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Wiener Morgenzeitung · 1921-09-15 · Heft 947 (15.9.1921) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 947 (15.9.1921)
Date
1921-09-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 947; Wiey. DonnerstaF Finanz- und eines Wirtschaftsrates der zionistischen Organisation. Die zum gieren Hajessod gestellten Anträge des Delegierten Dr. R i n g e l (Lemberg) über die Einbeziehung der jüdischen Stiftungen in die Propaganda des Keren Hajessod, ferner über die Sammlung von Schmuck und der Plan einer Volksanleihe werden als Material der E x e kuti v e ü b e r w i e s e n. Dr. Han d t k e beantragt, den Zertifikatinhabern des Keren Hajessod für 30% ihrer Zeichnungen nach Ablauf vyn fünf Jahren wenn möglich eine D i v i d e n d e zu zahlen. Simon hält den Gegenantrag, aus keiner der Anlagen des Keren Hajessod Dividenden zu zahlen ausrecht. Der^ Keren Hajessod ist gemeinsame s' E i g e n t u m des jüdischen Volkes. G o l d st e r g (Amerika) unterstützt den Antrag S i m o n. Dr. N acht (Rumänien) spricht d a g e g e n, daß man den Zertisikatinhabern D i v i d e n d e n verspreche/ Bei der Abstimmung wird der Antrag Simon abgelehnt, der Antrag H a nd t k e a n g e n o m m e n. Schluß der Sitzung 8 Uhr abends. XXVI.' Sitzung. — 14. September, 7all Uhr abends. Der Kongreß tritt zu seiner Schlußsitzung zusammen/ Das Bild ist ein ' sehr interessantes und ähnelt wieder dem Bilde bei der Eröffnungssitzung und bei der Sitzung in der Nacht, in der das Vertrauensvotum für die Leitung beschlossen wurde. Die Delegierten sind im Festkleid erschienen. Der Kongreß erledigt zunächst die. zurückgestellten Bestimmungen des Organisationsstatuts und, nimmt sodann die politischen Resolutionen der politischen Kommission entgegen. 1 Uhr nüchts. Die Sitzung dguert fort. Palästina-Budget der zionistischen Organisation für das Jahr 5682. :'b An den 'Jüdischen Nationalfonds: Für Bodenkauf und ^Meliorationen 500.000 Pfund Sterling. 2. Ertragbringende Anlagen: Kredfte für Klernhausban in den Stadien 200.000, kommerzielle Kredite K.o.ooo, industrielle Kredite 100:000, Kredite an Landwirte 100.000. Bewässerung der Audja (Ruthenb:rgs-Projekt) '50.000, zuiammen 550.000 Pf^ud' Sterling.' 3. Rigrlwäßiges Palästina-Budget (nationale Investitionen und laufende Ausgaben)!: Laut besonderer Aufstellung 656.000 Pfund Sterling/Insgesamt 1,506!600 Pfund Sterling. ' DaS regelmäßige Palästina-Budget für das Jahr 5682 uird, wie folgt,'festgesetzt: a) Schulwesen 90 000, Schulbauten 25.000, Technikum l0.000, Bibliothek 3000, zusammen 12Z.000 Pfund Sterling. h) DanitätZwesen -'100.000,' e) Arbcits- Und Ausrüfiün-tsfonds ' für b<rtits ick'Lande befindliche' Einwanderer 50.000,' ä). Kosten der Neuen Einwanderung 90.000, e) landwirtschaftliche Kolonisation 225.00), k) Versuchsstation 10.000, g) besondere Ausgaben" 5.', 000, tr) kommerzielle Informationen 5000, i) Arministration 85.000. zusammen 656.000 Pfund Sterling. In den' vorstehend anfgelührten Posten sind folgende nationale Investitionen enthalten: Lud a) Schulbauten 26.000, «ub?)( Ausrüstung 20.000, Kub ä) Einwanderung 30.000, gub v) landwirtschaftliche Koloni' sat'.on 73.000, zusammen 118.000 Pfund Sterling. Beschluß der FinanzkommistLon. Dev Schekel. Mit . Rücksicht ans die gegenwärtigen Valutaverhältnisie wird der Sch. ekel folgendermaßen, festgesetzt:' 1. Für' die Bereinigten Staaten und Kanada 1 Dollar.! 2. Für Großbritannien, die britischen Dominions und ioi'si.ge Länder mit normaler Valuta der Preis von 2 Schilling 6 Pence: oder deren Gegenwert. ' 3i.Die Festsetzung der Hohe des Schekels, für Länder mit e n t/w.r r t.c t e:r Valuta, wird .der Exekutive im Einvienebm.eu' /mit der Lande-organisütion üverlassen. Sollte ein Einvernehmen nicht^zu erzielen sein, entscheidet daS A k t i o u §- k o m .i t c c. , ft Für bi; Föderationen gilt die Höhe deS Schekels nach den vc/chiedcncn Ländern. Die Föderationen.und Landsmannschaften sind verpflichtet, mir der S chckel-smnmlimg für das Jahr.5682 s o f o r t zu beginnen und den Betrog in folgenden Raten abzuführen: Ein Dist el bis' längstcus 1. Teb'nh 5682, ein Drittel bis längstens Y. Rlssan 5632, ein -Drittel bis längstens 1. Tämus 5682. ' Dockung deS Fehlhetrages. Die Kosten der Verwaltung der L>ganisation müssen durch /c Landcsinganisistioven und Föderationen voll gedeckt werden' e.flcv Linie dient hiezu der Schekel. Ein etwaiger Fehlbetrag w..d.non dc-r Ländern und Föderationen nach Maßgabe eines m bn Erejuüv: sesizusetzcnden Schlüffels umgrlegt. Wiener Morgenzeitung REfe. 5<HUT2WARKl S JELEFOK r5 S> jELEFOf'i c-7 '3l3*tö Subventionen an Förecationen. Die Frage, ob und in wie weit die Föderationen oder Landsmannschaften besondere Subventionen zu erhalten haben, wird der Eutschndüng. der E x e k u t i v e überlassen. FinanzKontrolle. ' 1. Jede Landsmannschaft wird verpflichtet, aus ibrer Mitte einen Revisor zu ernennen, der mindestens vierteljährlich die Eingänge für sämtliche allgemeinen zionistischen Zwecke bei der betreffenden Land-maunschast am Grund der Belege zu prüfen und dem Finanz-Departnncr.t (Treasnrtz Departement) der Exekutive in London e neu ausführlichen Bericht zu erstatten hat. Die Sammlungen für die lokalen Bedürfnisse ber # Landsmannschaften sind in diesen Bericht nichtrinzubeziehen. 2. Die Revisoren haben dafür zn sorgen, die einzelnen Landsmannschaften, , soweit dies bisher noch nicht der Fall ist» eine regelrechte.Buchführung über Einnahmen und Ausgaben führen. Das Finanz-Departement brr Exekutive hat dafür zu sorgen, , daß sämtliche Landsmannschaften ihre Bücher möglichst nach, einem einheitlichen System stören. :; 3. Die Landsmannschaften sind - Pcipflkchtest s 8 m tli che G e l d e i n g n tt g e in dm zionistischen Organen ihrer Lander detailliert z n m A u s w e i S zn bringen. Wo dies aus technischen oder sonstigen Gründen,nicht möglich ist, sind die Landsmannschaften verpflichtet, der Exekutive detaillierte Aufstellungen monatlich:zu übersenden. 4. Die Landsmannschaften sind verpflichtet,, die bei ihnen im. Laufe eines Quartals eiugeaangenen Gelder spätestens während der ersten Hälfte des neuen Quartalmonats hei den lokalen Bankkorrespondenten der Ich d i s ch e n K o l o n i a l b a n k. in London für Rechnung der Londoner.Exekutive einznzahlen und . die Treasury in London rechtzeitig davon zu benachrichtigen.. Thesen über die lanhsMannschaftliche Kolonisation. Laut Beschluss der ersten Mationalfonds-Heltkonferenz m Karlsbad und Zustimmung der - Nationalfonds-Subkommission ■ , des zwölften. Zionistenbongnsses. 1. Die Weltkonferenz stellt fest, dass, die bisherigen Enrimhnren. des. Jüdischen Nationalsonds im zureichend sind und .ihm die. Erfüllung . seinex,:-Aufgabe, als. Träger der jüdischen Bodenpolitik in .Stabt. .und, Land »Erez Israel nicht ermöglichen.- . . -,-../ . Die Weltkonsexenz.- sieht, in der Annahme der Jvee der landsmanirschastlichen Kolonisation die hervorragendste Möglichkeit,- die Einnahmen des Jüdischen Nationalsonds durch Einleitung-entsprechender. Sammlungen.,.in kürzester Zeit zu vervielfachen, sowie die Niederlassung..von,ansiedlungssähige>n und ansiedluzlgsbedürstigen Jllden. aus Nationalsondsb'odeu in großzügigem. Maßstab zu ermöglichen. ' 2. Die land.Smannschaftliche. Koloyie soll mindestens je 100 l an 6w.ir,t sch ä f tlich,tä ti g.e Fami lien umfassen, wobei die Bodcnfläche, die auf die einzelnen Siedlerfamilien entfallen wird, fallweise für jede Kolonie.gesondert seinerzeit festgesetzt werden soll. 3. Jede LandeSsainmelstelle, die auf eine Kolonie reflektiert, erhält vom Hauptbureau die Erlaubnis, einen Sämmelzweig unter dem Titel der jeweiligen Kolonie einzusühren. 15. September 1921 Seite:$! 4. Die unter diesem Titel gesammelten Gelber —- , wie alle anderen durch den Jüdischen Nationalfonds aufgebrachten — sind nur zum Boden kauf, beziehungss« weise Amelioration, bestimmt. Die Baumspenden aus diesen! Ländern werden auf.Verlangen der Landessammelstelle zun Anlage von- Koloniewäldern' verwendet. * - 5. Die Gelder müssen mindestens mo-natliich> art bas Hauptbureau abgeführt werden. Diese Beträge sind' den betresfenden Sammelstollen zum Tageskurs in Pfund Sterling gutzuschreiben, gesondert zu verrechnen und so -bald' als möglich in Boden anzulegen. ■ | Dieser Boden muß für landsmannschästliche Siedlrm-! gen reserviert bleiben. I 6. Der von jeder Landesfammelstelle zur Errichtung aufzubringende Betrag wird vorläufig aus je 40.000 Pfund' ' veranschlagt und muß binnen drei, höchstens aber sechs Jahren ab geliefert werden. Nach Aufbritlgung von 30 Prozent des Gesamtbetrages sind die.Siedlungsbewerber jedes Landes berechtigt, auf eigene Kosten und im Einverständnis mit den Landessammelstellen und dem Hauptbureau^ eine Delegation nach! Erez' Israel zur Auswahl von Terrains für ihre Kolonie zu entsenden. ' Das Hauptbureaic ist verpflichtet, Vorschläge solcher Delegationen zu berücksichtigen, falls nicht besonders.'wichtige - kolonisatorische Bedenken-entgegenstehen. 7. Nach Erwerbung des Terrains für jede einzelne Kolonie ist der Preis für diesen Boden und dessen Amelioration zu errechnen. Diese Summe gilt als das endgültige Kontingent der betwssenden Landes sammelstelle. 8. Für v a l u t a s ch w a ch e Länder ist das Hauptburean berechtigt, Begünstigungen zu gewähren. Das Hauptbureau hat hiefür bas Recht, bis zu 25 Prozent des Bodens der Kolonie dieser Länder nach eigenenr Ermesse^ zu verwenden. v ' 9. Die Siedlungswerber haben sich sämtlichen' Bedingungen, die für die Immigration nach Erez Israel festgesetzt werben sowie den allgemeinen Bestimmungen des Jüdischen Nationalsonds ber Vergebung des. Bodens, iu Erbpacht zu unterwerfen. J 10. Die Siedlnngswerber wählen am Ende des ersten! Jahres der Sammlung 'Kommissionen <K>oIo.niekvmmissionen), die unter anderem für Beschaffung aller zur Errichtung! der Kolonie nötigen Geldmittel Sorge zu tragen! habe^ werden. 11. Diese Gelder, sind beim I. E. Tvder der A.P.A.! ' als Depot zu hinterlegen und werden unter Kontrolle der Nativnalfondsverrvaltung ausschließlich zur Begründung und! ' zum Ausbau der landsmannschastlichen Kolonie verwendet: Das Hauptbureau und die Landessammelstellen sind! über den jeweiligen Bermögensstand der Kolonie, beziehmigs-i weise der einzelnen Achusoth, die sich an der landsmcrwn-! schastlichen Kolonie beteiligen, auf dem Lccusendmc zu 'Haltens 12. Landessammelstellen, welche die. .Gründruzg vpuj / Kolonien beschließen, könneiir. sich zu emeckc Derb au du, vereinigen, der über allsällige Zusammenlegung von KohoOc^ . im Einvernehmen mit dem Hauptbureau.entscheidet. " 13. Falls einzelne Landessammelstellen nicht in de^ . worgeschriebenen Zeit (höchstens" sechs Jahre) das Kon-! .' tingent aufbringen, müssen - bereu Sarnnilungen vereinigt ' werden, wofür jedes Land soviel Terrain erhält, als VÄ ' Geld aufgebracht hat.! Falls eine Landessammelstelle auf die Zusammenlegung nicht eingeht, verfällt daß van ihr gesammelte'Gield für all^ gemeine Zwecke des Jüdischen Nationalfonds. , 14. Die Leitung des Jüdischen Nationalfonds' wird' aufgefvrdert, genaue Dürchführimgsbestimmungen und' Vertrags« entivürfe zur Erläuterung dieser Rahmenbestimrnüugen etzesheWj auszuarbeiten. 15. Die Weltkonserenz wünscht, dass da^ Direktorium! des Jüdischen Nationalponds die zionistische Organisatrojnji auffordere, ehestens eine Zentralstelle zur Organisierung vow . Siedlungsgesellschasten zu schaffen, die aus NalionalfonbsbodfiH Kolonien errichten sollen. , Die Zentralstelle wird ferner für die Heranziehung von Privatkapital zu sorgen haben', das' fürWedluug^ zwecke in Erez Israel nutzbar gemacht werdM. so.ll, Erfolg des Kererr Hajefiod i« Amerllrä., Ne«-Dork, 12. September. (Jüd. Korr.-Bur.) Das amerikanische Keren-Hajeffod-Komitee hat ei»en neue« Erfolg zu verzeichnen. Ohne eine« neuen Appell an die jüdische Oeffentlich-! keit gerichtet zu haben, gelang es dem Komitee in der Zeit seit dem 15. August 100.000 Dollar in barem zu Ehren des Kongreflrs anszubringen. Dieser Betrag stellt die Reakfiervug tmtf Teiles der während der Anwesenheit der zionistische« Delegation »tt Amerika durchgeführten Zeichnungen dar. Die Kampagne ffttj den Keren Hajessod wird intensiv fortgesetzt und es scheint sicher^ nr sein, daß die Reallsierung sämtlicher Zeichnuug«t>für,bD Keren Hajessod werden restlos durchgrführt werden. ”* eARL-THE ATE'R: Samstag den 17. September 1921, 3 Uhr nachmittags b ■■■■■■■■■,■■■■■■■■■■■iiaaHBBBfiii nana aoaiRBBinpHii ■■■■■■■■■■■■■■■■ an ■■ MALI PS CO 51 Direktor KALICH BBIBBIBBflDBBB■■I■BBB■BB■BBflI■BBB BB11B■B«IBBBBBBBBBBBBBlBBIRIIIIBIBI« Die KaHen sind erhältlich: An der Tageskasse jdes earl-Theater, Buchhandlung R. 18wlt, I., Rotenturmstrasse, und an der Kasse der „Wiener Morgenzeitung“ II., Taborstrasse 1—3 r,na aaBBBBB^naBBBBflBBBBB Konzertb u re au des „H Ä R Ü A e H“ t a a B B B OB B,B BB B DBB B BB BB BM IBaBBBRBBIBMBlBBBaiRMR Das jüdische BB.BBBBBBBBBBBBB»MHi««i«

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