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Wiener Morgenzeitung · 1921-07-05 · Heft 876 (5.7.1921) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 876 (5.7.1921)
Date
1921-07-05
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Söie'lter MsrFe«zeitrrn<s »ij- •~i.—V•* ,„'-—- 5. IUli 1921;<mr& ktße fein Handelsvertrag zwischen uns und Ungarn jtLgefchiossen werden könnte, wobei von Unserer Serie betont wurde, daß es sich uns darnnr handle, daß der Handelsvertrag v«f dem Prinzip der Meistbegünstigung arrfgebaut werde, weiters um die Regelung der Frage illoyaler Konkurrenz auf Seiden Seiten, ferner um die Fragen des Post»« «nb Eisenbahnverkehrs. In allen diesen .Fragen wirb man, so hoffe ich, in bech Kömmissi-nen zu konkreten Resultaten Mangen, weil es hier keine prinzrpielkeNj Gegensätze gibt. Die größten Schwierigkeiten>tauchten in der poli i is ch-- jatridische« Kommission auf, wo man vor allem über die Teilung des Archivs und der administrativen Hilfsmittel im ehemaligen ungarischen GsNet, das ist in der Slowakei und in Karpatho-Rufsia, verhandelte, weiters Wer die Frage der Staatsbürgerschaft, welche im gleichen Sinne gckSst werden wird, lvie zwischen uns und Polen und Oesterreich, ferner die Frage der S taatsangestel lten, die Amnestie und schließlich über die Minoritäten-' itage. Was die Mmoritätenftagfe anlangt, wurde vereinbart, zwischen «ns und den Ungarn feines befmideven M i noritätenvertrag abzuschließen, welcher dasselbe enthalten tvirb wie der Vertrag mit Polen find Oesterreich. D'ie konifcete Vereinbarung in dieser Angelegenheit wird o«s Grundlage der FriebrnsdertrSge durchgesührt werden und die Bestimmungen, nach denen das Minoritätengefetz praktiziert wevden soll, werden präzise fonmtltert werden. Mk« diese rechtSpokitischen Fragen werden von der Kommission im Detail dwrchgervommen, und es ist die Hoffnung vorhagch«, daß ft« M einem Siavernehmeu kommen wird. ' Was die Amnestie «rlcmgt, fordert die »ngacische Ackegativn, daß diese Amnestie allgemein sei. Demgegenüber wurde unsererseits konstatiert, daß wir dem zustimme», baß die Amnestie in Ungarn für die Bürger der tschecho-flowakischen Republik und bei uns M die Bürger des maurischen Staates durchgesührt werde. D'ie Fmanzkornmission beschäftigt shh mit denselben Frwgmr, die bei. den Verhandlungen mit Oesterreich in Betracht kamen. Sie beschäftigt sich vor allem mit der Frage der Depositen bei uns und in Ungarn, mit der Rostrifizierung der Unternehmungen, mit dem Ausgleich der Kronenforderungen und ähnlichem. In all« Kiefen Dingen arbeitet die Kommission rasch, prmziptelle Gegensätze hat es unterdessen noch nicht gegeben, so daß Ww in Marienbab Detailsragen nicht berührten. Dir ganze Verhandlung unterscheidet sich grunb^tzlüh' WM der Verhandlung in Bruck a. d. Leitha, wo lediglich allgemeine Fragen durchgenommen wurden. Dia damalige Situation Ungarns war anders als heute, denn bk Friedensverträge waren noch nicht ratifiziert. Bei den Verhandlungen in Marienbad gingen wir von der Basis der tatsächlichen Anwendung der Friedens- Verträge ans, so daß sich die ganze Verhandlung auf konkrete und ganz bestimmte Fragen bezog, was ein« großen Fortschritt bedeutet. Der Minister zweifelt nicht, daß. man M einem durchaus positive» Resultat gelangen werde. Man muß aber auch Verständnis für die schweren Verhältnisse Ungarns haben. Damit wird ein neuer Schritt zur Sicherung deS Friedens, in Mitteleuropa getan sei». Tschechisch-polnische Verhandlungen. r . Irr den nächster? Tagen findet in Zakopa ne zwischen dem tscheche-slowakischen Minister des Aeußern Dr. B en e s ch und dem polnischen Minister des Aeußern Skirmunt eine Begegnung statt, bei der es sich um die Einleitung von politischen und handelspolitischen Verhandlungen zwischenher TMcho-GLotvakei und Polen handelt. In politischen Kreisen verweist man darauf, baß die Verhandlungen, insofern« sich schwierig gestatten werden, als die ungarisch-tschechischen- Verhandlungen im wesentlichen refultatloS verÄüfckr sind. In polnisch politischen Kreisen wird zuerst eine Einigung mit Ungern angestrebt, worauf Verhandlangen mit der Tschecho-Glvwakei empfohlen werden' Me Horthy de« «Slkerdmrd beschwindeln will. »«hrlich »uv «mfrichtch? Dos Gesuch Ungarns um Aufnahme ftr den Völkerbund ist vom Minister des Mutzer« Trafen Banffy gezeichnet «nd erzählt das folgender „Das gegenwärtige Ungarn besitzt alle Merkmal« «nd Vorbedingungen, welche für die Zulassung eines Staats als Mitglied des Völkerbundes gefordert werde«. Ungar« ist ein von de« Mächten einhellig Erkannter, unabhängigen Staat und feine Unabhängigkeit toitb durch Artikel 78 de- Friebensver-trages von TrianM garantiert. DaS Land wirb von einer ständigen Regierung regiert. Es hat genau umschriebene Grenzen., Seine Verfassung, erfüllt vv« den Grundsätze« deS Rechtes, der Freiheit «nd der Gerechtigkeit, ist eine der ältesten Ärrrov a s. DqS Flächenausmvß des gegenwärtigen Ungarn beträgt 91.114 Quadratkilometer, die Bevölkerung zählt?r/z Millionen Seele«. Me RationakdersamMlung ist das Ergebnis allgemeiner Wahlen, hervor^ gegangen aus dem Volks willen, vereinigt sie <n sich alle Elemente der Ration. Schließlich hat di« Regierung Ungarns den Beweis.erbracht, daß iwtl Land die ehrlich e und aufrichtige Absicht habe, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen- Ungarn rüstet sein« imf ab und hält n«r den bewilligten Effektiv stand aufrecht. Dl« Tatsache, dM Ungarn seine Zulassung zum Wld«bn»d' MlMiHt/ ist eine, neue Bürgschaft für s e ine A u f r i ch t i g k e i t und seine friedlichen Neigungen." DaS Gesuch schließt Mit dev Bitte um unparteiische. Behandlung der Beitrittsanmeldung und teilt mit, daß im Falle einer günstigen Erledigung Gral Zlchpo>nyi mit der Vertretung Ungarns im Völkerbünde betraut werden wird. „Gleich ihm', hoffen auch wir, mitzuar- Leiken, auf daß die Welt endlich hinaus geführt werde ans der Nacht und der Finsternis, welche sie seit den schrecklichen Jahren des Krieges umhüllt Halen." Eine ärgere Fälschung der Wahrheit kann man sich kaum vorstellen. J : Die Schlacht mm Fbarow. c Skt«tfti^Dffcn^vs^ gegen ^.Jm Tämopol tümr „ jprr ersten Male auf f. Jtx SÄte tschechWe Formationen ^in gft8Kerer».Gt8rfe auf. Einem Erinnerungsartzkel an dicke Schlacht von Zborow (2. Ju^i LAtV von OberÄeatnant Rudock H e d e f in der „Prager Presse entnehmen wrr das folgende: Die ,,'rste lschecho-flowasischr Brigade" der Freiwilligen, die ans drei Regimentern Infanterie, insgesamt kaum mebr als acht Bataillonen. mit einer angeschlossenen Abteilung russischer Artillerie bestand, war ,bereits am 3. Juli 1917 von General B r u s s i l o w in die sogenannte Stnrmaruvve der VH. Armee emgerckht worden, die denHauptMgriff sMen sollte. Ende Jüni wurde sie jedoch zum 49. Armeekorps der IX. Armer transferiert, die General Seliwatschew befehligte. Kommandant der Brigade, die etwa 350Ü Bajonette zählte, war der russische Oberst T r ojano w. Die Brigade war Mich deS Städtchens Zbovow, westlich Tarnopolin Galizittt disloziert. Sie hatte gemeinsam mit der 4. sinnischen Division (rechter Fkiwel) «nd mit der 6. finnischen Division (linier Flügel) eine Demonstration gegen den österreichischungarischen Abschnitt durchzuführen, der von. etwa 12.060 Mann besetzt war. Unter ihnen fanden sich reichsdeutsche Sturmttuppen, aber auch das 35. P i N « e.c imb das 75. 9t t u lj ent f c r österreichische ffiegimmt, die zur Hälfte an§ tschechischer Mannschaft bestanden und deren p as s i v e s B e r h a kt e n in hervorragender Weise zum Erfolg der Brigade beitrng. Dm offensive« haupistoß sollte d:e VII. pnd Ml. Armee (General K » rnilow) gegen Lemberg führen/ Am 2. Juli (nach russischem Stil am 19. Juni) morgens erhielt die Brigade den Befehl, einen Demonstrativangriff gegen den Feind z« führen. Nach kmzer nnd ungenügender artillerlstischer Vorbereitung warfen sich dir ischecho-slowaktschen Regimmter auf den Feind, der in komfortabel ansgestatteten,kiesen,mit starken Drahtver-- hauen versehene» Schützengräben verschanzt war. OhnePaus«, ungeachtet des wütenden Ftzuers der Malchinengrwdhre, milrinem Schlag »ahmen die Tschecho-Slowabn die erste Lmieunbeehnten den Angriff bereits ans die weiteren a«s. Der Kamps war überall dort, wo sie aus Widerstand stießen, blutig und in den Reihen des Gegners Entstand nnbrschreibliche Verwirrung. Aus der ursprünglich geplanten Demonstration entwickelte sich ein D urchb r n ch der Front. Der Feind wich, von Kosaken verwlgt, in Unvrdmmg gegen P o i># schany in westlicher Richtung zurück. Dir Brigade machte «ngesähr 4200 Gefangene und erbeutete 80 Geschütze. Die Berlnste der Brigade betrugen etwa 1000 Mann, davon MV Tote. Leider war die ttnzuverläßigkeit und die wachsende Zersetzung der lussischen Truppen daran schuld, daß die russische Whmng diesen Sieg, der skr Oesterreich-Ungarn hätte katastrophal »verdett könne». nicht radikal ansnützrn konnte. Die russischen Abteilmgen versagten immer mehr und vermochten schließlich dm Gegenangriffen deS Fr'mdes nicht Stand z» haltrn. Die bolschewikifche Agitation demoralisierte schrittweise die rufsüche Armee, in der die Desertionen einen ungewöhnlichen Umfang annahmm. So erlebte die Brigade nach dem ruhmvolle» Zboiow das schmachvolle Tarn o p -o l, wo die rnsstschen Truppm sich dem Gegner ohne Kampf ergaben «ed in Verwirrung Galizien räumten. In mnmterdrochenen Lrrierengatdckämpfkn wich die Brigade mit den wenigen IreugMehene« russisch« Abteilungen zurück »nd bewahrte ans diese Weise die Xl. rMche Armee, «ach den Worten des Generals B r u s s i l o w, vor dem völligen Untergang. Denn auch der milltänsche Erfolg der Schlacht bei Zborow nach de« Mißerfolg von Tarnopol so unerfreulich war, so bedeutete er politisch dennoch «ngehrmr viel für die tschechoslowakische revol«tivn8re Bewegmrg. .rilarjüri-», Die Ivden Wladkmostoks «nt« japanischrm Schstz. Wft v®WwWwuHfflmHwv Off fAPAHIItfR mum IR Sidirw«, General Jsmora veröffentlicht eine Knndmachnng, daß die japanische Regierung sich m die inner« Angelegenheit«» der Madiwostoker Verwaltung nicht «Mmengen wollen sie werde gleichfaltt «nter kei»« Umstäuden ZuhrneMe od« Pogrom»« |WtWff »IM. D«se Erktänmg wirkte aNf'Re AM« JndeMaft benchkgmd ei«, die gerade von de« gegenwärtige« «ssischen Machchaber in Wladiwostok, General S e«j a « o w, das Schlimmste brfÜrchtM, da er als wtztenjzer Antiftmit bekannt ist. ZUlKAd. Das ÄngesteMengesetz. Bon 1. Il. vr. Ignaz Kurt Rsseufelv. DaS HandlnngSgchilfengksetz vom Jahre 1Sl0" W m^ KtiegSbc^^un schon seine Lebenskraft emgebüßt. Der wirtschaftliche Gleichstrom, 'aus den es eingestellt war, hat seinen Nähmen sprengt, Nachfrage mrd'Angebot mevsWcher Arbeitskraft warckt nicht mehr in Harmonie miteinciudrr zu erhalte». Die llusicherhe^ der VerhLltnffse und Störung des gesimdm Kräftespicks zwischen' Angebot und Nachfrage hätten die verhaugnisvollsten ÄussttüU langen vor allem für die wirtschaftlich Schwächeren nach sich. gezogen. Biele Dienstgeder, selbst vor die Existenzfrage gestellt sperrten ihre Betriebe und ertließen^chre Angestellten. Das tende Gesetz, das gerade zum Schutz des Schwachen erdacht war) bot gegen diese Maßnahmen keinen Schutz und bewies so seine Unzulänglichkrit. Durch das notdüritige Hilfsmittel der. Vollzugs» anweisungen wmdm die Kündigungsrechte des DienstgeberL^ei»- . geschrankt und es wurden ihm materielle Leistungen, hinaus moralischem VerantworilWeitsgesühl hätten. Keßm^ sosien, ih« gesetzlich auferlegt. " Das Ende des Krieges fand eine verschärfte Situation vor. Mangel an Rohmaterial mit völliger Unterbindung des freien Handelsverkehrs benahm dre lebendigen Impulse der' frei«» Konkurrenz und ans der anderen Seite stand das verbitterte-Heer der Arbeitslosen und Invaliden, hungrigen Desperados, die Verzweiflung genug besaßen, die schüchtern ei«setzende Konsolidierüng zn störin. Dicke Möglichkeit hat nicht zuletzt den Antrieb zur Schaffung sozialpolitischer Maßnahmen gegeben, welche in de« Arbeiterschntzgesetzen zum Ausdruck kommen und materiell« Sicherungen für die Arbeit?» bei Verlegung des Betriebes ins Ausland schaffen, die Pflicht zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Arbeitecktandes normieren und eine Grenze für Kündigungen ziehen. •"; Das Angestelltengesetz, welches cm Stelle des HandAngs-, gehitsengesetzes mit Wirksamkeit vom 1. d. M. trat, hat unter grundsätzlicher Belaffung der anderen Bestimmungen und Anpaffuagen die sprzifirchen Arbeitergesetze die Bestimmung über die Urlaube, und das K ü « d i g u n g s r e ch t freier gestaltet' und die Institution der Abfertigung, die bisher dem österreichischen Gesetze fremd war? in seinm Text ausgenommen^ Das natürliche Recht, »ach monatelanger Arbeit der Seele und dem Körper Erholung z« gönnen «nd nicht in der Trc^ mi'chle des Tages 'vollständig zu versklaven, hat sich . in unseres l> I' , Dre ftrettgt 8e»s«r ß» PMtzW». Sie Kichr M n« bk Laß sie selbst J'i t a de anS de« RmdoNer f m e S* streicht' Artkftl, die der Msthm VsMraser gswd««t sind, Mvden gleichfalls gestrichrm Sogar der s ch w a t&t L rn n c rt u « d der Nummer von d«n Dramrfirsitvg w«vde verboten. Die Organe Letz Duschen -rdei-K-artg en sind verbot« «ed auch in Len --- Urlanbszeit von dev Zähl der Drrnstjahre bei dem letzten fieber adhänaig gemacht. Die Dienstzeit vorher wurde unberW-s sicht'gt gelassen. Diefcs Unrecht hat das «me AngrsisÜtengesetz; zum Teil behoben. Mvg:'sem, daß man sich auch hiebei von deri schmerzlichen Erkennivis hat leiten kaffen, däß gerade die Lohnsätze' bei Handels ängeftellten den nvtdürstigm LebrnsansorderungM! nicht gerecht werden können nnd die Unterernährung m bederch^ lichstee Weise ihre Kräfre untergrub. Das Gesetz bestimmt, daß! bei ununterbrochener Drenstdauer von sechs Monatm dem Auge-! stellten ein U r l a u b von mindestens zwei Wochen jährlich z». gewähren rst, der sich nach fünf Dienstjahren auf drei, nach zeW Dienstjahren ans vrcr und nach fünfundzwanzig Jahren arif fünft Wochen erhöht. Wesentlich abg schwächt wird diese Bestimmung dmH die Einschränkung, daß dir Dienstzeit, welche bei anderen inlärwj drschen Dienstgeb-rn zugebracht wordm ist, «nr bis zvm H! maße von fünf Jahren und dies nnr dann eingerechnet w wenn das letzte Dienstverhältnis mindestens zwei Jahre ged hat. Wenn also jemand eine fünfundzwanzigrähnge, nn brochene Dienstzeit bei einem Dienstgeher abloviert hat, ersitzt damit einen An pruch aus fünfwöchigen Urlaub. Wechselt er seine Stelle, dann wird ihm im ersten Jahre nichts eingerechnet — M jm folgenden ist «ach dem Wörllam des Gesetzes zNwrfeldstM — und er anf einen zweiwöchigen Urlaub beschrankt da zur Emrechnmrg ei« zweijähriges Dienstverhältnis notwevW ist. Diese sozial engherzige Fixation ist ein Widerspruch zu dW Zweck des Gesetzes nnd die Festlegung der Verpflichtung, voraus--, setzungslos die Vordienstzeit immer rmzyrechnen, ein Gebot dw Billrgkrft und guter Sitten. Reu ist die Bestimmung, welche bed Bjrufsnnrschichlung Rechnung trägt, daß dem Angestellten, der Hochschulstudien znrückgelegt hat, m die Bemessung der Urlaubs-; dane^ die normale Smdienzett bis zu fünf Jahren emzurechnen ist.' Dickelbe Tendenz zeitlicher Abstufung wurde in die Regelung der Kündigung ausgenommen. Da sind Mindestsätze fixiert^ «nter die auch im Wege der Bereinbarrmg nicht gegriffen werde« kau«. Der D i e st g « b e r kann daS Dienstverhältnis, mit Ablauf ckneS jeden Kalendervierteljahres durch löse». Die KSndignngssrift betragt sechs Woche» erhöht sich »ach vollendetem zweiten Dienstjahr auf zwei Movate, »ach vollendetem fünfte« Dievstjah.tr auf drei, nach vollendetem fünfzehnten Dienstjahr anf vier und «ach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahck auf fünf Monate. Die Ansätze in den beiden letzten Fällen finm «ach «nserrr Auffassung z« mg gefaßt, weil darin der Umstands nicht berücksichtigt erscheint, daß ein Angestellter, der eine Jahr» zehntedienstzeit absolviert hat, nicht mehr über jene Elastizität deS, Körpers «nd Geistes verfügen kan», die ihn «ach dmchschn lich« Auffassung in die Rangordnung jüngerer Arbeitskräfte reiht «nd den Wettlauf um eine Anstellung mit anderen Werbern glücklich wagen läßt. Notorisch ist, daß jüngere Kr gewöhnlich Lopzng vor.den sltpedientcn habend Die Verdopplung' der Kündigungsfrist wäre würdiger gewesen. DaS «ene Leitmotiv, nach der Anzahl der Fahxe die Url, und KändigungSfätze abzustimnren, tritt bei der gelegentlich Dirnstavflösung zu pflegenden' Entlohnung wieder anft Di Zahlung einer Abfertigung ist an die Voraussetzung gebunden daß das Dienstverhältnis e'ne ununterbrochene Dauer von drei! Jahre« hatte. De« Angestellten gebührt dann «ine Abfertigung! m der Höhe deS zweifachrn Monatsgehalts, der zslctzl bezogm' fünf Drentzjahrm «f d«s- J

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