Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 879 (8.7.1921)
- Date
- 1921-07-08
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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/ Nr. 87- Wien, Freua-_ Wremer «orge«-rmm- Der Kampf um die OlaMreform in der Kultusgemeinde. Verschleppu«g»vrrsi»che d«r Mehrheit. — vbstrnLtto« -er IÜdischnattonalen. Der Kampf um die endliche Durchführung der I so oft versprochenen Wahlreform in der Kultus gemeinde kommt nünmehr zur Austragung. Die jübischnattonale I Minorität, die man so lange mrt leeren Zusagen hingehalten hat, ist müde geworden, noch länger einen Zustand zu dulden, der die großS Menet jüdische Gemeinde zum Spott in aller Welt macht und sie unfehlbar dem vollständigen Ruin zutreibe» müßte. Dt« Mittwoch abends stattgefuntene öffentliche Plenarsitzung des KUltusvorstandes, welche den Dringlichkeitsantrag der Jüdisch nationalen auf sofortige Einführung der Wahlreform zum Gegenstand hätte, Und bis in die frühen Morgenstunden währte, hat den entschlossenen Willen her Minderheit bewiesen, nicht länger zu dulden, daß ein krasses, ebenso unbemolrattschäs wie unjüdisches W-ahlunrechL verewigt werde, dessen Tendenz «s ist, den größten Teil der jüdischen Steuerzahler von ihren primitivsten Rechten auszuschließen und sie völlig mundtot zu machen. Die'Sitzung hat aber auch die wahren Absichten der Mehrheit aufgedeckt, die seinerzeit in einem mit allen Mitteln der Verhetzung und skrupellosester Demagogie geführten Wahlkampf die zeitgemäße' Reform eines von ihr selbst als veraltet bezeichnejen Wahlrechts auf dem Programm hatte und nunmehr eine Verschleppungstaktik betreibt, uni in de.r, nicht zuletzt durch die Schuld des seit Jahrzehnten herrschenden Systems, nahezu bankrott gewordenen Gemeinde die Paschawirtschaft eines Grüppchens von „Bodenständigen" svrtdauern zu lassen. Die Jüdischnationalen haben den Herren zu verstehen gegeben, daß sie dieses Spiels nun satt sind, und haben, als es klar wurde, daß die Mehrheit beabsichtige, dem D'ringlichkeitsantvag durch einen neuerlichen Verschleppungsverfuch die Spitze abzubrechen und die Aufnahme emer Anleihe zu beschließen, welche ein Weiterführen der unmöglich gewordenen Zustände ermöglichen /und der Mehrheit über die finanziellen Kalamitäleu hinweghe.seu sollte, mit der Obstruktion eingesetzt, so daß, als der Vorsitzende, Vizepräsident Glüch, Um' halb 6 tthr früh die Sitzung nach Abzug der Mehrzahl der Majoritätsmitglieder wegen Beschlußunfahigkeit schloß, nur ein Teil der vorgemerkten Jüdischnationaleu zu Worte gekommen war. An her stundenlangen Debatte hatten die WLschnationalen Redner vollauf Gelegenheit, bas Verhalten der Majorität an den Pranger zu stellen und dieser ihr ganzes Sündenregister voMhalten. Bezeichnend für die Mehrheit ist, daß sie' sich daraus 'beschränkte, durch Dr. Tichv einen Klübbe.schluß, der dem Antrag der Jüdischnationalen die Dringlichkeit aberkennt, verlesen zu lassen und Im übrigen keinen einzigen Redner in die Debatte schickte. Man fühlte sich durch dieses Verhalten der verlegenen Mehrheit' sehr lebhaft an die Zeit der gemeinderätlichen Barrierestöcke von Luegers Gnaden erinnert, und auch der Vorwurf, daß die Herren unter dem Diktat des berüchtigten anonymen Zentmlwahlvomitees stehen, fand von ihnen keine Erwiderung. Im Nachstehenden geben wir den Sitzungsbericht: In Vertretung her auf Krankenurlaub befindlichen Präsidenten Pros. P i ck eröffnet Vizepräsident Glück dis Sitzung mit einem Nachruf auf den verblichenen Prof. Z u cke r k a n d l, der stehend angehört wich. Gegenstand der Tagesordnung bildet der DchngMMtSantrag Dr. Ehrlich wnd Genoffenanf ASändcmns der Wahlreform, m welchem darauf hingewiesen wich, baß «in solcher Antrag bereits am 31. Jänner gestellt wurde und bisher nicht erledigt worden sei. Der Antrag fordert im wesentlichen, daß das aktive Wahlrecht allen Angehörigen der Kultusgemeinde ohne Unterschied des Geschlechtes zugestandm werde, sofern sie am Tage her Wahlausschreibung das gesetzlich' vorgeschriebe«» Lebensalter erreicht und an diesem Tage seit mindestens sechs Monaten in Wien wohnen. Zur'Begründung seines Antrages weist Dr. Ehrlich darauf hin, daß das Präsidium die Sitzungen zu verschleppe« suche und in statutenwidrsger Weise bereitausgeschriebene Sitzungen „wegen drohende? Beschlußunfähigleit" abgesetzt habe, wogegen er sich namens seiner Partei aufS entschiedenst« verwahrt. Schon dar längerer Zeit sei beschlossen worden^ eine Kommission zum Studium der Wahlrechtsfrage etnzuberustn, aber nachdem man endlich etwas von ihr gehört habe, habe ma« erfahren, baß bi« Majorität die D'ringichkeit de? Angelegenheit nicht sehe, Für die Jüdischnqtlvnalon sei die Frage überaus dinglich und schon in ihre« programmatischen Erklärung heiße e», daß bk Finanz«« der Gemeinde nur im Zusammenhang mit einer Wahlrvfyrm saniert werde« könne. GS sei «in Verbrechen, von p§rneh«rein große Schichte« d«e Bevölkerung van der Bettragsleistung gewaltsam -u-znschließen und sie zu «üyD«M ßWeßter Klasse M machen, Po« dar Gegenseite HM nach niemand gegen die jüdischnationaleu ApgMMt-b polemisiert, sie lasse hie Opposition einfach reden unh WM stillschweigend über baß Verlangte hilttveggehe«. Die Minorität, welch« bewiesen hach«. baß sie ehrlich Mitarbeiten werde durch dieses Verhalten in die Op Pos i t iou gedrängt Und «S sei nur ihrer Geduld zuzuschreiben, wenn sich diese tot Parlament arischer Ottmung vollzogen hat. Unsere Forderung ist grundsätzlich und wir werden von ihr nicht oft taffen. Der Hinweis, baß man Win« Zeit habe, ist eine faule Ausrede, denn «8 handle sich nicht um mühselige Arbeiten, sondern bloß imt den Willen, Farbe zu bekennen, und um einfache Rückkehr zum alten Statut. Es müsse festgestellt werben, baß man in der Wahlkampagne mit dem verhetzenden Schlagwort von den „Bodenständigen" gearbeitet habe. Nun müsse die Mehrheit den Mut haben, einzugestehen, baß sie ein Unrecht begangen Hat. Wir müssen die Verantwortung aus die Majorität wälzen, aber auf unsere Mitarbeit können sie in Zukunft nicht rechne«, denn wir haben kein Vertrauen zu Ihnen. Man hat uns beständig vertröstet, w,ir glauben Ihnen nun nicht mehr, nach den schlechten Erfahrungen, die wir gemacht haben. Schon 1918 hat man uns die gleichen Versprechungen gegeben und darauf hat man gewagt, uns ein Kurienwah lrecht mit dreijähriger Seßhaftigkeit vorzulegen. Es wird in der Gemeinde keine Ruhe Eintreten, bevor diese Frage nicht geregelt ist, denn es ist ein ganz unmöglicher Zustand, baß tu einer so großen Gemeinde der größte Teil der Bevölkerung ausgeschlossen wird, und die Reform liegt iin vitalsten Interesse der. Gemeinde selbst.! Hierauf sprach Dr. Plaschkes, der in 'luftig.?:;! Worten die Haltung der Mehrheit geißelte'. Ciu: Erklärung der Majorität. Namens der Majorität gibt Hr. Trcho ..i folgende Erklärung ab: „Wir erklären, daß mir uns^nftt der Wahlrechtsreform im gegebenen Zeitpunkte intensiv befassen und diese Frage einer Lösung öuführcn wollen, die dem Wunsche der Wählerschaft, dem Interesse der Kullus-- grmeinde und nicht zuletzt btt Gerechtigkeit und Billig!nt am besten entspricht.. Wir geben hiemit zugleich unserer Ucberzeugung Ausdruck, daß die.Frage der Wahlreform siird die Kultrrsgerneinde derzeit ker n esw e gs k bie dringlich st e ist. Dringlich ist, daß wir alle unsere Bemühungen darauf gemeinsam richten sollen und müssen, das finanziell« Gleichgewicht der Kultüsgemetnde herzustellen, sie in die Lago zu bringen, ihren Ausgaben und Pflichten in allen Belangen gerecht z» werden und all das ans den Diskussionen des Kuttusvorstanhes zurückzusteilen, was ge ign-t ist, Gegens ätze in diese Körperschasc und die Wahlerscha ft zu bringen. l'tf Mitglikde des Kulmsvorst indes sind für eine v!eriährige Mandatsdantt gewählt, sie haben die Pflicht, wese Zeck «wer Wuksamteit in intmüvstei Arbeit zum Wohle dex Judenschilt m nützen und cs wird — das kann von der Majorität nigmchert.w«den -7 lebeuWls die nach Ablauf dm Mandatsdanec vormn hmende W 'hl b v US nach der neuen Wahlordnung voltzoaen werden. In drm P n^rgm ns, wlchS die Majorität des KultusvoistaudrS ttuci 33.ttj:ei ctoaii vo g:legt hat, wurde derselben die Scdaiiung rrues d c m o k r a r k s ch e n W a h l st a t u t s m Ansncht aG'llk. D-e es Ver'prechkn wird get,cu eingelöst w rden. Anöd sicki ch sei jedoch schon jetzt erklärt, daß die Maiorüä! «,cht w\ der Lage teilt wird, für die Verleihung des Wahlrechtes >,auch UN lösche Personen einzutrrten, w säie dir KulgrSWe'. nicht entrichten. ES steht bieten Perlon m die Jnumv'nchn.chme aller Einuchtrmgm der Kulmsaemrinbe ui. Für die Errettung deS Wahlrechtes jedoch muß j «e Oplerw llrakeit ge> ordert wnden. hie sich in der 7nstgllg der KalluSi^uer auSsrückt. Die Majorilät nimmt a rr quch den Standpunkt rin — und sie weiß sich darm mn ' ihrem Wäblem einig — daß eine gewisie Seßhaftiakeit gefordert werden muß. weil es nicht an gebt, daß etwa üb« das Schicksal einer Institution, ww cs die Kultusgemeinde ist. Personen rm Wege der Wahl entscheiden, die durch ihre kurre Ansäßigkeit mit den örtlichen Jnteresien zu wenig vertraut sind und daher n cht wahrzunehmen vermögen, was im eigentlichen Interesse der Wiener Au tusgemetude gelegen ist. Die F,age, ob das Wahlrecht auf die österreichische« Staatsbürger beschränkt bleibe« soll, ist derzeit noch eine iont« vl 1 zierte, wnl die hiefür in Betracht kommenden Verhält- «tffe bei uns »nd in den Nattonalstaalrn noch zu wenig geklärt sind. Dem auS dem Plenum deS KultusvorsiandeS gewählten »nd nach dem Propor, zuiammenarscirttn Wqhlretorma u S s ch u ß -- derselbe besteht zu Recht, da er weder sein Mandat zurückgelegi hat, noch ihm die>eS entwgen wurde — muß die,Möglichkeit.gewahrt bleihen, phne Üeber« stürzung und« frei von jedem Drucke dem Vertnleikollegium feine Anträge zu erstatten, und es wnd das Aertreterkolleaium sowie dqs Plenum m der Lage sein, sich so rechtzeitia mit der Aenderung der Wahlreform zu betassc« und den beschlossenen Entwurf der Behörde zur Genehmigung vorzulegen, daß die nächsten Kultuswahlcn nach der neuen Wahlordnung vor sich gehen. , Wir beantragen daher, den Dringlichksitsantrag der Wischnattonalen Partei demWahlrejprmausschuß , u z n w e i s e n und benftlbeit zu beauftragen, hinsichtlich aller dorthin gelangten DtlNglichkeitsanträge b i S 3!. De- Umher 1921 Bericht über den S^and der Wahlresorm zu gtken. In der darauffolgenden Obsituktivnsdebatte sprachen Doktor Fried Mflnn. Dr. Auerbach, Dr, Schqlit. MqrknS, Austerlitz, Direktor Gßlrr und RegiornngS» rat Tauffig. bis schließlich die Sitzung hei grauendem Morgen wegen der durch Absentkerung der Mehrheit hrrvorperuiruen Beschlußnnjähigkeit abgebrochen werden mußt«. Die Mehrheit wird «rkennen müssen, dgtz es für sie keinen anderen Ausweg ans der unmoglichrn Situation geben kann, als hi« NMrsorm in sgfvrpgz Verhandlung z« riehen, oder r» drm'ssivMrn, D>e YSdischgsttMÄ« y«- schleppmtge» dulden t 8. Juli 1921 /Sette S - Inland. Eine Kritik des Prästdenten der Ersparungskommission. Bestem «mpstng der Präsident der ErsparungSkommissioÜ Max Vladimir B e ck die Vertreter der Wiener Presse. In seine« Ansprache an die Erschieuenm gab Präsident Beck einen Uebew, blick über die Einrichtung der Ersparuvgskommission und übe« die ihr statutenmäßig obliegende Tätigkeit, die sich auf drei Haupts gebiete erstreckt: Ans die Behandlung der finanziellen Fragen, onl die Fragen der Verwaltung und auf die staatlichen Betriebe. Präsident Deck sagte ausdrücklich r Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der Er^ spanMgSkommission ist, daß der Geist der Sparsamkeit tot de«^ ganzen weiten Umfange der Staatsverwaltang wieder lebendig; werden muß. Ebenso maß die Ucberzeugung kommen, daß es wendig ist, daß jener außerordentlichen Liberalität Ei«^ h a l t g e t a n werde, mit der man dm zu machenden A u &*\ g a ben gegenüb ersteht. In ganz außerordentlicher; Weife werden die Kosten der StaatSoerwaltnag durch die; Schrankenlosigkeit gesteigert, mit' der unser legislativer Apparats arbeitet. Wir find an einer Höchstleistung der Gesetzesfabrikatiouj angelangt, die nicht «ehr übtrboten werden kan«, ja es lieg^ geradezu ein Wettbewerb zwischen Nstmfabrik und Gesetze« fabrik vor. , , i Zum Zwecke der Demokratisierung ist gewiß dir Beseitigung einer Menge bestehender und die Einführung neuer Einrichtung«^ notwendig. Wenn das aber in dem Tempo geschieht. wie bisher^ so können diese Einrichtungen in dem Bewußtiein der Bevölkerung gar nicht verankert werden und habe« daher keinen Wert. Au<Ä aus diesem Grunde ist die Einschränkung dieser schrankenlosen E« lasfung von Gesetzen, Verfügungen und Verordnungen notwendigz Der Präsident ersuchte schließlich die Vertreter der Presse^ d e Ecsparnngskommission in ihrm Bestrebungen zu unterstütz,^ Eine Strafgesetznovelle. Einer Anregung des Jüstizausschusses etrtfp'vtthend, HÄ die Regierung eine Novelle zum Strafgesetz eittgevracht, bt^' bestimmt ist, als Vorläufer der «och! sticht spruchreifes Gesamtreform die ärgsten Rückständigkeiten unseres Strass rechtes zu beseMgen. Die neuen Bestimmungen und einig», ältere Novellen sind in das Strafgesetzbuch eingearbette« und der ganze Text dieses Gesetzes soll nm kundgemach^ werden, ohne daß jedoch die ParagraphenbezeichnMgqa dwZ unveränderten Bestimmungen geändert werden. 1j Die wichtigsten Bestimmungen dev Novelle beziehest sich auf bas Jugendstrafrecht, die poMschen Delikte, und! dM Sttafensystem. ' '! ’' :! | Die Strafmündigkeitsgrenze. wirb^ M olle Arten straf-! barer Handlungen auf das vierzehnte Lebensjahr hüraussu gesetzt. Jugendliche (vierzehn- und achtzehnjährige) Perfonestj sollen wie Unmündige behandelt werden, wenn sie zur 'ZeM her Tat aus besonderen Gründen noch nicht reif genuK waren, bas Unrecht der Tat einzusehÄr ober ihrer Einsicht^ gemäß zu handeln. Aber auch, wenn sie verantwortlich sind',,! darf über sie keine Kerkerstrafe, sondern nur strenger UrreM oder Arrest verhängt werden, so daß sie wegen aller, auch^ der schwersten strafbaren Handlungen des bedingten Straff Nachlasses teilhaftig werden können. Bei geringfügigen straf-; baren Handlungen jugendlicher Personen soll der Richter^ von Strafe ab sehen können. Ehrenfolgen sollten mit der Verurteilung eines Jugendlichen niemals verbunden sein. Neben der Strafe und bei Unverantwortli^keit des Jugendlichen, kann der Richter auf Anhaltung in einer Besserungsanstalt! erkennen. In Verbindung mit dem bedingten Strafnachlaß bedeutet das die Möglichkeit, jede Strafe durch Erziehungs^-^ maßregeln zu ersetzen. Die Tatbestände der politischen Delikte werden vestj neuen Staatsform angepaßt. Die Strafdrohung gegen Auf«, reizüng zu Haß ober Verachtung wider Verfassung, Regierungsform und Staatsverwaltung (§ 65 tit. a) und gegen Geheimbündelei sollen aufgehoben, der Tatbestand der Aufwieglung (ß 300) durch Streichung der Strafdrohung gegen die Aufforderung zu grundlosen Beschwerden eingeschränkt werben. Die Verschärfung der Freiheitsstrafen durch Fastest,! hartes Lager, Einzelhaft und einsame Absperrung in dunkler Zelle sollen entfallen und mit ihnen der Unterschied zwischen schwerem und einfachem Kerker. Für politische Delikte und' das Verbrechen des Zweikampfes wird eine besondere, des! ehrenrührigen Charakters entkleidete Freiheitsstrafe, die Strafe des Staatsgefängnisses zugelassm für ben Fall, daß „der Täter bloß um eines idealen Zweckes willen gehandelt hat". Die Strafe des Verfalles und der Einziehung bestimmter Gegenstände, die bisher nur bei gewissen Delikten zulässig waren, sollen allgemein angewenbet werden könne«. Aus dem übrigen Inhalt der Novelle wären hervorzuheben: Eine Reihe von Bestimmungen zum Schutze der Jugend, wie sie schon in den verschiedenen älteren Entwürfen! zu einem Jugendstrafrecht enthalten waren, die Ausscheidung der nicht in Bereicherungsabsicht begangenen Nötigung ans! dem Begriffe der Erpressung, der Tötung auf Verlangen aus dem Begriff des Mordes, besonder, Strafdrohungen gegen Mädchenhandel, Plünderung, Komplott- und Bandenbildung, Gleichstellung der Gewerbsmäßigkeit mit der Gewohnheit hei Diehstahl und Betrug, strengere Behandlung ÄesTaschendiebstahls! und des Diebstahls im Amte, Verschärfung der Bestimmungen gegen Hehlerei, bedenklichen Ankaufs und Kuppelei, strengere Bestrafung der verleumderischen Ehrenbeleidigung, Straflosigkeit. einer de« Umständen nach entschuldbaren Beschlmpftmg oder Mißhandlung, wenn sich der Täter nur durch gerechtfertigte Entrüstung übe« das unmittelbar vorausgegangene Ven«hm«N eines anderen dqzu hat Hinreißen lassen, Sonder- , DOW« kex SKkttaaiMt bet wMelle.tt.iaW strafhaM