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Wiener Morgenzeitung · 1921-07-29 · Heft 900 (29.7.1921) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 900 (29.7.1921)
Date
1921-07-29
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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SBiftitf Morg«r-eit«»s_29. Juli 1021__Seite 8 Der XU. Zionistenkongretz in Karlsbad. Sk. 900 Wie», Freitag Inland. Vor der Uebernahme desBnrgenlandes. Eine Proklamation in Borkereitupg. Die österreichisch^ Regierung hat ihre Vorbereitungen zm Uebernahme des Burgenlandes seit langem abgeschlossen. Die provisorische LsndeSverwalluug für -qs Buraeylarid rst schon vor Monaten konstituiert wordm und sie hat bereits eine sehr umfang* reiche Tätigkeit entfaltet. Man rst von allem Anfang an von dem «Standpunkt ausgegangen» daß alles, woS für hie Nebergabe Westungarns vormbereitm sei, nur provisorischen Charakter haben könne nnd daß das Burgenland so bald als möglich in die Lage kommen müsse, sich als gleichberechtrgies Bundesland in den österreichischen Bundesstaat e,nzugliedern. Man wird daher auch bestrebt sem, die notwendige Uehtrg.autzS;eit möglichst obzukürzcu, und alle Verordnungen, die für die ersten Wochen erlassen werden, wollen der Autonomie des Burgenlgndes in keiner Weise vorgreifen, Bei diesen Verordnungen muß zunächst darauf Rücksicht genommen werden, daß das öffentliche R.cht. das Privat« und das Strafrecht im Burgenland zunächst mit Rücklicht auf seine bisherige Zugehörigkeit zu Ungar» rmseMck von den in den übrigen Bundesländern geltenden Rechten verschieden ist. Das Ministerium des Innern bereitet unmittelbar süc die Uebernahme DeutschwestungarnS zwei Verordnungen vor, von denen sich die erste, sehr umfangreiche mit der Uebernahme ber allgemeinen Verwaltung, btt. Gerichtsbarkeit, der Einteilung der Kompetenzen. dem UnterrichtSweseri, der Finanzvnwaltung, der sozialen Verwaltung, dem Polizei- und Gendamerieweskn, dem Handels¬ und Verkehrswesen, der Rechnungskontrolle, dem Verhältnis der öffentlichen Angestellten usw. befaßt. Im Zusammenhang damit stehen sechzehn Durchführungsverordnungen. Die zweite Verordnung betrifft das Landes- und Stadtgemeiude* Wahlrecht. Wie bereits wiederholt milgeteilt, wird sich der f o r m e l l r Akt der Uebergabe in der Art vollziehen, daß der Austausch der Protokolle zurrst zwischen dm Vertretern Ungarns und der interalliierten Kommission in Oedenburg erfolgt und daß anschließend daran der gleiche Vorgang sich zwischen dieser Kommission «nd den Vertretern Oesterreichs abspielt, so daß Oesterreich das Burgenland nicht unmittelbar von Ungarn, sondern von der Entente erhält. Die österreichische Regierung wird sich mit der Uebernahme der Verwaltung WestungarnS mit einer Proklamation an die Bewohner des neuen Bundeslandes wenden, deren Wortlaut gleichfalls bereits vorbereitet ist. Die formelle Uebergabe soll a m 10. A u g u st erfolgen.. Vorläufig ist die westungarische Grenze von Horthv-Truppen streng überwacht, wohl um dm Abtransport der requirierten Güter zu verdecken. _ Masaryk in Oesterreich. Prag, 28. Juli. (Tel.-Komp.) Zur Begegnung der Präsidenten H a l n i f ch und Masaryk erfährt das Abendblatt der „TnLnna", daß an dieser Zusammenkunft voraussichtlich auch dev österreichische Bundeskanzler Dr. Schober teiluehmen wird. Hingegen steht eS noch nicht fest, ob bei der Besprechung auch eine führende politische Persönlichkeit aus Prag zugegen sein wird. — Nach den bisherigen Dispositionen soll Präsident Masaryk am 11. August in Prag eintreffen. Der neue tschechische Generalkonsul in Wien. Prag, 88. Juli. (Tel.-Komp.) Der neuernannte Generalkonsul für Wien Dr. Heinrich Starch wird in Kürze sein Amt antreten, sobald die Arbeiten für die Ausgestaltung des Generalkonsulats beendet sein werde«. Die Defizite der^ Landesbahnen. Vor der Einstellung. Wie wir aus dem Rathaus erfahren, ist die Meldung von einer Absperrung der Lokalbahn Wien—Preßburg durch die Elektrizitätswerke nicht richtig. Richtig ist wohl, daß die Bahn an Stromlostcn gegenwärtig den Elektrizitätswerken über 14 Millionen -Kronen schuldet und die Elektrizitätswerke einen so gewaltigen Ausstand aus die Dauer nicht ertragen können. Eine unmittelbare Verfügung, durch die eine Bctnebseinstellung erwirkt würde, ist ober nicht erfolgt. Dagegen ist über kurz oder ^ang mit einer Einstellung sämtlicher Landesbahn e n zu rechnen, wenn es «icht gelingt, daS Defizit dieser Bahnen, das mehr als 311 Millionen ausmacht, zu be. heben. Dabei sind die Tarife der öandcsbahuen höher als die der Bundesbahnen. Notwendig ist. daß die Staatsverwaltung den Lairdesbahne« ebenso einen Zuschuß gibt wie kürzlich der privaten Lokalbahn Wien—Baden. Oesterreichssches Eigentum im Ausland. Das heutige Bundesgesetzblatt veröffentlicht eine Verordnung des Bundesministeriums ftir Finanzen im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerim vom 24. Juni d. I. über die Anmeldung der in den Gebieten, Kolonien, Besitzungen und Protektor allandern von China. Cuba, Japan, Nicaragua, Panama, Portugal. Rumänien, Serbim, Siam und den Bereinigtm Staaten von Amerika befindlichen Aktiven österreichischer Staatsangehöriger. Die Anmeldung ist vom Eigentümer (Berechtigten) oder duffen Vertreter beim Abrechnungsamte in Wien, I., Stubmring 8, bis zum 80. September d. I. zu erstatten. '•» Eine Verordnung des Bundesm'misteriumS für Finanzen im Einvernehmen mit den beteiligten BundeSminlsterien vom 23. d. M. verlängert die Frist für Vergleiche der vor uud während des Krieges entstandenen Schulden von Oeftrrieichern an französische Das Bureau des XU. ZionisteukongreffeS in Karlsbad verlautbart das folgende: I, Visa. Die tschecho-slowakische Regierung bat mit Erlaß vom 12, b. M., Nr. 10.035 Pres, qp. 21. dm Besuchern des XU. Zwnistenkongreffes eine 50*/,ige E> Mäßigung der Visagebührrn gewährt. Die Ermäßigung wird erteilt auf Grund einer Legitimation des zionistischen Zentralkomitees be$ betreffenden Landes, die in der Landessprache abgefaßt sein soll und folgenden Wortlaut haben muß: »Auf Grund des Erlasses des tschecho-llowakischen Ministeriums deS Aeußeru, Nr. 10.035 Pres os. 21 vom 12. Juli, betreffend Msagebührenermäßigung für Besucher des X!l. zionistischen KongeffeS in Karlsbad, bestätigen wir hiemit. daß Herr.auS.. mit ... . Fam'rlenmitgliedern (Frau, Sohn. Tochter usw.) zwecks Teilnahme am Monistischen Kongreß nach Karlsbad 'ährt. Datum.Unterschrift Stempel des Zentral- Adresse komtteeS." Für geschloffene Gruvven. die anläßlich des Kongreffes nach Karlsbad kommen, wie Turner. Schauspieler, Musiker. Studenten. Sportvereine usw. bemühen wir uns, S a m m e l v r s a zu erwirken. Wir betonen nochmals, daß hie tschecho-ftywaktsche Retz-erung zugesagt hat. jedem Teilnehmer am Kongreß, der sich durch dre Legitimation eines zionistischen Landesverbandes als solcher auSweist, das Einreisevisum z» erteilen. , H. Fahrpreisermäßigung. Jeder Boucher des KongreffeS bat daS Recht, von der tschechoslowakischen Grenze an eine 33'/,*/,'ge Ermäßigung des normalen Fahrpreises auf den Eisend,hnen zu beanspruchen. Er muß also seine Fahrkarte für dir tschechoslowakischen Babnm erst an dcr tjchecho-slowaki'chen Grenze lösen. Die Legitimationen, die zu Vieser Begünstigung berechtigen. lasten wir drucken und werden sie de» Landesverbänden, zur Aushändigung an die Kongreßteilnehmer »ugeh-u laffr». Jeder Bffuchrr des KongreffeS sollt-: also im Besitze von Zwei Legitimationsschreiden sein: 1. eines für das tschechp-ilowakjsche Konsulat, 2. eines iür die tschecho-slowakischen Bahne». M.Sitzungszimmer. Bureaus, Hilfskräfte. Falls von Landsmannschaften, Fraktionen oder anderen Verbänden für die Dauer des Kongreffes oder vor dem Kongreß außer Sitzungszimmer« auch noch BureanS gewünscht werden, so muß dies dem Kongreßbureau rechtzeitig initgeterlt werden. Das gleiche gilt für die Inanspruchnahme von Schreibmaschine». Landsmannschaften und Fraktionen werden Beratungszimmer g r a t i S zur Verfügung gestellt. Für Bureauräume und Schreibmaschinen hüben sie Miete zu bezahle», die vor Zuweisung der Räume oder Maschine» an der Kaffe de- Kongreßbureaus zn entrichten ist. Alle übrigen Vereinigungen, Verbände »sw., die anläßlich deS KongreffeS Tagungen in Karlsbad veranstalten, Staatsangehörige im Einvernehmen mit der französischen Regierung bis 31. August d. I. % Eine Dorordnung deS BundeSminifiermmS für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten vom 31. d. M. verfügt eine Verlängerung der im Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums festgesetzten Priontätsfriften für Patentanmeldungen zugunsten der Angehörigen Norwegens, soweit sie nicht am 29. Juli 1914 abgelaufen waren, bis zvm 20. Juni d. I. Frist zur Erstattung der Bekenntnisse für die Vermögensabgabe. Bekanntlich läuft die Frist zur Eistatlung der Vermögensbekenntnisse bis zum 31. Juli 1921. Eine weitere Verlängerung dieser Frist wird nicht erfolgen. Da jedoch der 31. Juli ein Sonntag ist, so endigt die Bekenntnisfrist nach gesetzlichen Bestimmungen über den Fristenlaus am nächsten Werktage, das ist also am 1. August 1921. Der oberschlefische Konflikt. Die Besprechungen zwischen Frankreich und England über die oberschlesische Frage dauern fort. Einerseits besuchte gestern nachmittags der französische Botschafter in London Sa in t-Aulair Lord C u rz on und erklärte ihm, daß die französische Regierung es für unmöglich halte, eine Entscheidung in der Sitzung des Obersten Rates zu fällen, bevor die Frage der Truppenentsendung nach Oberschlesien gelöst sei. Der britische Geschäftsträger in Paris besuchte andererseitsBriand. Der Unterredung wohnte auch Berthelot bei. Der britische Bevollmächtigte empfahl die Annahme des von Sir Harald Stuart und Oberst Visconti .gezeichneten Vorschlags, der dahin geht, die nichtbestrittenen Gebiete so fort den Deuts chen, beziehungsweise den Polen zu übergeben, (damit in der übrigbleibenden okkupierten Zone eine dichlÄe Aufstellung der Truppen ermöglicht und die Aufrechterhaltung der Ordnung erleichtert werde. Die Ägence Havas glaubt zu wissen, daß die Vertreter Frankreichs dem britischen Diplomaten die Unangemessenheit dieses Projekts vor Augen führten. Es sei militärisch unangemessen, weil dann die deutschem Truppen über wichtige strategische Stellungen verfügen würden, die eine Bedrohung für die alliierten. Truppen bedeuten könnten; es sei auch politisch unangebracht, den Deutschen und den Polen gewissermaßen vorschußweise Gebiete zu überlassen, da dies bis zu einem gewissen Grade er hatte» die erforderliche» Säle, Beratungsziflilmr, Bureaus. Schreibmaschinen usw- — sostejt dexe» Beschaffung möglich ist — erst nach Erlag des Mietpreises an der Kasse.des Kongreßbureaus apAMiesru. Da das Kongreßbureau nicht in der Lage ist, HilfskrM sthzugeben und solche auch nicht in Karlsbad zu habe» sind, wird darauf aufmerksam gemacht, haß Hkkretyre,Ste»otypisji»ne» »sw. mitgcbrßchr werden müssen. IV. Journal istenkarten. DflS Kongreßbureau wird mit Gesuchen um Zuteilung von Journalistenkarten überschwemmt. Wir machen wiederholt darauf auimerkiam. daß nur eine beschränkte Anzahl von Journalistmplätzen zur Verfügung steht und daß demzufolge nur die w i cht i g st e n jüdischen «nd nichtiädischen Zeitungen berücksichtigt werden können. Alle übrigen Pxeßorgane, jüdische sowohl wie mchljMche. erhalten auf Wunsch gratis die läglich zweimal erscheinende Kongreß-Korrespondenz. Außerdem werden auch die großen Telegraphen- und Korrespondrnzbmeaus regelmäßig Berichte über den Kongreß versenden. Gesuche um Zuteilung von Jomnalistenkarten können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze nur dann berücksichligt werden, wenn ihnen eine Erklärungder Redaktion beigekügt ist, auS der hervorgeht, daß die Redaktion den betreffenden Herrn (und Zwar nur i h n) mit der Berichterstattung über den Kongreß beiraut hat. Diejenigen Korrespondenten führender jüdischer und nichtjüdischer Zeitungen, die sich ohne Beifügung einer solchen offiziellen Bescheinigung bereiiS an das Kongreßbureau gewendet haben, werden daher dringend ersucht, nachträglich eine solche Bescheinigung emzusrüden. Anfangs August wird das Kongreßbureau jeden Journalisten, der eine Anmeldung geschickt hat, verständigen, ob eine Preffekarte sür ihn reserviert werden konnte oder Nicht. V. Tribünenkarten. Es wird nochmals nachdrücklich darauf aufmerksam gemachr, daß das Kongreßbureau anfangs August die Verteilung derTribünenvlätzenach Maßgabe der bis dahin eiugelaufenenAnmeldungen der Landesverbände und SonderverbSnde vornehmen muß. Später einlaufende Anmeldnngen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Lande-- und Sonderverbändr müffen sofort nach Erhall der Mitteilung "des Kongreßbureaus, welche Anzahl Tribünenplätze sür sie reserviert wurden, de» hiefur entfallenden Betrag an das Kongreßbureau überweisen. Das Kongreßbureau behält sich vor, über P l 8 tz r, die b i s 10. A u g u st u i ch t bezahlt sind, nach freiem Ermessen zu verfügen. VI. Ersatzdelegierte. ES wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Ersatzdelegierte, die nicht an Grelle von Delegierten treten, in ihrer Eigenschaft alS Ersatzdelegierte kernen Anspruch auf Einlaß in de« Ksngrehsaal erheben können. Sie gellen als private Kongreßbesuchrr »nd erhallen nur dann Zutritt, wenn sie eine Tribünen¬ oder Stehplatzkarte vorweisen. als ein Präjudiz für die Zuteilung des Restgebiets aufgefaßt werden könnte. London» 28. Juli. Das Reutersche Bureau erfährt aus französischer Quelle, der französische. Botschafter m London habe Lord C « r z o u mitgeteilt, daß die französische Regierung emcn Zusammentritt deS Obersten Rates für unmöglich halte, solange nicht die Frage dcr weiteren Truppensendungen nach Oberschlesien gelöst sei. Lord Curzon nahm die Mitteilung, die dem <Ministerrat vorgelrgt werden wird, zur Kenntnis. Der Teilungsvorschlag Sforzas. Paris, 28. Juli. Die „Ere nouvelle" erfährt, der italienische Ministerpräsident Bonomi habe den Wunsch geäußert, persönlich an der Sitzung des Oberste» Rates teilzunehmen. Das Blatt glaubt, daraus schließen zu können, daß Italien bei den Beratungen des Oberste» Rates eine bedeutende Rolle spielen und den V e rmittlungsvorschlag Sforzas als Kompromiß sowohl von englischer wie von französischer Seite schließlich, angenommen werden dürfte. Bethlen nnd BeniezLy. Budapest, 28. Juli. (Ung. Tel.-Kvrr.-B'ur.)' der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Judemnitätsdebatte fortgesetzt. Abgeordneter Beniczky beklagt sich, daß er anläßlich, seiner jüngsten Interpellation Gegenstand allseitiger Angreise sei. Er bespricht eingehend die ritterliche Affäre, die irn Zusammenhang mit seiner Rede über die Umgebung des Reichsverwesers entstanden sei. Er stehe auf dem Standpunkt, daß er m it diesen. Her reu überhaupt nichts zu tun habe. Er Verrvahrt sich gegen den Ton, den die Regierung ihm gegenüber anschlage. Ministerpräsident Graf Betchlen erwidert, die Verleumdungen des Staatsoberhauptes seien mit der Verantwortung eines Abgeordnete» undeveinbar. Was die durch Beniczky zur Sprache gebrachten angeblichen übermäßigen Ausgaben betrifft, so stehe der Finanzmimster für die ganze Finanzgebarung in jeder Hinsicht ein. Man könne jedoch ^von einer Verschwendung in der Vergangenheit.sprechen, wo zum Beispiel im Ministerium des Innern 400.000 Kronen für ein aus Steinamanger abgeschicktes ' Autpmvbil aufgerechnet worden seien. Abgeordneter Beniczky könnte vieles üher diese, während seiner Amtstätigkeit vorgefalleuen Ausgaben erzähle».

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