämpfe des zusammenbrechenden Europas, England muß um so mehr eine zuwartende Stellung M« europäischest CnttvicklMg gegenüber einnehmen, als zarte Fäden Japan und Frankreich verbinden und mastin Lonhp.y