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Wiener Morgenzeitung · 1921-11-01 · Heft 991 (1.11.1921) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 991 (1.11.1921)
Date
1921-11-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite"2 Wse'n> Dienstag tton dem früheren Ministerpräsidenten Painleve geführt wird, verdient alle Beachtung. Die Liga' steht auf' einem demokratischen Programm, das unter anderem die Forderung nach Herabsetzung der militärischen Lasten enthält, und lehnt es ab, ihre Politik auf den Hatz gegen Deutschland und den Kampf gegen. den Sozialismus einzuschwören. Auf die Warnungsrufe des „Temps* hat Painlevö in einer dieser Tage gehaltenen Rede die deutliche Antwort erteilt-. Er lehnt die Schaffung einer Gesandtschaft beim Vatikan ebenso ab wie die exaltierte Furcht vor dem Bolschewismusdie zur Idee einer bewaffneten Intervention und zur Ablehnung der Hilfsaktion für die Hungernden in Rußland geführt habe und die Frankreich mehr geschadet habe als alle bolschewistischen Propagandisten. Pamlev« betont, wie sehr die säbelrasselnde Reaktion des nationalen Blocks Frankreich schädige, und er lehnt dessen Reparationspolitik ab, welche auf die Versklavung eines Sechzigmillionenvolkes abziele, und fordert an deren Stelle ein Zusammenarbeiten der beiden Völker, welches allein Europa vor der drohenden Katastrophe retten könne. Painlevs und seine neue politische Schöpfung stehen nicht isoliert und der Kreis der Franzosen, welche zur Einsicht zurückgekehrt sind, ist vielleicht größer, als man denkt, und die vornehme Haltung Noble Maires, des französischen Vertreters im Völkerbund, wirkt wie ein Symptom In Deutschland freilich bemüht man sich gefliffentlich, dieses andere Frankreich _ zu übersehen und jede solche Daseinsäußerung totzuschweigen, wenn nicht in ihr Gegenteil zu verkehren, Was hat man zum Beispiel in der letzten Zeit aus dem Erlaß des französischen Unterrichtsministers gemacht, daß möglichst viele Schüler aus dem ganzen Lande die verwirf! eten Kriegsschauplätze sehen sollen? Man hat in Kriegshetze umgelogen, was pazifistische Gesinnung ist, und dem . deutschen Leser die Begründung vorenthalten, in der es heißt, der Heranwachsenden Generation solle der Krieg sein wahres Gesicht enthüllen und sie werde aus dieser Erkenntnis lernen. Die nationalistischen Racheprediger in Deutschland und ihre Gcsinnungsverwandten in Oesterreich, die sich in einer entstellenden Preffehetze ^gefallen, überall ihre Waber jn den Vordergrund zu schieben suchen, eine Politik des Arierparagraphen betreiben und, wie cs letztens in der Wiener Nationalversammlung geschah, ein geplanter Wechselgastspiel der Opern von Wien und Paris zum Anlaß einer von obligater Entrüstung triefenden Interpellation nehmen, in welcher der Versuch gemacht wird, einen Zusammenhang zwischen Tenorarien und der »schamlosen Zerreißung Oderschlesiens" zu konstruieren Und über' ^nationale Selbsterniedrigung" zu zetern, sie muffen hüben und drüben von der Bildfläche verschwinden, wenn endlich Ruhe und Ordnung in Europa wiederkehren sollen. Inland. Das Defizit. 20Q%\$t Erhöhung dce VxihnLarife. Der Vnkrhisminißer hat au die Handckslsmmem eine» Erlaß gerichtet, in welchem er nriiteilt, daß zur Deckung des EiseRbahndrfizits von zirka 40 Milliarden Kronen eine neuerliche Tariferhöhung geplant ist. Die Prrsoneutorifr sollen in der II. und Ul, Klasse um 200®/#- in der I. Klaffe nra 350% erhöht werden. Die Beförderung von Reisegepäck soll sich um 300®/» höher stellen. Die Tariferhöhungen sollen schon am 1. Dezember d. I. in Kraft treten. _ Neuerliche BuuLeusiberfaSe. Wierrer-Re»st«dt, 31. Oktober. Gestern abends gegen 8 Uhr unternahmen zirka 60 Horlhh-Banditen einen KerrerSbrrtall aus die LeithabrScke bei Neudörfl, welcher bis ö Uhr früh dauerte. Die Banditen übersetzten den ausgrtrockneten Leithasluß und umzingelten die bereits aus Wrener-Neuilädter Gebiet befindliche Fnrtenbachische Harzfabnk, in welcher Reichswehr und Gendarmerie bequartiert sind. Hieranf beschossen sie die Fabrik nnd das gegenüber befindliche GasthauS Grillbacher, wo ebenfalls östenechische Aach» mannlchaft emquartierl war. Von unserer Reichswehr vertrieben, unl rinahmen sie einen Angriff auf die Eyenbahnbrücke bei Katzelsdorf und warfen gegen caS Eiscnbrhustationsgebäude zirka 200 Handgranaten, so daß dasselbe großen Schaden erlitt. Auch ln Katzelsdorf hielt sich bte Reichswehr sehr tapfer gegen eine Ucbermacht und um öUhrsrnh waren die Leitha-Ufer von de» Bonden gesäubert. Auf österreichischer Seite wurden zwei Reichswehrmanner verwundet, von de» Banditen wurden ein ge schwer verwunret. Das Schießen wurde die ganze Nacht in Nmdönl und Katzelsdorf gehört und beunruhigte die dortige Bevölkerung. Bestialitäten der Hrrthy-Dandite«. In Kobersdvrf ließen die Banditen so-arvonjüdischeu Schnlfttttfeevneitt Grabarrshede«, die Kinder m«tzten sich r« dasselbe Hinernstelle» nnd die Banditen sagten ihnen, daß dieses Grad fnr ihre DSter bestimmt sei. Infolge dieser Greueltaten fttHeA Viele Ortshe»OhWx ■»«tJifJMMfe ' Wiener Mörgerrzeituns 1. November 19L1 , Nr. 9Ü$ _r>A enetwrei ‘ Das Bunbesminisierium für Finanzen veröffentlicht folgende Durchführungsverordnung vom . 29. Oktober 1921 zum Steuervoreinzahlungsgesetz vom 13. Oktober 1921. Einleitung. Beim Verkehr, der sich aus Anlaß der Durchführung des Steuervoreinzahlungsgesstzes zwischen den Behörden nnd den Steuerpflichtigen ergeben wird, sind die Steuerpflichtigen zur Vermeidung von Mißverständnissen und der dadurch entstehenden unnützen Weiterungen unter ^Hinweis auf die Beilage zur amtlichen „Wiener Zeitung" Mm. 33* Oktober 1H21?. ,Mrs Einhebungs-. und das ^Stenervoreinzahlungsgesetz" über die. zeitlichen Der- '.schiebun'gsn, die die Steuerbemvssungsgrundlage infolge der Personalsteuernovelle vom Jahre 1920 erfahren!hat, sowie über den Wegriffder Voreinzahlung nach' der Vorjahrsgebühr etwa-rn Mgender Wsise zu belehren: 1. Bis einschließlich Mm Weu^rjahr 1919 biLete die Grundlage für die Wemessüng' dsr Einkommensteuer das Reineinkommen des letzten.den: Steuerjahr vorangegangenen Jahres, demnach für das St-uerjahr -1919 das Reineinkommen aus dem-Jahre 1918. Vom Jahrs 1920 an erfolgt dagegen die Bernsssun-g nicht mehr auf Grund de?» Vorjahrseinkommens, sondern jeweils für das betreffende - Kalenderjahr nach dessen Ablauf auf Grund des in diesem Kalenderjahr »erzielten Einkommens. Für das Jahr 1920 ist dah^r das Ein-- komnren des Jahres 1920 Befteuerungsgrnnd-lage. Hiebei ist zu beachten, daß beim. Nichtzusammcnfallen des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr als Geschäftsjahr diejenige Wirtschaftsveriöde gilt, die im Jahre 1920 endet. .Gleichartige Bestimmungen hinsichtlich der zeitlichen , Verschieb-lmg der Besteuerungsgrnndlage gelten für , die 'Erwerbsteuer nach' dem II. Hauptstück des Personalsteuergesetzes. Hingegen sind für die Beurteilung des Steuersatzes , an allgemeiner Erwerbsteuer für das Jahr 1920 die Verhältnisse (äußeren Betriebsmerkmale) des Kalenderjahves 1919 maßgebend. 2. Eine wichtige Aenderung haben, ganz abgesehen von den rMYM^WorschLiften des SteuervoveinzahÜMsgesetzes,>.,.dle^Mstimwungen über die VoreinzahlMg. der Emko-mMysteuer nach Borjahrsgi-bühr -durch die Personalstervernov.ellen vom Jahre 1920 und 1921 erfahren. Die Site'uersürlen für die Jahre 1920 und 1921 weisennämlich nicht nur gegenüber der für das Jahr 1919 in Geltung gestandenen Skala, sondern auch'untereinander, Verschiedenheiten auf. Mit .Rücksicht darauf wurde verfügt, baß die Voreinzahlungen auf die Einkommensteuer für die Jahre 1920 und 1921 zwar n-ach Maßgabe des letztveranlagten Einkommens, jedoch unter Zugrundelegung d,er neuen Skalen zu leisten find. Deshalb gilt-als Vorjahrsgebühr für .die Jahre 1920 Und 1921 nicht einfach die zuletzt gemessene, sondern jene Einkommensteuer, die nach Maßgabe des letztveranlagten Einkommens müer Zugrundelegung der nunmehr geltenden Sleuerskalen entfällt. 3. Schließlich sind die Steuerpflichtigen auch'noch ^darallf aufmerksam zu machen, daß die eingangs zitierte! Beilage zur „Wiener Zeitung" dir Ein kommenster^erskalen für die Jahve 1920 und 1921 enthält. Betreffend die Skala für bas Jahr 1921 ist zu beachten, daß zufolge des mittlerweile verabschiedeten Gesetzes über Herabsetzung der Einkontmensteuer für das Jahr 1921 die ersten vier Einko inmensteuerstufen steuerfrei bleiben, im übrigen alle Steuersätze eine Kürzung um, >16 Prozent erfahren hichen. ' / Artikel 1'. 1'. Solange die Bemessung für das Jahr 1919 oder für ein. woch früheres Jahr die^GrUndlag: für die 'Voreinzahlungen an allgemeiner Awerbsteuer, an besonderer Erwerbsteuer oder an Einkommensteuer abgibt, solange demnach die Steuer für das Fahr 1920 dem Steuerpflichtigen noch nicht vorgeschrieben ist, sind die 'Voreinzahlungen für die Jahre 1920 nnd 1921 mit einem Aufschlag von 100 Prozent, und zwar bis spätestens 15. d. M., zu entrichten. Die allgemeinen, gesetzlichen Fälligkeitstermine hinsichtlich der einfachen Voreinzahlnn-rs'raten werden nur insofern abgeänbert, als 'auch die vierte Einkommensteuerraße 1921 schon am 15. d. M. fällig wird. Bereits geleistete Boreinzahlungen find einzurechnen. 2. Ws zu verdoppelnde Vvreinzahlun gs'gebühr gilt beider allgemeinen und bii der besonderen Erwerbsteuer der letzte, dem Steuerpflichtigen vorgeschriebene Jahressteuerbetrag, einschließlich der Zuschläge des Bundes, bei der Einkommensteuer der letzte, dem Steuerpflichtigen zur Selbstzahlung vorgeschriebene Jahressteuerbetrag umgerechnet, gemäß der für die Jahre 1920 und 1921 xeltemde» Skalen. Einkommmstrüerpflichtige, die neben stevembzugspfkichttgen Dienstbezügen noch ein sonstiges Einkommen beziehen, haben daher, ohne Rücksicht darauf, ob die D'ienftbezüge schwankend oder feststehend sind, ob Dienstgeber der Bund oder ein. anderer der Steuer auszugehen, die auf ihr soüftiges Einkommen ohne diese D'ienstbezüge entfallen würde. Artikel 2. ' 12. Von der im Artjkel 1,-erster Absatz, ange- Ährten Grundregel für die Erhöhnng-derVovrinzahluNgen macht das Gesetz zwei Ausnahmen: t a)4 Steuerpflichtige, die glaubhaft machen, daß. die von ihnen für das Jahr 1920-endgültig zu enfc richtende Steuer den Betrag der 'erhöhten Vorcinzahlungsgebühr nicht erreiche»: wird, können eine entsprechende Ermäßigung des Aufschlags verlangend Die Gesuche sind bis längstens 15. b.- M. bei dsrSteuerbehörde erster Instanz zu überreichen. - Dieses „Glaubhaftmachcn" ist an bestiuunt- Regeln nicht gebuirden. ,Ein strenger Beweis ist nicht erforderlich, es genügt, wenn, der- Steuerpflichtige dir Wahrscheinlichkeit seinen Behauptung dartui. Die Steuerbehörde hat über solche, Gesuche ohne Auf sch u b unter freier BetveiswürdigUng und Vermeidung tveittvendigen Vt:rfahrenZ zu ent- . Hheiden. Bei Persqnen,. die aus ganz oder zum über-, wiegenden Teile unverändevlicheu. Bezügen (zum Bei-?.', spiel Renten, Bezüge aus festverzinslichen Wertpapieren/. Einkommen äuZ' Gebüudebesitz) im Jahre 1920 sin Gefamteinkoinmen von nicht mehr als 30.000 Krone»:, bezogen haben, ' kann die protokollarisch ' ftstg>7haltene Erklärung der Partei als genügettde GläubhastniachuNgp im Sinne des Gesetzes behandelt werden. Von allen diesen Ernläßigungsfällen sind die Steuereinhebungs- - stellen ungesäumt in Kenntnis zu setzen. i Die Gesuche um Ermäßigung Auffchlages sind' gemäß Tarifpost 44, lit. c, des Gesetzes vom 30. Di?-'- zember 1862, R.-G'.-Vl. Nr. 89, stenchelfrei. ' :'' ^! t Unrichtige Angaben unterliegen d>w ^Bestrafung nach den Z 239 und 241, P.-St.'-GJ beziehungsweifr nach Artikel IV der PersonalsteUetnodelle 'vorn Jahve. 1020. ' ■ ■ : 1 " 'V*- 1 b) Der öffentlichen Rechnungslegung u-ttterivorfcne Unternehmungen, die in dein irit Jahr,- 1920 endenden Geschäftsjahr einen steuerpflichtigen Reinertrag von mehr als 800.000' Krone«, - sirner Ei-nkommenstLuerpslichtige, die im Kalenderjahr (Wirtschäftsperiodt) 1920. E steuerpflichtiges C§in!omjttett in d,rr.chor-Kgenannten Höhe erzielt haben, sind außerdem verpflichte^,'' die gesamte, nach dem Bekenntnis'für das Jahr 1920 zu entrichtende Steuer, insoweit fies die-nach--den: Artikel 1, erster Absatz, zu leistende erhöhte Boreinzühlun'gsgebühr übersteigt, voreinzuzahlen. Im übrigen , finden die Bestimmungen des Artikels l, zweiter Absatz,' sinngemäße AnwestdUng. ' ' ' '! - ' ' Artikel 3.;! Für Syle Emhebung von Zuschlägen der Lander und'sonstigen zuschlagsberechtigten Körperschäfte»» hat der erhöhte Vöreinzahlungsbetrag ohne Bttndeszu sch läge als Grundlage Zn dienen. i ' Artikel 4. i 1 Den Gesuchen um Errnäßiguug. des Ansfchs-äg5 kommt eine aufschiebende Wirkung nur insofern zu, als der Rückstand bis zur Erledigung des, Gesuches durch Zwangsmaßnahmen -nicht ein getrieben werden darf. Die.. Rekurse gegen die Abweisung dieser Gesuche .hahew keinerlei ausschiebend«; Wirkung. Eine Vorschreibung.des! - 50prozentigen Zuschlags hat auch bei nur. teilweis-' sta^tgeberider. Erledigung zu unterbleiben. v Artikel 5. ' sk. Mr biie Einbringung des Bekenntnisses zül? Erwerbsteuer vyn den der öffentlichen Rechnungslegung! Unterivorsenen Unternehmungen und zur' Einkommensteuer wkck für das Jahr 1920 eine allgemeine Nach-, frist bis einschließlich 15. d. M. gewährt. . j 2. Info ferne daher ein Stewrrp stich tiger das Bekenntnis bis 15. d. M. überreicht, ist das gegen ihn', wegen nicht fristgerechter Ueberrejchung des Bekenntnisses! allenfalls bereits ein geleitete Säumnisverfahren (§112 oder § 206, P.-Ä.-G.) wieder rückgängig zsi machen.! ' ';f' ' Artikel, 6. . ‘ Erträge und Einkvmmei: aus einer im. Gebiet der neuertstand'euen sroinden Nationalstaaten territorial gebilndenen Quelle (Realitäten,' hyppthezierte Forderungen, durch Fideikoinmiß, Berwah rungszwang oder sonstige rechtliche Vorschriften gebundenes Vermögen, ein stehendes Gewerbe) haben bei Ernüttlung der Doreinzahlu.ngsgebühr außer Mschlag zu Bleiben. Artikel.?. 1', Die Steuerbehörden sind verpflichtet, den Ein» kommensteuerhflichtigen über Ansuchsüdas miinölich oder schriftlich gestellt werden kann, - drn zur Selbst-! zahlung mtfütlenden Steuerb>etrag mitzuteilen, der aus das letztveranlagte, beziehungsweise.- auf bas für Jtasj Jahr 1920 einbekannte Einkommen unter Anwendung der für die Jahre 1920 und 1921 geltenden Steuers skalen entfällt. -Den Betrag des letztveranlagteu ihe-. ziehungsweise des für das Jahr 1930 MbstMWlknjj wW?mW: 798063 13744952

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