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Wiener Morgenzeitung · 1922-07-09 · Heft 1235 (9.7.1922) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1235 (9.7.1922)
Date
1922-07-09
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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JB8BTT-"; Men, Vonmag; Wiener Mörgenzeitung- Die Morde vo» Hrgovany, Me Beschuldigungen, die gegen den intimey^Freund Horthhs, den Oberleutnant Ivan Hejjas bishen 'von Ädtscher Seite erhoben worden " sind, hat doch noch ein Mensch zu übertreffen vermocht. Und dieser Mensch ist Ivan Hejjas selbst. Er hat das Geständnis abgelegt, freiwillig. ohne von Folterknechten dazu gedrängt gewesen zu jei», daß er seinerzeit ans die einfache, durch keinerlei Be; VekSrnaterial unteHützte Anzeige zweier bekannter Säufer; )rei Juden haben den Rumänen Geld angeboten, damit iie die Besetzung verlängern, den Auftrag gegeben: h ä n g t d i e d r e i I u d e n a u f! Aber noch mehr: Bon dem einen.Anzeiger, Zbona, . wußte Hejjas, daß er sich bislang hauptsächlich mit .Spionage beschäftigt habe, eine Misiion, die man duldet und benützt, deren Träger man aber nicht sonderlich achtet. Diesem Säufer und Spion hat der Freund Horthhs ohne, weiteres die Ermächtigung erteilt, drei Familienväter aufglhängen. Er gesteht also selbst, daß er auch den bescheidensten 'Versuch verschmähte, durch den Anschein von gesetzlichen Formalitäten einen Justizmord zu decken und sich damit begnügte, als die einzige, unbestreitbare und unbezweifelbare Schuld der Angeklagten in der Tatsache zu bekennen: jiesindJuden. Hejjss, der intime Freund des Reichsverwesers Horthhs, hat sich einen Pfifferling darum gekümmert, daß nach dem geltenden, ihm wohlbekannten Gesetz, Menschen, die des Landesverrates verdächtigt werden, vor ein bürgerliches oder ein militärisches Gericht, eventuell in Ausaahmszeiten vor das Standgericht gestellt werden müssen and daß die Strafe nur nach einem gesetzlich vorgeschriebenuu Verfahren vollzogen werden darf. Ivan Hejjas, der „beste Offizier" Horthhs, dessen vertrauter Freund, hat sich nach dem Kriege aus eigener Machtvollkommenheit des Recht verliehen, das das Gesetz dem Richter nur unter bestimmten Normen zuerkennt,, über Leben und Tod zu entscheiden, sich also eine Macht eingeräumt, die in der österreichisch-ungarischen Monarchie noch kein Herrscher so schrankenlos -ausgeübt hat! Und man kann mit aller Bestimmtheit erklären, daß das Geständnis Ivan Hejjas' nicht für diese drei-im Gerichtssaal verhandelten Fälle, sondern — leider vfnoch für eine ganze lange Reihe ähnlicher Fälle gilt! Er hat Todesurteile gefällt, nicht wie ein Ritter und nicht wie ein Monarch, sondern einfach wie ein 'Mörder, der seinen ihm ^untergebenen Spießgesellen zuruft: „Hängt diese 'pqar Leute auf! Aber berauben dürft ihr sie nicht!" Die Spießgesellen Ivan Hejjas' haben den ersten Teil des Befehls' des Mörderhauptmannes getreulich befolgt. Was das Rauben betrifft, haben sie,- wie es scheint, auf keine Erlaubnis reflektiert. Die bluttgen Mordtaten von Orgovanh waren in Budapest und in ganz Ungarn jedem Kind bekannt und das Ausland erfuhr genaue Details darüber aus den wahrheitsgetreuen Berichten ehrlicher Journalisten. Nur die ungarische Presse durste von diesen Fällen auch kein Sterbenswörtchen verlauten lasten, . Dafür sorgte der Zensor. Und was die Berichte der auswärtigen Blätter betinsft, so hatten die ungarischen Regierungen der letzten Jahre ausnahmslos die patriotische — Schamlosigkeit mit frecher Stirn bei jeder Gelegenheit öffentlich zu erklären: „Das sind Lügen und Verleumdungen unpatriotischer Emigranten!" Das offene Bekenntnis Ivan Hejjas', des gefeierten Heros des äntifemiitschen ungarischen Pöbels — ohne Unterschied des Standes — bedeutet feine Gefahr für Hejjas, sondern eine blutige Verlegenheit der ungarischen Regierung, Hejjas ist nämlich gedeckt durch den vorsichtigen. für Judenmorder berechneten Amnestie-Erlaß Horthhs, aber das Geständnis Hejjas', der da sagt: Ja, ich habe Juden morden lasten, ist ein Faustschlag in das Antlitz jener Minister, die früher kaltblütig die Lüge aufrechrerhielten: ,Hejjas beschuldigen, heißt Ungarn verleumden!" Der vor ordentlichen Richtern dnrchgeführte Prozeß gegen die Mordgenosten Ivan Hejjas' hat aber nicht nur dre Schuld der Mörder klar an den Tag gelegt, sondern ebenso zweifellos die Unschuld der Ermordeten erwiesen: Auch nicht ein einziger Zeuge ließ sich finden, der von einer unpatriotischen Handlung der unglücklichen Opfer des Judenhasses etwas zu sagen gewußt hätte! Wohl aber hat -er berufenste Zeuge — der Ortsvorsteher — unter feierlichem Eid ausgesagt, daß nicht der geringste Makel das Andenken der Ermordeten beflecke. Ivan Hejjas hat für sein Gewissen, falls er ein solches besitzt, auch nicht die Beruhigung, daß sein Mordbefehl unpatriotische Juden getroffen hat. * Manche wollen das zur Verlesung gebrachte protokollarische Geständnis Ivan Hejjas' als ein in gewissem Sinne beachtenswertes, von einem erwachten elementaren s Wahrheitstrieb diktiertes Geständnis eines reuigen Mör-' d-ws werten. Ein Irrtum! Ivan Hejjas hätte dieses Geständnis sicherlich heute, wo das offizielle Ungarn den tückischen Mord nicht mehr unter höchste Patronanz stellt, gern obgeleugnet. Schon seinen hohen Patronen zuliebe. Aber daö protokollarische Geständnis stammt ja nicht von heute, sondern aus der Zeit, wo Ivan Hejjas, der vertraute Freund Horthhs, nicht als reuiger Verbrecher, sön-, d:rn als ftecher Mordbube, der sich bewußt ist, alles tun zu dürfen, vor einem Militärgericht erschienen war und als,. Motiv für leinen MMeseh.l,dxe.ist eMren durfte^ ,,Ia, das habe .ich getan! Hein patriotisches Gefühl wallt äus/wenn mäN Jüden auch ohne jeden Beweis des Schlimmsten beschuldigt, und da. kenne ich üur.. eines'. HäHt sie äüf!^ Heute.DÄ Jbän HeWs gewiß gern sein proioköllarisches Gestäydnls abgeleugnet, wenn er--nicht gewußt hätte, daß selbst Horthy nicht mehr die Macht hat, es aus der Welt zu. schaffen.. Den Mörder Jvgu Hejjas konnte, auch keine Lüge mehr retten. ,, Den unschuldigen Opfern dex Mörder konnte im Genchtssaal die Ehre, aber nicht mehr das Leben wieder-/ gegeben werden. Kvan Hejjas wird kein Haar gekrümmt' werden, denn ihn schützt Horthy. Wer aber schützt Horthy Md die ungarischen Regierungen vor dem Richterstuhle des mmchehr ganzsich die Frage stellen muß: Welch ein Land, in welchem cth Mordbube wie Jvay Hejjas ssMttge als der gefeierte Held und Liebling des Volkes, als der hochgeschätzte, vor jedem anklagenden Worite geschützte Vaterlandsretter gelten konnte? Bedenkt man diese Frage, so schützt der Amnestie-Erlaß Horthhs den Hejjas. Mer aüf welchen Amnestie-Erlaß kann Horthy rechnen? —Am. Budapest, 8. Juli. (Tel. der „Wiener Morgenzeitung".) In dem Plaidoher, das der Staatsanwalt" Dr. S ch in i tz gesterü. stach Schluß des. Betvejsverfahrens hielt, sagte er u. ü.: Ich beantrage die Todesstrafe durch den Strang. Mein Evangelium ist das Gesetz. Ich hielt mich in meiner Rede von jeder politischen Anspielung zurück, denn hier handelt es^sich nm gemeine Verbrecher, die nichts mit der Politik zu tun haben. Es handelt sich, hier um gemeinen Mord und Raub. Die Angeklagten verteidigen sich mit einem Befehl, dessen Vorhandensein hier bewiesen und nicht geleügn e t wurde. Das Dienstreglement erklärt jedoch klipp und klar, daß Befchle, die gegen das Dienstreglement verstoßen, nicht durchgeführt werden dürfen. Und schließlich, wenn schön dir Angeklagten, dem erhaltenen Befehl folgend, ihre Tat verübten, hätten sie beim ersten Anblick des Blutes vom tveiterew Handeln zurückschrecken müssen. Sie verübten gemeinen Mord und gemeinen Raub, für die es keine Entschuldigung gibt."; Die Verteidiger beriefen sich wiederholt auf den von Ivan Hejjas erhaltenen Befehl. Da erhob sich neuerlich der Staatsanwalt und machte folgende Aeußerungen: „Der Kriegsminister , der chomaligen (gegenrevolutionäven) Regierung von Szegedin — sein Name ist Nikolaus Horthy — erteilte dem Oberleutnant Ivan Hejjas den Befehl-zur Organisierung einer Brachialgewalt zwischen der Donau und.Theiß, weiters.ermächtigte er ihn zur Einber usu'ng von sechsJahrgä>pgen,. schließlich Gezeichnete er als Zweck der organisierten Brachialgewalt: 1. Aufsuchung und Beschlagnahme versteckter Waffen und Munition. 2. Verhinderung der Wiederauferstehung' der Proletarierdiktatur. Z. Einreihung zur Nationalarmee, wenn diese Szegedin Verlässe. ~ Oberleutnant Ivan H e j>j a s folgte diesem Befehl- und seine Brachialgewalt spielte die Rolle einer' rechtssichernden Organisation, damit sie weiter ungestört bestehen könne/ Ihre Mitglieder zogen Ge n ba r mt t ie uniformenan, die Kompetenz des Militärgerichtes ist daher begründet. Was aber die persönliche Rolle des Oberleutnants Hejjas betrifft, bin ich imstande, eine Verordnung vorzulesen. Diese Verordnung des Herrn Reichsverwesers. und des Justiz- und Hondedministers ist auf Grund des ersten, vom Jahre 1920 stammenden Amnestieerlasses' herausgrgeben und bezieht sich aus die Anwendung des Begnadigungsetlasses auf die Person des Oberleutnants , Ivan Hejjas. Der Oberleutnant wurde damals vor ein besonderes Offiziersgericht gestellt, welches gegen ihn das Verfahren durchführte. Auf' Grund dieses Offiziersverfcchtens erhielt Ivan Hejjas die Begnadigung, damit begründet, daß er die Hinrichtungen infolge seiner patriotischen Entrüstung über die Kommunisten befohlen hätte. Die Angelegenheit des Oberleutnants Hejjas ist hiermit endgültig erledigt. Diese Aeußerungen des Staatsanwaltes Dr. Schmitz und die Verlesung des Ä mn e st.ie er l as ses sowie des Befehles Horthhs, der das Hejjas-Detachement ausstellt, riefen. ungeheure Aufregung im Verhändlüngssaäle hervor. Endlich erfuhr man das'Geheimnis, das hinter der ganzen Verhandlung steckte: W Sache spitzte sich jetzt gegen Ho r 1 h y zu, der unter dem Vorwände, die „Wiederevstehung des. Kommunismus zu verhindern", Ivan Hejjüs die schriftliche Ermächtigung zum Münden erteilt, hat.. Die Verteidiger Dr. UUmann und Dr. Gromann konnten minutenlang nichtsprechen. Schließlich erklärten sie: „Jetzt aster verlangen wir nicht ebne milde Strafe, sondern die v o l lst ä n d i-g e Freisprechung für die Angeklagten!" (Große Bewegung bei der Zuhörerschaft.) Die Feldwebel Zbona und Danits stehen auf.und wenden sich weinend zum Vorsitzenden: „Wir können nicht bestraft werden!" schreien sie. Der Verteidiger fährt fort: „Ja, ich verlange unbedingt den Freispruch. Denn jetzt haben wir erst gehört: der Änstifter so muß ich mich jetzt schon ausdrücken — erhielt dsie allertzöchste BegnahjguriL y. m 192g_Rr. 1>85 Der Vorsitzende schloß die BerhaiMung und das Beweisverfahren 'in sehr 'aufgeregter Stimwungdund teilte mit, daß der Gerichtshof sein urteil Montag verkünden werde. Krawalle iri der ungarischen Nationalvetsammtnng. Budapest, 8. Juli. (Tel. der „Wiener Morgenzeitung".) Die Enchüllnngen aus hem Orgovanher Mordprozetz, wonach - 'Hejjas 'wegen seiner Hinrichtungsbefehle durch einen direkten Auftrag Horthhs und durch nachträgliche Amnestierung gedeckt erscheint, haben heute "zu stürmischen, Szenen in der Nationalversammlung geführt. Ausgelöst wurden diese Ausbrüche durch, eine , im „Szozat" verläutbarte Erklärung des Hejjas (der natürlich frei herumlänft), die eine blutige Verhöhnung der in dem Prozeß ausgeführten Komödie darstellt. Hejjas betont, ' daß" gegen ihn k eine riet Str afverf ah'r c n im Gange gewesen sei, daß er im Orgovanher Naubmordprozeß b l ö ß als Z e u g e verhört worden sei, daß er ans die ihnr gewährte Amnestie'nicht anstöhe, ja sie entschiedenst zurückweise, und daß er für alle seine Taten' * die vollste Verantwortung Wernehme: falls man glaube, daß er strafbar sei, möge man ihn vor Gericht.stellen und zur Verantwortung ziehen. Gnade habe er vyn niemandem erbeten und erwarte sie auch von niemandem. Den betreffenden Beschluß habe er dem Militäranwalt z u r ü ck g e s ch i ck t mit der schriftlichen Motivierung, daß er eines solchen Beschlusses keineswegs bedürfe. Die Regierungspartei, der diese Erklärung den schwersten Schlag versetzt, ließ durch den Abg. Berky versichern, daß weder sie noch die Regierung mit Hejjas solidarisch sei. Gras Bethlen, der notgedrungen reden mußte, tat so, als'ob er energisch-werden wolle. Er, forderte den Justizminlster. auf, den Staatsanwalt zu beauftragen, er möge die Erklärung nochmals lesen und dann vielleicht doch etwas zu veranlassen. In dem der Erklärung des Hejjas beigesügten Artikel des ,-Szozat" sei eine Aeußerung des Hejjas enthalten, es sei nicht der erste und auch nicht der letzte Fall gewesen, daß er solche Befehle (zur Hinrichtung von Juden) herausgebe. Zu dieser ganz offenen Drohung wußte dieser MiNist-erpräskdent nichts anderes zu sagen, als daß es in revod lutionären Zeiten geschehen konnte, daß solche Verordnungen 'befolgt wurden, gegenwärtig aber sei dies ausgeschlossen. Der Staat bürge mit seiner ganzen sittlichen und behör-dlichen Macht dafür, daß solche Verordnungen gegenwärtig weder herausgegeben noch befolgt werden! Diese Provokation wirkte augenblicklich. DaS Haus schienaußer Rand und Band. Die Linke schrie: „Was wird mit Hejjas geschehen?" Die Rechte applaudierte dem Bechlen, den sie sogar hoch leben ließ. Als wieder einigermaßen Ruhe eingetreten war, kam ' Äpponyi ' - zum Wort, der zunächst den kleinen Erzherzog Otto als sei« , neu König erklärte und dann der Regierung seine Unterstützung versprach. DaS Budgetprovisorium lehnt er ab. Der Graf mußte natürlich auch dem Hejjas einige Worte widmen. Was dieser Kerl verbrochen hat, fällt arrf das moralische Schuldkonto Apponyis.. Das fichlte auch er und so war er höchst milde: Es müssen in Zukunft Garantien dafür geschaffen werden, daß staatliche Funktionen durch hierzu ni^ht berufene Perso neu nicht ausgeübt werden. Man müsse fragen, wie es geschchen^ konnte, daß der Herr Oberleutnant 'ohne. Untersuchung ustd oh ne jed es P ro zeß ve rfahr en die Weisung geben konnte, drei Menschen hinzurichten. Nach dem Kommunismus sei es in der ersten Zeit begreiflich gewesen, daß solche Dinge geschchen konnten, die man zwar nicht gucheißen könne, die aber psychologisch erklärbar seien und deshalb auch milder zu beurteilen wären. Es dürfen aber derartige Drohungen nicht mehr laut werden. Er wolle an der Arnnestle. Verordnung keine Kritik üben; doch sei es zu beanständen, daß jene-Elemente, die auf die Amnestie angewiesen seien, auch , weiterhin Machtfaktoren bleiben. Abg. Stephan Rakovszky: Sie herrschen! Ministerpräsident Graf Bethlen: Das kann man zwar sagen, aber sie herrschen doch nicht! (Riesiger Lärm im ganzen Haus.) Graf A p p o n y i' beklagt sich darüber, daß gegen jene Leute, -die während des Aufenthaltes des gewesenen Königs- 'paates im Totiser Schloß zur Nachtzeit bewaffnet in . das Schloß eindrangen, keine Untersuchurrg eingeleitet worden sei. Ministerpräsident Graf Bethlen schüttelt verneinend den Kopf. Es entsteht wieder wüster Lärm. Abg. Stephan Rakovszky gerät,mit dem Abg. Jul. Gömbös in einen erregten Wortwechsel, in dessen Verlauf Gömbös dem 8lbg. Rakovszky zuruft: Sie sind ein Vaterlands- Verräter! Ruse links: Rakovszky hat keine A m n c st i c erhalten! Abg. Gömbös ruft: Er hat sie auch gar nicht verdient, denn er ist ein Vaterlaudsverräter. Abg. Apponyi fordert, daß in Zukunft jede llsurprerung der öffentlichen Gewalt verhindert und geahndet werde. Wirtschaftliche Fragen können auf konfessioneller Grundlage nicht gelöst werden! Die Negierung Bethlen, die durch die Erklärungen des Hejjas auf das ärgste kompromittiert ist, hat sich schließlich doch. zu einem Schritt gegen ihn aufgerafft. Sie ermächtigt das Korrespondenzbüreau zu der Mitteilung, daß — es in Ungarn gemäß dem Vertrag von Drianon keine Reserveoffiziere gibt. .Hejjas habe also kein Recht, seine Erklärung als Oberleutnant ber Reserve zu unterzeichnen. Diese Komödianten sind eivaOer jyMM ^iama^£isu

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