Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 839 (29.5.1921)
- Date
- 1921-05-29
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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EeLe 6 Wien, SomrtLg v .. .Tn , mm' «■■'■-! npmmmm »« Kr»'* -zurück. Doch Makaritsch tzing nicht mit leeren Händen. Der halbe Bart des Popen blieb in seiner Hand. Dieser Vorfall entschied sein Schicksal. Von Schlägen blutig, wurde er ins Gefängnis gebracht. Wn nächsten Lage bat er. man möge ihm Papier, Feder und Tinte bringen. iMnt fo lgenden Tage fand man ihn tot in einer großen Blutlache. Er hatte bei Nacht eine Fenster- - sckreibe seiner Zelle eingedrückt und sich mit einem Stück der Glasscheibe den Hals durchschnitten. Auf dem Tische fand man einen Brief. Der Gefangenaufseher öffnete ihn und las folgendes: „Ich bitte, niemanden meines Todeszu beschuldigen außer die Juden. Vor nicht langer Zeit' war ich jung, schön und reich, hatte ein hohes Rsgierungsvrnt inne und großen Erfolg bei Frauen. Ich fühlte mich glücklich, das Leben lächelte mir zu, bis ich ein jJudemnädchen kennen lernte. Sie war die schönste Frau, die ich gesehen habe. Aber das lvar nicht ihr einziger Vorzug. Ihr Gespräch war klug und inhaltsreich, wie ich es nie gehört hatte. Ich lernte sie auf einem Ball kennen. Am nächsten Tage waren wir bereits befreundet, am dritten verliebt, am vierten schwuren »vir uns ewige Treue und am fünften verabredeten wir, ich möge einen Urlaub von einigen Monaten nehmen, und dann sollten wir in eine andere Stadt fahren, wo sie die Taufe nehmen und nach dem Gesetz meine gfcau werden sollte. Der Schritt wurde ihr nicht leicht, über meine Liebe siegte. Am bestimmten Tage wartete ich an einem verabredeten Ort auf sie. Lange wartete?ich und wurde ungeduldig. Endlich kam, aber nicht sie, sondern ihre Zofe, die mir einen Brief reichte und bavonlief. Zitternd öffnete ich ihn und darin stand: Lieber, teurer Stepan! Es ist nicht bestimmt, daß wir einander gehören sollen. Zwischen uns beiden steht fein Berg, den zu überschreiten mir unmöglich ist. Ich kann nicht mein Volk verraten, ich kann mich nich;t entschließen, meinen Eltern und Angehörigen solchen Schmerz zu bereiten. Größer als meine Liebe zu Dir jist meine Pflicht. Wenn Du diesen Brief erhältst, bin zech bereits im Ausland, wohin ich gestern mit meiner Mutter gereist bin. Sie weiß alles . . . Deine un-- tzlüctliche Sophie. Unglückliche Sophie! Du hast'mich unglücklich geznacht, mein ganzes Leben zerbrochen, und Du hast tzewiß schon irgendeinen Zyo geheiratet! Ich suchte Mittel, um zu vergessen, ich wollte mein Unglück im LLein ertränken, spielte ganze Nächte, verspielte mein k^rmögen und verspielte auch eine Summe, welche die Negierung mir anvertraut hatte. Hätte sich nicht der General für mich eingesetzt, so hätte man mich verurteilt. Meine Stelle verlor ich und saük tiefer und tiefer. Der Haß gegen die Juden wurde in mir zu einer Art Wahnsinn und hatte mich zu diesem meinem jCnde gebracht." Der Gefangenaufseher war mit dem Lesen fertig, sah sich nach allen Seiten um, ob keiner von seinen jüdischen Klubkollegen anwesend wäre, und sagte dann mit einem'Seufzer: ,Mas sagt ihr zu diesen verfluchten Inden? Ein feines Volk, wahrhaftig!" „Ich sehe nicht ein, daß die Juden schuldig wären," sagte der Pope. - „Wir dulden es auch nicht, daß einer unseres Glaubens uns verläßt. Jeder, der seine Religion ändert, verdient Verachtung. Wenn w ir aber schon zugeben, daß bas Judenmädchen ein Unrecht begangen hat, was haben alle übrigen Juden damit tzu tun?" Er war eben ein guter Mensch, -unser Pope, einer von den Heiligen auf Erden. Ihr seht also, daß cs bei uns im Städtchen keine Antisemitengab, außer dem einen, welcher wie vom Himm.el hereingeschneit kam und den wir bald los- , wurden. Aber — werdet ihr sagen — der Gefängniswärter! Mein Gott, jedem Menschen kann einmal ein unbedachtes Wort entschlüpfen ... Die neue Wohnungsverordnuug, Von Rechtsanwalt Dr. M. Reiß. Xic neue Verordnung, betreffend den Wohnäugspachwcis und die Anforderung von Wohnun-' jgeu and sonstigen Räumen durch die Gemeinde, ist bereits jn Kraft getreten. Ihren Inhalt zu kennen, ist für jeden wichiig, der in Wien wohnt oder eine Wohnung sucht. ^)ie Verordnung unterscheidet Wohnungen, Wohnräume und Geschäftsräume. Der Unterschied zwischen Wohnxäuuren und Wohnungen ist darin gelegen, daß diese mit Mebenräumen (Küche, Vorzimmer, Klosett, Badezimmer, sHausgehilfenzimmer, Boden, Keller usw.) auögestattet, und pon der Straße aus direkt erreichbar sein müssen, während jene bloß Bestandteile einer Wohnung sind oder der notwendigen Nebenräume entbehren. Geschäftsräume - find ßabriks-, Lager-, Werkstättenräume, Geschäftslokale, Laden, Kureaus, Ateliers, Stallungen, Garagen usw. Neu ist die allgemeine Anforderung von Wohnungen (nicht von Wohnräumen) und die besondere Mjsorderung von Geschäftsräumen zur Beschaffung von Ersatz^ träumen für bisher zu Kanzler- und Geschäftszweckerl benützte Wohnungen. Allgemein angefordert sind: 1. Alle ve.rmietetenWohnungen (mit Ausnahme der Wohrrräume per gewerbsmäßigen Fremdenbeherbung) mit Ende der bestehenden Miete. 2. Alle Wohnungen, wenn das Be-' Nutzungsrecht auf einem anderer: RechtSgrund als einem Mielt betttag beruht, mit dem Tage, au dem das Benüßungscecht ' tzndigt. Hansbesoraerwohnnngen gelte»! jedoch, nur dann alr / Wiener MörgLnzeittmg ^---tj - —- * A« unsere p. t. Leser und Abonnenten! Am 1. Juni beginnt ein neues Abonnement. Wir ersuchen, die Erneuerung rechtzeitig, vorzunehmen, damit in der Zustellung des Blattes keine Unterbrechung eintrete. Die Verwaltung der „Wiener Morgenzettnng". * * * O Bezugsbedingungen: Für Wien (zum Abholen in den Trafiken oder mit Postzusendung) Kr. Ivv.— monatlich. Mit Postzusendung Deutschösterreich monatlich . . . Tschecho-Slowakei monatlich . . Polen monatlich. Jugoslawien monatlich. Deutschland „ ...... Rumänien „ ...... Holland ,» . Schweiz „ . England „ . Italien „ ...... Amerika „ . Frankreich, Belgien monatlich. . Kr. 100.— P . . .Kö. 17oln. Mark 100.— . Dinar 12.— . Mark 12.— Lei 20.- . holl fl. 1.50 FreS. 3.— . sh 3- Lire 6.— . Dollar —.50 . Fres. 6.— W. mfim Stt. Erleichterung fit der Wohrrrmgs* arrforderuug. In der nächsten Ausgabe des LandeS-GesetzblatteS für Nieder^ Ssterceich-Laud wird eine Kundmachung deS Landeshauptmannes folgenden Wortlautes erscheinen : . »Auf Wohnungen iu Häuser«, für welche die behSrdkche BaubenMgung erst nach dem 1. Jänner 1921 erteilt wurde oder erteilt wird, finden die Bestimmungen des Art. l der Kundmachungder niederosterreichischeu Landesregierung vom 80. Juni 1910 Landes-Gesetz-- und Verordnungsblatt Nr.' 160 keine Anwendung, sofenie eS fich hiebei nicht etwa bloß um Umbauten be-, stehender Häuser, um Zubauten an solche, oder um Häuser handelt, die an Stelle eines zum Zwecke der Herstellung des Neubaues? abgebrochenen Hauses errichtet wurden, bezw. werden« Diese! Kundmachung tritt sofort in Kraft." 1 Durch die Ergänzung, beziehungsweise teilweise Abänderung! der in Niederösterreich-Land geltenden Bestimmungen über div Anforderung von Wohnungen durch die Gemeinden wird für dieprivateBaulätigkeiterncErleichterung geschaffen, da nunmehr jede Sorge vor einem Eingriff in daS Verfügungsrecht der Hauseigentümer oder Mieter und: ohne jede Bmdnng an eine bestimmte Zweckbestimmung Hauser neu erbaut werden können. Die Hölle von Pilisesaba. Die Freude der Christlichnationalen. Zahlstellen: Oesterreichrsches Postfpapkaflenkonto (Wien) 150.603. Tschecho^slow. Postsparkassenkonto (Prag) 59.351. Polnische- Postsparkassenkonto (Warschau) 100.227. Deutsches Postsparkaffenkont» (Berlin) 108.722. Rnmanien (Czernowih): Allgemeine Depositenbank, Filiale Czernorvitz. Italien (Triest): Soolotä ltsllana 61 credlto Commerolale, Triest, Via Mazzlni 30. angefordert, wenn sie nicht wieder als Hausbesorgerwohnnngen verwendet werden. 3. Wohnungen von Ausländern, die nach dem 1.' August 1914 wegen Preistreiberei oder einer aus Gewinnsucht begangenen strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wurden oder sich unberechtigterweise tu Wien aufhalten. Eine vorübergehende Entblößung der Wohnung von Einrichtungsgegenständen infolge Herrichtung der Wohnung für den neuen Besitzer oder während des für den Umzug erforderlichen Zeitraumes nicht als Leerstehung, doch, darf dieser Zeitraum 4 Wochen nicht übersteigen. Bei der Berechnung der gebührenden Zahl von Wohnraumett werden 2 Kinder unter 10 Jähren als eine Person gerechnet. DaS Wohnungsanforderungsrecht für Wohnungen und Wohnräume, deren Inhaber nachdem 1. Juli 1919 wegen Uebertretnng der Vorschriften über den Schutz der Mieter, über die Wohnutttzsanforderimg öder sonstiger das Wohnungswesen und das Bestandberhältnis regelnder Bestimmungen rechtskräftig b e st ra f t worden ist, ist auf den Fall beschränkt, daß die strafbare Handlung die nämliche Wohnung (Wohnräume) betrifft. Angefordert können endlich auch werden Klub« und Kasinoräumlichkeiten, insoweit mehr als sechs, bei Erbauung deS HaufeS für Wohnzwecke beftimntte Räume hiefür in Verwendung sicher». Bei der Ausübung des AnforderungSrechteS hat die Gemeinde auf die Person« lichchen, Familien-, Berufs-, und Erwerbsverhältnisse des Wohnungsinhabers, und bei der Anforderung von Klub- und Kasinoräumlichköitcn auf die Z w ö ck e u n d Ziel r der Vereinigung billige Rücksicht zu nehmen. Die besondere Anforderungvon Geschäftsräumen trifft: 1. Leerstehende Geschäftsräume, gleichviel ob sie vermietet oder nicht vermietet /sind. 2. Unbenutzte Geschäftsräume, wenn kein wichtiger Grund die Benützung behindert. 3. Geschäftsräume, die änderen Personen überlassen oder vermietet wurden, sofern hiedurch eine Aenderung des bisherigen Verwendungszweckes feit dem 1. April 1920 emgetreten ist oder künftighin eintritt, die im öffentlichen Inter, effe weniger geboten erscheint, als die Anforderung dieser Räume. 4. Geschäftsräume» deren Inhaber ein Ausländer ist, sofern er nach dem 1. August 1614 wegen Preis« treib er.ei oder einer aus Gewinnsucht begangenen straft baren. Handlmrg rechtskräftig verurteilt wurde oder sich mt» berechtigterweise in Wien aufhält. 6. Geschäftsräume, welche zu unerlaubten Zwecken verwendet werden. 7. Geschäftsräume, deren Inhabern infolge gerichtlichen oder administrativen Erkenntnisses die Gewsrbeberechtigung für immer-.rechtskräftig ' entzogen wurde. ' - Die Gemeinde erhält somit ein ausschließliches Monopol für Wohnungen und Wohnräume, die-frei sind, frei werden, itub' auf Grund der Anforderung freigemacht werden. , . - Für alle 'Wohnungsbewerber ist die WohnungSvor, merkung entgesührt. Für Personen, die in Wien' he«maisberechtigt oder durch zwingende Gründe hier zu wohnen genötigt sind. Für WohnungswerÜev außerhalb des Gemeindegebietes ist die Wohnungsnachweisestellc für hen 8. Bezirk zuständig. Es sind zu berücksichtigen: Haushaltungendie keine eigene Wohnung haben, die infolge beschränkter Raum- Verhältnisse oder wegen der gesundheitswidrigen Beschaffenheit der Wohnung gezwungen' sind, einen Wohnungswechsel boyzunehmen. In beiden Fällen ist Haushaltungen mit Kindern, weiters Haushaltungen von Gefallenen oder Invaliden der Vorzug zu geben. Die WohnungSvormerkung ist die Vorbereitung für die WchnungSguweisung. Diese ist keine Vermietung, unterliegt also ilicht den Bestimmungen der Mieterschutzverordnung, und kann von der Genwinde 14tägig je zum 1. und ' lö, MonatStqg gelüttdigt werde.tt» Das christlichnationale Vndapester Blatt „Nemzeti Ujsag" bringt einen, Bericht über das Jnterniertenlager in Pilisesaba. Dort schmachten, wie wir schon mitgeteilt haben,' viele Hunderte, während des Weltkrieges aus Galizien nach) Ungarn geflüchtete und jetzt von dort ausgewiesene Juden mit Weib und Kind. ' Die Verhältnisse im Lager sind grauenhaft. Krankheiten wüten unter den Kindern, die Bettstatt bildet ein bißchen schmutziges Stroh, in eine Baracke find 80 bis 100 Leute zusammengepfercht, die Behandlung ist grausam, Stock» schlüge und Vergewaltigungsversuche an Frauen sind an der, Tagesordnung. Die Verpflegung, welche der Joint allein zu tragen hat, da der ungarische Staat diese Armen verhungern ließe, ist nicht zureichend. Dieses Elend aber erweckt die Heiterkeit des „Nemzeti Ujsag". ) „Aus einem Antlitz vorn Jordan-Strande blitzen mich (den Berichterstatter) zwei Häbichtauge.n voll erschreckter Verwunderung oder neuerwachenden Hoffnungen an. Jst's ein Leidensgefährte oder ist's die Befreiung? Totenstille herrscht in der Baracke, während ich mit dem Direktor Dr. Ludwig Bokor eintrete. Lauter arme Juden find hier. In abgerissenen Kleidern und zerfetzten Stiefeln. In Kaftan gekleidete, langbärtige Juden mit Pcjes, das ist die Aristokratie des Lagers: Schriftgelehrte, Schächter und Talmudisten. Auch eilt-Gefängnis gibt es im Lager. Der einzige Häftling, Heinrich S ch e v m a n n, spricht durch die Oeffnung der Zellentüre: „Bitte auftnachen, so kcntn ich nicht sprechen!*-. In seinen - Au^en glüht ein inniges Flehen. Wir öffnen. Jetzt erst legt sich Schermann ins Zeug. Er konnte nllht sprechen — ohne Hände. . > ‘ Freiheit! Dar ist der stets wiederkehrende Reftain, fett Gegenständ der Sehnsucht. 280 Internierte gibt c§ tm Lager (es sind viel mehr, Die Red.); sie bleiben.so lange, bis sie von irgendeinem Staate ei'nen Paß erlangen. Die meisten'haben einen solchen, zeigen ihn aber nicht, weil sie sonst dem schönen Ungarn für ewig Adieu sagen, müßten." ■{ . Natürlich vergißt der Berichterstatter, daß dieser Gebühren ganz im Gegensatz zu der durch ihn selbst anerkannten Sehnsucht nach Freiheit steht. Er spricht dann sein Mißfallen darüber aus, daß das durch den Joint „für Milderung der Kriegselends", also nicht für jüdische Zwecke gesammelte Geld.' ausschließlich für Juden verwendet wird. Das ist eine Fälschung, denn die Mittel deS Joint kommen von Juden und' sind für jüdische Kriegsopfer bestimmt. Der „Nemzeti Ujsag" würde dieses Geld lieber in den Händen der „Erwachenden", sehen. Der Salon der Zurückgewiesenen. Ungarnverei« — Gt. Stephan-Derein. \\ Seit jeher besteht in Wien ein Ungarnverew, der wohl tm Sinne der Satzungen lediglich arme Landslente unierstiitzen soll/ tatsächlich aber eine ausgesprochene nationale Vereinigung ist, die sich naturgemäß auch mit Politik befaßt. So feiert der Ungarnverein dieser Tage den 75. Geburtstag und zugleich das 50jährige politische Jubiläum des Grafen Apponhi. Es erübrigt sich hinzn- Lufügen, daß die meisten Mitglieder dieses Vereins — insbesondere letzt, da eS keine k.u.k. Beamte ungarischer Nationalität in Wien gibt — Juden sind. Darin sticht ja der hiesige Ungarnvertm von den übrigen Brudervereinen in der großen Wekt durchaus nicht ab/ So ereignete es sich vo'r fünfzehn Jahren, als die Opposition im ungarischm Parlament unter Führung K o s s n t h S einen großen politischen Sieg errang, daß von dem Ungarnverein w Johannesburg ein Glückwunschtelegramm eintraf. ES war eine leidenschaftliche magyarisch-nationale Ode an den Sohn des großen Revolutionärs und trug die Unterschriften: L ö w y, K o h nJ In Wien heißen sie nicht viel anders. An der Spitze deS Wiener UugarnvereimS stehen die Juden Nniversitatsprofesior Dr. Michael G r o ß m a n n und der Zahnarzt königlicher Rat Dr. Albert Mittler.! Pu» soll es anders werde«. Der christlichuationale KurS,^ der -nun' ganz Ungarn beherrscht, hat die Leitha überschritte» rmd streckt die Fühler überallhin auS. Mögen sich die Juden im Wiener Ungarnverein noch sv maghausch, noch so pattiotisch gebärden, noch so wenig ihreS Judentums eingedenk sein, die richtig'' gehenden Magyaren fühlen sich in ihrem Kreise nicht sonderlich wohl und haben daher — spät genug: erst am Ende deS zweiten Jahres . deS Hortbv-Nesiwes — befchloflen, di« Inden i«