Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1391 (24.12.1922)
- Date
- 1922-12-24
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 2 Men, Sonntag asienet WArDUqÄit» «* 24. Dezember 1922 Nr. IM Her Wemieter. Sein« Rechtsstellung nach-dem neuen Gesetz. , Ton Rechtsanwalt'Dt. M. Reih. $B*' im wesenrlichL» vhüe BisPellM vö» irichumgs^gmsiLndrn in UnternMe Hegrbeaen DiietgcgensWd [botf der Bermreter nur Sine» Mietzins perlasig?«, .de'r'^vki-LltNiSrnätzig <em gesetzlich zukäfltzen-Mietzins eüt spricht, den '-er selbst dem Hausherrn bezahlt. Eine Erhöhung aeS vom Uniermierer z« bezahlenden Mietzinses ist nur m denselben Mtze Und in demselben Verhältnis zulässig, als der von seinem Der- Mieter an den Hausherrn zu entrichtende Mietzins erhöht ■ tosAett darf. Stellt aber der Untervermieter EinrichtungSgegenstände m größerem Maße bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so darf nur ein angem-esserres Entgelt, vereinbart werden. Dieses ursprünglich vereinbarte. Entgelt ist solange gültig, Äs nicht durch eiüe W« BtteinbarÄg dcht Ilntexvermiewr vom Untermiete: eineEr^Mg zutzsdAi^t wich^ Mer «Ny eine solche Vereinbarrluig -ist nur bann Äv^enb, wem» tsie durch die Umstände deS Falles Kepechtftetigt ist. Sollte über den Beginn der Metzinserhohung zwischen Untermieter M> Untervennieter frlrtc Vereinbarung erzielt werden, so ist die El> hshung des M'etzmsrs erst dann zu entrichten, bis die Miet» loirtntlffum über ihre Angemessenheit entschieden hat. , / - Auch für SaS NerhältniS der Untermiete gilt der Grundsatz. daß Mietverträge nur gerichtlich gekündigt .werde» Äunen, alekchgültig, ob der Meter oder der Vermieter Mydigi. Nach dem llyrrn Wortlaut. des Gesetzes ist eine andere Form der Künd'g'ing,- das ist der einseitigen Erklärung, das MierverbältniZ nrchr mehr fortsetzen Kr wollen, ohne jede rechtliche Wirkring. Emssrtig kam, also das Mietv^höltnis von einem der B-rtragtzteile nur durch gerichtlich^^ Kündigung, zur Amiöi'nng ^l'.-r'cht werden. Eine a lßergerlhUiche Kü »diguug kann daher nur dann rechtliche Bedeutung Hoven, wem.' s.e vom Luderen DorrragLreil. ausdrücklich «rngenommen und dadurch eine Nercinbqrung über die Auslosung des Mietperhältnisses «zielt wird. Hnrturch wird aber kerne Urkunde geschaffen, dis tzrüstveckt werden kann, sondern nur die Möglichkeit, auf Gruno der vereinbarten Tnnduung des Mewerhältnisses den anderen TAl apf Uebcrgabe oder Uebernahme des Mietgogensdaüdes nach BvendiHimg des Mietverhältnisses zu klagen. Geht «die Kündigung vom Vermieter aus, so hat divfsr, wie daS Gesetz einem dringende» Bedürfnisse entsprechend verbewits in der bei Geruht zu üebrreichenLen Kündigung di« MndiAUngSgrmck« kurz «nzustrhrvn, und zwar bei sonst^genr ÄMchluß. Andere KLMgungSgründekann er später nicht mehr MÄd machen. Eine Kündigung des Vernrieters «chm Angabe von MkAMr^grimden muß da- Gericht von vornherein znrLKvrüsen. Erhebt der Unter-mwler gegen die Kündigung Einw«MnrgLn, braucht er die Ginwnchuugeat nicht aüszüstHÄ ,««V Licht A» begründen. Es genügt, daß er «Navt, er schöbe Me» die MM^chz'd^'BeMsterS Cinwer^ngen. Ds^LuM der Untevatieter die Frist M Pnbringung i^r EmwendungÄr, ifo> Jan* chm der Richter, gegen die B-^äumüns der Frist MiVevsirrfttzmrg Mi Len vorige» Stand LstviNgen. Äsnn der Nmtermirter gegen die Kündigung des AnwrvermietsrS EvrwentmnMecho^ hat, so Hst der Mtervermieier nach-«- weisen, daß der von chm beneid m der Endigung geltend gemachte Ml^itzMdgSgvirnd WHächHch yogebsn isi. Wen« der Unkiwermister vom Hausherrn ftllbst die Enfcigsmö erhalt, so hatte diSher sÄn Uulrmrieder Mw' die unan- - genehme Stellung, daß d« gegen den Hauptmieter, «Ho gegen Nntervevmister, vvllstvEür gewordene Kütidigur^ auch tzegsn ihn, den AnternMer, dom Hausherrn vollfbreckt Weid« konnte, eS war chm aber'keine Sicherheit dafür -gegeben, daß er der KündMng des Hau^ermrechtzeÄig «nd mit Erfolg srtt- Mgmtrete» kormie. Nach dem ftüheven Gchetz bestcntd für bm Äntervermiäter, der vom Hckrsheovn Äe KLMgurrg erhalten hatte, nicht die PMcht, hiervon seinen Untermieter zu verständigen, und es konnte daher varkommen, daß der Unrermietar von einer, AwoUgsvollstreckung bis. Hausherrn gegen den HcmpLmieter und Untervermr^er, akso auch gegen sich selbst, Wer- ^scht wurde. Auch «ach doch jetzigen Mieteügchetz sind alle gtzgen bm Mister erwirAen MMichigungstt, RÄrmümtzsaufträge und RÄWmngSurtaÄ«&Qpti den Untemnstsr wirksam uyd voWMba«. Cs P aber,. mn der Uebvrwaschung des Untermieters vorzubougsn, im neuen Vdistsugesetz neu vornrdnet, daß der UM-rvernrieter, ^er vom Hausherr« gekündigt wird, hiervon, nämlich von ft*x KüMgung, die er echcLten hat, sofort seiinon Untermieter verständigt. Erhcht der Hcmptmieter, gegen die KLr^iM.ng, die er. vorn Hauchen« erhatten hat. ErnwenL-urWil, so kamt sein Unterrmeter disftur. Rechtsstreite auf seiten seines Untervwmie-ters Leitreten nröd die Kundiguing des Hausherr«, die ja auch gegen dm Umtym'veter vollstreckbar wer ^ben fcmt, .abw-chren. Im Wrigen gelwn auch für daS ' KWSVerhaÄÄS der Untermiete dieselben Mstzlnchen BestimirrMgen, wie sie für das VechÄtms zwischen Hausherrn rM Mieter gelten und wie sie von mir m dieser Zeitschrift bereits ausführlich behandelt imrrserr. Nur was die Miü>iguntzsgrürche bstrifst, so wäre hervor^ izuhÄen, daß im neuen Gesetz den besorLereu Beziehungen, hie sich aus^ der' Wchnungsgemevuschaft zwischen Vermieter Änd Untermieter ergeben könnerr, Rechnung getragen ist, indem das vmz Gesetz bei Untevmietverhültnissen einen besorÄer«'MMgungKgruzü> schuf. Bei UittwrmetdevhÄtrriM rst es nämlich «l» ein wichtiger Grund, der den Urvtervermieter zur Kü-rchigung berechtigt, anzufthen, wenn d^irch die Fortsetzung der Unter- .Vinte wichtige Interessen deS MüervermieterS berketzt würden, namentlich .wenn der Untervevmieter den Mötyegenstcmd für sich plbst oder für nahe AnHehörige d-ringsnd bsnötigt, oder Eifern ihm nach de-» Umständen die Auftechterhaltung der Wch- «UTrgsgLMeinschaft mit d«n Antermieteb billig« Weise »richt gugematet werden kann. Auch ist bei UvtevmiechechWMfsen «ine Berernbarmrs H^tottet,woMit zwischen den Partei«, also Zwischen Untervewmeter und Untermieter» «ine bestimmt be- Zöühnvte Tatsache, die Äs Meutjam für. dar MtervsrmjM W Wiener WWWG'U m gWIO«' l-tztz« TW. »U.chch«üch,jk,K l Rathaus Mpiff namens döt M>ischnätionalen! Gemeinderat Dr OMlich VaS Wort zu'tziOMWgeren , Auseinarrdev-etzung, in der er den Standpunkt der jüdischen Bevölkemng in der Heimatsrechts frage hräzisirröe. Er führte unter anderem au§: . Wir haben 'schon -Ut bet Genaraldebcktte durch wnj^ ren Sprecher dMmf hkvgewlrsen. daß Wir. Wü die P r a x i % k rr H^öj M a t rir ch t San L e r^e ge « hd bt t e n ernste. Beschwerden. zu.exheben haben, 'und daß rs unS biShet nicht gälu-ngen M/Whilfe zu schaffen. Es läßt sich tzicht leirgntzN, daß ott'Zahl der Ansuchen nur Aufnahme in den Hsimaiverbünd^UW um Zusicherung der Aufnahme eure.sehr gwße ist. nrch ich will gleich: vovaus-!schiSen,'E^M?.E.?Ws»rv.^e Behandlung der Ansuchen und von unserer Seite nichts eingewendet wird. Mas allerdings die Aufnahme solcher Personen.anbelangt, dir durch Option Bundesbürger geworden sind und mangels eures entspvecheMn Heimatrechtsgesetzes noch in keiner österreichisch« GeMinde, das Heimatrecht haben, wäpe es ziveSloD, ihnen das Wiener Heimatvecht M versagen. Den« sie werden, so bald einmal diese BechäÜuiffe gesetzlich geregelt feist': werden, sofern sie in Wien wohney, hier schon ipso jure das - He matrecht erlangen» ohne hierfür sine Aufnahmstaxe zahlen zu Muffen. Falls man heute solchen Personen Heim trecht verweigert, bringt man unnötigerweise die Gemeiner Wien um die AusnahmsMxert. ObwohZl' .solche iPersoni n Bundesbürg'.r vollen Rechts geworden sind, versucht n.,n doch vielfach, ihre Rechte zu schmäler«. Wenn es eine Moglich^it zu einer ( rsetzesveÄetzung gibt, sind leider unsere HoHschüle i hierzu stets bereit. Es sind uns wiederholt Deschwrrdr t zugekomme», iXltz Bundesbürger, die »och kein Heüm-trr ht in einer österreichischen Gemeinde besitzen, a n d e n % o ch s ch ul en als Ausländer behandelt werden. Man veAa.^gt von ihnen jöhere Kollegi-eng^ilder, läßt sie «icht zu drn Arbeiten in i>en Laboratorien zu, usw. Auch bei K e werbe a üSü b u n g e N' gibt es zahllose Schwierigkeiten. ES ist also nur-recht und Mig, t^ß-Bundesbürgern, t'e in Wien wohnen und um-das Mener Heimatrecht ansucher^ dieses ohne alle Umstande ««Liehen wird. Schwieriger ist dk Frage drr Zusichsrung der Aufnahme in den Wi-ertsr HeimatverbaM». Dieft An-. füchM siM» deshalb ^eWHLuW^wörbeni weil in der Gesetzgebung über M EtlÄugung der österreichischen- BundeSbürgerschäfi götv-Lzu < MtisAMMiniffe herrschen,-wtzA die Praxis gefetzchidrjtz u.Ä «n>^ sinnig ist, und wchl insbesondere die Praxis in der Behandlung der Fvemven mtt Hilfe des Sever-ErlaffxS geradezu umnögliche ' ZnstaM geschaffen hat und zur Qual geworden ist nicht pur für diejenigen, gegen die sie sich richtet, sondern auch fiir uns jiMsche» GeMeindärate, die.'sich kraft ihres Amtes mit diesen Angelegenheiten befassen. . In der Frage der.Erlangung der Bundesbürger-, fchaft herrschte bÄauntlich die größk Rech t S ü n sich erheit. Alle Angehörigen der SnkzeffionSflaaten mit Ausnahme Dalmatiens und Galiziens komrten durch einfache Erklärung Staatsbürger werde«. Ms der KrredenSvertrag von Saint-Germain Gesetz geworden tvar, sind rsinbige Bmeaukraten auf die Idee verfallen, daß mit diesem Friedensvertwg alle StaatsbÄrgerschastSeELrnngen hinfällig geworden sind. Das war eine auffiegönde GesetzN>idrigfeit, hat sich aber in. drr P r a x i s lecher burchgvsetzt. Dann kam' die ^rüchtigte A u S ke g un g deS Artikels Ly des - Friedeusvertrages durch den Mnister W a b e r. Wenn ein G r o ß d e n t f ch e r Minister wiVV, Halt er «8 nicht für seine Äüsgabe, dem Gesetze Geltung zu verschaffen, sondern geht ihm vor allem darum, die Berhältniffe fö zu gestalte», Wie er sie sich als Burschenschafter vovgestellt hat. Die Praxis Wabers war. so wunderbar, daß es in Wien Famklim gibt, i» denen Mann und Frau E drÄ Sohne durch Optron Bundesbürger gewoche« sind, ' die O p't i'o'n s e r t lat ung eines h i e r t e » Sohnes aber nicht angenommen wurde. mmnmmaaa Me Wü Möck zM e i G r ü p p e« von Petsomh^ denen dnH'ÄÜd geDtzchidMe Praxis ihre bereits, erlangte Staatsbürgerschaft wieder hr r g e s E a m oj i e.jt wurde. Eine dritte Gruppe ergibt sich durch die Bestim- .rmmg des - ' Brlluner Siaatsvertra-es, WNH^m''^siWtiK^''DMizll VorauSsetzMg ber W-' tion war^ Die. Angeh.rigrn aller dieser Gruppen haben, soweit sie ihr DomizA in Eien behalten wollen, ein MgreiflicheK.JMereffe daran, Bundesbürger M wechen, was ihnen nur. bei Erlangung des Heimatvechtes moAch.H. Und dann kommt die Praxis der Fremdenpolizei dazu. Diese tvar so unvernünftig, daß sie sich selbst ad absurdum geführt hat. Nttm hat unzwar . ' /-;-r itt Genf uahrgolegt, bie Flüchtlingsfrage in humaner Weise M lösen, und'der Bürgermeister hat nach dieser Richtrmg hin wiederholt Züsagen genracht, aber die Beamten scheren sich mn diese Zusagen nicht. So koiumt es, daß eine große Fähl vim, in Wiett seit Jahren einem ordentlichen Berus nachgeheriden Menschen immer wieder vor der Gefahr steht, abgeschafft zu werden und ihre Wohnungen zu der-. kreveM..... •/ .., .. . ÄuS allen diesen Tatsachen, geht hervor, daß e8 in Wien eine große Anzahl von Personen gibt, die ein Jnteveffe daran haben, in Wien das Heimatr'echt zu 'Mangen. Es gibt Personen, die schon seit« ch t Jäh re« protokollierte Kaufleute stptk, eine Menge Angestellte beschäftigen, dann gibt es Angestellte, die acht Jahre mrf demlelben Di-enstposten siyd, hier über weder das Heimatvecht erlange« zu können noch auch nüt vor Belästigungen der Polizei gesichert sind. Me diese Leute können keinen festen Boden unter ihren Füßn gewinnen, was durchaus nicht im öffeMlichen Jntereffe gelegen P uud^ dem sozialdemokratischen Programm schon gar nicht entspricht. | Was ist nun der Standpunkt des wmtsfühvirnden Stadtrates in Hetmatrechtchache-j Er weift er vmn sagen, was-er will—. fast sämtliche Ansuchen ab von Bewerbern» die nach dem 1. lupft 1914 nach Wien gekommen sind. Er macht dabei gar keine UnterfchiÄVe. DaS erkläre ich ÄS Mitglied fernes Ausschusses. Er, fragt nicht, ob die Betreffenden würdig sind oder Berückfichtigung verdienep. Ich Hache M bÄingtW"EinWck,,baß ' .' ^j zwischen du MetzrhÄt «vb der chrtsMchsozWe« Miub-r» hett , ein Pa kt dieses Inhalts besteht lÄer diß ein Beschluß 8er Mehvhett vorliegt. Wir veickangen durchaus nicht, daß jeder ausgenommen wird,^wir verlangen aber» daß ind r^ vidualisiert wird, Wir können uns damit keines--, falle einverstanden erklären, daß der 1. August 1914 das Schib»leih Ver österveichffchen Berwaltmtg bleibt. Heut« auf. den 1. August zurüSzugreifen, wirkt gerades lächerlichnoch dazu von einem Sozialdemokraten. I- - Die Einwenbungen R ich t e r s, daß Heim^MSq Werber, welche kerne Steuern zahlen» die Agenten usw< sind oder von d^r Severfchen Abschaffung betroffen wur-. den, M Aufttahme u n w ü r d i g f i N d, ist unerhört. Wrr . tverden uns nie damit einverstanden erklären, baß -iä.WchaKn^^imf.Grpnd.der. Sever-Ordnung vm Hindernis für die Aufnahme sein soll. D« AuSrebr« des StadtrateS Mchwe sind fo hinfällig, daß auch viele feiner eigenen Partsigsq «offen ihm die Gesolgfcha.st versagen. DaS sollte ihn b«-. lehre«, wenn schon Hchts «indeveS. . Seine Rechtfertigungsversuche gegenüber den Arrgrrffe« meinrs Köllegen Dr. Plaschkes waren wohl umfangreich, über fadenscheinig. ES ist leichter Unrecht zu tvn ÄS es. zu verteidigen! Deshalb bleibt «S dabeiwas unser Genevalrrbrttzr'erklärt hat: Einer» Sozitckdemokraten, der sei« Programm soweit vergißt, verweigern wir dar Vertrauen. Wir E-- den gegen den Voranschlag der Gruppe 7 stimmen mw protestieren dagegen» dttß die Mehrheit dieses Vorgehen duQet. MeiM> H, von tzWMi» M WrchigWys- »der. Auf- WW.' wird. SW dem. Lode des. bichepilge» NnterpermietttS fft Äwe WchiMmg durch fon Hausherrn, Pie huch gegen den UntLMieter, wirkt, Mr. daM zulässig, wenn Pi« Wtzhnrchm« inicht mehr einem' wiDerchen WohmrnMedürfniS des iw'termieter8..viynÄ,^ ^^W biSher darin .woh»te,. ZusamMen^ffettd.ka»« also gesagt werdm, daß durch das «««> Gesetz d« Rechtsstellung deS MtermietinS, her duvch fei« BnhM-ten kenn« K^igMgSgmvd setzt, wesentlich gestärkt und gestskigt isi. /;.,V*V } : . RMffkAMM ®öW NS mmrnm totttlfyty B.) Die Hpysten Lnti- Wschen ÄuSschrettunge» rn' Mivwitz hatten »och ein blwttges NachstM: tznfWr «irres Wvrtwechsicks vor dem Lafe Monopol kam es za Hudenwerf'vl-güutzert W Ar SiÄtt, wobei ein Mischer Vanlier ans Rokwchr von seinem Ntwgwer GebMwch rnwAe mb de« Jvsmimiß SW8W durch dm HÄS schoß,. Ein verstärktes Polize^rufgeW. vex- Hüwtr weite« ZWchreitungen.. Es evfotzten verstziedeuo Verhastzmgen. AMemWche Etsrmtrnv-ir in MrMWLir. Berljn> S1. Dozerriber. (I. E. B.) Di« vor einige» Ta« gen in Potsdam unter der Parole ,/kampf gegen Inden" gegrünÄete Großdoutsche Arbeiterpartei hat ihre TätWott. auf Oberschlefien ausgchchnt. In den letzten Tagen trafen auS verschisdenen Gegenden Deutschlands militärisch ov-! ganifiertr Trupps, die rote Armbinden mit HakenkveW»! trugen, in Weiwitz Beuchen, Ratibor und anderen «Mv-! fchlchffchen Städtsn sin. Die Redmv dieser Partei critöttj off0n, sie stehen auf dem Böden der bayrischen natio-nalda echer diese "Mn Preußen Verbots»' ist, mußte Äch die-Örgamfation W eine« neuen RckneN mmmam mamm