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Wiener Morgenzeitung · 1920-11-08 · Heft 643 (8.11.1920) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
2 (1920)
Issue
Heft 643 (8.11.1920)
Date
1920-11-08
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite r Men. Montag p**--— ■i-raTas^aavraagm.iwi ----- — . PorLeAe. Me jeweils mit politischen Handlangerdiensten ge* lauft werden, existieren tarnt, sondern daß sie klar umschriebene Sicherheit für ihre Existenz in diesem Staate hraukA. Für beide Teile ist der Weg zur Verständigung frei. Die Voraussetzung dafür ist die Reinigung 8er Atmo» , schäre von den schädlichen Miasmen der Gesetzlosigkeit. Dolche bisher für die Juden mit stillschweigender Duldung kt Faktoren bestand, die für den Schutz aller Staatsbürger Dera-ntwortlich ftttb. Ist diese Voraussetzung gegeben» dann nutz die Verständigung gelingen und dasttit auch d« Boden bereitet sein für eine Existenz der. Juden als gleichwertige Minderheit, frei und ungestört in einem freien Lande, dem sie ihre wertvolle Kraft widmen für glückliche Tage des Friedens. * Der Parteitag der österreichischen Zionisten. Der zionistische Parteitag setzte gemäß einem gefaßten Beschluß seine Beratungen am gestrigen Tage fort. Das Interesse an der Fortsetzung der Konferenz war durch den. Umstand beeinträchtigt, daß .in die Tagung eine Unterbrechung eingetreten und die Leitung schön vorige Woche gewählt worden war. Immerhin konnte gestern eine ausführliche und lebhafte Debatte abgeführt werben, welche in vielen Belangen eine Klärung brachte. Dies gilt namentlich von den Fragen der politischen Land erarbeit und dem heiklen Gebiet der Jugendarbeit. Der Parteitag hat einmütig die Wichtigkeit der politischen Landesarbeit unterstrichen und in der Frage der Jugenderziehung durch ausführliche Aussprache die Notwendigkeit festgestellt, auf diesem stark vernachlässigten und wichtigen Gebiet die positive Arbeit aufzunehmen. Die Vorschläge der politischen K om m i s si o n (von ans bereits veröffentlicht) wurden einhellig angenommen. Die Beschlüsse betreffs sozialer Umschichtung and Kulturarbeit tragen wir mit unserem ausführlicheren Berichte morgen nach. Die schroffe Formulierung einer Resolution betreffs der Verpflichtung der zionistischen Beamten zur raschen Erlernung des Hebräischen bei sonstiger Dienstentlassung ruft eine erregte Debatte hervor, welche viel Feit in Anspmch nimmt und besser ganz zu vermeiden gewesen wäre. Nach langen Verhandlungen über die Gestaltung der künftigen Organisation, in welcher die Frage: Territoriale Organisation oder Sondergruppe fm Vordergrund stand, wurden die Anträge der Kommission angenommen, welche die Bildung von Cond'erföderationen unter gewissen Bedingungen zulasten. Nach der Annahme einiger weiterer Resolutionen fand die Tagung nach 9 Uhr abends kr Ende. PoMische^tundschau. EL« Memorandum der im Auslände lebenden rumänischen Juden. . v Aus Paris wird uns berichtet: Die in Paris vefin liche Delegation der rumänischen Juden hat durch die Herren Euric Braunstein, Haber und H. Dachsmann dem rumänischen Minister des Aeußern SEaft Jo nefcu während seiner Anwesenheit in Paris eine Denkschrift über die Lage der Juden in Rumänien Und über die Verletzungen des Ertrages von Saint- Germain überreicht. In der Einleitung wird darauf hingewiesen, daß der Vertrag von Saint-Germain wohl einen Schritt weitergehe als die Verordnungen des Ministers Bratianu, die Judenfrage in Rumänien jedoch nicht endgültig löst. Das rumänische Parlament hat wohl den Vertrag von Saint-Germain ratifiziert, aber gleichzeitig zugelassen, daß die Juden in öffentlichen Die Fudeufrageauf dem Wiener Kongreß. (Auf Grund von zum Teil ungedruckte« Quellen dargestellt von Dr. Salo Baron. R. Löwit, Verlag, W1en-Berlin> Lange vor Abschluß des Weltkrieges war es allen weiterblickenben Persönlichkeiten im Judentum klar, baß der Friedensschluß, in welcher Form er auch immer vor sich gehen möge, eine durchgreifende Veränderung in der Lage des jüdischen'Volkes bringen, müsse. Man konnte sogar vorauSsehen,, baß diese Veränderung in der Richtung einer mehr oder minder deutlichen Proklamiermig der Juden als Volk liegen werde. Tatsächlich haben ja auch in fast allen, von größeren Massen bewohnten Staaten- Aktionen eingesetzt, oic. zunächst zu jüdischen Kongressen führen sollten, um durch rüe Wucht des dort kundgetanen jüdischen Willens, dre allunreine Friedenskonferenz, die man sich als grandiose Bölkerocrsöhnung vorstellte, nachdrücklich zu beeinflussen. Kciu Wunder, daß sich der Blick auch jenen beiden großer: s'<ricdensschlüssen zuwanbie, die auf das Schicksal der Juden i-.ojiattcttb eingewirkt haben, nämlich dem Wiener Kongreß von 1814/15 und dem Berliner von 1878. Daber war man sich völlig bewußt, daß eine grundlegende Unterscheidung \<[t» v-Haleru werden müsse: Die Behandlung der Judenfrage auf den früheren Zevngressen galt ledrglich der Eriverbung bürgerlicher, individueller Rechte, also der Emanzipation des einzelnen, dessen Erstellung in üte allgemeine Rechtsordnung Ziel des Kampfes war. Auf dem SumiCui, aocc, oec das Ende des Weltkrügev jchr KM, Mlllk die ÄiE. MLcl» der ÄMrkeMUM der Wiener Morgettzektmrs Parlamentssitzungeu auf das schmählichste beleidigt., wurden; durch diese Bloßstellung wurde neuerlich der Keim des Religio ns- und Rassenhasses im Lands gesät. Um dem Vertrag von Saint-Germain wirksame 'Gesetzeskraft zu verleihen, muß er in die Staatsgrnndgesetze ausgenommen werden, was nur durch die Konstituante geschehen könnte. Die KonstWante UDvöch''' bisher nicht einberusen worden vnd es ist aüch nzch ungewiß,: wann sie zusammentreten wird. Die. Judenfrage bleibe daher nach wie vor offen. Das Memorandum führt nun eine Anzahl von Tatsachen an, durch welche der kaum erst von der rumänischen Regierung., Unterzeichnete Vertrag verletzt erscheint. Aus den Städten Siebenbürgens, der Bukowina und Beßarabiens werden die jüdischen Bewohner vertrieben, was gegen Artikel 2 des Vertrages verstößt, durch welchen die rumänische Negierung sich verpflichtet, sämtlichen Bewohnern des Landes ohne Unterschied där Geburt, der Nationalität, der Sprache, der Stoffe oder der Religion den vollen, uneingeschränkten Schutz ihres Lebens und ihrer Freiheit zu gewährleisten. Die rumänische Regierung könne sich ' nicht hinter die Auffassung verschanzen, daß diese Inden Fremde seien, denn Artikel 3 des Vertrages bestimmt unzweideutig, daß Rumänien ohne jede Formalität mit voller Rechtskraft alle diejenigen als Rumänen anerkennt, welche am Tage der Rechtskraft des Vertrages auf allen jenen Gebieten wohnhaft sind, welche einen Teil Rumäniens bilden, einschließlich der Rumänien durch die mit Oesterreich und Ungarn gefchlossenen Verträge übertragenen Gebiete wie auch der Gebietsteile, welche Rumänien nachträglich übertragen tverden sollten. Die Berufung auf die Optionsmöglichkeit ist nicht stichhältig, da das Optionsrecht nicht der Negierung, sondern den Bewohnern Rumäniens zusteht, wie dies der Friedensvertrag ausdrücklich bestimmt. Die diesbezüglichen Verfügung.'« der Negierung verstoßen daher gegen die erwähnten Bestimmungen des Vertrages. Die Denkschrift verweist dann auf verschiedene beige'.egte Dokumente als Zeugnisse dessen, daß Artikel 8 des Fliedensvertrages, durch welchen a len rumänischen S aat^angehörigen ohne jeden Unterschied die gle'chen bürgerlichen und politischen N-'chte zugesichert werden, verletzt wurde. Ausführlich beschäftigt sich die Denkschrift mit dem Falle des Max Wechsler, der über Auftrag der Negierung Bratianu ermordet worden war, und sagt: „Wir besitzen eine ganze Sammlung von Tatsachenmaterial und Protokollen über Gewaltakte, welche von den rumänischen Militärbehörden gegen Juden verübt worden sind und wirklichen Morden gleichkommen. Das Blut dieser Opfer schceit nach Gerechtigkeit, und was soll aus den im Ausland befindlichen Kriegsgefangenen werden, die nicht wagen, heimzukehren aus Furcht vor den Kriegsgerichten, welche die Jukeri konsequent verurteilen. Die Amnestie muß eine vollkommene sein, damit die Opfer den Schuldigen völlig verzeihen können." Die Denkschrift betont', baß im Schulwesen noch' immer das alle System herrsche, wonach jüdische Kandidaten nach wie vor mit schimpflichem &ofm ab ge leb nt werden. Wohl sichere Artikel 12 des Vertrageden Beteiligten das Recht zu, gegen die Verletzungen der Vertragsbestinlmnngen die Intervention des Völkerbündeanzurufen. Bevor die Delegation der rumänischen Juden einen solchen Schritt unternimmt, wendet sie sich noch einmal an die maßgebenden Stellen des Landes. Die Denkschrift schließt: „Man kann behaupten, daß sich ein böser Geist zwischen Rumänen rmd Juden geschoben hat. Wir unsererseits bedauern dies auf das lebhafteste. Wir erklären Ihnen auf Ehre und Gewissen, daß wir das friedliche Einvernehmen wünschen, daß jedoch die ru» manischen Negierungen, die Elite der Intelligenz anders sprechen und anders handeln. Die Opfer sind bereit, zu verzeihen. Um' aber verzeihen zu können, ist es vor allem notwendig, daß die Unterdrücker mit ihren Unterdrückun- Juden als Volk und die daraus resultierenden nationalen Rechte Gegenstand des diplomatischen Ringenfein. Freilich hat die Wirklichkeit in der Judenfrage ebensosehr enttäuscht wie in beinahe sämtlichen anderen Problemen; auch hier stt nur halbe Arbeit getan worden. ' Dem Interesse nun an dem Wiener Kongreß trägt im Hinblick auf die Juden DaronS Buch vollauf Rechnung. In gefälliger, leicht übersichtlicher Weise wird uns ein viüfarSigeS Bild der Kämpfe entrollt, die zur bürgerlichen Emanzipation der deutschen Juden führen sollten und beinahe ohne greifbaren Erfolg auSklangen. Die gründliche Kenntnis der Zeitgeschichte mit ihren diplomatischen Winkelzügen und ihrer Abhängigkeit von einzelne« Persönlichkeiten Ist dem Verfasser ebenso zustatten gekommen, wie der anerkennenswerte Fleiß, mit der nach vorhandenen Quellen, gedruckten sowohl wie ungedruckten, geforscht wurde, so daß sich daS Werk vorteilhaft von den' wenigen Arbeite« abhebt, die -der jüdischen Geschichte der treueren Zeit gewidmet sind. Dabei ist es außerordentlich gut gelungen, die Art und' Weise plastisch därzustellen, wie um die bürgerliche Gleichberechtigung mit Mjttelu gestritten wurde, die den heutzutage wenrgstens im Prinzip angewendeten entgegengesetzt waren, daß nämlich damals nicht die geschlossene Willensäußerung der jüdischen Gruppen, sondern lediglich persönliche Beziehimgeu und eine n:ctnd)mul sehr unmännliche Hmtertreppendtvlomatie in Anwendung kamen. Dte geschickte Gruppierung der handelnden Faktoren gestattet auch eyten deutlichen Einblick in die egoistische, zersahrene Pollik k der esii.^lneu indischen Gruppe«!, indem' d'ispielswKje bi; ■ t a u i ji u r t c r Jude n ohne Fühlungnahme mit bottfii. der Laicjastädbr vorMgen und. fast während 8. November 1920 Nr. 648 gen aufhören. Wir fordern, daß daß Regime der Willkür ein Ende nehme, daß die Inden in Rumänien sowie die, Inden in den annektierten, Ländern alle durch die Verfassung und durch den Vertrag von Saint-Germain gewährleisteten Rechte ohne jeden Unterschied genießen sollend ,. ___ GfatHischtzS a«jK «Dolen nach dem Mgarst . . Vertrag. . , Professor R o m e r, welcher als Sachverständig^ her polnischen Ft irden sdelegatiyn in Riga beigkgeben war, unters breitete der Friedenskonserenz staiistischeS Mülenal über Polen, wobei der V o r f r i e d e vonRtga beretts berücksichtigt worden ist. Demnach beträgt das Polnsfche^Gebstt inneihalß der sogenannten Curzon-Linie ungefähr 251 300 , Öuädrcist kilometer mit 28:882.000 WWoWrn^ Jener GtbiW'eil! auf .welchen Rußland im Sinne der BrrträgsbestiMDHgrn Derüchi leisten - Wuß, hat eine Ausdehnung von ' 95.409 OuadratMometern mit einer Einwodnerzabl voll' 2,714.846 Seelen. Während alsy im alten Polnischen Gebiet auf je ein Ouadratkilometer 95 Seelen entfallen, kommen aus desn durch den Rigaer Vertrag nemrworbeneN Gebiete faum 30 Bewohner auf ein Quadratkilometer. Ganz Polen besitzt beute riy Gebiet von 3*6.619 Quadratkilometern mit 27,906.000 Einwohnern. Don dm Bewohnern Polens sind der Nationalirat nach 65$*/« Polen. 16*7V# Ruthenen, 81'/, Weißrmhenen. 0'ö'/» Russen, v'4'/, Litauer, 0'6'/o Personen, welche keiner bestimmten Nationalität angehörm; 8-2'/, Deutsche. 7'4'/, I «d e n und 0'ä*/» Nngchäiigr verschiedruer anderer Nationalitäten. Inland. Der sozialdemokratische ParteUag. Di« Oppositionellen Rothe und Frey gemah» regelt. Die gestrige Sitzung des Parteitages der deutsch, österreichischen Sozialdemokratie wurde mit einem Referat des Abg. Dr. Friedrich Adler eingeleitet, worin er in Begründung seiner Resolution die Sonderaktion von Dr. Frey und Rothe scharf verurteilte. Gewarnt durch das Schicksal der Unabhängigen Partei Deutschlands, müsse hier reiner Tisch gemacht und die Tätigkeit der kommunistischen Keimzellen abgewehrt werden. Wir gehören weder der Zweiten noch der Dritten Internationale an, wir wollen eine neue aufbauen, welche die Arbeiterorganisattonen aller Länder umfassen soll. In der Debatte sprach auch Abg. Dr. Otto Bauer, der erklärte, so wenig er die Diktatur des. Proletariats unbedingt ablehne, so gebe es auch Situai tionen, wo man auch die Möglichkeit einer Koalitionsregierüng, nicht ausschließen könne. Was unS von den Kommunisten trennt, ist, haß sie glauben, es gebe nur die.russische Methode für die proletarische Revolution. Die Resolution Adler wurde einstimmig angenommen, ebenso ein Antrag, in dem es heißt: „Josef Frey und Franz Rothe haben das Recht verwirkt, Redakteure der „Arbeiter-Zeitung" zu sein. Nachdem letzt^or die Kynsequenzen nicht zieht, hat der Parteivorstand seine Kündigung zu veranlassend Der AMsemitenbnnd fordert . . . Dr. I 11 n a b t f, der teutfdje Mann'mit dem slanm cheir Namen, hatte seine Getreuen wieder einmal vor daS RatbauS und in die DolkShalle }u eiltet Deinonstlationsverfammlung gegen daS »Ossjudentum* eingeladen. Die edlen Kämpen warerz aber nicht in genügender Anzahl rrichiencn, so daß von devt nach der Bersammlmtg geplant gewesenen Bummel in der Leopoldstad^ „wegen der M geringen Beteiligung" abgesehen werden mußte, Dafür erschienen diesmal die jetzt tapferen „Fiontkampser" ofsiziere" in voller Feldadjustierung— eine stramme HabSbmgga'td^ der ganzen Dan« des ZkongrefstS isoliert blieben. Dies«, Mangel an GoltdarttW ist darum «puh gewiß Mitschuld an; dem Mißerfolg, den auch die aufopfernden Bemühungert Oesterreichs und Preußens nicht abzuwenden vermochten, nachdem! sie beide beinahe nur Schritt für Schritt im Kantpfe für diq Rechte der Juden zurückgewichen waren. Freilich darf man sich dabei keineswegs Vorsteven, dte führenden Staaten de^ künftigen deutschen Bundeseien aus pur« Liebe zu fety Juden oder selbst nur aus Gerechtigkeitsgefühl für sie emgetreten — das wag allenfalls für Humboldt geltene$ waren lediglich Grürche der Klugheit, die etwa Metteritich für die Juden eiutreben ließen; fo vor allem der Wünsch, daß durch die veehältnismäßig günstige Judengesetzgebung ' ür Oesterreich und Preußen ein starker Zrtstrotn von Judert aus den judenseindlichen Staaten in diese Verden gelenkt würbe. Mso einigermaßen ähnliche Mott've, wie sie daS Deütschland des Weltkrieges manchmal leiteten. ' l Zahlreiche Parallelen dieser Art machen daS von vornehmer Sachlichkeit getragene Buch nicht allein für beq Historiker, sondern auch für die weiteren Kreise des jüdischen: Publikums lesensw«t und reich, an geistigen, gedarrkliche« Äüregungen. '(■" ■ > Biel Dank gebührt auch Dr. R. M. Elelber für seine! „Aktenstücke zur Judenfrage am Wiener Kongreß 1814/15" (Verlag Efra, Wien, 1920)', die geeignet suid, helles Licht über einzeln« Partien des Baron schm Buches zu werfen, sq vor allem die Denkschrift de- Bremer Kongreßdelegierten Smidt, dessen ausdauernder Wühlarbeit die Mißerfolge d« Judenfrettiid? zusitschrciben sind. Dr. Wrihclm Stein.

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