Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1262 (5.8.1922)
- Date
- 1922-08-05
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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r X - , s ' ' ' ' , l* ’ - ‘ * >1‘ - ‘ ' ,lr ’ "* r Gette.» Wien, Samstag- Wrenep Moxgeozettung. 5. August 19L2 '-'"Np,"ISS» / sogenannte Repressivzensur, Las heißt, die Druckwerke-weri'stimmung, welche sich fleg%bte Schundliteratur wendet, den unmittelbar vor ihrer Verbreitung, beziehungsweise! ist gewiß anerkennenswert, und'es ist, ihr in.her Praxis voller Erfolg zu wünschen. . . ' - gleichzeitig'mit dem Beginne derselben der'Sicherheitsbehörde Vorgelege Das älteres Zensursystem war die sogenannte Präventivzensur, welche Vorlage der Manuskripte forderte. Gegen dieses vormärzliche System waren die Hauptbestrebmigen der Freiheissreunde gerichtet und wiederholt wurde in dieser Zeit verlangt, daß die Präventivzensur durch eine repressive ersetzt werde. Der Borteil des Zweiten Systems ist eigentlich recht zweifelhaft und beschränkt sich auf das psychologische. Moment, da das Zensurieren in der Handschrift eher als äutokratilcher Eingriff irr die Rechte des einzelnen erscheinen, kann. Im übrigen kommt es hier gewiß nicht so sehr auf dieses oder jenes System der Zensur an, sondern auf die Art und den Geist der Praxis. Ganz das gleiche gilt ja auch von der Beschlanahmung. Hier ist besonders lehrreich, zu sehen, wie sehr die Beschränkung der Presse durch allgemeine politische. Gesichtspunkte beeinflußt wird und wie wenig unter Umständen ein doktrinäres Preßrecht dagegen vermag. Das im alten Oesterreich beriichtigte „objektive Verfahren", der Hauptvorwurf, welcher dem Gesetz von 1862 gemacht wird (obwohl dieses Verfahren eigentlich nicht im Preßgesetze selbst,, sondern in der Strafprozeßordnung geregelt ist), war streng genommen nur für die Ausnahmsfälle bestimmt, in welchen der Verfasser eiltet inkriminierten Druckwerkes nicht zu fassen war. Mangels des Subjekts sollte sich dann das Strafverfahren und die Unschädlichmachung an das „Objekt", nämlich das Preß- Produkt selbst, halten und besten weitere.Verbreitung unmöglich machen. Dieser Gedankengang ist durchaus loyal, die .Handhabung der betreffenden Bestimmungen aber war das Gegenteil davon. Und zwar war dies interessanterweise durch diedemokva tische Bestimmung veranlaßt, daß Preßdelikte in die Kompetenz der Geschwornengerichte fallen sollten. Denn im alten Oesterreich führte die Zuständigkeit der Volksrichter in so vielen Preßprozesien, z. B. in Prag, CM und anderen gemischtnationalen Gegenden, zu Freisprüchen der Anneklagten, so daß in der subjektiven Verfolgung des Verfasters gar . keine Handhabe; mehr zur Bekämpfung von Preßausschreitunyen gegeben war. Es wurde daher eine andere Taktik eingeschlagen, und statt , der subjektiven Anklage regelmäßig, das objektive Verfahren eingeleitet, das heißt, das betreffende Preßprodukt wurde vom gewöhnlichen Gericht als strafbar erklärt, konfisziert und vernichtet. Die Behörde hatte ja in dieser Hinsicht ziemlich freie Hand und die gerichtliche-Bestätigung der Strafbarkeit der fraglichen Publikation' wareine Formsache., . Aufgabe eines modernen und fortschrittlichen Preßrechtes wird es in erster Linie sein-msissen, derartige Umgehungen des Rechtes durch die Behörden durch scharf umschriebene Bestimmungen unmöglich zu machen. Die Fälle, in welchen Verfall des Druckwerkes eintreten kann,, wüsten so eindeutigwie möglich sestgestellt sein undum administrativer Willkür vorzubeugen, muß überdies , die Beschlagnahme gerichtlich, also. durch ein-' unvoreingenom- - menes Forum ausgesprochen werden, wenn sie gültig sein soll. Diese Forderungen sind in unserem neuen Preßgesetz nunmehr verwirklicht worden. Die Beschlagnahmung ist - mehr in ganz wenigen, im Gesetze genau angeführten Fällen gestattet, so bei Nichteinhaltung der noch zu bespre- "nden Vorschriften über die Nennung des Druckers, Verlegers usw. und über die Ablieferung von Probestücken, ferner bei Aneiferung zu Verbrechen, bei versuchter Be-- einflussung von im Zuge befindlichen Strafverfahren und. ■ bei Verrat militärischer und ähnlicher Geheimnisse durch Presse. Aber auch in diesen Fällen ist die polizeiliche oder durch den Stratsantvalt verfügte Beschlagnahmung nur eine vorläufige und hört untek Schadenersatzpflicht -des Anklägers'von selbst auf, wenn sie nicht binnen fünf Tagen durch das Gericht bestätigt wird. Neben diesen Bestimmungen hat nun auch das neue Gesetz das. „objektive' Verfahren" beibehalten und damit den von der Theorie ausgestellten Satz praktisch anerkannt, daß auch das freiheitlichste Preßgesetz das objektive Verfahren nicht ent- - Lehren kann. Es kann nur subsidiär angewendet. werden, wenn eine Verfolgung und Verurteilung des Verfasters aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen ist, und kann natürlich nur bei einem strafbaren- Inhalt des Druckwerkes Platz greifen. Liegen also diese Voraussetzungen vor, dann kann, auf Antrag des Staatsanwaltes oder des Privatanklägers auf Verfall und Unbrauchbarmachung des Druckwerkes durch das Gericht erkannt werden. Hierbei ist bei Vergehen und Verbrechen, die durch das Druckwerk begangen wurden, das Schöffengericht, unter Umständen das Geschwornengericht, sonst das Bezirksgericht zuständig, so daß also einer Wiederholung des früheren Zustandes vorgebeugt sein dürfte. Eine besondere Bestimmung, die eine Neuerung darstellt, bezieht sich auch ar^ die Ueberwachung der Lektüre für Jugendliche. Auf Antrag einer Unterrichtsbehörde oder eines Jugendamtes kann nämlich die Verbreitung gewisser Druckwerke oder Druckwerke bestimmter Art an Jugendliche unter 18 Jahre oder im Straßenverkauf untersagt werden. Hierbei können aber durch ausdrückliche Bestimmung des Gesetzes religiöse, politische ob# soziale Tendenzen der betroffenen Druckwerke keinesfalls zureichende Gründe eines solchen.Verbotes sein. Dtest.Be¬ . - Oesterreichs/ Ter Stand, per Arbeitslosen. In Wien fast konstant, auf dem Lande weiterer Rückgang- Der Stand der Arbeitslosen in Wien ist in der. letzten Berichtsp-eriode, vow-13. Juli. M-,29. Juli in seiner Endsumme nahezu konst^rni geblieben. Eine erfreuliche -A b n a h nt e ist in der Bauarbeiterkategorie festzustellen, und zwar von 1086 aus 601, also ein Rückgang fast um. die Hälfte. Rückläufige Tendenz herrscht bei den Friseuren, .Hotelcingestellteri, Sattlern, Schneidern und.Schuhmachern. Auch die Metallarbeiter weisen, stenn auch nur einen geringen, aber immerhin ejn-en.'Rückgang. auf, Der Gesämt- , zahl von vorgemerkten 38.131 Ärhestslosen in Wien am 15. Juli standen am 29. Juli 36,^83 gegenüber. Gestern waren in Wien, namentlich an der Börse, Ge- ' rächte über Teuernngsdeinonstrationen größeren Ümsä'nges, -die sowohl in der Innern Stadt als in den andern Bezirken' stattgesunden ‘ haben sollten, Verbreitet, " Diese Gerüchte Maren durchaus übertrieben. In . Mirkl lichkeit hat es sich um eine Demonstration von 150 arbeits- - losen Metallarbeitern gehandelt, die znm Parlament mar-, schierterr, um dort durch eine Deputation eine EMhung der Arbeitslosenunterstützung zu erwirken. Diese Deputation zog, nachdem sie ihren. Zweck nicht erreicht hatte, vor dais BuMskanzleramt; in kurzem Abstand folgte der Rest der Demonstranten. Vom Bundeskanzleramt zogen die Arbeitslosen vor das Bundesmmisterium für soziale. Fürsorge. Der Demonstrationszug, der einiges Aussehen erregte, verlief ohne jeglichen Zwischenfall.. . Burgerrlanbischer Landtag Eisenftadt, 4. August. Der Landtag hat heute seine Sitzungen bis zum Herbst unterbrochen.. In. btt:, heutigen Sitzung wurde das Fürsorge-Abgabegesetz als erstes-soziales Gesetz angenommen. Abg. Pill und Genossen brachten einen Dringlichkeitsantrag betreffend willkürliche Grenzverschiebung durch tschecho-slowakische und ungarische - Organe zuungunsten des Burgenlandes eim Der P räsid e n t des Landtages verwies in-seiner Schlußrede auf die fruchtbare Tätigkeit des Hauses, das.' in fünf Sitzungen zahlreiche Vorlagen vrwhschietzK habe,. darunter die Gemekndelvahlordnung, das Fürsorge-Ähgabegesetz, das- Gesetz überdas Landeswappen uud die Landesfarben, das Lehrerbesoldungsgesetz, das Gesetz betreffend die dienstrechtliche Stellung einzelner Beamtenkategorien und das Gofttz betreffend die Abschaffung des ungarischen Nationalseiertages. . Ungarn. - ' Ämrrestie für DogrommSrdyx Budapest, 3. August. (I. E. B.) Vor drei Jahren drarchen die Dorfbewohner der Gemeinde Polgar di aus Antreiben einiger Militärpersonen hin in die Häuser her Juden ein, plünderten die Wohnungen aüs und sagten die Juden aus dem Dorf. Zwei jüdische Bürger, G e z a und Moritz Fischer, wurden dabei getötet. DaS Gericht stellte zwar die Pogromhelden unter Anklage, das - Verfahren wurde jedoch dieser Tage mit der Begründung e i n gestellt, daß der Progrom von PolgaM ÄS Tat der patriotischen Entrüstung zu betrachten sei und fvrttit unter die Amnestieoerördnung falle. Gegen diesen Gerichtsbeschluß hat nun der Leiter des Rechtsschutzbureaüs - der Pester israelitischen Kultusgemeinde Advokat Dr. Geza Dombovrri den Rekurs eingelegt mit der Begrün- . düng, die Tat könne nicht als .in patriotischer Aufwallung, begangen betrachtet werden, was dadurch bewiesen sei, daß - die geraubten Gegenstände in den Wohnungen der Pogromchelden vorgesunden würden. Wie Hejjas gefeiert wird. Budapest, 4. August. (Tel. d. „Wr. Morgenzeittmg".) Für gestern abends hatte der Verein Erwachender Ungarn in den Saal des alten Pärlamentsgebäudes eine Versammlung einbemfen, in der nach den Geschehnissen der letzten Tage Ivan Hejjas gefeiort werden sollte. Den -Vorsitz führte Abg. Dr. Georg'He g e-düs. Als. Hejjas .kürz nach 7 Uhr in . Begleitung seiner Eltern Ünd Geschwister den Saal -betrat, war er Gegenstand stürmMer Ovationen. Hierauf deklamierte 8er Schauspieler Lädislaus Bako eme Ode und nach ihm hielt Abg. Dr. Melchior K iss die Begrüßungsansprache. Hejjas hielt' .eine längere Rede, in der er ausfirhrte,' daß gewisse Kreis« die' christliche Idee nur zu 'selbstsüchtigen Zwecken^ ausgenützt haben' und jeht von ihm' und seinen Getreuen nichts mehr lvissen und ihn beiseiteschieben Wollen. Diese Leute seien einer Koketten im Ballsaale zu vergleichen, -die nach vechts und links liebäugle, aber wenn die Sache ernst ItfetH sich diskret zurückziehe. Mit ihm und seinen Getreuen über könne man nicht liebtiUgelN, denn er Wolle Wme' solchen Spässe verstehen. Cr und sein Anhang wollensich die- . chr i st l i'K eg de - quKpxite«. vvr' AüM WM utch - sie in energischer JVe^hse durchführen. Sodann begrüßten Hejjas.,die Ahgesqrrdten der Provmzvereine und die Dele-' gierten'der DMengruPpe, die Gm einen Mächtigen Lorbeerkranz überreichten. Nach Schluß der Versammnlüg zogen die. TeilnGmer in das Kißelysche Gasthaus in der Vaci-uica, wo.zu Ehren. Hejjas' ein Abendessen stättfand. Einige Vetsannnlüngsteilnehmer zogen, jn die D o h - n t c a im jüdischen Viertel, > wo. sich die gewohnten Szenen abspielten. W^wurde.das. „Erger-Berger" gesungen, mehrere F e n st e r sch e i b e n 'eingeschlagen und schließlich stürmten einige Dutzend 'junger Leute das S t e r n sch e' G a st h a u s an der Ecke der Sip-utcä, wo mehrere Gäste verprügelt würden. Schließlich schritt die Polizei ein und stellte die Rtche wieder her. * ' 1 ■ Zu den von -Hejjas witzig mit Koketten verglichenen „gewissen Kreisen", die jetzt nach getaner Arbeit nichts »lehr von ihnc und seinem Anhangwissen wollen, gehört auch das Wiener christlichsoziale Hauptorgan. Dieses .wagt m seiner gestrigen Abendausgabe, sowohl die „erivacheuden"' Magyaxen als auch die -reichsdentschey. Mord- . organisationen als Kreise zu bezeichnen, „die vom Veto des. christlichen Sittengesetzes weniger ge-' hemmt werden". » Deshalb. ist es von Interesse, daß sich Hejjas selbst als Exetutivorgan dieses Sittengesetzes be-' trachtet, indem er verspricht, sich die.christliche J'deeanch toeiter vor AiMn.zu halten und sie in cn ex gif ch er Weise, -d-irrchzusühren. Vielleicht bedauern.die österreichi-. schen Christlichsozjalen ihr einstiges Kokettieren mit diesen. Bluthunden. heute wirklich — los werden sie aber diese. Gemeinschaft, zu.deren Festigung sie sogar einmal eine An- - tisemitentagung in Wien arrangiert haben, nicht mehr so-, leicht. Polen. Der Ausnahmszusta«- itt Galizien. Warschau, 3. August. (Tel. d. '„Wr. Morgenzeiiüng".) Die sozialistische Sejmgruppe' richtete eine Interpellation an. die Regierung wegen Aufhebung des Ausnahmszustandes' in Ostgalizien. Das Parteiorgan „Rohotnik" bemerkt zu dieser Anfrage, daß der Ausnahniszustand.m Galizien weder aus eine Verordnung noch auf ein vom Sejm schlossenes Gesetz sich stützen könne und daß der noch' v o n. der oster.reich is ch'e.n M.acht angeöchnete Aus-s nahmszustand.in. Polen nur noch in Galizien bestehe nnd'^ eigentlich - kMe^ayd^e..Rechtsgrundlage habe..,qss.. die jgpjj. 25. Juli 1914 . anläßlich HS KrjegsaushräHes'^bon "Mi k. k, Regie.rung erlassene Verordnung. Aus diesem Grunde, sei der Ausna'hmZzuMnd in Galizien, weil völlig nstge- . setzlich, unverßüg'lich.anszuheben. , ' . Rücktritt der Woiwode« GrahsiVskl. Lemberg, 3. August. ' (Tel..der „Wiener Morgenzeitung":) Den neuesten Nachrichten zufolge solli die bereits früher in Aussicht genommene Abberufung des hiesigen Woiwoden Grabows kr trotz mehrfacher Dementis' in nächster Zeit erfolgen. Er' dürfte zum. Verwattrrngsgericht in Warschau versetzt werden. Als sein Nachfolger werden der bisherige ' Ministerpräsident S l i w i n s H und . der? gewesene Hofrat Schultis bezeichnet, an dessen Stelle eventuell der hiesige Polizeidirektor Rheinländer treten soll. Auch der Woiwode von Stanislaw soll demnächst abberufen werden. Die Vertehrestörungen im yberschlestei». ' Breslau, .4. Augnst. (Tel.-Komp.) Die Verkehrs» stövungetl in Obevschlesien haben bereits eure Ausdehnung ' erreicht, die für dien Ioh!lettberghau katastrophal werbenkattn, da die' vorhandenen. Haldenbostände keine 'weitere- Ausdehnung, mehr zulassey und unbedingt abtransportiert werden Müssen. Die. Cinschyänkrtng größerer , Bergwerksbetriebe erscheint utzvermMich. Litauen. Die jüdische Autonomie gefährdet. Koipno, 8. August. (Del. d. „Wr. MorgeNzertnng".) In jüngster Zeit neigte man in jüdisch-politischen Kreisen der Ansicht zu, daß die Bemühungen der Regierung, die Frage der Autonomie für die nationalen Minderheiten' einer günstigen Lösung zuzusi'chren, von Erfolg begleitet, sein werden. Nun'setzte in den letzten Tagen ein neuerlicher Angriff der. nationalen Chauvinisten ein, welche, wie es scheint,'alle Hebel in Bewegung setzen, um die Autonomie der natipnalen Mvnd-erheiten zunichte zu machen oder so zu verwästern, daß sie alles ehei als eine Autonomie wird-. Am 27. Juli wurde im Landtag die Debatte über die Verfassung fortgesetzt und Me Paragvaphe in Berhandkmg gezogen, Welche sich auf die n a t i o n a l e A u t o n o m i e ÄzietzeNi Zu den §s 75 und 76 hatte die jüdischnationale Landtagssraktion eine Fassung beantragt, laut welcher jeder natio- Mken Minderheit dcis Recht zustehe, einen nationalen Verband zu bilden, welcher die Mtional-ku-ltürellen Angelegenheiten des betreffenden Volkes, NameMich BolkSWdung, Wohltätigkeit und gegenseitige Hilfe, zu besorgen hÄbe. Die .WMWMnwkvatM Partei.kWitvagte die MüÄma der