Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 655 (21.11.1920)
- Date
- 1920-11-21
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Wiener Morgenzeltrrng 21. NovemVer 19M -j|%r Die frage der lllinderbeitsrecMe int polnischen Sejm. Seil» 2_Dien, Sonntag PoNzet und Option. Don I.-U.-Dr. Ignaz Kurt Rofenfeld. SS wurde wiederholt darcruf hingewiesen, daß an die Dnterinstanzrn Instruktionen über die Handhabung der OptionSvorschriften vom StaatSamt deS Innern nicht herab« gelangt sind. Dem wohlwollenden Freisinn des Beamte^ «nd der Engherzigkeit des Buceaukraten ist eS aüheimgestellt worden, die Praxis zu einem widerspruchsvollen System zu gestalten, den Gedanken rechtlicher, einheitlicher Gebarung in der Verwaltung zu verdunkeln uitb ihn bedenklich auszuliefern an das subjektive politische GlaublnS« Lekenntins der Ünterbeamten, das leider zu oft mit dem religiösen identifiziert wird. Die Polizeidirektion, der trendigste Brennpunkt unseres Verwaltungsapparates, entbehrt bis heute jeder Weisung darüber, welcher Einfluß der abgegebenen und entgegrngenommenen Optionscrklärung zukommt. Wird das Zwangsseil der Ausweisung und Ahqtz schaffung, das zahllose Menschenschicksale zrischnurt, gelockert, die Spannung gelindert, damit ein freies Aufatmen kn die Tausende unglücklicher Herzen kommt, über denen seit Jahr und Tag, seit - Ausbrruh' oeS - Friedens daS Damokles-Schavert der Verbannung schwebt und dis den Amboß abgeben, auf den internationale Ham met niedergchen? , Die Festlegung einer geradlinigen, von politischen Be» denken freien Praktizierung in., der Behandlung der Fremden nach der erklärten Option ist von Bedeutung. Erhöht wird sie, wenn bedacht wird, daß die Bundesverfassung eine Kam- »etenzreilungdes polizeilichen Amtsbereiches vorsieht, die Polizeidrrektion die faktische Macht der Landesregierung für Wien übernimmt und die Kommissariate nunmehr die Befugnis erholtem sollen, Abschaffungserkenntnisse zu erlagen, alle jene Gewalt ßu vereinigen, die ansonsten in der Hochburg der Ellscvbethpromenade dominierte. Die Polizeidirektion steht auf Grund einer Zuschrift eines magistratischen BezirkSamted heute auf dem Standpunkt, daß prinzipiell die Option auf das Abschaffungs-, be- ' ziehungsweise Ausweisungsverfahren ohne Einfluß ist. Diese Auffassung wird, wie mitgeteilt .wird, deshalb vertreten, weil die magistratischen Bezirksämter wahllos jede Option, auch die mangelhaft belebte und aussichtslose, entgegen-' nehmen und eine Bescheinigung hierüber der Polizeidirektion keinen verläßlichen Matzstaü über die Wahrscheinlichkeit des Erfolges mehr bietet wie anfangs, da nur verbürgte Erklärungen der Slaatszugehörigkeit abgegeben werden konnten. Es bedarf wohl keiner Erwähnung, daß diese Auffassung in dett einschlägigen Bestimmungen keine Stütze findet, daß — wie schon seinerzeit ausgefuhrt und begründet wurde — die Ausübung des Opttons rechtes durch die Partei ein neues Verhältnis zum Staate schafft, beziehungsweise anstrebt, als dessen vorläufige Wirkung die Jnnehaltung in allen jenen Verfügungen einzutreten hat, die nur auf unzweifelhaft Fremde angewendet werden können. Der Staatscharakter des Optanten rst bis zur Feststellung durch daS StaatSamt mindestens problematisch. Optanten dürfen von Rechts wegen weder aibgeschafft noch ausgewiesen werden. An diesem Grundsatz hält die Polizeidirektton aber nur in jenen Fällen fest, in denen die Bescheinigung der magistratischen Bezirksämter den Vermerk' enthalt, daß die OpttonSerftärung »befürwortend dem StaatSamt zur Entscheidung dovgelegt" werde. Diese Unterscheidung, die offenbar nur inneren Wert hat, ist spitzfindig und belanglos. Denn <4 steht der Untettnstanz in Optionsfragen nicht das Recht zu, befürwortend Vorschläge dem Staarsamt'zu unterbreiten, das Staatsamt entscheidet nicht, sondern — wie. aus den Erledigungsakten zu ersehen tst — .spricht aus, daß der angemeldete Anspruch auf Anerkennung der österreichischen .Staatsangehörigkeit zu Recht besteht". - Die ängedeutete Differenzierung ist ebenso merk- .würdig und willkürlich wie die Sentenz in den AlschaffungSerkenntnissen über die Dauer der Abschaffung von drei und fünf Jahren, die damit aufgeklärt wird, daß jenen Personen, die erst nach Erschöpfung des RechtsmirrelzugeS deS Fremdendursauö für abgeschafft erklärt werden — offenbar zur Htra,e, daß sie trotz eingelegten Rechtsmittels nicht früher Oesterreich verlassen haben — der Aufenthalt für fünf Kahre, und denen gleich nach Entscheidung der Landesregierung über chrcn AuSweifungsrekurS, also trotz des zustehenden Rechtsmittels der Berufung an' das Staatsamt, das Erkenntnis der Abschaffung zutommt, der Aufenthalt in den Grenzen Oesterreichs nur für drei Fahre untersagt wird. Dabei steht die Geschäfsenvvicklung der Fremdenbureaus im Zeichen des reinen und dummen Zufalls. Der Klang des Namens spielt eine N^lle und die Innigkeit des Händedrucks. Wie jedes Pttnzip und jede Regel Ausnahmen zuläßt, gegen die vernünftigerweise keine Einwendungen erhoben »Verden, solange Ausnahmen nicht Regel werden, verschließt sich die Polizeidirettton in Optionsfragen nicht berechtigten Einsichten. ES werden loyalerweise Fristen im Einvernehmen mit dem magistratischen Bezirksamt zur Bei» schaffung vckn Belegen und Dokumenten erteilt, in solchen. -Falle rnip der.Verkündigung der Abschaffurlgserkenntnifst zurückgehalten und begründeten Vorstellungen, gegen die' selben in erster Instanz Rechnung getragen. In der kriminellen Abteilung des Gefangenhauses, wo die Feme, der Ab» schaffung zu vollziehen ist, werden jedoch Verfügungen getrosten und zu ihrem Vollzug ein Beamtenheev mobilisiert, dessen Arbeit schließlich illusorisch wird. Hier muß in ungeklärten Situationen, da über , da» Optionsgesuch vom StaatSamt Deine Erledigung erfolgt, die nutzlos treibende Abschaffung»- «U& AuSweisungrmaschlne stillgelegt werden, um dort kräftiger einzusetzen, wo e»' nicht um glücklose, armselige Exi> ftrnzen geht, um die Erbsassen des WelbleideS, sondern um skrupellose« Karajiten, die im Blendlicht mühelos ttt Warschauers, November. (Tel. der «Wr. Morgenztg.") In der. letzten Sejmsitzung kamen die Artikel 112 und 114 des polnischen VerfaffungSentwurfes, welcher sich mit-dm Milchcr^eitSrechte befaßt, zur Spräche. Zu diesen Punkten des Entwurfes haben die jüdischen Deputierten eine Reihe von Abänderungsvorschlägen eingrltracht. Angesichts der Tatsache, daß heute in Polen die Notwendigkeit einer Lösung des jüdischen Problems in den Kreisen der verschiedenen Parteien und DevölkerungS» schichten nurnnehr doch begriffen zu werden beginnt, ist es nicht zu verwunderm, daß gleich der erste Redner, der Sogial» demokrait Ni-e dz'ia lkovski, auf die Judenfrage zu sprechen kam Er perschob die jüdische Forderung nach'autonomen, Organisationen öffentlichrechttichen Charakters für die nationalen, / religiösen und sprachlichen Minderheiten cmf das rsi», religiöse Gebiet und wandte sich vom demokratischen Standpunkt cmS. der Trennung von Kirche und Staat anstrebt, gegen die Schaffung besonderer religiös autonomer Organisationen. Damit und mit der farblosen Erklärung, daß die Sozialdemokraten bereit seren, die kulturellen Rechte jeder Minderheit ärrzuerkennen, glaubte der Redner, der oppositionellen Stellung gegen die Anträge der Regierung und die Vorschläge der Juden Genüge getan zu haben. Er legte sich dann auf das Prinzip der territorialen Autonomie für .geschlossene ' anderSnattonale Minderheiten fest. Als zw-eiher Redner sprach der christlich-demokratische Deputierte L e w a N d o w s k i, der ausschließlich über die Judenfvage sprach. Er ging davon aus, daß er , jeder Sprache das Recht auf Existenz und Entwicklung zugestehe, nahm jedoch das Jüdische ausdrücklich davon aus, da er der Ansicht ist, daß es keine Spräche sei. Am kösllichsten war in diesen humorvollen Darlegungen die Tarfache, daß Lewandowski das Hebräische gegen daS Jiddische ausspielte und sagte, wenn die Juden Hebräisch sprechen, so wäre er für Gewährung nationaler Minderheitsrechte, die auS sprachlicher Verschiedenheit «fließen. wordenen Kapitals in prunkhaften Palästen mit au freite-»« den Gebärden des Prohentums der Not des Volkes, spotten. Das Stäatsamt des Innern hat die von ihm auch schon von Amtsstellrn, gewünschte Instruktion zu erlassen, daß >m Verfahren gegen die Fremden biS zur Erledigung chres OpttonsansuchenS^ das erfahrungsgemäß eine Zeitdauer von acht Wochen beansprucht/ lnnezuhcvlden ist. Viel Arbeit und Zeit, die Geld bedeutet^ bliebe.dem Staat erspart Wie Graf Teleki fein Wort einlSft. Die „Erwachenden Ungarn" dürfen weitermorde«. Budapest, 20. November. (Ung. T^t.-Korr.-Vur.) Der Minister des Innern hat mit Zustimmung des Mlnisterrates Fegen den Verein der Erwache.cke i Ungarn infolge der Ereignisse vom 7. d. M. in der vergangenen Woche eine Untersuchung angeordnet und im Interesse ihrer Sicherung die Autonomie des Vereines provisorisch suspendiert. Iw Beachtung der°Iiuev:ssen des Vereines mit seinen im Grunde genommen edlen Intentionen hat das Ministerium, ungeachtet dessen, daß im Laufe der Untersuchung gegen mehrere Mitglieder!<sS sjer« eines belastende Taten bekannt wurden, de e i Ermittlung natürlich unverändert fortdauert, zugestimmt, daß der Minister des Innern die Su spendierung insofcrne außer Kraft setzte, als ein vom Minister des Innern ent-' sandter Ministerialkommissär im Sinne des § 26 der Statuten einen zur Leitung sämtlicher Angelegenheit« l berufen'», vegelr cht gewählten Zentralausschuß zur Vorbereitung der notwendigen Sta.n enänderungen und der mit der entsprechenden Umgestaltung des Verei.es zu" sammcnhängenden Verfügungen einzuberufen und dir Vereinbarungen, über die weiteren Agent eu mit d<m Zentralausschuß zu treffen haben wird. Man sieht, wie ehrlich es die Horthy-Leute und ganz besonders Graf Teleki mit ihrem Versprechen, die R e ch t s o r d u u n.g in Ungarn wi-der einzuführen, gemeint haben. Die Erwachenden Ungarn werden in ihre alte Herrschaft wieder eingesetzt und die Rädelsführer und Organisatoren all der scheußlichen Verbrechen. die Hejjas, Pronay und Konsorten, erfreuen sich nicht nur ihrer Fre'heit, sondern auch noch des erhöhten Schutzes der Regierung. Der edle Graf Te'e'i hat sein Wort, binnen 24 Stunden Ordnung zu schassen, nicht eingehakten. Es sei denn, daß er darunter die alte Ordnung verstanden .hat, die seit dem Einzug der weißlerroristischen Nationalarmee in Ungarn in Geltung steht und durch den unliebsamen Zwischenfall mit dem Polizisten Solt a eine kleine, wenn auch peinliche Störung erfahren hat. Diese wcißbrrcoristi,'che Rechtsordnung hat nun Graf Teleki wieder hergestellt und all die naiven Leute, welche, dem Ehrenworte T«'kis Glauben scheuend, jetzt ihre Anzeigen über erlit rue Folterungen und an ihnen verübte Erpressungen bei der Polizei Vorbringen, mögen nun zuschauen, wirsie ihr Leben vorder Rache der Erwachenden Ungarn in Sicherheit bt NM. N.in und abermals n.in! D ese Grsellschaft, dieser Horthy mit seinen Trabanten, sino unwillig ünd unfähig, in Ungarn wieder. Ruhe zu schaffen. Ihr Verbleiben steig.'rt nur die Verbitleruna und schafft imlner neue Komplikationen. Trotz dieses mehr humorifttschen J'nkertnezzoS trug die Debatte doch einen ziemlich ernsten Chaxakter, insbesondexe, als die jüdischen Deputierten Dr. Thon urch Härt. glas orngriffen. Dr. Thon hielt eine gratzangelegte pro. grammatische Rede, in welcher er darlegte, daß-die jüdische Fordevungen wach Gewährung einer personalkn Autonomie in engem Zusirmmen^ng mit den jetzt aktuellen Fragen dez VölberbundeS stehen, die für Polen große Bederrtung hc^ben. Seine Rede wurde vom Sejm mft ,großer Aufmer!^ samkeit angehövt uni» eS fehlte fast gänzlich an den bei jüdi» schon Reden sonst üblichen gehässigen Intermezzi.-Deputiert ter Hartglas «gan^ dis Ausführungen. Dp. Thm.iz dadurch/ daß er Tatsachen vorbrachte, aus welchen , hervor» geht, wie stark der Gegensatz zwischen abstrakten Prinzipien und der Praxis der, Verwaltung m Polen ist. \ i Hierauf sprach d« Nattonaldemokrat Pater LUtp^ slaws ki; er mied diesmal im Gegensatz zu seinen.sonstiges Hetzreden scharfe Ausdrücke. Wenn er auch, im Vorbeigehep den r-:-\ Völkerbund als „jüdische Erfindung" ' charakterisierte, so war doch zu erkennen, daß man sich in natimraLdomokratti'chen Kreisen über die Frage des Völ>s kevbundeS/ der freien Willensäußerung der nationalen Min-' derheiten ünd der' Rechte der kleinen Nationen einigermaßen Gedanten. macht. ES war im allgemeinen zu bemerken, daß^ der Sejm heute zur Judenfrage eine viel ernstere Stellung einnimmt ÄS vor einigen Monaten. Auch aus einer kurzen Bemerkung eines Angehörigen der Witos-Grupp.e tflj zu ersehen, daß auch im Bauernlager ernsthaft daran gedacht wird, in gewissem Maße die jüdischen Forderungen berücksichtigen. ' j Die Debatte wurde auf die nächste Sitzung verschoben^ Ihr Anfang scheint immerhin einen kleinen Schritt vorÄät^ in der Frage der polnisch-jüdischen VerstanH g u n g zu bedeuten. II«»»,«»,»Mil«!,»»»,»All,«»!»WMWBII!>!,! III.I Il|| |lli|| PoliLische^undschaN. Eine Aevolution ohüe Klasienkamp^ . Der bekannte italienische PublkM ^urgl . Barzini verösfeytlicht im'..,,Co'rriLre jett'j' Sera^ unwr diesem Titel eine ^intereffaiW - . StEe-über? die-dänischen VtthälttttsseBew^- Jnhalt wir im folgenden wiedergebeni. Die dänische Agrargcs.-tzgebung und ihre Eyfolg«. - gewinnen bei Bedachtnahme auf alle Unterschiede in Anbetracht dessen, daß wir vor. dem Ausbau deS jüdischen Palästina stehen^ von diesem Gesichtspunkt aus ein besonderes. Interesse. ' j Bekanntlich ist Dänemark eines jener Länder/ welche aus ihrem Boden den größtmöglichen Ertrag? ziehen und ihn in einer überaus günstigen Proportion.^ auf alle Klaffen der Gesellschaft verteilen. Dänemark, ist ein Land ohne Kohle und Wasserkräfte sowie ohne Rohmaterialien, welches nur zwei Gebiete kultivieren! kann: die fruchtbare Erde und diie Lage am Meer!.! In der Tat beruht die ganze günstige Entwicklung von Dänemark auf dem Ackerbau und dem Seehandel.. Von der Ta'.sack)e ausgehend, daß ein Feld nur vom Eigen- "besitzec wirklich gut bebaut und gepflegt werden kann, har die dänische Gesetzgebung durch die Schaffung kleinen und mittleren Agrarbesitzes den Grund zu jener! intensiven Kultur gelrgt, welche eine einzigartige Höhe, der Entwicklung erreicht. Schon eine königliche /Verfügung von 1769 verbie!et den Großgrundbesitzern jede weitere Vrrgrößerung ihres Besitzes. Diese, auf eine Beschränkung der Latifundien zugunsten des Klein-- besitzes ausgehende dänische Gesetzgebung hat allmählich zu einer völligen Verschiebung des Bodenbesitzes geführt und eine tiefgehende revolutionäre Umschichtung..'^ zeitigt, die ohne Kämpfe und Erschütterungen ($£ sich ging. ‘;j Die Lag« der dänischen Bauern war, früher, überaus elend. Sie hatten einen Gemeinbesitz.nM! Art des russischen „Mir7 und erhielten einen kleinen Grund in Pacht, für den sie den Großgrundbesitzern durch eigene Arbeit zahlen mußten. Diese Nobot wurdeim Jahre 1848 abgeschafft und bald begannen., ..die Großgrnndbesrtzer, weiche nicht imstande wa.'en,. ihren gesamien Boden zu bra beiten, ihren Grund zum Vorkauf an-ubieien. 1875 entstand die von der Negierung un.e stützie Bewegung zur Gründung der ersten.Kredits- Lanken, welche bestimmt waren, den Bauern bei..bei Erwerbung von Eigenboden zur.Seite zu strhrn nutz die Entwicklung des Kl.rinbesitzrs zu fördern. Der steigende Bodenpreis ivar für die Grundbesitz'er. ein wei e er Antrieb zum De kauf und so ging eine radikale Untio. muftfl der V«,itzverhällrii,'se auf n.a Ü lichemMeze vor sich.. . ...,, Diese Gesetzgebung wurde so weit auögesta.ltet, dast schließl'ch der Staat in di« Lage kam, vermöreusio.sen Käufern von Boden 99. Prozent des Betraue), leih!- weise zur Verfügung zu stellen.. Die Garantien bieten die Fähigkeit und A beitianikrit des Dauern, ivelcher, uni. mit Hilfe des Staates Eigenbesitzer zu werden,