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Wiener Morgenzeitung · 1922-09-17 · Heft 1295 (17.9.1922) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1295 (17.9.1922)
Date
1922-09-17
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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©eite 6 Wie», 17* September r Är. 1196 Der siebente Messetag. " Bureaumesse. Das Geschäft erfährt fortgesetzte , Belebung. Vertäust fburben: Farllllcuwmaschinen, kleine Dmckmaschinen, Bureaumöbel, Lineale, Bvieslocher, Füllfedern und einschlägige - Artikel. Die Interessenten rekrutierten sich hauptsächlich'aus den Orient und den Dukzessionsstaater». , Die Hofburg war mit dem gestrigen Geschäft im großen und ganzen zufrieden. Mexikaner, Nordamerikaner und Aegypter 'kauften Herren- und Damenwäsche, Krawatten, Kragen und Hand- I schuhe. Jumpers begegneten, wie alle. Tage, starker Nachfrage.': Einzelne Firinen sind mit Aufträgen auf längere Zeit v-er- > sorgt. Tie in den letzten Tagen üm fast 60 Prozent gesunkenen Lederpreise standen dem Geschäft mit Schuhen ziemlich hin-'' dernd im Wege, da weder Käufer noch Verkäufer-zu richtiger AMkulaticm gelangen können. Ei« Riesermbschluß in Tiroler Lodenmänteln, die nach Rußland gehen sollen, ist so gut wie perfekt. Kinderklciochen und Kmderhäubchen wurden von Einkäufern aus den Sukzessionsstaaten in Auftrag gegeben. I» der Rotunde . :rrschte schr reger Besuch, der aus Muser und Verkäufer animiecerv wirkte. Es wurden'besonders verlangt: Maschinen, i^sonders Holzbeiarbeitnngsmaschinen, elektrotechnische Artikel, Sparhrrde, Möbel mittlerer Qualität. Die Verein»- s guny der Tischlermeister Tirols, Innsbruck, die zum erstenmal ' oaf tcc Wiener Messe erschien, erhielt zahlreiche Anfragen , wegen Möbeleimtchtuug-m aus Zirbelholz invbss 'ndcr: «u5 .> Niederösterreich und Steiermark. - : Messepalast. Das Geschäft im Messepalost beginnt sich langsam zu Einen Erfolg zu entwickeln/ wenn auch einzeln: Branchen, die ihre hohen Preise halten, beziehungsweise Hallen müssen, schwer Zu konkreten Geschäfte»» kommen filmten. ' ' Ti: hohen Preise für Emailgcschirr bringen e§ mit sich, daß fcn.crseste Tonwaren ein stark begehrter Artikel geworden sind. Ter Balkan und die Türkei sind in. dieser Vrenche Haupt-; sächlich als Käufer ausgetreten. bhristba-.''n;ch.r>'rck ging nach den S. H. S.-Staa'.en, Instrument-' aller Art wurden von Ungarn gekauft. Ein Klavierfabrikent erhrAt einen größeren Auftrag für Irland. Für Giaswnren tschechn-slotvekischer Provenienz nteresfiertcn sich Amerikan.'r und Engländer, es kam auch eine Reihe von Abschlüssen Zustande. Weiter werden Geschäft: tiCTielbei in Ähren jeder Größe, Tpieiwaren, insbesondere Baukosten, in Turngeräten. Hängematten und sonstige« Seilerwaren, in Bilderbüchern. Terrakotten (in ägyptisch« Manier», in Silberdosen, Patentglocken nsw. In der Lederwarengruppe erzielten einzelne Firmen Aufträge von z-ienilichem Umfang. Rasierapparate werden dauernd gekauft, weniqer jedoch hochwertige Parfümerien und Seifen. Feuerzeuge, Ncmchre.uisiwn und diverse Atetallwaren, die säwn in den erste»: Tagen der Messe sehr gut abgeschuitten hatten, fände« neuerlich Käufer, darunter solche aus den nordischen Staaten. Eine SLvatze«dshAfahrL 1790 Krsrrerr. * In einer für Dienstag auberanmien GemsindsrLtssitznng wird.eine Erhöhung der Straßenllohnfahrchreise beraten ivrrden. Nach den Anträgen der Straßenbcchndirekti on wv^ die Echöhung im Aarsmaße von 70 v. H. für den Emheitsfährschern erfolgen. Der GÄcheitstages- ^fahrschem soll also auf 1700 Kronen erhöht werden. Die Erhöhung soll mit 24. d. in Kraft treten. Im Vorverkauf soll der Tagesfahrschein IHM Kronen' kosten. Die Erhöhung wird hauptsächlich mit der bevor-- stehenden I n d e xauZzahlnng cm die Angestellten begründet. . Nie jttifche Volkssprache in Amerika i ' Aus New-Iorl wird uns berichtet: DaS statistische Zentralbureau des Handelsamtes veroffntlicht soeben interessante statistische Daten über die Bevölkerungsbewegung und die in AmeiLa gesprochenen Sprachen. Diesem statistischen Material entnchmen Wir, daß derzeit in den Vereinigten Staaten Amerikas sich 2,043.613 Personen zur jüdischen Muttersprache bekannten. In Rew-Aork allein ist die Zahl derjenigen, die jüdisch als ihre Muttersprache angäben, 946.139, Hingegen haben in New- Uork bloß 897,452 Personen englisch als ihre Muttersprache, das heißt als die Verkehrssprache in ihrer Familie dngeg-e-ben. In der Zeit dom, Jahve 1910 bis 1920 -ist die Verhältnisazhl der jüdisch sprechenden Personen zur Gesamtbevölkerung von New-Aork von 22,9 Prozent auf 22 Prozent herabgesunken, wahrend die englisch sprechenben sich in derselben Zeit von 24,7 Prozent auf 20,9 Prozent vermindert haben. Bezeichnend ist auch die Feststellung, daß in der gleichen Periode die Zahl derjenigen, die russisch als ihre Muttersprache bekannten, sich von 27.165 auf 821.153 oder um 714,4 Prozent vermehrten. Bon den 946.139 jüdisch sprechenden Juden in New-Hor? sind 516.080 im Ausland geboren, während der Rest von 430.059 in New-Aork geboren wurde, ihre Eltern jedoch aus dem Auslande stammen. Ist auch die Verhaltniszrsfer zur Gesamtbevölkerung, wie oben erwähnt, in den BeaichtSjähven gesunkn, so hat die absolute Za^ der jüdisch Sprechenden ln New-^ork zugenommen und ' ist von 857.700 im Jahre 1910 auf 946.139, daS ist um 10,3 Prozent, im Jahre 1920 gestiegen. Der Bericht des Handels- Bon RechtSantvakt Dr. Artur Pollacsek. Seit Aufhebung der Vorschriften über die metallische Bedeckmrg der Banknoten imAugust 1914 haben dieselben zuerst kaum merklich, dann immer deutlicher den Charakter eines Tauschmittels und Wertmessers eingebüßt und, nur die Funktion eines gesetzlichen Zahlungsmittels behalten. Durch , die Schumpetersche Vollzugsanweisung vom ■25. März 1919, St.-G.-B. 191, wurde die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels den abgestempelten Banknoten verliehen. Jedermann ist gezwungen, sie zum vollen Nennwert als Zahlüng anzünehmen, über niemand kann gezwUnAn werden, ihren Nennwert als konstante' Maßeinheit gelten zu lassen. Der Zwangskurs der Papierkronen i ist also nur scheinbar, weil ihr Nominale vom Verkehr seit - langem nur mehr als ein vom laufenden Kurs allhäni g'iger Wert behandelt wird. ‘ : ' | Ter Staat selbst hat, je nachdem es seinen Interessen nützlich schien, den Nennwert der Banknoten bald als eine i unveränderliche, bald als sine Kursschwankungen unter-; liegende Größe angesehen. Eä darf bezweifelt werden, daß eine solche Vergewaltigung wirtschaftlicher Tatsachen noch lang -Bestarw haben birb; Besonders kraß tritt dieser; Widerspruch, :;.»--§stucrrecht hervor. Als Steuerbemefsungsi organ hat der Staat den avsvmten Zwängskiirsfingiert,' und die Krone»» versch'.cdencr Kurse einander gleichgestellt. ' Daß cs aber ärgste Sstu.crruu.usral ist, wenn mm Beispicl Lei der^Bersrenerurrg von Beräußernnfsgewirrneu ans den ÄLrnrrttersch-.cd.her Kronen . Aüscha'snu^iagcb und jerrcr' des AeräußerunKtagts, keine Rücksicht eeuoisnn.en wird, ist ' bereist. .zur Binsonwahrheit geworden, .Wo da-- gegen der Staat als Stencr.Än'nchrncr an.sstitt.' kenickd er' die,Mrtvcrschieöungün der. Kröne sehr Wehl, wie' die' B'rstjntmungen über SLeuerpereipzahlungen, Zuschläge zu den Skeuerrückständen,' Berechnung der Zölle unst der Pöpsenbesuchsabgabe in Goldkroiren u. a. zeigen. Eine derartige Steuerpraxis zwingt die Geschäftswelt zu einem Selbstschutz, der die ganze kaufmännische. Buchführung unheilbar zu verwirren droht. Da der Staat nämlich Aufwertungen (Balorisationen) als Gewinn, behandeln^ würde, müssen dieselben ifl den Geschäftsbüchern Unterlässen werden. Nehmen wir an, daß ein Kaufmann während des heurigen Jahves nicht ein einziges Geschäft abgeschlossen hätte; sein Geschäftsvermögen, insbesondere der Warenvorrat Ware also unverändert geblieben; nach dem Nennwert, der Kronen berechnet, hätte es sich jedoch Mehr als verzehnfacht. Bon diesem „Gewinn" würde dem Kaufmann die Einkommensteuer vorgefchrieben werdem. CS Aerbt ihm also, wenn er nicht wirtschaftlichen Selbstmord Legchm vnll, nichts übrig, W seine alten BermLgens- Lestände zu den früheren, längst LLerholteu Bewertungen in den Bilanzen fortzuführeA HieraüS ergeben sich schyiere Verwicklungen in Fällen,, w denen auf Grund der Bilanzergebnisse privatrechlliche Auseinandersetzungen zwischen' mehreren Gesellschaftern oder , mit den Erben eines Gesellschafters stattzufinden haben. Bor kurzem hat der Oberste Gerichtshof in «tttem hi der „Gerichtszeitung" vom 1. August 1922 veröffentlimw:: i^utachten ausgesprochen^ daß bei derartigen Auscr-o ob "stpungen behufs Ermittbrng des richügen Ber»rö" '-udcs in Inventur und Bilanz-eine Aufwertn.»'^ ' werden Muß. Er hat hierbei die voreru»ä^" ' ■ Sicuerbehörden mit einer von dieser Stc . :-.:o»nmenen Schärfe gegeißelt.- . Im Strafrecht haben die Gerichte in Preistreibereisällen an der „Gestehüngskostentheorie" so lange festgehalten, bis diese sich selbst ad absurdum geführt hat. Es war einfach unmöglich geworden, noch weiter vor der Kursverschlechterung der Kwne Scheuklappen anzülegen und den Kaufmann zu zwingen, den NominalbetWg der bei Anschaffung der Ware aufgewendeten Kronen auch der Berechnung des BerkaufsProisüS unverändert zugnmdezulegen. Die jetzt geltende „Reproduktionskostencheone", die die Berücksichtigung der Wiederanschaffungskosien bei Erstellung der Verkaufspreise gestattet, bedeutet ein Mdanken der Staatsgewalt vor der Gewalt der wirtschaftlichen Erscheinungen. Auf dem Gebiet des Privatrechtes haben die Gerichte zunächst an dem Dogma des absoluten Zwangskurses, wonach die» Krone immer als der Krone gleichwertig zu gelten hat, -ftstgehalten. Nur dort, wo nicht so sehr eine Geld-, summe als ein wirtschaMcher Effekt geschuvwt wurde, wie bei MmentationSverpflichtnngen, wurde der schuldige Be. w^^anaaiiMBwwM departements weist auf die Merkwürdige Tatsache hin, daß in der vom Berichte behandelten Periode 985.702 Judm augaben, aus Rußland eingewandert zu sein, wahrend, wie bereits hervorgehoben wurde, bloß 221.163 Juden die russische Sprache als ihre MuttersPrache angegeben Haben. Hieraus wird gefolgert, daß'die restlichen 7741549 Juden es sind, die jüdisch als ihre Muttersprache bezeichneten. Daraus ergibt sich für das 'Handelsdepartement der weitere Schbch, daß 764.449 Juden aus Rußland und die übrigen 181.690 aus Rumänien, . Galizien, Oesterreich Polen usw. eingewandert sind. trag der verringerten Kaufkraft der Krone angepaßt. I» ähnlicher Weise nehmen die Gerichte schon seit längerer Zeit aus die.. Geldentwertung Bedacht, wenn der „ange--^ messene Lohn" geschuldet wird, wre bei den Leistungen der Aerzte, Anwälte,. Handwerker usw.. Den sinnfällige»: N»:- billigkeiten, die sich boi Lieferungsverträgen durch die Unverhältnismäßigkeit des bedungenen Preises gegenüber der zu bewirkenden Lieferung ergaben, suchte inan auf zweierlei Art zu steuern.. Einerseits durch die Theorie vor: der „Unerschwinglichkeit der Leistung", die die Vertragsauflösung bewirken sollte, andererseits durch die Schaff»mg von Einigürrgsämtern, die nicht »rach geschrieberrenr Recht, sondern »»ach Btlligkeitsgrundsätzm die Leistungen der Parteic»»^ regeln sollten. Diese-Tendenz, dem Gerichte nicht nur-die Rechtsanwendung, sondern vielmehr die Rechtsgestalturrg im einzelnen Falle zu übertragen, war aller dem österreichische»» Kredit im Ausland sehr-abträglich, tmb so wurde eine Ausdehnung der Kompetenz der Einigrurgsämter auf die übrigen Schuldverhältnisse abgelehnt. Dagegen w»:rde i»: einigen besonderen Pi^vatrechtszweigen d»»rch Spezialgesetze dem Richter die Anpassimg der Leistungen an die- Geldentwertung ermöglichte Hierher gehören die Gesetze über die Erhöhung der Geldausgedinge sowie der Pachtzinse' llei landwirtschaftlichen und (seit jüngster Zeit) auch bei gewerbliche'.: Betrieben. ' Ter übrigen große»-. Masse der Glärrbiger von Kronen- Leträgen ist aber bisher :u keiner Weise geholfen; sie »nüssen die Wirk»trigcn der Geldentwertung, die vielfach einer völligen Bern»chi»»ng ihrer Forderurigen gleichkommt, z»»r &äu*c ans sich »tenmen. Ter Schuldner kann drrrch den -' Erlag des gleichen Nonnlralöstrages entwerteter Kronen seine, »»omirrell gleich hohe, jedoch in höherwertigen Kronen Legrü»»dete Schuld tilgen. Die Stimmen der Rechtsge-!ehrten, welche sich gegen diese „staatlich gebilligte GläublgerllLrarrlluug". arrstehnten, sind bisher wirkungslos geblieben. In letzter Zeit hat sich jedoch auf dem Gebiete des Schadenersatzrechtes ein bedeutungsvoller Wandel in der Rechtsprechung vollzogen. Der Schuldner, der z. B. wegen Verlustes einer entliehenen Sache oder Nichtlieferung einer verkauften Ware zum Schadenersatz'in Geld verpflichtet ist, wurde bisher in der Praxis rmr zur Zahlung» jenes KronenLetrages verhalten, welcher dem Wert der KL ersetzenden Sache im Zeitpunkte hes.Schaden8ein-. Lrittes entsprach; der weitere Schaden, welcher . den' Gläubiger dadurch traf, daß der Schuldner mit der. ErsMi leistung säumig war, sollte durch die gesetzlichen Verzugs-, zinsen ausgeglichen werden. . Daß aber hierdurch der Schadensersatzanspruch in vielen Fallen illusorisch wurd^ ist einleuchtend, In einer oberstgerichllichen CntscheBmng,. d8' in den „Wtteilungen des Verbandes österveichrslher BaNken und Bankiers" vom 20. August 1922 veröffentlicht ist, wird Mn zum ersten Male ausgesprochen, daß in dep. artigen Fallen als Ersatz jener Betrag, welcher zur W-, schaffung der Sachen im Zeitpunkte vtt ArleilSfäH, l u n g notwendig ist, gezahlt werden muß. DitS hede ' mit anderen Worten, daß der Schuldner dem auch den mit der Kronenenüvertum, öndmt Valutaschaden, der in der Zeit Kvischm der Ersatzverbindlichkert und dem Urteil «ntsbanen ist, KL ersetzen hat. Damit ist ein wichtig« Schritt zum Schütz, der Glmckigervechte geiam Dem die gleichen Erwögungechs welche dev vorerwähnte» Entscheidung zugrunde liege», zwingen dazu, dom Schuldner auch in Fällen bloß« GeldveEndlichkeiten den Ersatz des BalulaschadenS, der zwischen FälliMt und Urteil einwitt, auszuerllegen; denn auch der Geldgläubiger hat Anspruch, daß er im Zeitpunkt deS Urteils jemn Kronenbetrag zugefprochen erhalle, der seiner Forderung am Fälligkeitstag dem inneren Werke nach entspricht. Wrnn also der Oberste Gerichtshof den früher erwähnten Gedankengang auch auf Geldschulden ausdehnt, dann würde anerkannt sein, daß auch der zahlungssaumige Geldschuldner zUm Ersätze deS mit dem Bering verbundenen BalutaschadenS verpflichtet ist. Hoffentlich wird die Rechtsprechung diesen Weg einschlagen; es wäre dann e»»dlich dev unmögliche Zustand beseitigt, daß . den zahürngsunwilligen Schuldnern eine ungeheure Prämie für die Hinausschiebung der Zahlung gewährleistet wird; auch e»,»e Gevichtsenttasttmg wäre damit geschaffen, da weitcrhii» keine Prozesse mehr geführt würden, in denen der Sch».»ldner mutwillige Einwendungen erhebt, um aus der Gelds»»twc»' - tung wahrend der Dauer des Rechtsstreites Gewinn zu schlage». > asBK3BCTrr:r. 'S * Das Neueste ist... DaS Ne»veste ist nämlich, daß h» Wicn Zeitungen erscheinen. Nicht Mr zweimal im Monat, sondern Tag.um Lag. Die Stadt Wird nicht müde, das seltsame Phänomen zu.bestaunen, den süßen Duft der Druckerschwärze ein* zuatmen, den DollarkurS und andere hochpolitische Ereignisse verständn'Svoll zu verfolgen. Als sich die. Nachricht von der betwrsteh'.nden Aarferstehting der Zeitung verbreitete (sclllstverständltch rerbvösiete sie.'sich „wie ein Lauffeuer" — das Bild ist so plastisch, daß es sich bei diesen Anlässen aufdrängt, weil, kein Mensch weiß, waS ein Lauffeuer ist), als sich also llcsagtcs Lanssencr auSdehnte, da fielen die fteudlosen Leute etnembex Pelzhaus 0. U Praterstraße 9 empfiehlt sin reichhaltiges Lager von Saal- . EMrpMMJinoj;..«, lind WWW» »°ch ' ' II. Pel?sakkw li.,Praterstraße 11 Knlnmls Auswahl In Silber-, BlaU-,Polar-ii. Alaska-Fhcfssr:! 127257

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