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Wiener Morgenzeitung · 1922-11-19 · Heft 1356 (19.11.1922) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1356 (19.11.1922)
Date
1922-11-19
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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' I V'v-'-‘"'■■’V-"e:-.r■r-;!rrvr.vi'^"'-C:-r|■ -<?; '■ •1 ' " ' - "'Vi;V- "y: ' ■'■■ ' ' >• «eite S Wien, Sonntag Wiener Morgenzeitung. 19. November 1922 Nr. 1S66 Re Reform des rericht! vrs.js. ' p Bon Rechtsanwalt Dr. M. Reiß. Mt großem Pathos bekämpft die Sozialdemokratische Partei das Gesetz rm SaniernngSPlan, das die Regierung ermächtigen soll, das gerichtliche Verfahren zu reformieren. In dieses tönende Pathos stimmen ihr sonst fernestehende heäwrragende Juristen ein. Hort man ihre Reden, lieft man ihre Aufsätze, so glaubt man wirklich, wir streben der furchtbarsten Despotie zu, weil die Regierung sich vom Nationalmt die Ermächtigung erteilen lassen will, gewisse Reformen des gerichtlichen Verfahrens rm Wege der Verordnung durchzuführen. Aber diese Verfechter der Freiheit und diese Mawner der-Wissenschaft werden nicht imstande sein, ihre Hörer und Leser, tvenn diese nur enr genügend starkes Gedächtnis haben, irve zu machen. Denn diese Verfechter der Freiheit und diese Männer der Wissenschaft traten nicht in die Oeffentlichkeit, als im Kriege das Ermächtigungsgesetz geschaffen wurde, das alle Gewalt in die .Hand der Regierung legte und sie schwiegen oder spräche»: wenigstens sehr leise, als es kaiserliche Verordnungen waren, die der ersten Gerichtsentlastungs Novelle mrd den drei Novellen zum bürgerlichen Gesetzbuche die Kraft eines Gesetzes verliehen. Mit Freude wurde von ihnen die erste Gerichtsentlastungsuovelle begrüßt und gehandhabt, mrd doch entstand sie «ms einer kaiserlichen DerovdnuiH, ein Kind der Sünde an der damals geltenden Verfassung. Nnd.wie viel gesetzliche Vorschriften, ja sogar solche strafrechtlicher Natur, sind erlassen worden Es Grund der in: Kriege der Regierung eingeräumten Ermächtigung oder auf Grund einer kaiserlichen Verordnung, wieviel Männer, die sich jetzt km Namen der Wisienschaft oder im Namen der Freiheit dagegen wehren, -daß die Regierung durch ein Gesetz ermächtigt wirÄtz haben von einer gesetzlichen Ermächtigung^ Gebrauch gemacht, die sich selbst zunächst rmr auf eine karser^he Verordnung stützte? Auf die von der juristischen Kritik fast ganz verschont gsbliebene kaiserliche Diktatur folgte die Diktatur, des fortbestehenden Emmchtigungsgesetzes, und auf diesewäre bald die Diktatur des Proletariats gefolgt, wenn es nach den: Willen derer gegangen wäre, die sich heute politisch oder wissenschaftlich als Berkerdiger der Volkssouvevänität auffpielen. Nicht im geringsten wird au der Volkssouveränität gerüttelt, wenn einer von den'Repräsentanten des Volkes gewählten Regierung in einem bestimrnten Rahmen die Ermächtigung eingeräumt wird, bestimmte Gebiete des Rechtslebens zu verbessern, wenn nur das Wesen unberührt bleibt. Nichts anderes aber bezweckt das ErnrachtMugsgesetz. Es ist kein Eingriff in die Gesetzgebung, sondern es schafft nur eine neue Form der Gesetzgebung, leichter beweglich mtzd bequemer zu handhaben als der schwerfällige Apparat des NatronalrateS. Auch was über Inhalt -und Zahl der geplanten Reforinen in die Oeffentlichkeit gedmnM ist, kann von der Bevölkerung nur lebhaft begÄßt werden: Vereinfachung des Prozesses, Abschaffung überflüssiger Instanzen und Beschleunigung des Verfahrens. Jene Krütiker des Gesetzentwurfes freilich, die das Kritisieren erst gelernt haben, als es ungffohvlich wurde, haben bemerkt, daß dirrch die geplanten Reformen keine Ersparnisse erzielt werden und daß deshalb die Ermächtigung gar nicht in ein Gesetz gehöre, das die finanzielle und wirtschaftliche Sanierung bezweckt. Es sind dies jene Leute, die mit dem Keinen Einmaleins die schwierigsten Rätsel des wirtschaftlichen Lsberch zu losen glauiben. Auch wenn durch die Reformen nicht ein Mann und nicht ein Heller erspart wird, sind sie volkswirtschaftlich unbedingt notwendig. Denn was sich jetzt Rechtspflege nemü, ist oft nur eine unnütze Vergeudung v«m Kraft und Zeit der Bevölkerung. Zeugen und Parteien müssen oft stundenlang warten, bis sie daran kommen, Fahrten und Reifen zu Gericht sind oft vergeblich und müssen daher wiederholt -werden, ja, nur allzu häufig muß das ganze bereits durchgeführte Streit- und Beweisverfcchren von neirenr wieder durchgeführt toorbett, der Zibrlprozeß ist zu einen: Glücksspiel aus lange Sicht geworden, dies alles aus Gründen, die durch die beabsichtigten Reformen beseitigt werden sollen. Der unnütze Aufwand von Geld, Zeit und Kraft soll verhindert werden, die überflüssige Inanspruchnahme der Bevölkerung, die heute jede Skuäe zur produktiven Arbeit verwenden muß, soll aufhören, und darin liegt der wirtschaftliche Kem der geplanten Reformen. Ern einfaches, billiges, rasches und kurzes Verfahren ist rin« der vomchrnlichsten Bedingungen. für die wirtschaftliche Sanierung. Diese ist unmöglich ohne eine Rechtspflege, die mit der Nervenkraft, mit der Zeit iwtb dem Gelde der Bevölkerung spart und dem berechtigten Anspruch möglichst rasch und einfach zum Siege verhilst. An der Ueberpvüsuug des ersten Urteils durch zwei höhere «Berichte ist der Bevölkerung fast gar nichts gelogen. Betveis dafür fit, daß alle Gerichte, die sich die Bevölkerung unmittelbar selbst.schafft, di« Schiedsgerichte, regelrnäßig nnarifechtbac entscheiden. Wenn Handel und Gewerbe l^eute einen Rechtsstreit haben, so fliehen sie das ordentliche Gericht und unterwerfen sich lieber einem Schiedsgericht, das zugleich erste und letzte Instanz ist. Aber auch das staatliche Verfahren arbeitet auf einem großen Gebiete der Rechtspflege rmr mit ztvei Instanzen. Alle Streitigkeiten, die vor die Gewerbegerichte^ gehören, alle bürgerlichen Streitigkeiten bis zu einen: Betrage Von 5,000.000 K., alle Strafsachen begnügen sich bereits heute mit zwei Instanzen, und man hat keine Klage gehört. Rur für Zivilprozesse bei einem Werte des Streitgegenstandes über 5,000.000 K. und bei einigen anderen Streitigkeiten soll das Dogma von der Notwendigkeit dreier Instanzen unzeHorbac sein oder die Zerstörung den Untergang von Himmel und Erde bedeuten, weil einige, die sich urrsthlbar dünken, dieses Dbgma peMchen. An, SireMg-. Aus Budapest wird uns berichtet: 'Die Staatsanwaltschaft beim Militärgericht hat, wie seinerzeit das Zivilstrafgericht, gegen die Beschuldigter: in: Landau-Prozeß, obgleich ihnen der Mord an den: alte»: Lau-dcm uachgewiesen wurde, offenbar unter Einfluß vor: oben bloß die Klage wegen schwerer körperlicher Verletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt erhoben. Der Hauptangeklagte ist der. Oberleutnant Michael Danszky, der zu der» in der Arcklageschrift goger: rhu erhobenen Beschuldigungen in folgerrder Weise Stellung nimmt: Ich fühle mich bloß darin schuldig, daß ich Abraham Adolf Landau tätlich mißhandelte. Er sei an diesem Tage so abgehetzt geweserr, daß er, als er sich am 29. Novenrber 1921 in die Kelenfölder Käserrre begab, um Landau, zu verhörenj von der Leidenschaft so erfaßt wurde, daß er gleich bei seinem Eintritt in die Zelle der: alten Landau ab ohrfeigte und ihn zurief: „Sag' mit, du alter Jude, wie wagtest du es, mich durch den Abgeordneten Rn ppertbeim Minister anzuzeigcn?" Hierauf begaunr ich mit der Einvernahme. Der Alte leugnete, Spionage getrieben zu haben. Ich habe niemanden von beu übrigen Anlveserwen den Auftrag erteilt, daß sie ihn auch mißhandeln. Sie taten dies eigenmächtig. Die Misshandlung des alten Landau durch den Sipos dauerte höchstens zehn Sekunden. ÄLrhandluttgsleiter: Warum brüllte dann der Alte so lange? Danszky: Er brüllte unausgesetzt vom ersten Augenblick seiner Verhaftung Tag und Nacht bis zu seinem Tode. Wahrscheinlich - » « infolge der Toriurön, die ihm Sipos zuteil tverden ließ. Nerhandlungsleiter: Aber Sie mußten doch von allen diesen/Mißhandlungen Kenntnis haben? - Danszky: Sipos hat mir darüber nicht s berichtet. Im weiteren-Verlaufe gibt Danszky zu, daß er, als ihm bekannt worden war, daß der Honvedmiuister Vater und Sohn Lalldau und den gleichfalls verhafteten Lachtte .begünstigte tatsächlich erklärt habe, daß in der KelenfMer Kaserne der Generalstavschef der Herr sei und nicht der Honvedunnister. Deshalb habe er auch sämtliche erleichternde Verfügungen' des Münsters außer Kraft gesetzt. Ten jinigen Landau habe er nicht mißhandelt, es werden Zeugen hier erscheinen, welche die sadistischen Neigungen des Sipos bezeugen werden. Auf hie Frage des Berhandlungsleiters, was. ihn zur Mißhandlung des Landau veranlaßt habe, antwortete Danszky:M e i n Haß gege «diese Rasse, di« gegen mich gerichteten Beschuldigntdgen, »reine Verfolgung durch RuPPert waren die Ursache. Der alte Landau wurde, vor: Sipos und Toth mißhandelt. Er habe bloß das Schallen der Ohrfeigen gehört, er-konnte sie nicht verhindern, weil das ganze von so kurzer Dauer war. Den jungen Landau haben Sipos und Becker mißhandeltt. Der Staatsanwalt hält dem Angeklagten vor, daß er gegen Landau auf Grund eines Wahrscheinliäfleitsocvdachtes wegen Spionage vovgegangen sei. Danszkh: Gegen ändere Personen lagen Noch geringere Spionagäverdachtsmomänte vor als gegm^Landau, mrd diese unschuldigen Menschen sind zwei Jahre lang gesessen und niemand kümmerte sich um sie. Staatsanwalt: Dir Mißhandlung Landaus in der Zelle soll also zehn Sekunden läng gedauert haben? Danszkh: Nein, so etwa 20 bis 25 Sekunden. Staatsanwalt: - Die Torturen und das Geschrei der Landau und Gefolge hat aber '.die Nachtruhe der g a n z e n K a s e r n e g e st ö r t, so daß die Offiziere darüber Klag« führten, daß die Kastrne bereits in schlechten Ruf geraten fei. Danszky bestreitet dies. Staarsaawalt: Wie lange hielten Sie sich mit Ihren Leuten in der Zelle des alten Landarr auf? Danszky: 1 bis 2 Minute::. Staatsanwalt: Konnte er m so kurzer Zeit verhört werden? Danszft)' Ja. Ich stellte die Fragen, er antwortete mit „Nein" und damit schloß ich die Enwernahme. Staatsanwalt: Das Verhör' des jungen Landau hat auch bloß 1 bis 2 Minuten gedauert? Danszky? Ja. Gin bis zwei Fragen rrnd dann begann tte körperliche Mißhandlung. Nach dcr Pause folgt das Verhör Dansz'khs über die weiteren Punkte der Anklage, wonach er am 29. September 1920 die gleichfalls verhasst gewesenen G u t m a n n und T i c i o n e durch Sipos mißhandeln ließ.. - Danszky ldazwi-schenrufend):. Hierauf kam: ich nur in geheimer Verhandlung antworten. Der vierte AnklagepuE bezieht sich auf die Mß- Handlung des Hugo Äaehne. Danszkh: Ich habe niemals in: Leben jemals geprü^ gelt. Der einzige Mensch?den ich mißhandelte, .war der alt« Landau. Ich erkläre, daß, als Sipos den zu.-jener Zeit ver> haftet gewesenen Oberrabbiner Lebowiez an: Barte riß. ich den alten .Herrn cwls den Mauen Sipos befreite, wofür'mir der alte Mann mit Tränen iv den Augen dankte. Ich hatte tvotz allem. christlichen Kurs nicht das Herz, mitanzusehen, wie einem alten Juden die gmueu Barthaare ausgerissen werden. Verhandlungsleiter: Warum Katen Sie nicht dasselbehit Falle Landau? Danszky: Weil ich in meiner Eher verletzt wurde. Staatsanioalt: Ist denn dadurch, daß Landau'mißhau« delt wurde, Ihre Ehre lviederhergostellt worden? Danszky: Meine Wut wurde menschlich ausgeglichen Verhandlungsleit-er: Der Honvedmirrrster hatte Ihnen aufgetragen, die Durchführung der Affäre Landau zu beschleunigen, und Sie haben dernwch nichts in ihrem Interesse untern onurren. ‘ ' Danszky: Ich erkläre n-ochnlals, daß, der Honvch» minister in der Keleufölder Kaserne übechaUpt nichts y* befehlen hatt«', iniib in: übrigen verbietet es mkr das höchste Staatsintcresse, zu sagen, weshalb, ich so vorgegmrgen bin. Aeußerst dramatisch gestaltete sich die KonftontierunH der Familienrnitglicder des ernrordeten Landarr mit dem Hauptangetlagten Danszky. Sanrtliche Zeugen sagen es Danszky auf den Kopf zu, daß er und Sipos den alten Landau crucocdet haben. Der BerhandlungSleiter gestattet jedoch nicht, daß die Affäre Larckan als Mord gualifizieri tverde. Unter Tränen wiederholen Ernst Landau und der Bruder des Ermordeten, Salonrou Larrdau, daß sie trotz aller dieser Einschüchterungen durch den Verhandlungs^ leiter ans Ehre und Gewissen erkläre« müssen, daß Adolf Landau ermordet wurde und daß Danszky und Sipos seine Mörder gewesen seien. * A» Aeuge Ke ASalf Lmdaur Krmsrtzmg. Aus Preß'burg wird uns berichtet: Dieser Dagg ist hier der tschecho-Mvakffche Austrruschgesarlgene Stephan^ Marknsik oingela:vgt, welcher in Budapest als Spioti ( verhaftet worden war uB 26 Monate in den Gefängnisses i Horchys hatte schMchten müssen. Ueber seine Erlebnisse berichtet Markvsik: Er sei so wie viel« andere das Opfer eures > Oberleutnants S z e n d r ö, der sich unter.verschiedenen! Namen als Vertrauensmann der Tschecho-Slowakei aus-- ‘ gab, wähverd er in Diensten des ungarischen Genevalstabes stand. Im August 1920 wurde Marftlsik in Budapest als Spion verhaftet rnrd in die Kaserne des Pronay-Detache« ments gebracht. Als er zum ersten Male verhört werden sollte, schftrg man ihn mit Gummiknütteln über den Kopf, bis er blutend zusammenstürzte. Dasi-n förderte man ihn auf, ein GostmÄnis abzulegen. Als sr er- Wrte, dich er nichts zu gestehen habe, fielen fünf Leuts über ihn her,- mißhandelten ihn und stießen.Hm Holzspane unter di« Fingernägel, worauf man ihm büschelweise die Haare ausriß. Diese. Grausamkeiten ftm*; den durch mehrere Tage wiedecholt. Hieraus überfiichrte man ihn ius Militärgericht, Ätz dessen Hof die Hinrichtungen stattfandm. Im Par-, terre dieses entsetzlichen Gebäudes befinden sich die ArmensündeHellen, anstoßend die Leichenkammer, worin, an einem Tage 14 Hingerichtete gebracht wurden. BomWlitLvgericht wurde Markusik zuerst zu fünf Jahren schweren Kerkers, bei einer zweiten Dechandlung znm Tode durch den Strang veMrtellt. So kam er Är di« ArmtzNsünderzelle, die unmittelbar an die des Adolf Landau grenzte. Markusik behauptet mit Bestimmtheit, daß Landau ermordet wurde. Er hat seine jämmerlichen Klage- und Hilferufe gehört, und durch die Oeffnung, welche dev gemeinsame Ofen der beiden Zellen fteiließ, alle DorgäGe in der Nachbarzelle gehört und gesehen. GineS MttternachtS kamen LartdauS Schergen rmd fragten ihn, ob er schon im Besitze des ^Geldes fti. Als er dies vermeinte, stürzten sie sich ans ihn, Landau stieß lcmte Hrlfermfe aus, die daqm in einMöchelst übergingen. Als er sich nicht mehr rührte, brachte man Hasser, um ihn wieder zu beleben, aber Landau war tot. Man.versuchte nun die Mordtat zu bemäntln, und schließlich beschloß man. Landaus Leiche an dessen Hosenträgern aufzuhä^ngen. Am anderen Morgen -kamen dir Mordet, die sich als „Kormmssion" ansgaben, und fragten Markusik, was er über Landaus Tod -visse. Dieser wußte, was ihrn bevorstche, wenn er etwas aussage, ur:d erklärte, von nichts zu wissen, da er die ganze Nacht geschlafen habe. Dieselbe Haltung beobachtete er beim Prozeß gegen die Mörder Landaus, welche der „Erpveffung" angälagt waren. Durch das Eingreifen der Austauschkommissimr entging Markusik seinen: Schicksal, nachdem «r ein halbes Jahr in der Armensünderzelle zugebracht hatte. keilen, Pie vor die Gerloerbegerichte gehören, Streitigkeiten, die Wohl und Wehe eines großen Teiles der Bevölkerung berühren, der heute-Politisch so mächtig ist, hat es niemals, auch iit der Monarchie nicht, mag dev mnstrittene Wert »och so groß sein, mehr wie ztvei Instanzen gegeben, und doch -wurde uiernals die Notwendigkeit einer dritten Instanz empfundM M K-Wgls. dU ArMruf Uuit es kLmte djg Rechts-. eücheit verloren gehen, obwohl doch,- Äs das Gewepbegericht und die Gesetze, die seine Zuständigkeit regeln, geschaffen wurden, Oesterreich viel größer war als jetzt. M Bevölkemng selbst wünscht es und hat das größte Interesse davon, daß jedes Verfahren mit der zweiten Instanz den endgültigen Abschluß findet. Mit dem Dogma vor: d«G dÄUW ZnjjcW KhMcheZ ^^4

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