Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1085 (5.2.1922)
- Date
- 1922-02-05
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. MS WIENER MORGENZEITUNG 5. Februar 1922 Wien, Sonntag Seite 3T Wenn ich dies behaupte, wild idh nh&t darüber eirfeitlen, ot> dieser Gedanke gut oder schlecht ist, öonideim einfach darlegen, wo ihn P-räsiideot W’iiLsicsn -hiergenom-mon hat. In diieseir Richtung übten auf -Wiflison die Mitglieder des amerikanisch- (jüdischen Ausschusse s, tumlbetr Leitung des Richters W. Macik, den iidh als Juristen von Chicago her p-eusö.nfliidh kenne, und Ludwig Marse h a 11 s einen Einfluß aus. Hinter dieser Gruppe siftaniden ferner in Panis: Felix Frank fu-rte r, Präsident des amerikaim-schen Rates für Ambeiiiterpditik und Chef der bdkairnniteu. F-iumo. »'Kuhn, Lob & Comip.« aus New Youk, und die Brüder Koben; mit einem der lechriteren habe iidh an der juridischen Falk-Mat der Universität itn Chicago ötuidiert. ' Der Gedanke -dteis Schutzes dietr uiatfjotnafen Mindedhfeiten setzt voraus, daß sich die Nuitioniaflität genau umschreiben läßt. Odler bestimmt die dSHarbioriiajlitäit den Menschen? Seine Ab&taimmunig? Die Erlahmung lehnt, daß nicht jeder, der von silowakiisälien Eltern geboren wtnndie, ein Slowake islt; die" Erfahrung lehnt uims sogar, daß von slo^yalüsichen' Eltern geborene Kimdier si'dh nitchlt einheitlich zu einer und derselben Nation bekennen; dar eine kann siiah für einen Slowaken, der andere für einen1 Magyaren und der dritte schließlich für einen D-euibsicben ausgeben. — Istes vielleicht die Sprache, welche; die Natiomaiiitiät des Mems-dh-en bestimmt? Auch das nicht. Auch diafür halben wir Beisipieie: Leute aus Ungarn, welche ausisichiließlieh deutNoh gesprochen Ünaben und sieh dennoch zur magyarischen Nationiailität bekannt halben; ich glaube, es wäre J nicht schwer, unizählliige Beispiele dafür anz-ufübren, -daß Leute, welche neben dar slowakischen keine andere Sprache verstanden, -sich trotzdem zuir magyarißtahen Nationalität bekannten. Dasselbe gilt auch bezüglich der Rasse. — Wie ersichtlich, sind diese Kriterien zur-Bestimmung dier Nationaliität nicht woihlgeliungen. loh wollte nur so nebenbei auf dieses Problem aufmerksam machen, welches auf den ersten Blick überhaupt kein Problem zu sein scheint. Zum. Antrag des' Präsidenten Wi'lson zütrück- Lehrend, muß ich bemerken, daß der Oberste Rat, a.J's er sich mit dieser Frage zu befassen begann, nasch zu der Ueberzeugu-ng gelangte, daß sich dieselbe nicht nur so einfach lösen lasse; der Rat ernannte aus diesem Gründe am i. Mai 1919 eine Kommission zuir Uebeuprüfung dieser Frage. In . der Kommission waren ‘vertreten: England durch-Headlairii, Marley und Carr; Amerika durch David, Hunter, Miller und Hudson; Frankreich durch 'Rhilliiippe, "Berth elot und Kämmerer; Itail-ien du-rch de M-artino und den Obersten Castoldi, und Japan durch Adatliri. Diese Kommission erhielt den Namen »Kom m iss ion der neuen Staaten u«• d d e s M”i n or 11 ä t s s c h u t z e s«. Gleich, in, ihrer ersten' Sitzung 'fällte sie die Eniüsch-eidung, daß die zwei neuen' Staaten —- die Tseheciho-Slowakei und -Pollen' — dieiren Selbständigkeit im Friedemsivertuag von Versailles Von den verbündeten Mächten feierlichst bestätigt und-von Deutschland auedbainnt werdenwird, ©ich sofort üm'; Vertrag mit Deutschland izu venpfli'dhten 'halben, die Garantie für dien Minonitätenschutz zu übernehmen, falls dies die alliierten Hauptmächte für notwendig erachten sollten!? ‘In diesem Sinne wunde jener Artikel formuliert, der in dem Fniediensivertrag von Versailles als Artikel '86 göilain-gte. Man wählte diesen Vorgang, weil der Friedenjsfvertrag am 7. Mai Deutschland' vorgelegt werden sollte und die Kommission, welche die Artikel über den Miindierheitisschutz auszuarbeiten . Ihaibte, erst am 1. Mai ernannt wurde, so daß es praktisch nicht möglich war. einenderartigen Vertrag aiuszuarbeiiten. Um .aber eine Sicherbe-ifc diafür au erlangen, daß sich dii-e Tsdhieoho-slpwakisahe Rapuibliik und Polen zur Uebernahme des MinoriitätenisicihiuitiZ'es verpflichten, wurde vom Friedenisivertrag 'der Artikel 86 in dem Vertrag von Versailles -derart einramgiert, daß die Tisdh-e(bo-©ljmvalkiiiscihe Republik und Polen, falls sie den Vertrag von Versiäiililes, der ihnen verschieden e .Vörfcei-le gar amtierte, zu unterzeichnen beabsichtigten; gleichzeitig auch den Artikel 86 unterschreiben mußten, in welchem sie siiah schon im vorhinein zur Annahme d-ar Garantien über den Minderheittssdhul-z verpflichten. Der erste Minoritätenvertraig wurde mit -Polen venbandielt. Der Präsident dbr polnisicben D-elegaifci-ou P a de r e © wsk i stellte sich sehr en-ergi-sch dagegen, daß von der Friedeniskonferenz Polen ein Vortrag über den Minoritätenschuita auf gezwungen werden soll. Nach stürmischen Debatten beschloß - die Kommission., die ganze Frage -der Plenfarsiteu-ng der Friedeniskcnferen-z vorzulegen, damit sich diese über -das Prinzip äußere und der Kommission Direktiven erteile. Dies geschah am 31. Mali 1919. Paderewski wiederholte seinen Standpunkt,.den er im der Kommission vertreten hatte. Der rum a n i -s c he M i n, i s t e -r ip r ä s i d e n t sagte in -s-cii-n-e-r Rede, Rumänien sei 'bereit, die Verpflichtungendes Min-oritätentsichut-zes zu übernehmen, jedoch ruu-r indem F-slSle, wenn auch sämtlichen Mitgliedern des Völkerbundes ähnliche Verpflichtungen auf erlegt werden. Der tschccbo-siowakische Ministerpräsident Dir. Kramarsch führte in seiner Rede aus, die rdbecho-Slowakei bereite aus eigener Initiative und, vorn eigenen guten Willen geleitet, eine Verfassung vor, in welcher der Schutz der Mi-ndierh eiten ganan- «M» CHIFFON und BETTZEUGE Volksversammlung B B B B ■ Die zionistische Sektion für die westlichen Bezirke J veranstaltet Dienstag den 7. Februar um 8 Uhr b abends eine Volksversammlung im Saale der n Bezirksvertretung, VI., Amerlingstraße 6. ■ Tagesordnung: : Die Not der Kultusgemeinde S Redner: Kultusvorste.her Dr* D. F iedmann, ■ \ Gemeinderat Dr. lak. Ehrlich. 414 B H B n BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBflBBBBBBflflBBllflfl tietTit wind und verwahrte sich gegen diais Vorgehen der Fniedtenskctnfereniz, indem eir tbeßiaiuptete, dlaß dies eine innene An-gelegenhieii/t sei, welche jeder Staat für sich lösen soll. Der Außemmiih-iübetr des Königreiches SHlS. Dr. Trumbic lehnte ni'iit ähufliichen Argumenten dien Standpunkt der Fnicdietnisik-onfereniz energisch ab und sah in dem Antrag der Konferenz einen Vorwurf gegen Serbien, daß es den Berliner Vertrag, vom Jahre 1878,- nicht eInhalte. Der gneohisdhe . Miimistenpiräsiiidienit V enizel-os nahm eine sehr diplomatische HaitUng ein und stellte sich gegen dein Plan der Fdedensk-onfareniz nicht i in einer so energischen Weise, wie die übrigen Delegierten der interessderten Staaten. Auch Präsident WiTso-n griff in die Debatte ein und behauptete in ©einer Redie, dliie Vereimiiigitien Staaten können ©ich nicht venpf'lidhten, diais tsnrifcoriiale Statut — so wie es den 'Frioden-srve/rtirägen enl-sipiringen wird — diesen1 Staa-ton zu garantieren, wenn sie (Vereinigten Staaten) keine Sicherheit dafür haben, daß in diesen neuem Staaten keine Verhältnisse aiufrecbterfhaiiten werden-, die zu- Bedrückungen führen und dadurch neue Zwii-estigkeitea hervorgerufen würden«. Der französische M inisterpräsikl'etnt Giemenceau, sowie die gan z e f riain z ö s isch e Delegation war gegen die Verträge über d-en Minoritäten schütz, -und zwar aus dem Grunde, weil sie dies für eine Eimn-isdhumg in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten hielten. Der englische Delegierte Lord Robert G e © i 1 unterstützte den Mdnoniitätenßchutzenitwurf. Diejenigen, denen bekannt war, daß Lord Robert ein Sohn des Marqitis Salisbury ist, der sich bereits auf dem Kongreß in Berlin im Jahre 1878 diafür einsetzte, daß Serbien, Rumänien und Bulgarien die Verpflichtung zum Schutze dfcr religiösem Minderheiten voirgesehriebem werde, überraschte der Standpunkt des Sohnes durchaus nicht; es war nur natürlich, daß der Sohn den Weg des Vaters gehe; Auch die italienische Delegation stellte sich hinter den vorn Präsidenten Wilson vorgelegt em Antrag. Dies war nur einer von jenem wenigen offenen Kämpfern in der öffentlichen Sitzung der Friedenskonferenz, wc» man dies als eine Autleh-nuing der kleinen Staatengegen die Friedenskonferenz betrachtete. Nach dieser historischen- Sitzung der Fricdensk.'inferenz war miau sich darüber im klarem, daß die Verträge über den Mimd-erheitosdiutz dennoch abgeschlossen werden, und die tschecho-slowalcische Delegation sagte sich deshalb:. Wenn wir mit unserem Antrag nicht dt^rdhidringen können, so wird es für uns besser seiin, wenn wir* an den Beschlüssen teiikifehmem, als dlaß man etwas über uns in umcrer Abwesenheit beschließt. Wenn es au-ch die Delegation des Königreiches S. H, S.. Rumäniens und Polens prinzipiell ablehnten, an der Ausarbeitung der Artikel über den Minoritärcenschutz m.'t zu wirken., so beteiildgteni .sich-die tschecho-slowakische und .die griechische Delegation lebhaft an den Kommiisisiomsarbeiten. Die Ergebnisse waren sehr günstig und wir werden, später auf dieselben, zurückkommen. (Es w'jirde vorgeschlagen, daß im Tr entino, welches Italien zugeisprochor# wurde, der deutschen Minorität ebenfalls die Minieritätsrechte zuerfkiatnnf werden ©ollen. Die italienische Delegation antwortete, ein solcher Vertrag über das Trentino sei mit der Stellung Italiens als Großmacht umrveire in bar, und die übrigen Großmächte nahmen von diesem Antrag Abstand. Auch wird es nicht schaden, wenn wir an dieser Stelle bemerken, daß sd-dh im ursprünglichen Entwurf des Präsidenten Wilson über den Völkerbund auch ein Artikel über die religiöse Gleichberechtigung befand. Die Völkerbumid'skiommi.ssion stellte ©ich einhellig gegen diesen Antrag, weil dies nach ihrer Ansicht eine uinian-gebrachlte Einmischung in die inneren Angelegeheiten der einzelnen Staaten bedeuton würde; dieser Antrag wurde in der Plenarsitzung der Friodemskcnfereniz ■ vom 14. Februar 1919 definitiv begraben. Es muß bemerkt werden, daß man damals an Mkubritätsverhrägc noch nicht gedacht hatte.) Was den Inhalt der M-imaritätsverträge anbetrifft, so gibt es Bestimmungen, die in sämtlichen Vertragen enthalten sind, und wieder Sonderbestimmungen, die sich nur in ei-niigen' dieser Verträge befinden. Die allgemeinen, in sämtlichen Verträgenenthaltenem und van den Staaten tschecho-silowatkische Republik, Königreich S. H. S., hielt diese allgemein! Rumänien, Polen, Griechenland-, Oesterreich, Mia*; gyatrien und Türkei am-gemiommeniein Bestimmung gen enthalten: 1. Die Verpflichtung, daß der Staat sämifclicheitf seiner Einwohner einen vollen und ganzen Schützt ihres Lebens und ihrer Freiheit, ohne Rücksicht! auf ihre Abstammung, Nationalität, Sprache, Rasse! oder Religion, gewähren muß. 2. Sämtliche Einwohner des betreffenden? Staates werden das Recht haben,, jedwedle Ktottw fession, Religion oder Glauben, deren Ausübung* mit der öffentlichen Ordnung oder mit den offen« liehen Sittern nicht im Widerspruch steht, ®u be4 kennen. 3. Der betreffende S-taat amerfkanhlt als'Staats^ bürget ipsc- #aicto sämtliche Pensionen, welche da»! Heimatrecht a-uf dem Gelbiete dieses Staates zu^ jener Zeit 'besitzen, in welcher der -betreffende Vsi>i trag: im Gültigkeit tritt, wemin sie nicht Angehörige eines andleren Staates sind. | 4. Die StiaatsbürgersdhJaft des betreffenden^ Sta>ates erwirbt ipso facto jede Person, weldhle auf seinem Gebiete geboren wurde und welche dtuinchj die Geburt nicht diie Stantisbürgerschaft eineisi. anderen Staates erworben halt. (Diese Bestimmung; war, trotzdem sie im sämtlichen Friedensiverträgenl' enthalten ist, hauptsächlich für Rumänien be< stimmt, wo die Juden als Ausländer quialiifizaenff werden-, trotzdem nicht nur sie, sondern aiudb übjrei Verfahren in Rumänien geboren sind.) Die Friedenskonferenz theoretischen Bestimmungen mFehlt! für genügend, aber sie wollte ihnen eine konkretere und praktischere Farm geben.. Ursprünge lieh hatte sie die Ansicht, allen, diesen Bestimmungen Lire praktische Form vcnzuischreiben» Nßchif langen Debattenwurde dies jedoch nur aiuf diel Sprache und Schule beschränkt. "In Städten und Dörfern, wo ein bedeutendes Bruchteil der Beevölkerumg eine andere Sprächet als die offizielle Sfcaaitssiprache spricht, wind mach den Mimoritätsbestim-mungen. im Öffentliicfient Unterriol'.it den Kindern ainders'sprachiger Eltennf Gelegenheit geboten werden, an den Volksschulen! in ihrer eigenen Sprache unterrichtet zu-, werden;>■ in ähnlicher V/ eise wird ihnen das Recht garantiert,; bei Gericht ihre Muttersprache so weiht mündlich slis. auch schriftlich aimzuwenden-. Weiter wird diesen! matiicmaflen Minoritäten ein entsprechender Anteil; an jenen Betrugen garantiert, welche für religiöse Erziehung odier humane Zwecke aus öffentlichen Fonds' (im Sinne des. Staatsvoramschlages, aus Ge« m eind-e Voranschlägen und anderen) vetrauisgabll werden., Wie bereits erwähnt, sind dies Bestimmutngdif, welche in sämtlichen Minaritätsverträgen.. enit-; halten, sind; außerdem wurden aber Pol'en, Ruma«, nien, Griechenland und der Türke! besondere Verpflichtungen zum Schutze der Judem auferlegt. Der polnische Vertrag enthält die Bestimmung, daß der polnische Staat den jüdischen! Ausschüssen einen enitspredl'.ienidein Geldbetrag zurj Diposati-oin geben muß, welcher für da-s Schulwesen^ für die E-rthultung jüdischer Schulen bestimmt ist. Im rumänischeur Vertrage finden wir einen Paragraphen, in welchem bestimmt wird, daß Rumänien den Juden alle bürgerlichen Rechte zuerkenineinl muß. Im Vertrage mit der Türkei wird festgesetzt, daß die i-n Palästina lebenden1 Juden. jipjsiof -facto zu Staatsbürgern von Palästina werden. Der Antrag des Präsidenten1 Wilson, wel-thart von Lord Robert Cecil unterstützt wurde, enthielt ein-en Artikel, demzufolge i-n Rumän-ien-, Polen und Griechenilamid. die Juden nicht gezwungen, werden! dürfen, den Schabbes nicht zu weihen., und daß ihnen -nicht verwehrt werden darf, am Sonntag zw arbeiten. Nach längeren Debattenwurde bloß der erste Teil dieses Antrages angenommen. Die amerikanischen und die englischen Anhänger des Antrages, daß die oben angeführten Staaten nicht das Recht haben sollen, den Juden die Sonntagsiairbeit au verbieten, begründeten ihren Antrag damit, daß ein frommer Jude, welcher donl Schabbes hält und nicht arbeitet, materiell. sehr geschädigt wird, wenn er auch am Saninitiag weder, arbeiten noch Handel treiben darf, denn er verliert auf diese Weise zwei Arbeitstage in dter Woche. Soweit wollte die Friedenskonfereniz nicht gehen und nahm deshalb diesen Antrag nicht: an. Damit diese Bestimmungen nicht nur aluf dient Psipiar bleiben, suchte die »Kommission der neuen Staaten und des Minoritätensidhurtizes« eine 'Modalität, welche die Durchführung dieser Bestimmungen garantierenwürde. Mit Rücksicht -darauf, -daß die Fniieidcosiveinträge ein Statut über -den Völkerbund, enthielten, beschloß -die Konferenz, die M-inoiritätsvertrräge und Mfncrität&besitiimmungen unter den Schutz des Völkerbundes zu stellen. In den MimioritätsT-e-rträgen wird deshalb festgesetzt, dtaß die VerpfIrohtungen ’ über den Minoriiltätemsidhutz Verpflidi« tungen internationalen Interesses -sind! und! 'die Ga« rantoie des Völkerbundes genießen. Nach der Feststellung der Artikel über deif Minoiittäten-schutz wurde die Frage aufgestellt, inf welcher Weise der Völkerbundrat die Bestimmungen über den Minoritätemschutz durchführen saM. Die tschechoslowakische Delegationforderte, daß ein System festgestellt werde, wonach die Herrenu. Damenwäsche, Regenmäntel, engl. 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